Die Bundesregierung hat einen #Tankrabatt beschlossen, welcher regelmäßigen Kunden des #ÖPNV nicht zugutekommt. Michael Koch, stellvertretender Bundesvorsitzender vom Fahrgastverband PRO BAHN fordert daher: „Um die Fahrgäste zu entlasten, sollte die durch den #Preisindex festgeschriebene Erhöhung des Deutschlandtickets für die Jahre 2027 und 2028 ausgesetzt werden. Die dafür nötigen #Finanzmittel wären geringer als die benötigten 1,6 Mrd. € für den Tankrabatt. Danach sollte der #Tarif von 2028 auf 2029 nicht drastisch erhöht werden.“ Er regt Verbesserungen und mehr Flexibilität beim Deutschlandticket an: „Kunden, die ein #Jahresabo abschließen und sich damit ein Jahr lang an das Deutschlandticket binden, sollten einen Bonus erhalten, indem sie statt 12 Monaten nur 10 Monate bezahlen müssen. Auch sollte es die Möglichkeit geben, das #Deutschlandticket ohne Abo zu kaufen. Die nicht zeitgemäße Kündigungsfrist beim Abo sollte zudem entfallen.“
Wie viele #Finanzmittel für den Ausbau der #Radverkehrsinfrastruktur (inkl. Fahrradverleihsystem) standen bereit bzw. werden nach Umsetzung der Konsolidierungsbeschlüsse bereitgestellt werden zu folgenden Zeitpunkten: 1.1.2023, 1.1.2024, 1.1.2025 (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Haushaltstitel-Titel, SIWA-Titel, externe Förderungen z.B. GRW, einzelne Bundesförderprogramme)?
Antwort zu 1:
Die Beantwortung der Frage erfolgt in tabellarischer Form.
1
Tabellen 1 – 4: Für den Radverkehr bereitgestellte Landes-Mittel in €.
Kapitel0730Titel–Nr.
Titelbezeichnung
Ansatz2023
Ansatz2024
Erläuterung
52108
Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs (konsumtive Mittel)
10.750.000
7.500.000
In 2023: Verlagerung von 1.905.000 € nach 2707/ 52108 zur Ausstattung des neuen Titels, Ansatz = 10,75 Mio. – 1,305 Mio. – 0,6 Mio. €; verbleibend 8,845 Mio. €
68353
Maßnahmen zur Förderung eines öffentlichen Leihfahrradsystems
1.500.000
1.500.000
72016
Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr (investive Mittel)
7.250.000
6.000.000
Summe Kapitel 0730
19.500.000
15.000.000
Kapitel0740Titel–Nr.
Titelbezeichnung
Ansatz2023
Ansatz2024
Erläuterung
52108
Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
0
5.000
68228
Zuschüsse zur Koordinierung, Vorbereitung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten
3.500.000
3.495.000
68290
Zuschüsse an öffentliche Unternehmen aus zweckgebundenen Einnahmen
0
120.000
89115
Zuschuss zum Bau von Radschnellwegen
410.000
320.000
89116
Zuschüsse an die infraVelo zur Verbesserung der gesamtstädtischen Radwegeinfrastruktur
2.500.000
2.500.000
Summe Kapitel 0740
6.410.000
6.440.000
Summe Kapitel 0730+0740
24.605.000
21.440.000
Kapitel9810(SIWA) Titel-Nr.
Titelbezeichnung
Für denRadverkehrvorgeseheneMittel(Stand2023)
Für denRadverkehrvorgeseheneMittel(Stand2024)
Erläuterung
73030 bis 73042
Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr in den Bezirken
11.686.309
9.724.224
82034 und 84027
Zuwendungen an die GB infraVelo GmbH zur Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr (Teil I und II)
73.072.238
70.771.500
Voraussichtlich im Jahr 2024 Umwidmung der Mittel für Radverkehrsmaßnahmen im SIWA (84027) in Höhe von 30 Mio. € für die Durchführung der 3D-Seismik zur Vorbereitung der Umsetzung der Tiefen Geothermie. Zustimmung durch SIWA-Lenkungsgremium ist bereits erfolgt; HA-Vorlage ist nun im Umlauf.
Summe SIWA
84.758.547
80.495.724
Kapitel2707(SuL) Titel-Nr.
Titelbezeichnung
Ansatz2023
Ansatz2024
Erläuterung
52108
Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs
0
1.500.000
In 2023: Umsetzung von 1.305.000 + 600.000 per Deckungsfähigkeit aus 0730/52108 zur haushaltswirtschaftlichen Ausstattung des neuen Titels
72016
Verbesserung Infrastruktur Radverkehr
0
500.000
Summe Kapitel 2707
0
2.000.000
Tabelle 5: Zur Verfügung stehende Fördermittel in Programmen, die durch die Senatsverwaltung für die Radverkehrsförderung genutzt werden
Titelbezeichnung
2023
2024
2025
Erläuterung
Bundesprogramm Stadt und Land (Anteil Land Berlin)
10.209.718
6.675.356
8.064.812
Dem Land Berlin jährlich verfügbare Fördersumme
Bundesprogramm VV-Radschnellwege 2017-2030 (Anteil Land Berlin)
25.450.000
Dem Land Berlin überjährig verfügbare Gesamtfördersumme
GRW-Mittel (bewilligte Radverkehrs-Projekte)
2.845.609
3.918.337
1.350.000
Summe der im Rahmen von Radverkehrsprojekten bewilligten jährlichen Tranchen
Da die Beratungen zum #Nachtragshaushalt 2024/ 25 noch laufen, sind Aussagen über die Höhe der Ansätze für das #Haushaltsjahr 2025 aktuell noch nicht möglich.
Heute fand eine digitale #Sondersitzung der #Verkehrsminister der Bundesländer statt. Auf dieser Sitzung haben sie festgestellt, dass ihrer Meinung nach die zur Verfügung stehenden #Finanzmittel auch in 2024 ausreichen, um dieses Angebot fortzusetzen. Seit 1. Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket; einen bundesweit gültigen Fahrschein für den Stadt- und Regionalverkehr. Gerade vor dem Hintergrund gestiegener Kraftstoffpreise und Personalkosten ist die weiterhin hälftige Finanzierung durch die Verkehrsminister ein wichtiges und eindeutiges Zeichen. Jetzt kommt es auf #Bundesverkehrsminister Wissing an.
Frage 1: Seit wann besteht die Planung, den #Übergang zwischen dem #S-Bahnhof #Charlottenburg (östlicher Ausgang) zum #U-Bahnhof #Wilmersdorfer Straße (Krumme Straße/Wilmersdorfer Straße) mit einer #Überdachung zu versehen?
Antwort zu 1: Nach Aussage der DB AG wurde 2019 gemeinsam mit dem Bezirk die Entscheidung getroffen, das Vorhaben für die Überdachung für den #Verbindungsweg zwischen S- und U-Bahnstation umzusetzen. 2
Auswertung des Testbetriebs positiv – zunächst 100 #kostenfreie#Toiletten in Berlin, #Ausweitung auf alle Standorte mit entsprechender Finanzierung für nächsten Haushalt geplant
Nach positiver Evaluation soll die Zahl der kostenfreien Toiletten mit dem Ziel erhöht werden, absehbar alle automatischen Berliner Toiletten ohne Kosten für die Nutzenden bereitzustellen. In Berlin sollen künftig zunächst 100 Berliner Toiletten zur kostenlosen Nutzung bereitstehen.
Vorbemerkung des Abgeordneten: Im #Nahverkehrsplan 2019-2023 hat das Land Berlin eine Strategie zur Ausweitung des flächendeckenden attraktiven Taktes im Berliner #ÖPNV-Netz festgelegt, um der Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner über ein fußläufig erreichbares ÖPNV-Angebot im #10-Minuten-Takt im Tagesverkehr zur Verfügung zu stellen („10-MinutenNetz“, siehe Kapitel V.1.1.2 des Nahverkehrsplans). Hier finden sich auch Priorisierungskriterien dafür, welche Linien zuerst vom 20- auf einen 10-Minuten-Takt im Tagesverkehr umgestellt werden sollen, wie z.B. #Fahrgastzahlen und #Fahrgastpotenziale sowie Bebauungsdichte und Bebauungsstruktur.