#Rekordverlust und #Rekordschulden, aber auch eine ehrgeizige Job- und Investitionsoffensive: Die #Deutsche Bahn trifft es im Corona-Krisenjahr hart – dennoch gibt sich der Konzern zuversichtlich.
Im vergangenen Jahr hat das bundeseigene Unternehmen den größten Verlust seiner Geschichte eingefahren, wie Finanzvorstand Levin #Holle am Donnerstag in Berlin mitteilte. 5,7 Milliarden Euro betrug das Minus unterm Strich im Jahr 2020, nachdem es im Jahr zuvor noch einen Gewinn von immerhin 680 Millionen Euro gegeben hatte. Zugleich stiegen die #Verbindlichkeiten des Konzerns auf historisch hohe 29,3 Milliarden Euro.
Noch vor der Krise war der Konzern von einem #Fahrgastrekord zum nächsten geeilt. Doch während der Pandemie nutzen nur noch wenige Menschen den Zug. Mit 20 bis 25 Prozent liegt die Auslastung laut #Personenverkehrsvorstand Berthold #Huber derzeit bei lediglich rund einem Drittel des Vorkrisenniveaus. Dennoch hat die Bahn einen Großteil des Angebots stets aufrecht erhalten.
Auch deshalb beliefen sich die Krisen-Schäden laut Finanzchef Holle allein für den #Systemverbund in Deutschland im vergangenen Jahr auf rund 4,1 Milliarden Euro. „Dazu kommen nochmal Schäden in der Größenordnung von insgesamt 2 Milliarden Euro aus den anderen Bereichen“, sagte Holle. Den größten Anteil daran trügen #Abschreibungen auf die #Auslandstochter#Arriva, die in vielen Ländern unterwegs ist, in denen die Krise noch heftiger gewütet hat als in Deutschland.
Der Spandauer Ortsteil #Haselhorst ist ab sofort so gut mit Sharing-Angeboten ausgestattet, wie kein anderer #Kiez in einem Außenbezirk. Am heutigen Donnerstag, den 25. März 2021, eröffneten die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) am #U-Bahnhof Haselhorst ihre elfte #Jelbi-Station – und komplettierten damit ein bisher einmaliges Netzwerk mit der großen Station und den fünf kleinen #Jelbi-Punkten an der #Waterkant in Spandau. Auf dem #Ferdinand-Friedensburg-Platz, direkt am U-Bahnhof, steht nun ein umfangreiches und umweltfreundliches #Sharing-Angebot aus #E-Tretrollern und #Carsharing-Fahrzeugen zur Verfügung.
Vor allem Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Spandauer Wasserstadt profitieren vom neuen Angebot. Diese haben dem Mitte Dezember eröffneten Jelbi-Standort an der Waterkant mit rund 2.500 Vermietungen in den ersten drei Monaten zum erfolgreichsten Start aller Stationen verholfen – trotz Winter und Lockdown. Nun können zum Beispiel auch Carsharing-Fahrzeuge am U-Bahnhof Haselhorst abgestellt oder ausgeliehen werden, wo es mit der U-Bahn oder einer der fünf Buslinien Anbindungen in alle Richtungen gibt. Um wildem Parken vorzubeugen, wurden spezielle Scooter-Parkstationen aufgestellt.
Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Mit diesem außergewöhnlichen Jelbi-Netzwerk ermöglichen wir über 20.000 Bewohnerinnen und Bewohnern der Waterkant, der Wasserstadt und Haselhorsts erstmals den Zugang zu Sharing-Angeboten vor der eigenen Haustür. Wir sind froh, dass unsere Jelbi-Partner mit uns den Weg nach Spandau gegangen sind, um den dort lebenden Menschen den Umstieg vom eigenen Auto auf umweltfreundliche, geteilte Mobilität so leicht zu machen.“
Frank Bewig, Spandaus Bezirkstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit: „Spandau wächst rasant. Gerade Haselhorst und Siemensstadt sind aktuell sehr bedeutende Wohnungsbaustandorte in Berlin-Spandau. Ich freue mich sehr, dass die BVG durch die Mobilitätsplattform Jelbi und der damit verbundenen Vernetzung der verschiedenen Mobilitätsangebote eine Verbesserung durch den öffentlichen Personennahverkehr bietet. Bürgerinnen und Bürger brauchen Mobilitätsangebote, wenn sie auf das eigene Auto oder den Zweitwagen verzichten wollen. Durch den Ausbau des Jelbi-Netzwerks kann somit eine höhere Nutzung und Akzeptanz des umfangreichen und umweltfreundlichen Sharing-Angebots erreicht und eine ansprechende Alternative zum Pkw geschaffen werden. Dies hat positive Auswirkungen sowohl auf eine Verkehrsminderung als auch auf die Reduzierung der Emissionen.“
Vor Ort stehen die Fahrzeuge von Voi, Miles und Mobileeee zur Verfügung, die gemeinsam mit der Gewobag und der BVG das Jelbi-Bündnis Waterkant/Haselhorst bilden. Jelbi-Nutzer haben mittlerweile Zugriff auf inzwischen über 30.000 Fahrzeuge – mehr als auf jeder anderen deutschen Mobilitätsplattform.
Am 22. April findet bundesweit der #Mädchen-Zukunftstag statt. Auch die Deutsche Bahn (DB) beteiligt sich mit vielen Veranstaltungen und ermöglicht es den Teilnehmerinnen des Zukunftstages so, in verschiedene Berufe reinzuschnuppern. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Angebote diesmal online.
