Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass die #Nahverkehrstangente („#NVT“; zusätzliches #Gleispaar am östlichen Berliner #Außenring „#BAR“) für ein klima- und sozialverträgliches #Verkehrsangebot in den östlichen Berliner Bezirken und darüber hinaus ins Umland erhebliche Bedeutung hat.
Bereits vor Jahrzehnten wurde aufgrund des Bedarfs einer östlichen Schienen-Tangente eine zweigleisige (östliche) Erweiterung der (beizubehaltenden) Fernbahngleise des Berliner Außenrings geplant, die Fläche wurde seitdem #freigehalten, und es wurden sogar schon #Vorleistungen erbracht.
Frage 1:
Aus welchen Gründen drängt es sich planerisch auf, die Nahverkehrstangente auf der #Ostseite der #Fernbahntrasse des Berliner Außenrings (BAR) einzuordnen?
In seiner Sitzung am 27. Februar 2024 hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Manja Schreiner, beschlossen, zwischen dem #S-Bahnhof #Springpfuhl und dem #Grünauer Kreuz eine neue #S-Bahnverbindung zu schaffen.
PRO BAHN Berlin-Brandenburg bezieht klar Stellung zur Lösung der anhaltenden #Verkehrsprobleme im Berliner Nordosten und Südosten, die im starken #Straßenverkehr mit Lärm, Flächenverbrauch, verschmutzter Luft und Unfällen sowie mit langsamen, umständlichen und #stauanfälligen Busverbindungen bestehen. Die Forderung lautet: umgehende Nutzung und Erweiterung des östlichen #Eisenbahn-Außenrings (#Karower Kreuz – #Biesdorfer Kreuz – #Grünau) für den #Personenverkehr.
Wann hat der Senat den Auftrag für die Trassierungsstudie an die DB erteilt? Frage 4:
Seit wann arbeitet die DB an der Trassierungsstudie?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Auftrag zur Erstellung einer Trassierungsstudie für die südliche NVT wurde Anfang 2021 erteilt und im Anschluss von der DB AG aufgenommen.
Frage 5:
Welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse liegen gemäß der Trassierungsstudie für die südliche Nahverkehrstangente vor?
Frage 6:
Welche Varianten für eine südliche Nahverkehrstangente liegen vor und wie bewertet der Senat die einzelnen Varianten?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Trassierungsstudie hat die technische Machbarkeit für verschiedene Varianten der Ausführung als #S-Bahn- oder #Regionalverkehrslösung nachgewiesen. Es wurden Lösungsmöglichkeiten für verschiedene Konfliktbereiche entlang der Strecke zwischen Berlin- #Springpfuhl und der Einbindung im #Grünauer Kreuz aufgezeigt, die in zukünftigen Planungsphasen in Abhängigkeit von der gewählten Ziellösung vertiefter untersucht werden müssen.
Es sind folgende Varianten erarbeitet worden:
#Ausführung als #zweigleisige S-Bahn neben einem zweigleisigen Berliner Außenring (#BAR) für die #Fernbahn mit Untervarianten zur künftigen Führung des BAR sowie
eine #Erweiterung des BAR in mehreren Varianten auf bis zu #vier Gleise.
Alle Varianten sind technisch machbar. Eine endgültige Bewertung der verschiedenen Varianten kann erst nach Abschluss weiterer Untersuchungen erfolgen.
Frage 7:
Welche weiteren Untersuchungen zur Schienen-TVO sind erfolgt und welche Ergebnisse liegen dazu vor? Frage 8:
Welche weiteren Untersuchungen zur Schienen-TVO sind noch geplant und wann werden Ergebnisse erwartet?
Frage 9:
Wird plangemäß der #Systementscheid Ende 2023 erfolgen können? Wenn nein, warum nicht? Liegen dafür alle Untersuchungen vor? Wenn nein, welche fehlen?
Antwort zu 7, 8 und 9:
Die Fragen 7, 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Mai 2023 wurde die Bearbeitung einer #fahrplantechnologischen Überprüfung bei der DB Netz AG angestoßen, die Auskunft geben soll, inwieweit die bisher in der Trassierungsstudie berücksichtigte Infrastruktur #fahrplanseitig auskömmlich ist. Ergebnisse werden nach Auskunft der DB Netz AG im Herbst 2023 erwartet.
Des Weiteren erfolgt durch den Senat eine Prognose der #Verkehrsnachfrage. Diese soll in den weiterhin für Ende 2023 angestrebten Systementscheid für eine #Ausführung als S-Bahn- oder Regionalverkehrslösung einfließen. Im Nachgang zum Systementscheid ist die Untersuchung zum Nachweis der #Wirtschaftlichkeit vorgesehen. Weitere Schritte bestimmen sich nach dem Ergebnis der Untersuchungen.
Frage 10:
Sind jedwede #Freihaltungen der Trasse für S-Bahn- oder Regionalverkehr planerisch abgesichert?
Antwort zu 10:
Aussagen zu #Flächenfreihaltungen können erst nach Abschluss der Vorplanung getroffen werden.
Frage 11:
Wann werden Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erfolgen können? Welchen Einfluss hat darauf die geplante #Straßen-TVO?
Antwort zu 11:
Die Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens südliche NVT erfolgt im Anschluss an den Systementscheid. Die geplante TVO hat darauf keinen Einfluss.
Frage 12:
Gibt es #Zielkonflikte zwischen der Straßen-TVO und der Schienen-TVO?
Frage 13:
Resultieren Limitierungen für die Realisierung einer Schienen-TVO aufgrund der geplanten Straßen-TVO?
Antwort zu 12 und 13:
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Beide Vorhaben haben in ihrer verkehrlichen Zielstellung ihre Berechtigung und können #nebeneinander errichtet werden. Hinsichtlich der #Harmonisierung der Planungen für die TVO und NVT und zur Verhinderung möglicher Zielkonflikte wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 12425 aus dem Juli 2022 verwiesen.
Frage 14:
Wird der Senat das Vorhaben der südlichen Nahverkehrstangente in das Programm #i2030 aufnehmen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 14:
Der Senat beabsichtigt, in Abstimmung mit den weiteren i2030-Partnern Land Brandenburg, Deutsche Bahn AG und Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH die Planungen in das Maßnahmenportfolio von i2030 aufzunehmen und hat Prüfungen zur Aufnahme angestoßen.
Frage 1: Gibt es aktuelle #Planungen zum Bau des #S-Bahnhofes #Bucher Straße? Wenn ja, wie ist der genaue #Planungsstand? Frage 3: Wann sollen die Planungen für den S-Bahnhof Bucher Straße beginnen? Frage 5: Wann ist mit einer #Fertigstellung des S-Bahnhofes Bucher Straße zu rechnen?
In welchem Stadium befinden sich die Planungen zum #Bau des Turmbahnhofes am #Karower Kreuz?
Antwort zu 1:
Die DB teilt hierzu mit:
„ Im Rahmen des Infrastrukturprojektes #i2030 planen die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn AG (DB AG) und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) u.a. die Verlängerung der #S-Bahnlinie #S75 vom derzeitigen #Endbahnhof#Wartenberg entlang des Berliner Eisenbahn-Außenrings über das Karower Kreuz bis zur Einfädelung in die heutige #S8 in Richtung #Hohen Neuendorf (bezeichnet als „ #Nahverkehrstangente Nord“ ). Am Karower Kreuz soll im Rahmen des Vorhabens zur Streckenverlängerung der S75 ein bedeutender #Umsteigebahnhof („ #Turmbahnhof Karower Kreuz“ ) errichtet werden. Dazu sollen sowohl an der #Stettiner Bahn als auch am #Eisenbahn-Außenring jeweils Bahnsteige für den #Regional- und S-Bahn-Verkehr errichtet werden. Die Planung befindet sich derzeit in der Phase der fortgeschrittenen Grundlagenermittlung.“
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand zur Realisierung des Schienenverkehrsausbaukonzeptes „#i2030“? (bitte den aktuellen #Planungsstand und #Umsetzungsstand der einzelnen Teilprojekte auflisten) Antwort zu 1:
Frage 1: Was ist der genaue Stand der Planung der #Verlängerung der #S75 von #Wartenberg zum #Karower Kreuz (nördlicher Abschnitt der #Nahverkehrstangente) und darüber hinaus? Antwort zu 1: Im Rahmen des Infrastrukturprojektes #i2030 planen die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn AG und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) u.a. die Verlängerung der S-Bahnlinie S75 vom derzeitigen Endbahnhof Wartenberg entlang des Berliner EisenbahnAußenrings über das Karower Kreuz bis zur Einfädelung in die heutige S8 in Richtung Hohen Neuendorf (bezeichnet als „Nahverkehrstangente Nord“). Die Planung für die Verlängerung der S75 befindet sich derzeit in der Phase der Grundlagenermittlung.
Frage 1: Wie viele #Maßnahmen wurden bereits zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der Deutschen Bahn vereinbart? Frage 3: Welche Vorhaben sind bislang in der #Sammelvereinbarung vereinbart Antwort zu 1 und 3: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 3 gemeinsam beantwortet. Im Rahmen einer 1. Tranche wurden zehn Maßnahmen vereinbart, im Rahmen einer 2. Tranche weitere 13 Maßnahmen.
Frage 1: Wie schätzt der Berliner Senat die #Verkehrssituation bezogen auf den #ÖPNV, Rad- und #Fußverkehr, #MIV sowie #Wirtschaftsverkehr und Durchgangs- und #Pendelverkehre im Berliner #Nordosten ein? Frage 2: Wie bewertet der Senat die #Leistungsfähigkeit der #Verkehrsinfrastruktur im Berliner Nordosten in den Stunden der #Spitzenauslastung ein? Antwort zu 1 und 2: Die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Nordosten ist seit Jahren stark #angespannt. Dies betrifft den #Umweltverbund sowie auch den motorisierten #Individualverkehr (MIV). Die Nachfrage im öffentlichen Verkehr ist in den letzten Jahren im Nordostraum gestiegen. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Auslastung seit 2020 im Vergleich zur Entwicklung der 2010er Jahre zurückgegangen. In den nächsten Jahren wird durch die Entwicklung des Nordostraums jedoch wieder mit einer starken Steigerung gerechnet. Das vorhandene Straßennetz ist geprägt von leistungsfähigen Radialen und fehlenden tangentialen Verbindungen und kann das Verkehrsaufkommen des MIV nur bedingt aufnehmen. Attraktive Rad- und 2 Fußwegrouten sind noch nicht ausreichend vorhanden und stellen angesichts der Ausdehnung des Gebiets bisher nur für wenige Menschen eine Alternative zur Nutzung des ÖPNV und MIV dar. Frage 3: Gibt es ein aktuelles, #integriertes#Verkehrskonzept für den Nordosten von Berlin, das den ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, MIV, Wirtschaftsverkehr sowie die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt, bzw. wann wird dieses vorgelegt oder aktualisiert? Antwort zu 3: Der #Stadtentwicklungsplan#Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) ist die langfristige und integrierte Planung für das Berliner Verkehrssystem und berücksichtigt hierfür auch räumliche Strategien und Maßnahmen. Ebenso werden dabei der Nahverkehrsplan für die Gesamtstadt und das Mobilitätsgesetz berücksichtigt. Für den Bereich Nordostraum ist die Erstellung eines Verkehrsentwicklungskonzepts geplant. Eine Zeitplanung liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor. Frage 4: Wann legt der Senat den Entwurf sowie die finale Fassung des Verkehrskonzepts für Karow vor? Antwort zu 4: Mit den Ergebnissen ist im zweiten Quartal 2023 zu rechnen. Frage 5: Wurde das Konzept senatsintern oder unter Beauftragung Dritter erstellt? Wenn Dritte beauftragt wurden, wer erhielt den Auftrag und wie hoch ist der Auftragswert? Antwort zu 5: Das Konzept ist derzeit im Vergabeverfahren; Auftragnehmer und Auftragswert können daher noch nicht benannt werden. Frage 6: In welcher Form ist eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden oder in Planung? 3 Antwort zu 6: Eine gesonderte Bürgerbeteiligung allein für das Mobilitätkonzept ist nicht vorgesehen. Frage 7: Welche Prämissen, bspw. zur #Einwohnerzahl, #Verkehrsentwicklung, #Modal Split u.ä., wurden für das Verkehrskonzept gesetzt? Antwort zu 7: Das Konzept soll phasenbezogen Entwicklungsszenarien für Mobilitätsformen und die Wohnungsbauentwicklung aufzeigen und orientiert sich an den Zielen des StEP MoVe. Frage 8: Welche Szenarien werden von dem Verkehrskonzept genutzt? Antwort zu 8: Als Entwicklungsszenarien werden zugrunde gelegt: a. Ist-Zustand b. Szenarienentwicklung 2022-2026: Berücksichtigung der Realisierung der #B2- Verbindungsstraße und damit verbundene #MIV-Anschlüsse, sowie #Erneuerung der #Sellheimbrücke mit Integration der Zwischenergebnisse aus Phase 1 für den Zeitraum bis 2026. c. Szenarienentwicklung 2026-2030: Berücksichtigung einer teilweise realisierten #Bebauung der drei #Teilgebiete, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1 und 2 für den Zeitraum 2026 bis 2030. d. Ziel-Zustand: Gesamtszenario unter Berücksichtigung der Realisierung aller Baupotenziale, sowie der neuen Infrastruktur aus Phase 1-3 für den Zeitraum ab 2030. Frage 9: In welcher Beziehung steht das Verkehrskonzept Karow zu anderen #Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner Nordosten? Antwort zu 9: Im Laufe der Erarbeitung werden die Verkehrsschätzungen für die nördlich gelegenen Bauentwicklungen einfließen. 4 Frage 10: Welche zusätzlichen #Verkehrsmengen werden für die anderen Stadtentwicklungsvorhaben im Berliner Nordosten, bspw. Blankenburger Süden, Elisabethaue, Buch u.ä., erwartet? Antwort zu 10: Die Verkehrsmengenberechnungen für die nordöstlichen Entwicklungsvorhaben sind noch nicht abgeschlossen. Eine entsprechende Verkehrsbetrachtung für den Nordostraum wird noch in Auftrag gegeben. Frage 11: Welche #Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche #Takte haben die Linien? Antwort zu 11: A) #S-Bahn-Verkehr Gemäß aktuellem Planungsstand ist im Zielkonzept das folgende S-Bahn-Betriebsprogramm im Bereich des Turmbahnhofes Karower Kreuz vorgesehen: Abschnitt Blankenburg-Buch: · Linie #S2 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt), · dritte #Zuggruppe nach Buch (aktuelle Planung sieht Führung der Linie #S26 nach Buch vor) im 20-Minuten-Takt während der Haupt- und Nebenverkehrszeit, · Mit Inbetriebnahme der nördlichen #Nahverkehrstangente (Verlängerung #S75 Wartenberg – Bucher Straße) ist es in Abhängigkeit der weiteren verkehrlichen und nachfrageseitigen Entwicklung geplant, die Linie #S8 zeitweise als #vierte Zuggruppe im 20-Minuten-Takt nach #Buch zu führen. Abschnitt Wartenberg – Bucher Str.: · Linie S75 im 10-Minuten-Takt (in Tagesrandlage im 20-Minuten-Takt, im Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt). B) #Regionalverkehr Gemäß aktuellem Planungsstand sind in den Betriebskonzepten der entsprechenden Verkehrsverträge im Bereich des #Turmbahnhofes Karower Kreuz folgende Leistungen im Regionalverkehr vorgesehen: 5 Abschnitt Berlin-Gesundbrunnen – Bernau: · Linie #RE3 Lutherstadt Wittenberg – Berlin – Schwedt/Stralsund im Stundentakt (täglich 4 bis 1 Uhr), · Linie #RE9 Berlin Südkreuz – Angermünde – Szczecin im 2-Stunden-Takt (täglich 6/7 bis 22/23Uhr), · Linie #RB27 Heidekrautbahn – 30-Minuten-Takt zwischen Basdorf und BerlinGesundbrunnen Abschnitt Berlin-Hohenschönhausen – Oranienburg: · Linie R#B12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt im Stundentakt (Mo-Sa 5 bis 23/0 Uhr, So 6 bis 23/0 Uhr), · Linie #RB32 Ludwigsfelde – Flughafen BER – Berlin Ostkreuz – Oranienburg im Stundentakt (täglich 4:30/5:30 bis 22:30/23:30 Uhr). Frage 12: Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteigerinnen und Aussteiger und wie hoch wird die Zahl der Umsteigerinnen und Umsteiger geschätzt? Antwort zu 12: Mit Berücksichtigung der #Verlängerung der S-Bahn-Linie S75 von #Wartenberg in Richtung #Birkenwerder werden am Karower Kreuz ca. 5.000 Quelleinsteiger und Zielaussteiger sowie ca. 13.000 Umsteiger zwischen allen Verkehrsmitteln prognostiziert. Die Zahl für den Quell- und Zielverkehr hängt von der Entwicklung insbesondere in Karow Süd ab – die hier genannte Zahl berücksichtigt bereits eine Entwicklung in diesem Bereich. Frage 13: Welche Bus- und Straßenbahnlinien sollen am Karower Kreuz halten? Antwort zu 13: Eine #Straßenbahnanbindung des Karower Kreuzes ist nicht geplant. Im #Busverkehr gibt es Planungen, den Bahnhof Karower Kreuz im nördlichen und östlichen Quadranten an das #Busliniennetz anzubinden. Das Busliniennetz wird in Abhängigkeit von baulichen Entwicklungen im Raum Karow weiterentwickelt und gegebenenfalls um eine zusätzliche Kiezbuslinie ergänzt, sodass derzeit weder die Linienführungen noch die Liniennummern angegeben werden können. 6 Frage 14: Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom VBB angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) am Karower Kreuz von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren? Antwort zu 14: Die verkehrstechnische #Erreichbarkeit ist noch nicht ausreichend untersucht worden, als dass für den Einzugsbereich an diesem Umsteigebahnhof eine Schätzung von Wohnenden und Arbeitenden zum jetzigen Zeitpunkt möglich wäre. Frage 15: Welche Anzahl an PKW- und Fahrradstellplätzen bzw. -parkplätzen wird am Karower Kreuz geplant bzw. bis wann werden die Planungen konkretisiert? Antwort zu 15: Diesbezügliche Aussagen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Erst wenn die Planungen zum Bau des Turmbahnhofs Karower Kreuz konkreter werden und die Erschließung des Bahnhofs aus den umgebenden Siedlungsgebieten Konturen annimmt, können auch Vorgaben zur Dimensionierung der #Fahrradabstellanlagen („Bike&Ride“) gemacht werden. Grundsätzlich wird angestrebt, dass an den #Zugängen zum Bahnhof aus allen vier umgebenden Quadranten #Fahrradstellplätze positioniert werden. Die Errichtung von #Pkw-Stellplätzen („Park&Ride“) ist nicht vorgesehen. Es könnten lediglich an ausgewählten Zufahrten einzelne Stellplätze bzw. Vorfahrten zum Bringen und Abholen von Fahrgästen sowie #Taxi- und ggf. #Carsharing-Stellplätze geschaffen werden. Frage 16: Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und Fernbahn auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist? Antwort zu 16: Der genaue Verlauf der S75-Verlängerung entlang des Berliner Eisenbahn-Außenrings (BAR) von Wartenberg bis zur Einfädelung vor der Bucher Straße steht noch nicht fest und wird sich erst im Zuge der Vorplanung herauskristallisieren. Erste Aufschlüsse darüber gibt die Trassierungsstudie, die jedoch noch nicht abgeschlossen ist (siehe Antwort zu 17). 7 Nach bisherigem Kenntnisstand verläuft die S75 von Wartenberg kommend entlang der Nordostseite des BAR, unterquert dann die östliche Verbindungskurve des Karower Kreuzes und durchsticht anschließend den Bahndamm der Stettiner Bahn. Im weiteren Verlauf in Richtung Bucher Straße wird es dann vrsl. ein Überwerfungsbauwerk (Über- oder Unterführung) geben, sodass die S75 niveaufrei auf die Südwestseite des BAR verschwenken kann. Frage 17: Bis wann werden die Trassierungsstudie, die #Grundlagenuntersuchung inkl. Fahrplanbetrachtungen und grobe Kostenschätzung für die S75 vorgelegt? Antwort zu 17: Die Trassierungsstudie inklusive einer ersten groben Kostenschätzung soll seitens der DB AG im vierten Quartal 2022 vorgelegt werden. Weitere Grundlagenuntersuchungen und #Fahrplanbetrachtungen sollen dann im kommenden Jahr folgen. Frage 18: Wie wird die S75 am Karower Kreuz eingebunden? Besteht hier #Baufreiheit? Antwort zu 18: Zum geplanten Verlauf der S75-Verlängerung siehe die Antwort zu 16. Genaue Aussagen zur Lage der Gleise und des Bahnsteigs der S75 am Bahnhof Karower Kreuz können erst mit Vorliegen der Vorplanung getroffen werden. Dies betrifft dementsprechend auch Fragen zur Baufreiheit. Frage 19: Welche Möglichkeiten zu einer Verlängerung der #Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof #Blankenburg Richtung #Französisch-Buchholz mit Anschluss an die #Straßenbahnlinie#50? Antwort zu 19: Die geltenden Planungen des Senats sehen eine Verlängerung der M2 in Richtung Französisch Buchholz nicht vor. Nach aktuellem Kenntnisstand würde der Fahrgastnutzen die hohen Kosten, u.a. durch die erforderliche Aufweitung der Eisenbahnüberführung am S-Bahnhof Blankenburg, dieser Verlängerung gegenwärtig nicht rechtfertigen. Sollte sich dies in Zukunft ändern, wäre eine Neubewertung und ggf. vertiefende Untersuchung der Verlängerungsoption notwendig. 8 Frage 20: Welchen Sachstand gibt es zur #Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher Leistungsphase befindet sich diese? Wann ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen? Antwort zu 20: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden für die Verbindungsstraße vom Knotenpunkt Blankenburger Chaussee – Alt-Karow / Bahnhofstraße bis zur Straße Am #Luchgraben zur B 2 die Antragsunterlagen für das Verfahren hinsichtlich der Ergebnisse aus dem Erörterungstermin vom 27.11.2017 überarbeitet und mit den Unterlagen aus dem laufenden Verfahren zusammengeführt. Als Schwerpunkt der notwendigen Planungsanpassung gegenüber 2017 erfolgt die Planung einer separaten Radwegführung unter Berücksichtigung neuer Gesetze und Regelwerke (z.B. Mobilitätsgesetz, Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege) sowie die Berücksichtigung der Interessen unmittelbar Betroffener. Die wiederholte Auslegung der Planungsunterlagen mit anschließendem Erörterungstermin für die von der Planung Betroffenen wird im 2. Halbjahr 2023 angestrebt. Der Baubeginn steht im kausalen Zusammenhang zum Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und ist daher nicht konkret bestimmbar. Frage 21: Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind? Antwort zu 21: Es liegen keine weiteren relevanten Informationen vor.
Berlin, den 11.10.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz