Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass
die #Ortsumfahrung (OU) #Malchow als sogenanntes „Neues
Vorhaben – Vordringlicher Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan
aufgenommen wurde?
Antwort zu 1: Das Land Berlin hatte diese Maßnahme
2013 für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030
angemeldet, da im Bereich der Ortsdurchfahrt der #B2 in
der Ortslage Malchow schon ein jahrelang unbefriedigender
Verkehrszustand herrscht, der durch permanente
Stauerscheinungen eine große Belastung für die Verkehrsteilnehmenden
einschließlich der ÖPNV-Nutzenden und
der Anwohnenden darstellt. Deshalb begrüßt der Senat,
dass im Ergebnis des Bewertungsverfahrens zum BVWP
2030 diese Straßenneubaumaßnahme in den vordringlichen
Bedarf eingeordnet wurde.
Frage 2: Welche Abstimmungen zwischen Bezirk,
Land und Bund sind jetzt notwendig, damit es zeitnah zu
einer Umsetzung und einem Baustart kommt?
Antwort zu 2: Gegenwärtig befindet sich der BVWP
in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Als Anlage zum künftigen
Fernstraßenausbaugesetz wird der BVWP 2030
rechtskräftig. Hiermit wird im Jahr 2017 gerechnet. Nach
Schaffung der entsprechenden verkehrspolitischen, finanziellen
und personellen Voraussetzungen im Land Berlin,
ist mit den Vorbereitungen für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren
zu beginnen. In die Erarbeitung des
Verkehrskonzeptes für die #Erschließung der neuen #Wohnungsbaustandorte
(hier Heinersdorf/Blankenburg) wird
diese positive Entscheidung zur westlichen OU Malchow
einfließen.
Frage 3: Welche Auswirkungen hat die Aufnahme der
Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan für
andere Bauarbeiten in dem Ortsteil?
Antwort zu 3: Die bisher vorgesehenen Arbeiten sind
unabhängig davon im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
durchzuführen.
Berlin, den 26. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016)

Straßenverkehr: Stand der Ortsumfahrung Ahrensfelde, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Planung zur #Ortsumfahrung #Ahrensfelde? Antwort zu 1: Im Rahmen des aktuell andauernden Planfeststellungsverfahrens werden derzeit Einwendun-gen bearbeitet und die im Zusammenhang mit der vorlie-genden Planung aufgetretenen Fragen untersucht und beantwortet. Frage 2: Ist es zutreffend, dass der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg die Planung für diese Ortsum-fahrung zur Zeit ruhen lässt? Antwort zu 2: Nein. Frage 3: Wenn ja, warum? Antwort zu 3: Entfällt. Frage 4: Wenn nein, wie wird die Planung fortgesetzt? Antwort zu 4: Gegenwärtig führt die Brandenburgi-sche Landesstraßenbauverwaltung (Landesbetrieb Stra-ßenwesen) eine Untersuchung der verkehrlichen Leis-tungsfähigkeit der Knoten des Streckenzuges Märkische Allee, Bitterfelder Straße für den Fall der Untersagung des „Rechtsabbiegens“ des Verkehrs aus dem neu zu errichtenden Tunnel stadteinwärts in die Ahrensfelder Chaussee durch (siehe auch Antwort zu 1.). Frage 5: Ist an eine neue Planung bzw. Einstellung der Planung angedacht? Antwort zu 5: Eine neue Planung bzw. die Einstellung der Planung ist nicht angedacht. Die Beauftragung weite-rer Planungsphasen ist vom Entscheid des Bundesministe-riums für Verkehr und Infrastruktur auf die vorliegenden Prüfmitteilungen des Prüfungsamtes des Bundes und der Positionierung der Länder Berlin und Brandenburg ab-hängig. Frage 6: Wie ist das Land Berlin in diese Planung ein-gebunden? Wie bewertet das Land Berlin den derzeitigen Planungsstand bzw. eine Umplanung oder Einstellung der Pläne zur Ortsumfahrung? Frage 7: Welche Kostenbeteiligung war bisher für das Land Berlin angedacht und wie könnte sich die Kostenbe-teiligung durch eine Umplanung ändern? Antwort zu 6 und 7: Die brandenburgische Landes-straßenbauverwaltung (Landesbetrieb Straßenwesen) plant auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung den Neubau der auf Berliner und Brandenburger Landes-gebiet verlaufenden Ortsumgehung Ahrensfelde (B 158 n) von der Anschlussstelle AS Berlin-Hohenschönhausen (A 10) bis zur Märkischen Allee in Marzahn Nord. Die Maßnahme ist Bestandteil des Bedarfsplanes für Bundes-fernstraßen (vordringlicher Bedarf – fiskalisch dem Land Brandenburg zugeordnet). Die Einbindung der Senatsverwaltung erfolgt durch einen fortlaufenden Abstimmungsprozess zwischen den beiden Vorhabenträgern. Die Planungskosten tragen Berlin und Brandenburg für den auf Berliner Territorium verlaufenden Abschnitt jeweils zur Hälfte. Für den Abschnitt von der A 10 bis zur Landesgrenze trägt das Land Brandenburg die Kosten allein. Der Anteil Berlins wird gemäß der Zweiten Ver-waltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung für Bun-desfernstraßen mit einem Verwaltungskostenanteil von 10% beaufschlagt. Berlin, den 21. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Juli 2014)