Straßenbahn: Sperrung der Dammbrücke in Köpenick wegen Gleisbauarbeiten, aus Senat

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Frage 1:
Ist es richtig, dass die momentane #Sperrung der #Dammbrücke in #Köpenick Richtung stadteinwärts
#Gleisbauarbeiten der BVG geschuldet ist? Wenn ja, was wird durch wen genau gemacht?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Am Knotenpunkt #Lindenstraße/Bahnhofstraße mussten verschlissene #Bogenschienen der
#Straßenbahn ausgewechselt werden. Für diese Arbeiten sah das mit der zentralen
#Straßenverkehrsbehörde abgestimmte #Verkehrskonzept eine Sperrung des
Individualverkehrs im #Knotenpunkt Lindenstraße/Bahnhofstraße, aus Richtung Altstadt
Köpenick kommend, vor. Daher ist die Lindenstraße bereits ab der Kreuzung „Zur Freiheit“
gesperrt worden.“
Frage 2:
Warum hätten diese Arbeiten nicht im letzten Jahr parallel mit den umfangreichen Gleisbauarbeiten in der
Bahnhofstraße gemeinsam koordiniert und durchgeführt werden können?
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Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Diese Arbeiten waren bereits im letzten Jahr als Teil der umfangreichen Baumaßnahme
geplant. Sie konnten jedoch nicht parallel durchgeführt werden, weil die Absperrung für
diesen Bauabschnitt – auf Grund eines Problems bei der Umstellung des Signalprogramms durch den Betreiber der vorhandenen #Lichtsignalanlage – nicht im geplanten
Zeitraum umgesetzt werden konnte. Somit mussten diese Arbeiten in diesem Jahr
nachgeholt werden.“
Frage 3:
Welche Kosten verursachen die momentanen #Baumaßnahmen und werden diese komplett durch die BVG
getragen?
Antwort zu 3:
Die Verkehrseinschränkungen sind beendet
Hierzu teilt die BVG mit:
„Zu den Baukosten liegen keine finalen Angaben vor. Die Baukosten werden durch die
BVG getragen.“
Frage 4:
Von wann bis wann dauert die Straßensperrung an? Wann wurde diese genehmigt und wurden Alternativen
geprüft?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Straßensperrung dauerte vom 01.03.2021 bis 19.03.2021. Sie wurde am 11.02.2021
durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde angeordnet.
Abstimmungen zu Verkehrskonzepten aller Baumaßnahmen finden immer in enger Zusammenarbeit mit der zentralen Straßenverkehrsbehörde und dem zuständigen
Polizeiabschnitt statt, wobei auch Alternativen geprüft und wenn möglich umgesetzt
werden.“
Frage 5:
Warum erfolgte durch die BVG keine Presseinformation und rechtzeitige Mitteilung an die Medien und die
unmittelbaren Anwohner? Wie soll die schon mehrfach in dieser Hinsicht kritisierte Kommunikation künftig
verbessert werden?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 26.02.2021 herausgegeben. Des
Weiteren wurden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner am 25.02.2021 mittels
Postwurfsendungen informiert.
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Die BVG ist bemüht, aus Baumaßnahmen resultierende Einschränkungen mit größtmöglichem zeitlichem Vorlauf zu kommunizieren.“
Frage 6:
Welche offizielle Umleitungsstrecke existiert?
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Eine ausgewiesene Umleitungsstrecke wurde durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde
nicht angeordnet, da keine adäquate Umleitungsstrecke zur Verfügung stand. Mit
entsprechenden Hinweistafeln wurde an den umliegenden überörtlichen Straßen auf die
Sperrung des betroffenen Bereichs hingewiesen.“
Berlin, den 24.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Die BVG hat den Bogen raus Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der Köpenicker Bahnhofsstraße, Ecke Lindenstraße verschlissene Bogengleise. aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der Köpenicker Bahnhofsstraße, Ecke #Lindenstraße verschlissene #Bogengleise. Diese sind für #Straßenbahnen notwendig, um das Befahren von Gleiskurven ermöglichen zu können. Von Freitag, den 5. März 2021, Betriebsbeginn, bis Montag, den 8. März 2021, Betriebsbeginn, fahren die Straßenbahnlinien #61, #62, #63, #67 und #68 nicht wie gewohnt. Ein #barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen S #Köpenick und Rathaus Köpenick eingerichtet. In Gegenrichtung sind sie zwischen Freiheit und S Köpenick im Einsatz.

Bereits von Montag, den 1. März bis Freitag, den 19. März 2021 wird es in der Bahnhofstraße sowie in der Lindenstraße zu Einschränkungen im #Straßenverkehr kommen. Die Lindenstraße ist zwischen Freiheit und Lindenstraße/Ecke Bahnhofstraße gesperrt. In Richtung Altstadt Köpenick kann die Lindenstraße weiterhin befahren werden.  Auch das Linksabbiegen in die Bahnhofstraße ist möglich.

Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG FahrInfo-App, auf BVG.de, im BVG-navi sowie an den Aushängen vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenverkehr: Straßen in Kaulsdorf-Süd aus Senat

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Frage 1:
Wie weit ist der Bearbeitungsstand der #Vorplanung für die #Investitionsmaßnahme „Neubau der #Chemnitzer
Straße von #Alt-Kaulsdorf bis #Lindenstraße“?
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Die Vorplanungen wurden vom Fachbereich Straßen noch nicht beauftragt.“
Frage 2:
Welche Planungen werden vom Vorhabenträger verfolgt, um die Defizite der Straße zu beheben?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Die Chemnitzer Straße ist Bestandteil des #Straßenentwicklungsplan (StEP)-Hauptnetzes
(Stufe 3) und als örtliche Hauptverkehrsstraße die wichtigste Erschließungsstraße im
Siedlungsgebiet #Kaulsdorf-Süd. Sie wird abschnittsweise von 1 bis 4 Buslinien mit 3 bis 15
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Fahrten pro Stunde und Richtung befahren. Sie ist mit einer Asphaltkonstruktion befestigt,
die zwischenzeitlich mit mehreren Oberflächenbehandlungen versehen wurde und
zahlreiche Flickstellen aufweist.
Aus diesen genannten Gründen steht die Gewährleistung des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV), die Verbesserung des desolaten Zustandes von Fahrbahn
und Gehwegen und der Ausbau der Radwege nach den aktuellen Richtlinien bei den
Planungen im Vordergrund.“
Frage 3:
Wann werden die Bauplanungsunterlagen für die Investitionsmaßnahme vorliegen?
Frage 4:
Wann wird der Baubeginn für die Investitionsmaßnahme voraussichtlich erfolgen können?
Antwort zu 3 und 4:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Die Maßnahme muss von 2020 nach 2022 verschoben werden. Aufgrund noch nicht
erfolgter Festsetzung des Bebauungsplans (B-Plan) 10-86 besteht bisher keine
Planungssicherheit. Dazu kommt, dass im Fachbereich Straßen derzeit kein Personal für
die Umsetzung dieser Baumaßnahme zur Verfügung steht.“
Frage 5:
Welche Planungen werden zur Ordnung des ruhenden Verkehrs an der Chemnitzer Straße verfolgt?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Die Fahrbahn soll überwiegend mittig in den Straßenquerschnitt gelegt werden. Für den
ruhenden Verkehr sind Parkhäfen vorgesehen. Mittels straßenbegleitender
Baumpflanzungen wird die städtebauliche Qualität zusätzlich aufgewertet.“
Frage 6:
Weshalb ist der breite Randstreifen in der Chemnitzer Str. umzäunt und dient nicht als Parkplatz für die
Anlieger der Chemnitzer Str.?
Antwort zu 6:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Bei den punktuell eingezäunten Flächen handelt es sich um private Flächen.“
Frage 7:
Ist ebenso eine Umgestaltung der Bergedorfer Straße in Richtung Wuhle geplant? Wenn nein, warum nicht?
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Frage 8:
Wie wird der allgemeine Zustand der Bergedorfer Str. eingeschätzt? Wie soll der ruhende Verkehr hier
besser geordnet werden?
Antwort zu 7 und 8:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Nein, es ist keine Umgestaltung der Bergedorfer Straße geplant, da die Bergedorfer
Straße keine Priorität besitzt. Der allgemeine Zustand der Bergedorfer Straße wird als gut
eingeschätzt.“
Frage 9:
Weshalb ist kein Schall- und Sichtschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner an der Bergedorfer Str.
neben der Filiale von Lidl vorhanden? Welche Maßnahmen werden getroffen, um Anwohnerinnen und
Anwohner vor Lärmbelastungen durch Lieferverkehr zu schützen?
Antwort zu 9:
Hierzu antwortet das BA Marzahn-Hellersdorf:
„Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Errichtung der Einzelhandelseinrichtung
2015 konnten keine zusätzlichen Forderungen für einen Schall- und Sichtschutz
der Nachbarschaft gefordert werden. Entsprechend vorgenommene Lärmmessungen
durch die zuständige Fachabteilung hatten ergeben, dass eine Überschreitung der
Richtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) nicht
gegeben war.“
Berlin, den 18.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz