Radverkehr: Vier neue gesicherte Fahrradabstellanlagen in Berlin, aus Senat

12.04.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1436530.php

#ParkYourBike an mehreren Standorten

Am -Bahnhof #Friedrichsfelde Ost eröffnete Lutz Adam, Abteilungsleiter Tiefbau bei der SenMVKU, heute gemeinsam mit der Bezirksbürgermeisterin Nadja Zivkovic aus Marzahn-Hellersdorf, der Lichtenberger Stadträtin für Verkehr, Filiz Keküllüoğlu, sowie Christoph Schmidt, Geschäftsführer von #infraVelo, eine von vier neuen gesicherten #Fahrradabstellanlagen. In jeder Anlage können 24 #Fahrräder geschützt geparkt werden, entweder in der #Sammelschließanlage mit 20 Stellplätzen oder in einer der vier Einzelboxen. Die Anlage am S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost liegt zwischen den Bezirken Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und bildet somit einen wichtigen Knotenpunkt im #ÖPNV für die Menschen aus den beiden Bezirken. Der Standort der Anlage befindet sich zentral neben dem Eingang des S-Bahnhofs Friedrichsfelde Ost an der #Buswendeschleife und fördert die #Nahmobilität aus ÖPNV und Radverkehr.

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Radverkehr: Fahrrad-reparaturstationen, aus Senat

14.03.2024

Frage 1:
Wie viele #öffentliche #Fahrradreparaturstationen existieren? (Bitte Nennung der Bezirke und Adressen.)
Antwort zu 1:
Folgende öffentlich zugängliche Fahrradreparaturstationen sind dem Senat bekannt:
 Bezirksbibliothek Pablo Neruda (Friedrichhain-Kreuzberg)
 Yorckstraße 37 (Friedrichshain-Kreuzberg)
 Rathaus Neukölln (Neukölln)
 Rathaus Reinickendorf (Reinickendorf)
 Berliner Straße / Schloßstraße (Reinickendorf)
Frage 2:
Öffentlich wurde darüber berichtet, dass der Senat plane, Fahrradreparaturstationen errichten zu lassen. In welchem konzeptionellen Rahmen werden diese Stationen errichtet?

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Radverkehr: Baustart für Berlins längste Fahrradstraße in Neukölln aus Berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6714421-4357821-baustart-fuer-berlins-laengste-fahrradst.html

Berlins bislang längste #Fahrradstraße entsteht im Stadtbezirk #Neukölln. Nach Fertigstellung im Jahr 2024 soll sie auf der #Weserstraße über 2,5 Kilometer parallel zur #Sonnenallee verlaufen, wie Bezirksbürgermeister Martin #Hikel (SPD) am 28. Juni 2021 anlässlich des ersten Spatenstichs mitteilte.

#Radfahrer können dann zwischen #Kottbusser Damm und dem S- und U-Bahnhof Sonnenallee eine 5,5 Meter breite asphaltierte #Fahrbahn nutzen. Autos sind dort dann weitgehend tabu, für Anwohner, Liefer- oder Rettungsfahrzeuge sollen aber Ausnahmen gelten. Der erste #Bauabschnitt zwischen #Pannierstraße und #Fuldastraße soll bereits Ende diesen Jahres fertig sein, wie Hikel ergänzte. Im Zuge der insgesamt 3,7 Millionen Euro umfassenden Baumaßnahme werden auch die Gehwege erneuert und neue Bäume in der Weserstraße gepflanzt. «Mit der Fahrradstraße leisten wir einen wichtigen Beitrag für die Verkehrswende», sagte Hikel.
Vor drei Jahren hatte das Berliner Abgeordnetenhaus mit rot-rot-grüner Mehrheit erste Abschnitte eines Mobilitätsgesetzes beschlossen, um die #Verkehrswende weg vom Auto rechtlich abzusichern und unter anderem den Ausbau der #Radinfrastruktur zu beschleunigen. Radfahrer wie auch Fußgänger sowie Busse und Bahnen haben nun per Gesetz Vorrang …

Radverkehr: Friedrichshain-Kreuzberg rüstet Pop-up-Radweg dauerhaft um, aus Berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6478179-4357821-friedrichshainkreuzberg-ruestet-popuprad.html

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg baut einen vor rund einem Jahr eingerichteten Pop-up-Radweg für die dauerhafte Nutzung um.

Entlang dem #Landwehrkanal zwischen #Potsdamer Brücke und #Zossener Straße soll der #Radweg auf rund 3,6 Kilometern mit fest installierten Absperr-Elementen vom Autoverkehr getrennt werden, wie der Bezirk am Mittwoch (17. März 2021) mitteilte. «Die Strecke entlang dem Kanal gehörte zu den ersten beiden #Pop-up-Radwegen, die wir im vorigen März eingerichtet haben», hieß es von Bezirksbürgermeisterin Monika Hermann (Grüne). «Ich freue mich, dass dieser Bereich auch zu den ersten gehört, die verstetigt werden.»
Pop-up-Radwege aufgrund der Corona-Pandemie entstanden
Im Laufe dieses Jahres sollen sämtliche Pop-up-Radwege in #Friedrichshain-Kreuzberg zur #dauerhaften #Radinfrastruktur umgewandelt werden. Ein Abschnitt der nun angekündigten Strecke gehört indes zum Bezirk Mitte. Hier will Herrmanns Bezirk die Bauarbeiten «in Amtshilfe» übernehmen. Nach Beginn der Corona-Pandemie hatten Senat und Bezirke im April 2020 damit begonnen, #Radwege auf #Parkstreifen oder #Autospuren zu markieren sowie entsprechende Schilder und #Warnbaken aufzustellen. Viele Berliner hätten kein Auto und in Bussen und Bahnen sei es zu eng, hieß es unter anderem …

Mobilität + allg.: Rot-rot-grüne Verkehrspolitik auf dem Prüfstand – Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, …, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer ist für die Schaffung weiterer #P&R-Plätze im Berliner Verkehrsnetz und für das unmittelbare Umland
zuständig, welche Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und Konzepte insgesamt gibt es?
Antwort zu 1:
Im Land Berlin sind die Bezirke für Planung und Betrieb der #Park+Ride-Anlagen (#P+R)
zuständig. Im Land Brandenburg liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Kommunen.
Aktuell wird vom VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) im Auftrag des Landes
Brandenburg eine Bedarfsanalyse für Park+Ride- und Bike+Ride (B+R)-Anlagen
durchgeführt und der dortige Leitfaden überarbeitet. Ergebnisse werden zeitnah erwartet.
Darüber hinaus sind die beiden Länder Berlin und Brandenburg diesbezüglich einer
Kooperation bei der zukünftigen Schaffung von Park+Ride- sowie Bike+Ride-Stellplätzen
in der Hauptstadtregion gegenwärtig in konstruktiven Gesprächen.
Frage 2:
Welche personellen und finanziellen Mittel zu 1. stehen für etwaige Umsetzungspläne zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Im Haushalt 2020/21 stehen dem Senat keine entsprechenden Mittel zur Verfügung. Das
Land Brandenburg verfügt über ein Förderprogramm für Park+Ride- und Bike+RideAnlagen. Zudem erfahren die dortigen Kommunen in der Regel durch die Landkreise
zusätzliche Unterstützung.
2
Frage 3:
Teilt der Senat die Auffassung, dass P&R-Plätze zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV führen, sein Fahrzeug
insbesondere in den Außenbezirken und am Stadtrand stehen zu lassen, um dann mit der S-Bahn oder
anderen öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren? (Bitte um begründete Antwort.)
Frage 5:
In welchen Bezirken und an welchen Bahnhöfen sieht der Senat welche Bedarfe an (zusätzlichen) P&RPlätzen?
Antwort zu 3 und 5:
Der Errichtung von Park+Ride- (P+R) und #Bike+Ride-Anlagen (#B+R) wird grundsätzlich
eine Verlagerungswirkung der Pendlerverkehre auf den öffentlichen Verkehr zugetraut.
Jedoch vertritt der Senat die Auffassung, dass P+R-Anlagen an den wohnortnächsten
Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs anzulegen sind. Nur
dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes (Angebot des
Öffentlichen Personennahverkehrs) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen und Pendler
aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden sollten. In den
Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht das
Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park+Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen).
In Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin schwerpunktmäßig mit der Realisierung von B+R-Anlagen und dem
Ausbau der #Radinfrastruktur.
Auch der gültige Nahverkehrsplan verfolgt u.a. das Ziel, die Erreichbarkeit des nächsten
Bahnhofs weiter auszubauen. Zudem wird das gemeinsam mit dem Land Brandenburg
laufende Projekt i2030 zur maßgeblichen Verbesserung der Pendlersituation in der
Metropolregion beisteuern.
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl von P&R-Plätzen seit 2017 entwickelt und welche Pläne gibt es bis zum Ende der
Legislaturperiode 2021?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18133 zur Zukunft der
P+R-Parkplätze in Berlin vom 21.03.2019 wurden die der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz vorliegenden Rückmeldungen der Bezirke zu diesen Themen
zusammengefasst. Neue Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor.
Frage 6:
Welche wann gefassten Beschlüsse von welchen Bezirksverordnetenversammlungen und übermittelten
Anwohnerinteressen sind dem Senat bekannt, welche die Schaffung von P&R-Plätzen fordern, wie wurde und
wird mit diesen ggf. jeweils umgegangen?
3
Antwort zu 6:
Dem Senat sind nicht alle BVV-Beschlüsse bekannt, dies gilt auch aufgrund der
Zuständigkeit der Bezirke für wesentliche Aufgaben in Zusammenhang mit P+R. Anfragen
von Bürgerinnen und Bürgern beziehen sich i.d.R. auf die Verfügbarkeit einzelner
Standorte, Fragen aus den Bezirken auf die unterstützende Wirkung der
Parkraumbewirtschaftung im Umfeld von Bahnhöfen zur Vermeidung von Überlastungen,
während Fragen aus Umlandgemeinden häufig die Tarifausweitung des Tarifgebiets B
betreffen.
Frage 7:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat und welche konkreten Pläne gibt es, den #Regionalverkehr zur
Entlastung der -Bahn auszubauen?
Antwort zu 7:
Der Ausbau des Schienenverkehrs ist für den Regionalverkehr und die S-Bahn
gleichermaßen notwendig, dies gilt sowohl für das Angebot als auch die Infrastruktur. Im
Rahmen des Projektes #i2030 werden gemeinsam mit dem Land Brandenburg sowohl
Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Regional- wie auch im S-BahnVerkehr betrachtet. Für den Regionalverkehr zählen dazu insbesondere die vorgesehene
Durchbindung von #Prignitzexpress und #Heidekrautbahn nach Gesundbrunnen, der Ausbau
der #Hamburger Bahn sowie die mögliche Reaktivierung der #Potsdamer Stammbahn.
Zudem sind im Nahverkehrsplan Berlins zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau des
Angebotes enthalten, die sukzessive umgesetzt werden. So werden bereits mit der
Betriebsaufnahme im Vergabenetz #Elbe-Spree die Leistungen beispielsweise auf den
Strecken Cottbus – Berlin – Nauen, Bad Belzig – Berlin, Ludwigsfelde – Berlin und
Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) signifikant erhöht. Auf dem Laufweg
Ludwigsfelde/Wünsdorf-Waldstadt – Flughafen BER – Ostkreuz – Oranienburg/Eberswalde
mit den Zwischenhalten Schöneweide, Ostkreuz, Lichtenberg und Hohenschönhausen
wird auf diesem Kernabschnitt künftig ein 30-Minuten-Takt angeboten.
Mehrleistungen sind auch im S-Bahn-Angebot vorgesehen, sobald die
Fahrzeugverfügbarkeit solche dort zulässt. Eine Entlastung der S-Bahn durch
Regionalverkehre ist jedoch weder möglich noch zweckmäßig. Berührungspunkte
zwischen den Regionalverkehrsstrecken und der S-Bahn bestehen nur in überschaubarer
Zahl, viele Gebiete der Stadt verfügen über höchstens einen Regionalbahnhof im weiteren
Einzugsbereich, eine Flächenerschließung ist mit dem Regionalverkehr innerhalb Berlins
nicht möglich. Der Regionalverkehr dient vielmehr auch nicht dem innerstädtischen
Verkehr bzw. der Anbindung des direkt angrenzenden Umlandes mit S-Bahn-Bedienung,
sondern der Anbindung der Region und dem schnellen Verkehr in die Mittel- und
Oberzentren des Landes Brandenburg. Der kapazitätsmäßige Beitrag, den der
Regionalverkehr im Vergleich zur S-Bahn in dichtem Takt leisten kann, ist verhältnismäßig
gering. Zudem lassen die langen Linienläufe von teilweise über 300 km eine
wirtschaftliche Bedienung im Umlandverkehr auch nicht zu, dazu müssten auf weiten
Teilen der Strecke bis in die Bundesländer Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern Kapazitäten angeboten und finanziert werden, die dort gar nicht notwendig
sind. Hinzutritt der Umstand, dass das Schienennetz des Regionalverkehrs weitestgehend
ausgelastet ist, über die oben genannten, bereits fest geplanten Mehrverkehre hinaus
4
können weitere Züge auch mittelfristig nur in sehr begrenzten Umfang in den Knoten
Berlin eingebunden werden. Die Weiterentwicklung des Regionalverkehrsangebotes
erfolgt daher überwiegend entsprechend der Anforderungen und vorhandenen
Nachfragesteigerungen der Verkehre in und aus der Region.
Frage 8:
Welche neuen Buslinien, Straßenbahnlinien, S-Bahnerweiterungen und U-Bahn-Verlängerungen wurden seit
2017 vom Senat mit welchen Zeitplänen in Auftrag gegeben?
Antwort zu 8:
Das gesamte vorhandene Angebot des ÖPNV wird auf Grundlage des Nahverkehrsplanes
(NVP) weiterentwickelt, der in seiner jeweils gültigen Version Vorgaben für die
Angebotsplanung enthält. Dabei spielt eine Vielzahl an Faktoren eine Rolle, die darauf
ausgerichtet sind, die Kapazitäten so auszuweiten, dass sie dem im
Stadtentwicklungsplan Verkehr angegeben Modal-Split-Zielen für den ÖPNV gerecht
werden. Die Anzahl der Buslinien ist für eine Ableitung der Kapazitätsentwicklung wenig
aussagekräftig, da ein wesentlicher Teil der Angebotsentwicklung im Busbereich in der
Ausweitung des Angebots auf bestehenden Linien besteht. Seit 2017 bis zum
Jahresfahrplan 2020 ist das Busangebot insgesamt von 91,6 auf 93,6 Mio.
Fahrzeugkilometer pro Jahr ausgeweitet worden. Hinzu kommen bspw. neue Linienäste
oder Verlängerungen bestehender Linien. Analog besteht auch bei der Straßenbahn ein
wesentlicher Teil der Maßnahmen in Angebotsausweitungen auf vorhandenen Strecken,
von 2017 bis 2020 von 20,4 auf 20,9 Mio. Zugkilometer p.a. Nähere Details zu den
Grundsätzen der Angebotsplanung enthält für die Jahre bis 2018 das Kapitel IV des NVP
2014-2018
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
ahverkehrsplan_2014-2018.pdf), im aktuellen NVP das Kapitel V zur Entwicklung der
Angebote des ÖPNV bis 2023/2035
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
vp2019-2023/NVP_2019-2023.pdf).
Hinsichtlich der Beauftragung von Planungen ist auf die laufenden Planungsaufträge an
die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) zum Ausbau des Straßenbahnnetzes (Turmstraße I,
Adlershof II, u.ä.) zu verweisen. Bei U-Bahnen wird gemäß des Beschlusses u.a. zum
NVP 2019-2023 die Machbarkeit verschiedener Streckenverlängerungen von U-Bahnen
(U6, U7 und U8) geprüft. Bei den S- und Regionalverkehren wird auf die Antwort zu 7.
verwiesen.
Frage 9:
Welche Anstrengungen des Senats gibt es zur Ausweitung des AB-Tarifbereichs, um den ÖPNV attraktiver zu
machen?
Antwort zu 9:
Der Senat teilt nicht die Annahme, dass durch eine Verschiebung der Tarifgrenze
zwischen Berlin B und Berlin C der ÖPNV dergestalt attraktiver würde, dass dadurch
bestehende Probleme an der Tarifgrenze gelöst würden.
5
Aktuell sind die Tarifgrenzen im VBB verständlich und leicht merkbar: der S-Bahn-Ring ist
die Grenze von Berlin A, die Berliner Landesgrenze umfasst Berlin B. Durch eine
Ausweitung würde dieser große Vorteil verloren gehen, der Tarif würde schwerer zu
verstehen und erklärungsbedürftiger. Hinzu kommt, dass – je nach Ausgestaltung – mit
Mindereinnahmen von 12-25 Mio. Euro zu rechnen wäre, die von den
Verkehrsunternehmen zu kompensieren wären. Die Nachteile stehen nicht im Verhältnis
zu den Vorteilen: Stationen direkt hinter der Landesgrenze sind durch die Entwicklungen
auf dem Immobilienmarkt und meist vergleichsweise kurze Fahrzeiten ins Berliner
Zentrum auch ohne Verschiebung der Tarifgrenze attraktiv. Zudem würde durch eine
Verschiebung der Tarifgrenze die Problematik der Einpendlerinnen und Einpendler aus
Brandenburg und des damit verbundenen Parkdrucks nicht gelöst, sondern nur zu weiter
außerhalb gelegenen Stationen verlagert werden. Der finanzielle Vorteil für wenige
Fahrgäste, die durch eine Verschiebung der Tarifgrenze bessergestellt würden, müsste
durch alle Fahrgäste kompensiert werden, was zu einer tariflichen Ungerechtigkeit führt.
Eine Ausweitung des Tarifbereichs B auf das Gebiet des Landes Brandenburg könnte
auch nicht durch das Land Berlin alleine, sondern nur in den Gremien des VBB zusammen
mit dem Land Brandenburg und den Brandenburger Verkehrsunternehmen und
Aufgabenträgern entschieden werden.
Frage 10:
Gibt es einen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes für die Berliner Außenbezirke? Wenn
ja, welche Maßnahmen und konkreten Ziele in welchem Zeit- und Kostenrahmen gibt es? (Bitte um Angaben
zu jedem Bezirk und bezirksübergreifende Maßnahmen.)
Antwort zu 10:
Das Mobilitätsgesetz regelt, in welchen Planwerken entsprechende Maßnahmen erarbeitet
und definiert werden müssen. Diese Maßnahmen werden dann nach Maßgabe des
Haushaltsgesetzgebers sukzessive umgesetzt. Nicht alle derartigen Planwerke sind
bereits erarbeitet, so dass eine Auflistung hier entfällt. Bezüglich des ÖPNV wird auf den
bereits verabschiedeten Nahverkehrsplan und die darin festgelegten Maßnahmen
verwiesen.
Die Frage nach einem gezielten Maßnahmenplan für die Außenbezirke zielt vermutlich auf
den bereits in früheren Schriftlichen Anfragen hinterfragten Begriff der „gleichwertigen
Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins“ aus dem Berliner Mobilitätsgesetz ab (§ 1
Abs. 1 MobG) ab. „Gleichwertig“ ist jedoch nicht gleichbedeutend mit „gleich“, insofern
bedarf es auch keines gesonderten Maßnahmenplans für Außenbezirke, da der
wesentliche Maßstab für die Gleichwertigkeit die über alle Verkehrsträger gesamthaft
beurteilte Erschließungswirkung ist. Hierzu wurde bezogen auf den ÖPNV bereits in der
Antwort auf die Schriftliche Anfrage S18-20169 auf die entsprechenden
Untersuchungsergebnisse im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen, u.a. auf die
Ausweitung des 10-Minuten-Taktes und die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre.
Frage 11:
In welchem Umfang stehen Mittel für die Sanierung und Erweiterung des Radverkehrsnetzes zur Verfügung?
(Bitte um Angaben zu jedem Bezirk und der konkreten vorgesehenen Maßnahmen.)
6
Antwort zu 11:
In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 stehen für die Sanierung und Erweiterung des
Radverkehrsnetzes im Kapitel 0730 bei den Titeln 52108, 68228, 72016 und 89116
insgesamt Mittel in Höhe von 44,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel der Titel 52108 und
72016 können den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.
Hinzu kommen Mittel in Höhe von insgesamt 96 Mio. Euro der Programme SIWANA III, IV
und V.
Die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Einzelprojekte bzw. auf die einzelnen
Bezirke wird erst im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres kurzfristig festgelegt.
Frage 12:
Mit welchem Mittelansatz und welchen Maßnahmen wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im
Kontext Mobilität gestärkt?
Antwort zu 12:
Für den ÖPNV gilt die grundsätzliche Vorgabe der vollständigen Barrierefreiheit ab 2022,
Festlegungen hierzu trifft der NVP in Kapitel III.4, Barrierefreiheit. Es muss grundsätzlich
gewährleistet sein, dass alle Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die sich – ggf.
durch Gebrauch persönlicher Hilfsmittel wie bspw. Rollstühle, Rollatoren oder Langstöcke
– im öffentlichen Raum autonom bewegen, dies auch bei der Nutzung des ÖPNV können.
Analog müssen sie, wenn sie mit Begleitpersonen im sonstigen öffentlichen Raum
unterwegs sind, mit diesen auch den ÖPNV nutzen können.
Besonders herausfordernd ist dabei der barrierefreie Ausbau aller Haltestellen (siehe
hierzu im Detail auch die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/22692), die
Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips bei der Fahrgastinformation auch im
Oberflächenverkehr mit Bus und Straßenbahn (siehe Kapitel III.4.4.3 im NVP) sowie die
Gewährleistung alternativer barrierefreier Beförderungsmöglichkeiten im Fall von
Störungen und noch fehlendem barrierefreien Ausbau (siehe Kapitel III.4.5.4 im NVP).
Für den öffentlichen Straßenraum stehen mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie
öffentliche Räume“ („Bordabsenkungsprogramm“) finanzielle Mittel zur Verfügung. Ziel des
Programms ist, alle wesentlichen Fußverkehrsverbindungen und Gehwege an
Einmündungen und Kreuzungen barrierefrei herzustellen.
Die Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen nimmt der jeweilige Bezirk,
insbesondere in Abstimmung mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen, eigenständig vor.
Im Jahr 2020 belaufen sich die eingeplanten Kosten auf 1,8 Millionen Euro. Jedem Bezirk
wurden somit zu Beginn des laufenden Jahres 150.000 Euro für die
Maßnahmenumsetzung in auftragsweiser Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Umsetzung des Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Radinfrastruktur, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Welche konkreten Maßnahmen wurden mit Mitteln in welcher jeweiligen Höhe im Jahr 2017 in den einzelnen Bezirken im Rahmen des von der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung im März 2017 angekündigten #Maßnahmenpakets zur Verbesserung der #Radinfrastruktur in Berlin wann umgesetzt?

