Wie ist der #Planungsstand der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hinsichtlich der #städtebaulichen#Entwicklung rund um den #Breitenbachplatz nachdem nunmehr am 10.12.2024 das Projektteam des Senats in einer öffentlichen Veranstaltung bekannt gegeben hat, dass 2025 mit dem Rückbau der Brückenteile begonnen werden wird und diese Maßnahmen – die Kosten in Höhe von ca. 10 Mio verschlingen werden – Ende 2026 abgeschlossen sein sollen?
Eines der frühen und erfolgreichen #VIV-Veranstaltungsformate hieß „#Pleiten, #Pech und #Pannen der Berliner #Verkehrspolitik“. Warum gibt es das dann nicht mehr? Wegen der massiv gestiegenen Charterpreise für den Bus kämen dabei Teilnehmerbeiträge heraus, bei denen sich der eine oder andere auf gut berlinerisch fragen mag: „Haben die sie noch alle?“ Und wenn die Hälfte der Plätze leer bleibt, können wir als Verein das nicht dauerhaft subventionieren.
Aber zurück zum Thema: Es gibt sie noch, die Pleiten, das Pech und die Pannen der Berliner Verkehrspolitik.
#Verkehrssenatorin Manja #Schreiner gilt nicht unbedingt als glühende Verfechterin der #Bürgerbeteiligung. Sie habe nichts dagegen, dass sich Menschen engagieren, hatte die CDU-Politikerin vor einem Jahr erklärt. Aber die Politik dürfe sich bei #Bauprojekten nichts von „irgendwelchen #Aktivisten“ diktieren lassen. Und auch ansonsten gehe es ja nicht an, dass sich #Beteiligungsverfahren ewig hinziehen. „Da muss irgendwann auch Schluss sein.“
Frage 1: Inwieweit gab es bis zum jetzigen #Entwicklungsstand eine öffentliche Beteiligung? Wie ist der bisherige Einbindungsprozess in Relation zu den Leitlinien der #Bürgerbeteiligung des Landes Berlin und Bezirks Treptow-Köpenick einzuordnen? Antwort zu 1: Für nach einem #Fachplanungsgesetz zu genehmigende Vorhaben richtet sich die Beteiligung nicht nach den Leitlinien der Bürgerbeteiligung des Landes Berlin, sondern nach dem dafür einschlägigen #Verwaltungsverfahrensgesetz ab §§ 72 ff. Die #Planfeststellungsunterlagen liegen seit dem 14.03. bis 13.04.2022 aus, daran schließt sich eine 14tägige Einwendungsfrist an, d.h. bis 27.04.2022. Anschließend werden die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendung der zuständigen Vorhabenträgerin #Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (#SRS) übergeben. Weitere Angaben zum Zeitbedarf sind nicht möglich. 2 Frage 2: Wann, unter wessen Beteiligung und mit welchen Ergebnissen wurden die Vor- und Nachteile für die unterschiedlichen #Verkehrsträger grundsätzlich betrachtet? Antwort zu 2: Hierzu teilt die SRS mit: „Die SRS arbeitet seit 10 Jahren intensiv an den entsprechenden Planungen. Dieser lange Zeitraum war notwendig, damit die Planungen unter anderem dem Bauamt des Bezirkes Treptow-Köpenick mit seinen untergeordneten Abteilungen, als auch den Berliner Verkehrsbetrieben sowie dem Land Berlin als Straßenbaulastträger der überörtlichen Straße, zur Vorabstimmung zur Verfügung gestellt werden konnte. Eine Vielzahl gewünschter Anpassungen, wie die Anordnung von #Ersatzparkplätzen oder die Erweiterung des jetzigen Gehweges auf der westlichen Straßenseite zur Nutzung als gemeinsamen Geh- und Radweg wurden im Ergebnis in die Planungen aufgenommen.“ Frage 3: Welche alternativen Wegführungen sind geprüft worden; welche Vor- und Nachteile haben diese Prüfungen jeweils ergeben? Antwort zu 3: Hierzu teilt die SRS mit: „Es wurden sowohl ein Stichgleis als auch eine Variante mit nur einer Fußgänger #Lichtsignalanlage (#LSA) geprüft. Bei ersterer Variante wäre eine Umstellung des teilweisen bereits erneuerten Fahrzeugparkes der SRS erforderlich und daher nicht wirtschaftlich vertretbar. Bei der zweiten Variante (Im #Verkehrsgutachten der aktuellen Planfeststellung als Variante 1 dargestellt) besteht die Gefahr, dass es aufgrund der langen Umlauf- bzw. Wartezeiten der Fußgänger-LSA infolge der notwendigen Verknüpfung mit dem südlich des Bahndamms gelegenen Knotenpunktes zu vermehrten Rotlichtverstößen der Fußgänger (Fahrgäste) kommen würde, bedingt durch die Befürchtung, den Anschluss an die nächste Straßenbahn oder S-Bahn zu verpassen. Ebenfalls wäre keine Umsetzung als Anforderungsampel aufgrund der hohen Nutzerzahlen möglich und die Beeinflussung für den angrenzenden Knotenpunkt an der Bölschestraße und Fürstenwalder Damm mit entsprechenden Rückstaueffekten wäre größer.“ 3 Frage 4: Wie gestaltet sich der bisherige und weitere #Zeitplan dieses Straßenbahnvorhabens? Antwort zu 4: Hierzu teilt die SRS mit: „Im Ergebnis eines – wie bereits vorstehend skizziert – langen Planungs- und Abstimmungsprozesses wurde eine aktuelle Variante zur Planfeststellung eingereicht. […] Aktuell gehen wir hier bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen #Wendeschleife von ca. 2 Jahren aus.“ Frage 5: In welcher Höhe entstehen wem welche Kosten für dieses #Straßenbahnvorhaben? Antwort zu 5: Hierzu teilt die SRS mit: „Aufgrund der derzeit nicht genau abschätzbaren Kostenentwicklungen gehen wir für die Gesamtmaßnahme von einem Kostenvolumen von ca. 1 Mio. € aus.“ Frage 6: Wie wird der Ansatz einer barrierefreien Ausstiegsmöglichkeit auf der östlichen Seite der Dahlwitzer Landstraße inklusive Lichtsignalanlage zur #Querung #S-Bahn bewertet? Wurde dies bisher geprüft und ggf. mit welcher Begründung nicht in Erwägung gezogen? Antwort zu 6: Hierzu teilt die SRS mit: „Diese wurde geprüft, siehe Punkt 3.“ Frage 7: Wie häufig, zu welchen Tageszeiten und jeweils für welche Dauer soll die Straßenbahn künftig die Dahlwitzer Landstraße überqueren und damit durch entsprechende Ampelschaltungen den sonstigen Straßenverkehr beeinträchtigen? 4 Antwort zu 7: Gemäß dem vorliegenden Bericht von 02/2022 soll das bestehende #Betriebsprogramm aufrechterhalten werden. Die Züge der SRS Linie #88 verkehren dabei: täglich: von 04:00 Uhr bis 16:00 Uhr 20-Min.-Takt täglich: von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr 20-Min.-Takt Mo-Fr: von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr 10-Min.-Takt Samstags: von 17:00 Uhr bis 01:00 Uhr 30-Min.-Takt Frage 8: Aktuell gibt es zu verschiedenen Tageszeiten bereits eine Stausituation – mit welchen konkreten Maßnahmen soll hier Abhilfe geschaffen und eine Verstärkung dieser Problematik (siehe 7.) abgewendet werden? Antwort zu 8: Abgesehen von Baustellen- und Umleitungssituationen sind derzeit hauptsächlich dann Störungen im Verkehrsablauf zu verzeichnen, wenn technische Fehlfunktionen an Erfassungseinrichtungen der Lichtsignalanlage (LSA) Fürstenwalder Damm / Bölschestraße – Dahlwitzer Landstraße oder der Weichensteuerung auftreten. LSA-seitig wurden aus diesem Grund bereits einige Komponenten des LSA-Steuergerätes und der Erfassungs-Detektoren ausgetauscht. Eine Modernisierung der kompletten hardwareseitigen Ausstattung ist bereits geplant. Die Qualität des Verkehrsablaufs und die Koordinierung neuer Signalquerschnitte mit der bestehenden LSA müssen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens betrachtet werden. Im Zuge einer anschließenden Projektierung der Steuerung könnten ggf. notwendig erscheinende Maßnahmen wie beispielsweise Stauüberwachungen berücksichtigt werden. Hierzu teilt die SRS mit: „Jede Erhöhung der Verkehrssicherheit hat Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes (Fußgänger-LSA oder kombinierte LSA). Bezogen auf die gesamte Stadt stellt nur eine Änderung des Model-Split (auch durch verbesserte Umsteigebeziehungen beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)) einen Weg zur Stauvermeidung und damit zur Verbesserung der Lebensverhältnisse dar.“ Frage 9: Wann und mit welchen Ergebnissen wurden zuletzt Verkehrszählungen durchgeführt? Welche Schlussfolgerungen sind daraus zu ziehen? 5 Antwort zu 9: Die Verkehrsprognose im betreffenden Bereich wurde seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz geprüft und im Verkehrsmodell 2030 mit Infrastrukturmaßnahmen des Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr 2025 berücksichtigt. Es zeigte sich, dass die Verkehrsprognose keine nennenswerten Verkehrszuwächse aus der gesamtstädtischen Entwicklung beinhaltet. Der maßgebende Betrachtungsfall ergibt sich daher aus den Bestandsdaten. Auf folgende Verkehrserhebungen wurde verwiesen: Dahlwitzer Landstr. – Bölschestr. / Schöneicher Str. (Friedrichshagen, 12587), Zählung am 03.07.2018, Di Fürstenwalder Damm / Bölschestr. (Friedrichshagen, 12587), Zählung am 24.10.2019, Do Frage 10: Ist das Vorhaben gemäß jetziger Vorlage mit Blick auf die Vorgaben des Berliner Radverkehrsplans – insbesondere einer regelhaften Breite der Radverkehrswege bei Einrichtungsverkehr von 2,3 Meter und mindestens 2 Meter – genehmigungsfähig? Welche alternativen Planungen kommen hier in Betracht? Antwort zu 10: Bei der Dahlewitzer Landstraße handelt es sich um eine Straße des übergeordneten Straßennetzes von Berlin, die zugleich Bestandteil des Ergänzungsnetzes Radverkehr ist. An solchen Straßen sind entsprechende Radverkehrsanlagen mit dem Regelmaß 2,30 m und dem Mindestmaß 2,00 m vorzusehen. In beengten Haltestellenbereichen kann die Radverkehrsanlage im Bereich der Haltestelle auf eine Breite von 1,30 m reduziert werden. Innerhalb der vorliegenden Planung sind die Radverkehrsanlagen nur im nicht ausreichendem Maße berücksichtigt worden und stimmen nicht mit den gesetzten Standards aus dem Radverkehrsplan überein. Es ist zu prüfen, inwiefern hier besondere Umstände vorliegen, sodass dieser Abschnitt von den gesetzten Standards abweichen darf. Laut Radverkehrsplan sind Abweichungen auf max. 15 % der Strecke des Radnetzes zulässig. Insbesondere im Bereich nördlich der Tramhaltestelle Dahlewitzer Landstraße ist zu prüfen inwiefern das Schrägparken zu Lasten einer ausreichend breiten Radinfrastruktur erhalten bleiben kann. Frage 11: Wird davon ausgegangen, dass die Radverkehrswege als Zweirichtungsverkehre ohne Benutzungspflicht eingerichtet werden? Kann damit die Vorgabe von 2,5 bis 3 Meter Mindestbreite bei Zweirichtungsverkehr gemäß Radverkehrsplan eingehalten werden? 6 Antwort zu 11: Es wird nicht davon ausgegangen, dass in diesem Bereich der Radverkehr als Zweirichtungsverkehr geführt wird. Frage 12: Welche Abstimmungsprozesse für den aktuell vorliegenden Planungsentwurf gibt es zwischen dem Vorhabenträger und den zuständigen Berliner Stellen, wie wird insbesondere sichergestellt, dass es kein Stückwerk gibt, sondern der gesamte Verkehrsbereich um den S-Bahnhof Friedrichshagen für alle Verkehrsteilnehmer zusammen gedacht, geplant und entsprechend realisiert wird? Antwort zu 12: Der Vorhabenträger ist im Rahmen des förmlichen Verfahrens verpflichtet, alle in ihren Rechten und Zuständigkeiten Betroffene in den Planungsprozess einzubeziehen und gemeinsam eine rechtlich und planerisch einwandfreie Verkehrslösung zu finden. Eine entsprechende Prüfung und Abwägung der einzelnen Belange erfolgt bei der Fertigung des Planfeststellungsbeschlusses für das Vorhaben. Frage 13: Wie soll das Abbiegen des aus nördlicher Richtung aus der Dahlewitzer Landstraße kommende Radverkehrsweg in die Schöneicher Straße realisiert und unterstützt werden? Der Radverkehrsweg wird ja bereits davor auf die allgemeine Fahrbahn geführt. Antwort zu 13: Nach dem derzeitigen Planungsstand ist für den Radverkehr keine gesonderte Führung für das Linksabbiegen vorgesehen. Der Radverkehr muss sich im Mischverkehr entsprechend links einordnen. Es ist zu prüfen, inwiefern der linksabbiegende Radverkehr in die LSA am Knotenpunkt Dahlewitzer Landstraße/Schöneicher Straße noch integriert werden kann. Ein signalisiertes indirektes Linksabbiegen wäre hier aus Radverkehrssicht wünschenswert. Grundsätzlich sind die der Senatsverwaltung vorliegenden Entwurfspläne noch nicht final abgestimmt. Die Berücksichtigung einer Querungsstelle für den Radverkehr über die Dahlwitzer Landstraße wurde angeregt. Unter anderem sind die Breiten der Verkehrsflächen, die Schleppkurven und die Sichtbeziehungen noch zu klären. Frage 14: Wie viele Bäume sollen gefällt werden, in welchem Alter und Zustand befinden sich diese und wie ist das mit dem Gartendenkmal Kurpark Friedrichshagen vereinbar? 7 Antwort zu 14: Hierzu teilt die SRS mit: „Keiner der im Zusammenhang mit dem Umbau der Gleisschleife zu fällenden Bäume steht im Kurpark Friedrichshagen. Es geht hierbei um acht Bäume östlich der Dahlwitzer Landstraße auf dem Tauschgrundstück der Berliner Forsten sowie um drei Straßenbäume der Dahlwitzer Landstraße, welche in der gleichen Straße an anderer Stelle ersetzt werden. Die genauen Daten über Art, Zustand und Alter der Bäume können der Anlage 8 des Planfeststellungsverfahrens entnommen werden.“ Frage 15: Wie soll der Anschluss zu anderen Wegführungen erfolgen, also die Übergänge in die Bahnunterführung (südlich und nördlich der Bahntrasse) sowie zu vorhandenen Geh- und Radverkehrswegen gestaltet werden? Antwort zu 15: Hierzu teilt die SRS mit: „Der Zwangspunkt zur Wegeführung ist die Eisenbahnunterführung, hier wurden die vorhandenen Anlagen aufgegriffen und in die Planung einbezogen.“ Frage 16: In welchem Umfang stehen aktuell Abstellflächen für Autos, Motorräder und Fahrräder im unmittelbaren Bahnhofsumfeld zur Verfügung und welche Kapazitäten soll es nach Realisierung des Straßenbahnvorhabens geben? Antwort zu 16: Hierzu teilt die SRS mit: „Im Rahmen der Planung werden keine Stellplätze für Motoräder oder Fahrräder reduziert oder verändert. Für die Errichtung einer flächennahen Entwässerung über belebte Bodenzonen ist die Errichtung von Sickermulden erforderlich, wodurch 63 Pkw Stellplätze verdrängt werden. Durch eine Verringerung des anschließenden Straßenquerschnittes der Dahlwitzer Landstraße auf das Sollmaß und der Umwidmung der dortigen Längsparkplätzen zu Schrägparkplätzen ist eine Kompensation mit 49 Stellplätzen bei gleichzeitiger erheblicher Flächenentsieglung möglich. Auch hierzu gab es entsprechende Variantenuntersuchungen und Abstimmungen mit dem bezirklichen Bauamt.“ 8 Frage 17: Inwiefern wurden die im Ergänzungsnetz des Radverkehrsplanes Berlin vorgesehenen Routen zwischen den S-Bahnhöfen Friedrichshagen und Köpenick nördlich der Bahntrasse entlang Straße am Kurpark sowie parallel zum Bahndamm in die Planungen einbezogen? Antwort zu 17: Die beiden genannten Streckenabschnitte liegen außerhalb des Planungsraums und wurden nicht weiter innerhalb der Planung berücksichtigt. Berlin, den 20.04.2022 In Vertretung Markus Kamrad Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Der durchschnittliche tägliche Verkehr an Werktagen (#DTVw) für die Bereiche der künftigen Anschlussstellen der A 100 sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die DTVw-Werte stammen aus der Verkehrsmengenkarte 2019 und werden als Querschnittswert angegeben.
