S-Bahn: i2030: Sammelvereinbarung S-Bahn, aus Senat

25.10.2022

Frage 1:
Wie viele #Maßnahmen wurden bereits zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der Deutschen Bahn
vereinbart?
Frage 3:
Welche Vorhaben sind bislang in der #Sammelvereinbarung vereinbart
Antwort zu 1 und 3:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 3 gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen einer 1. Tranche wurden zehn Maßnahmen vereinbart, im Rahmen einer 2. Tranche
weitere 13 Maßnahmen.


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Maßnahmen der 1. Tranche:
1) #Werkstattanbindung #Fredersdorf (Anbindung an den Ist-Zustand)
2) Werkstattanbindung #Hennigsdorf (Anbindung an den Ist-Zustand)
3) #Nahverkehrstangente #Wartenberg#Schönerlinder Str. inklusive #Vollausbau
Werkstattanbindung #Schönerlinder Str.
4) Werkstattanbindung #Waßmannsdorf inklusive #Blockverdichtung #Zuführungsstrecke
(Grünauer Kreuz – BER T5) und Erweiterung des Bahnhofs #BER T5
5) #Abstellanlage #Schönholz
6) Abstellanlage #Südkreuz
7) Abstellanlage #Lichterfelde West
8) Abstellanlage #Bundesplatz
9) #Zugbildungsanlage #Tempelhof
10) #Zweigleisigkeit #Hoppegarten#Strausberg inklusive #Vollausbau Werkstattanbindung
Fredersdorf
Maßnahmen der 2. Tranche:
1) Abstellanlage #Beusselstraße/Westhafen
2) Zweigleisiger Ausbau #Buch#Bernau
3) Abstellanlage #Frohnau
4) Umwandlung Haltepunkt #Westkreuz in einen Bahnhof
5) Abstellanlage #Waidmannslust
6) Abstellanlage #Marzahn
7) Zugbildungsanlage #Nordbahnhof
8) Abstellanlage #Lichterfelde Süd
9) 3. #Bahnsteigkante #Halensee
10) 3. Bahnsteigkante #Messe Nord und Anbindung Kehranlage
11) 3. Bahnsteigkante #Westend
12) Verkehrsstation #Kamenzer Damm
13) Abstellanlage #Hundekehle
Frage 2:
Finden Fortschreibungen der Sammelvereinbarung bzgl. der Kosten und Termine statt?
Antwort zu 2:
Ja, die vereinbarten Maßnahmen werden regelmäßig fortgeschrieben. Die Fortschreibung ist in
der Sammelvereinbarung vertraglich geregelt.
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Frage 2 a):
Wann ist die nächste Fortschreibung geplant?
Antwort zu 2a):
Eine aktuelle Fortschreibung zu den Maßnahmen der 1. Tranche liegt den Ländern Berlin /
Brandenburg zur Bestätigung vor. Zudem soll Ende 2022 ein Maßnahmenpaket einer 3. Tranche
vereinbart werden.
Frage 2b):
Inwiefern wirken sich Kostensteigerungen aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs aus?
Antwort zu 2b):
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Eine Auswirkung der genannten Gründe auf die Kosten kann nicht ausgeschlossen werden,
insbesondere für Bauleistungen. Für die bisherigen Planungsleistungen können allerdings derzeit
keine Auswirkungen festgestellt werden.“
Frage 4:
Welche Gesamtkosten sind je Maßnahme vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die geschätzten Kosten für die einzelnen Maßnahmen unterscheiden sich sehr stark. Gemäß den
vorliegenden Grobkostenschätzungen besitzen die bislang vereinbarten Maßnahmen der 1. und

  1. Tranche ein Volumen von ca. 2,7 Milliarden Euro. Mit zunehmendem Planungsfortschritt
    können die erwarteten Kosten genauer bestimmt werden.
    Frage 5:
    Wann ist die Inbetriebnahme je Maßnahme vorgesehen?
    Antwort zu 5:
    Verlässliche Angaben zu den Terminen der Inbetriebnahme für die einzelnen Projekte können
    heute noch nicht gemacht werden. Diese hängen stark vom Verlauf der Planungsarbeiten, der
    erforderlichen Durchführung der Planrechtsverfahren sowie der Finanzierungssicherung für die
    einzelnen Planungsstufen sowie dem Zeitbedarf für die eigentliche Baudurchführung ab.
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    Frage 6:
    Wie sollen die Vorhaben finanziert werden?
    Antwort zu 6:
    Die Finanzierung der Planungsleistungen erfolgt durch Mittel der Länder Berlin und Brandenburg.
    Die Finanzierung der Umsetzung wird für den jeweiligen Einzelfall abgestimmt werden.
    Grundsätzlich kommen verschiedene Finanzierungsarten in Frage, insbesondere Finanzhilfen des
    Bundes gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), Eigenmittel der Länder und
    Mittel gem. Anlage 8.7 der LuFV (Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund
    und der DB; Maßnahmen, die der Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs dienen).
    Frage 7:
    Ist die Aufnahme weiterer Maßnahmen in die Sammelvereinbarung geplant?
    Antwort zu 7:
    Ja, gegenwärtig befindet sich die Maßnahmenauswahl für eine 3. Tranche zwischen den Ländern
    und der DB in Vorbereitung.
    Frage 7a:
    Wann?
    Antwort zu 7a:
    Ziel ist ein Abschluss des dafür erforderlichen Nachtrags der Sammelvereinbarung S-Bahn bis
    zum Ende des Jahres 2022.
    Frage 7b:
    Welche Maßnahmen sollen aufgenommen werden?
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    Antwort zu 7b:
    Um die S-Bahn weiter zu entwickeln und Engpässe zu beseitigen, sind ca. 25 weitere Maßnahmen
    in einer so genannten Nachrückerliste benannt. Derzeit läuft zwischen den Ländern Berlin und
    Brandenburg sowie der DB die Abstimmung, welche dieser Maßnahmen in eine 3. Tranche
    aufgenommen werden. Diese Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen.

    Berlin, den 20.10.2022
    In Vertretung
    Dr. Meike Niedbal
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

    www.berlin.de

    https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13451.pdf