 

Antwort zu 1:

 

Die Fragestellung lässt nicht klar erkennen, auf welches angekündigte Maßnahmenpaket Bezug genommen wird. Um jedoch einen Überblick über die im Jahr 2017 in den einzelnen Bezirken finanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur zu vermitteln, wird in den beigefügten Tabellen zu den von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bewirtschafteten Titeln 52108 und 72016 (siehe Anhang: Tabelle 1 und Tabelle 2) die jeweilige Maßnahme und deren Mittelabfluss für das Jahr 2017 dargestellt.

 

Frage 2:

 

Welche konkreten Maßnahmen mit welchen jeweiligen Kosten setzt der Senat im Jahr 2018 in den einzelnen Bezirken zur Verbesserung der Radinfrastruktur in Berlin um?

 

Antwort zu 2:

 

Die im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts (DHH) 2018/2019 im Hauptausschuss aufgezeigten vorläufigen Projektlisten zu den Titeln 52108 und 72016 (siehe Anhang: Tabelle 3 und Tabelle 4) dienen als Arbeitsgrundlage der ab 2018/2019

 

zur Durchführung vorgesehenen bzw. geplanten Maßnahmen. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch noch keine belastbaren Aussagen zu den tatsächlichen Kosten der einzelnen umzusetzenden Maßnahmen abgegeben werden. Ebenso ist derzeitig nicht absehbar, welche Maßnahmen bis zum Ende 2018 tatsächlich baulich und auch kassenwirksam abgeschlossen werden können.

Berlin, den 16.04.2018 In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

Tabelle 1: Übersicht Mittelabfluss

Kapitel 0730, Titel 52108 für das Jahr 2017

 

Bezirk

 

Name des Vorhabens

 

Kostenpunkt

Charlottenburg- Wilmersdorf

 

Planung eines Radwegs in der Kantstraße

 

487,90 €

Charlottenburg- Wilmersdorf

Sanierung des Hohenzollerndamms (Südseite im Bereich Julius-Morgenroth-Platz – Einmündung Brienner Straße)

 

33.123,42 €

Charlottenburg- Wilmersdorf

 

Planung Sa. Radwege Detmolder Str

 

5.712,00 €

Charlottenburg- Wilmersdorf

 

Beschaffung und Einbau von Fahrradbügeln

 

40.233,90 €

Charlottenburg- Wilmersdorf

 

Sa. RVA Jugendverkehrsschule Loschmidtstr

 

31.841,73 €

Charlottenburg- Wilmersdorf

 

Sa. RVA Jugendverkehrsschule Bundesallee

 

19.230,43 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

 

Blücherstr. (Brachvogelstr.-Zossener Str.)

 

12.642,16 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

 

Zossener Str. (Blücherstr.-Johanniterstr.)

 

7.453,45 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

 

Zweirichtungsradweg Friedenstraße

 

33.179,37 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

Rad- und Gehweg im Zuge der Wannseeroute zw. Wilhelmstraße und Stresemannstr

 

24.224,14 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

Asphaltierung Mariannenstraße zw. Skalitzer str und Reichenberger Str.

 

3.298,22 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

 

Sanierung des Radwegs in der Möckernstraße

 

41.720,98 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

 

Sanierung des Radwegs in der Frankfurter Allee

 

66.946,68 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

 

Sanierung des Radwegs Yorckstr. – südl Seite

 

40.709,46 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

Errichtung Fahrradabstellanlagenan J.-Liebig- Grundschule +Verkehrsfläche

 

15.063,84 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

Sanierung d. Radwegs in der Frankfurter Allee von

der Proskauer…

 

33.987,48 €

 

Lichtenberg

 

Sanierung RVA in der Siegfriedstraße

 

65.566,26 €

 

Lichtenberg

Herstellung einer Stellfläche für Fahrradständer Treskowallee/Hegemeisterweg

 

5.245,44 €

 

Lichtenberg

 

Sanierung der RVA in der Frankfurter Allee 144

 

16.776,63 €

 

Lichtenberg

 

Errichtung Fahrradabstellanlagen

 

14.713,47 €

 

 

 

Bezirk

 

Name des Vorhabens

 

Kostenpunkt

 

Lichtenberg

Errichtung von Fahrradabstellanlagen- Verkehrsflächen am S-Bhf. Rummelsburg

 

5.003,95 €

 

Lichtenberg

San 2Teilabschnitte der Fahrradstraße Zobtener

Str…

 

37.343,84 €

 

Marzahn-Hellersdorf

 

Planung Sanierung Radweg TR7

 

49.532,42 €

 

Marzahn-Hellersdorf

 

Planung Sanierung Radweg BitterfelderStr

 

8.796,77 €

 

Marzahn-Hellersdorf

Sanierung der Radverkehrsanlagen in der Wuhletalstraße

 

96.512,25 €

 

Marzahn-Hellersdorf

Sanierung der RVA in der Wolfener Str./ Wuhletalstraße nördl.Seite

 

79.848,40 €

 

Marzahn-Hellersdorf

Sanierung von Verkehrsflächen in der Jugendverkehrsschule   Erich-Kästner-Str.

 

31.858,76 €

 

Marzahn-Hellersdorf

Errichtung von Fahrradabstellanlagen + Verkehrsflächen

 

25.248,48 €

 

Mitte

 

Stromstraße (südl. Essener Str.)

 

105.903,98 €

 

Mitte

 

Stromstraße (nördl. Essener Str.)

 

83.397,26 €

 

Neukölln

 

Planung Radfahrstreifen in der Karl-Marx-Str

 

16.518,13 €

 

Neukölln

 

Herrichtung von Abstellanlagen und Verkehrsfächen

 

55.692,60 €

 

Pankow

 

Querungshilfe Rennbahnstraße

 

48.548,25 €

 

Pankow

 

Schutzstreifen Kniprodestraße

 

40.521,44 €

 

Reinickendorf

 

Sa. RVA Jugendverkehrsschule Aroser Allee

 

87.852,84 €

 

Reinickendorf

 

Sa. RVA Jugendverkehrsschule Senftenberger Ring

 

82.044,94 €

 

Reinickendorf

Errichtung von Fahrradabstellanlagen + dazugehörigen Verkehrsflächen

 

32.237,10 €

 

Spandau

Falkenseer Ch. zw.Recklinghauser Weg -Mühlheimer Str

 

46.491,34 €

 

Spandau

 

Falkenseer Ch. zw.Nr.247c-Siegener Str

 

65.903,92 €

 

Spandau

Falkenseer Ch. zw.Siegener Str – Recklinghauser Weg

 

60.948,76 €

 

Spandau

Sanierung Radweg nördl. Heerstr. zw. Wilhelmstr und Gatower Str

 

1.896,15 €

 

Spandau

Sanierung Radweg südl. Heerstr. zw. Wilhelmstr und Gatower Str

 

47.803,33 €

 

 

 

Bezirk

 

Name des Vorhabens

 

Kostenpunkt

 

Spandau

 

Ruhlebener Straße zw. Pichelswerderstraße

 

42.361,93 €

 

Spandau

Planung Sanierung Radweg Charlottenburger Chaussee

 

10.852,80 €

 

Spandau

Planungkosten für die Sanierung der Radwege Siemensdamm und Nonnendammallee

 

8.806,00 €

 

Spandau

 

Sanierung RVA W-v-Siemens-Park

 

72.734,00 €

 

Spandau

 

Sanierung RVA in der Grünanlage Spektefeld

 

112.749,17 €

 

Spandau

Errichtung von Fahrradabstellanlagen + dazugehörigen Verkehrsflächen

 

45.269,11 €

 

Steglitz-Zehlendorf

 

Kamenzer Damm

 

15.212,73 €

 

Steglitz-Zehlendorf

 

Malteserstraße

 

24.639,87 €

 

Steglitz-Zehlendorf

 

Paul-Schwarz-Promenade

 

1.377,43 €

 

Steglitz-Zehlendorf

 

San. des Radwegs Nieritzweg (div.Abschnitte)

 

84.663,04 €

 

Steglitz-Zehlendorf

San. des Radwegs im Teltower Damm (div.Abschnitte)

 

98.248,99 €

 

Steglitz-Zehlendorf

Errichtung von Fahrradabstellanlagen + dazugehörigen Verkehrsflächen

 

4.777,85 €

 

Tempelhof-Schöneberg

 

Rixdorfer Str. ab Eisenacher Str. (Westseite)

 

1.433,43 €

 

Tempelhof-Schöneberg

 

Rixdorfer Str. bis Sommerbad (Westseite)

 

1.944,33 €

 

Tempelhof-Schöneberg

 

Rixdorfer Str. ab Sommerbad (Westseite)

 

2.827,70 €

 

Tempelhof-Schöneberg

 

Rixdorfer Str. bis Eisenacher Str. (Ostseite)

 

2.894,28 €

 

Tempelhof-Schöneberg

 

Rixdorfer Str. zw. Bad und Nr. 112 (Ostseite)

 

5.608,78 €

 

Tempelhof-Schöneberg

 

Rixdorfer Str. ab Britzer Str. (Ostseite)

 

1.074,59 €

 

Tempelhof-Schöneberg

Planung Querungshilfe+Asphaltierun KP Alt- Tempelhof/Schönburgstr

 

14.349,14 €

 

Tempelhof-Schöneberg

Planung Querungshilfe R.-Tauber- Damm/Grimmigweg (RR11+NR1)

 

5.464,69 €

 

Tempelhof-Schöneberg

 

Planung Radwegverbindung entlang Teltowkanal

 

8.613,22 €

 

Tempelhof-Schöneberg

Herrichtung von Abstellanlagen und Verkehrsfächen Parkplatz Rathaus

 

1.124,55 €

 

 

 

Bezirk

 

Name des Vorhabens

 

Kostenpunkt

 

Tempelhof-Schöneberg

Herrichtung von Abstellanlagen und Verkehrsfächen 7 Standorte

 

29.998,28 €

 

Tempelhof-Schöneberg

Herrichtung von Abstellanlagen und Verkehrsfächen 17 Standorte

 

96.400,92 €

 

Treptow-Köpenick

Sanierung des Radwegs in der Wernsdorfer Str-von Schmöckwitzer Brücke(beidseitig)

 

82.049,14 €

 

Treptow-Köpenick

Sanierung der RVA in der Straße an der Wuhlheide zw. Weißkopffstr-Treskowallee

 

13.747,20 €

 

Treptow-Köpenick

Sanierung des Radwegs in der Wernsdorfer Str-von Adlergestell(beidseitig)

 

6.196,44 €

 

Treptow-Köpenick

Markierung Schutzstreifen und Radweg Bellevuestraße

 

79.823,05 €

 

Treptow-Köpenick

Sanierung Fürstenwalder Allee 1.BA von Erkner bis Forstzufahrt (nördl.Seite)

 

59.352,88 €

 

Treptow-Köpenick

Sanierung Fürstenwalder Allee 2.BA von Forstzufahrt bis Lutherstr (nördl.Seite)

 

72.000,00 €

 

Treptow-Köpenick

Sanierung Fürstenwalder Allee 3.BA von Lutherstr bis Einfahrt Bundesfilmarchiv (nördl.Seite)

 

80.000,00 €

 

Treptow-Köpenick

Sanierung Fürstenwalder Allee 4.BA von Bundesfilmarchiv bis Fahlenbergstr (nördl.Seite)

 

88.000,00 €

 

Treptow-Köpenick

Planung von Radverkehrsanlagen im Müggelseedamm

 

7.803,07 €

 

Treptow-Köpenick

Sanierung RVA in der Glienicker Str. zw. Rudower Str. und Pestalozzistr

 

3.570,00 €

 

Treptow-Köpenick

 

Planung von Radwegeinfrastruktur Bölschestraße

 

3.570,00 €

Summe Bezirke

Alle Vorhaben Bezirksämter

2.811.600,48

 

 

Forsten

Sanierung Mauerweg westlich Lichtenrade, Abschnitt 1

 

86.045,00 €

 

Forsten

Sanierung Mauerweg westlich Lichtenrade, Abschnitt 2

 

92.100,00 €

 

Forsten

Sanierung Mauerweg westlich Lichtenrade, Abschnitt 3

 

94.047,34 €

 

SenUVK

Sanierung Radweg Berliner Mauerweg-Quickborner Str. Absch 1

 

81.559,17 €

 

SenUVK

Sanierung Radweg Berliner Mauerweg-Quickborner Str. Absch 2

 

60.342,98 €

 

SenUVK

Sanierung Radweg Berliner Mauerweg-Quickborner Str. Absch 3

 

63.773,08 €

Hauptkonto

Alle Vorhaben Andere Baulastträger

477.867,57

 

 

 

 

Summe 521 08

 

Alle Vorhaben

 

3.289.468,05

 

 

Tabelle 2: Übersicht Mittelabfluss

Kapitel 0730, Titel 72016  für das Jahr 2017

 

Bezirk

 

Name des Vorhabens

 

Kostenpunkt

 

Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Windscheidstr.

 

7.735,00 €

 

Charlottenburg-Wilmersdorf

Goerdeler Damm zwischen Jakob-Kaiser-Platz u. Seestr.

Erstellung BPU

 

29.512,00 €

 

Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Rönnestr. zw. Dernburgstr. Und Stuttgarter Platz

 

8.330,00 €

 

Charlottenburg-Wilmersdorf

 

TR 5 zw. Friedrichshaller Str. u. Warnemünder Str.

 

1.090,18 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

BVG Finanzierung Gitschiner Str. und Skalitzer Str. westlich Kottbusser Tor

 

387.682,88 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

Gitschiner Str. und Skalitzer Str. westlich Kottbusser Tor

 

58.660,88 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

Mariannenstr. zw. Skalitzer Str. u. Kottbusser Brücke Erstellung BPU

 

11.841,10 €

 

Friedrichshain-Kreuzberg

Warschauer Str. v. Warschauer Brücke bis Frankfurter Tor

 

211.278,19 €

 

Lichtenberg

Seefelder Str. und Knotenbereich Wartenberger Str./ Malchower Weg

Erstellung BPU

 

4.338,86 €

 

Lichtenberg

Fahrradroute durch die KGA Bielefeldt zw. Rüdigerstr. und Rhinstr.

 

27.105,96 €

 

Lichtenberg

Hegemeisterweg zw. Rummelsburger Landstr. und Gleyeweg

 

6.545,00 €

 

Marzahn-Hellersdorf

 

Radweg östlich parallel zur Wuhle

 

6.711,60 €

 

Marzahn-Hellersdorf

Anbindung der Fahrradroute TR6 u. TR7 (Rampen zur Brücke Bitterfelder Str.u. Querung Grünanlage Ludwig- Renn-Str. bis Max-Herrmann-Str. Erstellung BPU

 

12.854,07 €

 

Marzahn-Hellersdorf

Allee der Kosmonauten zw. Eitelstr. U. Elisabethstr. Erstellung PU

 

28.485,60 €

 

Marzahn-Hellersdorf

 

Alt-Kaulsdorf

 

135,01 €

 

Mitte

Reinickendorfer Str. zwischen Plantagenstr. und Bezirksgrenze

 

74.239,25 €

 

Mitte

 

Stülerstr. und Budapester Str.

 

83.660,49 €

 

 

 

Bezirk

 

Name des Vorhabens

 

Kostenpunkt

 

Mitte

Hansa-Ufer zw. Tile-Wardenberg-Str. und Levetzowstr.

 

892,50 €

 

Pankow

Danziger Straße zwischen Prenzlauer Alle und Landsberger Alle

 

37.804,73 €

 

Reinickendorf

 

Eichborndamm zw. Waldstr. u. Pannwitzstr.

 

47.171,83 €

 

Spandau

 

Zeppelinstr. südl. Spekteweg / Nauener Str.

 

105.882,75 €

 

Spandau

 

Heerstraße zw. Landesgrenze bis Reimerweg

 

20.825,00 €

 

Steglitz-Zehlendorf

Projektsteuerung  Fahrradabstellablagen (Zwischenfinanzierung  BENE-Förderung)

 

27.320,17 €

 

Steglitz-Zehlendorf

Knotenpunkt Königsberger Str./Lankwitzer Str./Oberhofer Weg und Königsberger Str./Morgensternstr.-Jungfernstieg

 

20.145,61 €

 

Treptow-Köpenick

Am Wiesenweg von der Bruno-Taut-Str. bis zur Straße Am Falkenberg

 

3.933,62 €

 

Summe Bezirke

 

Alle Vorhaben Bezirksämter

 

1.224.182,28

 

 

SenUVK

Rad-u. Gehweg zwischen Quickborner Str. u. Wilhelmsruher Damm, Berliner Mauerweg 2. BA E 4 Nord

 

96.477,14 €

 

SenUVK

Rad- u. Gehweg zwischen Klemkestr. Und Kopenhagener Str.

 

128.563,03 €

 

SenUVK

 

Sonstiges, Steuerung

 

494.380,93 €

 

SenUVK

 

Erstellung von BPU für fünf GA-Radwege

 

98.535,61 €

 

SenUVK

Verlagerung Radabstellanlage vor dem Bahnhof Ostkreuz

 

2.136,29 €

 

SenUVK

 

Unterquerung der Tegeler Brücke und der Fennbrücke

 

4.062,51 €

 

SenUVK

 

Radwege an der B 109 in Pankow

 

3.851,30 €

 

Hauptkonto

 

Alle Vorhaben Andere Baulastträger

 

828.006,81

 

 

Summe 72016

 

Alle Vorhaben

 

2.052.189,09

 

Tabelle 3

Radverkehrsplan 2018-2019: Vorläufige Projektlisten Radverkehrsinfrastruktur

 

Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs

Titel 52108                            geplante neue Projekte 2018-19

 

Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 52108 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.

 

Nr

Bezirk

Straße

Bereich

Abschnitte

Kosten (€)

01

Mitte

Seestraße

Müllerstr. – Iranische Str. (Südseite)

5

400.000,00

02

Mitte

Seestraße

Bezirksgrenze-Nördl. Seestraßenbr.

2

160.000,00

03

Mitte

Föhrer Straße

Augustenburger Platz – Nordufer (Nordseite)

3

240.000,00

04

Mitte

Stromstraße

südlich Alt-Moabit / nördl. Turmstr. (Ostseite)

3

240.000,00

05

Mitte

Sickingenstraße

anderweitig nicht finanzierbare Teilabschnitte

3

240.000,00

06

Mitte

Zionskirchstr.

Absicherung Radfahrstreifen entgegen Einbahnstr.

1

80.000,00

07

Mitte

Fahrradabstellanlagen

10-20 Standorte nach Wunsch BA

2

160.000,00

08

Friedrichshain-Kreuzberg

Oranienstraße

westlich Moritzplatz

5

400.000,00

09

Friedrichshain-Kreuzberg

Bersarinplatz

Radweganbindung Ostseite

1

80.000,00

10

Friedrichshain-Kreuzberg

Karl-Marx-Allee

Frankfurter Tor – Kosmos-Kino

1

80.000,00

11

Friedrichshain-Kreuzberg

Prinzenstraße

Ritterstr.-Moritzplatz (beidseitig)

2

160.000,00

12

Friedrichshain-Kreuzberg

Dresdener Str.-Kottbusser Tor

Ertüchtigung Durchfahrt zur Reichenberger Str.

1

80.000,00

13

Friedrichshain-Kreuzberg

Fahrradabstellanlagen

10-20 Standorte nach Wunsch BA

2

160.000,00

14

Pankow

Rothenbachstr.

vor Prenzlauer Promenade

1

80.000,00

15

Pankow

Storkower Straße

Kniprodestraße-Landsberger Allee (beidseitig)

5

400.000,00

16

Pankow

Caligariplatz

Anbindung Heinersdorfer-Wisbyer Str.

1

80.000,00

17

Pankow

Blankenfelder Chaussee

Bereich nördlich Rosenthaler Weg

1

80.000,00

18

Pankow

Pasewalker – Berliner Str.

Eweststr.-Blankenfelder Str.

3

240.000,00

19

Pankow

Fahrradabstellanlagen

10-20 Standorte nach Wunsch BA

2

160.000,00

 

20

Charlottenburg-Wilmersdorf

Bundesallee (Herstellung von Zweirichtungsradwegen)

Hohenzollerndamm-Nachodstr. – Pariser Str. bzw. Regensburger Str.

2

160.000,00

21

Charlottenburg-Wilmersdorf

Detmolder Straße

Blissestraße-Mecklenburgische Str. (Nordseite)

2

160.000,00

22

Charlottenburg-Wilmersdorf

Spandauer Damm

Spreetalallee-Bezirksgrenze

3

240.000,00

23

Charlottenburg-Wilmersdorf

Prinzregentenstraße

Maßnahmen zur Reduzierung Kfz-Verkehr

1

80.000,00

24

Charlottenburg-Wilmersdorf

Messedamm

ZOB-Bereich

1

80.000,00

25

Charlottenburg-Wilmersdorf

Siemensdamm

Südseite

2

160.000,00

26

Charlottenburg-Wilmersdorf

Fahrradabstellanlagen

10-20 Standorte nach Wunsch BA

2

160.000,00

27

Spandau

Charlottenburger Chaussee

verschiedene Teilabschnitte

5

400.000,00

28

Spandau

Seegefelder Straße

verschiedene Teilabschnitte

2

160.000,00

29

Spandau

Falkenseer Chaussee

Südseite Zeppelinstr. – Germersheimer Weg

1

80.000,00

30

Spandau

Heerstraße

Nordseite beiderseits Pichelsdorfer Straße

2

160.000,00

31

Spandau

Falkenseer Chaussee

Stadtrandstraße – Am Kiesteich

3

240.000,00

32

Spandau

Am Juliusturm

erste Teilabschnitte Nordseite

2

160.000,00

33

Spandau

Siemensdamm

erste Teilabschnitte

3

240.000,00

34

Spandau

Nonnendammallee

verschiedene Teilabschnitte

2

160.000,00

35

Spandau

Radwege W.-v.-Siemens-Park

verschiedene Teilabschnitte

2

160.000,00

36

Spandau

Fahrradabstellanlagen

10-20 Standorte nach Wunsch BA

2

160.000,00

37

Steglitz-Zehlendorf

Malteserstr.

erste Teilabschnitte

2

160.000,00

38

Steglitz-Zehlendorf

Mühlenstr. (Zehlendorf)

Seehofstr.-Hochbaumstr.

2

160.000,00

39

Steglitz-Zehlendorf

Clayallee

enger Bereich beiderseits Sundgauer Straße

2

160.000,00

40

Steglitz-Zehlendorf

Gallwitzallee

nördlich Mühlenstraße

2

160.000,00

41

Steglitz-Zehlendorf

Potsdamer Chaussee

Wasgensteig-Lissabonallee

3

240.000,00

42

Steglitz-Zehlendorf

Fahrradabstellanlagen

10-20 Standorte nach Wunsch BA

2

160.000,00

43

Steglitz-Zehlendorf

Jugendverkehrsschule Steglitz

Fahrbahnsanierung

1

80.000,00

 

44

Steglitz-Zehlendorf/ Tempelhof Schöneberg

Kamenzer Damm/ Lankwitzer Straße (beiderseits Brücke)

Zweirichtungsradweg Nordseite, Anbindung Mariendorfer Hafenweg (Mittelinseln, Markierung)

2

160.000,00

45

Tempelhof-Schöneberg

Alt-Mariendorf

Forddamm-Großbeerenstr. Südseite

1

80.000,00

46

Tempelhof-Schöneberg

Ringstraße/Rathausstraße

südlich Kaiserstraße (einschl. LSA-Bereiche)

3

240.000,00

47

Tempelhof-Schöneberg

Alvenslebenstr.-Winterfeldtstr.

Herstellung Querungsmöglichkeit über Potsdamer Str.

1

80.000,00

48

Tempelhof-Schöneberg

Britzer Straße

Am Heidefriedhof-Grüntenstraße

2

160.000,00

 

49

Tempelhof-Schöneberg

Säntisstr., Richard-Tauber- Damm, Im Eck

Ausbau von Radwegen und Querungen sowie Markierungsarbeiten im Zuge von Fahrradrouten

2

160.000,00

50

Tempelhof-Schöneberg

Barnetstraße

erste Teilabschnitte

2

160.000,00

51

Tempelhof-Schöneberg

Fahrradabstellanlagen

10-20 Standorte nach Wunsch BA

2

160.000,00

52

Neukölln

Karl-Marx-Straße

Markierungsarbeiten u. Poller westl. Weichselstr.

1

80.000,00

53

Neukölln

Neudecker Weg

erste Teilabschnitte

2

160.000,00

54

Neukölln

Mauerweg Rudow

westlich Schönefelder Str.

2

160.000,00

55

Neukölln

Fahrradabstellanlagen

10-20 Standorte nach Wunsch BA

2

160.000,00

56

Treptow-Köpenick

Wegedornstr.

beiderseits Semmelweisstr.

2

160.000,00

57

Treptow-Köpenick

Fürstenwalder Allee

Übergangsbereich zum Fürstenwalder Damm

1

80.000,00

58

Treptow-Köpenick

Fürstenwalder Allee

Südseite Fahlenbergstraße-Landesgrenze

3

240.000,00

59

Treptow-Köpenick

Müggelheimer Straße

einzelne Teilabschnitte

3

240.000,00

60

Treptow-Köpenick

An der Wuhlheide

Südseite westlich Weiskopffstr.

3

240.000,00

61

Treptow-Köpenick

Adlergestell

S-Bhf. Grünau – Kablower Weg

1

80.000,00

62

Treptow-Köpenick

Fahrradabstellanlagen

10-20 Standorte nach Wunsch BA

2

160.000,00

63

Marzahn-Hellersdorf

Bitterfelder Str.

Nordseite westlich Klettwitzer Str.

1

80.000,00

64

Marzahn-Hellersdorf

Radweg an Straßenbahntrasse

beiderseits Wuhletalstr.

4

320.000,00

65

Marzahn-Hellersdorf

Allee der Kosmonauten

Radwegsanierung Rhinstr.-Meeraner Str.

1

80.000,00

66

Marzahn-Hellersdorf

Weg Hoyerswerdaer Str.-Hönow

Asphaltierung Radwegeverbindung

2

160.000,00

67

Marzahn-Hellersdorf

Fahrradabstellanlagen

10-20 Standorte nach Wunsch BA

2

160.000,00



 

68

Lichtenberg

Paul-und-Paula-Ufer

Verbreiterung für getrennten Radweg

2

160.000,00

69

Lichtenberg

Wallensteinstraße

Asphaltstreifen Fahrbahn

1

80.000,00

70

Lichtenberg

Falkenberger Chaussee

vor Pablo-Picasso-Str.

1

80.000,00

71

Lichtenberg

Rhinstraße

beiderseits Brücke über Bahn

5

400.000,00

72

Lichtenberg

Hansastr.

erste Teilabschnitte

2

160.000,00

73

Lichtenberg

Fahrradabstellanlagen

10-20 Standorte nach Wunsch BA

2

160.000,00

74

Reinickendorf

Ollenhauerstraße

Lückenschluss ggü. Kaufland

1

80.000,00

75

Reinickendorf

Oraniendamm-Berliner Str.

mit Querungshilfe am Robinienweg

2

160.000,00

76

Reinickendorf

Durchfahrt Tornower Weg

Verbindungsweg zum Wilhelmsruher D.

1

80.000,00

77

Reinickendorf

Jugendverkehrsschulen

Fahrbahnsanierung

1

80.000,00

78

Reinickendorf

Fahrradabstellanlagen

10-20 Standorte nach Wunsch BA

2

160.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

162

12.960.000,00

 

Nicht berücksichtigt ist der Bedarf für Projekte, die 2017 oder früher bewilligt worden sind, aber erst 2018 oder später abgerechnet werden können. Andererseits wird sich auch die Abrechnung 2018 oder 2019 beginnender Vorhaben häufig bis ins Folgejahr hinziehen, so dass ein Teil der dafür vorgesehenen Mittel erst später benötigt wird.

 

Die Radverkehrsanlagen in den genannten Straßen können mit den verfügbaren Mitteln fast nie ganz, sondern immer nur in Teilbereichen bzw. Abschnitten saniert werden, deren genaue Abgrenzung erst kurz vor der Finanzierungszusage festgelegt werden kann. (Bestimmte Bereiche sind in der Tabelle daher nur angegeben worden, wenn diese schon absehbar sind.) Kostenschätzungen können vor Verabschiedung des Haushalts nur ganz grob aufgrund der bisherigen Erfahrungen gemacht werden. (In der Praxis hat es sich als günstig erwiesen, Bereiche in einem Umfang von maximal ca. 80.000 € abzugrenzen und jeweils als Einzelmaßnahmen durchzuführen. Dementsprechend ist die Abschätzung vorgenommen worden.)

 

Da für die Durchführung jedes Vorhabens ein Konsens mit dem jeweiligen bezirklichen Tiefbauamt sowie vielfältigen anderen Beteiligten hergestellt werden muss, ist die Abarbeitung in einer festen Reihenfolge nicht möglich. Aus pragmatischen Gründen (Vorbereitungs- und Umsetzungskapazitäten der verschiedenen Tiefbau- und Grünflächenämter, Vorliegen oder Fehlen von Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden, Baufreiheit, Koordinierung mit benachbarten Baumaßnahmen usw.) muss kurzfristig entschieden werden, bestimmte Maßnahmen vorzuziehen oder zurückzustellen. Dadurch kann es sein, dass einzelne Maßnahmen entfallen und dafür andere kurzfristig erweitert oder neu aufgenommen werden.

 

Tabelle 4

Radverkehrsplan 2018-2020: Vorläufige Projektlisten Radverkehrsinfrastruktur

 

Verbesserung für die Infrastruktur für den Radverkehr

Titel 720 16 :  geplante Neubeginner-Projekte 2018/2019/2020

 

Es handelt sich um die Vorhaben, die nach derzeitigem Stand mit der größten Wahrscheinlichkeit aus dem Titel 72016 finanziert werden. Mit dem Ausscheiden von Vorhaben durch zeitliche Verzögerungen oder Verschiebungen aus anderen Gründen ist jedoch ebenso zu rechnen wie mit der Aufnahme zusätzlicher Vorhaben, die während der Haushaltsperiode kurzfristig vorbereitet werden.

 

Nr

Bezirk

Name des Vorhabens

BPU-Summe

Kosten (geschätzt)*

01

Ch

Radweg/Radfahrstreifen    Dovestraße-Helmholtzstraße

 

150.000,00 €

02

Ch

Radfahrstreifen Brandenburgische Straße

 

75.000,00 €

03

Ch

Radwegerneuerung Goerdelerdamm

 

300.000,00 €

04

Ch

Asphaltierung Roennestraße

 

200.000,00 €

05

Ch

Asphaltierung Windscheidstraße

 

200.000,00 €

06

Ch

Radwege Detmolder Straße östlich Blissestraße

 

500.000,00 €

07

Ch

Zweirichtungsradwege   Prinzregentenstraße

 

500.000,00 €

08

Fh

Radfahrstreifen Hasenheide

 

100.000,00 €

09

Fh

Radweg Stralauer Allee

 

400.000,00 €

10

Fh

Ausbau Radweg Paul-und-Paula-Ufer

 

100.000,00 €

11

Fh

Friedenstraße Querung Landsberger Allee

 

200.000,00 €

12

Fh

Radwegeerneuerung Mehringdamm Ostseite südlich Bergmannstraße

 

300.000,00 €

13

Fh/Pk

Lückenschluss Radverkehrsanlagen Friedenstr./Am Friedrichshain

 

100.000,00 €

14

Lb

Asphaltierung Hegemeisterweg

 

500.000,00 €

15

Lb

Radweganbindung Seefelder Straße

 

50.000,00 €

16

Lb

Radfahrstreifen Gensinger Straße einschließlich Alt-Friedrichsfelde Süd

 

150.000,00 €

17

Lb

Radfahrstreifen Herzbergstraße Mittelabschnitt

 

200.000,00 €

18

Lb

Radfahrstreifen Siegfriedstraße (Bornitzstraße-Rüdigerstraße)

 

500.000,00 €

19

Lb

Asphaltierung Wallensteinstraße

 

200.000,00 €

20

Lb

Radverkehrsanlagen Ruschestraße (Bornitzstraße-Normannenstraße)

 

500.000,00 €

21

Mz

Radweg parallel zur Wuhle (Ostseite nördlich Altentreptower Str.)

 

500.000,00 €

22

Mz

Radwegrampen Bitterfelder Straße – Alte Rüsternallee

 

400.000,00 €

23

Mz

Radwegebau/Asphaltierung Münsterberger Weg

 

400.000,00 €

24

Mz

Radverkehrsanlagen Allee der Kosmonauten Eitelstraße-Elisabethstraße

 

300.000,00 €

25

Mi

Radfahrstreifen Amrumer Straße

 

180.000,00 €

26

Mi

Radfahrstreifen Residenzstraße

 

80.000,00 €

27

Mi

Rampe Wullenwebersteg

114.500,00 €

115.000,00 €

28

Mi

Radwegverbindung Dresdener Straße (Heinrich-Heine-Str.-Roßstr.)

 

300.000,00 €

29

Mi

Radverkehrsanlagen Pankstraße

 

200.000,00 €

30

Mi

Asphaltierung   Gartenstraße-Gerichtstraße

 

500.000,00 €

31

Nk

Asphaltierung Pannierstraße (Sonnenallee-Donaustraße)

 

50.000,00 €

32

Nk

Asphaltierung Braunschweiger Straße Ost

 

400.000,00 €

33

Nk

Radfahrstreifen Gerlinger Straße

 

221.250,00 €

34

Pk

Radfahrstreifen Neumannstraße

 

400.000,00 €

35

Pk

Radfahrstreifen Pasewalker Str. (Löffelbrücke- Bhf. Heinersdorf)

 

200.000,00 €

36

Pk

Asphaltierung Neukirchstraße Ost

 

400.000,00 €

37

Pk

Danziger Straße Prenzlauer Allee – Bötzowstraße

 

400.000,00 €

38

Pk

Asphaltierung Schönholzer Weg

 

500.000,00 €

39

Re

Asphaltierung Jörsstraße

147.000,00 €

147.000,00 €

40

Sp

Radweg / Radfahrstreifen Kisselnallee

 

300.000,00 €

41

Sp

gem. Rad-und Gehweg Hamburger Straße – Landesgrenze

 

500.000,00 €

42

Sp

Radfahrstreifen Seegefelder Straße

 

100.000,00 €

43

Sp

Radweg Heerstraße Südseite (50 m vor Pichelsdorfer Str. – Freybrücke)

 

375.000,00 €

44

St

Asphaltierung Markelstraße / Mittelinsel Lepsiusstraße

 

200.000,00 €

45

St

Asphaltierung Brauerstraße einschl. Anbindung Kranoldplatz

 

315.000,00 €

46

St

Asphaltierung Königsweg Brückenbereich-Hohentwielsteig

 

100.000,00 €

47

St

Asphaltierung Fischerhüttenweg

 

150.000,00 €

48

Te

Radfahrstreifen Marienfelder Allee

 

200.000,00 €

49

Te

Radfahrstreifen Boelckestraße

 

250.000,00 €

50

Te

Radfahrstreifen Kolonnenstraße

 

160.000,00 €

51

Te

Mariendorfer Hafenweg (Teltowkanal – Lankwitzer Straße)

 

300.000,00 €

52

53

Te

Asphaltierung Torgauer Straße einschließlich Radverkehrs-LSA

 

400.000,00 €

Tp

Radweg Elsenstraße Nordseite

 

100.000,00 €

 

54

Tp

Radweg / Radfahrstreifen Rummelsburger Straße / Landstraße (Nordostseite Treskowallee – Bezirksgrenze)

 

100.000,00 €

55

56

Tp

Radweg Woltersdorfer Weg – Bahnhof Rahnsdorf

 

200.000,00 €

Tp

Wiesenweg zwischen Bruno-Taut-Straße und Am Falkenberg

 

200.000,00 €

57

58

59

60

Tp

An der Wuhlheide (Südseite Edisonstraße-Berliner Außenring)

 

200.000,00 €

Tp

Kiefholzstraße (Dammweg-Britzer Zweigkanal)

 

500.000,00 €

Tp

Radfahrstreifen Siemensstraße

 

100.000,00 €

Tp

Asphaltierung Wernsdorfer Straße – Schmöckwitzwerdersteg

 

100.000,00 €

 

 

 

 

 

Summe

 

 

15.768.250,00

 

 

* Es handelt sich mit Ausnahme der Maßnahmen, für die bereits BPU vorliegen, um sehr grobe Vorabschätzungen auf der Basis des gegenwärtigen Vorbereitungsstands. Die Summen sind überwiegend relativ niedrig angesetzt. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden die Kosten in den meisten Fällen noch erheblich steigen.

 

Radverkehr + Straßenverkehr: 20 Millionen € zur Verbesserung der Radinfrastruktur: Sagt mal, wo kommt Ihr denn her?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche einzelnen Maßnahmen in welchen
Bezirken sieht das angekündigte Maßnahmenpaket der für
Verkehr zuständigen Senatsverwaltung zur #Verbesserung
der #Radinfrastruktur in Berlin mit einer Gesamtförderung
von 20 Millionen Euro vor?
Frage 2: Wann werden diese einzelnen Maßnahmen
jeweils im laufenden Jahr 2017 umgesetzt?
Antwort zu 1 und 2: Welche Vorhaben in welchem
Haushaltsjahr umgesetzt werden können, lässt sich aufgrund
vielfältiger nur wenig beeinflussbarer Begleitumstände
(Leitungsarbeiten, Personallage in den beteiligten
Behörden, naturschutz- oder wasserrechtliche Genehmigungen
usw.) im Vorhinein nicht angeben. Die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat
aber dem Hauptausschuss eine Liste mit Maßnahmen, die
ab 2017 geplant sind, vorgelegt (vgl. Berichte der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den
Haushaltstiteln 0730/72016 und 0730/52108 für den
Hauptausschuss).
Frage 3: Auf Grundlage welcher Kriterien wurden diese
Maßnahmen festgelegt und wer hat diese Kriterien
erarbeitet?
Antwort zu 3: Die Maßnahmen dienen der Verbesserung
der #Verkehrssicherheit, der Herstellung weiterer
Abschnitte des #Fahrradroutennetzes, der #Lückenschließung
des Radverkehrsnetzes an Hauptverkehrsstraßen
durch Anlage von #Radwegen, #Radfahrstreifen und
#Schutzstreifen und der dringlichen #Sanierung von Radwegen.
Auch Maßnahmen zur Realisierung bezirklicher
Fahrradrouten werden gefördert. Maßgebliche technische
Regelwerke sind die Ausführungsvorschrift zu § 7 des
Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV
Geh- und Radwege) sowie die Empfehlungen und Richtlinien
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(FGSV) bzw. insbesondere die „Empfehlungen
für Radverkehrsanlagen (ERA) Ausgabe 2010“ entsprechend
dem Einführungs-Rundschreiben der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung vom 17.10.2011.
Die Schwerpunktsetzung bzw. die Kriterien für den
Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sind im Rahmen der
Erarbeitung der Radverkehrsstrategie des Senats von der
zuständigen Senatsverwaltung und den im FahrRat vereinigten
Verbands- und Behördenvertretern über viele
Jahre hinweg entwickelt und fortgeschrieben und 2013
vom Senat mit der Radverkehrsstrategie beschlossen
worden. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
Ausgabe 2010“ sind von den zuständigen Gremien der
FGSV erarbeitet worden, die AV Geh- und Radwege von
der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
als Konkretisierung der FGSV-Regelwerke unter Berücksichtigung
der besonderen Verhältnisse in Berlin.
Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel des laufenden
Haushalts für das Jahr 2017 finanziert die für Verkehr
zuständige Senatsverwaltung diese angekündigten Maßnahmen
i.H.v. 20 Millionen Euro?
Frage 5: Wenn diese 20 Millionen Euro nicht im laufenden
Haushalt etatisiert sind, auf welcher vom Landeshaushaltsgesetzgeber
beschlossenen Finanzierungsgrundlage
erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen?
Antwort zu 4 und 5: Für Radverkehrsinfrastrukturvorhaben
stehen insbesondere die Titel 0730/72016,
0730/52108, 0730/89116, 0730/68229, 0730/68228 und
2920/72016 zur Verfügung. Der im Rahmen dieser Titel
verfügbare Finanzrahmen beläuft sich entsprechend
Nachtragshaushalt 2017 auf 15,99 Millionen Euro. Dazu
kommen weitere noch nicht quantifizierbare Mittel im
Rahmen von Förderprogrammen wie z. B. der Gemein-
schaftsaufgabe Förderung der Regionalen Wirtschaftsstruktur
sowie aus der bezirklichen Investitionsplanung,
so dass man insgesamt von einem Gesamtvolumen von
rund 20 Mio. € ausgehen kann.
Berlin, den 07. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)