Frage 1: Durch welche konkreten Initiativen unterstützt der Senat die #Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen #Stadtentwicklung in Berlin? a. Wie hat der Senat die nicht gesetzlich geregelten Formen von Beteiligung seit Vorstellung der “Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung” im Jahr 2017 ausgebaut? Antwort zu 1: Mit der am 11.04.2017 beschlossenen Senatsvorlage zur Erarbeitung von „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ (LLBB) wurde der federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Arbeitsauftrag erteilt, „Leitlinien für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stadtentwicklung“ (LLBB) zu erarbeiten, mit dem Ziel, mehr Transparenz herzustellen, Verbindlichkeit zu schaffen und Prinzipien für informelle Beteiligung zu entwickeln. Die LLBB wurden daraufhin in einem zweijährigen partizipativen Erarbeitungsprozess durch ein externes 24-köpfiges Arbeitsgremium aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung unter umfangreicher Einbindung von Interessengruppen und der Öffentlichkeit erarbeitet und am 03.09.2019 durch den Senat beschlossen mit dem Auftrag, ein Umsetzungskonzept für die Leitlinien zu erarbeiten. Der Senat hat daraufhin die Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes zwischen November 2019 bis Herbst 2020 in intensiver Kooperation der betroffenen planenden und bauenden Hauptverwaltungen und Fachämter der Bezirke vorangetrieben. Das Umsetzungskonzept definiert alle relevanten Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung und bildet eine integrierte Arbeitsgrundlage für die Einführung und künftige Umsetzung der Leitlinien. Der Senatsbeschluss des Umsetzungskonzeptes fand am 4.5.2021 nach Beratung im RdB statt. Die Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus ist der Drucksache 18/3759 vom 17.05.2021 zu entnehmen. 2 Der Senat hat bereits während der Erarbeitungsphase der Leitlinien und auch in der Folge in unterschiedlichsten Projekten die neun Grundsätze der Leitlinien für gute Beteiligung angewendet. Zudem wurde der Aufbau der in den Leitlinien verankerten und im Rahmen des Umsetzungskonzepts weiter geschärften fünf Instrumente vorangetrieben. Parallel zur Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes hat im Jahr 2020 bereits die zentrale Anlaufstelle für Beteiligung ihre Arbeit teilweise aufgenommen und im Jahr 2021 der Beteiligungsbeirat. Mit dem Instrument „Beteiligungskonzept“ wurde eine Hilfsstellung zur qualitativen Verbesserung von Beteiligungsverfahren geschaffen. Die Vorhabenträger sind nach Verabschiedung des Umsetzungskonzeptes angehalten, sich bei der Konzeption neuer Verfahren davon leiten zu lassen. Mit dem Beschluss des Umsetzungskonzeptes erfolgt nun die schrittweise Implementierung auf den unterschiedlichen Ebenen einschließlich der Etablierung der definierten Zuständigkeitsstrukturen. Frage 2: In welcher Weise sind diese Verfahren bei dem #Entwicklungsprojekt#City West berücksichtigt worden und in Anwendung gegangen? a. Wie bewertet der Senat die aktuelle Kritik an dem Beteiligungsverfahren seitens des Bezirks Charlottenburg- Wilmersdorf und der Zivilgesellschaft, inklusive der kurzen Zeiträume? Antwort zu 2: Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Berliner Innenstadt durch die „Stadtwerkstatt“ wurde der vorläufige Entwurf des Entwicklungskonzepts City West unter Berücksichtigung der neun Grundsätze der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung am 19.04.2021 der Öffentlichkeit, der Fachöffentlichkeit und den Verwaltungen vorgestellt. Es wurde zur Kommentierung, Diskussion und Abgabe von Stellungnahmen bis zum 19.05.2021 eingeladen. Pandemiebedingt wurden hierfür inzwischen bewährte Module des strukturierten OnlineDialogs auf mein.berlin.de in Form einer öffentlichen digitalen Veranstaltung zum direkten Austausch genutzt. Aufgrund des großen Interesses wurde der Beteiligungszeitraum von den zunächst vier auf insgesamt neun Wochen verlängert. Seit 2007 pflegt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bezirksübergreifend (Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte) einen kooperativen Austausch mit öffentlichen und privaten Akteuren der City-West. Besonders intensiv konnte die Kooperation gestaltet werden, als auf Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Amerikahaus für die aktive und öffentlichkeitswirksame Vernetzung im Projektgebiet genutzt und dort von einem gemeinsam gesteuerten externen Dienstleister für das Standortmanagement unterstützt werden konnte. Die erfolgreiche Netzwerkarbeit in der City West gab die Anregung, mit der „Stadtwerkstatt“ im Projektgebiet „Berliner Mitte“ Kooperations-, Beteiligungs- und Vernetzungsangebote auch in einem anderen Innenstadtbereich anzubieten, der sich aktuell besonders dynamisch entwickelt. Die aktuelle Kritik aus einem der drei bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts City West eingebundenen Bezirke haben verdeutlicht, dass der mehr als ein Jahrzehnt gepflegte Kooperationsgeist im Projektgebiet heute geschwächt ist. Als wesentliche Gründe können angenommen werden:
das Ende des Standortmanagements City West und des kommunikativen Treffpunkts Amerikahaus
die Einleitung eines „Charta City West 2040“ genannten Prozesses durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, ohne die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Mitte sowie die für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt zuständigen Senatsverwaltungen in die Erarbeitung einzubeziehen 3
die zum Projektgebiet City West pandemiebedingt weitgehend entfallenen Beteiligungsaktivitäten im Präsenzmodus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die breite und vielfach sehr differenzierte Kritik wird gerade ausgewertet und hat bereits zur Fristverlängerung für die Onlinebeteiligung geführt. Nach der Dokumentation und Auswertung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zunächst intern Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess ziehen und beabsichtigt dazu auch in einem weiteren Schritt eine Abstimmung mit den drei Bezirksämtern sowie den Senatsverwaltungen, die für die Entwicklung und die Kooperation in der City-West fachpolitisch verantwortlich sind. Dabei werden auch Anforderungen aus den Leitlinien für Bürgerbeteiligung am weiteren Planungsprozess zu diskutieren sein. Frage 3: Was plant der Senat noch bis zum Ende der Legislaturperiode für den Ausbau und die Verstetigung der Beteiligung bei der Gestaltung von Stadtquartieren und #Bebauungsplanverfahren zu tun? a. Wird die Entwicklung einer stadtentwicklungspolitische Gesamtstrategie für eine neue Liegenschaftspolitik angestrebt? b. Wie wird versucht zu verhindern, dass Liegenschaften, die sich in der Verantwortung des Liegenschaftsfonds oder landeseigener Unternehmen befinden, ohne nachhaltige stadtentwicklungspolitische Konzepte entwickelt werden? Antwort zu 3: Mit den Leitlinien für Bürgerbeteiligung haben Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft hohe Standards für die nicht gesetzlich festgeschriebene Beteiligung vereinbart. Planungsverfahren in den neuen Stadtquartieren, welche nach dem LLBB-Beschluss begonnen haben, orientieren sich an ihnen. Mit dem jüngst beschlossenen Umsetzungskonzept (siehe auch Ausführungen zu Frage 1) ist zudem die Grundlage der einheitlichen Anwendung der LLBB geschaffen. In Bebauungsplanverfahren gilt die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach BauGB. In ausgewählten Projekten von besonderem öffentlichen Interesse oder stadtpolitischer Bedeutung wird zudem Beteiligung entsprechend den LLBB organisiert. Für die laufenden Planverfahren in den von der Senatsverwaltung betreuten Neuen Stadtquartieren starten bzw. finden die folgenden Beteiligungsverfahren bis zum Ende der Legislaturperiode statt:
Bebauungsplanverfahren 11-168 „Hohenschönhauser Straße – Weißenseer Weg“: Workshop zu freiraumplanerischen und Gestaltungsfragen sowie die Informationszeitung Weißenseer Weg Nr. 2. Beide Formate sollen voraussichtlich im 3. Quartal 2021 umgesetzt werden.
Johannisthal/ Adlershof: Bis zum Ende des Jahres 2021 sind öffentliche Auslegungen und damit die formale Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der folgenden drei Bebauungsplanverfahren beabsichtigt: 51j-1 (Bessy), 9-41 (#Kohlebahnhof), 58bb-1 (Sitac).
Ehemaliger #Güterbahnhof Köpenick: Ende 2021 soll ein Info-Café zu dem Stand der Maßnahme und dem geplanten städtebaulichen Qualifizierungsverfahren stattfinden, außerdem ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 9-84 (Ostumfahrung Bahnhofstraße) sowie zu drei Bebauungsplänen im Süden des städtebaulichen Entwicklungsbereichs geplant. Des Weiteren wird die Konstituierung des Gebietsbeirats für den Entwicklungsbereich ehemaliger Güterbahnhof Köpenick durch Information der Öffentlichkeit und Durchführung der Wahl im Jahre 2021 vorbereitet.
Bebauungsplanverfahren 7-82a (Wohnen an der Götzstraße/Verwaltungs- und Kulturstandort am Tempelhofer Damm): Frühzeitige #Öffentlichkeitsbeteiligung 4
Blankenburger Süden: o 13. Treffen des Projektbeirates am 08. Juni 2021 o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-65 „Grundschule Heinersdorfer Straße“: Offenlage ca. Sommer 2021 o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei #Heinersdorf“: Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit in Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes auf mein.berlin.de und mittels Informationen und Feedbackmöglichkeiten vor Ort sowie der Kinder- und Jugendlichen über eine Online-Pinnwand zum geplanten Auslobungstext vom 28. Mai bis 18. Juni 2021
Berlin-Buch, Am #Sandhaus: Das Beteiligungsverfahren zum diskursivem, städtebaulichen Gutachter*innenverfahren läuft noch bis zum 24.06.2021. Darüber hinaus wird aktuell mit Anwohnerinnen und Anwohnern ein Beteiligungskonzept für die nächsten Beteiligungsschritte im Rahmenplanverfahren und die Fortführung abgestimmt. Das Planungsbüro L.I.S.T. Stadtentwicklungsgesellschaft mbH führt dazu Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren durch. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Buch, Am Sandhaus geplant. Antwort 3a. und b.: Hierzu wird auf das Konzept zur „Bodenpolitischen Strategie und Ergänzung des bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ vom 19.02.2019 verwiesen (Rote Nr. 1702). Die landeseigenen Grundstücke werden einer Konzeptausschreibung unterworfen, wenn sie an Dritte gehen bzw. an landeseigene Wohnungsunternehmen übertragen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Grundstücke im Sinne der stadtentwicklungspolitischen Zielstellung entwickelt werden. In dem Handlungsprogramm für die Beschleunigung des Wohnungsbaus sind bereits umfangreiche Aussagen zu einer neuen Liegenschaftspolitik zu finden. Das bezieht sich insbesondere auf die Vergabe von landeseigenen Flächen an Genossenschaften (Punkt 1.3.3.), die Nutzung von Vorkaufsrechten (Punkt 2.3) sowie auch auf den Aufkauf entsprechender Flächen vom Bund, DB und weiterer besonderer Eigentümer (Punkt 2.5). Frage 4: Die Initiative ‘StadtNeudenken’ wurde 2011 als Instrument zur zivilgesellschaftlichen Begleitung der Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik geschaffen. Welche Rolle spielt der Senat für die genannte Initiative? a. Aus welchen Personen setzt sich der Lenkungskreis zusammen? Welche Befugnisse hat dieser? Wie wurden bzw. werden die Mitglieder gewählt? b. Hat es finanzielle Zuwendungen zu der Initiative von Seiten des Senats gegeben? Wenn ja, in welcher Höhe? c. Welche Rolle spielt Stadtrat Florian Schmidt als Gründer und Koordinator der Initiative? d. Wie wird über die Gäste und Teilnehmer des Runden Tischs Liegenschaftspolitik entschieden? Wie lautet die Geschäftsordnung des Runden Tischs? e. Sind die Forderungen der Initiative ‘StadtNeudenken’ im Einklang mit den vom Senat von Berlin verfolgten Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik? f. Erachtet der Senat das stadtentwicklungspolitische Potential der transparenten Liegenschaftspolik als ausgeschöpft? Wenn nein, welche Nachbesserungen werden von Seiten des Senats angestrebt? Antwort zu 4a., c. und d.: Die Initiative „StadtNeudenken“ und der Runde Tisch Liegenschaftspolitik stellen umfangreiche Informationen im Internet bereit, aus denen für Interessierte die in den Fragen a), c) und d) angesprochenen Aspekte hervorgehen können 5 (https://stadtneudenken.net/initiative/). Der Senat hat keine darüber hinausgehenden Kenntnisse. Vertiefende Fragen können an die Koordinierungsstelle Runder Tisch Liegenschaftspolitik direkt gerichtet oder im Rahmen der nächsten Sitzung des Runden Tisches gestellt werden. Die Sitzungen sind öffentlich, eine Eintragung in den Newsletter ist über die Internetseite möglich (https://stadtneudenken.net/newsletter/). Antwort zu 4b.: Finanzielle Zuwendungen an die Initiative „StadtNeudenken“ hat es nicht gegeben. Die ehrenamtlich tätigen Akteure des Runden Tisches Liegenschaftspolitik erhalten eine Unterstützung durch eine Koordinierungsstelle. Dabei handelt es sich um eine freihändige Vergabe freiberuflicher Leistungen. Für diese stehen je 75.000 EUR in den Jahren 2020 und 2021 gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2020/21 vom 12.12.2019 zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 standen jährlich rund 40.000 EUR zur Verfügung. Antwort zu 4e.: Der Senat setzt auf eine integrierte Strategie, die soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle Aspekte in einen nachhaltigen Ausgleich bringt. Die Instrumente Konzeptverfahren und Vergaben in Erbbaurecht werden für eine nachhaltige Stadtentwicklung verstärkt eingesetzt. (Vgl. Richtlinien der Regierungspolitik, Drucksache 18/0073). Die Forderungen der Initiative „StadtNeudenken“ stehen damit im Einklang, sofern dadurch keine Bodenspekulation befördert wird Antwort zu 4f.: Die in der „Bodenpolitischen Strategie“ und „Ergänzung des bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ (Rote Nr. 1702) vereinbarten Elemente werden im Laufe ihrer Umsetzung ständig auf ihre stadtentwicklungspolitische Wirkung geprüft und ggfs. angepasst. Frage 5: Welchen Beitrag hat die Senatsverwaltung bisher bei der partizipativen und gemeinwohlorientierten Erneuerung des „Haus der Statistik“ geleistet? a. Welche Rolle übernimmt die Senatsverwaltung als eins von fünf Mitgliedern der sogenannten “Koop5”? b. Welche Verantwortlichkeiten übernimmt die Senatsverwaltung bei der Durchführung des städtebaulichen Planungsprozesses? Welche finanziellen und personellen Ressourcen werden dafür verwendet? c. Welche Rolle hat Stadtrat Florian Schmidt als ehemaliges Mitglied in der Genossenschaft für Stadtentwicklung “Die ZUsammenKUNFT Berlin eG” gespielt? Antwort zu 5a.: Die Entwicklung des Quartiers erfolgt durch die fünf Kooperationspartner in gemeinsamer Verantwortung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet den Prozess insbesondere aufgrund des Modellcharakters des Projektes hinsichtlich der Anwendung neuer Kooperationsmodelle in der Stadtentwicklung sowie zur Evaluation der verwendeten Mitwirkungs- und Beteiligungsformate. Sie unterstützt darüber hinaus das im Projekt federführende Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Mitte von Berlin in Fragen der Prozessgestaltung, Einbindung in den städtebaulichen Kontext sowie bei der Koordinierung des Nutzungsprogramms (bezahlbares Wohnen, Rathausneubau, Kunst, Kultur, Soziales, Bildung, Integration sowie Büro- und Verwaltungsnutzungen in den Bestandsgebäuden). Auch bei der Steuerung und Mitfinanzierung der komplexen Beteiligungsverfahren ist die 6 Senatsverwaltung aktiv. Darüber hinaus nimmt sie ihre Regelaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerbsverfahren wahr. Antwort zu 5b.: Die Auslobung eines kooperativen und integrierten Werkstattverfahrens, Sep. 2018 bis Mär. 2019, erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Für die Durchführung sind insgesamt Kosten in Höhe von 291.717,86 € angefallen. Weitere Qualifizierungsverfahren zur kooperativen und prozesshaften Gestaltung der Freiräume befinden sich in der Vorbereitung. Die Kosten der kooperativen Quartiersentwicklung sind zwischen den Kooperationspartnern
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt,
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH und der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in insgesamt drei Finanzierungsvereinbarungen vereinbart worden. Bezogen auf den städtebaulichen Planungsprozess sind in diesen Finanzierungsvereinbarungen insgesamt 585.000,00 €, paritätisch zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt, festgelegt worden. Koordinationsaufgaben im Projekt „Haus der Statistik“ werden durch eine Stelle wahrgenommen, die direkt der Abteilungsleitung II (Städtebau und Projekte, SenSW) zugeordnet ist. Die Einbeziehung weiterer Stellen in das Projekt, insbesondere im Wettbewerbsreferat, erfolgt anlassbezogen. Antwort zu 5c.: Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind keine Aktivitäten von Herrn Stadtrat Schmidt im Projekt „Haus der Statistik“ bekannt. Es kann jedoch angenommen werden, dass er dieses kooperative Modellprojekt, das nach dem Selbstverständnis der „Koop5“ dem Anspruch auf Übertragbarkeit auf andere Standorte genügen soll, aufmerksam verfolgt. Frage 6: Welche Kosten sind für die Senatsverwaltung im Rahmen der Durchführung des städtebaulichen Planungsprozesses entstanden? Welche Rolle spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Kooperationspartner bei der Entwicklung des Dragonerareals? a. Welche Funktion spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Teil der steuernden Einheit „Koop6“? b. Wer entscheidet über die Mitglieder im Zukunftsrat, der als zentrales Gremium über die gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock? c. Welche Personen repräsentieren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in besagtem Zukunftsrat? d. Wer sitzt in Begleitkreis, der den Zukunftsrat bei der Ausgestaltung des Modellprojekts Rathausblock Kreuzberg fachlich begleiten und berät? e. Wurden Aufwendungen von Seiten des Senats an den Zukunftsrat getätigt? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zu 6: Zentrale Instrumente für die städtebauliche Planung des Dragonerareals sind das städtebauliche Konzept und der Bebauungsplan. Für die Entwicklung des städtebaulichen Entwurfs wurde ein diskursives und partizipatives städtebauliches Werkstattverfahren für das #Dragonerareal unter der Federung der Wettbewerbsabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Die Überarbeitungsphase des Siegerentwurfs soll im Sommer 2021 beendet werden. Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen werden Städtebaufördermittel aus dem Programm „Lebendige Zentren und Quartiere“ in Höhe von rund 763.000 Euro für das städtebauliche 7 Werkstattverfahren und die Überarbeitung des Siegerentwurfs bereitgestellt. Das überarbeitete städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für den Bebauungsplan, der durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufgestellt wird. Fragen zu der Rolle und der Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in der Kooperationspartnerschaft im Sanierungsgebiet Rathausblock werden unter 6 a beantwortet. Antwort zu 6a.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist einer der sechs Kooperationspartner im Rathausblock neben dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem Vernetzungstreffen Rathausblock, dem Forum Rathausblock, der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte mbH. Grundlage der Zusammenarbeit bildet eine gemeinsam entwickelte und abgeschlossene Kooperationsvereinbarung vom Juni 2019. Ziel im Sanierungsgebiet Rathausblock ist, das Dragonerareal mit den sechs Kooperationspartnern modellhaft zu einem gemeinwohlorientierten, zukunftsfähigen, urbanen Quartier mit einer Mischnutzung aus Wohnen, Kultur und Arbeit zu entwickeln. In der Kooperationsvereinbarung sind die jeweilige Rolle und Funktion der sechs Partner aufgeführt. Rolle und Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist gemäß § 26 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) die Bestimmung der grundsätzlichen Sanierungsziele unter Beteiligung des Bezirks. Sie begleitet das Sanierungsverfahren Rathausblock im Sinne der Einhaltung der grundsätzlichen Ziele, die sich aus den vorbereitenden Untersuchungen und der Rechtsverordnung zum Sanierungsgebiet ergeben. Dazu gehört auch die Bewertung, ob sich Maßnahmen aus gesamtstädtischer Entwicklungsperspektive ableiten lassen (z.B. aus dem Stadtentwicklungsplan Wohnen). Dieses betrifft insbesondere den zügigen Wohnungsbau in der wachsenden Stadt und Anpassung der Infrastruktur an die demographische Entwicklung. Sie ist auch Fördergeberin für die Finanzierung von Maßnahmen im öffentlichen Raum bzw. der Infrastruktur des Rathausblocks über das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“. Antwort zu 6b.: In der Kooperationsvereinbarung der sechs Partner des Rathausblocks ist der Zukunftsrat als zentrales Gremium mit Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion festgelegt. Der Zukunftsrat hat 12 Sitze, die durch gesetzte und gewählte Mitglieder aus Institutionen und Interessensvertretungen besetzt sind. Arbeitsgrundlage des Zukunftsrates ist eine Geschäftsordnung, die die Mitglieder namentlich aufführt. Eine Entscheidung über das Verfahren für eine Neu- oder Nachbesetzung der Mitglieder, Anzahl der Sitze etc. wird im Zukunftsrat im Konsensprinzip getroffen. Antwort zu 6c.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird durch den Senator und durch die Gebietsbetreuung des Rathausblocks aus dem Referat IV C repräsentiert. Antwort zu 6d.: In der Kooperationsvereinbarung ist die Einrichtung eines Begleitkreises für den Zukunftsrat zur fachlichen Beratung und Begleitung bei der Ausgestaltung des Modellprojekts vereinbart. Der Begleitkreis wurde aufgrund der zahlreichen Themen im Zukunftsrat noch nicht vertiefend behandelt und konnte daher noch nicht eingerichtet 8 werden. Eine konkrete Zeitplanung für die Einrichtung des Begleitkreises gibt es derzeit nicht. Antwort zu 6e.: Nein. Berlin, den 8.6.21 In Vertretung Lüscher ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Vor einer #Online-Konferenz zur #Mobilität in den stark wachsenden Teilen Pankows sollen Bürger jetzt Wünsche und Probleme benennen.
Berlin. Dass #Pankow durch den Bau von neuen Stadtquartieren wie dem #Pankower Tor oder dem #Blankenburger Süden bis 2030 massiv wächst, darüber sind Anwohner vergleichsweise gründlich informiert. Dringende Fragen stellen sich vor allem beim Thema Mobilität. Nach mehreren Verzögerungen steht in den nächsten Wochen deshalb eine großangelegte #Bürgerbeteiligung für die Verkehrsentwicklung im Pankower Nordosten an.
Erster Teil des Dialogs: Anwohner sollen ab sofort ganz offen ihre Meinung äußern – über die Internetplattform des Senats auf „Mein Berlin“. Bis Donnerstag, 18. März sind zunächst fünf Bereiche für Kommentare freigeschaltet. Dazu gehören die Rubriken #ÖPNV, #Radverkehr, #Straßenplanung und Mobilitätswende.
Pankows Wachstum geht mit Ausbau von Radverkehr einher Denn fest steht, dass Berlin die vielen Tausend Zuzügler in den wachsenden Stadtgebieten Pankows möglichst nicht mit dem eigenen Auto, sondern vor allem mit der #Tram und dem #Fahrrad in Bewegung bringen will. Kernthema ist deshalb auch der geplante, 18 Kilometer lange #Radschnellweg#Panke-Trail von Karow in Richtung #Mauerpark und Rosa-Luxemburg-Platz. Großes Interesse rief zuletzt auch die Planung der neuen Straßenbahnstrecken …
Frage 1: Wurde das von der Deutschen Bahn AG im November 2018 an einen privaten Investor verkaufte #Grundstück „#Westkreuz“, das Land und Bezirk zu einer öffentlichen #Grünfläche entwickeln wollen, auch dem Land und/oder dem Bezirk zum Kauf angeboten und wenn ja, zu welchen Konditionen? Wenn nein, sind Gründe bekannt, warum die Deutsche Bahn AG hier bewusst die Bestrebungen des Landes ignoriert hat? Antwort zu 1: Die Senatsverwaltung für Finanzen und die Berliner #Immobilienmanagement GmbH waren nicht Adressat von Angeboten, Teilnehmer von Gesprächen et cetera soweit es um künftige #Park-/#Grünflächen-Grundstücke geht. Auch gab es im Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf kein Kaufangebot. Ein Grund dafür ist nicht bekannt. Frage 2: Kann das bereits begonnene #B-Plan-Verfahren wie gewünscht abgeschlossen werden? Antwort zu 2: In der Zuständigkeit des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf konnte die vorgezogene #Bürgerbeteiligung abgeschlossen werden. Die nächste Stufe der Beteiligung soll Anfang 2019 durchgeführt werden. Festgesetzt werden kann der #Bebauungsplan erst nach Aufhebung der #Planfeststellung durch das #Eisenbahnbundesamt. Frage 3: Ist der Senat an Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG beteiligt gewesen, um das gemeinsame Ziel, einen Westkreuz-Park zu entwickeln, zu unterstützen? 2 Antwort zu 3: Im Rahmen der Erarbeitung des stadt- und landschaftsplanerischen Struktur-, Nutzungs-, Erschließungs- und Wegekonzeptes Westkreuz im Auftrag des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf waren sowohl die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beteiligt. An diesen Abstimmungsrunden waren immer auch Vertreter der Deutschen Bahn AG beteiligt. Frage 4: Gibt es weitere Bahnflächen, die an das Land Berlin verkauft werden sollen und für die ebenfalls eine Umwidmung in Grünflächen geplant ist? Wenn ja, welche Flächen sollen wann in das Vermögen des Landes Berlin übergehen? Antwort zu 4: Weitere Bahnflächen mit Verkaufsangeboten seitens der Deutschen Bahn sind derzeit nicht bekannt. Berlin, den 17.12.2018 In Vertretung Lüscher ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen