Straßenverkehr: Abbiegepfeil realisiert und nun dauerhaft in Betrieb?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Sind die Beobachtungen des Fragestellers zutreffend, dass der bereits mehrfach – zuletzt im Rahmen der
Anfrage Nr. 18/26044 vom 07.01.2021 thematisierte – #Abbiegepfeil für #Rechtsabbieger auf die #Minna-Todenhagen-Brücke seit einigen Tagen nun erfreulicherweise realisiert ist und wenn ja, seit wann ist dieser
in Betrieb und handelt es sich nun um die dauerhafte #Freischaltung desselben?
Antwort zu 1:
Ja. Die #verkehrsabhängige Steuerung an der #lichtsignalgesteuerten Einmündung
#Rummelsburger Landstraße / Minna-Todenhagen-Straße wurde am 23.02.2021 dauerhaft
in Betrieb genommen.
Frage 2:
Weshalb musste erst, wie in der letzten Anfrage mitgeteilt, eine langwierige Klärung der Finanzierung
erfolgen, wo doch dafür Mittel im Haushalt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur
Verfügung stehen sollten?
Antwort zu 2:
Die Finanzierung der in Rede stehenden #Lichtsignalanlagen-Maßnahme erfolgte seitens
des Bezirks aus Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die entsprechende Beauftragung der Signalbaufirma erfolgte
abweichend vom Regelprozess, sodass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz sowie der Generalübernehmer für die Lichtsignalanlagen-Infrastruktur nur
indirekte Projektsteuerungsaufgaben hatten. Um das vorliegende Problem der fehlenden
Zusatz-Beauftragung und Umsetzung der verkehrsabhängigen Steuerung als Teil des
Gesamtvorhabens zu lösen, hat sich letztlich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
2
und Klimaschutz ausnahmsweise bereit erklärt, die noch fehlenden Finanzmittel
einzubringen.
Frage 3:
Aus welchem Kapitel/Titel wurde die Maßnahme bezahlt und welche Gesamtkosten sind seitens der
Signalbaufirma Swarco Traffic Systems GmbH entstanden?
Antwort zu 3:
Der Bau der Lichtsignalanlage Rummelsburger Str. / Minna-Todenhagen-Str. (SOV) wurde
durch das Bezirksamt beauftragt und gemäß der Darstellung in der Antwort zu Frage 2
finanziert. Die Kosten beliefen sich auf rd. 200.000 EUR brutto, die zusätzlichen Kosten für
die Umsetzung der verkehrsabhängigen Steuerung auf rd. 4.400 EUR brutto.
Frage 4:
Da seitens des Senats bei diesem banalen Vorgang von einer „Vielzahl der Beteiligten“ berichtet wurde,
welche Verfahrensschritte waren im konkreten Fall im Einzelnen und durch wen notwendig, ehe der
Abbiegepfeil installiert werden konnte? (Bitte um Auflistung der Beteiligten, der einzelnen Schritte und der
jeweiligen Daten)
Antwort zu 4:
Die mit der Frage verbundene Einschätzung, dass es sich hier um einen „banalen
Vorgang“ handelt, wird vom Senat nicht geteilt.
Die Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Steuerung war nur ein Teil des Projekts;
allein deren #Steuerungsablauf bedarf einer komplexen #10-phasigen Logik, die entwickelt,
geprüft, getestet sowie programmiert werden musste. Der sogenannte Abbiegepfeil war
bereits mit dem Neubau der Lichtsignalanlage installiert worden, wurde jedoch erst
ansteuerbar durch die kürzlich in Betrieb gegangene verkehrsabhängige Steuerung.
Bezogen auf den konkreten Fall ist aufgrund der Komplexität der Abläufe eine Auflistung
der einzelnen Schritte und Beteiligten nicht möglich gewesen.
Frage 5:
Sieht die Senatsverwaltung hier künftig Optimierungsmöglichkeiten, etwa durch die Zusammenfassung von
Verfahrensschritten, um zu einer Beschleunigung der Abläufe zu kommen?
