Die Abschnitte von #Königsweg und #Tietzenweg werden sicherer! In Steglitz-Zehlendorf entstehen mehr als 1,6 Kilometer sichere und komfortable #Radinfrastruktur im #Radvorrangnetz. Die Ausschreibung für die Markierung und Beschilderung von zwei neuen Fahrradstraßen im Königsweg und Tietzenweg wurde veröffentlicht, die Fertigstellung ist bis Ende Oktober vorgesehen.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hat die #DB#Rad+ #App in Berlin aufgrund der regen Nutzung und der wertvollen Daten für die #Verkehrsplanung um zwei Jahre verlängert. Mit der DB Rad+ App können Radfahrerinnen und Radfahrer kostenlos ihre zurückgelegten #Strecken mit dem Rad #aufzeichnen und gesammelten Kilometer in attraktive #Prämien und #Vergünstigungen umwandeln.
Seit 2022 besteht auf der Hermannstraße zwischen Glasower Straße und Thomasstraße die Fahrradinfrastruktur. Auch auf dem knapp 500 Meter langen Abschnitt bis zur Werbellinstraße wird nun der Radverkehr nach Möglichkeit baulich vom Autoverkehr getrennt, um so den Alltag im #Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer:innen sicherer zu machen. Der mehr als zwei Meter breite Radfahrstreifen wird durch sogenannte #Flexpoller und #Leitboys sowie durch #Leitschwellen von der Fahrbahn getrennt. Die biegsamen Flexpoller erleichtern z. B. Baumpflegearbeiten an den Straßenbäumen entlang der Hermannstraße.
Eine Lücke im Berliner #Radnetzweg wird im August in Neukölln geschlossen, und zwar an der südlichen #Sonnenallee. Zwischen dem #S-Bahnhof #Köllnische Heide und der #Bezirksgrenze zu Treptow-Köpenick entsteht ein #Radweg mit einer Länge von 1135 Metern auf beiden Seiten der Sonnenallee. Die Bauarbeiten beginnen laut Bezirksamt Neukölln Mitte August und sollen im September abgeschlossen sein.
Am #S-Bahnhof #Friedrichsfelde Ost eröffnete Lutz Adam, Abteilungsleiter Tiefbau bei der SenMVKU, heute gemeinsam mit der Bezirksbürgermeisterin Nadja Zivkovic aus Marzahn-Hellersdorf, der Lichtenberger Stadträtin für Verkehr, Filiz Keküllüoğlu, sowie Christoph Schmidt, Geschäftsführer von #infraVelo, eine von vier neuen gesicherten #Fahrradabstellanlagen. In jeder Anlage können 24 #Fahrräder geschützt geparkt werden, entweder in der #Sammelschließanlage mit 20 Stellplätzen oder in einer der vier Einzelboxen. Die Anlage am S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost liegt zwischen den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und bildet somit einen wichtigen Knotenpunkt im #ÖPNV für die Menschen aus den beiden Bezirken. Der Standort der Anlage befindet sich zentral neben dem Eingang des S-Bahnhofs Friedrichsfelde Ost an der #Buswendeschleife und fördert die #Nahmobilität aus ÖPNV und Radverkehr.
Frage 1: Wie viele #öffentliche#Fahrradreparaturstationen existieren? (Bitte Nennung der Bezirke und Adressen.) Antwort zu 1: Folgende öffentlich zugängliche Fahrradreparaturstationen sind dem Senat bekannt: Bezirksbibliothek Pablo Neruda (Friedrichhain-Kreuzberg) Yorckstraße 37 (Friedrichshain-Kreuzberg) Rathaus Neukölln (Neukölln) Rathaus Reinickendorf (Reinickendorf) Berliner Straße / Schloßstraße (Reinickendorf) Frage 2: Öffentlich wurde darüber berichtet, dass der Senat plane, Fahrradreparaturstationen errichten zu lassen. In welchem konzeptionellen Rahmen werden diese Stationen errichtet?
Berlins bislang längste #Fahrradstraße entsteht im Stadtbezirk #Neukölln. Nach Fertigstellung im Jahr 2024 soll sie auf der #Weserstraße über 2,5 Kilometer parallel zur #Sonnenallee verlaufen, wie Bezirksbürgermeister Martin #Hikel (SPD) am 28. Juni 2021 anlässlich des ersten Spatenstichs mitteilte.
#Radfahrer können dann zwischen #Kottbusser Damm und dem S- und U-Bahnhof Sonnenallee eine 5,5 Meter breite asphaltierte #Fahrbahn nutzen. Autos sind dort dann weitgehend tabu, für Anwohner, Liefer- oder Rettungsfahrzeuge sollen aber Ausnahmen gelten. Der erste #Bauabschnitt zwischen #Pannierstraße und #Fuldastraße soll bereits Ende diesen Jahres fertig sein, wie Hikel ergänzte. Im Zuge der insgesamt 3,7 Millionen Euro umfassenden Baumaßnahme werden auch die Gehwege erneuert und neue Bäume in der Weserstraße gepflanzt. «Mit der Fahrradstraße leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Verkehrswende», sagte Hikel. Vor drei Jahren hatte das Berliner Abgeordnetenhaus mit rot-rot-grüner Mehrheit erste Abschnitte eines Mobilitätsgesetzes beschlossen, um die #Verkehrswende weg vom Auto rechtlich abzusichern und unter anderem den Ausbau der #Radinfrastruktur zu beschleunigen. Radfahrer wie auch Fußgänger sowie Busse und Bahnen haben nun per Gesetz Vorrang …
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg baut einen vor rund einem Jahr eingerichteten Pop-up-Radweg für die dauerhafte Nutzung um.
Entlang dem #Landwehrkanal zwischen #Potsdamer Brücke und #Zossener Straße soll der #Radweg auf rund 3,6 Kilometern mit fest installierten Absperr-Elementen vom Autoverkehr getrennt werden, wie der Bezirk am Mittwoch (17. März 2021) mitteilte. «Die Strecke entlang dem Kanal gehörte zu den ersten beiden #Pop-up-Radwegen, die wir im vorigen März eingerichtet haben», hieß es von Bezirksbürgermeisterin Monika Hermann (Grüne). «Ich freue mich, dass dieser Bereich auch zu den ersten gehört, die verstetigt werden.» Pop-up-Radwege aufgrund der Corona-Pandemie entstanden Im Laufe dieses Jahres sollen sämtliche Pop-up-Radwege in #Friedrichshain-Kreuzberg zur #dauerhaften#Radinfrastruktur umgewandelt werden. Ein Abschnitt der nun angekündigten Strecke gehört indes zum Bezirk Mitte. Hier will Herrmanns Bezirk die Bauarbeiten «in Amtshilfe» übernehmen. Nach Beginn der Corona-Pandemie hatten Senat und Bezirke im April 2020 damit begonnen, #Radwege auf #Parkstreifen oder #Autospuren zu markieren sowie entsprechende Schilder und #Warnbaken aufzustellen. Viele Berliner hätten kein Auto und in Bussen und Bahnen sei es zu eng, hieß es unter anderem …
Frage 1:
Wer ist für die Schaffung weiterer #P&R-Plätze im Berliner Verkehrsnetz und für das unmittelbare Umland
zuständig, welche Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und Konzepte insgesamt gibt es?
Antwort zu 1:
Im Land Berlin sind die Bezirke für Planung und Betrieb der #Park+Ride-Anlagen (#P+R)
zuständig. Im Land Brandenburg liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Kommunen.
Aktuell wird vom VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) im Auftrag des Landes
Brandenburg eine Bedarfsanalyse für Park+Ride- und Bike+Ride (B+R)-Anlagen
durchgeführt und der dortige Leitfaden überarbeitet. Ergebnisse werden zeitnah erwartet.
Darüber hinaus sind die beiden Länder Berlin und Brandenburg diesbezüglich einer
Kooperation bei der zukünftigen Schaffung von Park+Ride- sowie Bike+Ride-Stellplätzen
in der Hauptstadtregion gegenwärtig in konstruktiven Gesprächen.
Frage 2:
Welche personellen und finanziellen Mittel zu 1. stehen für etwaige Umsetzungspläne zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Im Haushalt 2020/21 stehen dem Senat keine entsprechenden Mittel zur Verfügung. Das
Land Brandenburg verfügt über ein Förderprogramm für Park+Ride- und Bike+RideAnlagen. Zudem erfahren die dortigen Kommunen in der Regel durch die Landkreise
zusätzliche Unterstützung.
2
Frage 3:
Teilt der Senat die Auffassung, dass P&R-Plätze zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV führen, sein Fahrzeug
insbesondere in den Außenbezirken und am Stadtrand stehen zu lassen, um dann mit der S-Bahn oder
anderen öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren? (Bitte um begründete Antwort.)
Frage 5:
In welchen Bezirken und an welchen Bahnhöfen sieht der Senat welche Bedarfe an (zusätzlichen) P&RPlätzen?
Antwort zu 3 und 5:
Der Errichtung von Park+Ride- (P+R) und #Bike+Ride-Anlagen (#B+R) wird grundsätzlich
eine Verlagerungswirkung der Pendlerverkehre auf den öffentlichen Verkehr zugetraut.
Jedoch vertritt der Senat die Auffassung, dass P+R-Anlagen an den wohnortnächsten
Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs anzulegen sind. Nur
dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes (Angebot des
Öffentlichen Personennahverkehrs) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen und Pendler
aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden sollten. In den
Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht das
Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park+Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen).
In Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin schwerpunktmäßig mit der Realisierung von B+R-Anlagen und dem
Ausbau der #Radinfrastruktur.
Auch der gültige Nahverkehrsplan verfolgt u.a. das Ziel, die Erreichbarkeit des nächsten
Bahnhofs weiter auszubauen. Zudem wird das gemeinsam mit dem Land Brandenburg
laufende Projekt i2030 zur maßgeblichen Verbesserung der Pendlersituation in der
Metropolregion beisteuern.
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl von P&R-Plätzen seit 2017 entwickelt und welche Pläne gibt es bis zum Ende der
Legislaturperiode 2021?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18133 zur Zukunft der
P+R-Parkplätze in Berlin vom 21.03.2019 wurden die der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz vorliegenden Rückmeldungen der Bezirke zu diesen Themen
zusammengefasst. Neue Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor.
Frage 6:
Welche wann gefassten Beschlüsse von welchen Bezirksverordnetenversammlungen und übermittelten
Anwohnerinteressen sind dem Senat bekannt, welche die Schaffung von P&R-Plätzen fordern, wie wurde und
wird mit diesen ggf. jeweils umgegangen?
3
Antwort zu 6:
Dem Senat sind nicht alle BVV-Beschlüsse bekannt, dies gilt auch aufgrund der
Zuständigkeit der Bezirke für wesentliche Aufgaben in Zusammenhang mit P+R. Anfragen
von Bürgerinnen und Bürgern beziehen sich i.d.R. auf die Verfügbarkeit einzelner
Standorte, Fragen aus den Bezirken auf die unterstützende Wirkung der
Parkraumbewirtschaftung im Umfeld von Bahnhöfen zur Vermeidung von Überlastungen,
während Fragen aus Umlandgemeinden häufig die Tarifausweitung des Tarifgebiets B
betreffen.
Frage 7:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat und welche konkreten Pläne gibt es, den #Regionalverkehr zur
Entlastung der #S-Bahn auszubauen?
Antwort zu 7:
Der Ausbau des Schienenverkehrs ist für den Regionalverkehr und die S-Bahn
gleichermaßen notwendig, dies gilt sowohl für das Angebot als auch die Infrastruktur. Im
Rahmen des Projektes #i2030 werden gemeinsam mit dem Land Brandenburg sowohl
Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Regional- wie auch im S-BahnVerkehr betrachtet. Für den Regionalverkehr zählen dazu insbesondere die vorgesehene
Durchbindung von #Prignitzexpress und #Heidekrautbahn nach Gesundbrunnen, der Ausbau
der #Hamburger Bahn sowie die mögliche Reaktivierung der #Potsdamer Stammbahn.
Zudem sind im Nahverkehrsplan Berlins zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau des
Angebotes enthalten, die sukzessive umgesetzt werden. So werden bereits mit der
Betriebsaufnahme im Vergabenetz #Elbe-Spree die Leistungen beispielsweise auf den
Strecken Cottbus – Berlin – Nauen, Bad Belzig – Berlin, Ludwigsfelde – Berlin und
Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) signifikant erhöht. Auf dem Laufweg
Ludwigsfelde/Wünsdorf-Waldstadt – Flughafen BER – Ostkreuz – Oranienburg/Eberswalde
mit den Zwischenhalten Schöneweide, Ostkreuz, Lichtenberg und Hohenschönhausen
wird auf diesem Kernabschnitt künftig ein 30-Minuten-Takt angeboten.
Mehrleistungen sind auch im S-Bahn-Angebot vorgesehen, sobald die
Fahrzeugverfügbarkeit solche dort zulässt. Eine Entlastung der S-Bahn durch
Regionalverkehre ist jedoch weder möglich noch zweckmäßig. Berührungspunkte
zwischen den Regionalverkehrsstrecken und der S-Bahn bestehen nur in überschaubarer
Zahl, viele Gebiete der Stadt verfügen über höchstens einen Regionalbahnhof im weiteren
Einzugsbereich, eine Flächenerschließung ist mit dem Regionalverkehr innerhalb Berlins
nicht möglich. Der Regionalverkehr dient vielmehr auch nicht dem innerstädtischen
Verkehr bzw. der Anbindung des direkt angrenzenden Umlandes mit S-Bahn-Bedienung,
sondern der Anbindung der Region und dem schnellen Verkehr in die Mittel- und
Oberzentren des Landes Brandenburg. Der kapazitätsmäßige Beitrag, den der
Regionalverkehr im Vergleich zur S-Bahn in dichtem Takt leisten kann, ist verhältnismäßig
gering. Zudem lassen die langen Linienläufe von teilweise über 300 km eine
wirtschaftliche Bedienung im Umlandverkehr auch nicht zu, dazu müssten auf weiten
Teilen der Strecke bis in die Bundesländer Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern Kapazitäten angeboten und finanziert werden, die dort gar nicht notwendig
sind. Hinzutritt der Umstand, dass das Schienennetz des Regionalverkehrs weitestgehend
ausgelastet ist, über die oben genannten, bereits fest geplanten Mehrverkehre hinaus
4
können weitere Züge auch mittelfristig nur in sehr begrenzten Umfang in den Knoten
Berlin eingebunden werden. Die Weiterentwicklung des Regionalverkehrsangebotes
erfolgt daher überwiegend entsprechend der Anforderungen und vorhandenen
Nachfragesteigerungen der Verkehre in und aus der Region.
Frage 8:
Welche neuen Buslinien, Straßenbahnlinien, S-Bahnerweiterungen und U-Bahn-Verlängerungen wurden seit
2017 vom Senat mit welchen Zeitplänen in Auftrag gegeben?
Antwort zu 8:
Das gesamte vorhandene Angebot des ÖPNV wird auf Grundlage des Nahverkehrsplanes
(NVP) weiterentwickelt, der in seiner jeweils gültigen Version Vorgaben für die
Angebotsplanung enthält. Dabei spielt eine Vielzahl an Faktoren eine Rolle, die darauf
ausgerichtet sind, die Kapazitäten so auszuweiten, dass sie dem im
Stadtentwicklungsplan Verkehr angegeben Modal-Split-Zielen für den ÖPNV gerecht
werden. Die Anzahl der Buslinien ist für eine Ableitung der Kapazitätsentwicklung wenig
aussagekräftig, da ein wesentlicher Teil der Angebotsentwicklung im Busbereich in der
Ausweitung des Angebots auf bestehenden Linien besteht. Seit 2017 bis zum
Jahresfahrplan 2020 ist das Busangebot insgesamt von 91,6 auf 93,6 Mio.
Fahrzeugkilometer pro Jahr ausgeweitet worden. Hinzu kommen bspw. neue Linienäste
oder Verlängerungen bestehender Linien. Analog besteht auch bei der Straßenbahn ein
wesentlicher Teil der Maßnahmen in Angebotsausweitungen auf vorhandenen Strecken,
von 2017 bis 2020 von 20,4 auf 20,9 Mio. Zugkilometer p.a. Nähere Details zu den
Grundsätzen der Angebotsplanung enthält für die Jahre bis 2018 das Kapitel IV des NVP
2014-2018
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
ahverkehrsplan_2014-2018.pdf), im aktuellen NVP das Kapitel V zur Entwicklung der
Angebote des ÖPNV bis 2023/2035
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
vp2019-2023/NVP_2019-2023.pdf).
Hinsichtlich der Beauftragung von Planungen ist auf die laufenden Planungsaufträge an
die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) zum Ausbau des Straßenbahnnetzes (Turmstraße I,
Adlershof II, u.ä.) zu verweisen. Bei U-Bahnen wird gemäß des Beschlusses u.a. zum
NVP 2019-2023 die Machbarkeit verschiedener Streckenverlängerungen von U-Bahnen
(U6, U7 und U8) geprüft. Bei den S- und Regionalverkehren wird auf die Antwort zu 7.
verwiesen.
Frage 9:
Welche Anstrengungen des Senats gibt es zur Ausweitung des AB-Tarifbereichs, um den ÖPNV attraktiver zu
machen?
Antwort zu 9:
Der Senat teilt nicht die Annahme, dass durch eine Verschiebung der Tarifgrenze
zwischen Berlin B und Berlin C der ÖPNV dergestalt attraktiver würde, dass dadurch
bestehende Probleme an der Tarifgrenze gelöst würden.
5
Aktuell sind die Tarifgrenzen im VBB verständlich und leicht merkbar: der S-Bahn-Ring ist
die Grenze von Berlin A, die Berliner Landesgrenze umfasst Berlin B. Durch eine
Ausweitung würde dieser große Vorteil verloren gehen, der Tarif würde schwerer zu
verstehen und erklärungsbedürftiger. Hinzu kommt, dass – je nach Ausgestaltung – mit
Mindereinnahmen von 12-25 Mio. Euro zu rechnen wäre, die von den
Verkehrsunternehmen zu kompensieren wären. Die Nachteile stehen nicht im Verhältnis
zu den Vorteilen: Stationen direkt hinter der Landesgrenze sind durch die Entwicklungen
auf dem Immobilienmarkt und meist vergleichsweise kurze Fahrzeiten ins Berliner
Zentrum auch ohne Verschiebung der Tarifgrenze attraktiv. Zudem würde durch eine
Verschiebung der Tarifgrenze die Problematik der Einpendlerinnen und Einpendler aus
Brandenburg und des damit verbundenen Parkdrucks nicht gelöst, sondern nur zu weiter
außerhalb gelegenen Stationen verlagert werden. Der finanzielle Vorteil für wenige
Fahrgäste, die durch eine Verschiebung der Tarifgrenze bessergestellt würden, müsste
durch alle Fahrgäste kompensiert werden, was zu einer tariflichen Ungerechtigkeit führt.
Eine Ausweitung des Tarifbereichs B auf das Gebiet des Landes Brandenburg könnte
auch nicht durch das Land Berlin alleine, sondern nur in den Gremien des VBB zusammen
mit dem Land Brandenburg und den Brandenburger Verkehrsunternehmen und
Aufgabenträgern entschieden werden.
Frage 10:
Gibt es einen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes für die Berliner Außenbezirke? Wenn
ja, welche Maßnahmen und konkreten Ziele in welchem Zeit- und Kostenrahmen gibt es? (Bitte um Angaben
zu jedem Bezirk und bezirksübergreifende Maßnahmen.)
Antwort zu 10:
Das Mobilitätsgesetz regelt, in welchen Planwerken entsprechende Maßnahmen erarbeitet
und definiert werden müssen. Diese Maßnahmen werden dann nach Maßgabe des
Haushaltsgesetzgebers sukzessive umgesetzt. Nicht alle derartigen Planwerke sind
bereits erarbeitet, so dass eine Auflistung hier entfällt. Bezüglich des ÖPNV wird auf den
bereits verabschiedeten Nahverkehrsplan und die darin festgelegten Maßnahmen
verwiesen.
Die Frage nach einem gezielten Maßnahmenplan für die Außenbezirke zielt vermutlich auf
den bereits in früheren Schriftlichen Anfragen hinterfragten Begriff der „gleichwertigen
Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins“ aus dem Berliner Mobilitätsgesetz ab (§ 1
Abs. 1 MobG) ab. „Gleichwertig“ ist jedoch nicht gleichbedeutend mit „gleich“, insofern
bedarf es auch keines gesonderten Maßnahmenplans für Außenbezirke, da der
wesentliche Maßstab für die Gleichwertigkeit die über alle Verkehrsträger gesamthaft
beurteilte Erschließungswirkung ist. Hierzu wurde bezogen auf den ÖPNV bereits in der
Antwort auf die Schriftliche Anfrage S18-20169 auf die entsprechenden
Untersuchungsergebnisse im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen, u.a. auf die
Ausweitung des 10-Minuten-Taktes und die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre.
Frage 11:
In welchem Umfang stehen Mittel für die Sanierung und Erweiterung des Radverkehrsnetzes zur Verfügung?
(Bitte um Angaben zu jedem Bezirk und der konkreten vorgesehenen Maßnahmen.)
6
Antwort zu 11:
In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 stehen für die Sanierung und Erweiterung des
Radverkehrsnetzes im Kapitel 0730 bei den Titeln 52108, 68228, 72016 und 89116
insgesamt Mittel in Höhe von 44,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel der Titel 52108 und
72016 können den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.
Hinzu kommen Mittel in Höhe von insgesamt 96 Mio. Euro der Programme SIWANA III, IV
und V.
Die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Einzelprojekte bzw. auf die einzelnen
Bezirke wird erst im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres kurzfristig festgelegt.
Frage 12:
Mit welchem Mittelansatz und welchen Maßnahmen wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im
Kontext Mobilität gestärkt?
Antwort zu 12:
Für den ÖPNV gilt die grundsätzliche Vorgabe der vollständigen Barrierefreiheit ab 2022,
Festlegungen hierzu trifft der NVP in Kapitel III.4, Barrierefreiheit. Es muss grundsätzlich
gewährleistet sein, dass alle Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die sich – ggf.
durch Gebrauch persönlicher Hilfsmittel wie bspw. Rollstühle, Rollatoren oder Langstöcke
– im öffentlichen Raum autonom bewegen, dies auch bei der Nutzung des ÖPNV können.
Analog müssen sie, wenn sie mit Begleitpersonen im sonstigen öffentlichen Raum
unterwegs sind, mit diesen auch den ÖPNV nutzen können.
Besonders herausfordernd ist dabei der barrierefreie Ausbau aller Haltestellen (siehe
hierzu im Detail auch die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/22692), die
Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips bei der Fahrgastinformation auch im
Oberflächenverkehr mit Bus und Straßenbahn (siehe Kapitel III.4.4.3 im NVP) sowie die
Gewährleistung alternativer barrierefreier Beförderungsmöglichkeiten im Fall von
Störungen und noch fehlendem barrierefreien Ausbau (siehe Kapitel III.4.5.4 im NVP).
Für den öffentlichen Straßenraum stehen mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie
öffentliche Räume“ („Bordabsenkungsprogramm“) finanzielle Mittel zur Verfügung. Ziel des
Programms ist, alle wesentlichen Fußverkehrsverbindungen und Gehwege an
Einmündungen und Kreuzungen barrierefrei herzustellen.
Die Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen nimmt der jeweilige Bezirk,
insbesondere in Abstimmung mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen, eigenständig vor.
Im Jahr 2020 belaufen sich die eingeplanten Kosten auf 1,8 Millionen Euro. Jedem Bezirk
wurden somit zu Beginn des laufenden Jahres 150.000 Euro für die
Maßnahmenumsetzung in auftragsweiser Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Welche konkreten Maßnahmen wurden mit Mitteln in welcher jeweiligen Höhe im Jahr 2017 in den einzelnen Bezirken im Rahmen des von der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung im März 2017 angekündigten #Maßnahmenpakets zur Verbesserung der #Radinfrastruktur in Berlin wann umgesetzt?
Antwort zu 1:
Die Fragestellung lässt nicht klar erkennen, auf welches angekündigte Maßnahmenpaket Bezug genommen wird. Um jedoch einen Überblick über die im Jahr 2017 in den einzelnen Bezirken finanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur zu vermitteln, wird in den beigefügten Tabellen zu den von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bewirtschafteten Titeln 52108 und 72016 (siehe Anhang: Tabelle 1 und Tabelle 2) die jeweilige Maßnahme und deren Mittelabfluss für das Jahr 2017 dargestellt.
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen mit welchen jeweiligen Kosten setzt der Senat im Jahr 2018 in den einzelnen Bezirken zur Verbesserung der Radinfrastruktur in Berlin um?
Antwort zu 2:
Die im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts (DHH) 2018/2019 im Hauptausschuss aufgezeigten vorläufigen Projektlisten zu den Titeln 52108 und 72016 (siehe Anhang: Tabelle 3 und Tabelle 4) dienen als Arbeitsgrundlage der ab 2018/2019
zur Durchführung vorgesehenen bzw. geplanten Maßnahmen. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine belastbaren Aussagen zu den tatsächlichen Kosten der einzelnen umzusetzenden Maßnahmen abgegeben werden. Ebenso ist derzeitig nicht absehbar, welche Maßnahmen bis zum Ende 2018 tatsächlich baulich und auch kassenwirksam abgeschlossen werden können.
Berlin, den 16.04.2018 In Vertretung
Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Tabelle1:ÜbersichtMittelabfluss
Kapitel0730,Titel52108für das Jahr 2017
Bezirk
Namedes Vorhabens
Kostenpunkt
Charlottenburg- Wilmersdorf
Planung eines Radwegs in der Kantstraße
487,90 €
Charlottenburg- Wilmersdorf
Sanierung des Hohenzollerndamms (Südseite im Bereich Julius-Morgenroth-Platz – Einmündung Brienner Straße)
33.123,42 €
Charlottenburg- Wilmersdorf
Planung Sa. Radwege Detmolder Str
5.712,00 €
Charlottenburg- Wilmersdorf
Beschaffung und Einbau von Fahrradbügeln
40.233,90 €
Charlottenburg- Wilmersdorf
Sa. RVA Jugendverkehrsschule Loschmidtstr
31.841,73 €
Charlottenburg- Wilmersdorf
Sa. RVA Jugendverkehrsschule Bundesallee
19.230,43 €
Friedrichshain-Kreuzberg
Blücherstr. (Brachvogelstr.-Zossener Str.)
12.642,16 €
Friedrichshain-Kreuzberg
Zossener Str. (Blücherstr.-Johanniterstr.)
7.453,45 €
Friedrichshain-Kreuzberg
Zweirichtungsradweg Friedenstraße
33.179,37 €
Friedrichshain-Kreuzberg
Rad- und Gehweg im Zuge der Wannseeroute zw. Wilhelmstraße und Stresemannstr
24.224,14 €
Friedrichshain-Kreuzberg
Asphaltierung Mariannenstraße zw. Skalitzer str und Reichenberger Str.
Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 52108 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.
Nr
Bezirk
Straße
Bereich
Abschnitte
Kosten (€)
01
Mitte
Seestraße
Müllerstr. – Iranische Str. (Südseite)
5
400.000,00
02
Mitte
Seestraße
Bezirksgrenze-Nördl. Seestraßenbr.
2
160.000,00
03
Mitte
Föhrer Straße
Augustenburger Platz – Nordufer (Nordseite)
3
240.000,00
04
Mitte
Stromstraße
südlich Alt-Moabit / nördl. Turmstr. (Ostseite)
3
240.000,00
05
Mitte
Sickingenstraße
anderweitig nicht finanzierbare Teilabschnitte
3
240.000,00
06
Mitte
Zionskirchstr.
Absicherung Radfahrstreifen entgegen Einbahnstr.
1
80.000,00
07
Mitte
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
08
Friedrichshain-Kreuzberg
Oranienstraße
westlich Moritzplatz
5
400.000,00
09
Friedrichshain-Kreuzberg
Bersarinplatz
Radweganbindung Ostseite
1
80.000,00
10
Friedrichshain-Kreuzberg
Karl-Marx-Allee
Frankfurter Tor – Kosmos-Kino
1
80.000,00
11
Friedrichshain-Kreuzberg
Prinzenstraße
Ritterstr.-Moritzplatz (beidseitig)
2
160.000,00
12
Friedrichshain-Kreuzberg
Dresdener Str.-Kottbusser Tor
Ertüchtigung Durchfahrt zur Reichenberger Str.
1
80.000,00
13
Friedrichshain-Kreuzberg
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
14
Pankow
Rothenbachstr.
vor Prenzlauer Promenade
1
80.000,00
15
Pankow
Storkower Straße
Kniprodestraße-Landsberger Allee (beidseitig)
5
400.000,00
16
Pankow
Caligariplatz
Anbindung Heinersdorfer-Wisbyer Str.
1
80.000,00
17
Pankow
Blankenfelder Chaussee
Bereich nördlich Rosenthaler Weg
1
80.000,00
18
Pankow
Pasewalker – Berliner Str.
Eweststr.-Blankenfelder Str.
3
240.000,00
19
Pankow
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
20
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bundesallee (Herstellung von Zweirichtungsradwegen)
Hohenzollerndamm-Nachodstr. – Pariser Str. bzw. Regensburger Str.
2
160.000,00
21
Charlottenburg-Wilmersdorf
Detmolder Straße
Blissestraße-Mecklenburgische Str. (Nordseite)
2
160.000,00
22
Charlottenburg-Wilmersdorf
Spandauer Damm
Spreetalallee-Bezirksgrenze
3
240.000,00
23
Charlottenburg-Wilmersdorf
Prinzregentenstraße
Maßnahmen zur Reduzierung Kfz-Verkehr
1
80.000,00
24
Charlottenburg-Wilmersdorf
Messedamm
ZOB-Bereich
1
80.000,00
25
Charlottenburg-Wilmersdorf
Siemensdamm
Südseite
2
160.000,00
26
Charlottenburg-Wilmersdorf
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
27
Spandau
Charlottenburger Chaussee
verschiedene Teilabschnitte
5
400.000,00
28
Spandau
Seegefelder Straße
verschiedene Teilabschnitte
2
160.000,00
29
Spandau
Falkenseer Chaussee
Südseite Zeppelinstr. – Germersheimer Weg
1
80.000,00
30
Spandau
Heerstraße
Nordseite beiderseits Pichelsdorfer Straße
2
160.000,00
31
Spandau
Falkenseer Chaussee
Stadtrandstraße – Am Kiesteich
3
240.000,00
32
Spandau
Am Juliusturm
erste Teilabschnitte Nordseite
2
160.000,00
33
Spandau
Siemensdamm
erste Teilabschnitte
3
240.000,00
34
Spandau
Nonnendammallee
verschiedene Teilabschnitte
2
160.000,00
35
Spandau
Radwege W.-v.-Siemens-Park
verschiedene Teilabschnitte
2
160.000,00
36
Spandau
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
37
Steglitz-Zehlendorf
Malteserstr.
erste Teilabschnitte
2
160.000,00
38
Steglitz-Zehlendorf
Mühlenstr. (Zehlendorf)
Seehofstr.-Hochbaumstr.
2
160.000,00
39
Steglitz-Zehlendorf
Clayallee
enger Bereich beiderseits Sundgauer Straße
2
160.000,00
40
Steglitz-Zehlendorf
Gallwitzallee
nördlich Mühlenstraße
2
160.000,00
41
Steglitz-Zehlendorf
Potsdamer Chaussee
Wasgensteig-Lissabonallee
3
240.000,00
42
Steglitz-Zehlendorf
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
43
Steglitz-Zehlendorf
Jugendverkehrsschule Steglitz
Fahrbahnsanierung
1
80.000,00
44
Steglitz-Zehlendorf/ Tempelhof Schöneberg
Kamenzer Damm/ Lankwitzer Straße (beiderseits Brücke)
Herstellung Querungsmöglichkeit über Potsdamer Str.
1
80.000,00
48
Tempelhof-Schöneberg
Britzer Straße
Am Heidefriedhof-Grüntenstraße
2
160.000,00
49
Tempelhof-Schöneberg
Säntisstr., Richard-Tauber- Damm, Im Eck
Ausbau von Radwegen und Querungen sowie Markierungsarbeiten im Zuge von Fahrradrouten
2
160.000,00
50
Tempelhof-Schöneberg
Barnetstraße
erste Teilabschnitte
2
160.000,00
51
Tempelhof-Schöneberg
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
52
Neukölln
Karl-Marx-Straße
Markierungsarbeiten u. Poller westl. Weichselstr.
1
80.000,00
53
Neukölln
Neudecker Weg
erste Teilabschnitte
2
160.000,00
54
Neukölln
Mauerweg Rudow
westlich Schönefelder Str.
2
160.000,00
55
Neukölln
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
56
Treptow-Köpenick
Wegedornstr.
beiderseits Semmelweisstr.
2
160.000,00
57
Treptow-Köpenick
Fürstenwalder Allee
Übergangsbereich zum Fürstenwalder Damm
1
80.000,00
58
Treptow-Köpenick
Fürstenwalder Allee
Südseite Fahlenbergstraße-Landesgrenze
3
240.000,00
59
Treptow-Köpenick
Müggelheimer Straße
einzelne Teilabschnitte
3
240.000,00
60
Treptow-Köpenick
An der Wuhlheide
Südseite westlich Weiskopffstr.
3
240.000,00
61
Treptow-Köpenick
Adlergestell
S-Bhf. Grünau – Kablower Weg
1
80.000,00
62
Treptow-Köpenick
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
63
Marzahn-Hellersdorf
Bitterfelder Str.
Nordseite westlich Klettwitzer Str.
1
80.000,00
64
Marzahn-Hellersdorf
Radweg an Straßenbahntrasse
beiderseits Wuhletalstr.
4
320.000,00
65
Marzahn-Hellersdorf
Allee der Kosmonauten
Radwegsanierung Rhinstr.-Meeraner Str.
1
80.000,00
66
Marzahn-Hellersdorf
Weg Hoyerswerdaer Str.-Hönow
Asphaltierung Radwegeverbindung
2
160.000,00
67
Marzahn-Hellersdorf
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
68
Lichtenberg
Paul-und-Paula-Ufer
Verbreiterung für getrennten Radweg
2
160.000,00
69
Lichtenberg
Wallensteinstraße
Asphaltstreifen Fahrbahn
1
80.000,00
70
Lichtenberg
Falkenberger Chaussee
vor Pablo-Picasso-Str.
1
80.000,00
71
Lichtenberg
Rhinstraße
beiderseits Brücke über Bahn
5
400.000,00
72
Lichtenberg
Hansastr.
erste Teilabschnitte
2
160.000,00
73
Lichtenberg
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
74
Reinickendorf
Ollenhauerstraße
Lückenschluss ggü. Kaufland
1
80.000,00
75
Reinickendorf
Oraniendamm-Berliner Str.
mit Querungshilfe am Robinienweg
2
160.000,00
76
Reinickendorf
Durchfahrt Tornower Weg
Verbindungsweg zum Wilhelmsruher D.
1
80.000,00
77
Reinickendorf
Jugendverkehrsschulen
Fahrbahnsanierung
1
80.000,00
78
Reinickendorf
Fahrradabstellanlagen
10-20 Standorte nach Wunsch BA
2
160.000,00
Summe
162
12.960.000,00
Nicht berücksichtigt ist der Bedarf für Projekte, die 2017 oder früher bewilligt worden sind, aber erst 2018 oder später abgerechnet werden können. Andererseits wird sich auch die Abrechnung 2018 oder 2019 beginnender Vorhaben häufig bis ins Folgejahr hinziehen, so dass ein Teil der dafür vorgesehenen Mittel erst später benötigt wird.
Die Radverkehrsanlagen in den genannten Straßen können mit den verfügbaren Mitteln fast nie ganz, sondern immer nur in Teilbereichen bzw. Abschnitten saniert werden, deren genaue Abgrenzung erst kurz vor der Finanzierungszusage festgelegt werden kann. (Bestimmte Bereiche sind in der Tabelle daher nur angegeben worden, wenn diese schon absehbar sind.) Kostenschätzungen können vor Verabschiedung des Haushalts nur ganz grob aufgrund der bisherigen Erfahrungen gemacht werden. (In der Praxis hat es sich als günstig erwiesen, Bereiche in einem Umfang von maximal ca. 80.000 € abzugrenzen und jeweils als Einzelmaßnahmen durchzuführen. Dementsprechend ist die Abschätzung vorgenommen worden.)
Da für die Durchführung jedes Vorhabens ein Konsens mit dem jeweiligen bezirklichen Tiefbauamt sowie vielfältigen anderen Beteiligten hergestellt werden muss, ist die Abarbeitung in einer festen Reihenfolge nicht möglich. Aus pragmatischen Gründen (Vorbereitungs- und Umsetzungskapazitäten der verschiedenen Tiefbau- und Grünflächenämter, Vorliegen oder Fehlen von Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden, Baufreiheit, Koordinierung mit benachbarten Baumaßnahmen usw.) muss kurzfristig entschieden werden, bestimmte Maßnahmen vorzuziehen oder zurückzustellen. Dadurch kann es sein, dass einzelne Maßnahmen entfallen und dafür andere kurzfristig erweitert oder neu aufgenommen werden.
Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 72016 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.
Nr
Bezirk
Namedes Vorhabens
BPU-Summe
Kosten (geschätzt)*
01
Ch
Radweg/Radfahrstreifen Dovestraße-Helmholtzstraße
150.000,00 €
02
Ch
Radfahrstreifen Brandenburgische Straße
75.000,00 €
03
Ch
Radwegerneuerung Goerdelerdamm
300.000,00 €
04
Ch
Asphaltierung Roennestraße
200.000,00 €
05
Ch
Asphaltierung Windscheidstraße
200.000,00 €
06
Ch
Radwege Detmolder Straße östlich Blissestraße
500.000,00 €
07
Ch
Zweirichtungsradwege Prinzregentenstraße
500.000,00 €
08
Fh
Radfahrstreifen Hasenheide
100.000,00 €
09
Fh
Radweg Stralauer Allee
400.000,00 €
10
Fh
Ausbau Radweg Paul-und-Paula-Ufer
100.000,00 €
11
Fh
Friedenstraße Querung Landsberger Allee
200.000,00 €
12
Fh
Radwegeerneuerung Mehringdamm Ostseite südlich Bergmannstraße
Wiesenweg zwischen Bruno-Taut-Straße und Am Falkenberg
200.000,00 €
57
58
59
60
Tp
An der Wuhlheide (Südseite Edisonstraße-Berliner Außenring)
200.000,00 €
Tp
Kiefholzstraße (Dammweg-Britzer Zweigkanal)
500.000,00 €
Tp
Radfahrstreifen Siemensstraße
100.000,00 €
Tp
Asphaltierung Wernsdorfer Straße – Schmöckwitzwerdersteg
100.000,00 €
Summe
15.768.250,00€
* Es handelt sich mit Ausnahme der Maßnahmen, für die bereits BPU vorliegen, um sehr grobe Vorabschätzungen auf der Basis des gegenwärtigen Vorbereitungsstands. Die Summen sind überwiegend relativ niedrig angesetzt. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden die Kosten in den meisten Fällen noch erheblich steigen.