Neben den #Berufseinblicken gibt es Infos zu Ausbildungsangeboten an verschiedenen Standorten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Ein weiterer Höhepunkt ist die Teilnahme am DB Escape Game.
Hier alle Veranstaltungen im Überblick ansehen und schnell einen Platz sichern:
Gemeinsam mit dem Institut für #Kultur-Markt-Forschung (#IKMF) führte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine #Kundenbefragung innerhalb seines #Bus & Bahn-Begleitservices für 2020 durch. Die Ergebnisse stellen dem Begleitservice durchweg ein sehr gutes Zeugnis aus. Insbesondere attestiert die Umfrage dem VBB eine äußerst große Kundenzufriedenheit und bestätigt insgesamt die sehr hohe Akzeptanz und Qualität der #Dienstleistung.
Seit 2008 bietet der VBB Bus & Bahn- #Begleitservice seine personalisierte Dienstleistung im Berliner ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste stadtweit an und hat seitdem insgesamt rund 200.000 Begleitungen durchgeführt. Dieses besondere Angebot ist möglich, weil beschäftigungspolitische Maßnahmen des Senats und der Arbeitsagenturen mit der die dauerhafte Finanzierung der erforderlichen Organisations- und Forbildungsstrukturen durch das Land Berlin als ÖPNV-Aufgabenträger Hand in Hand gehen. Die 74 Mitarbeiterinnen, die im 2-Schichtsystem von 7:00 – 22:00 Uhr täglich Mobilitätsunterstützung leisten, haben im Jahr 2020 fast 18.000 Menschen zu Ärzten, Ämtern, Erledigungen und zuletzt auch zum Impfen begleitet. Die neueste Befragung zeigt, dass die Kundinnen sehr zufrieden mit dem Begleitservice sind und wünschen sich sogar dessen Ausbau. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice hat sich mittlerweile zu einem festen Angebot zur Sicherung der Teilhabe in Berlin entwickelt.
Eine mit dem Institut für Kultur-Markt-Forschung (IKMF) durchgeführte Kundenbefragung für 2020 bestätigt vor allem eine sehr große Akzeptanz und Qualität der Dienstleistung. Insgesamt liegt die Kundenzufriedenheit in der Gesamtbewertung bei 1,33 (Skala 1-6). Die hohe, konstante Zufriedenheit ist auch bei Einzelaspekten wie Freundlichkeit der Telefonistinnen ( 1,21), Pünktlichkeit der Begleiterinnen ( 1,24), telefonischer Erreichbarkeit des Begleitservice (1,32) oder Zeiten der Begleitung ( 1,46) sichtbar. Auch die Online-Erreichbarkeit oder die Auswahl der Routen erhalten mindestens 85% sehr gute und gute Bewertungen. 86% geben die Bestnote in Bezug auf eine insgesamt gute und sichere Begleitung. Knapp die Hälfte der Kund*innen nutzt den Begleitservice seit mindestens drei Jahren, rund ein Drittel ist erst seit Kurzem oder bis zu einem Jahr dabei.
In den Befragungsergebnissen sind auch die ersten Erfahrungen der VBB-Kund*innen mit dem zusätzlich entwickelten Angebot des Erledigungsservice enthalten. Damit wurde zeitnah und schnell auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie reagiert und in Zeiten des Lockdowns ein Zeichen der Hilfestellung für mobilitätseingeschränkte Menschen mit einer zusätzlichen Dienstleistung gesetzt.
Flexibel, niedrigschwellig und selbstbestimmt – der Begleitservice bestätigt sein Konzept auch in der Corona-Pandemie
Das neue, zusätzliche Angebot ermöglicht den Kundinnen, die zum großen Teil zur Hauptrisikogruppe gehören, bei Bedarf zu Hause zu bleiben und notwendige Erledigungen an den Begleitservice zu übertragen.Das zeigt, dass das an den Bedürfnissen der Nutzerinnen angepasste Konzept auch, und insbesondere in Zeiten der Pandemie den Erfordernissen entspricht.
Fazit: Die Kund*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservices empfinden sich nicht als Bittstellende von Hilfeleistungen, sondern als vollumfänglich Teilhabende mit einer selbstgewählten, angemessenen Unterstützung, die vom VBB in hoher Qualität flächendeckend umgesetzt wird.
Mehr als ein Begleitservice – großartiger Nebeneffekt
Möglich wurde dieser Erfolg durch ein gelebtes Dienstleistungskonzept dass auf einer umfangreichen Qualifizierung der Mitarbeiteinnen aufbaut und indem die Hilfe nicht vorgegeben wird, sondern entsprechend den differenzierten Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Menschen immer wieder individuell verhandelt wird. Ein weiterer Punkt ist in der Gesamtschau der einzelnen Zufriedenheitsbewertungen bemerkenswert: 80% der Begleiterinnen und sonstigen Teammitglieder haben hier eine neue berufliche Perspektive gefunden und ein Teil wird über das Berliner Programm Solidarisches Grundeinkommen finanziert. Das große Engagement und die hohe Leistung der Mitarbeitenden ist angesichts dieser sehr guten Bewertungen eine weitere Erfolgsgeschichte sozialer Inklusion.
Susanne Henckel, Geschäftsführerin des VBB: „Mobilität und Teilhabe ist ein Grundrecht für alle. Es freut mich sehr, dass unser Begleitservice durchweg top benotet wird und die Qualität, besonders auch die menschliche, sich in der hohen Kundenzufriedenheit niederschlägt. Die Weiterentwicklung dieser Dienstleistung mit Erledigungsservice und nun auch die Impfbegleitung zeigt, wie schnell und flexibel wir auf veränderte Lebenssituationen unserer Fahrgäste reagieren können. Der Dank gilt in höchstem Maße dem Begleitpersonal, das sich täglich uneigennützig für mobilitätseingeschränkte Menschen einsetzt.“
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Der Begleitservice des VBB bietet – gerade in Zeiten der Pandemie – eine sehr wichtige Dienstleistung für Fahrgäste. Er bringt Hilfe und Unterstützung und ermöglicht damit eine selbstbestimmte Mobilität von Menschen, die sich mit dieser Unterstützung besser oder überhaupt erst auf den Weg machen können. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und, ganz konkret, Bewegungsfreiheit. Dies spiegelt sich in der hervorragenden Bewertung durch die Fahrgäste wider. Mein Dank geht daher insbesondere an das Begleitpersonal, das diesen Service so kundenfreundlich gewährleistet.“
Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Beim VBB-Begleitservice handelt es sich um ein bewährtes Modell mit vielen Vorteilen. Zum einen ermöglicht der Begleitservice mobilitätseingeschränkten Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben. Zum anderen führen diese Begleitungen überwiegend ehemals langzeitarbeitslose Berlinerinnen und Berliner durch. Ein Großteil von ihnen hat im Rahmen des Berliner Jobprogramms Solidarisches Grundeinkommen (SGE) einen sicheren Arbeitsplatz erhalten. Die Beschäftigten durchlaufen eine hochwertige Qualifizierung. Sie werden befähigt, eine verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen und ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dies macht unsere Stadt sozialer und eröffnet benachteiligten Personengruppen echte Perspektiven! Besonders freue ich mich, dass die Anzahl der Begleiterinnen und Begleiter durch die Beschäftigten im Solidarischen Grundeinkommen noch einmal erhöht werden konnte.“
HINTERGRUND: VBB Bus & Bahn-Begleitservice sichert Teilhabe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste Aktuell leben in Berlin 721.000 Menschen, die älter als 65 Jahre sind. Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose für Berlin wird diese Altersgruppe in den kommenden Jahren anwachsen. Damit wird auch der Anteil von Menschen größer, die Unterstützung benötigen, um ihr Recht auf eine selbstbestimmte Mobilität in Berlin wahrzunehmen. 77,1% der Kundinnen des VBB-Begleitservices sind 60 Jahre und älter, mit einem Anteil der über 80-Jährigen von 36,8%. Die häufigsten Einschränkungen sind: geheingeschränkt (50,3%), Nutzung von Rollator oder Gehhilfe (42,9%), Unsicherheitsgefühl/Orientierungslosigkeit (28,4%), Blindheit (23,9%), seheingeschränkt (23,7%), Rollstuhlnutzung (23,2%) und Hörschädigungen (18,2%). Das Angebot ermöglicht den Kundinnen Aktivitäten für vielfältige Lebensbereiche in unserer Stadt. Für drei Viertel der Befragten ist mit Abstand die Sicherstellung der eigenen medizinischen Versorgung am wichtigsten, gefolgt von privaten Besuchen, allgemeiner Lebensführung und Behördengängen.
Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice richtet sich an Fahrgäste, die sich aufgrund von Mobilitätseinschränkungen beim Bus- oder Bahnfahren unsicher fühlen. Begleitet wird im gesamten Berliner Stadtgebiet – von der Wohnungstür zur Zieladresse und auf Wunsch auch wieder zurück. Das für die Kundinnen und Kunden kostenlose Angebot wird finanziert durch das Teilhabechancengesetz ergänzende Landesförderungen der Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales und Sen UVK.
Frage 1: Welche Vorgaben bestehen im Rahmen der derzeit noch laufenden Prüfung zur Wirtschaftlichkeit und betrieblichen Machbarkeit zur Errichtung des zusätzlichen #S-Bahnhalts #Kamenzer Damm und des zusätzlichen #Regionalbahnhalts#Buckower Chaussee? Frage 2: Bleibt es bei den im vergangenen Jahr getätigten Aussagen, dass diese Prüfungen Mitte 2021 abgeschlossen sein sollen? Antwort zu 1 und 2: Grundlage für die Durchführung einer anschließenden #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch das Land Berlin ist der Nachweis der #betrieblichen#Machbarkeit sowie eine verlässliche Kostenschätzung für die Errichtung der #Infrastruktur. 2 Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Das für den Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn (vsl. 12/2025) geplante #Fahrplankonzept wurde in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet. Es wird im Rahmen der #Schienenpersonennahverkehr–Verkehrsverträge im „#Netz Elbe-Spree“ umgesetzt. Diese #Verkehrsverträge besitzen eine Laufzeit bis 12/2034. Die betriebliche Machbarkeit eines zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie weitere Fragenstellungen, z. B. #Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den #Fahrzeugbedarf, wird im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit bewertet. Derzeit wird Mitte des Jahres 2021 mit den Ergebnissen gerechnet. Der #Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm #i2030 mit untersucht, die Ergebnisse sind vom Projektfortschritt in den angrenzenden Korridoren abhängig.“ Frage 3: Was könnte dazu führen, dass entgegen der einst geäußerten Zusage des Senats der Bau der beiden Haltepunkte doch nicht erfolgt? Antwort zu 3: Die #Realisierung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm und des Regionalverkehrshalts Buckower Chaussee sind weiterhin Planungen des Senats. Voraussetzung für die Umsetzung sind die betriebliche Machbarkeit sowie der Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Insbesondere der Wirtschaftlichkeitsnachweis ist notwendig, um die Anforderungen der #Landeshaushaltsordnung einzuhalten und #Bundesfördermittel einzuwerben. Frage 4: Welche Anpassungen sind beim Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm an der neuen Infrastruktur notwendig? Könnte die #Baumaßnahme weitgehend ohne größere Unterbrechung des S-Bahnverkehrs erfolgen? Antwort zu 4: Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend beurteilt werden. Die DB AG teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: „Für die Errichtung eines neuen S-Bahnhalts wäre im Rahmen eines Variantenentscheids zu prüfen, ob die Herstellung von zwei Außenbahnsteigen oder eines Inselbahnsteigs den Vorzug bekommt. Unabhängig von dieser Entscheidung sind Anpassungen an Schallschutzwänden, Kabeltiefbau und Signaltechnik notwendig. In Abhängigkeit zur gewählten Variante kann auch zusätzlich die Verschiebung eines S-Bahngleises notwendig werden. Durch die Herstellung von Zugangsbauwerken von der Straßenüberführung (SÜ) Kamenzer Damm wäre zu prüfen, inwiefern der Bestandschutz aufgehoben wird und Anpassungen an der SÜ erforderlich werden. 3 Der S-Bahnverkehr muss während der Baumaßnahme eingeschränkt werden. Im besten Fall wäre ein eingleisiger Bahnbetrieb möglich.“ Frage 5: Weshalb wird in der Beantwortung der Schriftliche Anfrage Drs. 18/26 498 davon ausgegangen, dass südlich von Lichtenrade die S-Bahnlinie 2 nur eingleisig fortgeführt wird und dies zu einer bis zu fünfminütigen Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde führen würde, obwohl im Rahmen der geplanten Verlängerung der S-Bahn bis nach Rangsdorf (Infrastrukturprojekt 2030) sowohl der teilweise als auch der vollständige zweigleisige Ausbau der S-Bahnstrecke untersucht wird? Gibt es zur Frage des zweigleisigen Ausbaus bereits erste Prüfungsergebnisse oder Vorentscheidungen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die im Rahmen von i2030 untersuchten Varianten mit einer vollständigen bzw. teilweisen Zweigleisigkeit beziehen sich auf den Abschnitt zwischen Blankenfelde und Rangsdorf. Für den Abschnitt zwischen Lichtenrade und Blankenfelde wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung kein zweigleisiger Ausbau betrachtet. Die Verdichtung des Angebots auf einen 10-Minutentakt ist grundsätzlich auch bei Beibehaltung der #Eingleisigkeit in dem Abschnitt zwischen #Lichtenrade und #Blankenfelde möglich. Die #Fahrtzeitverlängerung in Richtung Blankenfelde ergibt sich einzig aus der Herstellung der neuen S-Bahnhalts Kamenzer Damm. Durch die eingleisigen Abschnitte südlich von Lichtenrade ist eine Begegnung der S-Bahnen nur im Bahnhof #Mahlow möglich. Mit dem zusätzlichen Halt und unter Berücksichtigung der Wendezeiten verlagert sich die Begegnung der S-Bahnen von Mahlow nach Lichtenrade. Demzufolge muss die stadtauswärtsfahrende S-Bahn auf die entgegenkommende S-Bahn warten.“ Frage 6: Bisherige Einlassungen zum Regionalbahnhalt Buckower Chaussee brachten zum Ausdruck, dass hierfür die später benötigten Flächen für eine nachträgliche Errichtung freigehalten würden. Ist davon auszugehen, dass dieser Regionalbahnhof dann ebenso wie der S-Bahnhof direkt an die in den nächsten Jahren neu zu errichtende Brücke für die Buckower Chaussee idealiter per Aufzug angebunden werden kann und dies bei Errichtung der neuen Brücke bereits optional vorgesehen ist? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Unter der Voraussetzung, die neuen Fernbahngleise nicht nochmal anzupassen, was eine direkte Rückwirkung auf die SÜ hätte, ließe sich ein Außenbahnsteig an die SÜ anbinden. Der stadtauswärtsführende Bahnsteig würde südlich an den S-Bahnsteig angeschlossen.“ Frage 7: In welchem Umfang würde der Fern- und Regionalverkehr während des nachträglichen Baus des Regionalbahnhofs bspw. durch Streckensperrungen oder Langsam Fahrstrecken beeinträchtigt? 4 Antwort zu 7: Über eine Konkretisierung des Umfangs der Beeinträchtigung des Fern- und Regionalverkehrs ist im Rahmen der im weiteren Planungsverfahren zu erarbeitenden Bauablaufplanung zur Errichtung des Regionalverkehrshaltes Buckower Chaussee zu entscheiden. Es ist im Mindestfall von einer #eingleisigen#Sperrung für Baumaßnahmen auszugehen. Frage 8: Wird es nach wie vor als richtig angesehen, Planung und Bau der beiden o.g. Bahnhöfe nicht bereits in die Bauabläufe des Ausbaus der Dresdner Bahn integriert oder parallel vorangetrieben zu haben, obwohl auf diese Weise neuerliche Beeinträchtigungen des Schienenverkehrs auf diesem Streckenabschnitt vermieden oder zumindest minimiert worden wären? Antwort zu 8: Ja. Die Integration der Planungen für einen S-Bahnhof Kamenzer Damm und einen Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee hätten die planrechtlichen Verfahren sowie die Realisierung der Dresdner Bahn erheblich weiter verzögert. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Ist es richtig, dass die momentane #Sperrung der #Dammbrücke in #Köpenick Richtung stadteinwärts #Gleisbauarbeiten der BVG geschuldet ist? Wenn ja, was wird durch wen genau gemacht? Antwort zu 1: Hierzu teilt die BVG mit: „Am Knotenpunkt #Lindenstraße/Bahnhofstraße mussten verschlissene #Bogenschienen der #Straßenbahn ausgewechselt werden. Für diese Arbeiten sah das mit der zentralen #Straßenverkehrsbehörde abgestimmte #Verkehrskonzept eine Sperrung des Individualverkehrs im #Knotenpunkt Lindenstraße/Bahnhofstraße, aus Richtung Altstadt Köpenick kommend, vor. Daher ist die Lindenstraße bereits ab der Kreuzung „Zur Freiheit“ gesperrt worden.“ Frage 2: Warum hätten diese Arbeiten nicht im letzten Jahr parallel mit den umfangreichen Gleisbauarbeiten in der Bahnhofstraße gemeinsam koordiniert und durchgeführt werden können? 2 Antwort zu 2: Hierzu teilt die BVG mit: „Diese Arbeiten waren bereits im letzten Jahr als Teil der umfangreichen Baumaßnahme geplant. Sie konnten jedoch nicht parallel durchgeführt werden, weil die Absperrung für diesen Bauabschnitt – auf Grund eines Problems bei der Umstellung des Signalprogramms durch den Betreiber der vorhandenen #Lichtsignalanlage – nicht im geplanten Zeitraum umgesetzt werden konnte. Somit mussten diese Arbeiten in diesem Jahr nachgeholt werden.“ Frage 3: Welche Kosten verursachen die momentanen #Baumaßnahmen und werden diese komplett durch die BVG getragen? Antwort zu 3: Die Verkehrseinschränkungen sind beendet Hierzu teilt die BVG mit: „Zu den Baukosten liegen keine finalen Angaben vor. Die Baukosten werden durch die BVG getragen.“ Frage 4: Von wann bis wann dauert die Straßensperrung an? Wann wurde diese genehmigt und wurden Alternativen geprüft? Antwort zu 4: Hierzu teilt die BVG mit: „Die Straßensperrung dauerte vom 01.03.2021 bis 19.03.2021. Sie wurde am 11.02.2021 durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Abstimmungen zu Verkehrskonzepten aller Baumaßnahmen finden immer in enger Zusammenarbeit mit der zentralen Straßenverkehrsbehörde und dem zuständigen Polizeiabschnitt statt, wobei auch Alternativen geprüft und wenn möglich umgesetzt werden.“ Frage 5: Warum erfolgte durch die BVG keine Presseinformation und rechtzeitige Mitteilung an die Medien und die unmittelbaren Anwohner? Wie soll die schon mehrfach in dieser Hinsicht kritisierte Kommunikation künftig verbessert werden? Antwort zu 5: Hierzu teilt die BVG mit: „Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 26.02.2021 herausgegeben. Des Weiteren wurden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner am 25.02.2021 mittels Postwurfsendungen informiert. 3 Die BVG ist bemüht, aus Baumaßnahmen resultierende Einschränkungen mit größtmöglichem zeitlichem Vorlauf zu kommunizieren.“ Frage 6: Welche offizielle Umleitungsstrecke existiert? Antwort zu 6: Hierzu teilt die BVG mit: „Eine ausgewiesene Umleitungsstrecke wurde durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet, da keine adäquate Umleitungsstrecke zur Verfügung stand. Mit entsprechenden Hinweistafeln wurde an den umliegenden überörtlichen Straßen auf die Sperrung des betroffenen Bereichs hingewiesen.“ Berlin, den 24.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Ist es zutreffend, dass die #Kontrolleure der #S-Bahn Berlin GmbH #Fahrgäste mit einer elektronisch lesbaren #Zeitkarte, deren Ticket aus #technischen Gründen nicht gelesen werden kann, obwohl keine Schäden erkennbar sind, als #Schwarzfahrer behandeln? Wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort zu 1: Dies ist nicht zutreffend. Die S-Bahn Berlin GmbH führt, wie alle Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), regelmäßig #Fahrscheinkontrollen durch. Dies sieht der VBB-Tarif vor; sie ist dazu auch vertraglich verpflichtet. Jeder Fahrgast ist bei der Benutzung des Öffentlichen Personenverkehrs im VBB durch die Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu verschaffen, diesen während der Fahrt mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Werden Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (#EBE) erhoben. Dem kann ein Fahrgast auch widersprechen, wenn er zwar einen gültigen, persönlichen Fahrschein hat, diesen aber bei der Fahrt nicht mitgeführt hat. Ein Widerspruch ist auch möglich, wenn der gültige Fahrschein aufgrund eines vom Fahrgast nicht zu vertretenden Grundes nicht kontrolliert werden kann. Das Verfahren für nicht lesbare Elektronische Fahrscheine (EFS) ist für alle Verkehrsunternehmen einheitlich in § 8 des VBB-Tarifs geregelt. Im Falle eines nicht lesbaren 2 Elektronischen Fahrscheins (EFS, „#Chipkarte“) bei einer #Fahrkartenkontrolle wird ein Beleg über das Ergebnis der Prüfung mit entsprechenden Hinweisen ausgestellt („Prüfbeleg“ oder auch „#Feststellungsbeleg“). Dieser weist auch den Grund der Beanstandung aus. Das Prüfpersonal informiert betroffene Fahrgäste auch ausführlich über das weitere Vorgehen bei nicht lesbaren Fahrscheinen. Zudem wird das Verfahren auf der Homepage der S-Bahn Berlin GmbH erläutert, ein #QR-Code auf dem Beleg verweist dorthin. Ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem #EFS ist entsprechend § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen verpflichtet, mit diesem Beleg innerhalb von sieben Tagen Kontakt mit seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Überprüfung aufzunehmen. Auch für einen Widerspruch gegenüber dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen, etwa aufgrund eines vergessenen Fahrscheins, gilt diese Frist. Diese Vorgabe beruht darauf, dass es dem Kontrollpersonal technisch nicht bereits vor Ort möglich ist, zu überprüfen, ob der vorgelegte, nicht lesbare Fahrausweis doch gültig und nicht zu beanstanden ist. Kann nach Abschluss der nachträglich durchgeführten Prüfung nachvollzogen werden, dass zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle ein gültiges und nicht gesperrtes Abonnement bestand und ist der Lesefehler der Chipkarte auf nicht vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen, fällt auch kein Erhöhtes Beförderungsentgelt an. Dies traf bei der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2020 auf ca. 80 % der Beanstandungen wegen eines technischen Defekts zu. Weitere ca. 10 % der technischen Beanstandungen gingen auf den unsachgemäßen Umgang mit der Karte zurück, so dass das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert werden konnte. Das volle Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro wird nur dann fällig, wenn der Elektronische Fahrschein nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 oder 11 und 12 beispielsweise manipuliert oder gefälscht wurde, von Nichtberechtigten genutzt wurde oder zum Zeitpunkt der Kontrolle gesperrt war. Auch wenn der Fahrgast nicht tätig wird und seiner Pflicht zur Überprüfung eines nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheins nicht innerhalb der siebentägigen Frist nachkommt, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Dann hat das Verkehrsunternehmen keinen Anhaltspunkt, dass der Grund der Nichtlesbarkeit des Fahrscheins nicht vom Fahrgast zu vertreten ist. In diesem Fall gilt der Fahrschein als bei der Kontrolle ungültig. Dies wird in § 9 Abs. 1 des VBB-Tarifs geregelt. Insofern ist es unzutreffend, dass Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH als Schwarzfahrer behandelt werden. Sie erhalten im Ergebnis einer Fahrkartenkontrolle einen Beleg über das Ergebnis der Kontrolle und werden über das weitere Vorgehen informiert. Wenn sie innerhalb von sieben Tagen nicht tätig geworden sind, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wie auf dem Beleg beschrieben. Frage 2: Wie viele solcher Fälle hat es in den Jahren 2019 und 2020 gegeben? Antwort zu 2: Die S-Bahn Berlin teilt hierzu mit: „Im Jahr 2019 wurden durch im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzte Fahrkartenkontrolleure ca. 1.700 VBB-Fahrcards erfasst, die aufgrund eines technischen Defekts elektronisch nicht auslesbar waren; im Jahr 2020 waren es ca. 2.500 elektronische Fahrkarten.“ 3 Frage 3: Wie viele der durch einen solchen Defekt zu „Schwarzfahrern“ abgestempelten Kunden haben auf den geforderten Besuch bei den Kundenzentren der S-Bahn Berlin GmbH verzichtet und das Erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt? Antwort zu 3: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht als Schwarzfahrer behandelt. Der VBB-Tarif sieht eine Pflicht des Fahrgastes zur Mitarbeit vor, indem er innerhalb von sieben Tagen nach einer Kontrolle Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt, das den bei der Kontrolle nicht lesbaren Elektronischen Fahrschein ausgegeben hat, um zu prüfen, ob der Fahrschein ggf. ungültig oder defekt ist. Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass ihr keine Fälle bekannt sind, in denen AboKunden der tariflichen Pflicht zur fristgemäßen Vorlage einer defekten VBB-Fahrcard im Kundenzentrum des vertragsführenden Unternehmens nicht nachgekommen und stattdessen das EBE bezahlt haben. Lediglich ca. 10 % der auf der Fahrt angetroffenen technischen Defekte der VBB-Fahrcards wurden nicht reklamiert. Bei diesen Fällen ist anzunehmen, dass Fahrgäste zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle über kein oder ein gesperrtes VBB-Abonnement verfügen. VBB-Fahrcards werden von verschiedenen Verkehrsunternehmen ausgegeben und gelten bei allen im VBB verkehrenden Unternehmen. Das kontrollierende Verkehrsunternehmen und das vertragsführende Unternehmen müssen nicht notwendigerweise deckungsgleich sein. Aus Datenschutzgründen gibt es keine Einsicht in die Verträge fremder Verkehrsunternehmen. Daher kann nicht ohne Kooperation der Kunden festgestellt werden, ob ein Abonnementvertrag noch existiert und die Karte nicht gesperrt ist. Frage 4: Was gedenkt das Land Berlin als Besteller und Bezahler der Fahrleistungen der S-Bahn Berlin GmbH gegen diese eventuell gesetzeswidrige, mindestens aber nicht den guten Sitten entsprechende Handlungsweise des bezeichneten Transportdienstleisters zu unternehmen? Antwort zu 4: Die Frage geht von der Grundannahme aus, dass ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem Elektronischen Fahrschein als Schwarzfahrer gilt und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen muss. Dies ist erst dann der Fall, wenn nicht innerhalb einer Woche der Grund festgestellt werden konnte, weshalb der EFS nicht lesbar war und davon ausgegangen werden muss, dass der nicht lesbare Fahrschein auch nicht gültig war. Das Land Berlin als Aufgabenträger und Tarifgenehmigungsbehörde hat das beanstandete Vorgehen der S-Bahn Berlin daraufhin geprüft, ob es mit den Regelungen des Personenbeförderungsrechts und des VBB-Tarifs im Einklang steht. Dies ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der Fall. 4 Mit der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) wurde schon Anfang des Jahres eine Angleichung der Prüf- bzw. Feststellungsbelege im Kontrollfall und eine kundenfreundlichere Formulierung im Fall nicht lesbarer Elektronischer Fahrscheine besprochen. Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit zusätzlich an einer technischen Umsetzung arbeitet, um die Informationen auch auf den ausgehändigten Unterlagen im Detail darzustellen. Weiterhin beabsichtigt die S-Bahn Berlin GmbH künftig, die wegen eines technischen Defekts der VBB-Fahrcard erfassten Kunden nochmals schriftlich zu kontaktieren, falls der Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der defekten VBB-Fahrcard nicht fristgerecht nachgekommen wurde. Frage 5: Wieso hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das beschriebene Verfahren der S-Bahn Berlin GmbH, wie gegenüber dem Tagesspiegel geäußert, für „tarif-konform“? Antwort zu 5: Wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 4 dargestellt, ist nach § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen durch Verkehrsunternehmen im Falle nicht lesbarer EFS bei Kontrollen ein Beleg über die Prüfung auszustellen. Das ist der Fall: die S-Bahn Berlin GmbH übergibt dem Fahrgast einen „Feststellungsbeleg“, in dem das Prüfergebnis, die Beanstandung eines technisch defekten EFS, benannt wird. Es steht dem VBB-Tarif nicht entgegen, dass die S-Bahn bereits bei der Kontrolle darüber informiert, dass sie eine Forderung erhebt, sofern nicht ein Widerspruch des Fahrgasts zu einer Absenkung oder Einstellung des EBE führt oder eine durch ihn veranlasste Überprüfung bei seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen nicht dazu führt, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorlag und das Leseproblem des EFS nicht auf vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen ist. Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt aufgrund der Fahrkartenkontrolle wird aufgrund dieser Widerspruchsmöglichkeiten des Fahrgastes nur dann direkt fällig, wenn dieser die Forderung – ggf. durch Nichttätigwerden – anerkennt. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Messgeräte, Schwerpunkteinsätze, neues #Polizeischnellboot: Hier die Agenda 2021 der Behörden. So wollen sie den #Ärger auf dem #Wasser stoppen.
Wrooooom! Die #Bootssaison in Berlin rückt näher. War da nicht was mit Technobooten und Raserrambos auf der #Havel? Im Coronasommer ging es wochenlang um Lärm, unklare Gesetzeslagen, verärgerte Nachbarn und entsetzte #Wassersportnutzer: „Wir werden als Slalomstangen für Rennboote benutzt.“ Hier berichteten Anwohner, #Wasserportler, Pfarrer, Politik und Polizei im Spandau-Newsletter vom Tagesspiegel über das Problem, das zugenommen habe.
Sogar das #Bundesverkehrsministerium hatte sich in die Debatte eingeschaltet. Auch bei der deutschen #Wasserschutzpolizei in Bonn stand das Thema bei einem Bundestreffen auf der Agenda.
1000 Anwohner und Wassersportler hatten sich in kurzer Zeit mit Unterschriftenlisten beschwert – allein am #Havelufer. Die Polizeipräsidentin lud sogar zum Krisengespräch und ließ sich von den Problemen berichten.
Eine harte Linie für 2021 kündigt jetzt der Staatssekretär von Innensenator Andreas Geisel, SPD, an. „Polizeiliche Maßnahmen und gesetzliche Änderungen“ würden aktuell geprüft, schreibt Torsten Akmann an den Spandauer CDU-Politiker Peter Trapp. Er spricht von „zurecht beklagten Lärmbelästigungen und Gefährdungen von Wassersporttreibenden, die von einer geringen Anzahl von Schiffsführenden …
In einer jahrelang erwarteten #Konferenz nannte der Senat Lösungen für den #Verkehr in Pankows neuen Quartieren. Das ist geplant.
Berlin. Auf diese Konferenz wartete halb #Pankow schon vor der Pandemie. Nun erklärte die Senatsverkehrsverwaltung am Mittwochabend in einer großen, mehrstündigen Video-Schalte, wie die Mobilität im Nordosten Berlins trotz etlicher neuer Stadtquartiere funktionieren soll. Fast alle Bausteine waren schon seit Monaten bekannt. Neu ist vor allem die zeitliche Zuordnung von #Verkehrslösungen zum Bau der Quartiere. Dabei reicht der Zeitstrahl sehr weit nach vorn – bis zum Jahr 2037, wenn das Viertel #Blankenburger Süden mit mehr als 5000 Wohnungen fertiggestellt sein soll.
Verkehr in Pankow: Längere S-Bahnen, mehr Züge nach Buch
Erste Verbesserungen beim Verkehr kommen bereits in zwei Jahren: Ab Ende 2023 soll die S-Bahnlinie #S2 auf der Stettiner Bahn mit acht Wagen fahren können und damit ihre derzeit erschöpfte Kapazität so erhöhen. Von 2026 an soll der neue #Radschnellweg#Panke Trail erste Radpendler aus dem Norden Pankows ins Berliner Zentrum bringen. Zu dieser Zeit werden auch die ersten Wohnungen des Quartiers Buch – Am #Sandhaus mit bis zu 3000 Wohnungen bezugsfertig sein. Als Fertigstellungszeitpunkt für den neuen Kiez an der Bucher #Moorlinsenennt der Senat 2035.
Die Berliner #Stadtwerke haben für die #BVG eine große #Solaranlage gebaut. Auf dem #Dach der Halle 4 der #U-Bahn-Betriebswerkstatt #Grunewald sind im März 1.450 polykristalline #Module montiert worden, die jährlich 347.130 kWh #Ökostrom direkt am Ort des Verbrauchs produzieren.
Die Ernte der 3.250 m² großen Anlage mit einer Leistung von 406 kWp spart der Berliner Klimabilanz stolze 140 Tonnen CO2 im Jahr und deckt ein Zehntel des Strombedarfs des Gebäudekomplexes, in dem #U-Bahn-Züge gewartet und repariert werden.
„Immer dort, wo neugebaut oder saniert wird und es möglich und wirtschaftlich ist, setzen wir auf Sonnenenergie“, sagt Eva #Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Dies ist aber ein besonderes Projekt, da es zeigt, welch großen Beitrag die landeseigenen Unternehmen für die Umwelt leisten können, wenn sie ihre Kräfte bündeln.“
„Es ist ein gutes Zeichen, dass die landeseigenen Unternehmen der Stadt mit den Berliner Stadtwerken immer enger zusammenarbeiten, um die dringend notwendige Energiewende zu beschleunigen“, erklärt Jörg Simon, Chef der Stadtwerke-Muttergesellschaft Berliner Wasserbetriebe. „Jede neue Solaranlage, unabhängig davon in welcher Form sie genutzt und betrieben wird, bringt uns dem Ziel der SolarCity einen Schritt näher“, so Dr.-Ing. Kerstin Busch, Geschäftsführerin der Berliner Stadtwerke. Das solare Potenzial Berlins liege bei gut einem Viertel des Strombedarfs der Stadt. Tatsächlich werden aber trotz aller jüngsten Zubaufortschritte gerade einmal anderthalb Prozent durch Sonnenkraft gedeckt.
Die Anlage für die BVG ist ein schlüsselfertiger Auftragsbau und wird künftig von der BVG selbst betrieben. Nach diesem Prinzip haben die Stadtwerke bereits große Solaranlagen für die BSR – auf dem Betriebshof Gradestraße – und für die Muttergesellschaft Berliner Wasserbetriebe – auf dem Wasserwerk Beelitzhof – errichtet. Bei inzwischen Hunderten anderen Solaranlagen, die die Stadtwerke für das Land Berlin, dessen Bezirke sowie Wohnungsbaugesellschaften installiert haben, betreuen sie diese Technik auch im langjährigen Service.
Übrigens: Auch dort, wo die BVG ihren Strom nicht durch eigene Solaranlagen selbst produziert, setzt sie bereits seit 2014 ausschließlich auf Strom aus erneuerbaren Energien.
Berliner Stadtwerke GmbH Die Berliner Stadtwerke sind der Energiewende-Akteur des Landes Berlin. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Berlins engagiert sich das Unternehmen für eine verbrauchernahe Energieerzeugung und umweltfreundliche Versorgungskonzepte auf Basis erneuerbarer Energien. Seit ihrer Gründung 2014 hat die Tochtergesellschaft der Berliner Wasserbetriebe mehr als 85 Mio. Euro in grüne Energieprojekte investiert. So wurden in den letzten Jahren rund 40 Prozent der in Berlin installierten Solarleistung allein durch die Berliner Stadtwerke errichtet. Als öffentlicher Energieversorger beliefern die Berliner Stadtwerke zudem Haushalte in der Metropolregion Berlin-Brandenburg mit reinem Ökostrom. Weitere Informationen: berlinerstadtwerke.de
BVG Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen. Sie sorgt mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre dafür, dass jährlich über eine Milliarde Fahrgäste pünktlich, umweltfreundlich und kostengünstig an ihr Ziel kommen. Dabei ist der Anspruch, zuverlässig und innovativ zu agieren und flexibel auf die Anforderungen einer sich verändernden und ständig wachsenden Großstadt einzugehen. Mit der intelligenten Vernetzung verschiedener Mobilitätsangebote will die BVG die Verkehrswende aktiv vorantreiben. Das Ziel: Mobilität für alle und aus einer Hand.