Straßenverkehr: Ortsumfahrung Ahrensfelde – Wie geht es nach der Einigung zwischen Berlin und Brandenburg weiter?, aus Senat

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Frage 1:
Welche Einigung haben Berlin und Brandenburg hinsichtlich der #Finanzierung des „#gedeckelten Trogs“ für
die #Ortsumfahrung #Ahrensfelde getroffen? Welche Kostenschätzung liegt der Realisierung eines
„gedeckelten Trogs“ aktuell zu Grunde? Welche Kosten müssten nach aktuellen Berechnungen dafür
veranschlagt werden?
Antwort zu 1:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg und die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin sind übereingekommen,
dass die auf Berliner Gebiet erforderliche #Streckenführung der Ortsumfahrung Ahrensfelde
der #B158 über die #Klandorfer Straße in Marzahn erfolgt und die Trasse dort in einem
abgesenkten Trog geführt wird, der gedeckelt wird. Die Mehrkosten hierfür gegenüber
einer ebenerdigen Lösung, die eine ca. 6 m hohe Schallschutzmauer erfordern würde,
betragen ca. 10 Mio. EUR, die von Brandenburg und Berlin hälftig getragen werden.
Frage 2:
Welche unmittelbaren Auswirkungen hat die Einigung auf die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens?
Wann wird das Verfahren wieder eröffnet?
Frage 3:
Welche Planungsschritte werden nun in welchem Zeitraum erfolgen?
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Frage 4:
Wann und wie werden die Einwendungen aus der öffentlichen Beteiligung ausgewertet?
Frage 5:
Können nach jetzigem Verfahrensstand noch grundsätzliche Veränderungen an der Variante vorgenommen
werden? Welche Varianten wären neben der Realisierung des „gedeckelten Trogs“ noch denkbar?
Frage 6:
Inwiefern wäre auch eine Trassenführung über die Wuhletalstraße/Kemberger Straße möglich? Inwiefern
teilt der Senat die Auffassung, dass bei einer solchen Trassenführung auch das Dorf Falkenberg vom
Verkehr entlastet würde, sofern in der Folge die Bitterfelder Straße als Zubringer des Verkehrs aus
Hohenschönhausen dienen würde?
Frage 7:
Welche Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung des Trogs und weiterer Lärmschutzmaßnahmen bestehen
noch?
Antwort zu 2 bis zu 7:
Die Planung des Neubaus der Ortsumgehung Ahrensfelde wird auf Grundlage einer
Verwaltungsvereinbarung federführend durch das Land Brandenburg bearbeitet. Am
16.09.2011 wurde das #Planfeststellungsverfahren durch Ankündigung der Auslegung der
Antragsunterlage eingeleitet.
Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange mit- und gegeneinander, als
Voraussetzung der Beantwortung der Einwendungen und in Vorbereitung der Erörterung,
ist zwischenzeitlich zum Stillstand gekommen. Grund dafür waren/sind Differenzen
zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem
Bundesrechnungshof (BRH) und den Vorhabenträgern (Länder Berlin und Brandenburg) z.
B. hinsichtlich der Notwendigkeit eines Tunnels auf Berliner Gebiet und grundsätzlich
hinsichtlich der Berechnung der Lärmemissionen.
Nach der Erklärung der Länder Berlin und Brandenburg sind nunmehr vor
Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens die vorliegenden Planungsunterlagen
zu aktualisieren. Die Eckpunkte der Aktualisierung sind zuvor mit dem BMVI abzustimmen.
Die Fragestellungen 2 bis 7 können somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet
werden.
Frage 8:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass die Einrichtung eines Planungsbeirates für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde eine sinnvolle Maßnahme zur weiteren Begleitung der Planungen wäre?
Antwort zu 8:
Darüber ist zu gegebener Zeit gemeinsam mit dem Land Brandenburg zu entscheiden.
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Frage 9:
Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um die Verkehrssituation vor Ort zu verbessern, in dem der
Umweltverbund, insbesondere der öffentliche Personennahverkehr, gefördert wird?
Antwort zu 9:
Das Land Berlin hat den in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern des Umlands
öffentlichen Personennahverkehr in diesem Bereich in den vergangenen Jahren deutlich
ausgebaut. Die bisher in Lichtenberg endende Linie RB 25 wurde bis zum Bahnhof
Ostkreuz verlängert, so dass Kunden aus dem Umland u. a. den Berliner S-Bahn-Ring
umsteigefrei erreichen können. Weiterhin wurde der Busverkehr zwischen Berlin und der
Gemeinde Ahrensfelde (Ortsteile Klarahöh, Neu Lindenberg und Lindenberg) vom 60- auf
den 20-Minuten-Takt verdichtet.
Frage 10:
Welche Position vertritt der Senat hinsichtlich der Möglichkeit einer Taktverdichtung auf der Strecke RB 25
(NEB) einschließlich der Prüfung der Wiederherstellung der Strecke bis Tiefensee/Wriezen?
Antwort zu 10:
Gemeinsam mit dem Land Brandenburg sind für den Schienen-Regionalverkehr
Kapazitätserweiterungen vorgesehen, um der gestiegenen Nachfrage zu entsprechen.
Dabei sind für die RB 25 kurzfristig längere Züge geplant. Im Rahmen der nur in
begrenztem Maße zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist dies im Vergleich zu einer
Taktverdichtung, die die Bestellung zusätzlicher Züge erfordert, die wirtschaftlichere
Lösung. Zu einer Wiederinbetriebnahme der Strecke von Werneuchen über Tiefensee
nach Wriezen kann der Berliner Senat keine Auskunft geben, da dieser Streckenteil im
Land Brandenburg liegt.
Frage 11:
Welche Anstrengungen unternimmt der Senat gemeinsam mit Brandenburg, um die Busverbindungen der
umliegenden Brandenburger Gemeinden in Richtung Berlin mit dem Ziel der verkehrlichen Entlastung der
Ortsteile zu verbessern?
Antwort zu 11:
Der Senat befindet sich über die Arbeitsgruppe der Aufgabenträger des
Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) in regelmäßigem Austausch mit den
Brandenburger Aufgabenträgern und auch konkret mit dem hier für den Busverkehr
zuständigen Umland-Landkreis Barnim. Das Land Berlin hat dabei auch seine Bereitschaft
erklärt, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs entsprechend der territorialen
Zuständigkeit zu finanzieren. Da jedoch die Siedlungsschwerpunkte vorrangig an der
Achse der RB 25 liegen, liegt der hauptsächliche Fokus weiterer Angebotserweiterung auf
dem schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV).
Frage 12:
Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um mit den umliegenden Brandenburger Gemeinden die
Radverkehrsverbindungen entlang der B 1, B 5 und B 158 zu verbessern und Lücken zu schließen?
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Antwort zu 12:
Sowohl die B 1/5 (auf Berliner und Brandenburger Seite) als auch die B 158 in
Ahrensfelde verfügen im Grenzbereich bereits über Radverkehrsanlagen, wenngleich
diese nicht immer den besten Zustand aufweisen. Für Unterhaltung bzw. Ausbau dieser
Radwege sind die jeweiligen Baulastträger zuständig.
Projekte des aktuellen Radverkehrsinfrastrukturprogramms gibt es in den grenznahen
Bereichen der beiden Bundesstraßen gegenwärtig nicht.
Die Anforderungen, die sich aus der Lage Berlins im gemeinsamen Verkehrsraum der
Metropolregion Berlin-Brandenburg und insbesondere aus den Mobilitätsbedürfnissen im
Stadt-Umland-Zusammenhang ergeben, werden in den weiteren Netzplanungen im Sinne
einer integrierten Angebots- und Netzentwicklung Berücksichtigung finden.
Berlin, den 13.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz