Bahnhöfe + S-Bahn + Regionalverkehr + Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrskonzept Nord-Ost-Raum (NOR), aus Senat

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Verkehrslösung #Heinersdorf / #Straßenbahnausbau
Frage 1:
Wann werden die konkreten Planungen für die einzelnen Netzelemente N1, N2 und N4e der Verkehrslösung
Heinersdorf vorliegen?
Antwort zu 1:
N1: Das N1-Element ist Bestandteil des Bebauungsplans 3-72. Hier laufen aktuell
Vorbereitungen zum städtebaulichen Werkstattverfahren, welches im Januar 2021 starten
soll. Die planungsrechtliche Sicherung des N1 soll über die Aufstellung des
Bebauungsplanes mit planfeststellungsersetzenden Inhalten erfolgen, um die verkehrlichen
und städtebaulichen Anforderungen an das Plangebiet in einem Verfahren zu integrieren.
So werden im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung zum N1-Element
Varianten für die beiden Knotenpunkte, Varianten für die Linienführung, der Querschnitt des
N1 sowie die objektkonkrete Verkehrsprognose und verkehrliche Begründung untersucht.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll Ende 2020 vorliegen und ist Grundlage bzw.
Rahmensetzung für das folgende städtebauliche Werkstattverfahren. Das B-Planverfahren
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soll nach jetzigem Stand und auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs im September
2021 in die frühzeitige Beteiligung gehen.
N2: Für das Netzelement N2 verläuft die Vorzugstrasse über die alte Industriebahn
zwischen Romain-Roland-Straße und Blankenburger Straße. Sobald die planerisch zu
bevorzugende Variante der Straßenbahntangente Pankow beschlossen ist, wird auf
Grundlage der bestehenden Planungen das Planfeststellungsverfahren für das N2-Element
vorbereitet.
N4e: Nach Abschluss der Untersuchung zur Verkehrserschließung (VE) Blankenburg
(voraussichtlich Ende des Jahres 2020) wird entschieden, wie mit dem N4e-Element weiter
vorgegangen wird. Hierbei wird es auch Bürgerinnen-/Bürgerbeteiligung geben.
Frage 2:
Verfolgt SenUVK die Planungen zum Netzelement N3 weiter? Wenn ja, warum?
Antwort zu 2:
Das Netzelement N3 der Verkehrslösung Heinersdorf (Durchbindung Straße Am Steinberg
zur Romain-Rolland-Straße) wird planerisch weiterverfolgt, (vergleiche auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/index.shtml).
Eine Realisierung ist erst nach 2030 vorgesehen. Das ist auch abhängig von einer
Wohnungsbauentwicklung entlang der Trasse. Neben der Erschließung wird durch die
Herstellung der Verbindung zwischen der Prenzlauer Promenade und der Romain-RollandStraße der Ortskern Heinersdorf (ergänzend zu den Netzelementen N1, N2 und N4)
verkehrlich entlastet.
Frage 3:
Wann ist mit der baulichen Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 3:
Gegenwärtig laufen die vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Entwicklungsgebietes „Blankenburger Süden“. Erst mit der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes liegt die politische Willensbekundung zu den Entwicklungszielen und
Maßnahmen (z.B. Straßenbahnverlängerung) vor. Auf Grundlage der Festsetzung sowie der
Ergebnisse der vorgenannten Untersuchungen müssen dann die bisher ohne Straßenbahn
geplanten Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf angepasst werden. Aus
verkehrlicher, infrastruktureller und umweltplanerischer Sicht könnten insbesondere mit den
Netzelementen 1 und 2 bereits erste Entlastungen und Verbesserungen erzielt werden. Ein
Beginn weiterführender Planung wird auch beeinflusst von der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes Blankenburger Süden und den damit verbundenen Vorgaben zur
Erschließung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Erschließung) sowie einer ggf.
notwendigen Einbeziehung neu geplanter Netzverknüpfungen im Straßenbahnnetz in die
Planungen der Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf.
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Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen zum Bauablauf von #Straßenbahn und Straßenbau im Ortsteil
Heinersdorf wurden seitens der SenUVK bereits vorgenommen?
Antwort zu 4:
Über die gesamte Prozesskette von der Planung bis zur Inbetriebnahme wird sichergestellt,
dass sowohl die Untersuchungen für den Bereich Straße als auch die für die Straßenbahn
eng verzahnt erarbeitet werden.
Konkrete Überlegungen und Planungen zum Bauablauf von Straße und Straßenbahn
können erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahren aufgezeigt werden.
Frage 5:
Wann wird der BVG der Planungsauftrag für die #Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf- #Pasedagplatz erteilt?
Antwort zu 5:
Nach Abschluss der Grundlagenuntersuchungen beschließt der Senat, ob weitere,
detaillierte Planungsschritte eingeleitet werden. Es wird angestrebt, zeitnah die
Untersuchungen abzuschließen und einen Senatsbeschluss zu erwirken. Bei positivem
Beschluss kann der Planungsauftrag erteilt werden.
Frage 6:
Welche verkehrlichen Auswirkungen erwartet sich der Senat von der Realisierung des Netzelements N4e?
Besteht die Aussicht für eine Entlastung der Bahnhofsstraße in Blankenburg?
Antwort zu 6:
Das Netzelement N4e (Verbindung von der Blankenburger Straße entlang
Schmöckpfuhlgraben zur Straße Am Feuchten Winkel) kann einen Teil der fehlenden bzw.
verkehrlich ungenügenden Querverbindungen in diesem Stadtraum übernehmen. Eine
teilweise Anbindung des Pankower Tors und eine teilweise Entlastung der Bahnhofstraße
wären damit möglich.
Turmbahnhof Karower Kreuz
Frage 7:
Aus welchem Jahr stammt die Kosten-Nutzungsuntersuchung für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
#Karower Kreuz?
Antwort zu 7:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde im Jahr 2009 durchgeführt.
Frage 8:
Auf welcher Bevölkerungsprognose basieren die Planungen für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
Karower Kreuz?
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Antwort zu 8:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung verwendete eine damals vorliegende Prognose für das
Jahr 2015.
Frage 9:
Welche Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche Takte haben
die Linien?
Antwort zu 9:
Folgende derzeitige Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S2 im 10-Minuten-Takt,
 Regionalexpress #RE3 stündlich,
 Regionalbahn #RB12 stündlich,
#RB27 (Heidekrautbahn) Durchbindung nach Gesundbrunnen in Hauptverkehrszeit.
Folgende geplante Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S6 (Grünau – Buch) im 20-Minuten-Takt,
 Regionalbahn #RB32 (Oranienburg – BER – Ludwigsfelde) stündlich,
 RB27 soll perspektivisch ganztägig nach Gesundbrunnen durchgebunden werden,
 S-Bahn-Linie #S75 im Falle einer Verlängerung von Wartenberg.
Frage 10:
Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteiger*innen und wie hoch wird die Zahl der
Umsteiger*innen geschätzt?
Antwort zu 10:
Am Bahnhof Karower Kreuz werden pro Tag ca. 15.000 Ein- und Aussteigerinnen/Ein- und
Aussteiger erwartet, von denen ca. drei Viertel Umsteigerinnen/Umsteiger sind. Sofern die
S75 zum Bahnhof Karower Kreuz verlängert und Richtung Hohen-Neuendorf
durchgebunden wird, wird mit einer deutlichen Zunahme auf bis zu 30.000 Ein- und
Aussteigerinnen/Ein- und Aussteiger gerechnet, von denen 90 %
Umsteigerinnen/Umsteiger sind.
Frage 11:
In welchem Verhältnis stehen die Bau- und Betriebskosten zu den erwarteten Nutzer*innen? Entspricht das
Vorhaben noch den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und den rechtlichen Anforderungen für den Bau
von Infrastrukturanlagen des SPNV?
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Antwort zu 11:
Die Nutzen-Kosten-Analyse hat für den Bahnhof Karower Kreuz ein positives Ergebnis
gezeigt. Die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens ist somit nachgewiesen und
damit die Vorgabe der Landeshaushaltsordnung erfüllt.
Frage 12:
Die Verlängerung der S75 bis zum Karower Kreuz war in den Planungen nicht vorgesehen. Im Bereich des
Außenrings besteht daher unterhalb der neuen Bahnbrücken der Stettiner Bahn nur die Möglichkeit zur
Errichtung von Außenbahnsteigen für den Fern- und Regionalverkehr. Jetzt plant der Senat die Einbindung
der S75. Welche konkreten Planungen wurden hierzu vorgenommen oder beauftragt? Welche Ergebnisse
liegen hierzu ggf. vor? Wie sehen die weiteren Schritte aus? Welcher zeitliche Ablauf ergibt sich für die
Realisierung?
Antwort zu 12:
Die DB Netz AG wurde im Rahmen des Gesamtvorhabens i2030 damit beauftragt, eine
Trassierungsstudie für die Verlängerung der S75 vom heutigen Endbahnhof Wartenberg bis
zur Einbindung in die bestehende S-Bahntrasse der #S8 nordwestlich des Karower Kreuzes
zu erstellen.
Das Ergebnis dieser #Trassierungsstudie wird im vierten Quartal 2020 erwartet. Dann werden
im Rahmen von i2030 gemeinsam mit den beteiligten Projektpartnern die nächsten Schritte
abgestimmt. Der Realisierungszeitraum wurde bislang noch nicht festgelegt.
Das Gesamtvorhaben steht unter dem Vorbehalt von weitergehenden Nutzen-KostenUntersuchungen und einer gesicherten Finanzierung.
Frage 13:
Wie stellt sich der Senat die Einbindung der Verlängerung der S75 am nahezu fertiggestellten Karower Kreuz
angesichts der nicht vorhandenen Baufreiheit am Außenring vor?
Antwort zu 13:
Wie in der Antwort zur Frage 12 beschrieben, wird gegenwärtig durch die DB Netz AG eine
Trassierungsstudie erstellt. Im Ergebnis dieser Studie werden Lösungsmöglichkeiten
erwartet, gegebenenfalls auch in unterschiedlichen Varianten, in welcher Lage die SBahntrasse der S75 den Bahndamm der Stettiner Bahn durchquert und wo die Bahnsteige
der S75 angeordnet werden können.
Frage 14:
Ist im Zusammenhang mit einem Standort für ein -Bahn-Betriebswerk im Bereich der Bucher Straße eine
Weiterführung der S75 zur heutigen S8 vorgesehen?
Antwort zu 14:
Ja, Zielstellung ist die Einbindung der S75 nordwestlich des Karower Kreuzes in die
bestehende Trasse der S8. Damit können dann auch S-Bahnzüge der S75 in das geplante
S-Bahn-Betriebswerk #Schönerlinder Straße einfahren. Im Bereich zwischen der
Schönerlinder Straße und der #Bucher Straße soll ein neuer S-Bahnhof errichtet werden, auf
dem dann das Ein- und Aussetzen der Züge betrieblich möglich sein wird.
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Frage 15:
Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und
Fernbahn auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist?
Antwort zu 15:
Gemäß den obenstehenden Antworten zu den Fragen 12 und 13 wird zur Klärung dieser
Thematik zurzeit eine Trassierungsstudie erstellt. Nach jetziger Einschätzung wird die S75
von Wartenberg bis zum #Turmbahnhof Karower Kreuz nordöstlich der Fernbahngleise des
Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR) geführt und kreuzt dann den Bahndamm der Stettiner
Bahn. Im weiteren Verlauf muss die S75 durch den Bau eines Überwerfungsbauwerkes auf
die Südwestseite des BAR geführt werden, um den Anschluss an die S8 herzustellen.
Frage 16:
Wie viele Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom VBB
angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren?
Antwort zu 16:
Im Umfeld des Turmbahnhofs profitieren bis zu 4.000 Einwohnerinnen/Einwohner (Stand
2014) von der direkten Anbindung an das Regional- und S-Bahn-Netz. Laut den Analysen
des Nahverkehrsplans Berlin 2019 -2023 (Anlage 2, Abbildung 29) gehört das Umfeld des
Karower Kreuzes zu den Gebieten in Berlin, die nicht den Erschließungsstandards genügen.
Neben seiner Umsteigefunktion kann der Bahnhof somit zu einer wesentlichen
Verbesserung der Flächenerschließung beitragen. Durch die Entwicklung neuer
Wohngebiete in Karow-Süd wird die Einwohnerzahl im Umfeld weiter steigen.
Frage 17:
Der Berliner Außenring ist eine stark befahrene #Hauptgüterstrecke. Eine Verdichtung mit #Personenverkehr
führt zur Verlagerung von Güterverkehren auf anderen Strecken und in die Nachtstunden! Welche
Auswirkungen ergeben aus Sicht des Senats?
Antwort zu 17:
Auf dem Berliner Außenring im Bereich des Karower Kreuzes ist entsprechend der
Ausschreibung und Vergabe des Netzes Elbe-Spree (NES) eine neue Regionalbahnlinie
vorgesehen, die RB32 mit dem Laufweg Oranienburg – BER – Ludwigsfelde. Die
Streckenkapazitäten wurden im Rahmen einer Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchung (#EBWU) geprüft. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Betrieb durchführbar ist
und der #Güterverkehr keine Einschränkungen erfährt und weder zeitlich verschoben noch
auf andere Strecken verlegt werden müsste.
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Frage 18:
Bisher ist der Turmbahnhof über die Straße nicht erreichbar. Das gilt ebenso für den Rad- und Fußverkehr.
Mit dem derzeitigen Umbau wird der bisherige Zustand verfestigt, bei dem die in allen vier Quadranten
vorhandenen Verbindungskurven die Zuwegung bzw. Erreichbarkeit verhindern. Welche konkreten
Möglichkeiten der Anbindung sieht der Senat, um eine Erschließung für den ÖPNV zu ermöglichen und
ausreichend Fahrradstellplätze zu errichten?
Frage 19:
Welche bisher als Anliegerstraßen einzustufenden Verbindungen müssten dafür mit welchem Ausbaustandard
(z.B. für die Gelenkbusse der BVG) umgebaut werden?
Antwort zu 18 und 19:
Eine Erreichbarkeit des geplanten Turmbahnhofs Karower Kreuz ist bislang nur im
Nordquadranten über die bestehende Boenkestraße gegeben. Darüber hinaus ist die
Anbindung des Turmbahnhofs Karower Kreuz für den Rad- und Fußverkehr auch aus den
drei anderen Quadranten durch den Bau von Über- oder Unterführungen der bestehenden
Verbindungskurven vorgesehen, so dass der neue Bahnhof aus allen umgebenden
Siedlungsbereichen erschlossen ist. In welchem Bereich zusätzlich eine ÖPNVErschließung (Busanbindung) erfolgen kann, ist im weiteren Verfahren zu untersuchen und
steht ebenfalls in Abhängigkeit von der Trassierungsstudie.
Frage 20:
Mit welchen Baukosten ist für diesen Straßenausbau zu rechnen? Wer wird diese Kosten aus welchen Mitteln
übernehmen und welche Finanzierungsmöglichkeiten sind dafür vorhanden?
Antwort zu 20:
Zu einem solchen Straßenumbau liegen noch keine Planungen und Kostenermittlungen
einschließlich Finanzierungsplanungen vor.
Potenziale für Straßenbahnverlängerungen bzw. Verdichtungen von Angeboten
Frage 21:
Welche Möglichkeiten zu einer #Verlängerung der Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof
Blankenburg Richtung Französisch-Buchholz mit Anschluss an die Straßenbahnlinie 50?
Antwort zu 21:
Der #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 sieht vor, das
Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden durch eine Straßenbahnstrecke an die Innenstadt
und an den S-Bahnhof Blankenburg anzuschließen. Die planerisch zu bevorzugende
Trassenvariante der Straßenbahnneubaustrecke Blankenburger Süden folgt dieser
Vorgabe und endet am S-Bahnhof Blankenburg. Eine Weiterführung in Richtung
Französisch Buchholz weist unter den momentanen Gegebenheiten keinen hinreichenden
verkehrlichen Nutzen auf. Die Heranführung an die Straßenbahnlinie 50 in der Berliner
Straße würde erhebliche bauliche Maßnahmen, insbesondere die Aufweitung der
Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße erfordern. Diese sehr aufwändige Maßnahme wäre
kostenseitig dem Projekt anzulasten. Dem stünde jedoch nur ein geringer zusätzlicher
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Fahrgastnutzen gegenüber, sodass die Wirtschaftlichkeit der gesamten Maßnahme
gefährdet wäre. Gleichwohl bleibt eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt möglich,
wenn sich die Rahmenbedingungen entsprechend ändern sollten.
Frage 22:
Welche Potenziale und Möglichkeiten bestehen für einen Abzweig der Straßenbahn am Blankenburger Süden
in Richtung Karow/Buch?
Antwort zu 22:
Hierzu liegt dem Senat keine belastbare Einschätzung vor. Eine solche StraßenbahnNeubaumaßnahme ist in den aktuellen Planwerken des Senats nicht enthalten und
demzufolge nicht Bestandteil der Machbarkeitsstudien.
Frage 23:
Wann wird der Senat die Entscheidung zu den im NVP 2019 – 2023 aufgeführten Querverbindungen im
Busverkehr treffen?
Antwort zu 23:
Der Nahverkehrsplan des Landes Berlin sieht weiterhin einen sukzessiven, jährlichen
Aufwuchs der Verkehrsleistung bei Bus und Straßenbahn vor. Die konkreten
Angebotsverbesserungen sind hierbei nur für das nächste Fahrplanjahr fest definiert und
befinden sich für die Folgejahre noch in der Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der BVG. Die Priorisierung bestimmter
Maßnahmen hängt dabei auch stark von der baulichen Entwicklung und der Entwicklung
der Fahrgastzahlen in den jeweiligen Stadtteilen ab.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Der Nahverkehrsplan benennt Prüfaufträge hinsichtlich zusätzlicher
Expressbuslinien/Einführung neuer Metrobuslinien mit entsprechender Anpassung von
Fahrplänen und Leistungsvolumen sowie ggf. auch Linienführungen. Konkret sind im NordOst-Raum folgende Relationen zu prüfen:
#X59: Französisch Buchholz – Schönholz – Wedding, Osloer Straße,
#M58: Buch – Karow – Blankenburg – Niederschönhausen – Schönholz – Osloer Straße.
Die BVG geht davon aus, dass diese Prüfungen voraussichtlich im Jahr 2021 zu einem
Abschluss gebracht werden.“
Frage 24:
Mit welchen Taktverdichtungen ist bei Straßenbahn und Bussen in den nächsten Jahren konkret zu rechnen?
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Antwort zu 24:
Der Senat geht davon aus, dass sich diese Frage auf Angebotsverbesserungen im
Stadtbezirk Pankow bezieht. Zum Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 hat die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die folgenden
Angebotsverbesserungen bestellt:
• Der Takt auf der Linie #M2 wird im Abschnitt Am Steinberg bis Alexanderplatz von
Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 15:00 Uhr auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet.
• Die Straßenbahnlinie #M4 wird an Wochenenden sowohl auf dem Innenstadtabschnitt,
als auch bis zur Zingster Straße verdichtet. Künftig wird auf dem Abschnitt Hackescher
Markt bis Prerower Platz jeden Abend bis 0:00/0:30 Uhr im 7-/7-/6-Minuten-Takt
gefahren. Dies bedeutet auch für den Ast zur Zingster Straße eine Taktverdichtung auf
einen 7/13-Minuten-Takt bis nach Mitternacht. Diese Taktverdichtungen gelten zudem
auch an Sonntagen bereits ab 12:30 Uhr.
• Die Linie #12 wird montags bis freitags ab 6 Uhr (stadteinwärts) / 7 Uhr (stadtauswärts)
auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet, ebenso samstags von 10 bis 19 Uhr.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Im Pankower Raum wird es voraussichtlich weitere Taktverdichtungen bei den
Straßenbahnlinien #M1 und #50 geben. Voraussetzung dafür ist allerdings die Schaffung der
entsprechenden Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen im Bereich S+U Pankow und die
Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur (#Zwischenendstelle). Im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben Blankenburger Süden kommt der Straßenbahn eine wichtige
Erschließungsfunktion zu. Die Straßenbahn #M2 soll im 5-Minuten-Takt zu den
maßgeblichen Verkehrszeiten in das Neubaugebiet verlängert werden.
Bei den Buslinien ist ebenfalls eine Ausweitung der 10-Minuten-Angebote in den
kommenden Jahren geplant. Dabei sind vor allem die Bedienachsen der Linien #150 und #158
Gegenstand konzeptioneller Überlegungen.“
Frage 25:
Inwieweit beeinflusst die Eingleisigkeit der Brücke am #Pölnitzweg die Einrichtung eines 10-Minuten-Taktes bei
der S21 bis Bernau?
Antwort zu 25:
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage die S-Bahnlinie 2 gemeint ist.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB Netz AG erarbeitet derzeit im Rahmen des Projektes i2030 eine
Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) für den nördlichen Abschnitt
der #S2. Dabei wird geprüft, welche infrastrukturellen Maßnahmen zwischen Buch und
Bernau erforderlich sind, um die qualitätsgerechte Durchführung eines 10-Minuten-Taktes
auf der S2 zu gewährleisten. Die Prüfung zur Eingleisigkeit der Brücke am Pölnitzweg liegt
im Untersuchungsbereich. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2021
vorliegen.“
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Frage 26:
Welchen Sachstand gibt es zur OU Malchow, TVN und zur Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher
Leistungsphase befinden sich diese? Wann ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen?
Antwort zu 26:
Sachstand #Ortsumfahrung (OU) #Malchow: Mit dem Gesetz über den Ausbau der
Bundesfernstraßen (Fernstraßenausbaugesetz – FStrAbG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl.
I S. 3354) ist für das Land Berlin das Vorhaben „BE B 002n OU Malchow N 2/4“ als
vordringlicher Bedarf auch gesetzlich verankert worden. Die Vorhabens-Kategorie
„vordringlicher Bedarf“ sieht vor, dass im Zeitfenster der aktuellen
Bundesverkehrswegeplanung (bis 2030) die Planung aufgenommen und Baurecht
geschaffen werden soll. Zur Umsetzung des gesetzlich festgelegten Bedarfs stellen auch
die Länder eine eigene Reihung von Prioritäten für Straßenbauvorhaben auf, um
entsprechend der bestehenden Personalkapazitäten die Vorhaben abzuarbeiten.
Entsprechend dieser Prioritätenbildung sind bisher keine Planungsschritte zum o.g.
Vorhaben in die Wege geleitet worden. Die Zuständigkeit für Planung und Baudurchführung
liegt ab 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes.
Sachstand #Tangentialverbindung #Nord (TVN): Zur großräumigen Straßenverbindung TVN
gibt es über die Planungsergebnisse zum FNP und der Verkehrsuntersuchung Nordostraum
(NOR) keinen neuen Sachstand. Darüber hinaus läuft gegenwärtig im Rahmen der
Vorbereitenden Untersuchungen Blankenburger Süden die Machbarkeitsuntersuchung zur
Verkehrserschließung Blankenburg. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden zum
Jahresende 2020 erwartet.
Sachstand Verbindungsstraße #B2 – Karow: Derzeit wird die Planung hinsichtlich der
Ergebnisse der Erörterung und der Anforderungen des Mobilitätsgesetzes überarbeitet. Das
Planfeststellungsverfahren soll gemäß aktueller Zeitplanung Ende 2021 erneut begonnen
und Ende 2022 / Anfang 2023 abgeschlossen werden, so dass ein Baubeginn ab 2024
erfolgen könnte.
Frage 27:
Inwieweit berücksichtigt das Verkehrskonzept für den Pankower Norden, auch bezirksübergreifende nach/von
Reinickendorf, Verkehre aus/nach Brandenburg, insbesondere Lkw-Schwerlastverkehr?
Im Erläuterungsbericht der NOR-Untersuchung heißt es (Seite 36): „Durch den Bau der Verbindungsstraße [
B2-Karow, Anm. d. Verf.] nimmt die Belastung, südlich der Anbindung der Verbindungstraße an die B 2, auf
der B2 [also im Ortsteil Weißensee, Anm. Verf.] um 4.000 Kfz/24hw zu. Die Belastung der Ost-WestVerbindung durch den Ortskern Malchow [Blankenburger Pflasterweg – Dorfstr. – Wartenberger Str., Anm. d.
Verf.] nimmt um 2.000 Kfz/24hw zu.“
Antwort zu 27:
Bei der NOR-Untersuchung handelt es sich nicht nur um ein Verkehrskonzept für den
Pankower Norden, sondern um eine strategische Untersuchung zur Entwicklung,
Anpassung und ggf. Ergänzung des (übergeordneten) Straßennetzes im nordöstlichen
Quadranten von Berlin. Dieser Raum umfasst nicht nur den Bezirk Pankow. Die Verkehre
von und nach Brandenburg wurden berücksichtigt. Eine gesonderte Untersuchung zum
Lkw- bzw. Schwerlastverkehr gehörte nicht zum Untersuchungsdesign.
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Frage 28:
Ist nicht der Sinn einer Tangentialstraße (hier: TVN) die Entlastung der Radialen (hier: B2) anstatt ihre
zusätzliche Belastung?
Antwort zu 28:
Grundsätzlich ja. Durch neue Trassen entstehen auch neue Verbindungen. Da nicht nur in
tangentialer oder radialer Richtung gefahren wird, könnte es auch auf Straßen zwischen
solchen „gerichteten“ Trassen zu verkehrlichen Zu- oder Abnahmen kommen.
Frage 29:
Warum soll Kfz-Verkehr von der #A114 auf die Berliner Allee verlagert werden?
Antwort zu 29:
Es ist nicht beabsichtigt, Verkehre von der Autobahn auf das Stadtstraßennetz zu verlagern.
Frage 30:
Warum gibt es zwar ein Straßenbaukonzept für den Nordostraum aber weder ein #ÖPNV-Konzept, noch ein
#Radwegekonzept?
Antwort zu 30:
Die für Berlin erstellten Planwerke Stadtentwicklungsplan Verkehr (umfassend) und der
Nahverkehrsplan 2019-23 (sektoral) beinhalten die Planungen im ÖPNV-Bereich und
erfüllen somit die Funktion einer ÖPNV-Konzeption. Hierbei sind sowohl Maßnahmen wie
Taktverdichtungen oder Angebotserweiterungen von ÖPNV-Linien als auch der Neu- und
Ausbau von Schieneninfrastruktur enthalten.
Für den Radverkehr in Berlin liegt seit Jahren ein Radial- und Tangentialroutennetz
öffentlich vor, welches ein Konzept darstellt. Dieses umfasst auch den Nordostraum von
Berlin. Da das Radial- und Tangentialroutennetz den neuen Anforderungen des
Mobilitätsgesetztes nicht in Gänze gerecht werden kann, wird aktuell ein engmaschigeres
Radverkehrsnetz für ganz Berlin (auch für den Nordostraum) entwickelt. Zusätzlich gibt das
Mobilitätsgesetz vor, dass an allen Hauptverkehrsstraßen in Berlin Radverkehrsanlagen
errichtet bzw. ertüchtigt werden sollen. Des Weiteren werden die Qualitätsstandards der
verschiedenen Netzkategorien im Radverkehrsplan festgehalten. Dieser befindet sich
aktuell ebenfalls in Arbeit. Somit wird neben dem ÖPNV-Konzept auch für den Radverkehr
ein Konzept für den Nordostraum vorliegen.
Berliner Allee
Bereits 2012 wurde dem Verkehrsausschuss der BVV Pankow „bei einem Vor-Ort-Termin deutlich, dass nur
durch eine Neuordnung des Straßenquerschnitts die Funktionsfähigkeit des gesamten Straßenraums
grundsätzlich verbessert werden kann.“ (Auszug VII-0241)
In der Beantwortung einer schriftl. Anfrage S18-20287 vom 29.07.2019 wurde erneut eine Neugestaltung des
gesamten Straßenraumes sowie die Beauftragung der seit fünf Jahren in Aussicht gestellten
Machbarkeitsstudie wiederholt angekündigt.
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Mit der schriftlichen Anfrage S18-24475 vom 25.08.2020 wurde überraschend mitgeteilt, dass „die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße nur im Bestand (Borde
beibehalten) durchgeführt werden“ soll!
Frage 31:
Warum werden die seit 2012 mehrfach wiederholten Forderungen des Bezirkes, der BVV-Pankow nach einer
Umgestaltung der gesamten Straßenbreite entgegen aller vorherigen Verlautbarungen nunmehr offensichtlich
durch SenUVK ignoriert?
Frage 32:
Wie ist nun die weitere Vorgehensweise bzgl. der Gestaltung der Berliner Allee mit ÖPNV-Eigentrasse,
Fußgängerfurten, Radwege, Kfz.-Spur geplant?
Frage 34:
Wer war bei dem Ortstermin (Anfrage S18-24475) dabei und wer konkret hat diese Entscheidung genehmigt?
Antwort zu 31, 32 und 34:
Anlässlich eines verwaltungsinternen Ortstermins von Mitarbeitenden der
zuständigkeitshalber betroffenen Fachbereiche der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz in Vorbereitung der Untersuchung wurde festgestellt, dass eine
Machbarkeitsstudie für die Berliner Allee nicht mehr zielführend erscheint, da die
vorhandene Bordführung aufgrund bestehender Zwangspunkte (z.B. vorhandene
Baumpflanzungen) im Wesentlichen beibehalten werden soll. Daher wurde entschieden,
dass im Rahmen der Vorplanung verkehrliche Untersuchungen erfolgen und die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße „im Bestand“
ohne wesentliche Änderung der Bordführung durchgeführt wird. Die Möglichkeiten zur
Neuaufteilung des heutigen Fahrbahnbereiches werden im Rahmen der vorgenannten
verkehrlichen Untersuchungen erörtert und abgestimmt.
Die Grundsätze der geltenden Richtlinien und Vorschriften, sowie die Grundsätze des
Berliner Mobilitätsgesetzes kommen bei den Planungen zur grundhaften Erneuerung zur
Anwendung. Die genannten Zielstellungen aus den BVV-Beschlüssen sind damit
weitgehend abgedeckt.
Grundlegendes Ziel für die Neugestaltung des Straßenraumes ist, auf der Basis der
vorgenannten Grundsätze, die Belange aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere des
Umweltverbundes, angemessen zu berücksichtigen.
Frage 33:
Seit wann ist bekannt, dass die BVG in der Berliner Allee Gleise erneuern will?
Antwort zu 33:
Seit Juli 2019 ist bekannt, dass die BVG plant, die Gleisanlagen der Straßenbahn im Jahr
2021 in drei Abschnitten der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße
zu erneuern.
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Frage 35:
Ist der Beantwortung aller Fragen seitens der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 35:
Nein.
Berlin, den 27.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz