BVG: Mangel an Fahrer:innen von Straßenbahnen, U-Bahnen, Bussen und Fähren bei der BVG, aus Senat

14.09.2023

  1. Wie viele #Straßenbahnfahrer:innen, -Bahn-Fahrer:innen und #Busfahrer:innen waren in der Zeit von 2019 bis heute bei der #BVG angestellt? (Aufstellung inklusive #BT Berlin #Transport nach Jahren erbeten.)

Zu 1.: Die BVG gibt dazu Folgendes an:

Fahrer:innen ohne Fahrer:innen in 
Ausbildung (in Köpfen)31.12.201931.12.202031.12.202131.12.202231.07.2023
Fahrer* innen BVG AöR5.2135.5855.6725.6765.748
Fahrer*innen Bus3.3843.6433.6753.6753.701
Fahrer*innen U-Bahn594625606615668
Fahrer*innen  Straßenbahn1.2351.3171.3911.3861.379
BT Fahrer* innen1.8551.8171.8651.8101.673
BT-O1.6161.5871.6111.5711.504
BT-U239230254239169
Fahrer* innen Konzern7.0687.4027.5377.4867.421
  • Wie viele Straßenbahnfahrer:innen, U-Bahn-Fahrer:innen und Busfahrer:innen waren in der Zeit von 2019 bis heute bei der BVG in #Teilzeit beschäftigt? (Aufstellung nach Jahren erbeten.)
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BVG: Mitarbeitersituation der BVG und der Berlin Transport (BT)?, aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
1. Wie lange dauert der #Einstellungsprozess bei der BVG bei den klassischen Berufen #Fahrdienst,
#Werkstatt, #Verwaltung, Innendienst (ggfs. weitere)?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Dauer des Einstellungsprozesses nicht pauschal
beantwortet werden kann. Ziel ist es, den Prozess durchschnittlich und über alle Berufsgruppen innerhalb von 75 Tagen von Auftragsklärung bis Vertragsversand zur
Einstellung erfolgreich umzusetzen. Die tatsächlichen Zeiten variieren stark je nach
Berufsgruppe, Marktsituation und genutzten Bausteinen im Auswahlprozess (Testverfahren, Gesprächsformate, Tauglichkeitsuntersuchungen etc.).
Der Einstellungsprozess wird regelmäßig evaluiert und es werden Optimierungsprojekte für die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Berufs- und
Zielgruppen umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise der Prozess für Fahrerinnen und Fahrer Omnibus 2019 neu aufgestellt. So konnte im vergangenen Jahr auch die Zielvorgabe von 500 Busfahrer/-inneneinstellungen realisiert
und darüber hinaus übertroffen werden.
Die Fahrerrecruitingprozesse zeichnen sich durch eine breite Zielgruppe und hohe
Quantität an Kandidatinnen und Kandidaten pro Jahr aus, die einen standardisierten
und verhältnismäßig kurzen Prozess durchlaufen. Demgegenüber besteht bei Recruitingaktivitäten rund um Expertenstellen (z. B. IT, Ingenieurswesen oder strategischer Einkauf) die Herausforderung in einer gezielten und effizienten Suche und
frühzeitigen Bindung an die BVG.
2. Warum wird der effektive Einstellungsprozess von der #BT nicht auf die BVG übertragen?
– 2 –
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass im Jahr 2019 bei der BVG über 1900 Stellenbesetzungen/Einstellungen realisiert wurden. Effektive und effiziente Einstellungsprozesse
sind neben der Positionierung als attraktiver Arbeitgeber wichtige Erfolgsfaktoren im
Recruiting.
Um die Effektivität der Recruitingprozesse innerhalb der BVG stetig weiterzuentwickeln und zu optimieren, werden regelmäßig Arbeitsmarkterkenntnisse, aktuelle
Trends und auch Best Practice-Beispiele anderer Unternehmen herangezogen und
nach entsprechender Analyse und Bewertung in die BVG-Prozesse übertragen. Auch
mit der BT findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zu Recruitingprozessen
statt. Wobei sowohl der Vergleich mit anderen Unternehmen im Allgemeinen als
auch mit der BT im Besonderen zeigt, dass zwar eine Übertragung von einzelnen
Prozessbausteinen oder Instrumenten realisiert werden kann, aber eine grundsätzliche Übertragung von Prozessen und Instrumenten von der BT auf die BVG nicht
möglich ist.
Die Unternehmen unterscheiden sich in ihren Rahmenbedingungen. Die BVG weist
z. B. durch ihre Größe und mit ihren circa 240 Berufsgruppen eine andere Vielfalt auf
als die BT. Diese Rahmenbedingungen wirken sich auch auf die Gestaltung von Recruitingprozessen aus und bringen unterschiedliche Anforderungen mit sich, die in allen Teilprozessen Berücksichtigung finden müssen (Freigabe- und Abstimmungsprozesse, Gestaltung von Stellenbeschreibungen, Personalsuche/-auswahl und Einstellung).
Ein weiterer entscheidender Unterschied liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Personalvertretungsgesetz (BVG) und Betriebsverfassungsgesetz (BT)).
Auch die Struktur der BVG mit entsprechenden Hierarchieebenen sowie neun
Dienststellen und einer damit verbundenen Komplexität an Entscheidungs- und Freigabeprozessen unterscheidet sich von kleineren Unternehmen, was sich beispielsweise auf die Standardisierungsmöglichkeiten von Prozessen auswirkt. Insofern werden Ideen und Best Practice-Beispiele von anderen Unternehmen regelmäßig geprüft und wenn möglich und sinnvoll auch in die BVG-Prozesse implementiert.
3. Welche #Informationstechnologie wurde in den letzten Jahren bei der Berlin Transport entwickelt?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die BT keine eigene Informationstechnologie entwickelte. Unter Nutzung gegenwärtig am Markt angebotener Informationstechnologien in
Form von Hard- und Softwareprodukten für den IT-Betrieb sowie für die Haupt- und
Unterstützungsprozesse in Betrieb und Verwaltung werden Prozesse gestaltet und
digital umgesetzt.
4. In wie weit wurde/wird die erfolgreiche entwickelte Informationstechnologie in die BVG übertragen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass sie mit der BT zur Nutzung von Informationstechnologien im Austausch steht. Darüber hinaus entwickelt und erprobt die BVG eigenständig Informationstechnologien und digitale Arbeitsmittel, die dem Personal die Arbeit
erleichtern und Vorgänge vereinfachen sollen. Seit letztem Jahr sind beispielsweise
die Bahnhofsmanager der BVG mit Tablets ausgestattet, über die sie ihre Eingaben
schnell und effizient erledigen können.
5. Wie viele #Verwaltungsbeschäftigte hat die Berlin Transport, dazu: werden Mitarbeiter in der Verwaltung als Fahrpersonal geführt, obwohl diese in der Verwaltung dauerhaft eingesetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass in der BT die Querschnittsaufgaben Personal, IT, Einkauf und Organisation, Controlling und Kommunikation dem klassischen Verständnis
von „Verwaltungsaufgaben“ zuzuordnen sind (36 Beschäftigte).
– 3 –
Dem „#Fahrbereich“ sind Bus- und U- Bahnfahrerinnen und -fahrer zuzuordnen.
Des Weiteren gibt es im Verkehrsbereich tätige Beschäftigte (47 Beschäftigte). Hierzu gehören die Aufgabengebiete Dienstplanung, Dienstzuteilung, Meister im Fahrbereich, operative Disposition im Fahrdienst, Verkehrssachbearbeitung und betriebliche
Koordination. Bei einigen dieser Positionen (14 Beschäftigte) ist eine trennscharfe
Abgrenzung „Fahrdienst“ und „Verwaltung“ nicht möglich und sinnvoll.
Berlin, den 29. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

BVG: Übergriffe gegen Fahrgäste bei der BVG und der Berlin Transport (BT)?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrs­ betriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem  Senat übermittelt wurde.  Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt.

Die Daten zu den Fragen 1 und 4 werden in der Polizeilichen #Kriminalstatistik (PKS) nicht vorgehalten. Deshalb erfolgt die Beantwortung auf Basis der Verlaufsstatistik DataWarehouse Führungsinformation (DWH-FI). Da im DWH-FI stets der tagesaktu­ elle Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) enthaltenen Daten abgebildet wird, unterliegt der Daten­ bestand fortlaufenden Änderungen, sodass ggf. vorliegende frühere Erhebungen mit der aktuellen Recherche nicht vergleichbar sind.

  1. Wie viele #Übergriffe und #Gewaltvorfälle gab es 2017, 2018 und 2019 gegen Beschäftigte des Kon­ zerns der #BVG und #BT?

Zu 1.: In POLIKS kann bei entsprechenden Fällen grundsätzlich zwischen geschä­ digtem Fahrdienstpersonal und Kontroll-/Sicherheitspersonal unterschieden werden. Beim Kontroll-/Sicherheitspersonal ist allerdings eine statistische Unterscheidung zwischen Beschäftigten der BVG und von der BVG eingesetzten Subunternehmen nicht möglich. Automatisierte Auswertungen in Bezug auf die Firma Berlin Transport (BT) sind der Polizei Berlin nicht möglich.

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigtem Fahr­ dienstpersonal der BVG. Deliktisch werden die Straftatenobergruppen dargestellt, in denen die gewaltsamen Übergriffe zusammengefasst sind.

 

a)

 

Straftatenobergruppe 2017 2018 2019
Rohheitsdelikte 195 205 225
Sexualdelikte 2 0 1
Straftaten gegen das Leben 0 0 0
Gesamt 197 205 226

Quelle: Verlaufsstatistik,  DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche  vom  17.01.2020

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigtem Kontroll-/Sicherheitspersonal:

b)

Straftatenobergruppe 2017 2018 2019
Rohheitsdelikte 345 297 31 1
Sexualdelikte 3 3 4
Straftaten gegen das Leben 0 0 0
Gesamt 348 300 315
Summe a) und b) 545 505 541

Quelle: Verlaufsstatistik,  DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche  vom  17.01.2020

 

  1. Wie hoch ist die Zahl der dadurch erfolgten Dienst-Abbrüche?

Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass zu erfolgten Dienst-Abbrüchen folgende Zahlen erfasst wurden:

 

  2017 2018 2019
Dienstabbrüche 214 254 1 53

 

  1. Welche Maßnahmen sind angedacht, das Fahrpersonal zu schützen?

Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV fol­ gende Präventionsmaßnahmen  eingerichtet sind:

  • Videoanlagen in Fahrzeugen
  • Videovollausstattung der Bahnhöfe, sowie Teilen von Liegenschaften
  • Prioritätsruf in Fahrzeugen mit Aufschaltung zur jeweiligen Leitstelle
  • Ausstattung des Bahnhofspersonals mit Handfunkgeräten   Notruftaste mit direkter Verbindung zur Leitstelle Sicherheit und Ortungsfunktion
  • Ausstattung der Verkaufsstellen  mit Alarmtasten für unverzügliche Verbin­ dung zur Leitstelle Sicherheit
  • Schulung von Erstbetreuern/ Vorgesetzten im Bereich psychologische Ers­ te-Hilfe vor Ort
  • Schulung der  Leitstellenbeschäftigten  und Vorgesetzten  im  Umgang  mit Betroffenen
  • Schockbetreuungskonzept zusammen       mit      der     Verwaltungs-Berufs­ genossenschaft
  • Angebot für Erstbetreuung und Erstgespräche durch Betriebsarzt
  • Unterweisungen zum Thema  Deeskalation  im  Rahmen der regelmäßigen Fortbildung

 

  1. Wie viele Übergriffe gab es 2017, 2018 und 2019 auf Fahrgäste?

 

Zu 4.:  Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigten Fahrgästen der BVG:

 

Straftatenobergruppe 2017 2018 2019
Rohheitsdelikte 189 246 239
Sexualdelikte 14 33 62
Straftaten gegen das Leben 0 0 0
Gesamt 203 279 301

Quelle: Verlaufsstatistik,  DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche  vom  17.01.2020

  1. Welche Maßnahmen sind zur Sicherheit der Fahrgäste angedacht?

Zu 5.: Zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste im Bereich der Bahnhöfe und in den Verkehrsmitteln sowie zur Stärkung des Sicherheitsgefühls und des zivilcou­ ragierten Miteinanders führen die Netzwerkpartner öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

  • Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
  • Deutsche Bahn AG
  • S-Bahn Berlin GmbH
  • Bundespolizei
  • Polizei Berlin

auf der Grundlage eines jahrelangen Erfahrungsaustauschs, konzeptioneller Zu­ sammenarbeit und gemeinsamer Einsatzgestaltung regelmäßig gemeinsame, si­ cherheitssteigernde Maßnahmen durch. Hierzu zählen Präsenzmaßnahmen, eine zielgerichtete  Kriminalitätsbekämpfung  und Präventionseinsätze.

Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Berliner Polizei und der BVG vom 24. Februar 2017 werden zur weiteren intensivierten Zusammenarbeit gemeinsame Streifen mit der BVG lage­ orientiert auf abgestimmten Linien von U-Bahn, Bus und Tram sowie auf  U­ Bahnhöfen forciert. Die gemeinsamen Streifen werden mit dem Ziel, ordnungswidri­ ges Verhalten oder Straftaten zu verfolgen bzw. zu verhindern, durchgeführt, um das Sicherheitsgefühl im ÖPNV zu steigern.

Straftaten im ÖPNV haben einen unverändert hohen Stellenwert in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung. Damit diese objektiv abgebildet und Brennpunkte er­ kannt werden können, erstellt das Landeskriminalamt Berlin monatlich eine Lage­ meldung ÖPNV, welche die Entwicklung ausgewählter Straftaten im ÖPNV darstellt. So lassen sich eigene und mit den Verkehrsbetreibern abgestimmte zielgerichtete polizeiliche Maßnahmen durchführen.

Die BVG teilt mit, dass folgende Maßnahmen zur Sicherheit der Fahrgäste eingesetzt werden:

  • Sukzessive Aufstockung der Anzahl der Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter
  • Einsatz der Videotechnik: aktuell rund 200 Kameras auf U-Bahnhöfen
  • Ausstattung fast aller Fahrzeuge mit Videotechnik
  • Notrufsäulen in allen 173 U-Bahnhöfen
  • Gemeinsame Einsätze der Berliner Polizei mit der BVG

 

  1. Warum versehen BVG Beschäftigte ihren Dienst nicht grundsätzlich in erkennbarer  Dienstkleidung?

Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass sich die Arbeitsrechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt und verändert hat. Aufgrund dessen kann das Fahrpersonal selbstständig entscheiden, ob es den Dienst in Dienstkleidung ausübt. Dessen ungeachtet gibt es eine Dienstkleidertragepflicht für Beschäftigte im Sicherheitsbereich und Service.

Berlin, den 29. Januar 2020 In Vertretung

Barbro  D r e h e r

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

BVG: Kosten, Umlaufkilometer, Prämien der BVG und der Berlin Transport (BT)?, aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
1. Was kostet der #Umlaufkilometer bei der #BVG und wieviel kostet der Umlaufkilometer bei der #BT?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass zur Berücksichtigung der, insbesondere beim Bus, unterschiedlichen Geschwindigkeiten der durch die BVG AöR und die BT zu erbringenden Leistungspakete für einen aussagekräftigen Vergleich die Kosten je Umlaufstunde anstatt der Kosten je Umlaufkilometer als Kennzahl herangezogen werden sollten.
Auf Basis der vorläufigen Zahlen 2019 gemäß noch nicht abgeschlossenem Jahresabschluss ergeben sich folgende Kostensätze je #Umlaufstunde:
BVG AöR 54,90 EUR/h
BT 40,97 EUR/h.
2. Wurde der Geschäftsleitung der Berlin Transport eine Prämie gezahlt?
3. Wenn ja, weshalb und in welcher Höhe?
Zu 2. und 3.: Die BVG teilt mit, dass eine über das vereinbarte #Vergütungssystem
hinausgehende #Prämienzahlung nicht vorgesehen ist.
Berlin, den 27.Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

BVG: Einigung in den BVG-Tarifverhandlungen aus BVG

Nach zum Teil sehr schwierigen #Tarifverhandlungen für die rund 14.400 Beschäftigten der #BVG AöR und der #BT Berlin Transport GmbH ist am heutigen Freitag der Durchbruch gelungen. Mit dem Abschluss wird die Bezahlung der unter den Geltungsbereich des #TV-N Berlin fallenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich verbessert.

Der Abschluss ist ein Gesamtpaket aus #Manteltarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen regelt, #Entgeltordnung, die die Einordnung der Tätigkeiten in die einzelnen #Entgeltgruppen umfasst, und #Entgelttarifvertrag, der die Bezahlung selbst regelt. Das Gesamtvolumen mit rund 50 Einzelpositionen beläuft sich auf 102 Millionen Euro pro Jahr ab Januar 2019.

Dirk Schulte, Vorstandsmitglied des #KAV Berlin und BVG-Vorstand Personal/Soziales: „Dieser Abschluss ist einmalig. Mit diesem Paket würdigen wir das vorbildliche Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Mobilität in unserer Stadt. Damit senden wir zudem eine positive Botschaft an zukünftige Bewerberinnen und Bewerber.“

Jeremy Arndt, #ver.di-Verhandlungsführer: „Es ist jetzt gelungen, die Beschäftigten aller Berufsgruppen zu berücksichtigen. Der Abschluss kann sich sehen lassen, da der neue Tarifvertrag einen deutlichen Schritt im bundesweiten Vergleich nach vorne macht.“

Der heutige Abschluss sieht u. a. Folgendes vor:

– Rückwirkend zum 1. Januar 2019 erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVG-Konzerns Einkommenssteigerungen von 8 %, mindestens aber 350 Euro pro Monat.

– Die Weihnachtszuwendung wird für alle Beschäftigten um 200 Euro auf 1.600 Euro erhöht und auch schon im ersten Jahr der Beschäftigung, dann entsprechend anteilig, gewährt.

– Weitere Verbesserungen umfassen beispielsweise die Einordnung zahlreicher Tätigkeiten in höhere Entgeltgruppen und die Einführung bzw. Anhebung von Zulagen, was in vielen Fällen zu weiteren Entgeltsteigerungen führt.

– Der Manteltarifvertrag läuft bis zum 30. Juni 2020.

– Für die Entgeltordnung, die die Einordnung der Tätigkeiten in die Entgeltgruppen regelt, wurde eine lange Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 vereinbart.

Beide Seiten zeigten sich froh darüber, nach intensiven Verhandlungen diesen Abschluss erreicht zu haben. Damit seien Streiks abgewendet und weitere Einschränkungen für die Fahrgäste vermieden worden. Mit diesem Gesamtpaket können die aktuellen sowie die zukünftigen Beschäftigten langfristig an die BVG gebunden werden.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bus + BVG: Ausfälle im BVG-Verkehr im Jahr 2018, aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zu- ständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher zu diesen Sachverhalten die Berliner Verkehrsbetriebe BVG AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verant- wortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die übermittelten Teile sind in der nachfolgenden Beantwortung der Fragen entsprechend gekennzeichnet.

Frage 1:

Wie hoch war im Jahr 2018 die #Krankenstands-Quote bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) AöR (bitte aufschlüsseln nach Kalendermonaten)?

Frage 2:

Wie hoch war im Jahr 2018 die Krankenstands-Quote bei der #BT Berlin Transport GmbH (bitte aufschlüsseln nach Kalendermonaten)?

Frage 3:

Wie hoch waren im Jahr 2018 die Krankenstände bei der BVG und der BT im Hinblick auf die jeweiligen Verkehrsbereiche U-Bahn, Straßenbahn und Bus (bitte aufschlüsseln nach Kalendermonaten)?

Antwort zu 1 bis zu 3: Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Krankenstandsquote der BVG lag 2018 im Durchschnitt bei 10,0 Prozent, die der

Berlin Transport (BT) bei 9,3 Prozent. Aufgeschlüsselt nach den Betriebsbereichen (in Prozent):

  Altbeschäftigte Neubeschäftigte Gesamt
BVG #Omnibus (VBO) 10,5 % 12,8 %  
BVG -Bahn (VBU) 11,1 % 9,4 %  
BVG #Straßenbahn (VBS) 10,3 % 11,1 %  
BVG k.A. k.A. 10,0 %
       
Berlin Transport Bus (BT- O) 9,5 %  
Berlin  Transport  U-Bahn (BT-U) 8,6 %  
Berlin Transport k.A. k.A.“ 9,3 %

Altbeschäftigte sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits vor der Einführung des Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) 2005 bei der BVG beschäftigt waren.“

Frage 4:

Welcher Anteil der im Jahr 2018 in Berlin insgesamt nicht erbrachten Verkehrsleistungen ist auf den Krankenstand der Mitarbeiter von BVG und BT zurückzuführen und worauf sind die restlichen Anteile zurückzuführen (bitte aufschlüsseln nach Anteil, Kalendermonaten und Kilometern)?

Antwort zu 4:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die BVG hat ihre Leistung in den vergangenen Jahren über alle Betriebsbereiche kontinuierlich gesteigert. Im Jahr 2018 konnte das Wachstum allerdings nicht in dem geplanten Umfang erreicht werden, was sowohl personal- als auch fahrzeugbedingte Ursachen sowie externe Gründe hatte.

Im Bereich Omnibus konnten 2018 nur 400.000 zusätzliche Nutzwagenkilometer (Nwkm) umgesetzt werden. Die Gründe liegen neben dem hohen Krankenstand auch in der allge- meinen Verkehrssituation. Durch Verkehrsbehinderungen wie Baumaßnahmen, Falsch- parker, Demonstrationen oder andere Großveranstaltungen ist die Reisegeschwindigkeit der Fahrzeuge auf durchschnittlich 17,9 km/h zurückgegangen. Dies erfordert einen zusätzlichen Fahrer- und Fahrzeugeinsatz und erhöht die Belastung für das Fahrpersonal. Zudem hatte die umweltverträgliche Umrüstung und die Laufzeitsicherung der Doppel- deckerbusse eine erhöhte Fahrzeugbindung in den Werkstätten zur Folge.

Im Bereich U-Bahn wurde die Leistung seit 2009 um 7,4 Prozent gesteigert. Neben dem Krankenstand führte hier der ungeplante Betriebsausfall der Wagenreihe F79 im Jahr 2018 zu Ausfällen.

Die Straßenbahn hat die Leistung seit 2009 um 5 Prozent erhöht. Auch hier führte eine Verringerung der Reisegeschwindigkeit auf durchschnittlich 18,8 Prozent zu erhöhten Personal- und Fahrzeugbedarfen. Neben dem Krankenstand sind vor allem externe

Faktoren ursächlich für Ausfälle. So wurden 2018 insg. 28 Prozent der 115 Baumaß- nahmen verschoben.“

Die Ausfälle in den Betriebsbereichen und die Anteile personell bedingter Ausfälle stellen sich nach den regelmäßigen Berichten der BVG an SenUVK wie folgt dar:

Ausfälle (Nutzzugkm/ Nutzwagenkm)     1/2018     2/2018     3/2018     4/2018     5/2018     6/2018     7/2018     8/2018     9/2018     10/2018     11/2018     12/2018
U-Bahn 29.289 24.059 43.127 24.959 43.009 46.405 30.096 40.611 86.956 49.953 74.513 88.433
Straßenbahn 12.541 38.663 36.063 20.915 28.246 80.597 50.387 47.748 68.127 107.064 84.299 70.735
Bus 39.761 62.704 111.578 79.930 82.540 135.402 94.723 114.313 203.122 132.417 199.800 157.055
Anteil Ausfälle personell bedingt   1/2018   2/2018   3/2018   4/2018   5/2018   6/2018   7/2018   8/2018   9/2018   10/2018   11/2018   12/2018
U-Bahn 1% 2% 6% 12% 3% 13% 29% 26% 42% 20% 23% 29%
Straßenbahn k. A. 80% wesentl. wesentl. wesentl. wesentl. wesentl. wesentl. 80% 90% 87% 89%
Bus k. A. k. A. 85%* k. A. k. A. 85%* 55% 63% 79% 68% 77% 74%

* personell bedingt und fahrzeugbedingt

„wesentlich“ wird als >50 % interpretiert

Frage 5:

Sofern sich der auf Erkrankungen beruhende Anteil der nicht erbrachten Verkehrsleistungen beziffern lässt (Frage 4): Ist eine bezirksmäßige Angabe der krankheitsbedingt nicht erbrachten Verkehrsleistungen möglich, falls ja, welche Aufteilung ergibt sich nach Anteil, Kalendermonaten und Kilometern jeweils für die einzelnen Bezirke?

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Fahr- und Dienstplanung sowie die Disposition erfolgt nicht nach Stadtbezirken.“

Frage 6:

Wie viele Stellen sind bei der BVG derzeit unbesetzt? Frage 7:

Wie viele Stellen sind bei der BT derzeit unbesetzt?

Antwort zu 7:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Für 2019 sind 1.100 Neueinstellung geplant, davon 720 im Fahrdienst und 113 in den Werkstätten.“

Nach Angabe der BVG spiegeln diese Zahlen den tatsächlichen Einstellungsbedarf wider.

Frage 8:

Inwieweit berücksichtigt die BVG bei der Kompensation von krankheitsbedingten oder technischen Ausfällen die Tatsache, dass bestimmte Linien bereits fahrplanmäßig eine geringe Taktdichte ausweisen oder solche, die als einzige Verbindung Außenbezirke anbieten?

Antwort zu 8:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Soweit noch Reaktionsmöglichkeiten gegeben sind, wird entsprechend den genannten Prioritäten disponiert.“

Frage 9:

Welche Maßnahmen sind seitens der BVG vorgesehen, um den Anteil der nicht erbrachten Verkehrsleistungen so gering wie möglich zu halten?

Antwort zu 9:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die BVG wird [mit Mitteln des Landes Berlin] bis 3,1 Mrd. Euro in die Beschaffung neuer Schienenfahrzeuge investieren. Mit der Lieferung und Inbetriebnahme der U-Bahn-Neu- fahrzeuge ab Herbst 2021 werden die Strecken im Großprofil deutlich gestärkt (Linien U6 bis U9). Im Kleinprofil werden voraussichtlich schon bis April 2019 alle 108 IK-Wagen durch die Firma Stadler ausgeliefert sein (Linien U1 bis U4). Bis 2031 werden 443 neue Straßenbahnen beschafft. Auch die Omnibusflotte wächst bis 2035 um 21 Prozent und soll auf alternative Antriebe umgestellt werden.

Um die Situation im Fahrpersonal zu stärken, plant die BVG im Jahr 2019 1.100 Neuein- stellungen, davon 720 im Fahrdienst und 113 in den Werkstätten. Zudem werden die Ausbildungskapazitäten in allen Betriebsbereichen verstärkt. Diese wurden bereits im Jahr 2018 um 25 Prozent erhöht und werden im Lauf des Jahres 2019 sogar verdoppelt.

Darüber hinaus strebt die BVG zusammen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Straßenverkehr an. Dazu gehören u.a.:

  • Umsetzung des im ÖPNV-Gesetz und Nahverkehrsplan vorgesehenen ÖPNV-Vorrangnetzes
  • Reduzierung der Behinderungen durch Baustellen auf den Linienwegen der Omnibusse
  • Umsetzung der im Mobilitätsgesetz vorgesehenen Räumung von Busspuren durch die BVG
  • Planung zusätzlicher Busspuren“

Frage 10:

In welchem technischen Zustand befinden sich der Fuhrpark der BVG (bitte aufschlüsseln nach U-Bahn, Straßenbahn und Bus)?

Antwort zu 10:

Die BVG teilt hierzu mit:

„In allen Betriebsbereichen befinden sich die Fahrzeuge in einem betriebssicheren Zustand. Die technische Beschaffenheit und damit die Verfügbarkeit sind vom Alter der Fahrzeuge und ihrem bisherigen Einsatz bzw. ihrer Laufleistung abhängig. Dies erfordert einen erhöhten Instandsetzungsaufwand.“

Berlin, den 14.03.2019 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: KURIER begleitet BVG U-Bahn-Fahrerin Kerstin Strehmann Nachts. Ein Zug. Frau Strehmann aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/nachts–ein-zug–frau-strehmann-32072712

Der Abend beginnt mit einem Klassiker. Kerstin #Strehmann (48) steht am -Bahnhof Tierpark am Gleis der #U5 in Richtung Hönow, schaut auf die Uhr und sagt: „Wir steigen auf den Zug, der in sechs Minuten kommt.“ Dann blickt sie zur Anzeigetafel – dort steht: Nächster Zug in 15 Minuten. Irgendetwas läuft falsch. Und das ist auch nichts, was eine Frau wie Strehmann überraschen kann. Seit neun Jahren arbeitet sie als -Bahn-Fahrerin, sitzt auch nachts für die #BT Berlin Transport im #Cockpit der Züge. KURIER fuhr mit – und plauderte mit Strehmann über die Freuden und Tücken ihres Berufs.

Frau Strehmann, sind Sie mit der Bahn hier?

Ja, heute ja.

Was passiert, wenn Ihr Zug Verspätung hat und Sie zu spät zum Dienst kommen?

Dit wäre schlecht. (lacht)

Schon mal vorgekommen?

Nein, ich plane genug Puffer ein. Nur ganz am Anfang stand ich mal auf der falschen Seite. Ich sollte auf den Zug nach Hönow steigen, stand aber Richtung Alex. Wenn so was mal vorkommt, hupt der Fahrer auf dem Zug, damit man die Ablösung …

BVG: Tarifstreit bei der BVG: „Bereitschaft zum Streik ist groß“ Innerhalb der BVG kursiert bereits eine Info-Mail, mit der die Beschäftigten auf kurzfristige Arbeitsniederlegungen vorbereitet werden., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216409067/Tarifstreit-bei-der-BVG-Bereitschaft-zum-Streik-ist-gross.html

Berlin. Alle Berliner, die auf U-Bahn, Bus und Tram angewiesen sind, müssen sich in den nächsten Tagen auf einen plötzlichen #Stillstand im #Nahverkehr einstellen. Am heutigen Montagvormittag treffen erneut Vertreter des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (#KAV) und der Gewerkschaft #Verdi zusammen, um über einen neuen #Manteltarifvertrag für die rund 14.500 Beschäftigten bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) und deren Fahrer-Tochter Berlin Transport (#BT) zu verhandeln.

„Wir erwarten, dass die Arbeitgeber auf unsere Forderungen eingehen und ein Angebot vorlegen“, sagte Verdi-Verhandlungsführer Jeremy Arndt am Sonntag der Morgenpost. Bereits am Montagnachmittag werde die Tarifkommission der Gewerkschaft die nächste Schritte beraten. „Die Bereitschaft zu einem Streik ist unter den Beschäftigten groß“, sagte Arndt.
Info-Mail bereitet auf kurzfristige #Arbeitsniederlegungen

BVG: BVG-Tochterunternehmen Betriebsrat fordert Entlassung der Geschäftsführerinnen – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bvg-tochterunternehmen-betriebsrat-fordert-entlassung-der-geschaeftsfuehrerinnen-30143700

Im #Tochterunternehmen Berlin #Transport (#BT) der #BVG herrscht offenbar dicke Luft. In einem Papier des Betriebsrats, fordert die Arbeitnehmervertretung vom #BT-Aufsichtsrat unter BVG-Chefin Sigrid Evelyn #Nikutta die Entlassung der Geschäftsführerinnen.

Sylke #Winter und Diana #Kelm, so der Vorwurf, sollen in die anstehenden #Betriebsratswahlen eingegriffen haben. Mitarbeitern sei der Lohn für die Zeit gekürzt worden, in der sie als nicht freigestellte Mitglieder des Betriebsrats oder im #Wahlvorstand tätig waren. Dabei sei es teilweise um mehrere Hundert Euro gegangen.

Deshalb wolle man Strafantrag gegen die Geschäftsführerinnen wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit erstatten, was laut Betriebsverfassungsgesetz mit Geldstrafen oder Haft bis zu einem Jahr belegt werden kann. Der Betriebsrat beklagt, dass die BT-Führung habe wissen wollen, was genau seine Mitglieder von wann bis wann als Arbeitnehmervertreter getan hatten. Das sei rechtswidrig.
Bei Verdi ist man zurückhaltend

BVG-Sprecherin Petra Reetz erklärte dazu, dass es nicht darum gehe zu erfahren, was genau die Arbeitnehmervertreter tun und mit wem sie reden, wenn sie im Betriebsrat oder …

U-Bahn: Fahrer*innenmangel bei der BVG – U-Bahn (I), aus Senat

www.berlin.de

1. Wie viele -Bahnfahrer*innen sind bei der BVG (bitte immer inklusive der #BT) seit 2010 pro Jahr
angestellt?
a) Wie viele davon sind in Vollzeit beschäftigt?
b) Wie viele davon sind in Teilzeit beschäftigt?
c) Wie viele davon stehen längerfristig für den Fahrdienst nicht zur Verfügung? (beispielsweise
durch Elternzeit, Krankheiten, etc.)
d) Wie viele davon sind als Kombifahrer*innen angestellt?
e) Wie viele davon gehen einer zweiten Tätigkeit nach?
f) Wie viele Kündigungen werden seitens der U-Bahnfahrer*innen gestellt?
g) Wie hoch war das Durchschnittsalter jährlich?
Zu 1.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
[Köpfe] 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017
U-Bahn 734 724 725 728 764 790 789 805
Zu 1. a) – g): Im Durchschnitt lag die Teilzeitquote in den letzten Jahren bei rund 24
Prozent. In den vergangenen Jahren standen durchschnittlich 20 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Jahr auf Grund von Langzeiterkrankungen, Elternzeit etc. längerfristig
nicht für den Fahrdienst zur Verfügung.
Aktuell gibt es keine angestellten Kombifahrerinnen und -fahrer bei der U-Bahn. 21
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine Fahrerlaubnis „Bus“ und erhalten
diese Befähigung mit regelmäßigen Einsätzen aufrecht. Im Durchschnitt gingen 15
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den erfragten Jahreszeiträumen einer Nebentätigkeit
nach. Mit Stand 01.01.2016 üben 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Nebentätigkeit
aus.
– 2 –
Im Zeitraum 2010–2017 haben insgesamt 77 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gekündigt.
Der Altersdurchschnitt ist in den letzten Jahren stabil. Bei der BVG AöR liegt
er bei rund 46 Jahren und bei der Berlin Transport GmbH (BT) bei 40,5 Jahren.
2. Wie viele Personen, die nicht hauptsächlich als U-Bahnfahrer*innen angestellt sind besitzen eine
Betriebsfahrberechtigung als U-Bahnfahrer*innen?
a) Wie viele davon sind Kombifahrer*innen Straßenbahn?
b) Wie viele davon sind Kombifahrer*innen Bus?
c) Wie viele davon sind in der Verwaltung tätig?
d) Wie viele davon sind in der Werkstatt tätig?
Wie viele Dienste und Arbeitsstunden wurden von diesen Arbeitskräften im Bereich U-Bahn pro
Jahr seit 2010 übernommen? (bitte für a) –d) getrennt angeben)
Zu 2.: In Summe besitzen bei der U-Bahn 308 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die nicht hauptsächlich als U-Bahnfahrerinnen und U-Bahnfahrer angestellt sind,
eine Fahrberechtigung im Linienbetrieb zur Fahrgastbeförderung.
Zu 2. a) – b): Keiner.
Zu 2. c): Innerhalb der Verwaltung U-Bahn besitzen 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eine Fahrberechtigung für die U-Bahn im Linienbetrieb zur Fahrgastbeförderung.
Zu 2. d): Innerhalb der Werkstätten besitzt keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter
eine Fahrberechtigung im Linienbetrieb zur Fahrgastbeförderung. Die Fahrberechtigungen
im Werkstattbereich beschränken sich auf das Rangieren und
Zugbewegungen innerhalb des Werkstättenbereiches.
[Angaben in h] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 2.416 5.224 4.354 3.617 3.110 2.807 3.136 2.858
3. Vernachlässigen diese Personen ihre eigentliche Arbeit, weil nicht genügend U-Bahnfahrer*innen
zur Verfügung stehen?
Zu 3.: Der Einsatz der Beschäftigten im Fahrdienst, die nicht direkt als UBahnfahrerinnen
und U-Bahnfahrer angestellt sind, obliegt dem zuständigen Sachgebiet.
Die Entscheidung, ob eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter zum Einsatz kommt,
wird sehr restriktiv gehandhabt. Hier werden bestehende Tätigkeit und Einsatz im
Fahrdienst gegeneinander abgewogen, Prioritäten gesetzt und der gesamtunternehmerische
Nutzen bewertet.
4. Wie viele U-Bahnfahrer*innen hat die BVG seit 2010 pro Jahr eingestellt?
a) Wie viele davon wurden von der BVG selbst ausgebildet?
b) Wie viele davon sind Quereinsteiger?
c) Wie viele dieser Personen arbeiten nicht mehr als U-Bahnfahrer*innen und was sind die Gründe
dafür?
Zu 4.: Grundsätzlich durchlaufen alle Neueinstellungen zum U-Bahnfahrer / zur UBahnfahrerin
die Betriebsschule der U-Bahn, um eine Fahrberechtigung gemäß Verordnung
über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
– BOStrab) zu erhalten.
[Zugänge Köpfe] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 49 40 55 42 123 142 105 103
– 3 –
Zu 4. a) – c): Von den externen Zugängen sind aktuell 65 Beschäftigte der BVG AöR
nicht mehr als Zugfahrerin bzw. Zugfahrer tätig. Zu den Gründen liegen keine Informationen
vor. Bei der BT arbeiten derzeit 8 U-Bahnfahrerinnen und U-Bahnfahrer in
der Verwaltung oder als Meister.
5. Wie viele Personen haben seit 2010 pro Jahr die Ausbildung/Weiterbildung zum/zur UBahnfahrer*
in abgebrochen und was waren die Gründe dafür?
Zu 5.: Über den gesamten Zeitraum betrachtet liegt die Quote der abgebrochenen
Aus- und Weiterbildungen zum U-Bahnfahrer / zur U-Bahnfahrerin bei 25 bis 30%.
Die hauptsächliche Ursache besteht in nicht bestandenen Prüfungen. Weitere Ursachen
sind der BVG AöR nicht bekannt und liegen in aller Wahrscheinlichkeit im persönlichen
Bereich begründet.
6. Wie viele Fahrschullehrer*innen sind seit 2010 jährlich bei der BVG im Bereich U-Bahn angestellt?
Zu 6.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Köpfe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 12 15 16 116 16 14 12 16
7. Reichen die Kapazitäten der Fahrschule aus, um den zukünftigen Mehrbedarf durch Rentenabgängen
und Mehrleistungspakete sicherstellen zu können?
Zu 7.: Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Mittelfristplanung
2019 – 2022 sieht eine konstante Ausbildungskapazität innerhalb der Betriebsschule
U-Bahn vor. Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses werden auch hier die
Ressourcenbedarfe überprüft und ggf. angepasst.
8. Wie viele Dienste sind seit 2010 an einem normalen Werktag zu besetzen? Wie viele werden es
inklusive der Mehrleistungspakete bis zum Ende der Legislaturperiode sein?
Zu 8.: Die zu besetzenden Dienste innerhalb eines Jahres variieren sehr stark. Bedingt
durch Baustellen und Sonderverkehre entstehen hier größere Verwerfungen.
Ohne diese Verwerfungen ergibt sich an einem normalen Werktag folgendes Bild:
Dienste 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 410 413 401 396 403 407 407 422
Die Anzahl zu leistender Dienste auf Grund von zukünftigen Mehrleistungspaketen
kann seitens der BVG AöR nicht abschließend bestimmt werden. Die Abstimmungen
mit dem Aufgabenträger laufen kontinuierlich, die Ergebnisse sind anschließend mit
Fahrplänen zu hinterlegen. Erst dann ergibt sich die Anzahl der zukünftig zu leistenden
Dienste.
9. Wie viele U-Bahnfahrer*innen sind seit 2010 pro Jahr in Rente gegangen?
Zu 9.: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
Köpfe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 1 1 1 0 5 5 9 10
– 4 –
10. Wie viele U-Bahnfahrer*innen sind seit 2010 nach ihrem eigentlichen Renteneintritt weiterhin als
Teilzeit oder Vollzeitkräfte angestellt?
Zu 10.: Zuletzt sind zwei U-Bahnfahrerinnen und U-Bahnfahrer nach ihrem eigentlichen
Renteneintritt weiterhin als Teilzeit- oder Vollzeitkräfte angestellt.
11. Wie viele U-Bahnfahrer*innen werden innerhalb der nächsten 5 Jahre in Rente gehen?
Zu 11.: Innerhalb der nächsten fünf Jahre werden voraussichtlich 43 UBahnfahrerinnen
und U-Bahnfahrer in Rente gehen.
12. Welcher prozentuale Krankenstand fließt seit 2010 jährlich in die Berechnung des Personalbedarfs
im Betriebsbereich U-Bahn ein?
Zu 12.: Der Krankenstand wird differenziert in der Planung berücksichtigt und rollierend
überprüft. In den letzten Jahren lag er zwischen 4,5 und rund 9 Prozent bezogen
auf unterschiedliche Fahrergruppen.
13. Wie hoch ist der reale jährliche Krankenstand im Bereich U-Bahn seit 2010?
Zu 13.: Der reale Krankenstand lag in den Jahren ab 2010 zwischen 7,5 und rund 11
Prozent bezogen auf unterschiedliche Fahrergruppen.
14. Wie hoch sind die Überstunden seit 2010 pro Jahr und pro U-Bahnfahrer*innen?
Zu 14.: Seit 2010 liegt der Überstundenanteil bei der BVG AöR im Durchschnitt stabil
bei knapp einem Prozent. Bei der BT liegt der Überstundenanteil bei rund zwei Prozent.
15. Wie viele Dienste konnten seit 2010 pro Jahr nicht besetzt werden, weil keine U-Bahnfahrer*innen
zur Verfügung standen?
Zu 15.: Eine Statistik hierzu liegt nicht vor. Ausfälle, egal aus welchem Grund, werden
im Rahmen der Abrechnung zum Verkehrsvertrag als Zuverlässigkeit bewertet
oder als ausgefallene Leistungskilometer erfasst.
[Tsd. Nutzzugkilometer] 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
U-Bahn 33,7 36,5 94,0 68,5 149,4 182,0 169,1 294,7
16. Wie viele U-Bahnfahrer*innen gehen arbeiten, obwohl diese eigentlich frei haben?
Zu 16.: Diese Frage kann statistisch nicht beantwortet werden. Im Rahmen der tariflichen
und rechtlichen Arbeitszeitregelungen steht es den Fahrerinnen und Fahrern
frei, zusätzliche Dienste an einem freien Tag zu übernehmen.
17. Wie oft werden die U-Bahnfahrer*innen angefragt, ob sie einen Dienst auf frei übernehmen würden?
Zu 17.: Eine statistische Erfassung hierzu erfolgt nicht. Die grundsätzlichen Regelungen
sind in der Antwort auf die Frage 16 beschrieben.
18. Wieso sind die U-Bahnfahrer*innen bei der BT verblieben, obwohl die Straßenbahnfahrer*innen
komplett zur BVG gewechselt sind?
– 5 –
19. Wie hoch wären die finanziellen Einsparungen, wenn die U-Bahnfahrer*innen ebenfalls zur BVG
wechseln?
Zu 18. und 19.: Vor dem Hintergrund der damaligen Rahmenbedingungen haben die
Tarifvertragsparteien in den Tarifverhandlungen den Übergang der Straßenbahnfahrerinnen
und Straßenbahnfahrer der BT zur BVG ausgehandelt. Die Frage nach einem
Wechsel der U-Bahnfahrerinnen und U-Bahnfahrer von der BT zur BVG stellt
sich zzt. nicht, weshalb eine Berechnung der finanziellen Auswirkungen eines Wechsels
nicht erforderlich ist.
Berlin, den 7. Mai 2018
In Vertretung
Henner B u n d e
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe