Straßenverkehr: Abschluss A100 – wer ist wofür zuständig?, aus Senat

Frage 1:

Wie viele #Kraftfahrzeuge fahren derzeit täglich im Bereich der künftigen #Anschlussstellen der #A100

… auf der #Sonnenallee Richtung Südosten?

… auf der Sonnenallee Richtung Nordwesten?

… auf dem Zug #Grenzallee – Dammweg in beiden Richtungen?

… auf der Straße Am #Treptower Park Richtung Südosten?

… auf der #Puschkinallee Richtung Nordwesten?

… über die #Elsenbrücke in beiden Richtungen?

… auf der Elsenstraße in beide Richtungen?

… auf der #Schlesischen Straße in beide Richtungen?

Antwort zu 1:

Der durchschnittliche tägliche Verkehr an Werktagen (#DTVw) für die Bereiche der künftigen Anschlussstellen der A 100 sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die DTVw-Werte stammen aus der Verkehrsmengenkarte 2019 und werden als Querschnittswert angegeben.

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Straßenverkehr: Intelligente Verkehrslenkung, aus Senat

Frage 1:
Wie viele Systeme #intelligenter #Verkehrslenkung gibt es in Berlin und wo (z.B. digitales #Parkplatzmanagement,
#Richtgeschwindigkeit für #grüne Welle, etc.)?
Frage 3:
Welche Gebiete/Strecken wurden bisher identifiziert, um dort mit Hilfe intelligenter Verkehrslenkung den
#Verkehrsfluss erheblich zu verbessern oder die #Verkehrsbelastung zu verringern?
Frage 4:
An welchen dieser Orte ist bereits eine Umsetzung von Maßnahmen vorgesehen und gibt es hierfür bereits
Zeitpläne?

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Tarife: Falsche Entscheidung: Ostsee-Ticket wird zum 12. Juni 2021 abgeschafft!, aus DBV

Der Landesverband des Deutschen #Bahnkunden-Verbandes (#DBV) Nordostdeutschland kritisiert die geplante #Abschaffung des Ostsee-Tickets zum 12. Juni 2021. Auf Nachfrage bei der Deutschen Bahn (DB) wurde dem DBV mitgeteilt, dass das #Ostsee-Ticket ein sogenanntes „ungesteuertes Angebot“ sei, bei dem Fahrgäste die Züge des Regional- und Fernverkehrs gleichermaßen nutzen können. Diese flexible und kundenfreundliche Regelung erhöhe aber angeblich das Risiko der Überbesetzung.

Seit über einem Jahr dauert nunmehr die Corona-Pandemie an und die Fahrgastzahlen sind deutlich zurückgegangen. Deshalb sind die Risiken relativ gering, dass es zu erheblichen Überbesetzungen der Züge kommt. Also scheidet diese Begründung der Deutschen Bahn weitgehend aus. Aber warum hat die DB dann die Entscheidung getroffen, das Ostsee-Ticket einzustellen? Dies bleibt unverständlich!

Das Ostsee-Ticket war vor der Corona-Pandemie sehr beliebt, weil Fahrgäste, die günstig an die Ostsee fahren wollten, sich nicht ausschließlich in die oft überfüllten #Regionalexpress-Züge „quetschen“ mussten und außerdem das Ticket für die Hin- bzw. Rückfahrt innerhalb von 15 Tagen flexibel nutzen konnten.

Nach der Corona-Pandemie dürften ohne Ostsee-Ticket bzw. Korrektur der Fahrpreis-Angebote somit noch mehr Fahrgäste die Regionalexpress-Züge benutzen oder stattdessen auf das Auto ausweichen, denn das von der Deutschen Bahn als Alternative benannte Super-Sparpreis-Ticket für 17,90 Euro im #Fernverkehr erhält der Kunde nur, wenn dieser viele Wochen vorher mit #Zugbindung bucht und das Kontingent nicht ausgeschöpft ist. Letztlich ist dies jedoch unbefriedigend, denn es bleibt stets fraglich, ob zum Zeitpunkt der gebuchten Reise dann tatsächlich „Strandwetter“ herrscht.

Einen Hoffnungsschimmer gibt es jedoch: Die Deutsche Bahn arbeitet noch an einer kurzfristigen Weiterentwicklung der Angebote.

Der Deutsche Bahnkunden-Verband erwartet für Bahnkunden auch künftig attraktive Fahrpreis-Angebote für Reisen an die #Ostsee. Gerade die Belastung der Inseln #Usedom und #Rügen durch den Pkw-Verkehr ist speziell an Sommer-Wochenenden und zu Ferienzeiten extrem und mittlerweile nicht mehr akzeptabel. Der Ausbau bzw. die deutliche Attraktivitätssteigerung des umweltschonenden #Schienenverkehrs ist daher alternativlos.
Nicht zuletzt hatte das Ostsee-Ticket seinerzeit den Vorteil, dass die umweltschonende An- und Abreise teilweise auch mit Rabatten beispielsweise bei Übernachtungen und Ausflugsfahrten belohnt wurde; dies war und ist ein sehr positiver Ansatz für eine #Verkehrslenkung hin zum #Schienenverkehr! Was bei den o. g. Prüfungen der Deutschen Bahn herauskommt, wird dem Deutschen Bahnkunden-Verband zeitnah mitgeteilt.

Michael Wedel, Landesvorsitzender des Deutschen Bahnkunden-Verbands Nordostdeutschland

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Michael Wedel unter der Telefonnummer 01 62 / 1 64 33 42 gern zur Verfügung.

Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrslösung Mahlsdorf, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand der #Vorplanung für die #Straßenbahnanlage, die im 1. Halbjahr 2020 fertiggestellt werden
sollte?
Antwort zu 1
Die Vorplanung wird derzeit abgeschlossen. Vornehmlich durch die Corona-Pandemie bedingt sind sowohl bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch
den von ihr beauftragten Dienstleistern Verzögerungen eingetreten.
Frage 2:
Aus welchen Gründen soll die gemäß Schriftlicher Anfrage Drs. 18/22579 beauftragte #Verkehrsuntersuchung
nicht veröffentlicht werden?
Antwort zu 2:
Die Veröffentlichung der gegenwärtig noch in Bearbeitung befindlichen Verkehrlichen Untersuchung erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Sie ist regulärer Teil der
#Planfeststellungsunterlage.
2
Frage 3:
Seit wann liegen die Ergebnisse vor und zu welchen Ergebnissen kommt die Verkehrsuntersuchung?
Frage 4:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für das Musikerviertel getroffen?
Frage 5:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für den Wilhelmsmühlenweg getroffen?
Antwort zu 3 – 5:
Der Variantenvergleich zur Identifikation der Vorzugsvariante im Rahmen der Vorplanung
ist noch nicht abgeschlossen. Dieser ist erforderlich für die Verkehrsuntersuchung. Aus
diesem Grund können noch keine Aussagen zu der resultierenden Verkehrsbelastung in
den genannten Straßen getroffen werden.
Frage 6:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung zur Notwendigkeit einer UVP für die Straßenbahnmaßnahme?
Antwort zu 6:
Die Prüfung zur Notwendigkeit einer #Umweltverträglichkeitsprüfung (#UVP) für die #Straßenbahnmaßnahme steht nun mit Bearbeitung der #Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) an.
Frage 7:
Welche Ergebnisse brachte die im Rahmen der Anfrage Drs. 18/22579 in Antwort 9 gelistete Prüfung der
#Geschwindigkeitsreduzierung und die Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehren?
Antwort zu 7:
In Abstimmung mit der #Verkehrsbehörde (Abt VI Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, ehem. #Verkehrslenkung Berlin – VLB) ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Straße An der Schule nördlich der B1/5 vor dem Schulstandort bis zur
Anbindung an die Hönower Straße auf 30 km/h vorgesehen.
Zur Abschätzung der zukünftigen Verkehrsverteilung und somit zur Planung von entsprechenden Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung muss zunächst die verkehrliche Untersuchung vorliegen. Diese ist derzeit noch in Bearbeitung.
Frage 8:
Welche konkreten Abstimmungen wurden seit Februar 2020 zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme
auf die umliegenden Wohngebietsstraßen mit dem Bezirksamt mit welchem Ergebnis geführt?
3
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bzw. deren Fachämter (Stadtplanungsamt sowie das
Straßen- und Grünflächenamt) ist ständiger Teilnehmer der Projektbesprechungen und somit dauerhaft in das Projekt involviert. Seit Februar 2020 fanden zehn dieser Besprechungen statt. Die Ergebnisse werden mit der #Planfeststellungsunterlage veröffentlicht.
Frage 9:
Welche Mittel werden durch den Senat für Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Wohngebietsstraßen
zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 9:
Die Auswirkungen des Projektes werden aktuell ermittelt – Aussagen zu durch den Vorhabenträger zu leistende Schutzmaßnahmen können erst daran anschließend getroffen werden.
Frage 10:
Inwiefern wurde der Beirat zur Verkehrslösung über den Fortgang der Maßnahme durch den Senat informiert?
Antwort zu 10:
Die gegenwärtig verfolgte Planung baut auf den in der zuletzt in der Öffentlichkeitsveranstaltung am 21.08.2019 dargestellten und diskutierten Grundlagen auf. Eine weitere Befassung durch die Träger öffentlicher Belange und privater Betroffener erfolgt im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens.
Der Planungsbeirat wurde letztmalig am 15.08.2019 zum Variantenvergleich des Straßenbahnvorhabens informiert.
Frage 11:
Wann und in welcher Form ist die Information der #Öffentlichkeit über den Fortgang der Maßnahme geplant?
Frage 12:
Wann soll das Planfeststellungsverfahren beginnen?
Antwort zu 11 und 12:
Straßenvorhaben „Straße an der Schule“
Die nächste Information der Öffentlichkeit für den Teil Straße An der Schule erfolgt über
die Auslegung der Unterlagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.
Es ist beabsichtigt, den Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Straße An der Schule
im III. Quartal 2021 einzureichen.
4
Straßenbahnvorhaben Hönower Straße / Hultschiner Damm
Für das Straßenbahnvorhaben ist es das Ziel, die Planfeststellungsunterlagen im 1. Halbjahr 2022 einzureichen. Vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist noch eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.
Frage 13:
Wie bewertet der Senat die angestrebte Sanierung der Dahlwitzer Straße und wie sichert er die dafür notwendige Finanzierung?
Antwort zu 13:
Die Dahlwitzer Straße liegt als örtliche Straßenverbindung der Klasse III gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr in der Baulast und Zuständigkeit des Bezirks Marzahn-Hellersdorf.
Der Senat ist für die Sicherung der Finanzierung zuständig, sofern die Investitionsmaßnahme ein Volumen von 5,5 Mio. € überschreitet und durch den Bezirk angemeldet wird.
Dem Senat ist bislang keine geplante Sanierung der Dahlwitzer Straße bekannt.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat Planungen für eine niveaufreie Umgestaltung der des Bahnübergangs auf dem
Neuen Hönower Weg?
Frage 15:
Welche konkreten Schritte hat der Senat unternommen, um dieses Vorhaben zu unterstützen?
Antwort zu 14 und 15:
Der Senat begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die der Störungsfreiheit des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) dienen. Der Bahnübergang am Neuen Hönower Weg
(Höhe S-Bhf. Birkenstein) befindet sich in der Gemeinde Hoppegarten im Land Brandenburg. Die Maßnahme liegt daher nicht im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Senats.
Frage 16:
In welchem Zusammenhang zur Planung der Verkehrsmaßnahme steht die Errichtung eines Retentionsbodenfilters (B-Plan XXIII 9a)?
Antwort zu 16:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass als Voraussetzung für die Straßenbaumaßnahme
„Bau bzw. Ausbau einer übergeordneten Straßenverbindung Hultschiner Damm, Straße
An der Schule, zwischen dem S-Bahnhof Mahlsdorf und dem Hultschiner Damm bis zur
Rahnsdorfer Straße“ von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung der Bau eines Retentionsbodenfilters (RBF) gefordert wurde, über den zukünftig das anfallende Regenwasser
des Regenwassereinzugsgebiets Elsenteich / Elsensee entwässert wird. Die Elsenstraße
begrenzt das Einzugsgebiet im Süden, die Grenze zum Ortsteil Hellersdorf im Norden. Die
größte Ausdehnung in Ost-West-Richtung hat das Gebiet mit knapp 1,6 km im Bereich der
Bundesstraße B1/B5. Die Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung ist etwa doppelt so groß.
5
Frage 17:
Wie ist der Stand für die Planung des Filters und wann soll dieser realisiert werden?
Antwort zu 17:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass sich die oben genannte Baumaßnahme RBF Hultschiner Damm zurzeit in der Entwurfsplanung befindet. Die geplante Bauzeit ist nach dem
derzeitigen Stand der Planung von Oktober 2022 bis November 2023 vorgesehen.
Voraussetzung für die Fertigstellung der Planung ist, dass die großtechnischen Versuche
für ein geeignetes Filtermaterial bis zum III. Quartal 2021 abgeschlossen sind. Die Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial wurde durch die
Wasserbetriebe beauftragt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im III. Quartal 2021
vorliegen.
Frage 18:
Welche Mittel stehen dafür aktuell zur Verfügung?
Antwort zu 18:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass der Retentionsbodenfilter einschließlich der Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial aus Mitteln des Landes Berlin finanziert wird.
Frage 19:
Welche Auswirkungen hat dies auf die Fertigstellung der Wegeführung der öffentlichen Grünanlage zwischen Pilgramer Straße und Hultschiner Damm?
Antwort zu 19:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass es sich bei dem Retentionsbodenfilter um eine
technische Anlage handelt, welche eingezäunt werden muss. Planungen mit Wegeführungen seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Marzahn-Hellersdorf sind den BWB noch
nicht bekannt. Sobald Pläne diesbezüglich vorliegen, werden die Berliner Wasserbetriebe
im Einvernehmen mit dem Bezirksamt diese auch bei ihrer Planung berücksichtigen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Verkehrsprognosen und Verkehrsdaten in Berlin aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Datenmodelle werden von der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) und der #Verkehrsregelungszentrale
(#VKRZ) regelmäßig zur #Verkehrsvorhersage und zur Verkehrssteuerung genutzt? Welche #Verkehrsdaten
gehen in diese Modelle ein?
Antwort zu 1:
In der Verkehrsregelungszentrale werden keine Verkehrsdatenmodelle eingesetzt.
Für die Berechnung der aktuellen Verkehrslage werden von der
#Verkehrsinformationszentrale des Landes Berlin (#VIZ) seit 2012 keine Verkehrsmodelle
mehr verwendet. Die Berechnung erfolgt messwertbasiert auf Grundlage der lokalen
#Verkehrsmesseinrichtungen an mehreren hundert Messquerschnitten, von sog. Floating
Car Data und von Verkehrsmeldungen mittels Datenfusion.
Frage 2:
Welche Verkehrsdaten werden regelmäßig in Berlin erfasst?
Antwort zu 2:
Die Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz lässt den Verkehr von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und zu Fuß Gehenden
entsprechend den Anforderungen der jeweiligen planenden Fachbereiche an
Straßenquerschnitten und Knotenpunkten durch einen externen Dienstleister manuell bzw.
per Video zählen. Für den Kraftfahrzeugverkehr wird aus den vorhandenen Zählungen im
Zyklus von 5 Jahren eine #Verkehrsmengenkarte für den durchschnittlichen werktäglichen
Verkehr (#DTVw) erzeugt. Weiterhin werden für den Fahrradverkehr Daten aus
automatischen Dauerzählstellen gewonnen und Jahresberichte zu den
Raddauerzählstellen erstellt. Die DTVw-Karte, Daten der automatischen
2
Raddauerzählstellen, die Jahresberichte der #Raddauerzählstellen sowie weitere Infos sind
unter https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml abrufbar.
Darüber hinaus erfassen stationäre Detektionsgeräte der VIZ an mehr als 300
Messquerschnitten im Berliner Hauptverkehrsstraßennetz kontinuierlich die KfzVerkehrsstärken und mittleren lokalen Kfz-Geschwindigkeiten. Darüber hinaus hat die VIZ
Berlin auch Zugang zu den Messwerten der Verkehrsmesseinrichtungen auf den Berliner
und Brandenburger Autobahnen. Die VIZ Berlin nutzt zusätzlich Floating Car Data privater
Anbieter für die Berechnung der aktuellen Verkehrslage. Hinzu kommen die Erfassung
und Verarbeitung von verkehrlich relevanten Ereignissen wie Baustellen oder
Veranstaltungen und Verkehrsmeldungen zu aktuellen Vorkommnissen sowohl im
öffentlichen wie im Individualverkehr.
Frage 3:
Welche Verkehrsdaten stehen insbesondere über den Wirtschaftsverkehr zur Verfügung?
Gibt es regelmäßige Datenerhebungen über die Quellen und Ziele des Wirtschaftsverkehrs? Wenn ja, in
welcher Form und wie werden diese erhoben?
Antwort zu 3:
Bei den Straßenverkehrszählungen werden die Fahrzeugkategorien nach den jeweils
geltenden Standards erhoben und für die Verkehrsmengenkarten in einer Darstellung für
Kraftfahrzeuge (Kfz) und eine für Lkw (ab 3,5 t) ausgewiesen.
Die amtliche Statistik sieht maßgeblich Erhebungen zum Güterkraftverkehr vor. Der Bund
führt deshalb in unregelmäßigen Abständen Erhebungen zu den Fahrzeugklassen durch,
die nicht über die amtliche Statistik erfasst werden. Die letzte derartige Erhebung, für die
Berlin zur Gewinnung vertiefter Daten eine Stichprobenaufstockung beauftragt hatte, fand
2010 statt und steht online unter der Bezeichnung „Kraftfahrzeugverkehr in Deutschland –
KiD 2010“ zur Verfügung.
Frage 4:
Gibt es Überlegungen, die Verkehrsdatenerfassung auszuweiten, insbesondere für Realtime Verkehrsdaten?
Welche Planungen bestehen dazu?
Antwort zu 4:
Im Zuge der erforderlichen Erneuerung der Detektion werden kurzfristig neue stationäre
Datenerfassungseinrichtungen beschafft. Dabei ist geplant, das detektierte Straßennetz zu
erweitern.
Frage 5:
Wie beurteilt der Senat die im Februar 2020 eingeführte Computer-Simulation zur Verkehrsplanung der
Hamburger Verkehrsbehörde in Bezug auf eine Anwendbarkeit in Berlin?
3
Frage 6:
Wird vom Senat angedacht, vergleichbare Modelle/ Simulationen für Verkehrsprognosen zu nutzen, wenn ja,
welche Funktionalitäten sollen diese haben und woher sollen sie ihre Daten beziehen?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat die Erarbeitung eines
Verkehrsmodells beauftragt. Im Februar dieses Jahres wurde über den Sachstand
berichtet. Es handelt sich um ein integriertes Verkehrsmodell, das basierend auf einem
Bezugsfall entsprechende Verkehrsprognosen ermöglicht. Diesen Ansatz stellt Berlin seit
den 1990er Jahren sicher. Eine Dokumentation zum Verkehrsmodell des Landes Berlin,
und bspw. seiner Datengrundlagen für die Prognose 2025 werden auf den Websites der
SenUVK unter -> Verkehr -> Verkehrsdaten bereitstellt.
Darüber hinaus arbeitet das Land Berlin auch mit Computersimulationen, d.h. zwei- oder
dreidimensionalen Darstellungen von Planungsvorhaben und deren verkehrlichen
Wirkungen (vorhabenbezogene Mikrosimulationen). Ein solcher Ansatz wurde zuletzt im
Rahmen der Überlegungen zur Führung der Straßenbahn durch die Leipziger Straße bei
der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Februar 2020 vorgestellt.
Berlin, den 23.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil + barrierefrei: Barrierefreiheit in Berlin – für Gehbehinderte? III, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum richtet der Senat sich bei der Einrichtung der #Grünphasen und technischen Ausstattungen an
#Fußgängerampeln ausschließlich an den berechtigten Anforderungen #Blinder und #Sehbehinderter aus,
ignoriert aber die Bedürfnisse Hunderttausender 1
#Gehbehinderter und #Senioren 2
nach deutlich verlängerten
#Grünphasen?
Antwort zu 1:
Der Senat ignoriert die Belange gehbehinderter Menschen oder Seniorinnen und Senioren
nicht. Die Zeit zur sicheren Querung von #Fußgängerfurten an Lichtsignalanlagen setzt sich
aus der #Freigabezeit und der anschließenden Schutzzeit zusammen, also der Zeit, die
zwischen Freigabeende des Fußgängersignals und dem Freigabebeginn des querenden
Fahrverkehrs vergeht. Im Rahmen der Barrierefreiheit wird allen Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmern eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht,
gemessen am Stand der Technik bzw. den bei Bau einer #Straßenverkehrsanlage gültigen
Planungs- oder Ausführungsrichtlinien und technischen #Regelwerken. Dabei gehen die
derzeit gültigen Festlegungen der #Verkehrslenkung Berlin (VLB) bezüglich der
anzusetzenden #Querungszeit für den Fußverkehr bereits über die Festlegungen der
bundesweit gültigen Richtlinien für #Lichtsignalanlagen (#RiLSA, Stand 2015) hinaus.
Frage 2:
Wie beurteilt der Senat die Überquerbarkeit von z.T. sechsspurigen Hauptverkehrsstraßen ohne Mittelinsel
(Beispiele: Spandauer Damm/Sophie-Charlotte-Str. oder Heerstraße am S-Bahnhof Heerstraße) für
Gehbehinderte, wenn sich diese nachweislich nur mit einer Geschwindigkeit von ca. 0,5-0,6 m/Sekunde
1
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antwort auf Frage 1
2
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antworten auf die Fragen 16 – 19
2
fortbewegen können3
, bei der Einrichtung der Grünphasen und Räumphasen aber in Berlin bestenfalls von
1,0 m//Sekunde ausgegangen wird4?
Antwort zu 2:
Die Querung mehrspuriger Hauptstraßen wird oft als gefährlich empfunden, weil mit
Beginn der Schutzzeit die Lichtsignalanlage auf Rot springt. Aus der in der Antwort zur
Frage 1 genannten Tatsache, dass für die sichere Querung einer mehrspurigen
Hauptverkehrsstraße zwei Zeitkomponenten zur Verfügung stehen, ergibt sich
beispielsweise für die Querung des Spandauer Dammes an der Kreuzung SophieCharlotte-Straße Folgendes:
#Querungslänge der Fußgängerfurt: 22 m
Zeitbedarf zur #Querung bei 0,6 m/s: 37 s
#Grünzeit der Fußgängerfurt F1_2 tagsüber: 20 s
Nach Grünende ablaufende #Schutzzeit vor #Kfz-Freigabe: 19 s
Daraus ergibt sich im Tagesverkehr eine Zeitspanne von 39 s zum Queren der Fahrbahn.
Deshalb wird #mobilitätseingeschränkten Personen grundsätzlich empfohlen, nur bei
#Grünbeginn loszugehen, um die maximale geschützte Zeit für das Queren einer Straße
nutzen zu können. An Knotenpunkten, denen ältere Planungen zugrunde liegen, kann die
Dauer der Grünzeit im Einzelfall noch knapper bemessen sein. Im Rahmen der zyklischen
Modernisierung von Lichtsignalanlagen werden die Belange mobilitätseingeschränkter
Menschen jedoch systematisch berücksichtigt.
Frage 3:
Geht der Senat ernsthaft davon aus, dass er mit Grünphasen bzw. Räumphasen, die bestenfalls auf
Gehgeschwindigkeiten von 1,0 m//Sekunde ausgerichtet sind, der Barrierefreiheit für Gehbehinderte gemäß
UN-Behindertenrechtskonvention genüge getan hat und wenn ja – hat sich der Senat diese Auffassung
bereits von Behindertenverbänden bestätigen lassen – wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Die Planungen von Lichtsignalanlagen basieren auf dem jeweiligen Stand der Technik,
dokumentiert in technischen Normen und Richtlinien. Planungsgrundlage für alle
Lichtsignalanlagen in Deutschland, und somit auch in Berlin, ist die „Richtlinie für
Lichtsignalanlagen“ (RiLSA), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, aktueller Stand 2015. Die Forderungen zur Barrierefreiheit sind in
den derzeit gültigen Richtlinien enthalten.
Frage 4:
Sind Informationen zutreffend, nach denen die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fußverkehrs (AGFGÜ) an einzelnen Fußgängerampeln durch eine Anforderungstaste deutlich verlängerte Grünphasen zum
Überqueren der Fahrbahn ermöglicht hat?
3
Vgl. Gehgeschwindigkeiten und Laufverhalten älterer oder gehbehinderter Verkehrsteilnehmer mit Rollatoren – erste
Studien; VKU- Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik; März 2015
4
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antwort auf Frage 4
3
Antwort zu 4:
Um nicht nur Verkehrssicherheit, sondern auch einen gewissen Querungskomfort für den
Fußverkehr zu ermöglichen, wird an Anlagen mit zwei Furten und mit Mittelinsel die
Komfortmöglichkeit des Querens ohne Warten auf der Mittelinsel bei aktuellen Planungen
grundsätzlich vorgesehen (siehe Antwort zu 1.). Unter bestimmten Umständen kann es
sinnvoll sei, diese Option nur bei Vorliegen einer Anforderung zu schalten. Die
Zuständigkeit für Planung und Umsetzung von Lichtsignalanlagen und deren Schaltungen
liegen jedoch bei der Verkehrslenkung Berlin (um deren technischer Lösungsvariante es
sich dabei auch handelt) und nicht bei der AG-FGÜ.
Frage 5:
Wie ist zum Beispiel die Ampelanlage an der Kreuzung Landsberger Allee mit der Conrad-BlenkeStraße/Ebertystraße für zu Fuß Gehende ausgestattet, um dort u.a. Kindern ein sicheres Überqueren aller
Fahrbahnen ohne Zwischenhalt auf der Mittelinsel zu ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die in der Antwort auf die Frage 4 genannte Möglichkeit wurde auch an der Kreuzung
Landsberger Allee / Conrad-Blenkle-Straße – Ebertystraße verwirklicht. Hier besteht die
Möglichkeit, die Fahrbahn der Landsberger Allee über 2 Mittelinseln in einem Zuge zu
queren.
Frage 6:
Wären aus Sicht des Senats vergleichbare Einrichtungen (siehe Frage 5) an weiteren kritischen Ampeln an
Hauptverkehrsstraßen (vgl. Frage 2) eine denkbare Möglichkeit, um sicheres bzw. barrierefreies Überqueren
auch für Gehbehinderte zu ermöglichen und gleichzeitig den motorisierten Verkehr – hier insbesondere
Fahrzeuge des ÖPNV – nur im Bedarfsfall/Anforderungsfall zu beeinträchtigen?
Antwort zu 6:
Ja (siehe Antwort zu 4).
Frage 7:
Welchen Zeit- bzw. Kostenaufwand (pro Lichtsignalanlage) erwartet der Senat für die Nachrüstung einzelner
kritischer Ampeln in der Nähe von Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen oder z.B. Bahnhöfen?
Antwort zu 7:
Auf Grund der Vielzahl von Knotenpunktsgeometrien und -größen ist eine pauschale
Abschätzung schwierig, die Kosten bewegen sich jedoch i.d.R. zwischen 150.000 und
300.000 EUR pro Knotenpunkt für eine komplette behindertengerechte Ausstattung
(#Bordabsenkung, #Rippenplatten, Nachrüstung #akustische Signalgeber, ggf.
#Nachverkabelung).
Basierend auf der Erfahrung vergangener Jahre ist mit einem Zeitaufwand von weit über
einem Jahr pro Maßnahme zu rechnen.
4
Frage 8:
Wie viele Lichtsignalanlagen könnten in dieser Legislaturperiode noch entsprechend nachgerüstet werden
und wo müss(t)en einzelne soziale Träger oder Behindertenverbände einen entsprechenden spezifischen
Bedarf anmelden?
Antwort zu 8:
Da bereits eine große Anzahl von Vorhaben für den behindertengerechten Ausbau in
Bearbeitung sind und derzeit priorisiert behandelt werden, wird damit gerechnet, dass bis
zum Ende der Legislaturperiode ca. 25 Lichtsignalanlagen zusätzlich vollständig
behindertengerecht ausgestattet sein werden.
Die meisten Anfragen werden über den #Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverband
(#ABSV) oder die zuständigen Bezirke gestellt, entsprechende Anliegen können jedoch
auch direkt an die Verkehrslenkung Berlin herangetragen werden.
Frage 9:
Sieht der Senat neben dem Beispiel aus Frage 5 (Conrad-Blenke-Straße) weitere Handlungsalternativen,
um auch Gehbehinderten ein sicheres Überqueren von Hauptverkehrsstraßen während der Grünphase zu
ermöglichen?
Antwort zu 9:
Neben den in der Antwort auf die Fragen 2 und 3 dargelegten Zeitkomponenten Grünzeit
und Räumzeit spielen für die sichere Querungsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte
Personen auch behindertengerechte Umbauten von gesamten Knotenpunkten und die
Ausstattung von Kreuzungen mit Querungsmöglichkeiten an allen Kreuzungsarmen eine
wichtige Rolle.
Frage 10:
Tauscht sich der Senat in dieser Frage auch mit anderen deutschen oder europäischen Großstädten aus
und welche Lösungen werden dort verfolgt, um die Barrierefreiheit auch für Gehbehinderte und Senioren
sicherzustellen?
Antwort zu 10:
Der Senat bzw. die zuständigen Verwaltungseinheiten für Lichtsignalanlagen tauschen
sich insbesondere im Rahmen des Arbeitskreises großstädtischer Verkehrsbehörden und
des Unterarbeitskreises Lichtsignalanlagen beim Deutschen Städtetag regelmäßig über
verkehrsrechtliche, verkehrsorganisatorische und verkehrstechnische Fragen aus. Aus
den in der Antwort auf die Frage 1 dargelegten Gründen wurde eine mangelnde
Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen bislang nicht als Problem
behandelt.
Frage 11:
Hat der Senat dieser Anfrage noch weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit für Gehbehinderte in
Berlin beizufügen?
5
Antwort zu 11:
Nein.
Frage 12:
Ist der Beantwortung seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 12:
Nein.

Berlin, den 09.03.2020

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Fahrbahnverengung an der Bundesallee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Seit wann besteht die #Fahrbahnverengung durch „#Planken“ auf der Fahrbahn auf der #Bundesallee zwischen
Spichern- und Schaperstraße?
Antwort zu 1:
Die Fahrbahnverengung mit #Leitborden wurde am 13.01.2020 eingerichtet. Die
dazugehörige Beschilderung wurde bereits am 10.01.2020 aufgebaut.
Frage 2:
Welche Stelle hat diese aus welchen sachlichen Gründen einrichten lassen?
Antwort zu 2:
Die temporäre verkehrsrechtliche Anordnung wurde durch die #Verkehrslenkung Berlin (#VLB)
ausgestellt. Hintergrund sind #unterirdische Arbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) am
-Bahn-Tunnel. Während der jetzt laufenden Bauphase besteht an der Stelle bei einer
Belastung der Bundesallee durch #Schwerverkehr die Gefahr eines Einsturzes. Da
erfahrungsgemäß eine alleinige Beschilderung mit einer #Lastbeschränkung nicht ausreicht,
um den kompletten Schwerverkehr vom Befahren der Straße abzuhalten, wurde in
Abstimmung mit dem Bezirksamt und dem #Polizeiabschnitt 26 die jetzt vorhandene
Kombination aus Beschilderung und baulicher Einschränkung gewählt. Eine Vollsperrung
für alle Kfz-Arten wurde auf Grund der dann zu erwartenden massiven Überlastung der
Umfahrungsstraßen ausgeschlossen.
2
Frage 3:
Aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlage sind diese „Längsplanken“ aufgestellt worden?
Antwort zu 3:
Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die Kombination aus Verkehrszeichen Z 251 mit Zusatzzeichen und zusätzlicher
Verkehrseinrichtung (Leitbord) zur besonderen Verdeutlichung, ist in der dazugehörigen
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung festgehalten.
Frage 4:
Auf welcher Länge und an wie vielen Stellen besteht die Fahrbahnverengung zu 1)?
Antwort zu 4:
Die Fahrbahnverengung besteht in zwei Teilabschnitten über insgesamt etwa 50 Meter
Länge und zwei Fahrsteifen.
Frage 5:
Welche Breite(n) haben die Fahrspuren an diesen Stellen jeweils exakt?
Antwort zu 5:
Die verbleibenden Fahrstreifen sind 2,50 m breit.
Frage 6:
Welche Breite ist für PKW in Deutschland maximal zulässig?
Antwort zu 6:
Die zulässige Breite für Pkw in Deutschland bestimmt § 32 Abs. 1 Nr. 5 StVZO
(Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) mit 2,50 m.
Frage 7:
Welche Breite haben die Rettungswagen der Berliner Feuerwehr? Welche Breite haben die Löschfahrzeuge
der Berliner Feuerwehr? Welche Breite haben die Drehleiterfahrzeuge der Berliner Feuerwehr?
Antwort zu 7:
Die Rettungsdienste sind vorab informiert worden und kennen die Engstelle. Für Einsätze
nördlich der Engstelle wird dann von Norden angefahren und an der Wendestelle
unmittelbar hinter der Baustelle gewendet. Eine Durchfahrt der Engstelle mit großen
Drehleiterfahrzeugen ist nicht möglich.
3
Fragen zu den exakten Breiten der in Berlin eingesetzten Fahrzeuge können nur die
einzelnen Dienststellen der Rettungsdienste selbst beantworten. Von dieser Anfrage wurde
abgesehen, da die Verkehrsregelung mit der Feuerwehr einvernehmlich abgestimmt wurde.
Frage 8:
Sind – wenn ja, wo und wie genau – Mindestbreiten von Fahrbahnen innerorts rechtlich geregelt?
Antwort zu 8:
Die Mindestbreiten von Fahrstreifen bei temporären Verkehrsführungen regeln die
„Richtlinien für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 95) mit dem Regelfall von
2,75 m Breite. Wenn weniger als 2,60 m möglich ist, dann muss die Nutzung auf den PkwVerkehr begrenzt werden. Dazu gibt es das dazugehörige Verkehrszeichen Z 264, wobei
bis auf 2,20 m Breite reduziert werden kann.
Frage 9:
Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit war am 01.02.2020 auf dem Abschnitt zu 1) angeordnet? Ist diese
mittlerweile geändert worden? Falls ja, wie?
Antwort zu 9:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit war am 01.02.2020 und ist immer noch mit 30 km/h
angeordnet. Das vorhandene Verkehrszeichen Z 123 (Arbeitsstelle) weist zusätzlich auf die
möglichen Gefahren hin. Von Verkehrsteilnehmenden wird höchste Aufmerksamkeit
erwartet.
Frage 10:
Wo und wie wird rechtzeitig auf die Fahrbahnverengung hingewiesen?
Antwort zu 10:
Vor jeder Einengung wird mit Verkehrszeichen Z 264 auf eine maximale Breite von 2,20 m
hingewiesen. Im Vorfeld finden sich mehrere große Spurtafeln mit Blinklicht zur Erhöhung
der Aufmerksamkeit. Zudem gibt es im Hohenzollerndamm, in der Bundesallee und in der
Nachodstraße LED-Tafeln, die auf eine Sperrung für den Schwerverkehr hinweisen.
Frage 11:
Wie viele Verkehrsunfälle haben sich seit Einrichtung der Verengung zu 1) in diesem Bereich ereignet?
Antwort zu 11:
Der zuständige Polizeiabschnitt 26 übermittelte der VLB auf Anfrage für den Zeitraum vom
13.01.2020 bis zum 13.02.2020 insgesamt acht registrierte Verkehrsunfälle. Die Polizei
sieht keinen Änderungsbedarf an den Verkehrsmaßnahmen, da es sich eindeutig um
Fehlverhalten handelt.
4
Frage 12:
Wie sind die „Längsplanken“ aktiv oder passiv beleuchtet?
Antwort zu 12:
Die Längsplanken sind durch die vorhandene Straßenbeleuchtung sehr gut ausgeleuchtet.
Innen an den Planken befinden sich Reflektoren.
Berlin, den 20.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Schaffung von Fußgängerüberwegen – Aktueller Sachstand, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden für das Jahr 2019 von der #Verkehrslenkung angeordnet und wel­ che sind davon noch nicht umgesetzt (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der Kostenschät­ zung/ Mittelbedarf, des geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonts und der Gründe für die Nichtfertigstellung)?

Antwort zu 1:

Von der Verkehrslenkung Berlin wurden im Jahr 2019 folgende Fußgängerüberwege (FGÜ) angeordnet:

Bezirk

Mitte Pankow Ch-Wi* Neukölln Tr-Kö** Ma-He*** Ma-He Ma-He Li**** Rd*****

FGÜ-Standort

Michaelkirchplatz/  Legiendamm Pölnitzweg/ Zufahrt L.-Hoffmann Quartier Paulsborner Straße/ Nestorstraße Mariendorfer Weg 22

Groß-Berliner  Damm/ Abram-Joffe-Straße Kastanienallee/  Havelländer Weg Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Oberfeldstraße/  Cecilienstraße Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule

Wittenauer  Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße

Mittelbedarf

noch nicht bekannt 56.146,66 €

65.000,00 €

44.000,00 €

76.333,00 €

59.477,94 €

87.025,54 €

noch nicht bekannt noch nicht bekannt noch nicht bekannt

*Charlottenburg-Wilmersdorf

**Treptow-Köpenick

***Marzahn-Hellersdorf

****Lichtenberg

*****Reinickendorf

Von diesen angeordneten Fußgängerüberwegen wurde im Jahr 2019 lediglich die bauliche Umsetzung des FGÜ Kastanienallee/ Havelländer Weg begonnen. Alle anderen aufgeführ­ ten Fußgängerüberwege werden erst ab dem Jahr 2020 finanziert , da die Finanzmittel für das Jahr 2019 für bereits älter angeordnete Fußgängerüberwege vorgesehen waren.

Frage 2:

Welche FGÜ sind für das Jahr 2020 oder zu einem späteren Zeitpunkt geplant (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonte)

Antwort zu 2:

Die Mittelzusagen für den Bau von Fußgängerüberwegen für das Haushaltsjahr 2020 wer­ den zurzeit in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern vorgenommen und sind noch nicht abgeschlossen. Neben Mittelzusagen für neu beginnende Maßnahmen ist es auch erforder­ lich, erneute Mittelzusagen für bereits im vergangenen Jahr begonnene , aber noch nicht abgeschlossene  Maßnahmen zu tätigen.

Folgende neu zu beginnende Maßnahmen zum Bau eines Fußgängerüberweges  sind ab diesem Jahr geplant.

Bezirk             FGÜ-Standort

 

Mitte               Wallstraße/  Inselstraße                                            Realisierung 2020 geplant

Mitte                Graunstraße 8                                                          Realisierung 2020 geplant

Mitte                Huttenstraße 12                                                       Realisierung 2020 geplant Mitte                        Dennewitzstraße/  Kurfürstenstraße

Mitte                Hannah-Arend-Straße/  Gertrud-Kol mar-Straße Mitte                        Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke

Mitte                Swinemünder Straße/ Ramlerstraße Mitte                        Berolinastraße 8

Mitte                Sickingenstraße/  Rostacker Straße Mitte                        Michaelkirchplatz/  Legiendamm Mitte                        Grenzstraße/ Neue Hochstraße

Pankow    Pölnitzweg/ Zufahrt L.-Hoffmann Quartier    Realisierung 2020 geplant Pankow   Neumannstraße/ Elsa-Brändström-Straße    Realisierung 2020 geplant Pankow         Piesporter Straße/ Feltmannstraße

Pankow         Hauptstraße/ Goethestraße

Pankow          Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße Pankow          Dunckerstraße/ Stargarder Straße Pankow                        Buchholzer Straße/ Charlottenstraße

Ch-Wi             Auguste-Viktoria-Straße/  Berkaer Straße  Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Reichsstraße/  Eschenallee                                     Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Holtzendorffstraße/  Friedbergtraße                        Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Wiesbadener Straße/ Joachimsberger Straße Realisierung 2020 geplant Ch-Wi                       Paulsborner Straße/ Nestorstraße

 

Ch-Wi Ch-Wi Spandau

St-Ze****** St-Ze

St-Ze

Sömmeringstraße 10

Wintersteinstraße/  Charlottenburger  Ufer Wilhelmstraße 28

Curtiusstraße/ Baseler Straße Lloyd-G.-Wel1-Straße Grunewaldstraße  44

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

Te-Sch******* Daimlerstraße/  Benzstraße

Te-Sch            Leberstraße/  Gustav-Müller-Platz

Te-Sch            Boelckestraße/  Fritz-Bräuning-Straße Te-Sch   Boelckestraße/ Badener Ring Neukölln         Mariendorfer Weg 22

Neukölln         Wildhüterweg/ Am Eichquast

Tr-Kö               Groß-Berliner  Damm/ Abram-Joffe-Straße Tr-Kö         Südostallee/ Im Brombeerwinkel

Tr-Kö              Am Falkenberg/ Gartenstadtweg

Ma-He            Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Ma-He        Oberfeldstraße/  Cecilienstraße

Lichtenberg   Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule Rd          Gorkistraße/  Bollestraße

Rd                   Burgfrauenstraße/  Fischgrundbrücke

Rd                   Heinsestraße 41

Rd                   Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße

Rd                   Buddestraße/  Königsweg

Rd                   Dianastraße 44-46

Rd                   Berliner Straße 105

Rd                   Bernauer Straße 29

Rd                   Wittenauer  Straße zwischen Michelbacher Teile und Lißberger Weg

 

******Steglitz-Zehlendorf

*******Tempelhof-Schöneberg

 

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

 

Realisierung 2020 geplant

 

 

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

Realisierung 2020 geplant

 

 

Ein konkreter Zeithorizont für jede einzelne Maßnahme kann dabei nicht gegeben werden. Die Angabe der geplanten Umsetzung im Jahr 2020 beruht lediglich auf den jetzigen Stand der Abstimmungen  mit den Bezirksämtern.

 

 

Frage 3:

 

Welche Programme mit welchen jeweiligen Zeithorizonten wurden seitens des Senats für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen aufgelegt? Wie erfolgt hier jeweils das konkrete Prozedere der Antragstellung?

 

Antwort zu 3:

 

Seit dem Jahr 2001 verwaltet die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung (derzeit die Se­ natsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) den Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ , aus dem Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fuß­ gänger wie Fußgängerüberwege , Mittelinsel und Gehwegvorstreckungen finanziert werden. Die entsprechenden Mittel werden den Bezirksämtern zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.

 

Die dazu aus diesem Titel zu finanzierenden Maßnahmen werden in der Arbeitsgruppe „För­ derung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ abgestimmt, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geleitet wird, unter Teilnahme der Straßenverkehrsbe­ hörde, des jeweiligen Bezirksamtes und der Polizei.

Die Antragstellung der zu prüfenden Standorte an die Arbeitsgruppe erfolgt formlos. Der Hauptanteil der Standortvorschläge wird von Bürgerinnen und Bürgern eingebracht, bzw. von Schulen und Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen für Kinder und auch Seni­ oren. Eine Vielzahl eingebrachter Standortvorschläge geht auch aus Beschlüssen der Be­ zirksverordnetenversam m1ung ( BW-Besch1üsse) hervor.

 

 

Frage 4:

 

Wie hoch war der Mittelabfluss für die Schaffung von FGÜ im Jahr 2019?

 

Antwort zu 4:

 

Im Jahr 2019 wurden beim Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ 2.200.424,21 € verausgabt, davon ca. 1.376.645 € für den Bau von Fußgängerüberwegen.

 

 

Frage 5:

 

Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um die ausstehenden und die bisher nicht realisierten Fußgängerüberwege zu schaffen?

 

Antwort zu 5:

 

Seit Veranschlagung des Titels 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ im Jahr 2001 wurde der Haushaltsansatz kontinuierlich erhöht von zunächst 1 Mio. DM bis auf 3,5 Mio. € zum heutigen Zeitpunkt, um die Vielzahl der angeordneten Fußgängerüber­ wege auch baulich umsetzen zu können. Eine weitere alleinige Erhöhung des Haushaltsan­ satzes wird derzeit vom Senat nicht als zielführend angesehen, um den entstandenen An­ ordnungsstau von Fußgängerüberwegen abzubauen. Eine Erhöhung des Haushaltsansat­ zes ist daher nicht geplant.

 

Die Gründe für die verzögerte Fertigstellung von angeordneten Fußgängerüberwegen sind eher bei fehlenden personellen Kapazitäten in den Bezirksämtern (Baulastträger) und bei der Verkehrslenkung Berlin als Verantwortliche für die straßenverkehrsbehördlichen Anord­ nungen für die Baustellen zu sehen.

Darüber hinaus erschweren bzw. verhindern die, durch die derzeitige Konjunktur verursach­ ten, enorm gestiegenen Baupreise die Absicht, mit den erhöhten zur Verfügung stehenden Mitteln mehr neue Fußgängerüberwege  pro Jahr schaffen zu können.

 

 

Frage 6:

 

Ist der Beantwortung vonseiten des Senat noch etwa hinzuzufügen?

 

Antwort zu 6: Nein.

 

Berlin, den 12.02.2020

 

 

In Vertretung lngmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Berlin entfernt gefährliche Grünpfeile, aus Fuss e.V.

Die #Verkehrslenkung Berlin entfernt acht #Blech-Grünpfeile
an #Ampelkreuzungen, die bisher Fahrzeugen das #Rechtsabbiegen bei Rot
gestatteten. Das teilte Verkehrs-Staatssekretär Ingmar Streese der
#Fußgängerlobby FUSS e.V. mit. Der Verein hatte die Behörde darauf
hingewiesen, dass die Pfeile an diesen Kreuzungen #vorschriftwidrig und
#verkehrsgefährdend eingesetzt sind.

Alle acht Pfeile verstoßen gegen Regeln in der Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung. Bei den meisten Kreuzungen ist für abbiegende
Fahrer die Sicht nach links verdeckt. Teils hängen sie an Straßen mit
zwei Rechtsabbiege-Spuren, was ebenfalls unzulässig ist. Den
Negativ-Rekord hält ein Grünpfeil am Stralauer Platz vor dem Ostbahnhof:
Hier sind gleich drei Bedingungen erfüllt, die einen solchen Pfeil
verbieten: Die schlechte Sicht, die zwei Abbiegespuren und
konfliktträchtiger Gegenverkehr.

Staatssekretär Streese strebt mit dem Abschrauben auch die „Reduzierung
der Komplexität von Verkehrssituationen“ an. Die Kreuzungen seien „unter
Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsströme und Notwendigkeiten neu
bewertet“ worden. FUSS e.V. begrüßt Streeses Ankündigung. „Die Pfeile
bringen Gefahren für Fußgänger und sie untergraben die Verkehrsmoral,
weil sie das Tabu brechen, dass man bei Rot grundsätzlich warten muss“,
sagt Vorstand Roland Stimpel. „Eine Studie der TU Dresden und der
Versicherer hat gezeigt, dass drei Viertel der Autofahrer bei solchen
Pfeilen gegen ihre Pflicht verstoßen, kurz anzuhalten und sich zu
vergewissern, dass keine Fußgänger bei Grün über die Ampel wollen.“ FUSS
e.V. hofft jetzt, dass dies der Anfang vom Ende der Blech-Grünpfeile in
Berlin ist. Sie hingen 2018 noch an 34 Kreuzungen.

FUSS e.V. fordert nach dem Misserfolg des Blech-Grünpfeils auch, den
geplanten Sonderpfeil für Radfahrer nicht zuzulassen. Er hängt derzeit
in einem Test an fünf Kreuzungen, die größte davon ist die von
Schönhauser Allee und Torstraße in Mitte. Die Erfahrung von FUSS e.V.:
„Hier stauen sich auf dem schmalen Radweg oft die Räder vor der Ampel.
Offenbar vom Grünpfeil ermuntert nehmen rechts abbiegende Radfahrende
den ebenfalls schmalen Gehweg neben der Fahrrad-Kolonne. Das zeigt: Auch
der Rad-Pfeil schafft gefährliche Situationen.“

Die jetzt zum Abschrauben vorgesehenen Grünpfeile hängen an folgenden
Berliner Kreuzungen:
Otto-Suhr-Allee / Cauerstr. – Leibnizstr. (Charlottenburg)
Otto-Suhr-Allee / Eosanderstr. – Wilmersdorfer Str. (Charlottenburg)
Schlüterstr. / Mommsenstr. (Charlottenburg)
Mühlenstr. – Stralauer Pl. / Str. der Pariser Kommune (Friedrichshain)
Urbanstr. / Blücherstr.  (Kreuzberg)
Schnellerstr. / Fennstr. (Schöneweide)
Michael-Brückner-Straße/Sterndamm (Schöneweide)
Spreeweg / John-Foster-Dulles-Allee  (Tiergarten)

*****

FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508

Radverkehr: Zahl der Radfahrer bzw. Radverkehrsbewegungen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welcher #Datengrundlage werden die #Radverkehre in Berlin gesamt ermittelt?
Antwort zu 1:
Der Radverkehr in Berlin wird über die Radverkehrszählstellen sowie durch die von der
#Verkehrslenkung Berlin (VLB) beauftragten Knotenstrom- und Querschnittszählungen
erfasst. Zu den Radverkehrszählstellen gehören zum einen die 8 Pegelpunkte, die jeweils
monatlich an einem Stichtag mittels 12-Stunden-Zählung erhoben werden. Zum anderen
liefern die 17 Dauerzählstellen kontinuierlich 24-Stunden-Daten, welche auch online
öffentlich zugänglich sind.
Frage 2:
Wann fand die letzte #Pegelzählung statt?
Antwort zu 2:
Die letzte Pegelzählung für den Monat Juli fand an allen 8 #Pegelpunkten am 10.07.2019
statt.
2
Frage 3:
Wann fand die letzte #Radverkehrszählung statt, wann die letzte #Gesamtverkehrszählung?
Antwort zu 3:
Zur Frage nach der letzten Radverkehrszählung wird auf die Antworten zu Frage 1 und 2
verwiesen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bei anlass- und
maßnahmenbezogenen Querschnitts- oder Knotenstromerhebungen in der Regel auch
immer das Radverkehrsaufkommen erhoben wird.
Der zuletzt veröffentlichte Ergebnisbericht sowie die Verkehrsmengenkarte DTVw
(Kfz/Lkw) der turnusmäßigen Straßenverkehrszählung stammt aus dem Jahr 2014. Die
aktuelle Straßenverkehrszählung für das Jahr 2019 befindet sich derzeit noch in
Bearbeitung.
Frage 4:
Mittels welcher weiterer Erhebungen werden in Berlin verlässliche und belastbare Daten zum
Fahrradverkehr erhoben und wie oft findet das in Berlin statt?
Antwort zu 4:
Es wird auf die Antworten zu Frage 1 und 3 verwiesen. Darüber hinaus liefert die
Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV“ – (S)ystem (r)epräsentativer
(V)erkehrsbefragungen) – verhaltensbezogen Daten zum Fahrradverkehr in Berlin. Diese
Erhebung wird in der Regel im Abstand von fünf Jahren durchgeführt. Für Berlin liegen
derzeit Informationen für die Jahre 2008 und 2013 vor. Die Auswertungen für das Jahr
2018 sind derzeit noch in Bearbeitung.
Frage 5:
Wie lässt sich erklären, dass es im jeweiligen Betrachtungszeitraum 01.01. bis 31.07. teilweise extreme
Rückgänge der Radverkehre im Vergleich zwischen 2018 und 2019 gibt? So ist z.B. an der Zählstelle
Oberbaumbrücke in 2019 ein Rückgang von über 790.000 Radverkehrsbewegungen gegenüber 2018
feststellbar, an der Zählstelle Yorkstraße rund 459.000 Bewegungen weniger und an der Zählstelle
Invalidenstraße rund 320.000 Bewegungen weniger (Quelle: VLB, Karte: Zählung der Radfahrer). Die
durchaus vorzufindenden Anstiege von Radverkehrsbewegungen an anderen Zählstellen stellen sich
hingegen in wesentlich geringeren Größenordnungen dar. Hier ist die größte Veränderung in einem Volumen
von rd 100.000 Radverkehrsbewegungen an der Zählstelle Frankfurter Allee feststellbar. Alle anderen
vorkommenden Anstiege an anderen Zählstellen liegen weit darunter. Überhaupt ist feststellbar, dass im
betrachteten Zeitraum im Vergleich 2018 zu 2019 nur an 6 Zählstellen überhaupt ein Anstieg der
Radverkehrsbewegungen festgehalten wurden. Im Vergleich der summierten Werte aller
Radverkehrszählstellen ist im angegebenen Zeitraum im Jahr 2018 zu 2019 sogar ein Rückgang von 1,6
Millionen Radverkehrsbewegungen feststellbar, im Vergleich 2017 zu 2019 ebenso ein Rückgang von rd
600.000 Bewegungen.
Antwort zu 5:
Der vermeintliche Rückgang beim Vergleich der Radverkehrsstärken zwischen 2018 und
2019 an den beschriebenen Dauerzählstellen ist maßgeblich auf Datenlücken infolge
Baumaßnahmen zurückzuführen (vgl. nachfolgende Tabelle). Die an diesen Zählstellen
erfassten Daten spiegeln somit nicht die tatsächliche Radverkehrsentwicklung wider.
Anhand eines rein summarischen Vergleichs des Radverkehrsaufkommens 2018 – 2019
3
über alle Zählstellen lässt sich nicht auf einen generellen Rückgang im
Radverkehrsaufkommen schließen.
Dauerzählstellen
Radverkehr
Datenverfügbarkeit
01.01.-31.07.2018
Datenverfügbarkeit
01.01.-31.07.2019
Oberbaumbrücke keine nennenswerten Ausfälle Beide Richtungen:
Ausfälle ab Mai 2019 aufgrund
von Baumaßnahmen
Yorckstraße Richtung Westen:
Ausfälle ab November 2018
aufgrund von
Baumaßnahmen
Richtung Westen:
Ausfälle von Januar bis März
und im Juni 2019 aufgrund
von Baumaßnahmen
Richtung Osten:
Ausfälle von April bis August
2019 aufgrund von
Baumaßnahmen
Invalidenstraße Richtung Osten:
Ausfälle ab Oktober 2018
aufgrund von
Baumaßnahmen
Richtung Osten:
Ausfälle seit Oktober 2018
aufgrund von Baumaßnahmen
Frankfurter Allee Richtung Osten:
Ausfälle von Juni bis Oktober
2018 aufgrund von
Baumaßnahmen
keine nennenswerten Ausfälle
Frage 6:
Wie lässt sich unter Berücksichtigung der Zahlenangaben aus Frage 5 die Aussage, der Radverkehr Berlins
steige an, weiterhin aufrechterhalten?
Antwort zu 6:
Es wird auf die in Antwort 5 dargelegten Gründe für den infolge Baustellen verursachten
und Datenausfall bedingten Rückgang bei einzelnen Zählstellen verwiesen. Darüber
hinaus wird auf den in der Frage 5 bereits richtigerweise festgestellten Umstand
hingewiesen, dass an einer Reihe von Zählstellen, welche nicht von Baustellen bedingten
Einschränkungen betroffen waren, eine Zunahme des Radverkehrsaufkommens
verzeichnet wurde.
Berlin, den 21.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz