Regionalverkehr: Innovationen zur Barrierefreiheit am und im Zug erfolgreich vorgestellt, aus VBB

25.03.2024

https://www.vbb.de/presse/test-der-innovationen-zur-barrierefreiheit-durch-mobilitaetseingeschraenkte-fahrgaeste-am-und-im-zug-erfolgreich-bestanden

Die #ODEG#Ostdeutsche Eisenbahn GmbH hat heute bei einem #Praxistest in Zusammenarbeit mit ihren Aufgabenträgerinnen und -trägern der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik erfolgreich die #Präsentation des A- und B-Einstiegs an ihrem Zug vom Typ „#Desiro HC“ im #Netz #Elbe-Spree in #Brandenburg Hbf durchgeführt. Der #Regionalexpress, entwickelt und gebaut bei #Siemens Mobility, wurde speziell konzipiert, um #mobilitätseingeschränkten Menschen eine neue Dimension des barrierefreien Reisens im #Regionalverkehr zu bieten. Die Ein- und Ausstiege ermöglichen Fahrgästen mit #Mobilitätshilfen nahezu #barrierefreies, #unangemeldetes und #selbstbestimmtes Reisen.

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Barrierefreiheit in Berlin – auch für mobilitätseingeschränkte Personen, aus Senat

07.06.2023

Frage 1:

Wie viele Menschen mit einer #anerkannten #Gebehinderung (Merkzeichen „ G“), wie viele mit einer #außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen „ aG“ ) und wie viele #blinde und #sehbehinderte Menschen (Merkzeichen „ Bl“ bzw. „ TBl“ ) leben nach Kenntnis des Senats in Berlin (bzw. haben von Berliner Behörden zum aktuellen Zeitpunkt entsprechende Nachweise ausgestellt bekommen)? (Aufstellung nach Merkzeichen erbeten.)

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Bus: Ein Rufbus für das Siedlungsgebiet in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

Frage 1:
Wann startet das #Rufbus-Angebot in Marzahn-Hellersdorf?
Antwort zu 1:
Derzeit wird zwischen #Aufgabenträger und #BVG abgestimmt, wann der #Betriebsstart erfolgt.
Frage 2:
Wie erfolgt die Bewerbung des Angebots?
Antwort zu 2:
Hierzu erklärt die BVG:
„Über die Angebote wird im Vorfeld aktiv informiert. Hierzu gehört auch die #Information an die zuständigen Behörden, Politik und Presse. Nach Betriebsstart erfolgen auch Einzeltermine vor Ort, bspw. in Seniorenzentren.“

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VBB + Mobilität: VBB Bus & Bahn-Begleitservice – Leistungen, Zahlen, Beschäftigte und langfristige Angebotssicherung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wann und welche Leistungen des #VBB #Bus & Bahn-Begleitservice werden für wen angeboten? Wie erfolgen Informationen hierüber und – mit welchen zeitlichen Vorläufen – die jeweilige Anmeldung?

Antwort zu 1:

Der VBB teilt dazu mit:

„Die Dienstleistung des VBB Bus & Bahn-Begleitservice  richtet sich an alle #mobilitätseingeschränkten Menschen, die den öffentlichen Personennahverkehr  (#ÖPNV) in Berlin nutzen möchten und dabei für sich eine personelle Unterstützung wünschen.

Dies umfasst im Wesentlichen seh- und geheingeschränkte  Fahrgäste, Fahrgäste die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind sowie Menschen, die sich unsicher fühlen und schwer orientieren können.

Die Kundeninnen und Kunden haben die Möglichkeit, den Auftrag per Telefon, Fax bzw. online oder per Mail über begleitservice@vbb.de  aufzugeben.

Grundsätzlich wird die Dienstleistung Montag bis einschließlich Sonntag von 7:00-22:00 Uhr angeboten. Einsatzgebiet ist ganz Berlin (AB Bereich), zuzüglich Fahrten zum Flughafen Schönefeld SXF – Tarifbereich C.

Die Auftragsannahme  erfolgt Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr.

Das Angebot des VBB Begleitservice wird mittels eines Kundenflyers, online auf VBB.de, sowie auf Facebook, lnstagram und Twitter beworben. Auf den Homepages der in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen wird auf das Angebot verwiesen.  In den für die potenzielle Zielgruppe vorhandenen bezirklichen Veröffentlichungen,  wie auch dem Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderungen, wird ebenfalls über die Dienstleistung informiert.

Darüber hinaus steht der VBB Begleitservice mit Betroffenenverbänden, Selbsthilfeinitiativen  sowie den Sozialdiensten und Pflegestützunkten in Kontakt, die ebenfalls über das Angebot informieren.

Auf Anfrage werden durchschnittlich zwölf Informationsveranstaltungen  pro Jahr in Senioren- und Nachbarschaftsheimen  u. ä. Einrichtungen durchgeführt.

Um den Kunden eine möglichst kurzfristige Inanspruchnahme der Dienstleistung anbieten zu können, erfolgt die Auftragsannahme  spätestens bis zum Vorabend bzw. maximal 1 Woche vor. der gewünschten Begleitung.“

Frage 2:

Wie viele Anfragen von mobilitätseingeschränkten  Menschen gab es seit 2016? (Bitte zur Betrachtung von saisonalen Verläufen  und Bedarfen um monatliche Darstellung.)

Frage 3:

Wie viele Begleitungen sind gegenüber 2. tatsächlich durchgeführt worden?  (Bitte um tabellarische Gegenüberstellung.)

Antwort zu 2 und 3: Der VBB teilt dazu mit:

„Detaillierte Darstellung, siehe Anlage 1 und 2

  2016 201 7 2018 2019
Anzahl der KundenanfraQen 18.565 10.272 10.619 16.947
Storno Kunden 1.669 984 977 1.487
Storno VBB 1.117 442 208 652
Realisierte  Begleitungen 15.779 8.846 9.434 14.808

Insgesamt gab es im Zeitraum von 2016 bis 2019:

  • 403 Anfragen für eine Begleitung,
  • davon wurden 864 Begleitungen realisiert.
  • 5117 Aufträge wurden von Kunden, und 2419 Aufträge mussten vom VBB Begleitservice storniert „

Frage 4:

Wie haben sich die jährlichen  Gesamtkosten seit 2016 entwickelt?

Antwort zu 4:

Der VBB teilt dazu mit:

J1

  2016 2017 2018 2019
0 Personalkosten

pro MA

 

325,-

 

 

550,-

 

 

572,-

 

ca.210,-

0 Regiekosten

pro MA

 

200,-

 

ca. 221,-

(Durchschnittliche  Beteiligung des Landes an den Personalkosten der Arbeitsmarkt­

finanzierung/pro  MA/pro Monat, in Abhängigkeit von der Gesetzgebung des Bundes. )

Da die Anzahl der Mitarbeitenden (MA) selbst unter den Jahren sehr schwankt (Arbeits­ marktinstrumente I Zuweisungen der JobCenter (JC)), wird hier zur Verdeutlichung die Entwicklung der Kosten durchschnittlich pro MA aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass es in den Jahren unterschiedliche Arbeitszeitverträge  gab – 40 bzw. 30 h pro Woche. Die Steigerungen sind im Wesentlichen auf die Anpassungen des Mindestlohns in 2017 und 2019 zurückzuführen.“

Die Zahlen geben die durchschnittliche  monatliche Soll-Beteiligung des Landes Berlin pro vollem Teilnehmermonat  durch das Arbeitsmarktinstrument  FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen)  bzw. den § 16i Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) (ab 2019) in den Jahren 2016 – 2019 wieder.  In den Jahren 2017 und 2018 wurden die Einzelpauschalen zu einer Pauschale zusammengefasst,  ab 2019 mit Einführung des neuen Förderinstruments „§ 16i“ fällt die nur zu schätzende Beteiligung des Landes geringer als in den Vorjahren aus, da das JC dabei in den ersten Jahren 100 % der Personalkosten trägt.

Frage 5:

Welchen Anteil zu 4. haben jeweils die S-Bahn, JobCenter,  EU, BVG, DB Regio und ggf. weitere Partner? Frage 6:

Inwieweit unterstützt der Berliner Senat den Bus & Bahn-Begleitservice finanziell und durch welche weiteren

Maßnahmen?

Antwort zu 5 und 6: Der VBB teilt dazu mit:

„Der VBB Begleitservice wurde bis 2018 ausschließlich über Arbeitsmarktmaßnahmen

finanziert.  Dies hatte vielfache und massive Einschränkungen der Dienstleistung zur Folge (siehe Anlage 2). Insbesondere war nicht gewährleistet, dass eine kontinuierlich

finanzierte Basisstruktur mit entsprechend qualifiziertem Personal für das Routing, die Einsatzplanung, die Auftragsannahme  und die durchgängige Schulung und Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Arbeitsmarktmaßnahmen  zur Verfügung stand.

Seit Oktober 2018 wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) eine Grundfinanzierung bereitgestellt, um diese Aufgaben dauerhaft wahrnehmen lassen zu können. Diese Aufgaben erfüllt die D&B Dienstleistung

und Bildung Gemeinnützige GmbH nunmehr auf Basis einer Zuwendung (Projekt VBB Bus

& Bahn-Begleitservice: „Soziale Teilhabe durch Begleitung im ÖPNV“). Seither kann diese Dienstleistung erfreulicherweise  stabil angeboten werden.

Seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenlAS) ist der VBB Begleitservice als Gesamtberliner Arbeitsmarktmodell eingestuft und mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit eine mögliche Unterstützung mit Stellen aus der Arbeitsmarktförderung abgestimmt.  Die Personalkosten für die Begleitenden werden daher bisher aus der Arbeitsmarktförderung  des Bundes I Job Center für langzeitarbeitslose Menschen finanziert und mit Landesmitteln kofinanziert. Das Fördervolumen aus Arbeitsmarktmaßnahmen  beläuft sich bei einer Zuweisung von 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf insgesamt rd. 2,35 Mio.€.

Nach intensiven Bemühungen ist es ferner gelungen 50 Stellen aus dem Berliner Arbeitsmarktmodell  Solidarisches Grundeinkommen (SGE) für den VBB Begleitservice zu budgetieren.“

Die o.g. Grundfinanzierung durch SenUVK hat ein Volumen von 650.000,00 € (Kapitel 0730, Titel 68569) und umfasst folgende Leistungen: Personalkosten (insgesamt 26 Mitarbeitende, u.a. zuständig für Koordinationsaufgaben  mit den JC, Einsatzleitung, Fachanleiter/innen in den Bereichen Auftragsannahme,  Routing, Begleitung, Schulung der geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern), sowie weitere Kosten (insbesondere Sachkosten für das Servicebüro, IT Ausstattung,  Dienstkleidung, Telefonanlage und die Mobilkommunikationsmittel  der  Begleitenden).

Mit 30.000 € p.a. gleicht SenUVK den zusätzlichen Aufwand aus, der beim VBB insbesondere für das Zuwendungscontrolling  sowie die fortlaufende Schulung der Begleitenden im Hinblick auf ÖPNV-spezifisches  Know-how entsteht.

Die in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen  erkennen die Dienstfahrausweise als Fahrberechtigung der Begleitenden an, die durch die S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung gestellt werden. Die BVG, die Bundespolizei sowie Betroffeneninitiativen sind in die Qualifizierung kostenneutral eingebunden.

Frage 7:

Wie viele Beschäftigte sind beim Bus & Bahn-Begleitservice tätig? Welche Sollstärke ist zur Aufrechterhaltung  des Angebots  erforderlich?

Antwort zu 7:

Der VBB teilt dazu mit:

„Im Mai 2020 waren 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Begleitservice angestellt. Aktuell laufen weitere Arbeitsverträge aus dem Arbeitsmarktprogramm  aus. Bisher gibt es aus der Arbeitsmarktfinanzierung  ausschließlich eine Stellenzusicherung bis Ende 2020.

Für ein optimales und an den Bedarfen ausgerichtetes Dienstleistungsangebot

(2 Schichten, einschließlich WE) wären stabil 80 – 100 Personalstellen erforderlich.“

Frage 8:

Welche Qualifikation müssen die Beschäftigten haben, wie werden diese geschult und fortgebildet?

Antwort zu 8:

Der VBB teilt dazu mit:

„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter realisieren mit Ihrer Einstellung in den VBB Begleitservice eine 3- monatige Qualifizierung mit einem Stundenumfang von 320 h. Dies umfasst u.a. Themen wie: Grundlagen des ÖPNV, Netzkenntnisse und Umfeldanalysen zu Barrierefreiheit und Fahrgastinformation,  Grundlagen einer diskriminierungsfreien Kommunikation, ein Mobilitätstraining einschließlich diverser Führtechniken, eine Outfitberatung zum ersten Eindruck, eine Schulung durch die Bundespolizei zum Thema Sicherheit im ÖPNV, sowie die Schulung in der Begleitung von demenziell erkrankten Menschen durch die Alzheimer Angehörigen-Initiative.  Im Anschluss erfolgt eine Prüfung, die mit dem Zertifikat – Mobilitätsfachkraft  im ÖPNV – abschließt.

Die Qualifizierung erfolgt durch den Zuwendungsempfänger  (D&B) in enger Kooperation mit dem VBB. „

 Frage 9:

Welche Kosten würden entstehen, den Bus & Bahn-Begleitservice  mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen  und einer ortsüblichen Vergütung zu finanzieren?

Antwort zu 9:

Alle aktuell finanzierten Beschäftigungsverhältnisse  sind bereits sozialversicherungspflichtig.

Frage 9:

Mit welchen Interessenvertretungen  ist der Senat zur langfristigen Aufrechterhaltung  im Gespräch, wie ist der Sachstand und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Antwort zu Frage 9:

Der VBB ist mit einschlägigen Interessenvertretungen, z. B Selbsthilfe e. V., Blinden – und Sehbehindertenverband, im Hinblick auf die Ausgestaltung der Dienstleistungen des Begleitservice im ständigen Austausch.

Der Senat strebt an, den Begleitservice als niedrigschwellige Ergänzung der öffentlichen Daseinsvorsorge im Bereich der barrierefreien Mobilität langfristig zu etablieren. Jedoch ist wegen der momentanen Situation – Covid 19-Pandemie – nicht abzusehen, wie sich die Arbeitsmarktsituation  gestaltet und wie die Instrumente der Arbeitsmarktförderung  nach 2020 weitergeführt werden. Grundsätzlich ist die Verknüpfung eines zusätzlichen

Angebots für mobilitätseingeschränkte  Personen mit einem sehr wirksamen  Instrument der

Qualifizierung arbeitsloser Personen aus Sicht des Senats ein Erfolgsmodell, das gerade auch in dieser Form fortgeführt werden sollte.

Frage 10:

Welche Leistungen wurden in welchem Umfang seit Beginn der Corona-Pandemie – etwa für Erledigungen für mobilitätseingeschränkte  Menschen – erbracht? Plant der Senat eine besondere Wertschätzung  dieser Arbeit, da der Nutzerkreis des Begleitservice zur besonders schützenswerten  Risikogruppe gehört?

Antwort zu 10:

Der VBB teilt dazu mit:

„Im Zusammenhang  mit den Ausgangsbeschränkungen  in Zeiten der Pandemie hat der VBB Begleitservice einen Hol- und Bringeservice für die Kundinnen und Kunden eingerichtet, damit diese zu Hause bleiben können. Dieser Service wird vorerst weiterhin angeboten, zuzüglich zu den ab dem 2. Juni 2020 wieder angebotenen Begleitungen.“

Mit der Verfügung der Ausgangsregelungen  zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Pandemie hat auch der VBB Begleitservice die Begleitungen eingestellt und unmittelbar in Abstimmung mit SenUVK ein Konzept für einen „Aussen­ Erledigungsservice“ entwickelt. Ziel war es dabei, den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit zu bieten, notwendige Erledigungen realisieren zu können und dabei selbst zu Hause zu bleiben.

Die Telefonnummer,  über die bisher 98 % aller Begleitanfragen eingehen, wurde konzeptionell in ein Kunden- und Sorgentelefon umgewandelt.“

Frage 11:

Gibt es für den eigentlichen Begleitservice und den gegenwärtigen „Erledigungsservice“  Bezirke und Ortsteile in der Innenstadt oder in den Außenbezirken, welche besonders stark die Angebote  nachfragen? Zu welchen Schlussfolgerungen  führen diese Erkenntnisse hinsichtlich der Bedarfe und Bedarfsabdeckung sowie Angebotssicherung?

Antwort zu 11:

Der VBB teilt dazu mit:

„Grundsätzlich verteilen sich die Begleitanfragen für den VBB Begleitservice über alle Berliner Bezirke (siehe Anlage 3) und entsprechen damit auch den Anforderungen an ein Berliner Modellprojekt. Dies trifft auch für den Außen-Erledigungsservice  zu. Einen deutlichen Anstieg der Hilfeanfragen gab es im Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Hier werden im Durchschnitt 10 % aller Begleitungen realisiert. Mit 18 % der Hilfeanfragen ist hier eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. Erklärbar ist dies möglicherweise mit der Altersstruktur  in Berlin. In diesem Stadtbezirk wohnen mit 80.540 Menschen die meisten über 65-Jährigen, gefolgt von den Bezirken Steglitz-Zehlendorf  und Tempelhof – Schöneberg.

Eine statistische Erfassung der Begleitungen basiert auf der Zuordnung der Aufträge zu

den Stadtbezirken, jedoch nicht nach den Postleitzahlen. Vor diesem Hintergrund kann zu möglichen bezirklichen Schwerpunkten  keine Aussage erfolgen.“

Berlin, den 12.06.2020 In Vertretung

 

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

Anlage  1

 

2016
 

Monat

 

Begleitungen

 

Storno Kunde

Storno

VBB

{D

MA

Januar 1295 133 78  

 

 

 

 

 

 

84

3.345,283

€Februar

1326 145 45
März 1309 122 92
April 1523 141 102
Mai 1273 1 14 95
Juni 1315 191 67
Juli 1409 183 73
August 1289 1 14 23
September 1383 158 130
Oktober 1 194 1 10 169
November 1360 159 180
Dezember 1 103 99 63
  15.779 1.669 1.117  

 

Det a1„II“1erte Übers1.c ht Beq1e1. tunqen 2016 -2019                  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2017
 

Monat

 

Begleitungen

 

Storno Kunde

 

Storno VBB

{D

MA

Januar 1 142 160 102  

 

 

 

 

 

 

58

Februar 770 102 20
März 831 74 19
April 644 50 30
Mai 762 87 14
Juni 722 70 108
Juli 653 76 82
Auoust 670 72 8
September 656 85 3
Oktober 640 68 34
November 795 82 14
Dezember 561 58 8
  8.846 984 442  

 

 

 

2018

 

Monat

 

Begleitungen

 

Storno Kunde

Storno

VBB

{D

MA

Januar 713 85 10  

 

 

 

 

 

 

64

Februar 694 80 6
März 697 92 16
April 694 63 48
Mai 619 70 1 1
Juni 634 63 14
Juli 752 76 28
Auqust 777 88 2
September 765 86 0
Oktober * 975 74 6
November 1206 1 1 1 41
Dezember 908 89 26
  9.434 977 208  

 

2019
Monat Begleitungen Storno Kunde Storno VBB {DMA
Januar 994 88 37  

 

 

 

 

 

 

80

Februar 1 168 1 19 143
März 1250 127 149
April 1 188 129 55
Mai 1243 97 67
Juni 1 1 13 128 13
Juli 1237 122 18
Auqust 1298 141 33
September 1353 130 10
Oktober 1477 152 19
November 1230 128 89
Dezember 1257 126 19
  14.808 1.487 652  

Anlage 2

 

 

Änderungen der Begleitzeiten durch Absinken der MA-Anzahl
Zeitraum Begleitungen / Mo.-Fr. Wochenende
2016 7:00 – 22:00 ja
2017    
01.2017 7:00 – 22:00 ja
02.2017 – 06.2017 7:00 – 18:00 nein
07.2017 – 12.2017 9:30 – 17:30 nein
2018    
01.2018 – 09.2018 9:30 – 17:30 nein
10.2018 – 12.2018 07:00 – 22:00 ja
2019    
01.2019 – 12.2019 07:00 – 22:00 ja
2020    
01.2020 – 16.03.2020 07:00 – 22:00 ja

barrierefrei: BerlKönig und gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin Teil II, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Kosten haben im jeweiligen Rechnungsjahr 2018 und 2019 das Vorhaben (Inklusions-)Taxi/
#SonderFahrDienst gekostet und wie viele Personen wurden damit transportiert?
Antwort zu 1:
Die Anfrage betrifft zu unterscheidende Angebote:
Das #Inklusionstaxi ist ein rollstuhlgerechtes, nach der DIN 75078 ausgestattetes, aber
ansonsten regulär konzessioniertes Taxi. Die Taxifahrerinnen und Taxifahrer sind in der
Regel hierfür geschult.
Der Sonderfahrdienst des Landesamts für Gesundheit und Soziales (#LAGeSo) ist auf
dessen Internetseite https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderungversorgungsamt/nachteilsausgleiche/sonderfahrdienst/ beschrieben. Für die Beförderung
stehen Solobusse (mit einem Fahrer) und Doppelbusse (mit einem Fahrer und einem
Beifahrer als Begleitpersonen, die unten gesondert ausgewiesen werden), vor allem zur
Überwindung von Treppenstufen zur Verfügung. Die Nutzung dieser Fahrzeuge sollte
denen vorbehalten bleiben, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen
2
Personennahverkehr oder „normale“ Taxen zu benutzen, bzw. deren Wohnort oder Ziel
nicht barrierefrei erreichbar ist.
Die Kosten für das „Inklusionstaxi“ und für den besonderen Fahrdienst für Menschen mit
Behinderungen (Sonderfahrdienst) lassen sich wie folgt gliedern:
Ausgaben „Inklusionstaxi“:
2018: keine Ausgaben (Die Förderrichtlinie wurde am 09.11.2018 veröffentlicht)
2019: 62.787,15 Euro
Die Anzahl der beförderten Personen wird nicht statistisch erfasst. Das „Inklusionstaxi“
wird regulär in die Taxiflotte eingefügt.
Ausgaben „Sonderfahrdienst“:
2018: 6.491.149,00 Euro
2019: 6.845.294,00 Euro
Beförderte Berechtigte:
2018: 29.831 Personen
2019: 28.744 Personen
Beförderte Begleitpersonen:
2018: 49.782 Personen
2019: 49.050 Personen
Frage 2:
Welche Kosten sind im Jahr 2019 bei dem Vorhaben #BerlKönig für Transporte behinderter Menschen in wie
vielen Fällen entstanden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig handelt es sich um ein inklusives Angebot, was es
mobilitätseingeschränkten Menschen erlaubt, das bestehende Angebot zu nutzen. Die
zusätzlichen Kosten für die #Barrierefreiheit des Angebotes beschränken sich auf die
einmalige Umrüstung der Fahrzeuge, die entsprechend barrierefreie Entwicklung der App
sowie die Schulung von Fahrerinnen/Fahrern zum Umgang mit #mobilitätseingeschränkten
Menschen. Bei der Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrern stehen weniger
Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung und die Zeit des Ein- und Ausstiegs verlängert sich.
Im Jahr 2019 sind dem Land Berlin für den inklusiven BerlKönig-Dienst keine Kosten
entstanden, da die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG durchgeführt wurde.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass die Akzeptanz der Inklusions-TaxiSonderFahrDienst als gering zu bezeichnen ist und
mögliche Nutzer einen Bedarf eine Reihe von Tagen vorab buchen müssen?
3
Antwort zu 3:
Das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“ ist ein Bestandteil einer inklusiven Stadt mit
den entsprechenden Mobilitätsangeboten. Als ergänzendes Mobilitätsangebot stehen in
Berlin derzeit allerdings noch nicht ausreichend Inklusionstaxis zur Verfügung, um eine
spontane Nachfrage zu bedienen, weshalb es zutrifft, dass Fahrten mit einem
Inklusionstaxi aktuell vorbestellt werden müssen.
Die Akzeptanz des Sonderfahrdienstes ist ausweislich der Antwort zu 1. hoch. Wie in der
Antwort auf Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12486 ausgeführt, ist aktuell die
Inanspruchnahme des Fahrdienstes aufgrund der im Zusammenhang mit dem CoronaVirus bekannten Umstände stark rückläufig , es werden wesentlich weniger Fahrten
gebucht bzw. bereits bestellte Fahrten von den Fahrdienstberechtigten storniert
Frage 4:
Teilt der Berliner Senat, dass eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben damit nicht
bewerkstelligt werden kann, wie will der Berliner Senat damit umgehen und was ist der grünen
Verkehrssenatorin ein gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin wert?
Antwort zu 4:
Der Senat strebt eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an. Im
Mobilitätsbereich soll diese gleichberechtigte Teilhabe dadurch erreicht werden, dass noch
vorhandene Barrieren abgebaut werden. Der ÖPNV soll die Mobilität der Berlinerinnen
und Berliner gleichwertig im gesamten Stadtgebiet auf einem hohen Niveau sichern und
dabei dem mit der Daseinsvorsorge verknüpften sozialen Anspruch gerecht werden. Dazu
gehört auch die Umsetzung der Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV für die
Berlinerinnen und Berliner mit Mobilitätsbeeinträchtigungen. Die Herstellung der
Barrierefreiheit ist dabei eine Querschnittsaufgabe aller Bereiche der Verkehrs- und
Bauplanung. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/22849
ausgeführt, wird die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich
durchgeführt, so dass die für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht vollumfänglich erfüllt werden.
Darüber hinaus werden spezielle Angebote für Fahrgäste mit Behinderung (z.B. VBBBegleitservice, Inklusionstaxi, Sonderfahrdienst) vorgehalten.
Frage 5:
Inwieweit sind Spontanfahrten beim Projekt BerlKönig möglich, so dass viele behinderte Menschen in Berlin
auf eine Ausweitung von BerlKönig für den Transport von behinderten Menschen setzen und kann sich der
Berliner Senat eine Ausweitung des Projekts insbesondere für behinderte Menschen in Berlin vorstellen?
Frage 6:
Wenn nein: Wie und wann gedenkt der Senat ein alternatives Angebot zu schaffen, das Rollstuhlnutzerinnen
und Rollstuhlnutzern, die sich kein Taxi leisten können, Spontanfahrten ermöglicht?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig sind ausschließlich Spontanfahrten möglich. Die durchschnittliche
4
Wartezeit auf ein barrierefreies Fahrzeug nach Spontanbestellung betrug 17 Minuten in
der letzten Erhebung. Der Service wird aufgrund der kurzen Wartezeiten von den Kunden
sehr gelobt und gut angenommen.“
Bestimmte Personengruppen, die besondere Assistenzleistungen oder Treppenhilfe
benötigen, können hier nicht berücksichtigt werden. Dies kann auch nicht durch eine
Ausweitung des Projekts aufgefangen werden. Sofern weitere Hilfestellungen erforderlich
sind, werden somit auch in Zukunft weitere Angebote (z.B. Sonderfahrdienst, VBBBegleitservice) vorgehalten werden müssen.
Frage 7:
Wie wird zukünftig sichergestellt, dass das Angebot – wie ursprünglich beim BerlKönig kommuniziert – auch
in den Außenbezirken ankommt?
Antwort zu 7:
Die BVG ist in Gesprächen mit dem Senat zur Zukunft des für vier Jahre genehmigten
Erprobungsverkehrs. Darüber hinaus sieht der Nahverkehrsplan des Landes Berlin (NVP)
die künftige Erprobung von on demand Angeboten in Gebieten vor, die derzeit nur
eingeschränkt entsprechend den Erschließungsstandards des NVP angebunden sind. Der
Schwerpunkt liegt hier bei der Zubringerfunktion insbesondere zu schnellen ÖPNVAnbindungen mit S- und U-Bahn.
Frage 8:
Wie gedenkt der Senat zukünftig die barrierefreie Nutzung des Angebotes, d.h.,
a) alternative Bestellmöglichkeit (nicht nur über App),
b) barrierefrei bedienbare App,
c) nutzergruppenspezifisches Routing,
d) eindeutige Auffindbarkeit virtueller Haltestellen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen,
e) Angleichung der Wartezeit für Rollstuhlnutzer/-innen an die Wartezeit der anderen Nutzerinnen und
Nutzer,
f) barrierefrei gestaltete Fahrzeuge,
sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/22849 ausgeführt, wird
die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen Forschungs- und
Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich durchgeführt, das
bereits bestimmte Anforderungen an die Barrierefreiheit umsetzt (s. u.). Die in der Frage
genannten weitergehenden Anforderungen sind bei mit Landesmitteln finanzierten
Angeboten des ÖPNV zu berücksichtigen. Insoweit wird auf die entsprechenden
Ausführungen im NVP zu on demand Angeboten verwiesen.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig befindet sich in einer Erprobungsphase. Währenddessen wird das Angebot
kontinuierlich weiterentwickelt. 2019 wurde ein Feature eingeführt, mit dem Kundinnen und
Kunden mit Schwerbehinderung ihren Berechtigungsausweis zur Mitnahme einer
kostenlosen Begleitperson direkt in der App hochladen können. Die Barrierefreiheit der
App wurde verbessert, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die Buchung mit
Hilfe von Sprachsteuerung leichter zu machen. Im 1. Quartal 2020 erfolgt der Einsatz
5
eines Sprinters, der einen besseren Innenraumkontrast für sehbeeinträchtigte Menschen
sowie eine höhere Deckenhöhe für Menschen mit höheren Elektrorollstühlen bietet.
BerlKönig-Buchungen ohne Smartphone sind derzeit in den Kundenzentren
Holzmarktstraße, Alexanderplatz und Hermannplatz möglich.
Bei einem Weiterbetrieb des BerlKönigs wären weitere Verbesserungsmaßnahmen zu
erwarten. Derzeit ist die Finanzierung des BerlKönigs und damit der Weiterbetrieb über die
aktuell angebotenen Sonderfahrten von systemrelevantem Personal im
Gesundheitswesen hinaus noch nicht gesichert. Alle Parteien arbeiten an einer
gemeinsamen Lösung.“
Frage 9:
Inwiefern existiert eine DIN-Norm für barrierefreie Fahrzeuge und wie sieht sie aus?
Antwort zu 9:
Der Senat hat in der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines
barrierefreien und multifunktionalen Taxiangebotes im Land Berlin (Inklusionstaxi)“ für die
Umrüstung von Fahrzeugen zu barrierefreien „Inklusionstaxen“ die DIN 75078
(„Kraftfahrzeug zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen“ Teil 1 + 2 in der jeweils
geltenden Fassung) von Jahres- oder Neufahrzeugen der Kategorie B1 (Kraftfahrzeuge
mit höchstens sieben zugelassenen Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und
Rollstuhlplatz) und der Kategorie B2(Kraftfahrzeuge mit höchstens neun zugelassenen
Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und Rollstuhlplatz) mit Sicherstellung der Einhaltung
des § 21 a Straßenverkehrsordnung zugrunde gelegt. Die genannte DIN-Norm kann über
den Beuth Verlag beschafft oder in den öffentlichen Auslagestellen eingesehen werden
(https://www.beuth.de/de/regelwerke/auslegestellen#/).
Frage 10:
Inwiefern fühlt sich die BVG als AöR grundsätzlich dazu verpflichtet eine Barrierefreiheit anzubieten und
inwiefern könnte das Vorhaben BerlKönig bei einem Einsatz zusätzlicher barrierefreier Fahrzeuge helfen,
dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 10:
Die BVG hat in erster Linie die Aufgabe, straßen- und schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr mit Omnibussen, Straßenbahnen, Eisenbahnen und Bahnen
besonderer Bauart durchzuführen. Hierfür gelten gemäß Nahverkehrsplan besondere
Anforderungen an die Barrierefreiheit. Der BerlKönig ist – wie mehrfach ausgeführt – ein
eigenwirtschaftliches, inklusives Angebot der BVG, das sich an diejenigen richtet, die
grundsätzlich mobil sind und sich selbstständig im ÖPNV bewegen können, aber nicht Teil
des vom Senat bestellten öffentlichen Nahverkehrs.
Ergänzend teilt die BVG hierzu mit:
„Die BVG versteht sich als Dienstleister für alle Berlinerinnen und Berliner und die Gäste
der Stadt. Barrierefreiheit ist deshalb ein selbstverständlicher Aspekt ihres
Verkehrsangebots. Die detaillierten Anforderungen an die Barrierefreiheit des ÖPNV in
6
Berlin gibt der Berliner Senat im jeweils aktuellen Nahverkehrsplan (NVP), aktuell für den
Zeitraum 2019 – 2023, vor.“
Berlin, den 06.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil + barrierefrei: Barrierefreiheit in Berlin – für Gehbehinderte? III, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum richtet der Senat sich bei der Einrichtung der #Grünphasen und technischen Ausstattungen an
#Fußgängerampeln ausschließlich an den berechtigten Anforderungen #Blinder und #Sehbehinderter aus,
ignoriert aber die Bedürfnisse Hunderttausender 1
#Gehbehinderter und #Senioren 2
nach deutlich verlängerten
#Grünphasen?
Antwort zu 1:
Der Senat ignoriert die Belange gehbehinderter Menschen oder Seniorinnen und Senioren
nicht. Die Zeit zur sicheren Querung von #Fußgängerfurten an Lichtsignalanlagen setzt sich
aus der #Freigabezeit und der anschließenden Schutzzeit zusammen, also der Zeit, die
zwischen Freigabeende des Fußgängersignals und dem Freigabebeginn des querenden
Fahrverkehrs vergeht. Im Rahmen der Barrierefreiheit wird allen Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmern eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht,
gemessen am Stand der Technik bzw. den bei Bau einer #Straßenverkehrsanlage gültigen
Planungs- oder Ausführungsrichtlinien und technischen #Regelwerken. Dabei gehen die
derzeit gültigen Festlegungen der #Verkehrslenkung Berlin (VLB) bezüglich der
anzusetzenden #Querungszeit für den Fußverkehr bereits über die Festlegungen der
bundesweit gültigen Richtlinien für #Lichtsignalanlagen (#RiLSA, Stand 2015) hinaus.
Frage 2:
Wie beurteilt der Senat die Überquerbarkeit von z.T. sechsspurigen Hauptverkehrsstraßen ohne Mittelinsel
(Beispiele: Spandauer Damm/Sophie-Charlotte-Str. oder Heerstraße am S-Bahnhof Heerstraße) für
Gehbehinderte, wenn sich diese nachweislich nur mit einer Geschwindigkeit von ca. 0,5-0,6 m/Sekunde
1
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antwort auf Frage 1
2
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antworten auf die Fragen 16 – 19
2
fortbewegen können3
, bei der Einrichtung der Grünphasen und Räumphasen aber in Berlin bestenfalls von
1,0 m//Sekunde ausgegangen wird4?
Antwort zu 2:
Die Querung mehrspuriger Hauptstraßen wird oft als gefährlich empfunden, weil mit
Beginn der Schutzzeit die Lichtsignalanlage auf Rot springt. Aus der in der Antwort zur
Frage 1 genannten Tatsache, dass für die sichere Querung einer mehrspurigen
Hauptverkehrsstraße zwei Zeitkomponenten zur Verfügung stehen, ergibt sich
beispielsweise für die Querung des Spandauer Dammes an der Kreuzung SophieCharlotte-Straße Folgendes:
#Querungslänge der Fußgängerfurt: 22 m
Zeitbedarf zur #Querung bei 0,6 m/s: 37 s
#Grünzeit der Fußgängerfurt F1_2 tagsüber: 20 s
Nach Grünende ablaufende #Schutzzeit vor #Kfz-Freigabe: 19 s
Daraus ergibt sich im Tagesverkehr eine Zeitspanne von 39 s zum Queren der Fahrbahn.
Deshalb wird #mobilitätseingeschränkten Personen grundsätzlich empfohlen, nur bei
#Grünbeginn loszugehen, um die maximale geschützte Zeit für das Queren einer Straße
nutzen zu können. An Knotenpunkten, denen ältere Planungen zugrunde liegen, kann die
Dauer der Grünzeit im Einzelfall noch knapper bemessen sein. Im Rahmen der zyklischen
Modernisierung von Lichtsignalanlagen werden die Belange mobilitätseingeschränkter
Menschen jedoch systematisch berücksichtigt.
Frage 3:
Geht der Senat ernsthaft davon aus, dass er mit Grünphasen bzw. Räumphasen, die bestenfalls auf
Gehgeschwindigkeiten von 1,0 m//Sekunde ausgerichtet sind, der Barrierefreiheit für Gehbehinderte gemäß
UN-Behindertenrechtskonvention genüge getan hat und wenn ja – hat sich der Senat diese Auffassung
bereits von Behindertenverbänden bestätigen lassen – wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Die Planungen von Lichtsignalanlagen basieren auf dem jeweiligen Stand der Technik,
dokumentiert in technischen Normen und Richtlinien. Planungsgrundlage für alle
Lichtsignalanlagen in Deutschland, und somit auch in Berlin, ist die „Richtlinie für
Lichtsignalanlagen“ (RiLSA), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, aktueller Stand 2015. Die Forderungen zur Barrierefreiheit sind in
den derzeit gültigen Richtlinien enthalten.
Frage 4:
Sind Informationen zutreffend, nach denen die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fußverkehrs (AGFGÜ) an einzelnen Fußgängerampeln durch eine Anforderungstaste deutlich verlängerte Grünphasen zum
Überqueren der Fahrbahn ermöglicht hat?
3
Vgl. Gehgeschwindigkeiten und Laufverhalten älterer oder gehbehinderter Verkehrsteilnehmer mit Rollatoren – erste
Studien; VKU- Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik; März 2015
4
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antwort auf Frage 4
3
Antwort zu 4:
Um nicht nur Verkehrssicherheit, sondern auch einen gewissen Querungskomfort für den
Fußverkehr zu ermöglichen, wird an Anlagen mit zwei Furten und mit Mittelinsel die
Komfortmöglichkeit des Querens ohne Warten auf der Mittelinsel bei aktuellen Planungen
grundsätzlich vorgesehen (siehe Antwort zu 1.). Unter bestimmten Umständen kann es
sinnvoll sei, diese Option nur bei Vorliegen einer Anforderung zu schalten. Die
Zuständigkeit für Planung und Umsetzung von Lichtsignalanlagen und deren Schaltungen
liegen jedoch bei der Verkehrslenkung Berlin (um deren technischer Lösungsvariante es
sich dabei auch handelt) und nicht bei der AG-FGÜ.
Frage 5:
Wie ist zum Beispiel die Ampelanlage an der Kreuzung Landsberger Allee mit der Conrad-BlenkeStraße/Ebertystraße für zu Fuß Gehende ausgestattet, um dort u.a. Kindern ein sicheres Überqueren aller
Fahrbahnen ohne Zwischenhalt auf der Mittelinsel zu ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die in der Antwort auf die Frage 4 genannte Möglichkeit wurde auch an der Kreuzung
Landsberger Allee / Conrad-Blenkle-Straße – Ebertystraße verwirklicht. Hier besteht die
Möglichkeit, die Fahrbahn der Landsberger Allee über 2 Mittelinseln in einem Zuge zu
queren.
Frage 6:
Wären aus Sicht des Senats vergleichbare Einrichtungen (siehe Frage 5) an weiteren kritischen Ampeln an
Hauptverkehrsstraßen (vgl. Frage 2) eine denkbare Möglichkeit, um sicheres bzw. barrierefreies Überqueren
auch für Gehbehinderte zu ermöglichen und gleichzeitig den motorisierten Verkehr – hier insbesondere
Fahrzeuge des ÖPNV – nur im Bedarfsfall/Anforderungsfall zu beeinträchtigen?
Antwort zu 6:
Ja (siehe Antwort zu 4).
Frage 7:
Welchen Zeit- bzw. Kostenaufwand (pro Lichtsignalanlage) erwartet der Senat für die Nachrüstung einzelner
kritischer Ampeln in der Nähe von Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen oder z.B. Bahnhöfen?
Antwort zu 7:
Auf Grund der Vielzahl von Knotenpunktsgeometrien und -größen ist eine pauschale
Abschätzung schwierig, die Kosten bewegen sich jedoch i.d.R. zwischen 150.000 und
300.000 EUR pro Knotenpunkt für eine komplette behindertengerechte Ausstattung
(#Bordabsenkung, #Rippenplatten, Nachrüstung #akustische Signalgeber, ggf.
#Nachverkabelung).
Basierend auf der Erfahrung vergangener Jahre ist mit einem Zeitaufwand von weit über
einem Jahr pro Maßnahme zu rechnen.
4
Frage 8:
Wie viele Lichtsignalanlagen könnten in dieser Legislaturperiode noch entsprechend nachgerüstet werden
und wo müss(t)en einzelne soziale Träger oder Behindertenverbände einen entsprechenden spezifischen
Bedarf anmelden?
Antwort zu 8:
Da bereits eine große Anzahl von Vorhaben für den behindertengerechten Ausbau in
Bearbeitung sind und derzeit priorisiert behandelt werden, wird damit gerechnet, dass bis
zum Ende der Legislaturperiode ca. 25 Lichtsignalanlagen zusätzlich vollständig
behindertengerecht ausgestattet sein werden.
Die meisten Anfragen werden über den #Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverband
(#ABSV) oder die zuständigen Bezirke gestellt, entsprechende Anliegen können jedoch
auch direkt an die Verkehrslenkung Berlin herangetragen werden.
Frage 9:
Sieht der Senat neben dem Beispiel aus Frage 5 (Conrad-Blenke-Straße) weitere Handlungsalternativen,
um auch Gehbehinderten ein sicheres Überqueren von Hauptverkehrsstraßen während der Grünphase zu
ermöglichen?
Antwort zu 9:
Neben den in der Antwort auf die Fragen 2 und 3 dargelegten Zeitkomponenten Grünzeit
und Räumzeit spielen für die sichere Querungsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte
Personen auch behindertengerechte Umbauten von gesamten Knotenpunkten und die
Ausstattung von Kreuzungen mit Querungsmöglichkeiten an allen Kreuzungsarmen eine
wichtige Rolle.
Frage 10:
Tauscht sich der Senat in dieser Frage auch mit anderen deutschen oder europäischen Großstädten aus
und welche Lösungen werden dort verfolgt, um die Barrierefreiheit auch für Gehbehinderte und Senioren
sicherzustellen?
Antwort zu 10:
Der Senat bzw. die zuständigen Verwaltungseinheiten für Lichtsignalanlagen tauschen
sich insbesondere im Rahmen des Arbeitskreises großstädtischer Verkehrsbehörden und
des Unterarbeitskreises Lichtsignalanlagen beim Deutschen Städtetag regelmäßig über
verkehrsrechtliche, verkehrsorganisatorische und verkehrstechnische Fragen aus. Aus
den in der Antwort auf die Frage 1 dargelegten Gründen wurde eine mangelnde
Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen bislang nicht als Problem
behandelt.
Frage 11:
Hat der Senat dieser Anfrage noch weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit für Gehbehinderte in
Berlin beizufügen?
5
Antwort zu 11:
Nein.
Frage 12:
Ist der Beantwortung seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 12:
Nein.

Berlin, den 09.03.2020

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Infrastruktur: Barrierefreies Bauen an der Dresdener Bahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie werden die Interessen der Menschen mit Behinderung beim Ausbau der #Dresdener Bahn, z.B. beim
Umbau der Bahnhofstraße #Lichtenrade, berücksichtigt?
Frage 2:
Wer wurde dazu ab wann in die #Bauvorbereitung einbezogen?
Frage 3:
Welche Personen haben insbesondere bei Bahn, BVG; Land, Bezirk und AZ Lichtenrade die Belange der
Menschen mit Behinderungen in die jeweilige Arbeit eingebracht?
Frage 4:
Wann wurde in welcher Form die bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen einbezogen und
welche ihrer Hinweise wurden warum nicht beachtet?
Frage 5:
Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge der Beteiligung von Behindertenvertretern während der
Baumaßnahme vorgenommen?
2
Frage 6:
Wie sind insbesondere umfassende Barrierefreiheit und visuelle Kontraste während der Baumaßnahmen
gewährleistet?
Antwort zu 1 bis 6:
Im Rahmen des rd. 20 Jahre andauernden #Planfeststellungsverfahrens wurden die #Träger
öffentlicher Belange mehrfach beteiligt und in den Abwägungsprozess des #Eisenbahn-
Bundesamtes einbezogen. Zudem finden turnusmäßige Besprechungen mit allen
Projektverantwortlichen im Bereich der Bahnhofstraße statt. Ebenso wurden persönliche
Gespräche mit den Interessenvertretern der #mobilitätseingeschränkten Personen u.a. im
Infopunkt auf dem Bahnsteig in Lichtenrade geführt.
Die Maßnahmen zum Wohle der Menschen mit Behinderungen wurden während der
Planung durch die Vorhabenträgerin in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des
Senats und des Bezirks entwickelt und planfestgestellt. Während der Sperrung des
Bahnübergangs Bahnhofstraße für den Kfz-Verkehr wird eine bauzeitliche, barrierefreie
#Querungsmöglichkeit durch die Errichtung eines bauzeitlichen Bahnübergangs ermöglicht.
Frage 7:
Welche konkreten Maßnahmen wurden in Folge der Beteiligung von #Behindertenvertretern für den künftigen
Zustand ergriffen?
Antwort zu 7:
Alle #Rampenbauwerke werden mit #Ruhepodesten errichtet. Ebenso erfolgt die Erneuerung
der bereits barrierefreien Verkehrsstationen unter Berücksichtigung der spezifischen
Planungsanforderungen zur Herstellung von barrierefreien Infrastrukturlösungen.
Frage 8:
Welche Steigung weist die Unterfahrung der Bahntrasse in der Bahnhofstraße auf und ist sie damit für
Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer bzw. Menschen mit Mobilitätsbehinderung ohne Probleme nutzbar?
Antwort zu 8:
Die Gehwege verlaufen behindertengerecht mit 6 m langen Rampenabschnitten mit
maximaler Steigung von 6 % und Zwischenrampenabschnitten mit maximal 2 % in der –
0,5-Ebene.
Berlin, den 08.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Mobilität: Alles eine Frage der Übung

http://www.bvg.de/de/Aktuell/Newsmeldung?newsid=770 Vollständige #Barrierefreiheit bis 2020 ist das ehrgeizige Ziel der BVG. Schon jetzt erleichtern #Aufzüge, Fahrtreppen und barrierefreie Fahrzeuge #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen die Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr. Doch manch einer hat vielleicht noch Hemmungen, mit #Rollstuhl oder #Rollator in Bus und Bahn einzusteigen. Genau für diese Menschen bietet die BVG seit Jahren mit großem Erfolg ihr Mobilitätstraining an. Dabei können Fahrgäste in Ruhe und ganz ohne Zeitdruck in einem leeren Fahrzeug üben, wie man mit den vorhandenen Hilfen ein- und aussteigt und wie man sich während der Fahrt sichert. Freundliche BVG-Mitarbeiter helfen dabei. Eine Anmeldung für diese kostenlosen Veranstaltungen ist für Einzelpersonen nicht notwendig. Gruppen melden sich entweder per Mail an info@bvg.de oder telefonisch im BVG-Call Center unter 19 449 an. Das nächste Mobilitätstraining (Bus) findet in Spandau statt: 9. Juli, 10 bis 12 Uhr, Carl-Schurz-Straße vor dem Rathaus Weitere Termine: Donnerstag, 27. August, 10-12 Uhr: #Bus, Mitte, Alexanderplatz (Alexanderstr./Hotel Park Inn) Donnerstag, 24. September, 10-12 Uhr: Bus + #Tram, Weißensee, Betriebshof der BVG, Bernkasteler-Str. 80 Donnerstag, 26. November, 10-12 Uhr: -Bahn, Mitte, U-Bahnhof Alexanderplatz, Ankunftsbahnsteig U5
Source: BerlinVerkehr

barrierefrei + Bahnhöfe + U-Bahn: Barrierefreiheit für drei weitere U-Bahnhöfe noch vor Weihnachten

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=19&download=1330 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauabteilung der BVG machen allen #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, Familien mit #Kinderwagen, Tannenbaumträgern und schwer beladenen Geschenkelieferanten ein Weihnachtsgeschenk. Dank guter Planung konnten noch rechtzeitig vor den Festtagen auf den U-Bahnhöfen #Kurfürstendamm, #Leinestraße und #Hallesches Tor insgesamt vier neue #Aufzüge in Betrieb gehen. Damit sind die Bahnhöfe Kurfürstendamm und Leinestraße nun komplett #barrierefrei. Am Halleschen Tor ist die U1 vom Straßenland aus barrierefrei erreichbar. In der Leinestraße wurde der Aufzug, nach Beendigung der Bahnhofsinstandsetzung im Herbst, abschließend eingebaut und am heutigen Freitag in Betrieb genommen. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 900.000 Euro. Der neue Aufzug verbindet den Bahnsteig direkt mit der Straßenebene. Im Zuge der Grundinstandsetzungsarbeiten des Bahnhofs Leinestraße wurde der gesamte Bahnsteigbereich bereits barrierefrei erneuert. Am U-Bahnhof Kurfürstendamm konnte der nunmehr dritte Aufzug eröffnet werden. Damit ist nun die vollständige Barrierefreiheit für diesen Bahnhof in beide Fahrtrichtungen gegeben, hier wurde zuletzt nun auch der Zugang zur U1 durch einen Aufzug barrierefrei hergestellt. Der neue Aufzug verbindet nun auch den südlichen Bahnsteig der Linie U1 mit dem Straßenland. Die Baukosten liegen hierfür bei ca. 1,3 Millionen Euro. Am Halleschen Tor gingen am heutigen Freitag gleich zwei Aufzüge, einer je Bahnsteigseite, in Betrieb. Die neuen Aufzüge verbinden die Bahnsteige der U1 direkt mit der Straßenebene. Im Zusammenhang mit dem Einbau der Aufzüge wird 2015 auch der gesamte Bahnsteigbereich der U1 barrierefrei erneuert. Die Baukosten für beide Aufzüge liegen bei 3,6 Millionen Euro. Damit sind nun 108 der insgesamt 173 Berliner U-Bahnhöfe barrierefrei für die Fahrgäste zu erreichen, darunter sind neun mit Rampen ausgestattet.

Straßenbahn: Einschränkungen des Straßenbahnverkehrs zwischen S-Bahnhof Grünau und Alt-Schmöckwitz vom 22. April bis 29. Mai 2014, aus BVG

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1813346.html

Die #BVG ersetzt die #Haltestelle „Zum Seeblick“ an der #Tramlinie #68 durch einen modernen Neubau. Künftig wird es dort eine gemeinsame Haltestelle für #Busse und #Straßenbahnen geben. Geplant ist unter anderem ein moderner Wartebereich. Außerdem wird der Neubau #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen einen barrierefreien Ein- und Ausstieg ermöglichen. Für die Bauarbeiten muss die Straßenbahnlinie 68 vom 22. April (ca. 5 Uhr) bis 5. Mai 2014 (ca. 5 Uhr) zwischen den Haltestellen S-Bahnhof Grünau und Alt-Schmöckwitz unterbrochen werden. Die Baumaßnahmen der BVG werden mit Arbeiten des Tiefbauamtes Treptow-Köpenick gebündelt, das zeitgleich die abgenutzte Fahrbahndecke auf dem Adlergestell zwischen der Straße Zum Seeblick und der Godbersenstraße erneuert. Während der Bauarbeiten fahren barrierefreie Busse zwischen dem S-Bahnhof Grünau und Alt-Schmöckwitz als Buslinie 68, ab Alt-Schmöckwitz verkehren die Busse weiter als Linie 168. Zwischen S-Bahnhof Grünau und Strandbad Grünau verkehrt vom 22. April bis 4. Mai 2014 ein Shuttlebus und vom 5. Mai bis 29. Mai 2014 ein Pendelzug. Die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr wird auf dem Adlergestell während der Baumaßnahme im Bereich der Haltestelle „Zum Seeblick“ auf einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung verengt. Zusätzlich wird ab dem 14. Mai 2014 der Kraftfahrzeugverkehr wechselseitig auf einem Fahrstreifen an der Baustelle vorbeigeführt.