Straßenverkehr: Verlängerung der Grünphasen von Lichtsignalanlagen, aus Senat

Frage 1:
Wie viele Sekunden #Grünphase gelten allgemein als ausreichend, um eine Straße zu überqueren?
Antwort zu 1:
In den bundesweit einheitlichen Richtlinien für #Lichtsignalanlagen (#RiLSA) wird eine
#Mindestgrünphasenlänge von 5 Sekunden für den #Fußverkehr empfohlen. An jede
Grünphase schließt sich eine #Räumzeit an, die gewährleistet, dass auch eine
Person, die erst in der letzten #Grünsekunde die Fahrbahn betritt, diese noch
gefahrlos überqueren kann, bevor der #Fahrzeugverkehr Grün erhält. Insofern ist
stets sichergestellt, dass die Straße sicher überquert werden kann.
Zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls für die zu Fuß Gehenden wird nach
den aktuellen Planungsvorgaben des Landes Berlin die Grünzeit einer einzelnen
Furt so bemessen, dass 2/3 der #Furtlänge zurückgelegt werden können. Bei
aufeinanderfolgenden baulich getrennten Furten soll die in #Laufrichtung zweite
Furt bis zur Hälfte bei Grün erreicht werden.

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