Tarife: Erfindet die S-Bahn Berlin GmbH ihre Schwarzfahrer?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es zutreffend, dass die #Kontrolleure der -Bahn Berlin GmbH #Fahrgäste mit einer elektronisch lesbaren
#Zeitkarte, deren Ticket aus #technischen Gründen nicht gelesen werden kann, obwohl keine Schäden
erkennbar sind, als #Schwarzfahrer behandeln? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort zu 1:
Dies ist nicht zutreffend. Die S-Bahn Berlin GmbH führt, wie alle Verkehrsunternehmen im
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), regelmäßig #Fahrscheinkontrollen durch. Dies
sieht der VBB-Tarif vor; sie ist dazu auch vertraglich verpflichtet. Jeder Fahrgast ist bei der
Benutzung des Öffentlichen Personenverkehrs im VBB durch die
Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu
verschaffen, diesen während der Fahrt mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Werden
Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt
(#EBE) erhoben. Dem kann ein Fahrgast auch widersprechen, wenn er zwar einen gültigen,
persönlichen Fahrschein hat, diesen aber bei der Fahrt nicht mitgeführt hat. Ein Widerspruch
ist auch möglich, wenn der gültige Fahrschein aufgrund eines vom Fahrgast nicht zu
vertretenden Grundes nicht kontrolliert werden kann.
Das Verfahren für nicht lesbare Elektronische Fahrscheine (EFS) ist für alle Verkehrsunternehmen einheitlich in § 8 des VBB-Tarifs geregelt. Im Falle eines nicht lesbaren
2
Elektronischen Fahrscheins (EFS, „#Chipkarte“) bei einer #Fahrkartenkontrolle wird ein Beleg
über das Ergebnis der Prüfung mit entsprechenden Hinweisen ausgestellt („Prüfbeleg“ oder
auch „#Feststellungsbeleg“). Dieser weist auch den Grund der Beanstandung aus. Das
Prüfpersonal informiert betroffene Fahrgäste auch ausführlich über das weitere Vorgehen
bei nicht lesbaren Fahrscheinen. Zudem wird das Verfahren auf der Homepage der S-Bahn
Berlin GmbH erläutert, ein #QR-Code auf dem Beleg verweist dorthin.
Ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem #EFS ist entsprechend § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen verpflichtet, mit diesem Beleg innerhalb von sieben Tagen Kontakt mit
seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Überprüfung aufzunehmen. Auch für
einen Widerspruch gegenüber dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen, etwa aufgrund
eines vergessenen Fahrscheins, gilt diese Frist.
Diese Vorgabe beruht darauf, dass es dem Kontrollpersonal technisch nicht bereits vor Ort
möglich ist, zu überprüfen, ob der vorgelegte, nicht lesbare Fahrausweis doch gültig und
nicht zu beanstanden ist. Kann nach Abschluss der nachträglich durchgeführten Prüfung
nachvollzogen werden, dass zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle ein gültiges und nicht
gesperrtes Abonnement bestand und ist der Lesefehler der Chipkarte auf nicht vom
Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen, fällt auch kein Erhöhtes Beförderungsentgelt an. Dies traf bei der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2020 auf ca. 80 % der
Beanstandungen wegen eines technischen Defekts zu. Weitere ca. 10 % der technischen
Beanstandungen gingen auf den unsachgemäßen Umgang mit der Karte zurück, so dass
das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert
werden konnte.
Das volle Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro wird nur dann fällig, wenn der Elektronische Fahrschein nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 oder 11 und 12 beispielsweise manipuliert
oder gefälscht wurde, von Nichtberechtigten genutzt wurde oder zum Zeitpunkt der Kontrolle
gesperrt war. Auch wenn der Fahrgast nicht tätig wird und seiner Pflicht zur Überprüfung
eines nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheins nicht innerhalb der siebentägigen Frist
nachkommt, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Dann hat das
Verkehrsunternehmen keinen Anhaltspunkt, dass der Grund der Nichtlesbarkeit des
Fahrscheins nicht vom Fahrgast zu vertreten ist. In diesem Fall gilt der Fahrschein als bei
der Kontrolle ungültig. Dies wird in § 9 Abs. 1 des VBB-Tarifs geregelt.
Insofern ist es unzutreffend, dass Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen
bei der S-Bahn Berlin GmbH als Schwarzfahrer behandelt werden. Sie erhalten im Ergebnis
einer Fahrkartenkontrolle einen Beleg über das Ergebnis der Kontrolle und werden über das
weitere Vorgehen informiert. Wenn sie innerhalb von sieben Tagen nicht tätig geworden
sind, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wie auf dem Beleg beschrieben.
Frage 2:
Wie viele solcher Fälle hat es in den Jahren 2019 und 2020 gegeben?
Antwort zu 2:
Die S-Bahn Berlin teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2019 wurden durch im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzte
Fahrkartenkontrolleure ca. 1.700 VBB-Fahrcards erfasst, die aufgrund eines technischen
Defekts elektronisch nicht auslesbar waren; im Jahr 2020 waren es ca. 2.500 elektronische
Fahrkarten.“
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Frage 3:
Wie viele der durch einen solchen Defekt zu „Schwarzfahrern“ abgestempelten Kunden haben auf den
geforderten Besuch bei den Kundenzentren der S-Bahn Berlin GmbH verzichtet und das Erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt?
Antwort zu 3:
Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden Fahrgäste mit nicht lesbaren
Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht als Schwarzfahrer
behandelt. Der VBB-Tarif sieht eine Pflicht des Fahrgastes zur Mitarbeit vor, indem er
innerhalb von sieben Tagen nach einer Kontrolle Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt,
das den bei der Kontrolle nicht lesbaren Elektronischen Fahrschein ausgegeben hat, um zu
prüfen, ob der Fahrschein ggf. ungültig oder defekt ist.
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass ihr keine Fälle bekannt sind, in denen AboKunden der tariflichen Pflicht zur fristgemäßen Vorlage einer defekten VBB-Fahrcard im
Kundenzentrum des vertragsführenden Unternehmens nicht nachgekommen und
stattdessen das EBE bezahlt haben. Lediglich ca. 10 % der auf der Fahrt angetroffenen
technischen Defekte der VBB-Fahrcards wurden nicht reklamiert. Bei diesen Fällen ist
anzunehmen, dass Fahrgäste zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle über kein oder ein
gesperrtes VBB-Abonnement verfügen. VBB-Fahrcards werden von verschiedenen
Verkehrsunternehmen ausgegeben und gelten bei allen im VBB verkehrenden
Unternehmen.
Das kontrollierende Verkehrsunternehmen und das vertragsführende Unternehmen müssen
nicht notwendigerweise deckungsgleich sein. Aus Datenschutzgründen gibt es keine
Einsicht in die Verträge fremder Verkehrsunternehmen. Daher kann nicht ohne Kooperation
der Kunden festgestellt werden, ob ein Abonnementvertrag noch existiert und die Karte nicht
gesperrt ist.
Frage 4:
Was gedenkt das Land Berlin als Besteller und Bezahler der Fahrleistungen der S-Bahn Berlin GmbH gegen
diese eventuell gesetzeswidrige, mindestens aber nicht den guten Sitten entsprechende Handlungsweise des
bezeichneten Transportdienstleisters zu unternehmen?
Antwort zu 4:
Die Frage geht von der Grundannahme aus, dass ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem Elektronischen Fahrschein als Schwarzfahrer gilt und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt
zahlen muss. Dies ist erst dann der Fall, wenn nicht innerhalb einer Woche der Grund
festgestellt werden konnte, weshalb der EFS nicht lesbar war und davon ausgegangen
werden muss, dass der nicht lesbare Fahrschein auch nicht gültig war.
Das Land Berlin als Aufgabenträger und Tarifgenehmigungsbehörde hat das beanstandete
Vorgehen der S-Bahn Berlin daraufhin geprüft, ob es mit den Regelungen des Personenbeförderungsrechts und des VBB-Tarifs im Einklang steht. Dies ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der Fall.
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Mit der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) wurde schon Anfang
des Jahres eine Angleichung der Prüf- bzw. Feststellungsbelege im Kontrollfall und eine
kundenfreundlichere Formulierung im Fall nicht lesbarer Elektronischer Fahrscheine
besprochen.
Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit zusätzlich an einer technischen
Umsetzung arbeitet, um die Informationen auch auf den ausgehändigten Unterlagen im
Detail darzustellen. Weiterhin beabsichtigt die S-Bahn Berlin GmbH künftig, die wegen eines
technischen Defekts der VBB-Fahrcard erfassten Kunden nochmals schriftlich zu
kontaktieren, falls der Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der defekten VBB-Fahrcard
nicht fristgerecht nachgekommen wurde.
Frage 5:
Wieso hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das beschriebene Verfahren der
S-Bahn Berlin GmbH, wie gegenüber dem Tagesspiegel geäußert, für „tarif-konform“?
Antwort zu 5:
Wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 4 dargestellt, ist nach § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen durch Verkehrsunternehmen im Falle nicht lesbarer EFS bei Kontrollen
ein Beleg über die Prüfung auszustellen. Das ist der Fall: die S-Bahn Berlin GmbH übergibt
dem Fahrgast einen „Feststellungsbeleg“, in dem das Prüfergebnis, die Beanstandung
eines technisch defekten EFS, benannt wird.
Es steht dem VBB-Tarif nicht entgegen, dass die S-Bahn bereits bei der Kontrolle darüber
informiert, dass sie eine Forderung erhebt, sofern nicht ein Widerspruch des Fahrgasts zu
einer Absenkung oder Einstellung des EBE führt oder eine durch ihn veranlasste
Überprüfung bei seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen nicht dazu führt, dass
zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorlag und das Leseproblem des EFS
nicht auf vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen ist. Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt aufgrund der Fahrkartenkontrolle wird aufgrund dieser Widerspruchsmöglichkeiten des Fahrgastes nur dann direkt fällig, wenn dieser die Forderung – ggf. durch
Nichttätigwerden – anerkennt.
Berlin, den 23.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Schwarzfahrerquote bei der BVG ist im ersten Corona-Jahr deutlich gestiegen Senat gibt die Zahlen für 2020 bekannt. , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/schwarzfahrerquote-bei-der-bvg-ist-im-ersten-corona-jahr-deutlich-gestiegen-li.141000

Im Berliner #Nahverkehr wurden über eine halbe Million Menschen ohne Ticket erwischt, bei der -Bahn mehr als zuvor.

Corona hat Busse und Bahnen in Berlin geleert. Trotzdem wurden im vergangenen Jahr bei der S-Bahn mehr #Schwarzfahrer erwischt als im Jahr zuvor. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) wiederum ist der Anteil der Menschen, die kein gültiges Ticket vorweisen konnten, deutlich gestiegen. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor. „Der gestiegene Anteil von Menschen ohne Fahrschein trotz insgesamt gesunkener Fahrgastzahlen besorgt mich“, sagte der Rechtspolitiker zu der Entwicklung bei der BVG.

Die Fahrkarten, bitte! Im vergangenen Jahr wurden bei Kontrollen im Berliner Nahverkehr insgesamt fast 550.000 Menschen ohne Ticket angetroffen, so Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in seiner Antwort. Das sind nicht viel weniger als im Jahr davor, als 623.000 Schwarzfahrer ertappt wurden. Dabei ist die Zahl der Fahrgäste stark zurückgegangen, weil Berufstätige im Homeoffice arbeiten und vieler Menschen Bahnen und Busse meiden – aus Angst vor Ansteckung. Wurde die BVG 2019 noch für 1,126 Milliarden Fahrten genutzt, waren es 2020 nur noch 728,5 Millionen.

Wie sieht nun die Schwarzfahrerstatistik für das erste Jahr der Pandemie …

Tarife: Schwarzfahrer in Berlin Wer erwischt wird, zahlt meistens nicht aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/schwarzfahrer-in-berlin-wer-erwischt-wird–zahlt-meistens-nicht-31505180

Hoher Aufwand – wenig Ertrag. Mehrere hundert #Fahrscheinkontrolleure gibt es in Berlin, täglich gibt es viele Kontrollen. Doch im Vorjahr war der Anteil der #Schwarzfahrer so niedrig wie nie. Und wer erwischt wird, bleibt oft die verlangten 60 Euro schuldig.

So wurden bei der S-Bahn dieses Jahr bis 30. September nur 40 Prozent der Forderungen beglichen. Das teilte die Justiz-Staatssekretärin Martina Gerlach auf Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Linke) mit. 60 Prozent der erhöhten #Beförderungsentgelte wurden nicht gezahlt.
Quoten sind auf ein Zehn-Jahres-Tief gefallen

Am Wochenende hat Schlüsselburg seine Forderung bekräftigt, das Vorgehen zu überdenken – und das Schwarzfahren rasch zu entkriminalisieren. „Fahren ohne Fahrschein darf nicht mehr als Straftat geahndet werden“, sagte der Rechtspolitiker. „Der Unrechtsgehalt ist vergleichbar mit dem Parken ohne Parkschein.“

Wie groß der Aufwand ist, den die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und die -Bahn Berlin treiben, zeigen weitere offizielle Zahlen von Januar bis Ende September 2018. In dieser Zeit wurden bei der BVG fast 7,1 Millionen Fahrgäste nach ihren Tickets gefragt, bei der S-Bahn sogar 10,4 Millionen. Doch die Kontrolleure erwischten immer weniger Schwarzfahrer, die Quoten sind auf ein Zehn-Jahres-Tief …

Tarife: BVG und S-Bahn verweisen auf mehr Kontrollen – Weniger Schwarzfahrer in Berlin, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/02/bvg-sbahn-schwarzfahrer-2017-nahverkehr-.html

Kein #Ticket? Nicht egal – sagt nicht nur die #BVG, sondern auch die -Bahn. Deswegen wurde der Kampf gegen #Schwarzfahrer zuletzt verstärkt. Es scheint zu wirken, wie aktuelle Zahlen belegen.
Die Zahl der erwischten Schwarzfahrer in Berlin ist rückläufig. Wurden 2016 noch mehr als 615.000 Personen ohne Fahrschein erwischt, waren es 2017 nur noch rund 540.000. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Justiz auf Anfrage des Linken-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor, die rbb24 vorliegt.

Demnach haben beide Unternehmen im vergangenen Jahr die Zahl ihrer Kontrollen deutlich erhöht: Bei der BVG waren es mit fast genau 5.1 Millionen gut 65.000 mehr als 2016, bei der S-Bahn mit rund 9,1 Millionen Kontrollen sogar mehr als 600.000 mehr als im Vorjahr.

Der #Abschreckungseffekt zeige offenbar Wirkung, bestätigte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Ingesamt 250.658 Schwarzfahrer gingen den BVG-Kontrolleuren 2017 ins Netz, bei der S-Bahn waren es 291.000.

"Die Kontrollen sind im Interesse der ehrlichen Fahrgäste", sagte S-Bahn-Sprecher Ingo Priegnitz. Die Bahn passe ihre Strategie gegen Schwarzfahrer auch regelmäßig an: Sobald auf einer Strecke auffällig viele Passagiere ohne Ticket erwischt werden, würden …

Tarife: Schwarzfahren und Strafverfolgungskosten im Jahr 2017

www.berlin.de

Vorwort:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend entsprechend
gekennzeichnet wiedergegeben.
1. Wie viele #Fahrgäste beförderten #BVG und -Bahn jeweils in Berlin im Jahr 2017?
Zu 1.: Antwort der BVG: Die abschließenden Zahlen für 2017 liegen noch nicht vor.
Antwort S-Bahn Berlin: Für das Jahr 2017 liegen noch keine finalen Werte vor.
2. Wie viele #Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn im Jahr 2017 durchgeführt?
Zu 2.: Antwort BVG: In 2017 wurden durch die BVG Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
insgesamt 5.062.782 #Fahrausweiskontrollen realisiert.
Antwort S-Bahn Berlin: Durch bei der S-Bahn Berlin eingesetzte Kontrolleure wurden in
2017 ca. 9,1 Mio. Fahrgäste kontrolliert.
3. und 4.: Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin im Jahr
2017 angetroffen?
Zu 3. und 4.: Antwort BVG: In 2017 wurden bei der BVG AöR insgesamt 250.658 Fälle
von erhöhtem Beförderungsentgelt (#EBE) festgestellt.
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Antwort S-Bahn Berlin: Insgesamt wurden in 2017 ca. 291.000 Fahrgäste ohne gültigen
Fahrausweis angetroffen.
5. Von wie vielen „#Schwarzfahrer/innen“ im Jahr 2017 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt
a) verlangt,
b) bezahlt/nicht bezahlt und wie hoch waren die Einnahmen daraus?
Zu 5.: Antwort BVG: a) Das erhöhte Beförderungsentgelt wurde insgesamt von 250.658
Fahrgästen ohne Fahrschein verlangt.
b) Die abschließenden Zahlen liegen noch nicht vor.
Antwort S-Bahn Berlin: a) Vgl. Antwort Drs. 17/17834, Nr. 5, Drs. 18/10139, Nr. 5, Drs.
18/10526, Nr. 5.
„Erhöhtes Beförderungsentgelt wird gefordert, wenn die kontrollierte Person keinen
gültigen Fahrausweis vorweisen kann, so dass von allen festgestellten Personen
ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt wird.“
b) Ca. 40 Prozent der geltend gemachten Beförderungsentgelte wurden bezahlt.
6. Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S-Bahn seit dem 1.1.2016 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen
von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt (bitte aufschlüsseln nach Strafanzeigen pro Jahr)?
Zu 6.: Antwort BVG: Die BVG AöR stellt grundsätzlich Strafanträge nach § 265a des
Strafgesetzbuches (StGB) gegen Personen, die in einem Zeitraum von zwei Jahren,
mindestens drei Vorgänge von erhöhtem Beförderungsentgelt (Mehrfachtäter) haben. In
2016 wurden insgesamt 11.432 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt. In 2017 wurden
insgesamt 10.397 Strafanträge nach § 265a StGB gestellt.
Antwort S-Bahn Berlin: Im Jahr 2016 wurden 34.182 und im Jahr 2017 34.981 Strafanträge
gestellt.
7. Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund der vorbezeichneten Strafanzeigen eröffnet, zu wie vielen
Einstellungen bzw. Verurteilungen ist es gekommen und wie lange stellte sich die durchschnittliche Verfahrensdauer
dar (Angaben bitte auch aufschlüsseln nach Jahren)?
Zu 7.: Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung liegen
lediglich Daten der Strafverfolgungsstatistik über rechtskräftig Abgeurteilte nach § 265a
StGB vor. Allerdings wird in der Strafverfolgungsstatistik das Delikt 265a StGB (Erschleichen
von Leistungen) ohne Unterscheidung einzelner Tatbestandsalternativen erfasst.
Die Strafvorschrift sanktioniert neben dem Erschleichen der Beförderung durch ein Verkehrsmittel
auch das Erschleichen der Leistung eines Automaten, eines öffentlichen
Zweck dienenden Telekommunikationsnetzes und den Zutritt zu einer Veranstaltung oder
einer Einrichtung. Im Jahr 2016 sind in Berlin aufgrund dieses Delikts insgesamt 9.903
Personen abgeurteilt worden (Verurteilungen und Freisprüche).
Für das Jahr 2017 liegen dem Senat derzeit noch keine Zahlen der Strafverfolgungsstatistik
über rechtskräftig abgeurteilte Personen vor.
8. Welche Rechtsverfolgungskosten (einschließlich der Personalkosten) sind an den Gerichten im vorbezeichneten
Berichtszeitraum durchschnittlich pro durchgeführtem Strafverfahren entstanden?
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Zu 8.: Eine zuverlässige Aussage über die Kosten pro Strafverfahren ist nicht möglich, da
diese stark variieren und insbesondere von der Erledigungsart, den verhängten Rechtsfolgen
und der Möglichkeit der Beitreibung der Verfahrenskosten abhängen.
9. Wie viele Personen verbüßten zum aktuellsten Stichtag in welchen Haftanstalten eine Ersatzfreiheitsstrafe
aufgrund des sogenannten „Schwarzfahrens“ und welche Haftkosten sind dadurch kassenwirksam
entstanden?
Zu 9.: Statistische Zahlen zu Gefangenen mit Ersatzfreiheitsstrafen, die ursprünglich zu
einer Geldstrafe wegen Erschleichens von Leistungen gem. § 265a StGB verurteilt wurden,
werden regelmäßig nicht erhoben. Eine Stichtagsabfrage zum 11. Januar 2018 in
den zuständigen Justizvollzugsanstalten anhand des IT-Fachverfahrens Basis-Web hat
ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit 3 Gefangene,
in der JVA Plötzensee 74 Gefangene, in der JVA für Frauen 14 Gefangene, in der
JVA des Offenen Vollzugs ein Gefangener, in der JVA Heidering 3 Gefangene und in der
JVA Tegel 9 Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichens von Leistungen
aktuell verbüßt haben. Zu beachten ist jedoch, dass der Tatbestand des § 265a StGB
neben dem „Schwarzfahren“ noch andere Tatbestandsvarianten enthält.
Die durchschnittlichen Tageshaftkosten einer/eines Gefangenen werden seit dem Haushaltsjahr
1994 bundeseinheitlich berechnet. Ausgewiesen werden seitdem die Tageshaftkosten
bei Vollbelegung aller Haftplätze entsprechend der Belegungsfähigkeit und
die Kosten aufgrund der tatsächlichen Belegung im abgelaufenen Kalenderjahr, wobei
eine Differenzierung nach den Justizvollzugsanstalten, Vollzugsarten oder nach den der
Verurteilung zugrundeliegenden Delikten nicht stattfindet. Danach ergeben sich für das
Land Berlin im Haushaltsjahr 2016 folgende Tagessätze:
2016
nach
Belegungsfähigkeit
nach
tatsächlichen Hafttagen
Tageshaftkosten 120,44 € 142,13 €
Bau-Investitionskostensatz 1,48 € 1,74 €
Sach-Investitionskostensatz 1,82 € 2,15 €
Gesamt-Tageshaftkosten 123,74 € 146,02 €
Für das Haushaltsjahr 2017 liegt noch keine Auswertung vor.
Exemplarisch für den 11. Januar 2018 betragen die Haftkosten für diese Gefangenen
täglich rund 15.000 €.
10. Mit welchen Maßnahmen und Projekten des Senates oder von welchen vom Senat geförderten Maßnahmen
und Projekten wird in Berlin versucht, Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund des Erschleichens von Leistungen
zu reduzieren?
Zu 10.: Die Bemühungen des Senats, die Ersatzfreiheitsstrafenvollstreckung im Berliner
Vollzug zu reduzieren, richten sich auf die Gesamtheit derjenigen, denen wegen einer
nicht beitreibbaren Geldstrafe Ersatzfreiheitsstrafe droht oder die eine solche Strafe bereits
angetreten haben. Die von den Sozialen Diensten der Justiz und von den vom Senat
zuwendungsfinanzierten freien Trägern angebotenen Maßnahmen zur Tilgung von
4
Geldstrafen (Vermittlung in gemeinnützige Arbeit, Schuldnerberatung, Ratenzahlungsvereinbarungen)
werden unabhängig davon ergriffen, wegen welcher Straftat die jeweilige
Klientin/der jeweilige Klient zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Dasselbe gilt auch für
"day-by-day"-Maßnahmen, wonach im Land Berlin Personen, die bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe
angetreten haben, die Möglichkeit haben, ihren Gefängnisaufenthalt durch
Ableistung freier Arbeit während des Vollzuges zu verkürzen.
Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurden für zwei „Arbeit-statt-Strafe“-Projekte Zuwendungserhöhungen
im insgesamt fünfstelligen Bereich beschlossen. Im Rahmen der von
der Freien Hilfe Berlin e. V. getragenen Maßnahme „AMEA“ (Ausbau von Maßnahmen
für eingeschränkt Arbeitsfähige) sollen eingeschränkt arbeitsfähige Klienten, die sich bis
dahin im Ersatzfreiheitsstrafenvollzug in der JVA Plötzensee befunden haben, an eine
ergotherapeutische Praxis vermittelt werden. Während der Maßnahme soll neben niedrigschwelliger
Arbeitserprobung die weitergehende stationäre Therapie suchterkrankter
Klienten in die Wege geleitet werden.
Die Maßnahme „Beschäftigungsgeber Grün – Urban Gardening: Pflege Wohnumfeld und
SchulHofverbesserung“ des Trägers sbh (Straffälligen- und Bewährungshilfe)Berlin e. V.
richtet sich an zu Geldstrafe Verurteilte, die aus verschiedenen Gründen (Drogen, Substitution,
Krankheiten, spezifische Delikte mit Ausschlussmerkmal im Einsatzfeld Jugend
etc.) schwer an Beschäftigungsgeber zu vermitteln sind. Einsatzorte für gemeinnützige
Arbeit zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe sollen beschäftigungsgebereigene Projekte
auf Schulhöfen oder in Kitas und die Pflege von Wohnumfeldern in Kiezen bzw.
Wohnsiedlungen sowie die Pflege und Reinigung von Schulhöfen sein.
Darüber hinaus ist der Senat weiter bemüht, die Anzahl der Vollstreckungen von Ersatzfreiheitsstrafen
deutlich zu reduzieren. Denkbar wären etwa weitere aufsuchende und
niedrigschwellige Angebote zur Tilgung der Geldstrafe.
11. Welche Aktivitäten verfolgt aktuell die Justizministerkonferenz im Themenfeld der Reduzierung der
Ersatzfreiheitsstrafen allgemein und im Hinblick auf das Problemfeld des sogenannten „Schwarzfahrens“
im Besonderen?
Zu 11.: In der Frühjahrskonferenz 2016 der Justizministerinnen und Justizminister wurde
der Beschluss gefasst, dass eine etwaige Neugestaltung der Ersatzfreiheitsstrafe einer
eingehenden und vertieften Prüfung bedarf. Hierzu sowie zur weiteren Verbesserung des
bestehenden Instrumentariums zur Haftvermeidung wurde eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe gebildet, die unter Beteiligung Berlins im Oktober 2016 ihre Arbeit aufgenommen
hat.
Die Arbeitsgruppe bezieht in ihre Überlegungen verschiedene Ansatzpunkte für die Vermeidung
der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe ein, die auf verschiedenen Ebenen
des Strafverfahrens ansetzen. So werden u. a.
 die Einführung neuer Sanktionen und die Erweiterung des Kataloges nach § 153a der
Strafprozessordnung,
 Möglichkeiten der Effektivierung der Tilgung der Geldstrafe durch Zahlung,
 Möglichkeiten zur Effektivierung der gemeinnützigen Arbeit,
 Maßnahmen, die im Rahmen des Vollzugs der Ersatzfreiheitsstrafe ergriffen werden
können und
 die Entkriminalisierung von Bagatellstrafsachen (wozu auch das „Schwarzfahren" gehört)
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diskutiert. Die Vorlage eines Abschlussberichts der Arbeitsgruppe an die Justizministerkonferenz
wird für den Herbst 2018 angestrebt.
12. Welche Möglichkeiten sieht der Senat (ggf. in Kooperation mit der S-Bahn, der BVG), Lösungen zu
finden, um die Anzahl der sogenannten „Schwarzfahrer“ zu reduzieren (z.B. durch gezielte Abonnement-
Kampagnen unter den Betroffenen bzw. entlassenen Inhaftierten)?
Zu 12.: Eine Reduzierung der Anzahl von Schwarzfahrenden wird durch attraktive Tarife
und geeignete Konzepte zur Fahrausweisprüfung gewährleistet. Für die Fahrausweisprüfungen
sind die Verkehrsunternehmen verantwortlich, die wie folgt zu dieser Frage Stellung
genommen haben:
BVG: „Um die Prüfleistungen und damit die Einnahmensicherung der BVG sicherzustellen,
wurde 2017 in einer europaweiten Ausschreibung die Leistung der Fahrausweisprüfung
im Omnibus und in der U-Bahn neu ausgeschrieben. Die Prüfleistung für den Omnibus
konnte bereits zum November 2017 vergeben werden, die Vergabe der Prüfleistung
für die U-Bahn ist teilweise abgeschlossen bzw. steht kurz vor dem Abschluss. Ziel der
Neuvergabe ist es, den Kontrollgrad kontinuierlich zu steigern und somit die Schwarzfahrerquote
nachhaltig zu senken.
Darüber hinaus entwickelt die BVG laufend Kampagnen, um weitere Kunden – vor allem
Abonnementkunden – zu gewinnen."
S-Bahn Berlin: „Die Abonnentenkampagne der S-Bahn Berlin richtet sich an die Allgemeinheit
und inkludiert folgerichtig die genannten Zielgruppen.“
13. Wie stellt sich der aktuelle Stand und Zeitplan hinsichtlich der Prüfung und Modellerarbeitung zur Einführung
eines fahrscheinlosen Nahverkehrs dar?
Zu 13.: Der Senat wird im Jahr 2018 grundsätzliche Untersuchungen zur Weiterentwicklung
des Tarifsystems beauftragen. Ergebnisse werden erst nach Abschluss dieses längeren
Prozesses vorliegen.
Berlin, den 26. Januar 2018
In Vertretung
M. Gerlach
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz
und Antidiskriminierung

Tarife + Tickets: 60 statt 40 Euro Strafe Schwarzfahren wird teurer, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/60-statt-40-euro-strafe-schwarzfahren-wird-teurer/11752864.html

Das „erhöhte #Beförderungsentgelt“ für #Schwarzfahrer steigt von 40 auf #60 Euro – und zwar voraussichtlich schon ab dem 1. Juli. Die S-Bahn begrüßt die Entscheidung, denn in Berlin gibt es im Bundesvergleich besonders viele Schwarzfahrer.
Schwarzfahren in Bussen und Bahnen wird teurer, zumindest, wenn man erwischt wird: Der Bundesrat billigte am Freitag eine Verordnung, mit der das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt von 40 auf 60 Euro angehoben wird. Zur Begründung hieß es, Preise, Löhne und Gehälter sowie die Beförderungstarife seien in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Es sei daher davon auszugehen, dass der bislang geltende Höchstbetrag Schwarzfahrer nicht mehr ausreichend davon abhält, ohne gültiges Ticket zu fahren. Die Länder hatten bereits im November 2014 einen entsprechenden Verordnungsentwurf beschlossen und der Bundesregierung zugeleitet. Die beschloss die Verordnung, die der Bundesrat nun billigte.
2014 erwischte die BVG 350.000 Schwarzfahrer
Ein Sprecher der Berliner S-Bahn sagte, das Unternehmen begrüße die Entscheidung „im Interesse unserer ehrlichen Fahrgäste“. In Berlin liegt die Schwarzfahrerquote mit vier bis fünf Prozent deutlich über dem …

Tarife: Bald höheres Bußgeld für Schwarzfahrer? Ohne Ticket mit BVG und S-Bahn, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bald-hoeheres-bussgeld-fuer-schwarzfahrer-ohne-ticket-mit-bvg-und-s-bahn/9972144.html

#Bundesverkehrsminister #Dobrindt und die #BVG wollen die Strafen für #Schwarzfahrer erhöhen. Die sind den #Verkehrsbetrieben aber oft einen Schritt voraus. Per App oder Facebookgruppen warnen sie sich vor Kontrollen. Andere bieten gleich #Mitfahrgelegenheit auf ihrer Umweltkarte an. Die Treppen hoch und gerade noch in die letzte Bahn rein, mit der man pünktlich zur Arbeit kommt – bei so viel Eile wird der Ticketkauf schon mal vergessen oder ignoriert. Manch einer macht das vielleicht auch vorsätzlich – oder hat einfach nicht genug Geld für den Fahrschein. Schwarzfahrer sind sie alle, und für die soll es teurer werden: Wie berichtet, will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Anhebung des „erhöhten Beförderungsentgeldes“ von 40 auf 60 Euro durchsetzen. Gut 500 000 Menschen sind im Vorjahr bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und der S-Bahn kontrolliert worden und hatten …

BVG und S-Bahn Berlin 500.000 Schwarzfahrer erwischt – bald mehr Kontrollen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bvg-und-s-bahn-berlin-500-000-schwarzfahrer-erwischt—bald-mehr-kontrollen,10809148,26314422.html

Mehr als eine halbe Million #Schwarzfahrer haben Berliner #Kontrolleure im vergangenen Jahr gestellt. Trotzdem steigen viele Menschen nach wie vor ohne Ticket in Bahnen und Busse. Die Unternehmen kostet das jedes Jahr Millionen. Die #BVG plant, mehr Kontrolleure einzusetzen und eine Erhöhung des Bußgeldes wird gefordert. Schwarzfahrer machen den öffentlichen Verkehrsunternehmen weiterhin schwer zu schaffen. Im vergangenen Jahr erwischten Kontrolleure weit über eine halbe Million Fahrgäste ohne gültiges Ticket – zwei Jahre zuvor waren es noch etwas weniger als 500.000 gewesen. Genau 228.727 Schwarzfahrer wurden 2013 in Bussen und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ertappt, wie das Unternehmen mitteilte. 325.600 waren es in den -Bahnen und damit gut 24.000 mehr als 2012, teilte die Tochter der Deutschen Bahn mit. Damit kam die S-Bahn auf einen Schwarzfahreranteil von …

Bus: Fahrschein zeigen? Nicht mit uns In Spandau sollen Fahrgäste der BVG seit gestern nur vorn in die Busse einsteigen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrschein-zeigen-nicht-mit-uns/470502.html

Auf 22 Buslinien, die in und nach Spandau fahren, sollen die Fahrgäste seit Montag vorn beim Fahrer einsteigen und ihren #Fahrschein vorzeigen. In einem dreimonatigen Versuch will die #BVG testen, ob sich dadurch die Zahl der #Schwarzfahrer senken lässt. Die BVG ist zufrieden. Bei einer #Testfahrt des Tagesspiegel hielt sich allerdings so gut wie niemand an die neue Bestimmung. Auch vom Personal wird die Regelung offenbar nur #halbherzig durchgesetzt.

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Tarife: Die S-Bahn warnt vor fliegenden Händlern Ein gefälschter Fahrausweis ist schlimmer als keiner!, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Die Anzahl #gefälschter #Fahrausweise bei #Fahrschein-Überprüfungen nimmt zu – das ergeben häufiger gewordene #Kontrollen der Berliner -Bahn. Während die Anzahl der #Schwarzfahrer konstant bei 3,5 bis 4,0 Prozent liegt, steigt die Zahl von Fahrgästen, die mit Fälschungen unterwegs sind.

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