Regionalverkehr + S-Bahn: Eingeschränkter Bahnverkehr zwischen Potsdam und Berlin Bahnfahrer aufgepasst: Am Wochenende gibt es keine Direktverbindung mit dem Zug zwischen dem Potsdamer Hauptbahnhof und Berlin., aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/am-wochenende-eingeschraenkter-bahnverkehr-zwischen-potsdam-und-berlin/26172044.html

Bahnfahrer aufgepasst: Am Wochenende gibt es keine Direktverbindung mit dem Zug zwischen dem #Potsdamer Hauptbahnhof und #Berlin. Das gilt für #RE1 und #S7. Auch für Autofahrer gibt es Einschränkungen.

Potsdam – Arbeiten an der #Nutheschnellstraßenbrücke sorgen am Wochenende für Einschränkungen im Straßen- und Zugverkehr. Von Freitagabend um 22 Uhr bis Montagfrüh gegen 1.30 Uhr wird es keine durchgängige #S-Bahn-Verbindung zwischen Potsdam Hauptbahnhof und Berlin geben. Es wird ein Schienenersatzverkehr zwischen Potsdam und Babelsberg eingerichtet.

Vom dortigen S-Bahnhof aus fahren die S-Bahnen der Linie S7 nach Berlin. Eine Alternative von Potsdam aus gibt es nicht, denn auch der Regionalverkehr ist von den Bauarbeiten betroffen. Die Züge der Linie RE1 zwischen Potsdam Hauptbahnhof und #Berlin-Wannsee fallen komplett aus.

Die Züge von und nach Magdeburg werden zwischen Werder (Havel) und Berlin-Charlottenburg mit zusätzlichem Halt in #Golm umgeleitet. Wie die Bahn mitteilte, halten die Bahnen, die in Wannsee enden oder starten, ab etwa 5 Uhr nicht in Berlin-Charlottenburg. Züge der Linie #RB22 halten ebenfalls nicht in Potsdam Hauptbahnhof. Hier wird ein Schienenersatzverkehr mit Bussen nach Golm …

Mobilität + allg.: Rot-rot-grüne Verkehrspolitik auf dem Prüfstand – Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, …, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer ist für die Schaffung weiterer #P&R-Plätze im Berliner Verkehrsnetz und für das unmittelbare Umland
zuständig, welche Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und Konzepte insgesamt gibt es?
Antwort zu 1:
Im Land Berlin sind die Bezirke für Planung und Betrieb der #Park+Ride-Anlagen (#P+R)
zuständig. Im Land Brandenburg liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Kommunen.
Aktuell wird vom VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) im Auftrag des Landes
Brandenburg eine Bedarfsanalyse für Park+Ride- und Bike+Ride (B+R)-Anlagen
durchgeführt und der dortige Leitfaden überarbeitet. Ergebnisse werden zeitnah erwartet.
Darüber hinaus sind die beiden Länder Berlin und Brandenburg diesbezüglich einer
Kooperation bei der zukünftigen Schaffung von Park+Ride- sowie Bike+Ride-Stellplätzen
in der Hauptstadtregion gegenwärtig in konstruktiven Gesprächen.
Frage 2:
Welche personellen und finanziellen Mittel zu 1. stehen für etwaige Umsetzungspläne zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Im Haushalt 2020/21 stehen dem Senat keine entsprechenden Mittel zur Verfügung. Das
Land Brandenburg verfügt über ein Förderprogramm für Park+Ride- und Bike+RideAnlagen. Zudem erfahren die dortigen Kommunen in der Regel durch die Landkreise
zusätzliche Unterstützung.
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Frage 3:
Teilt der Senat die Auffassung, dass P&R-Plätze zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV führen, sein Fahrzeug
insbesondere in den Außenbezirken und am Stadtrand stehen zu lassen, um dann mit der S-Bahn oder
anderen öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren? (Bitte um begründete Antwort.)
Frage 5:
In welchen Bezirken und an welchen Bahnhöfen sieht der Senat welche Bedarfe an (zusätzlichen) P&RPlätzen?
Antwort zu 3 und 5:
Der Errichtung von Park+Ride- (P+R) und #Bike+Ride-Anlagen (#B+R) wird grundsätzlich
eine Verlagerungswirkung der Pendlerverkehre auf den öffentlichen Verkehr zugetraut.
Jedoch vertritt der Senat die Auffassung, dass P+R-Anlagen an den wohnortnächsten
Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs anzulegen sind. Nur
dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes (Angebot des
Öffentlichen Personennahverkehrs) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen und Pendler
aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden sollten. In den
Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht das
Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park+Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen).
In Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin schwerpunktmäßig mit der Realisierung von B+R-Anlagen und dem
Ausbau der #Radinfrastruktur.
Auch der gültige Nahverkehrsplan verfolgt u.a. das Ziel, die Erreichbarkeit des nächsten
Bahnhofs weiter auszubauen. Zudem wird das gemeinsam mit dem Land Brandenburg
laufende Projekt i2030 zur maßgeblichen Verbesserung der Pendlersituation in der
Metropolregion beisteuern.
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl von P&R-Plätzen seit 2017 entwickelt und welche Pläne gibt es bis zum Ende der
Legislaturperiode 2021?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18133 zur Zukunft der
P+R-Parkplätze in Berlin vom 21.03.2019 wurden die der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz vorliegenden Rückmeldungen der Bezirke zu diesen Themen
zusammengefasst. Neue Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor.
Frage 6:
Welche wann gefassten Beschlüsse von welchen Bezirksverordnetenversammlungen und übermittelten
Anwohnerinteressen sind dem Senat bekannt, welche die Schaffung von P&R-Plätzen fordern, wie wurde und
wird mit diesen ggf. jeweils umgegangen?
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Antwort zu 6:
Dem Senat sind nicht alle BVV-Beschlüsse bekannt, dies gilt auch aufgrund der
Zuständigkeit der Bezirke für wesentliche Aufgaben in Zusammenhang mit P+R. Anfragen
von Bürgerinnen und Bürgern beziehen sich i.d.R. auf die Verfügbarkeit einzelner
Standorte, Fragen aus den Bezirken auf die unterstützende Wirkung der
Parkraumbewirtschaftung im Umfeld von Bahnhöfen zur Vermeidung von Überlastungen,
während Fragen aus Umlandgemeinden häufig die Tarifausweitung des Tarifgebiets B
betreffen.
Frage 7:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat und welche konkreten Pläne gibt es, den #Regionalverkehr zur
Entlastung der #S-Bahn auszubauen?
Antwort zu 7:
Der Ausbau des Schienenverkehrs ist für den Regionalverkehr und die S-Bahn
gleichermaßen notwendig, dies gilt sowohl für das Angebot als auch die Infrastruktur. Im
Rahmen des Projektes #i2030 werden gemeinsam mit dem Land Brandenburg sowohl
Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Regional- wie auch im S-BahnVerkehr betrachtet. Für den Regionalverkehr zählen dazu insbesondere die vorgesehene
Durchbindung von #Prignitzexpress und #Heidekrautbahn nach Gesundbrunnen, der Ausbau
der #Hamburger Bahn sowie die mögliche Reaktivierung der #Potsdamer Stammbahn.
Zudem sind im Nahverkehrsplan Berlins zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau des
Angebotes enthalten, die sukzessive umgesetzt werden. So werden bereits mit der
Betriebsaufnahme im Vergabenetz #Elbe-Spree die Leistungen beispielsweise auf den
Strecken Cottbus – Berlin – Nauen, Bad Belzig – Berlin, Ludwigsfelde – Berlin und
Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) signifikant erhöht. Auf dem Laufweg
Ludwigsfelde/Wünsdorf-Waldstadt – Flughafen BER – Ostkreuz – Oranienburg/Eberswalde
mit den Zwischenhalten Schöneweide, Ostkreuz, Lichtenberg und Hohenschönhausen
wird auf diesem Kernabschnitt künftig ein 30-Minuten-Takt angeboten.
Mehrleistungen sind auch im S-Bahn-Angebot vorgesehen, sobald die
Fahrzeugverfügbarkeit solche dort zulässt. Eine Entlastung der S-Bahn durch
Regionalverkehre ist jedoch weder möglich noch zweckmäßig. Berührungspunkte
zwischen den Regionalverkehrsstrecken und der S-Bahn bestehen nur in überschaubarer
Zahl, viele Gebiete der Stadt verfügen über höchstens einen Regionalbahnhof im weiteren
Einzugsbereich, eine Flächenerschließung ist mit dem Regionalverkehr innerhalb Berlins
nicht möglich. Der Regionalverkehr dient vielmehr auch nicht dem innerstädtischen
Verkehr bzw. der Anbindung des direkt angrenzenden Umlandes mit S-Bahn-Bedienung,
sondern der Anbindung der Region und dem schnellen Verkehr in die Mittel- und
Oberzentren des Landes Brandenburg. Der kapazitätsmäßige Beitrag, den der
Regionalverkehr im Vergleich zur S-Bahn in dichtem Takt leisten kann, ist verhältnismäßig
gering. Zudem lassen die langen Linienläufe von teilweise über 300 km eine
wirtschaftliche Bedienung im Umlandverkehr auch nicht zu, dazu müssten auf weiten
Teilen der Strecke bis in die Bundesländer Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern Kapazitäten angeboten und finanziert werden, die dort gar nicht notwendig
sind. Hinzutritt der Umstand, dass das Schienennetz des Regionalverkehrs weitestgehend
ausgelastet ist, über die oben genannten, bereits fest geplanten Mehrverkehre hinaus
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können weitere Züge auch mittelfristig nur in sehr begrenzten Umfang in den Knoten
Berlin eingebunden werden. Die Weiterentwicklung des Regionalverkehrsangebotes
erfolgt daher überwiegend entsprechend der Anforderungen und vorhandenen
Nachfragesteigerungen der Verkehre in und aus der Region.
Frage 8:
Welche neuen Buslinien, Straßenbahnlinien, S-Bahnerweiterungen und U-Bahn-Verlängerungen wurden seit
2017 vom Senat mit welchen Zeitplänen in Auftrag gegeben?
Antwort zu 8:
Das gesamte vorhandene Angebot des ÖPNV wird auf Grundlage des Nahverkehrsplanes
(NVP) weiterentwickelt, der in seiner jeweils gültigen Version Vorgaben für die
Angebotsplanung enthält. Dabei spielt eine Vielzahl an Faktoren eine Rolle, die darauf
ausgerichtet sind, die Kapazitäten so auszuweiten, dass sie dem im
Stadtentwicklungsplan Verkehr angegeben Modal-Split-Zielen für den ÖPNV gerecht
werden. Die Anzahl der Buslinien ist für eine Ableitung der Kapazitätsentwicklung wenig
aussagekräftig, da ein wesentlicher Teil der Angebotsentwicklung im Busbereich in der
Ausweitung des Angebots auf bestehenden Linien besteht. Seit 2017 bis zum
Jahresfahrplan 2020 ist das Busangebot insgesamt von 91,6 auf 93,6 Mio.
Fahrzeugkilometer pro Jahr ausgeweitet worden. Hinzu kommen bspw. neue Linienäste
oder Verlängerungen bestehender Linien. Analog besteht auch bei der Straßenbahn ein
wesentlicher Teil der Maßnahmen in Angebotsausweitungen auf vorhandenen Strecken,
von 2017 bis 2020 von 20,4 auf 20,9 Mio. Zugkilometer p.a. Nähere Details zu den
Grundsätzen der Angebotsplanung enthält für die Jahre bis 2018 das Kapitel IV des NVP
2014-2018
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
ahverkehrsplan_2014-2018.pdf), im aktuellen NVP das Kapitel V zur Entwicklung der
Angebote des ÖPNV bis 2023/2035
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
vp2019-2023/NVP_2019-2023.pdf).
Hinsichtlich der Beauftragung von Planungen ist auf die laufenden Planungsaufträge an
die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) zum Ausbau des Straßenbahnnetzes (Turmstraße I,
Adlershof II, u.ä.) zu verweisen. Bei U-Bahnen wird gemäß des Beschlusses u.a. zum
NVP 2019-2023 die Machbarkeit verschiedener Streckenverlängerungen von U-Bahnen
(U6, U7 und U8) geprüft. Bei den S- und Regionalverkehren wird auf die Antwort zu 7.
verwiesen.
Frage 9:
Welche Anstrengungen des Senats gibt es zur Ausweitung des AB-Tarifbereichs, um den ÖPNV attraktiver zu
machen?
Antwort zu 9:
Der Senat teilt nicht die Annahme, dass durch eine Verschiebung der Tarifgrenze
zwischen Berlin B und Berlin C der ÖPNV dergestalt attraktiver würde, dass dadurch
bestehende Probleme an der Tarifgrenze gelöst würden.
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Aktuell sind die Tarifgrenzen im VBB verständlich und leicht merkbar: der S-Bahn-Ring ist
die Grenze von Berlin A, die Berliner Landesgrenze umfasst Berlin B. Durch eine
Ausweitung würde dieser große Vorteil verloren gehen, der Tarif würde schwerer zu
verstehen und erklärungsbedürftiger. Hinzu kommt, dass – je nach Ausgestaltung – mit
Mindereinnahmen von 12-25 Mio. Euro zu rechnen wäre, die von den
Verkehrsunternehmen zu kompensieren wären. Die Nachteile stehen nicht im Verhältnis
zu den Vorteilen: Stationen direkt hinter der Landesgrenze sind durch die Entwicklungen
auf dem Immobilienmarkt und meist vergleichsweise kurze Fahrzeiten ins Berliner
Zentrum auch ohne Verschiebung der Tarifgrenze attraktiv. Zudem würde durch eine
Verschiebung der Tarifgrenze die Problematik der Einpendlerinnen und Einpendler aus
Brandenburg und des damit verbundenen Parkdrucks nicht gelöst, sondern nur zu weiter
außerhalb gelegenen Stationen verlagert werden. Der finanzielle Vorteil für wenige
Fahrgäste, die durch eine Verschiebung der Tarifgrenze bessergestellt würden, müsste
durch alle Fahrgäste kompensiert werden, was zu einer tariflichen Ungerechtigkeit führt.
Eine Ausweitung des Tarifbereichs B auf das Gebiet des Landes Brandenburg könnte
auch nicht durch das Land Berlin alleine, sondern nur in den Gremien des VBB zusammen
mit dem Land Brandenburg und den Brandenburger Verkehrsunternehmen und
Aufgabenträgern entschieden werden.
Frage 10:
Gibt es einen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes für die Berliner Außenbezirke? Wenn
ja, welche Maßnahmen und konkreten Ziele in welchem Zeit- und Kostenrahmen gibt es? (Bitte um Angaben
zu jedem Bezirk und bezirksübergreifende Maßnahmen.)
Antwort zu 10:
Das Mobilitätsgesetz regelt, in welchen Planwerken entsprechende Maßnahmen erarbeitet
und definiert werden müssen. Diese Maßnahmen werden dann nach Maßgabe des
Haushaltsgesetzgebers sukzessive umgesetzt. Nicht alle derartigen Planwerke sind
bereits erarbeitet, so dass eine Auflistung hier entfällt. Bezüglich des ÖPNV wird auf den
bereits verabschiedeten Nahverkehrsplan und die darin festgelegten Maßnahmen
verwiesen.
Die Frage nach einem gezielten Maßnahmenplan für die Außenbezirke zielt vermutlich auf
den bereits in früheren Schriftlichen Anfragen hinterfragten Begriff der „gleichwertigen
Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins“ aus dem Berliner Mobilitätsgesetz ab (§ 1
Abs. 1 MobG) ab. „Gleichwertig“ ist jedoch nicht gleichbedeutend mit „gleich“, insofern
bedarf es auch keines gesonderten Maßnahmenplans für Außenbezirke, da der
wesentliche Maßstab für die Gleichwertigkeit die über alle Verkehrsträger gesamthaft
beurteilte Erschließungswirkung ist. Hierzu wurde bezogen auf den ÖPNV bereits in der
Antwort auf die Schriftliche Anfrage S18-20169 auf die entsprechenden
Untersuchungsergebnisse im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen, u.a. auf die
Ausweitung des 10-Minuten-Taktes und die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre.
Frage 11:
In welchem Umfang stehen Mittel für die Sanierung und Erweiterung des Radverkehrsnetzes zur Verfügung?
(Bitte um Angaben zu jedem Bezirk und der konkreten vorgesehenen Maßnahmen.)
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Antwort zu 11:
In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 stehen für die Sanierung und Erweiterung des
Radverkehrsnetzes im Kapitel 0730 bei den Titeln 52108, 68228, 72016 und 89116
insgesamt Mittel in Höhe von 44,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel der Titel 52108 und
72016 können den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.
Hinzu kommen Mittel in Höhe von insgesamt 96 Mio. Euro der Programme SIWANA III, IV
und V.
Die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Einzelprojekte bzw. auf die einzelnen
Bezirke wird erst im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres kurzfristig festgelegt.
Frage 12:
Mit welchem Mittelansatz und welchen Maßnahmen wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im
Kontext Mobilität gestärkt?
Antwort zu 12:
Für den ÖPNV gilt die grundsätzliche Vorgabe der vollständigen Barrierefreiheit ab 2022,
Festlegungen hierzu trifft der NVP in Kapitel III.4, Barrierefreiheit. Es muss grundsätzlich
gewährleistet sein, dass alle Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die sich – ggf.
durch Gebrauch persönlicher Hilfsmittel wie bspw. Rollstühle, Rollatoren oder Langstöcke
– im öffentlichen Raum autonom bewegen, dies auch bei der Nutzung des ÖPNV können.
Analog müssen sie, wenn sie mit Begleitpersonen im sonstigen öffentlichen Raum
unterwegs sind, mit diesen auch den ÖPNV nutzen können.
Besonders herausfordernd ist dabei der barrierefreie Ausbau aller Haltestellen (siehe
hierzu im Detail auch die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/22692), die
Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips bei der Fahrgastinformation auch im
Oberflächenverkehr mit Bus und Straßenbahn (siehe Kapitel III.4.4.3 im NVP) sowie die
Gewährleistung alternativer barrierefreier Beförderungsmöglichkeiten im Fall von
Störungen und noch fehlendem barrierefreien Ausbau (siehe Kapitel III.4.5.4 im NVP).
Für den öffentlichen Straßenraum stehen mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie
öffentliche Räume“ („Bordabsenkungsprogramm“) finanzielle Mittel zur Verfügung. Ziel des
Programms ist, alle wesentlichen Fußverkehrsverbindungen und Gehwege an
Einmündungen und Kreuzungen barrierefrei herzustellen.
Die Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen nimmt der jeweilige Bezirk,
insbesondere in Abstimmung mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen, eigenständig vor.
Im Jahr 2020 belaufen sich die eingeplanten Kosten auf 1,8 Millionen Euro. Jedem Bezirk
wurden somit zu Beginn des laufenden Jahres 150.000 Euro für die
Maßnahmenumsetzung in auftragsweiser Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Straßenverkehr: Warum die neuen Busspuren so lange auf sich warten lassen Seit Jahren stockt die Erweiterung der Busspuren. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/schlechte-strassen-und-laehmende-buerokratie-in-berlin-warum-die-neuen-busspuren-so-lange-auf-sich-warten-lassen/25606422.html

Seit Jahren stockt die Erweiterung der #Busspuren. Senat und Bezirke schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu.

20 Kilometer zusätzliche Busspuren erhoffte sich die BVG Anfang des Jahres. Markiert wurde davon fast nichts. Denn für die Anordnung der Busspuren ist der Senat zuständig, das Markieren ist Aufgabe der Bezirke. Und die haben kein Personal, kein Interesse und kein Geld.

Unter diesem #Dilemma leidet die BVG. Die Busse stehen im Stau, das #Durchschnittstempo sinkt immer weiter. Seit vielen Jahren stagniert das Netz der Busspuren bei 100 Kilometern. 2001 meldete die BVG: „Nun ist es soweit: mit den neuen Busspuren in der #Scheidemannstraße und am #Potsdamer Platz verfügt Berlin seit dem 22. Oktober über 100 Kilometer Busspuren“. Dabei blieb es bis 2018, im vergangenen Jahr kamen immerhin 6,1 Kilometer hinzu. Und in den ersten beiden Monaten 2020 genau 400 Meter.

„Planungen können wir nicht liefern“
Der Sprecher der Verkehrsverwaltung, Jan Thomsen, hat die Frage, welche Busspuren als Nächstes markiert werden, so beantwortet: „Zwischenstände zu Anordnungen/Umsetzungen/Planungen können wir nicht liefern. Wir sind noch mitten im Prozess des #Busbeschleunigungsprogramms und werden die Zahlen kommunizieren, wenn für die erste Phase ein mitteilbarer Abschluss vorliegt.“

Die zum Jahreswechsel zur Bahn gewechselte BVG-Chefin Sigrid Nikutta hatte immer wieder gefordert, dass Busse endlich bevorzugt und #beschleunigt

Regionalverkehr + S-Bahn: Planungen zum Wiederaufbau der Potsdamer Stammbahn zügig zum Abschluss bringen! aus DBV

Der Länderverband Nordostdeutschland des #Deutschen Bahnkunden-Verbandes (#DBV) fordert vom Berliner Senat und der Brandenburger Landesregierung die Planungen zum #Wiederaufbau der #Potsdamer Stammbahn zwischen Berlin Hauptbahnhof und Potsdam Hauptbahnhof über #Berlin-Zehlendorf zügig fortzusetzen bzw. zum Abschluss zu bringen. Auf seinem Landesverbandstag am 29. Februar 2020 hat der DBV sich einstimmig für einen #zweigleisigen #Wiederaufbau dieser Strecke mit Oberleitung bzw. einer #Elektrifizierung mit 15 kV Wechselstrom für den #Regionalzugverkehr ausgesprochen.

Michael Wedel, Vorsitzender des Länderverbandes: „Berlin und Brandenburg brauchen an dieser Stelle für die Aufnahme der Fahrgastzuwächse und absehbaren Zunahme des Zugangebotes eine weitere leistungsfähige Verbindung zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Berliner Innenstadt. Mit ihren möglichen Zwischenhalten am Europarc Dreilinden, Kleinmachnow, in Zehlendorf, Steglitz und Schöneberg würden die Berliner Stadtbahn entlastet, völlig neue Verkehrsbeziehungen abgedeckt und außerdem notwendige Umleitungsmöglichkeiten im Fall von nicht vermeidbaren Bauarbeiten geschaffen werden. Die Trasse ist vorhanden, auch wenn für die Elektrifizierung ein Planfeststellungsverfahren nicht vermeidbar ist. Trotzdem kann und muss es genau hier relativ schnell gehen.“

Die weiter steigende Bevölkerungszahl in Berlin und seinem Umland, die nicht vorhandene Schienenanbindung der Region Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf zwingen zum Handeln.

Da die viergleisige Nord-Süd-Verbindung Berlins künftig an ihre Belastungsgrenze stößt, kann ein Teil der Regionalzüge der Relation Potsdam – Berlin-Zehlendorf teilweise auch über die Verbindungskurve am Bahnhof Schöneberg weiter über den südlichen Berliner Innenring bzw. Südkreuz, Neukölln, Ostkreuz in Richtung Bernau und Eberswalde geführt werden.

Pressekontakt: Michael Wedel, Telefon 01 62 / 1 64 33 42

S-Bahn: Pragmatisch handeln und visionär denken: Siemensbahn + S21 + Kreuzberger Tunnel = S6, aus IGEB

Eine Chance für die Bahnstadt Berlin
Pragmatisch handeln und visionär denken: Siemensbahn + S21 + Kreuzberger Tunnel = S6
IGEB-Pressedienst vom 6.2.2020

Zur pdf-Version mit Abbildungen:
https://www.igeb.org/pressedienst/files/igebpresse_20200206.pdf

Berlins derzeit bedeutendstes #Infrastrukturprojekt für den öffentlichen Verkehr ist die #S21. Dabei wurde die Planung eines zweiten #Nordsüd-S-Bahn-Tunnels Ende 1993 noch aus den #Planfeststellungsunterlagen für die „Verkehrsanlagen Zentraler Bereich“ herausgestrichen. Einige Jahre später begann der mühsame Versuch, das wichtige Vorhaben wiederzubeleben. Doch erst jetzt gibt es Weichenstellungen, die hoffen lassen, dass dieses Projekt tatsächlich realisiert wird:
Im August 2019 haben Berlin und die DB eine Finanzierungsvereinbarung für die Planung des 3. Bauabschnitts (#Potsdamer Platz — #Yorckstraße) abgeschlossen.
Im Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag „grünes Licht“ für die Trassierung des 2. Bauabschnitts (#Hauptbahnhof — Potsdamer Platz) gegeben.
Im Sommer 2021 wird endlich der 1. Bauabschnitt (Gesundbrunnen—Wedding—Hauptbahnhof) eröffnet, allerdings zunächst mit einer provisorischen Station am Hauptbahnhof.

„S21“ ist jedoch keine neue S-Bahn-Linie, sondern der Arbeitstitel für den Bau des zweiten Berliner Nordsüd-Tunnels mit Umsteigemöglichkeit zum Hauptbahnhof. Dieser soll nach Fertigstellung von einigen der Züge befahren werden, die heute noch durch den alten Nordsüd-Tunnel über den Bahnhof Friedrichstraße fahren. Doch aus „S21“ kann mehr werden.
Während andere Städte keine oder nur eine die Innenstadt durchquerende Durchmesserlinie haben, bietet der S21-Tunnel die Chance, für Berlin eine dritte Durchmesserlinie bzw. Stammstrecke zu schaffen – von Spandau im Westen nach Treptow im Südosten. Damit werden sowohl die #Stadtbahn (die Ost-West Stammstrecke aus dem 19. Jahrhundert) als auch die Nordsüd-S-Bahn (die Stammstrecke aus dem 20. Jahrhundert) entlastet bzw. können bei Bauarbeiten oder Betriebsstörungen umfahren werden.
Aber um im 21. Jahrhundert den S21-Tunnel zur dritten Stammstrecke weiterentwickeln zu können, müssen jetzt planerisch die Weichen gestellt werden. Dann kann das S21-Projekt zum S6-Projekt weiterentwickelt werden.

Im Nordwesten die #Siemensbahn

Beginnen bzw. enden soll die S6 in Spandau – auf der Siemensbahn, deren Wiederaufbau gerade erst vereinbart wurde.
Pragmatisch.
Die seit 1980 nicht mehr befahrene Siemensbahn muss zwischen Gartenfeld und Jungfernheide mit Nutzung der vorhandenen Trasse und Bahnhöfe wiederhergestellt werden. Ab dem oberirdischen Endbahnhof Gartenfeld können die Fahrgäste mit Bussen und möglichst bald mit den vom Senat geplanten Straßenbahnen in Richtung Flughafengelände Tegel (Urban Tech Republic) und Wasserstadt Spandau weiterfahren.
Lediglich eine große Veränderung muss vorgenommen werden: Der S-Bahnhof Jungfernheide muss mindestens eine dritte Bahnsteigkante bekommen. Die wird für einen stabilen Fahrplan auf Ringbahn und Siemensbahn benötigt und ist ohnehin zur Stabilisierung des Verkehrs auf der Ringbahn dringend erforderlich.
Visionär.
Eine Verlängerung der Siemensbahn von #Gartenfeld nach Hakenfelde darf nicht verbaut werden. Aber das Projekt wird nicht zuletzt wegen der Havelunter- oder Überquerung mehrere 100 Mio Euro kosten und verkehrlich (noch) nicht den Nutzen erreichen, den andere #Bahnbauprojekte in Berlin in den nächsten Jahrzehnten haben.

Ein Abschnitt auf dem #Nordring

Pragmatisch.
Von Jungfernheide bis Westhafen kann die S6 die vorhandenen Gleise und Bahnhöfe der Ringbahn nutzen.
Visionär.
Bei wachsendem Verkehrsaufkommen könnte es später erforderlich werden, auch den S-Bahnhof Westhafen mit einer dritten Bahnsteigkante auszubauen. Das darf nicht verbaut werden.

S21-Abschnitt

Pragmatisch.
Das Projekt „Wiederaufbau der Siemensbahn“ muss die Strecke bis zum Hauptbahnhof einschließen. Beim Bau des 1. Bauabschnitts der S21 (Nordring—Hauptbahnhof) wird bisher nur die Anbindung aus Richtung Wedding realisiert. Die geplante Anbindung von Westhafen zum Hauptbahnhof muss sofort begonnen werden. Dabei ist sofort der S-Bahnhof Perleberger Brücke zu bauen. Da diese Trasse im Einschnitt liegt, ist der Bau hier sehr viel schneller und preiswerter möglich als an der Hochbahnstrecke in Richtung Wedding.
Pragmatisch.
Zwar kann mit der Zustimmung des deutschen Bundestags nun auch der 2. Bauabschnitt der S21 (Hauptbahnhof—Potsdamer Platz) realisiert werden. Weil dafür aber eine Unterbrechung des S-Bahn-Verkehrs im alten Nordsüd-Tunnel erforderlich ist, muss der 3. Bauabschnitt (Potsdamer Platz—Gleisdreieck—Yorckstraße) vor dem 2. Bauabschnitt realisiert werden. Dann erreichen die S-Bahn-Züge aus dem Berliner Süden (S1, S2, S25, S26) den U-Bahnhof Gleisdreieck, so dass auch während der Unterbrechung des Nordsüd-S-Bahn-Verkehrs vielfältige Möglichkeiten zum Weiterfahren im U-Bahn-Netz geboten werden.
Visionär.
Beim Bau im Bereich Potsdamer Platz muss geprüft werden, wie ein Weiterbau in Richtung Südosten (Kochstraße) möglich bleibt.

#Kreuzberger Tunnel

Visionär.
Neu ist die Planung nicht. Schon im letzten Jahrhundert gab es Pläne, unter dem Straßenzug Kochstraße zum #Görlitzer Bahnhof und weiter in Richtung #Plänterwald einen S-Bahn-Tunnel bzw. eine S-Bahn-Strecke zu bauen. Damit könnte die #Görlitzer Bahn, die als einzige Radialstrecke nicht direkt in die Berliner Innenstadt führt, sondern auf der die Züge auf dem Umweg über Ostkreuz zur Stadtbahn fahren (zurzeit die S9), „durchgebunden“ werden.
Der Kreuzberger Tunnel ermöglicht Umsteigen von der S6 auf die U6 (Kochstraße/Checkpoint Charlie), U8 (Moritzplatz), U1/U3 (Görlitzer Bahnhof), zur geplanten M10 (an der Glogauer Straße) und zur Ringbahn (nahe Kiefholzstraße) und schafft damit neue Maschen im Berliner Schnellbahnnetz.
Dieser Abschnitt ist fraglos ein langfristiges Milliardenprojekt, aber er wäre ein wesentlicher Baustein für eine dritte Berliner Durchmesserlinie. Diese Chance darf nicht verbaut werden und muss jetzt bei der Planung für den 2. Bauabschnitt der S21 gründlich geprüft werden – ebenso wie die genannte Verlängerung nach Hakenfelde derzeit in einer Machbarkeitsstudie geprüft wird.
Erreichen die Züge der S6 dann die Görlitzer Bahn, erhält der Campus Siemensstadt eine umsteigefreie Verbindung zur Wissenschaftsstadt Adlershof und zum BER und/oder zur Hochschulstadt Wildau.

Wo ist das Schienenkonzept für Berlin und Brandenburg?

Berlin und Brandenburg brauchen statt vieler Einzelideen ein übergeordnetes Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung des Schienennetzes. Die wichtige Entwicklung über i2030 bildet nur Teilaspekte der vorhandenen und künftigen Verkehrsprobleme ab und betrachtet hierbei Regionalverkehr und S-Bahn gemeinschaftlich. Notwendige Ausbauten anderer Bahnstrecken (Stettiner Bahn, Ostbahn) und die Berliner U-Bahn und Straßenbahn werden bisher jedoch nicht zusammenhängend betrachtet. Dafür muss es endlich koordinierte verkehrsmittelübergreifende Planungen geben.

Nicht unwichtiges Beiwerk

Wo gehen die vielen neuen Züge „schlafen“? Wo werden sie instandgehalten? Der geplante Zuwachs an Schienenfahrzeugen ist richtig und wichtig. Das Thema der notwendigen Abstell- und Behandlungsanlagen darf dabei nicht länger nur als Kostentreiber gesehen werden. So fehlen im S21-Projekt Kehrgleise zwischen Beusselstraße und Westhafen, und auch die Kehranlage nördlich des Hauptbahnhofs wurde “weggeplant”. Auch bei der U-Bahn müssen dringend neue Kapazitäten geschaffen werden, wenn statt 1050 zukünftig 1500 Fahrzeuge unterwegs sein sollen. Der Verlust von potenziellen Flächen wie an der Granitzstraße darf sich nicht wiederholen. Sollten sich auf diesem Areal kein Wohnungsbau einvernehmlich realisieren lassen, dann ist diese Fläche wieder für die U-Bahn zu planen.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender

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Ihre Meinung interessiert uns! Schreiben Sie an igeb@igeb.org

Bahnhöfe: BILD BLICKT IN DIE VERSTECKTE BAUSTELLE AM POTSDAMER PLATZ Arbeiter zersägen Berliner U-Bahnhof, aus BILD

https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/bild-blickt-in-die-versteckte-baustelle-am-u-bahnhof-potsdamer-platz-68521434.bild.html

Eine #U-Bahn schießt am Bahnsteig vorbei. Keine Chance zum Einsteigen. Dennoch gilt hier: Vorsicht an der Bausteigkante!

Berlin – Eine Rigips-Wand unter dem #Potsdamer Platz verärgert seit Wochen die Berliner. Denn der Bahnsteig der #U2 in Richtung #Ruhleben ist gesperrt. BILD wollte wissen, was hinter der Wand passiert. #Ortstermin im Untergrund – auf dem #Umsteigebahnhof, den täglich 40 000 Menschen nutzen.

Hier, acht Meter unter der Leipziger Straße, dröhnt, rattert und staubt es. 15 Bauarbeiter erneuern derzeit die alten Bahnsteige der Linie U2. Jeweils 110 Meter lang. Der Bahnhof wurde #1902 eröffnet, ist also überfällig. Drei Hauptprobleme gibt es.

Erstes Problem: „Wir erneuern in zwei Phasen“, sagt Christian Zahn (48). Der zuständige Sachgebietsleiter der BVG erklärt weiter: „Je #Fahrtrichtung wird eine Bauzeit von einem Jahr benötigt. Da der #U-Bahnhof unter #Denkmalschutz steht, sind Beräumung und Abbruch …

Bahnhöfe + S-Bahn: WLAN am S-Bahnhof, aus Senat

www.berlin.de

Die #S-Bahn Berlin GmbH steht zu 100 % im Eigentum der DB Regio, die wiederum
Teil der Deutschen Bahn ist. Daher wurde die Deutsche Bahn um Stellungnahme
gebeten. Die Antworten der Deutschen Bahn AG finden Sie nachfolgend wiedergegeben:
1. An welchen S-Bahnhöfen wird aktuell durch die S-Bahn WLAN zur Verfügung gestellt?
Zu 1:
„An folgenden #S-Bahnhöfen wird #WLAN zur Verfügung gestellt: #Ostbahnhof, #Gesundbrunnen,
#Spandau, #Hauptbahnhof, #Friedrichstraße, #Alexanderplatz, #Potsdamer
Platz, #Südkreuz.“
2. Ist ein Ausbau des Zugangs zu einem öffentlichen und kostenfreien WLAN an S-Bahnhöfen vorgesehen?
Zu 2:
„Wir (die Deutsche Bahn AG) sind bestrebt, das WLAN Angebot in unseren Bahnhöfen
weiter auszubauen.“
3. Strebt die S-Bahn den Ausbau eines #streckennetzdeckenden WLANs an? Wenn nein, warum
nicht?
Zu 3:
„Technologisch erfolgt eine streckenbezogene WLAN-Ausleuchtung über die Ausrüstung
der S-Bahn-Fahrzeuge.“
„Mit entsprechender Fahrzeugtechnik (#Multiprovidertechnik) und über die Außenantenne
am Fahrzeug kann die Internetverbindung über das Mobilfunknetz der Provider
hergestellt werden.
Die neuen S-Bahn-Züge der Baureihen #483 und #484, welche schrittweise ab 2021 im
Teilnetz Ring/Südost (Linien S47, S46, S8 und S41/S42) zum Einsatz kommen und
die Fahrzeuge der Altbaureihen #480 und #485 ersetzen, werden für die Ausrüstung
mit WLAN vorbereitet. Hierfür werden die Fahrzeuge mit Antennen und Verkabelung
vorgerüstet. Des Weiteren beinhaltet die #Vorrüstung das Freihalten von Einbauraum
für die spätere Nachrüstung der übrigen #Systemkomponenten.
Für die Bestandsfahrzeuge der Baureihe 481/482 ist aufgrund des hierfür erforderlichen
technischen und somit finanziellen Aufwandes und unter Berücksichtigung der
noch verbleibenden Lebensdauer der Fahrzeuge keine Nachrüstung von WLAN vorgesehen.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der guten #Netzabdeckung
für die Streckenabschnitte der S-Bahn weitestgehend guter Mobilfunkempfang
gegeben ist. Auch die frühere Ausnahme im #S-Bahn-Nord-Süd-Tunnel konnte durch
zwischenzeitlich erfolgte technische Ausbaumaßnahmen seitens der #Mobilfunkanbieter
beseitigt werden, sodass auch im Tunnel #Mobilfunkempfang besteht.“
Berlin, 23. Januar 2020
Der Regierende Bürgermeister
In Vertretung
Christian Gaebler
Chef der Senatskanzlei

S-Bahn: Verlängerung der S-Bahn-Linie 21 Bundestag blockiert Ausbau von Bahntunnel, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verlaengerung-der-s-bahn-linie-21-bundestag-blockiert-ausbau-von-bahntunnel/25332050.html

Weil der #Bundestag den Bau eines #Tunnels blockiert, droht ein Bau-Desaster. Die Kosten könnten explodieren und mehrjährige Verkehrssperrungen folgen.

Der Bundestag bremst den Ausbau der Berliner #S-Bahn. Seit über zwei Jahren blockiert die Verwaltung des Bundestages die Planungen für die unterirdische Verlängerung der S-Bahn-Linie #21 vom #Hauptbahnhof zum #Potsdamer Platz – weil man keinen Tunnel nahe dem Reichstagsgebäude will. Dies sagte ein leitender Senatsbeamter dem Tagesspiegel. Sollte sich die Politik durchsetzen, würden die Kosten explodieren, der Zeitplan wäre Makulatur und ein bereits fertiger Tunnel am Potsdamer Platz müsste abgerissen werden.

Die Pressestellen von Bundestagsverwaltung und Bahn bestätigten in dürren Worten diese Information des Tagesspiegels. Man stehe „aktuell in intensivem Austausch mit der Bundestagsverwaltung und dem Ältestenrat des Deutschen Bundestags“, teilte die Bahn mit. Fast wortgleich und ebenso karg die Stellungnahme der Politik, hier ist von „intensiven Gesprächen zur künftigen Streckenführung“ die Rede.

Ursprünglich sollten die Züge 2022 auf dieser zweiten unterirdischen #Nord-Süd-Strecke rollen und den Hauptbahnhof …

Bahnhöfe: Dauer der Bahnsteigsanierung am U-Bhf. Potsdamer Platz in Richtung Ruhleben, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Laut Aushang am #U-Bhf. #Potsdamer Platz soll die #Bahnsteigsanierung in Richtung Ruhleben ab 07.10.2019
„voraussichtlich bis Herbst 2020“ dauern.
Frage 1:
Weshalb wird für die #Sanierung des halben Bahnsteiges ein ganzes Jahr veranschlagt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Aufbau eines komplett neuen Bahnsteiges erfolgt in zwei Bauabschnitten. Jeder
Bauabschnitt benötigt eine Bauzeit von einem Jahr. Der #U-Bahnhof wurde 1902 in Betrieb
genommen und steht unter #Denkmalschutz. Deshalb ist die #Beräumung, #Baufreimachung
und der Abbruch wesentlich zeitaufwendiger. Teile der #denkmalgeschützten Aufbauten
(z. B. #Diensträume, #Verkaufskioske u.a.) müssen rückgebaut und eingelagert werden. Im
Zuge der Sanierung sind aufwendige Abbruch- und Schutzschalungen zur Gewährleistung
der verbleibenden Einbauten wie z. B. des Aufzuges herzustellen.“
2
Frage 2:
Wie soll an diesem wichtigen Verkehrsknotenpunkt der ÖPNV unter diesen Umständen aufrechterhalten
werden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes während der Erneuerung der jeweiligen
Bahnsteigseite ist weiterhin gewährleistet. Die Züge fahren im Zuge der Bauarbeiten
einseitig am Bahnhof durch, da auf der zu erneuernden Bahnsteigseite kein Ein- und
Aussteigen von Fahrgästen möglich ist. Die Fahrgäste steigen deshalb eine Station weiter
aus und fahren mit dem gegenüberliegenden Zug eine Station zurück bis zum Potsdamer
Platz.“
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat unter dem Aspekt eines propagierten „zukunftsfähigen ÖPNV“ für Berlin die Länge
der Bauzeit?
Antwort zu 3:
Das Vorhaben zur Bahnsteigsanierung des U-Bahnhofs Potsdamer Platz entspricht den
Zielsetzungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023, da mit der grundhaften Sanierung
eine hohe Verfügbarkeit und dauerhafte Leistungsfähigkeit der Infrastruktur gewährleistet
wird. Zudem werden mit der Sanierungsmaßnahme des U-Bahnhofs die Ansprüche der
Fahrgäste an ein repräsentatives und zeitgemäßes Verkehrsbauwerk berücksichtigt.
Gemäß den Ausführungen der BVG (siehe Antworten zu 1 und 2) sind aufgrund des
Denkmalschutzstatus erhöhte Schwierigkeiten und Zeitaufwendungen zu berücksichtigen.
Auch der Senat bevorzugt eine einseitige, länger andauernde Bahnsteigsperrung
gegenüber einer Vollsperrung des U-Bahnhofs, die dann eine schnellere Sanierung
ermöglicht hätte. So bleibt die Erreichbarkeit des U-Bahnhofs Potsdamer Platz, die für
Berlinerinnen und Berliner wie auch Touristinnen und Touristen gleichermaßen von großer
Bedeutung ist, auch während der Baumaßnahme gegeben, wenngleich dafür in eine
Fahrtrichtung ein Umweg (in der Regel Dauer von max. 10 min) erforderlich ist.
Berlin, den 15.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Platz für Neues Der über 100 Jahre alte Berliner U-Bahnhof Potsdamer Platz erhält einen neuen Bahnsteig.

Der über 100 Jahre alte Berliner #U-Bahnhof #Potsdamer Platz erhält einen neuen #Bahnsteig. Das ist notwendig, da die verbauten Materialen veraltet sind und eine statische Ertüchtigung notwendig ist. In der ersten Phase der Erneuerung wird die U-Bahnlinie 2 in Richtung Ruhleben nicht am U-Bahnhof Potsdamer Platz halten.

Dies gilt in der Zeit von Montag, den 7. Oktober 2019 bis Montag, den 12. Oktober 2020. Die Arbeiten nehmen so viel Zeit in Anspruch, da die komplette Bahnsteigseite bis zur #Gleisebene #abgerissen und im Anschluss wieder neu aufgebaut werden muss.

Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen in Richtung Ruhleben, bis zum U-Bahnhof Gleisdreieck zu fahren. Dort kann ohne Bahnsteigwechsel der Zug in Gegenrichtung zurück zum U-Bahnhof Potsdamer Platz genommen werden.

Im Anschluss wird am U-Bahnhof Potsdamer Platz die andere Bahnsteigseite in Richtung S+U Pankow saniert. Für die Anlieferung der Baumaterialien muss der #Ausgang in Richtung Leipziger Straße/Leipziger Platz bis voraussichtlich Oktober 2021 #gesperrt werden.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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