Straßenverkehr: Verbindungsstraße Karow – B2, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie ist der aktuelle Verfahrensstand im Planfeststellungsverfahren
zur #Verbindungsstraße #Karow
#B2?
Antwort zu 1: Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen
hat vom 23. September 2014 bis 23.
Oktober 2014 stattgefunden. Es gingen fristgerecht 565
Einwendungsschreiben von 760 Einwenderinnen und
Einwendern sowie 29 Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange ein.
Frage 2: Sind die Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
2014 ausgewertet und eingearbeitet?
Frage 4: Welche Planänderungen erfolgen aufgrund
der Öffentlichkeitsbeteiligung?
Antwort zu 2 und 4: Die aufgrund der Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen und Einwendungen der
beteiligten Behörden und Stellen sowie der Bürgerinnen
und Bürger werden zurzeit aufbereitet. Infolge der Vielzahl
der Einwendungen und Themenbereiche gestaltet
sich der Prozess sehr aufwändig. Sie wurden deshalb
nach Themenkomplexen geordnet und in ein digitales
System eingepflegt. Die Antwortentwürfe für alle Komplexe
liegen nunmehr vor und gegenwärtig erfolgt die
thematische Auseinandersetzung hinsichtlich gegebenenfalls
erforderlichen Änderung-/Ergänzungsbedarfes der
Planungsunterlagen.
Frage 3: Wann wird die Erörterung der Einwendungen
stattfinden?
Antwort zu 3: Der Erörterungstermin wird voraussichtlich
im 4. Quartal 2016 stattfinden.
Frage 5: Inwieweit ist die Verbindungsstraße Karow –
B2 für den prognostizierten Nutzen der westlichen #Ortsumfahrung
#Malchow erforderlich?
Antwort zu 5: Es liegt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
der IVV Aachen aus 2012 im Auftrag des heutigen
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
vor. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Ortsumfahrung
(OU) Malchow ist damit belegt. Das NutzenKosten-Verhältnis
beträgt 4,2 : 1. Die Verbindungsstraße
Karow – B 2 wurde dieser Untersuchung nicht zu Grunde
gelegt.
Beide Vorhaben begründen sich aus unterschiedlichen
verkehrlichen Erfordernissen und bedingen sich gegenseitig
nicht.
Frage 6: Welchen Planungs- bzw. Verfahrensstand hat
die geplante #Verlängerung der #Egon-Erwin-Kisch-Straße
zwischen B2 und Wartenberger Weg?
Antwort zu 6: Bisher gibt es nur eine Machbarkeitsstudie
„Verbindungsstraße zwischen Egon-Erwin-KischStraße
und B 2 in Berlin Lichtenberg“ einschließlich einer
Variantenuntersuchung aus dem Jahr 2006/2007.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Stadtentwicklungsplans
(StEP) Verkehr und im Straßenplan des Landes
Berlin enthalten.
Frage 7: Welche #Abhängigkeiten bestehen zwischen
diesen drei #Straßenprojekten? Könnte die Verlängerung
der Egon-Erwin-Kisch Straße zwischen B2 und Wartenberger
Weg die Ortsumfahrung Malchow ersetzen oder
umgedreht?
Antwort zu 7: Direkte Abhängigkeiten zwischen den
drei Straßenplanungen bestehen nicht. Sie haben jeweils
eigene, voneinander unabhängige verkehrliche Begründungen.
Bei Umsetzung aller drei Maßnahmen könnten
die Verkehrsverteilungen zwischen Wartenberg und
Karow bzw. Blankenburg optimiert werden.
Die Verlängerung der Egon-Erwin-Kisch-Straße würde
nach Realisierung zu einer weiteren Teilentlastung in
der Ortslage Malchow führen, da sie die in Ost-WestRichtung
verlaufenden Versatzverkehre zwischen Wartenberger
Weg und Blankenburger Pflasterweg aufnehmen
könnte. Diese Verkehre können durch die westliche
Ortsumfahrung Malchow nicht aufgenommen werden und
müssen ohne Verbindungsstraße zwischen Egon-ErwinKisch-Straße
und B 2 weiterhin durch die Ortslage geführt
werden.
Die westliche Ortsumfahrung Malchow dient ausschließlich
der Entlastung der Ortslage Malchow und
übernimmt die Verkehrsbeziehungen in Nord-SüdRichtung
(zwischen den in Richtung Innenstadt befindlichen
Berliner Bezirken entlang der B2 und Brandenburg
einschließlich der A 10).
Frage 8: Welchen zeitlichen Rahmen haben die weiteren
Planungen und Bau dieser drei Straßenprojekte?
Frage 9: Wer ist für die Planung dieser drei Straßenprojekte
zuständig?
Antwort zu 8 und 9: Die Verbindungsstraße zwischen
Karow und B 2 befindet sich im Planfeststellungsverfahren
(s. Antworten 1 bis 4). Vor Umsetzung der Neubaumaßnahme
ist ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss
erforderlich. Ein Baubeginn ist nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht vor 2018 möglich. Vorhabenträger ist
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Die westliche Ortsumfahrung Malchow ist aktuell im
Bundesverkehrswegeplan 2030 als vordringlicher Bedarf
aufgenommen worden. Für das erforderliche Planfeststellungsverfahren
nach Bundesfernstraßengesetz müssen erst
die personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen
werden. Eine terminliche Einschätzung hinsichtlich
eines Baubeginns ist derzeit nicht möglich. Vorhabenträger
wäre die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt des Landes Berlin als Auftragsverwaltung
des Bundes.
Für die Verbindungsstraße zwischen Egon-ErwinKisch-Straße
und B 2 wird ein Planfeststellungsverfahren
nach Berliner Straßengesetz erforderlich. Gegenwärtig
kann hierfür keine zeitliche Aussage getroffen werden.
Als Vorhabenträger würde nach gegenwärtigem Kenntnisstand
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt fungieren.
Berlin, den 17. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)