Bei der #Ombudsstelle Berlin gehen immer mehr Beschwerden gegen Beschäftigte der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) oder deren #Dienstleister ein. Zum Stichtag 11. Mai seien mit 23 #Beschwerden bereits ebenso viele Fälle eingegangen wie im Gesamtjahr 2022, teilte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales auf Anfrage mit. „Die vorliegenden Zahlen #beunruhigen mich“, hieß es von #Sozialsenatorin Cansel #Kiziltepe. „In Berlin müssen sich alle Menschen frei bewegen können, ohne Angst vor Beschimpfungen und Beleidigungen.“ Das gelte vor allem auch in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs.
Frage 1: Ist es zutreffend, dass die #Kontrolleure der #S-Bahn Berlin GmbH #Fahrgäste mit einer elektronisch lesbaren #Zeitkarte, deren Ticket aus #technischen Gründen nicht gelesen werden kann, obwohl keine Schäden erkennbar sind, als #Schwarzfahrer behandeln? Wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort zu 1: Dies ist nicht zutreffend. Die S-Bahn Berlin GmbH führt, wie alle Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), regelmäßig #Fahrscheinkontrollen durch. Dies sieht der VBB-Tarif vor; sie ist dazu auch vertraglich verpflichtet. Jeder Fahrgast ist bei der Benutzung des Öffentlichen Personenverkehrs im VBB durch die Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu verschaffen, diesen während der Fahrt mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Werden Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (#EBE) erhoben. Dem kann ein Fahrgast auch widersprechen, wenn er zwar einen gültigen, persönlichen Fahrschein hat, diesen aber bei der Fahrt nicht mitgeführt hat. Ein Widerspruch ist auch möglich, wenn der gültige Fahrschein aufgrund eines vom Fahrgast nicht zu vertretenden Grundes nicht kontrolliert werden kann. Das Verfahren für nicht lesbare Elektronische Fahrscheine (EFS) ist für alle Verkehrsunternehmen einheitlich in § 8 des VBB-Tarifs geregelt. Im Falle eines nicht lesbaren 2 Elektronischen Fahrscheins (EFS, „#Chipkarte“) bei einer #Fahrkartenkontrolle wird ein Beleg über das Ergebnis der Prüfung mit entsprechenden Hinweisen ausgestellt („Prüfbeleg“ oder auch „#Feststellungsbeleg“). Dieser weist auch den Grund der Beanstandung aus. Das Prüfpersonal informiert betroffene Fahrgäste auch ausführlich über das weitere Vorgehen bei nicht lesbaren Fahrscheinen. Zudem wird das Verfahren auf der Homepage der S-Bahn Berlin GmbH erläutert, ein #QR-Code auf dem Beleg verweist dorthin. Ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem #EFS ist entsprechend § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen verpflichtet, mit diesem Beleg innerhalb von sieben Tagen Kontakt mit seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Überprüfung aufzunehmen. Auch für einen Widerspruch gegenüber dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen, etwa aufgrund eines vergessenen Fahrscheins, gilt diese Frist. Diese Vorgabe beruht darauf, dass es dem Kontrollpersonal technisch nicht bereits vor Ort möglich ist, zu überprüfen, ob der vorgelegte, nicht lesbare Fahrausweis doch gültig und nicht zu beanstanden ist. Kann nach Abschluss der nachträglich durchgeführten Prüfung nachvollzogen werden, dass zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle ein gültiges und nicht gesperrtes Abonnement bestand und ist der Lesefehler der Chipkarte auf nicht vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen, fällt auch kein Erhöhtes Beförderungsentgelt an. Dies traf bei der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2020 auf ca. 80 % der Beanstandungen wegen eines technischen Defekts zu. Weitere ca. 10 % der technischen Beanstandungen gingen auf den unsachgemäßen Umgang mit der Karte zurück, so dass das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert werden konnte. Das volle Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro wird nur dann fällig, wenn der Elektronische Fahrschein nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 oder 11 und 12 beispielsweise manipuliert oder gefälscht wurde, von Nichtberechtigten genutzt wurde oder zum Zeitpunkt der Kontrolle gesperrt war. Auch wenn der Fahrgast nicht tätig wird und seiner Pflicht zur Überprüfung eines nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheins nicht innerhalb der siebentägigen Frist nachkommt, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Dann hat das Verkehrsunternehmen keinen Anhaltspunkt, dass der Grund der Nichtlesbarkeit des Fahrscheins nicht vom Fahrgast zu vertreten ist. In diesem Fall gilt der Fahrschein als bei der Kontrolle ungültig. Dies wird in § 9 Abs. 1 des VBB-Tarifs geregelt. Insofern ist es unzutreffend, dass Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH als Schwarzfahrer behandelt werden. Sie erhalten im Ergebnis einer Fahrkartenkontrolle einen Beleg über das Ergebnis der Kontrolle und werden über das weitere Vorgehen informiert. Wenn sie innerhalb von sieben Tagen nicht tätig geworden sind, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wie auf dem Beleg beschrieben. Frage 2: Wie viele solcher Fälle hat es in den Jahren 2019 und 2020 gegeben? Antwort zu 2: Die S-Bahn Berlin teilt hierzu mit: „Im Jahr 2019 wurden durch im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzte Fahrkartenkontrolleure ca. 1.700 VBB-Fahrcards erfasst, die aufgrund eines technischen Defekts elektronisch nicht auslesbar waren; im Jahr 2020 waren es ca. 2.500 elektronische Fahrkarten.“ 3 Frage 3: Wie viele der durch einen solchen Defekt zu „Schwarzfahrern“ abgestempelten Kunden haben auf den geforderten Besuch bei den Kundenzentren der S-Bahn Berlin GmbH verzichtet und das Erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt? Antwort zu 3: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht als Schwarzfahrer behandelt. Der VBB-Tarif sieht eine Pflicht des Fahrgastes zur Mitarbeit vor, indem er innerhalb von sieben Tagen nach einer Kontrolle Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt, das den bei der Kontrolle nicht lesbaren Elektronischen Fahrschein ausgegeben hat, um zu prüfen, ob der Fahrschein ggf. ungültig oder defekt ist. Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass ihr keine Fälle bekannt sind, in denen AboKunden der tariflichen Pflicht zur fristgemäßen Vorlage einer defekten VBB-Fahrcard im Kundenzentrum des vertragsführenden Unternehmens nicht nachgekommen und stattdessen das EBE bezahlt haben. Lediglich ca. 10 % der auf der Fahrt angetroffenen technischen Defekte der VBB-Fahrcards wurden nicht reklamiert. Bei diesen Fällen ist anzunehmen, dass Fahrgäste zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle über kein oder ein gesperrtes VBB-Abonnement verfügen. VBB-Fahrcards werden von verschiedenen Verkehrsunternehmen ausgegeben und gelten bei allen im VBB verkehrenden Unternehmen. Das kontrollierende Verkehrsunternehmen und das vertragsführende Unternehmen müssen nicht notwendigerweise deckungsgleich sein. Aus Datenschutzgründen gibt es keine Einsicht in die Verträge fremder Verkehrsunternehmen. Daher kann nicht ohne Kooperation der Kunden festgestellt werden, ob ein Abonnementvertrag noch existiert und die Karte nicht gesperrt ist. Frage 4: Was gedenkt das Land Berlin als Besteller und Bezahler der Fahrleistungen der S-Bahn Berlin GmbH gegen diese eventuell gesetzeswidrige, mindestens aber nicht den guten Sitten entsprechende Handlungsweise des bezeichneten Transportdienstleisters zu unternehmen? Antwort zu 4: Die Frage geht von der Grundannahme aus, dass ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem Elektronischen Fahrschein als Schwarzfahrer gilt und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen muss. Dies ist erst dann der Fall, wenn nicht innerhalb einer Woche der Grund festgestellt werden konnte, weshalb der EFS nicht lesbar war und davon ausgegangen werden muss, dass der nicht lesbare Fahrschein auch nicht gültig war. Das Land Berlin als Aufgabenträger und Tarifgenehmigungsbehörde hat das beanstandete Vorgehen der S-Bahn Berlin daraufhin geprüft, ob es mit den Regelungen des Personenbeförderungsrechts und des VBB-Tarifs im Einklang steht. Dies ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der Fall. 4 Mit der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) wurde schon Anfang des Jahres eine Angleichung der Prüf- bzw. Feststellungsbelege im Kontrollfall und eine kundenfreundlichere Formulierung im Fall nicht lesbarer Elektronischer Fahrscheine besprochen. Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit zusätzlich an einer technischen Umsetzung arbeitet, um die Informationen auch auf den ausgehändigten Unterlagen im Detail darzustellen. Weiterhin beabsichtigt die S-Bahn Berlin GmbH künftig, die wegen eines technischen Defekts der VBB-Fahrcard erfassten Kunden nochmals schriftlich zu kontaktieren, falls der Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der defekten VBB-Fahrcard nicht fristgerecht nachgekommen wurde. Frage 5: Wieso hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das beschriebene Verfahren der S-Bahn Berlin GmbH, wie gegenüber dem Tagesspiegel geäußert, für „tarif-konform“? Antwort zu 5: Wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 4 dargestellt, ist nach § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen durch Verkehrsunternehmen im Falle nicht lesbarer EFS bei Kontrollen ein Beleg über die Prüfung auszustellen. Das ist der Fall: die S-Bahn Berlin GmbH übergibt dem Fahrgast einen „Feststellungsbeleg“, in dem das Prüfergebnis, die Beanstandung eines technisch defekten EFS, benannt wird. Es steht dem VBB-Tarif nicht entgegen, dass die S-Bahn bereits bei der Kontrolle darüber informiert, dass sie eine Forderung erhebt, sofern nicht ein Widerspruch des Fahrgasts zu einer Absenkung oder Einstellung des EBE führt oder eine durch ihn veranlasste Überprüfung bei seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen nicht dazu führt, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorlag und das Leseproblem des EFS nicht auf vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen ist. Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt aufgrund der Fahrkartenkontrolle wird aufgrund dieser Widerspruchsmöglichkeiten des Fahrgastes nur dann direkt fällig, wenn dieser die Forderung – ggf. durch Nichttätigwerden – anerkennt. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Berlin. Wer mit Bus oder Bahn in der Stadt oder im Umland unterwegs ist, muss sich vor dem Start einen #Fahrschein kaufen. Das kann selbst für Stammkunden durchaus eine Herausforderung sein. Morgenpost-Redakteure haben einige ihrer Alltagserlebnisse am Automaten aufgeschrieben.
„Automat außer Betrieb“
Der S-Bahnhof Schönhauser Allee im Berufsverkehr: Wie immer, wenn ich nicht mit Fahrrad unterwegs bin, hetze ich auf den Bahnsteig, stets mit dem unguten Gefühl, dass nach der nächsten S-Bahn womöglich keine mehr fährt. Fix also das Touristenpaar vor dem #Ticket-Automaten überholen. Die Münzen griffbereit, die Hand am Einwurfschlitz. Aber nein – es wäre ja auch zu einfach gewesen: „Automat außer Betrieb“ steht auf dem Bildschirm. Na, toll. Mein Sohn würde jetzt sagen: „Kann ich ja nix dafür.“ Recht hat er, denke ich, und springe in die S-Bahn – ohne Fahrschein! Toll, ist gar nicht so voll. Blöd, denn dann haben auch die #Kontrolleure Platz, um durch den Wagen zu laufen. So kommt’s. „Ich wollte ja“, sage ich und „Blöder Automat“. Nutzt aber nichts. #Zahlungsaufforderung für 60 Euro!
Frage 1:
Wieviel eigene bei der #S-Bahn Berlin angestellte #Fahrkartenkontrolleure und wieviel bei Fremdfirmen
angestellte Fahrkartenkontrolleure gibt es bei der S Bahn Berlin? Bei welcher / welchen Fremdfirmen sind
diese angestellt?
Antwort zu 1:
Die DB teilte hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin verfügt über keine eigenen Kontrollkräfte sondern arbeitet hier mit
einem spezialisierten #Dienstleister zusammen. In der Regel sind täglich bis zu 80 #Kontrolleure im Einsatz.“
2
Frage 2:
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von S Bahn eigenen Kontrolleuren? Wie hoch ist der
durchschnittliche Stundenlohn von Fahrkartenkontrolleuren bei Fremdfirmen im Auftrag der S Bahn Berlin?
Welchen durchschnittlichen Stundensatz erhalt/erhalten die Fremdfirmen von der S Bahn Berlin? Wieviel
befristete Arbeitsverträge gibt es bei den Fremdfirmen beschäftigten Fahrkartenkontrolleuren?
Antwort zu 2:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Der Dienstleister ist verpflichtet, seine Mitarbeiter/-innen nach Maßgabe des
branchenüblichen Tarifrechts gemäß BDSW (Bundesverband für #Sicherheitswirtschaft) zu
entlohnen.“
Frage 3:
Warum stellt die S Bahn Berlin nicht alle Fahrkartenkontrolleure selber an? Hat ein staatliches
Tochterunternehmen hier nicht eine Vorzeigerolle die gegen das Leiharbeitsgeschäftsmodel sprich? Wie
beurteilt dies der Senat? Beabsichtigt der Senat in Zukunft darauf hin zu wirken, dass Fahrkartenkontrolleure
bei der S Bahn Berlin direkt und in unbefristeten Arbeitsverhältnissen angestellt werden?
Antwort zu 3:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin hat sich unternehmerisch entschieden, in Zusammenarbeit mit
spezialisierten Unternehmen ihren Beitrag zu einem gesamthaften Kontrollsystem für
einen verkehrsträgerübergreifenden öffentlichen Nahverkehr einer Metropolregion zu
leisten.“
Der Senat beabsichtigt nicht, in der Zukunft darauf hin zu wirken, dass
Fahrausweiskontrolleure bei der S-Bahn direkt und in unbefristeten Arbeitsverhältnissen
angestellt werden. Die unternehmerische Verantwortung für das Personal obliegt allein der
DB.
Frage 4:
Wie stellt die S Bahn Berlin eine qualifizierte Ausbildung und ein korrektes Handeln der
Fahrkartenkontrolleure sicher?
Antwort zu 4:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin hat den Dienstleister wirksam verpflichtet, geeignetes und geschultes
Personal einzusetzen, überprüft dies regelmäßig und sichert im Rahmen einer engen
Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) die Einhaltung der
Qualitätsstandards.“
Frage 5:
Warum lesen viele Fahrkartenkontrolleure die elektronischen Monatstickets nicht mit den Lesegeräten ein,
um die Gültigkeit zu überprüfen, sondern machen nur Sichtkontrollen, mit denen man aber die Gültigkeit
eines E Tickets nicht überprüfen kann?
Antwort zu 5:
Die DB teilte hierzu mit:
„ Die S-Bahn Berlin teilt diese Beobachtung nicht. Die im Auftrag der S-Bahn Berlin
3
eingesetzten Kontrolleure sind angewiesen, grundsätzlich eine Prüfung mit dem
Handkontrollgerät durchzuführen und werden dahingehend auch überprüft.“
Frage 6:
Erhalten die Fahrkartenkontrolleure bei der S Bahn Berlin / bei den Fremdfirmen bzw. die Fremdfirma
sogenannte „Fangprämien“ für Festgestellte Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis? Falls ja, wie hoch sind
diese Prämien?
Antwort zu 6:
Die DB teilte hierzu mit:
„Nein.“
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Bahnhof Berlin-#Gesundbrunnen, Gleis 7, 15.33 Uhr. Die #Kontrolleure in ihren blauen Hemden mit dem roten Bahn-Logo erscheinen vier Mann stark auf dem Bahnsteig. Im Grunde wissen sie alles über den, den sie sich gleich vornehmen. Wo er hinwill und um welche Zeit er hier losmuss. Wo er herkommt und wann er für seinen Einsatz bereit gemacht wurde. Jetzt geht es darum #nachzuprüfen, ob der ICE 846 Berlin–Hannover–Köln wirklich #pünktlich seinen Startbahnhof verlässt. Auch wenn die Wagenreihung mal wieder durcheinander ist: Er tut es. "Was in diesem Fall kein Wunder ist, schließlich wurde er fünf Minuten früher als geplant bereitgestellt", sagt Klaus-Peter Deuble.
Deuble ist einer von bundesweit 80 Bahnern des sogenannten #PlanStart-Teams der Deutschen Bahn (DB). Es soll dafür sorgen, dass die Fernzüge pünktlich von ihren #Ausgangsbahnhöfen losfahren. Und ein Start wie der von ICE 846 ist nicht die Regel. Viele Züge rollen schon mit Verspätungen los, schleppen sie auf der Fahrt quer durchs Land mit und bremsen so andere Züge aus, die die Route queren oder im Anschluss unterwegs sind. Ein Dominoeffekt entsteht, mit jeder Stunde gerät der Fahrplan so ein wenig mehr durcheinander. Züge, die bereits zu spät ihre Tagestour antreten, sind einer der Hauptgründe für die Verspätungen bei der Bahn.
Männer wie Deuble oder sein Kollege Tom Görlitz sollen dafür sorgen, dass die Züge zumindest an den zehn großen Knoten im Land, also Bahnhöfen wie Köln, Frankfurt, Hamburg oder eben Berlin, rechtzeitig abfahren. "Wir sind die Verspätungspolizei der Bahn", sagt Görlitz. Die sechs in Berlin stationierten Mitarbeiter kontrollieren jeden Fernzug in Gesundbrunnen oder am Ostbahnhof, nehmen die Zeit und forschen bei Verzögerungen systematisch nach den Ursachen, um sie abzustellen.
Das ist neu. "Kollegen wie die Fahrdienstleiter machen ihre Schicht und schauen, dass in ihrer Dienstzeit alles möglichst reibungslos läuft. Wenn sie nach Hause gehen, ist für sie die Sache erledigt, auch der Grund für eine Störung. Das ist schließlich nicht ihr Job. Aber dann fangen wir an zu ermitteln", …
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele interne und wie viele externe #Fahrscheinkontrolleur*innen standen in den Jahren seit 2010 im Dienst der #BVG A.ö.R. oder der #S-Bahn Berlin GmbH? (Bitte nach Jahr, interne/externe Fahrscheinkon-trolleur*innen und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.)? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durchschnittlich standen der BVG in: 2010bis zu 70 externe und bis zu 10 BVG #Fahrausweisprüfer, 2011bis zu 80 externe und bis zu 10 BVG Fahraus-weisprüfer, 2012bis zu 80 externe und bis zu 17 BVG Fahraus-weisprüfer, 2013bis zu 100 externe und bis zu 40 BVG Fahraus-weisprüfer, 2014bis zu 100 externe und bis zu 40 BVG Fahraus-weisprüfer täglich zur Verfügung. Weiterhin werden anlassbezogene Fahrausweiskon-trollen durch BVG-Sicherheitsmitarbeiter sowie durch externen Sicherheitsmitarbeiter des Dienstleisters durch-geführt.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „In 2010 waren bei der S-Bahn täglich bis zu 62 #Kontrolleure im Einsatz und ab 2011 bis zu 70 Kontrolleure. In den darauffolgenden Jahren ist die Anzahl der täglich eingesetzten Kontrolleure auf täglich 72 bis 80 schrittwei-se angehoben worden.“ Frage 2: Welche Kosten sind der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 durch den Einsatz interner Fahrscheinkontrolleur*innen und durch die Beauftragung externer Unternehmen für die Durch-führung von Fahrscheinkontrollen entstanden? (Bitte nach Jahr, Verkehrsunternehmen sowie internen und externen Kontrolleur*innen aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Beantwortung der Frage 2 ist der BVG in der vorgegebenen Frist nicht möglich. Für die Beantwortung wären noch interne detaillierte Abstimmungen notwen-dig.“ Frage 3: Wie hoch sind die Einnahmen, die BVG A.ö.R. und S-Bahn-Berlin in den Jahren seit 2010 durch die Erhebung „erhöhter Beförderungsentgelte“ erzielt haben? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG übermittelt hierzu das ´Beigebrachte erhöh-te Beförderungsentgelt´ (Saldo aus Erträgen und Ab-schreibung auf Forderungen): • 2010 4.628,8 Tsd. EUR • 2011 1.633,9 Tsd. EUR • 2012 2.712,1 Tsd. EUR • 2013 5.250,7 Tsd. EUR • 2014 6.829,4 Tsd. EUR“ Frage 4: Wie hoch sind die Netto-Erträge nach Abzug aller Kosten, die bei der Erhebung der „erhöhten Beförde-rungsentgelte“ entstanden sind? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG hat hierzu nach Abzug aller relevanten Kosten folgende Jahresergebnisse ermittelt (Angaben in EUR): 2010 2011 2012 2013 2014 1.513.84 -1.730.614 425.397 1.870.824 1.971.793 Die S-Bahn Berlin hat zu den Fragen 2, 3 und 4 über-mittelt: „Die durch das erhöhte Beförderungsentgelt generier-ten Erlöse unterliegen den marktüblichen Forderungsaus-fällen und decken die Kosten der S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen der Verfolgung der Beförderungserschlei-chung.“ Frage 5: Wann werden BVG A.ö.R. und S-Bahn Ber-lin GmbH das „erhöhte Beförderungsentgelt“ von 40 auf 60 Euro erhöhen? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG wird die Erhöhung umsetzen, sobald die erforderliche Anpassung der gesetzlichen Grundlagen abgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere die Anpas-sung des § 9 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßen-bahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB). Zum Zeitpunkt des Ab-schlusses des Verfahrens der Verordnungsänderung kann die BVG keine Aussage treffen.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Die Höhe des EBE [Anmerkung – EBE: Erhöhtes Beförderungsentgelt] ist in § 9 der Beförderungsbedin-gungen des ´Gemeinsamen Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunter-nehmen (VBB-Tarif)´ geregelt. Grundlage dafür ist die ´Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedin-gungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen´ (VO-ABB) sowie die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). Sobald diese Ver-ordnungen seitens des Verordnungsgebers, des Bundes-ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), angepasst wurden, kann auch eine Änderung im VBB-Tarif erfolgen. Wann dies der Fall sein wird, wissen wir nicht.“ Berlin, den 11. März 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Mrz. 2015)
http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/12/vorwurf-fernbus-fahrer-zu-kurze-ruhezeiten.html Der #Bus gilt statistisch als das sicherste Verkehrsmittel. Die Statistiken stammen allerdings aus der Zeit, bevor der #Fernbusmarkt freigegeben wurde. Mittlerweile rauscht ein Vielfaches an Bussen über die Autobahnen, der Verdrängungs-Wettbewerb ist hart. Damit da nicht an der Sicherheit gespart wird, braucht es Kontrollen. Doch während die Zahl der Busse in Berlin massiv gestiegen ist, hat sich die Zahl der #Kontrolleure nicht verändert. Von Arndt Breitfeld und Robin Avram
Es ist ein Boom in bunten Farben. Ein Fernbus nach dem anderen rollt runter vom Zentralen #Omnibus-Bahnhof (#ZOB). Die Konkurrenz untereinander ist hoch, die Angebote für die Kunden sind unschlagbar. „Es gibt nichts Günstigeres. Es ist ein angenehmes Reisen“, sagt eine Kundin. „Ich bin zweimal nach Berlin gefahren – und es war immer okay, die Pausen waren okay“, erzählt ein Fahrgast. Eine andere fragt sich: „Wie kann es sein, dass das so günstig ist?“ Berlin-Hannover: neun Euro, Berlin-Kiel 31 Euro – Kritiker sorgen sich, dass für solche Preise Fahrer oft keine Ruhezeiten einhalten können, übermüdet unterwegs sind – mit schlecht gewarteten …
Mehr als eine halbe Million #Schwarzfahrer haben Berliner #Kontrolleure im vergangenen Jahr gestellt. Trotzdem steigen viele Menschen nach wie vor ohne Ticket in Bahnen und Busse. Die Unternehmen kostet das jedes Jahr Millionen. Die #BVG plant, mehr Kontrolleure einzusetzen und eine Erhöhung des Bußgeldes wird gefordert. Schwarzfahrer machen den öffentlichen Verkehrsunternehmen weiterhin schwer zu schaffen. Im vergangenen Jahr erwischten Kontrolleure weit über eine halbe Million Fahrgäste ohne gültiges Ticket – zwei Jahre zuvor waren es noch etwas weniger als 500.000 gewesen. Genau 228.727 Schwarzfahrer wurden 2013 in Bussen und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ertappt, wie das Unternehmen mitteilte. 325.600 waren es in den #S-Bahnen und damit gut 24.000 mehr als 2012, teilte die Tochter der Deutschen Bahn mit. Damit kam die S-Bahn auf einen Schwarzfahreranteil von …
Berlin – Jahrelang haben die #Berliner#Verkehrsbetriebe (#BVG) beim Service- und Sicherheitspersonal Arbeitsplätze abgebaut. Jetzt hat sie neue Stellen ausgeschrieben, mit großem Echo. Auch bei den #Sicherheitskräften hat die BVG mittlerweile aufgestockt. Es gibt schönere Berufe als Fahrkarten zu kontrollieren. Dennoch war das Interesse groß, als die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vor kurzem 25 Stellen für #Kontrolleure ausschrieben – ein Zeichen dafür, dass die Lage auf dem Arbeitsmarkt weiterhin angespannt ist. „263 Bewerbungen gingen bei uns ein“, sagte die BVG-Sprecherin Petra Reetz. „Die ausgewählten Bewerber werden nun nach Einarbeitung und Schulung zum 1. Oktober ihren Dienst aufnehmen.“ Dadurch steigt die Zahl der Mitarbeiter, die in Bussen, Bahnen und auf Bahnhöfen im Einsatz sind, weiter. Eine Strategie, die sich auszahlt, sagen Gewerkschafter. Denn die Kriminalität ist deutlich gesunken. Erstmals seit Langem hat die BVG nicht intern, sondern auf dem Arbeitsmarkt nach neuen …
Die verstärkten #Schwarzfahrerkontrollen bei der BVG zahlen sich aus: Die Zahl der Fahrgäste, die ohne gültigen #Fahrschein ertappt werden, ist in den vergangenen Monaten zurückgegangen – nach Tagesspiegel-Informationen auf nun etwa sechs Prozent. Die höhere Wahrscheinlichkeit, bei der #Schwarzfahrt ertappt zu werden, habe auch dazu geführt, dass bei #Schwerpunktkontrollen die einst zweistellige Quote der Sünder auf einen einstelligen Wert gesunken sei, sagte BVG-Sprecher Wolfgang Göbel. Genaue Zahlen wollte er nicht nennen.