Antwort zu 5:
Der Verfahrensablauf stellt sich – wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben – als
Besonderheit dar, so dass daraus keine grundsätzlichen Schlussfolgerungen zum
Prozessablauf beim Bau von Lichtsignalanlagen möglich sind. Gleichwohl zeigt der
vorliegende Sachverhalt, dass bei einer Inanspruchnahme von Sonderfinanzierungen
künftig nach Möglichkeiten für eine andere Ablauforganisation gesucht werden sollte.
3
Frage 6:
Wie erklärt sich die „eingeschränkte Projektbearbeitung unter Pandemiebedingungen“ bei SenUVK? Gibt es
keine Möglichkeiten des Homeoffice mit entsprechender technischer Ausstattung und wenn ja, warum nicht?
Antwort zu 6:
Selbstverständlich wurden die Arbeitsabläufe der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz sowie des nachgelagerten Generalübernehmers für die
Lichtsignalanlagen-Infrastruktur pandemiebedingt angepasst. Mobiles Arbeiten sowie die
Umstellung auf einen digitalen Austausch wesentlicher Projektunterlagen sind Teil der
ergriffenen Maßnahmen. Gleichwohl beziehen sich die pandemiebedingten
Einschränkungen auf alle Beteiligten, wie z.B. den Bezirk, Planende und die
Signalbaufirma. In der Praxis erleichtern bei konfliktbehafteten Sachverhalten
Präsenztermine eine Lösungsfindung.
Berlin, den 22.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Abbiegepfeil als Jahrhundertprojekt?, aus Senat

Klicke, um auf S18-26044.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:
Trifft es zu, dass der in der Anfrage 18/22982 vom 13. März 2020 thematisierte #Abbiegepfeil für
#Rechtsabbieger auf die #Minna-Todenhagen-Brücke immer noch nicht realisiert wurde? Wenn ja, welchen
Grund gibt es dafür?
Frage 3:
Wann wurde durch wen die für die Umsetzung notwendige Firma beauftragt? Welche Firma ist dies und warum
wurde sie bislang nicht tätig?
Antwort zu 1 und 3:
Ja, das trifft zu. Bedauerlicherweise kam es bei der Klärung der #Finanzierung als
Voraussetzung der zusätzlichen Beauftragung in Verbindung mit durch die Corona-Pandemie bedingten Abstimmungsproblemen und Schwierigkeiten im Prozessablauf zu
erheblichen Verzögerungen. Eine vorläufige Finanzierungsklärung konnte inzwischen
erfolgen. Die #Signalbaufirma, die die Leistungen durchführen wird, ist die Firma. Swarco
Traffic Systems GmbH.
Frage 2:
Wann soll die von Staatssekretär Ingmar Streese bereits für das Frühjahr 2020 versprochene Realisierung
(Freigabe der Unterlagen zur Umsetzung bereits Ende 2019) nun endlich erfolgen?
Antwort zu 2:
Die Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Schaltung einschließlich des Rechtsvorlaufs
ist nunmehr für das Frühjahr 2021 vorgesehen.
2
Frage 4:
Wer ist für diese massive #Verschleppung eines Routineauftrags konkret verantwortlich und welche
Konsequenzen hat dies für die Mitarbeiter in der Verwaltung oder die beauftragte Firma?
Antwort zu 4:
Eine Beauftragung kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn die notwendigen Finanzmittel
zur Verfügung stehen. Die aufgetretenen Verzögerungen bei der Klärung sind dabei u.a.
wegen der Vielzahl an Beteiligten keinem einzelnen Mitarbeitenden anzulasten. Die
eingeschränkte Projektbearbeitung unter Pandemiebedingungen legt zudem den Fokus
auf verkehrssicherheitsrelevante Projekte, was für den Rechtsabbiegepfeil an der MinnaTodenhagen-Brücke nicht gilt. Die aktuelle #Verkehrsführung und die Schaltung der
#Lichtsignalanlage sind verkehrssicher.
Frage 5:
Teilt der Senat die Auffassung, dass die Dauer des Verfahrens – die Brücke wurde bereits kurz vor
Weihnachte 2017 eröffnet – nicht zufriedenstellend ist? Wie sollen derartige Abläufe künftig optimiert
werden?
Antwort zu 5:
Diese Auffassung wird grundsätzlich geteilt, die Abstimmungsschwierigkeiten waren in
diesem Fall jedoch vor allem pandemiebedingt.
Berlin, den 19.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz