Flughäfen: Keine Starts von Passagierflügen vom BER am 24. April, Aufgrund des angekündigten Warnstreiks an den Luftsicherheitskontrollen sind am Montag keine Abflüge möglich, aus FBB

22.04.2023

Aufgrund des angekündigten #Warnstreiks der Beschäftigten an den #Luftsicherheitskontrollen sind am Montag, 24. April, keine #Abflüge von #Passagierflügen möglich. Darüber hat die Flughafengesellschaft ihre Partner wie die Fluggesellschaften, Bodenverkehrsdienstleister, Sicherheitsunternehmen und ansässige Gewerbebetriebe am Samstag offiziell informiert.

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allg.: Wegen Warnstreiks, Bahn stellt am Montag Fernverkehr ein, Wegen des Großstreiks wird am Montag der gesamte Fernverkehr und großteils auch der Regionalverkehr der Deutschen Bahn eingestellt. Massive Beeinträchtigungen wird es auch auf Flughäfen sowie im Straßen- und Schiffsverkehr geben., aus Tagesschau

23.03.2023

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn-streik-fernverkehr-101.html

Die Deutsche Bahn stellt am Montag wegen des angekündigten Großstreiks bundesweit den gesamten #Fernverkehr ein. Das kündigte der Konzern an. Auch im #Regionalverkehr werde „größtenteils kein Zug fahren“, hieß es. „Bereits am Sonntagabend sind laut Aussagen der #Gewerkschaft erste Auswirkungen durch streikende Mitarbeitende möglich.“ Der #Warnstreik werde sich demnach auch am Dienstag noch auf den #Bahnverkehr auswirken.

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BVG: Einigung in den BVG-Tarifverhandlungen aus BVG

Nach zum Teil sehr schwierigen #Tarifverhandlungen für die rund 14.400 Beschäftigten der #BVG AöR und der #BT Berlin Transport GmbH ist am heutigen Freitag der Durchbruch gelungen. Mit dem Abschluss wird die Bezahlung der unter den Geltungsbereich des #TV-N Berlin fallenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich verbessert.

Der Abschluss ist ein Gesamtpaket aus #Manteltarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen regelt, #Entgeltordnung, die die Einordnung der Tätigkeiten in die einzelnen #Entgeltgruppen umfasst, und #Entgelttarifvertrag, der die Bezahlung selbst regelt. Das Gesamtvolumen mit rund 50 Einzelpositionen beläuft sich auf 102 Millionen Euro pro Jahr ab Januar 2019.

Dirk Schulte, Vorstandsmitglied des #KAV Berlin und BVG-Vorstand Personal/Soziales: „Dieser Abschluss ist einmalig. Mit diesem Paket würdigen wir das vorbildliche Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Mobilität in unserer Stadt. Damit senden wir zudem eine positive Botschaft an zukünftige Bewerberinnen und Bewerber.“

Jeremy Arndt, #ver.di-Verhandlungsführer: „Es ist jetzt gelungen, die Beschäftigten aller Berufsgruppen zu berücksichtigen. Der Abschluss kann sich sehen lassen, da der neue Tarifvertrag einen deutlichen Schritt im bundesweiten Vergleich nach vorne macht.“

Der heutige Abschluss sieht u. a. Folgendes vor:

– Rückwirkend zum 1. Januar 2019 erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVG-Konzerns Einkommenssteigerungen von 8 %, mindestens aber 350 Euro pro Monat.

– Die Weihnachtszuwendung wird für alle Beschäftigten um 200 Euro auf 1.600 Euro erhöht und auch schon im ersten Jahr der Beschäftigung, dann entsprechend anteilig, gewährt.

– Weitere Verbesserungen umfassen beispielsweise die Einordnung zahlreicher Tätigkeiten in höhere Entgeltgruppen und die Einführung bzw. Anhebung von Zulagen, was in vielen Fällen zu weiteren Entgeltsteigerungen führt.

– Der Manteltarifvertrag läuft bis zum 30. Juni 2020.

– Für die Entgeltordnung, die die Einordnung der Tätigkeiten in die Entgeltgruppen regelt, wurde eine lange Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 vereinbart.

Beide Seiten zeigten sich froh darüber, nach intensiven Verhandlungen diesen Abschluss erreicht zu haben. Damit seien Streiks abgewendet und weitere Einschränkungen für die Fahrgäste vermieden worden. Mit diesem Gesamtpaket können die aktuellen sowie die zukünftigen Beschäftigten langfristig an die BVG gebunden werden.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

S-Bahn: Vor-Ort Termin für eine barrierefreie S-Bahn aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Erfolgte eine schriftliche Dokumentation des oben genannten Vor-Ort-Termins? Wenn ja, welche Punkte
wurden hier notiert und wo ist dieser Bericht nachzulesen?
Antwort zu 1:
Zu den Ergebnissen des oben benannten Vor-Ort-Termins wurde ein Protokoll für interne
Zwecke erstellt. In der nachfolgenden Beantwortung der Fragen 2, 3 und 5 werden alle
wesentlichen Inhalte dieses Protokolls wiedergegeben.
Frage 2:
Welche #Veränderungswünsche haben die Vertreter der AG „Bauen und #Verkehr #barrierefrei“ und der
#Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung im Rahmen dieses Termins vorgebracht? Welche der
geäußerten Änderungswünsche konnten bisher nicht umgesetzt werden und warum fanden diese bislang
keine Berücksichtigung?
Frage 3:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell am -Bahn Prototyp (#Null-Serie) vorgenommen
werden?
2
Frage 5:
Welche der konkreten Änderungswünsche können aktuell an den S-Bahn-Serienfahrzeugen vorgenommen
werden?
Antwort zu 2, 3 und 5:
Im Rahmen des Vor-Ort-Termins am 6. Juli 2017 wurden unter den Anwesenden
zahlreiche Maßnahmen erörtert. Diese werden durch das Herstellerkonsortium
insbesondere hinsichtlich technischer Machbarkeit, Zulassungsfähigkeit sowie
entstehender Mehrkosten geprüft. Dabei werden die Umsetzbarkeit sowie die
entstehenden Kosten differenziert nach Vorserien- und Hauptfahrzeugen bewertet. Das
Herstellerkonsortium prüft zudem, inwieweit die Maßnahmen bereits mit Auslieferung der
Vorserienfahrzeuge umgesetzt werden können. Dabei besteht die Prämisse, dass in
jedem Fall ein Terminrisiko für die rechtzeitige Lieferung sowohl der Vor- als auch der
Hauptserie zwingend zu vermeiden ist.
Zu den Maßnahmen:
Auf dem Fußboden in den Mehrzweckbereichen der Endwagen mit TSI-PRMRollstuhlplätzen
(die TSI-PRM ist die europäische Technische Spezifikation für
Interoperabilität für Mobilitätseingeschränkte Personen) sollen ausschließlich
#Rollstuhlpiktogramme verwendet werden (Piktogramme für Fahrrad und Kinderwagen
entfallen ersatzlos). Dabei sollen die Hinweise zur prioritären Nutzung des PRMMehrzweckbereiches
neu an der Fahrzeugwand (innen) angebracht werden. Zusammen
mit den zusätzlich gewünschten Rollstuhlpiktogrammen an den Außenfenstern soll eine
eindeutige Priorisierung des PRM-Mehrzweckbereiches für Rollstuhlfahrende ermöglicht
werden.
Zur Vergrößerung der Stellfläche im PRM-Mehrzweckbereich wurde das
Herstellerkonsortium aufgefordert, eine veränderte Sitzanordnung zu prüfen. Folgende
Vorschläge sind bei der Prüfung zu beachten:
• Entfall der Doppelsitze im PRM-Mehrzweckbereich,
• Anlehnflächen neu im Bereich des Windfangs,
damit Entfall der gesonderten Anlehnflächen,
• Neu jeweils ein zusätzlicher Klappsitz für Begleiter von
Rollstuhlfahrenden rechts und links im PRM-Mehrzweckbereich,
• Neuausrichtung der Sprechstelle.
Um eine Verbesserung der #Erreichbarkeit des PRM-Mehrzweckbereichs zu ermöglichen,
wurde das Herstellerkonsortium aufgefordert, den Entfall der vertikalen Haltestangen im
Bereich der zweiten Einstiegstür zu prüfen. Des Weiteren soll das Herstellerkonsortium zur
Verbesserung der Leitwirkung der horizontalen Haltestangen für blinde Fahrgäste prüfen,
inwieweit diese möglichst durchgängig, mit Ausnahme im Bereich der Einstiegsbereiche,
angebracht werden können.
Das Herstellerkonsortium wurde aufgefordert, zu allen Punkten so bald wie möglich eine
Prüfung vorzunehmen. Das Herstellerkonsortium teilt daraufhin mit, dass gegenwärtig bis
Ende September 2017 die Phase des Final Design Reviews (FDR) läuft. Dieser
Konstruktions- und Entwicklungsschritt hat für die Einhaltung des Zeitplans für die
3
Fahrzeuglieferung hohe Priorität. Bis dahin sind ergänzende Prüfungen nur sehr
eingeschränkt möglich.
Frage 4:
Wie viele S-Bahn Prototypen (Null-Serie) werden im Einsatz sein und auf welchen Strecken (Viertel- und
Halbzüge)?
Antwort zu 4:
Ab dem 01.01.2021 sollen auf der Linie S47 zehn Vorserienfahrzeuge, je fünf Viertel- und
fünf Halbzüge, in den Fahrgastbetrieb gehen. Zwischen der Auslieferung des letzten
Fahrzeugs der Vorserie und der Produktion des ersten Serienfahrzeuges ist ein Zeitraum
von über einem Jahr vorgesehen, um Erkenntnisse aus den Vorserienfahrzeugen in die
Produktion der Serienfahrzeuge einfließen zu lassen.
Frage 6:
Wie wurden die Betroffenen-Verbände und AGen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung im bisherigen Planungsprozess einbezogen und wie werden diese im weiteren Prozess
eingebunden?
Frage 7:
Wie wird das bisherige Beteiligungsverfahren aus Sicht der Senatsverwaltung und des Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderung bewertet?
Antwort zu 6 und 7:
Seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung sowohl bei der Erarbeitung der Fahrzeuganforderungen (Lastenheft) im
Rahmen des Vergabeverfahrens für das Teilnetz Ring als auch bei der praktischen
Prüfung und Abstimmung zu ggf. erforderlichen Änderungen anhand des Fahrzeug-
Mockups umfangreich mit einbezogen. Bei der Berücksichtigung der Vielzahl von
Anforderungen und Hinweisen war und ist seitens der Länder auch abzuwägen, wie die
verschiedenen, sich zum Teil widersprechenden Anforderungen und Interessen der
einzelnen Nutzergruppen bestmöglich berücksichtigt und zum Ausgleich gebracht werden
können.
Das bisherige Beteiligungsverfahren wird aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz als positiv und erfolgreich bewertet.
In den geplanten Fahrgastprobebetrieb und die Fahrgastbefragungen werden die
Betroffenenverbände und Arbeitsgruppen sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit
Behinderung ebenfalls wie vorgesehen einbezogen.
4
Frage 8:
Wie will man künftig mehr Transparenz und Verbindlichkeit über die im Beteiligungsprozess getroffenen
Entscheidungen herstellen?
Antwort zu 8:
Eine Beteiligung verschiedenster Interessengruppen – wie bei der Gestaltung der
Fahrzeuge der Baureihe 483/484 sowohl bei der Erstellung eines Lastenheftes als auch
der praktischen Erprobung eines Mock-Ups – gab es in dieser Weise und in diesem
Umfang bislang in Berlin noch nicht. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz ist bereits heute eine hinreichende Transparenz und Verbindlichkeit über
die im Beteiligungsprozess getroffenen Entscheidungen gegeben.
Berlin, den 30.08.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie: Görlitzer Doppelstockwagen fehlen im Berufsverkehr Das Bombardierwerk in Görlitz sorgt für verärgerte Bahnkunden in Brandenburg. , aus mdr.de

http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/bombardier-goerlitz-lieferschwierigkeiten-softwareprobleme-100.html

Das #Bombardierwerk in #Görlitz sorgt für #verärgerte #Bahnkunden in #Brandenburg. Dort muss die Deutsche Bahn mit veralteten S-Bahn-Waggons aus Dresden und mit Bussen insbesondere den Berufsverkehr absichern, weil 13 bestellte Doppelstockwagen der neuesten Baureihe nicht ausgeliefert werden können.
In der Oberlausitz machen seit Wochen die Waggon- und Straßenbahnbauer von Bombardier mobil. Sie fürchten um ihre Arbeitsplätze, denn die Konzernleitung hat umfangreiche Stellenkürzungen angekündigt. In knapp drei Wochen will die deutsche Geschäftsführung in Berlin Einzelheiten dazu bekanntgeben. Es geht um die Sanierung von Bombardier.
Tiefrote Zahlen bei Bombardier

Der kanadische Konzern steckt noch immer in den tiefroten Zahlen, weil er sich beispielsweise in der Flugzeugsparte verkalkuliert hat. Doch auch bei Bombardier Transportation in Sachsen läuft offenbar nicht alles rund. Immer wieder haben in den vergangenen Jahren die Betriebsräte in Bautzen und Görlitz über Missmanagement geklagt. Die Produktion musste beispielsweise ruhen, weil Material fehlte. Auch deshalb beklagten die Görlitzer Beschäftigten bereits seit Monaten Probleme bei der termingerechten Auslieferung ihrer Doppelstock-Fahrzeuge. Nun werden die Probleme von Bombardier in Brandenburg deutlich sichtbar.
Dresdner S-Bahn-Wagen auf Brandenburger Gleisen

Der Deutschen Bahn fehlen im Nachbarland Brandenburg insgesamt 13 bestellte Doppelstockwagen aus dem Bombardierwerk in Görlitz. Die Wagen sollten nach Angaben des Konzernbevollmächtigen der Deutschen Bahn Joachim Trettin bereits im Jahr 2014 ausgeliefert werden. Wegen der besonderen Görlitzer Bauart könnten deshalb fünf Doppelstockzüge nicht zum Einsatz kommen. Immer öfter muss die Bahn auf Schienenersatzverkehr zurückgreifen. Außerdem fahren nun frühere Dresdner S-Bahn-Wagen in Brandenburg, um den dortigen Berufsverkehr absichern zu können. Die veralteten S-Bahn-Züge und der Schienenersatzverkehr sorgen natürlich für verärgerte Kunden bei der Deutschen Bahn.
Bombardier hat den Anschluss verpasst

In Görlitz hatten Beschäftigte von Bombardier hinter vorgehaltener Hand beklagt, dass der Standort von der Konzernleitung immer …

allg. + Straßenverkehr + BVG + S-Bahn + Radverkehr: KEIN STAU, KEIN UNFALL, KEIN PRIVATES AUTO So fährt Berlin in 50 Jahren!, aus Bild

http://www.bild.de/regional/berlin/berlin/so-fahren-wir-in-zukunft-48611440.bild.html

Berlin – Der #Straßenverkehr der Hauptstadt wird sich in den nächsten 50 Jahren #radikal #verändern. Schon heute steigen viele Autofahrer auf #Rad, #Bus und #Bahn um. Dieser Trend wird sich noch verstärken. Auch das Auto wird revolutioniert.

Zahlreiche Forscher arbeiten an Wagen, die ohne Fahrer auskommen. Einer von ihnen ist FU-Professor Raúl Rojas (61).

Gemeinsam mit BILD wirft er einen Blick in die Zukunft – auf Berlins vollautomatischen Straßenverkehr im Jahr 2066!

Autos, Busse, #Lastwagen fahren komplett selbständig, Lenkräder braucht niemand mehr. Weil der Bord-Computer alle Fahrzeuge miteinander kommunizieren, wird kein Wagen mehr übersehenFoto: info.BILD.de | Grafik: Christian Vogel, Jim Dick

Die meisten Menschen fahren mit den Öffentlichen oder Fahrrad. Die Zahl der Pkw ist deutlich zurückgegangen, Autos in Privatbesitz sind Geschichte, es gibt nur noch Carsharing. „Statt mit 1,3 Millionen Wagen kann Berlin mit 400 000 Autos kommen“, sagt der Informatiker

Die Blechlawine ist von den Straßen verschwunden, Parkplätze am Straßenrand sind breiten Bürgersteigen, Rad- und Busspuren gewichen. „Die übrig gebliebenen Autos sind ständig in Bewegung oder stehen im Parkaus“, erklärt Rojas. Ampeln werden nur noch für Fußgänger benötigt – die Autos wissen von selbst, wann sie halten müssen

Niemand braucht mehr einen Führerschein, ein Smartphone reicht aus. „Die Menschen ordern ihr Auto per App“, sagt Rojas. „Es holt sie ab und fährt nach dem Abliefern autonom weiter“

Werden die Roboter-Autos nicht gebraucht, fahren sie selbständig per Lift in Parkhäuser unter der Erde. Über Fließbänder lassen sie sich eng aneinanderreihen

Sämtliche Autos und Busse fahren elektrisch. Die Akkus werden in unterirdischen Parkhäusern aufgeladen, dank neuer Technik ist der Elektro-Tank binnen …

VBB: VBB-Steckbriefe zeigen Verkehrsverträge im SPNV Wer fährt wo, wie lange und womit auf den Schienen im VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/vbb-steckbriefe-zeigen-verkehrsvertraege-im-spnv/676823.html

Mehr als 70 Millionen Zugkilometer #Verkehrsleistung hat der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg für den #Schienenpersonennahverkehr (#SPNV) in diesem Jahr bestellt. Rund 495 Millionen Fahrgäste waren im vergangenen Jahr mit den Zügen des Regional- und S-Bahnverkehrs auf insgesamt 62 Linien in Berlin und Brandenburg unterwegs. Welche #Leistungen die #Eisenbahnverkehrsunternehmen auf welchen Linien erbringen, regeln Verkehrsverträge, die in wettbewerblichen Vergabeverfahren im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg vom VBB vergeben werden. Den Vergabeprozess und die wesentlichen Eckpunkte der derzeitig gültigen Verkehrsverträge #veröffentlicht der VBB nun erstmalig auf der seiner Homepage unter VBB.de/wettbewerb-bahnverkehr.

Im VBB sind zurzeit sechs Eisenbahnverkehrsunternehmen über Verkehrsverträge mit Verkehrsleistungen beauftragt: DB Regio AG (Regionen Nordost und Südost), S-Bahn Berlin GmbH, Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG), NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB), Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS) und Bayrische Oberlandbahn GmbH (BOB). Die VBB-Steckbriefe fassen die wichtigsten Eckpunkte der einzelnen Vergabenetze im Verbundgebiet zusammen. Prägnant aufbereitet und mit Grafiken versehen, können Interessierte sich mithilfe der Steckbriefe schnell einen Überblick verschaffen. Informationen gibt es u.a. über die Strecken, die jeweiligen Betreiber und die bestellten Fahrzeuge einschließlich Sitzplatzkapazitäten und Qualitätsstandards. In dieser Form der Darstellung sind die VBB-Steckbriefe bislang noch einmalig in Deutschland. Der VBB möchte mit der Veröffentlichung dazu beitragen, das komplexe Vergabeverfahren im SPNV näher zu erläutern und die aus Kundensicht wesentlichen Eckpunkte der Verkehrsverträge übersichtlich aufbereitet zugänglich zu machen.

S-Bahn + Bahnverkehr: Schienenverkehrslärm in Kaulsdorf und Mahlsdorf, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft vorwiegend Sachverhalte,
die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen
und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird
nachfolgend wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele #Züge fahren täglich auf der #Bahnstrecke
zwischen Wuhlethal – Kaulsdorf – Mahlsdorf? Es
wird um Aufschlüsselung gebeten nach: -Bahn, #Regionalverkehr,
#Güterverkehr, jeweiliger Wochentag, Anzahl
aus Richtung Wuhletal in Richtung Mahlsdorf, Anzahl
aus Richtung Mahlsdorf in Richtung Wuhlethal.
Antwort zu 1: Die Deutsche Bahn AG teilt mit:
Formal handelt es sich um zwei Bahnstrecken: Strecke
6006 = S-Bahn und Strecke 6078 = Fernbahn. Gegenwärtig
liegt die Belastung beider Strecken an Werktagen
(Summe beider Richtungen) bei ca. 260 S-Bahnzügen, 37
Regionalbahnzügen und ca. 10-15 Zügen Güterverkehr
einschließlich Sonstiges, vom letzten Wert etwa zwei
Drittel "echter" Güterverkehr und ein Drittel Fahrten von
Leerloks, DB-interne Fahrten für Instandhaltungszwecke
und anderes.
Frage 2: Wann fährt das erste Schienenfahrzeug am
Morgen, wann das letzte Schienenfahrzeug am Abend auf
der vorbezeichneten Strecke? Bitte Beantwortung jeweils
pro Wochentag.
Antwort zu 2: Die Deutsche Bahn AG teilt mit:
Die genannten Strecken (S-Bahn bzw. Fernbahn) stehen
den Kundinnen und Kunden der DB Netz AG, also
den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), gegen ein
entsprechendes Entgelt für Trassenbestellungen zur Verfügung.
Die Strecken sind vom Grundsatz her über 24
Stunden am Tag an allen Tagen des Jahres geöffnet. Folglich
ist daher zu jeder Uhrzeit und an jedem Tag Zugverkehr
möglich. Die EVU entscheiden selbständig, wann sie
die Strecke nutzen möchten. Trassenbestellungen können
jederzeit und auch sehr kurzfristig eingehen. Die Nutzungszeitpunkte
und die Nutzungsintensität können sich
daher laufend ändern, insbesondere im Güterverkehr.
Insofern ist die Angabe eines ersten und letzten Zuges
nicht sinnvoll. Wir möchten insbesondere auch an den
durchgehenden Nachtverkehr auf der Linie S 5 in den
Nächten vor Sonnabenden und Sonn- bzw. Feiertagen
erinnern.
Frage 3: Wie hat sich auf vorbezeichneter Strecke der
#Schienenverkehr in den letzten 5 Jahren #entwickelt und
welche weiteren Zugfrequenzen sind zukünftig zu erwarten?
Bitte Aufschlüsselung nach Jahr, Abnahme/Zunahme
in % und absolut, S-Bahn, Regionalverkehr, Güterverkehr.
Antwort zu 3: Die Deutsche Bahn AG teilt mit:
Bei den genannten Verkehrsarten (S-Bahnen, Regionalbahnen,
Güterverkehr einschl. Sonstiges) hat sich die
Zugzahl in den letzten 5 Jahren relativ konstant entwickelt,
von gewissen Schwankungen mit überschaubarer
Bandbreite abgesehen. Für die Zukunft rechnen wir für
den Bereich Güterverkehr/Sonstiges ebenfalls mit einer
relativ konstanten Entwicklung. Die Zugzahlen bei der SBahn
könnten sich leicht steigern (Rückkehr zum vollständigen
Betriebsprogramm vor Eintritt der besonderen
Fahrzeugsituation). Im Bereich des Reiseverkehrs (Regional-
bzw. Fernverkehr) rechnen wir ebenfalls mit einer
konstanten Entwicklung, denkbar sind jedoch auch hier
gewisse Mehrungen, die vor allem durch zusätzliche
grenzüberschreitende Verkehre Richtung Polen entstehen
könnten. Eine verbindliche Zusage für die erwartete insgesamt
relativ konstante Entwicklung können wir jedoch
nicht abgeben.
Zu berücksichtigen ist auch, dass sich Zugzahlen dauerhaft
oder für begrenzte Zeitabschnitte in einem größeren
Umfang nach oben oder unten verändern können. Die
möglichen Ursachen liegen u. a. bei sich ändernden Vorgaben/Planungen/Bestellungen
der Aufgabenträger für
den Schienenpersonennahverkehr (Länder Berlin bzw.
Brandenburg) sowie sich änderndem Bestellvolumen der
EVU. Speziell im Güterverkehr bestehen dabei Abhängigkeiten
zur konjunkturellen Entwicklung (mehr oder
weniger Verkehr allgemein), der Entscheidung der Transporteure
für oder gegen einen Verkehrsträger (z. B. Stra-
ße, Schiene oder Schiff), der Entwicklung der QuelleZiel-Beziehungen
und der Wahl des konkreten Verkehrsweges,
sofern Alternativen vorliegen oder der Entwicklung
von einzelnen Aufkommensschwerpunkten (z. B.
Firmen, Gleisanschließer). Im Bereich der Eisenbahn
kann dies zusätzlich überlagert werden durch zeitweise
Verfügbarkeitseinschränkungen von bestimmten Teilen
des Netzes, die dazu führen, dass über kürzere oder längere
Zeiträume von unseren Kundinnen und Kunden, den
Eisenbahnverkehrsunternehmen, andere Verkehrswege
gewählt werden.
Bei der S-Bahn-Linie S5 wird nach jetziger Planung
des Aufgabenträgers in den nächsten Jahren auf dem
benannten Streckenabschnitt das derzeitige Verkehrsangebot
grundsätzlich fortgeschrieben werden. Erst langfristig
bei verbesserter Fahrzeugverfügbarkeit (z. B. durch
Neufahrzeuge) ist ein Einsatz zusätzlicher Verstärkerfahrten
während der Hauptverkehrszeit (Montag bis Freitag
ca. von 6 bis 9 Uhr und von 14 bis 19 Uhr) zwischen
Mahlsdorf und Warschauer Straße möglich. Hieraus würden
sich Montag bis Freitag (mit Ausnahme der Weihnachts-
und Sommerferien) rund 24 zusätzliche Fahrtenpaare
ergeben.
Frage 4: Welche #Lärmbelastung geht mit dem Schienenverkehr
auf vorbezeichneter Strecke einher? Welche
db-Bereiche werden an den unmittelbar angrenzenden
Grundstücken erreicht? Bitte Aufschlüsselung nach
a. S-Bahn in eine Richtung,
b. S-Bahn gleichzeitig in beide Richtungen
c. Regionalverkehr, jeweils in eine Richtung und
gleichzeitig in beide Richtungen,
d. Güterverkehr, jeweils in eine Richtung und gleichzeitig
in beide Richtungen,
e. gleichzeitiger Schienenverkehr von a. und c,
f. gleichzeitiger Schienenverkehr von a. und d,
g. gleichzeitiger Schienenverkehr von a und c und d,
h. gleichzeitiger Schienenverkehr von b und c;
i. gleichzeitiger Schienenverkehr von b. und d,
k. gleichzeitiger Schienenverkehr von c. und d.
Antwort zu 4: Dazu sind weder der Deutschen Bahn
noch dem Senat in der gewünschten Detaillierung Aussagen
möglich.
Frage 5: Welche #Veränderung auf vorgenannter Strecke
hinsichtlich der Anzahl des Schienen- bzw. Zugverkehrs
wird erwartet, wenn der Bahnhof #Mahlsdorf als
#Regionalbahnhof genutzt wird?
Antwort zu 5: Keine.
Frage 6: Gibt es dieser Anfrage noch etwas hinzuzufügen,
dass der Anfragende übersehen hat, jedoch im
inhaltlichen Zusammenhang mit der Anfrage steht?
Antwort zu 6: Nein.
Berlin, den 01. September 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2016)

Regionalverkehr: RE2 Wismar – Berlin Stadtbahn – Cottbus, aus ODEG

http://odeg.de/liniennetz-und-fahrplaene/fahrplanabweichungen/?line=RE2&id=1461834128156

Sehr geehrte Fahrgäste, 
 
vom 04. Mai 2016 ab 22:00 Uhr bis zum 08. Mai 2016 werden die Züge zwischen Königs Wusterhausen und Berlin-Spandau #umgeleitet. Weiterhin kommt es bei einigen Zügen zu #veränderten #Fahrzeiten zwischen Nauen und Lübbenau. Grund hierfür sind Bauarbeiten der DB Netz AG.

Es entfallen die Halte
 
Berlin Zoologischer Garten,
Berlin Hauptbahnhof,
Berlin Friedrichstraße,
Berlin Alexanderplatz und
Berlin Ostbahnhof.
 
Abweichend halten die Züge in
 
Berlin Jungfernheide,
Berlin Gesundbrunnen und
Berlin-Lichtenberg.


Bitte nutzen Sie für die ausfallenden Halte andere öffentliche Verkehrsmittel.
 
Die Fahrzeiten der Züge entnehmen Sie bitte dem PDF-Download. Alle nicht aufgeführten Züge verkehren planmäßig.

Aktualisierung: Der Zug 63839 (Berlin Ostbahnhof 04:09 Uhr) wird ebenfalls umgeleitet.
 

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und bitten um Entschuldigung!
Ihre ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH

Die Fahrzeiten der umgeleiteten Züge finden Sie hier. (PDF-Download)

Radverkehr + Straßenverkehr: Elektronische Radverkehrszählung: Wann und wie werden die Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche der laut Drs. 17/15830 geplanten 26 #elektronischen #Radverkehrs-Zählstellen wurden im Jahr 2015 installiert?
Antwort zu 1:Insgesamt 14 Zählstellen an 10 Standor-ten:
 Jannowitzbrücke (Mitte) (2 Zählstellen)
 Sandkrugbrücke (Mitte) (2 Zählstellen)
 Oberbaumbrücke (Friedrichshain-Kreuzberg) (2 Zählstellen)
 Schwedter Steg (Pankow)
 Prinzregentenstraße (Charlottenburg-Wilmersdorf)
 Yorckstraße (Tempelhof-Schöneberg) (2 Zählstel-len)
 Monumentenstraße (Tempelhof-Schöneberg)
 Alberichstraße (Marzahn-Hellersdorf)
 Paul-und-Paula-Uferweg (Lichtenberg)
 Markstraße (Reinickendorf)
Frage 2: Welche der geplanten elektronischen Rad-verkehrs-Zählstellen werden im Laufe des Jahres 2016 installiert, und wann ist jeweils die Inbetriebnahme ge-plant? (Bitte aufschlüsseln nach Ort der Zählstelle und Zeitpunkt der geplanten Installation.)
Antwort zu 2: Insgesamt 12 Zählstellen an 7 Standor-ten, in der Reihenfolge ihres Einbaus:
 Mariendorfer Damm (Tempelhof-Schöneberg) (2 Zählstellen)
 Maybachufer (Neukölln)
 Berliner Straße (Pankow) (2 Zählstellen)
 Frankfurter Allee (Friedrichshain-Kreuzberg) (2 Zählstellen)
 Klosterstraße (Spandau) (2 Zählstellen)
 Breitenbachplatz Steglitz-Zehlendorf (2 Zählstel-len)
 Kaisersteg (Treptow-Köpenick)
Der Einbau wird witterungsabhängig ab April 2016 erfolgen. Nach dem Einbau erfolgen jeweils ein Funkti-onstest und ein mehrwöchiger Probebetrieb mit Prüfzäh-lungen. Im Rahmen des Probebetriebs wird es weitere Detailprüfungen zur Optimierung der Zählqualität geben. Mit der Gesamtabnahme ist im Herbst 2016 zu rechnen.
Frage 3: Wie hoch sind die Kosten für Installation, Betrieb und Instandhaltung der elektronischen Radver-kehrs-Zählstellen?
Antwort zu 3: Installation und Betrieb:
HHJ 2015: 93.871,96 €
HHJ 2016: 82.884,70 €
Instandhaltung/ Wartung:
Wartungsvertrag über 3 Jahre, Beginn ab Gesamtab-nahme vsl. im Herbst 2016, Gesamtbetrag über 3 Jahre 80.789,10 €.
Frage 4: Aus welchen Mitteln wurden und werden die Kosten für Installation, Betrieb und Instandhaltung der elektronischen Radverkehrs-Zählstellen finanziert?
Antwort zu 4:
Kapitel 1271, Titel 81279 (Installation und Betrieb):
Kapitel 1271, Titel 51701 (Wartung)
Frage 5:Nach welchen Kriterien wurden die bisher vorgesehenen 17 #Standorte ausgewählt?
Antwort zu 5: Das Land erfasst die Radverkehrsmen-gen seit 2001 an fest definierten Pegelzählstellen, diese sollte für eine langfristige Vergleichbarkeit (Zeitreihe) beibehalten werden. Die automatischen Zählstellen sollten daher an ergänzenden Standorten angebracht werden. Für die Auswahl der neuen Zählquerschnitte wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
 pro Bezirk jeweils mindestens ein Zählquerschnitt mit zu erwartendem hohen oder sehr hohen Rad-verkehrsaufkommen
 Standorte mit wichtiger Netzfunktion des Radver-kehrs (bspw. in Zusammenhang mit Brücken)
 keine Standorte, bei denen in absehbarer Zeit grö-ßere Baumaßnahmen zu erwarten waren.
In Einzelfällen spielten auch örtliche Besonderheiten wie die Beobachtung von Veränderungen durch jüngst realisierte, geplante oder im Bau befindliche benachbarte Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen oder Vergleichs-möglichkeiten bei parallelen Radverkehrsführungen eine Rolle.
Für die konkrete Positionierung der Detektionsschlei-fen waren schlussendlich erfassungstechnische Aus-schlusskriterien zu beachten (z. B. Vermeidung des un-mittelbaren Brückenbereiches oder von Bereichen unmit-telbar an Lichtsignalanlagen mit Rückstaubildung).
Frage 6: Hält der Senat die geplanten 26 Radverkehrs-zählstellen an den vorgesehenen 17 Standorten für ausrei-chend, um die gesamtstädtische #Radverkehrsentwicklung angemessen abbilden und auswerten und auf diese Weise das vorhandene System an Erhebungen und Verkehrszäh-lungen sinnvoll ergänzen zu können?
Antwort zu 6: Die neuen automatischen Zählstellen sind ein Baustein für die Bewertung der Entwicklung des Radverkehrs. Sie ergänzenden die anderen bestehenden Datengrundlagen um eine neue Komponente. Die gesamt-städtische Radverkehrsentwicklung lässt sich aus den regelmäßigen Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsver-halten ableiten. Dies wird gestützt durch die Erkenntnisse aus den Pegelzählungen. Die automatischen Dauerzähl-stellen liefern Antworten auf weitere Fragen, wie den Wochen- und Jahresgang, den Witterungseinfluss und – ähnlich wie die Pegelzählungen – werden sie ein Indikator sein, wie sich die Radverkehrsnachfrage an diesen Stellen über die Jahre verändert, wie sie bislang noch nicht vorla-gen.
Frage 7: Plant der Senat weitere automatische Radver-kehrs-Zählstellen an weiteren Standorten über die bisher geplanten 26 Detektoren hinaus?
Antwort zu 7: Derzeit plant der Senat keine weiteren automatischen Radverkehrszählstellen.
Frage 8: Welche Zahlen der bereits installierten Rad-verkehrs-Zählstellen liegen bereits vor, und welche Er-kenntnisse zur Entwicklung des Radverkehrs hat der Se-nat aus ihnen gewinnen können?
Antwort zu 8: Die ersten Geräte bzw. deren Einbauten haben ihre formale Abnahme im Herbst 2015 gehabt. Damit liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Daten für ein komplettes Jahr vor. Von den Fachebenen sind test-weise für einzelne Wochen bzw. Monate erste Auswer-tungen durchgeführt worden. Hierbei ist deutlich gewor-den, dass die Daten neben der absoluten Zahl an Nutzen-den/Tag (und damit zu deutlichen Unterschieden von Frequenzen einzelner Standorte) mittelfristig umfangrei-che Erkenntnisse zu Nachfragedaten nach Stunden (Spit-zenstunden), Tagen (Unterschiede Werktag, Wochenen-de), sowie – mit Ablauf der Jahresfrist nach Installation – zum Jahresgang (Radverkehrsnutzung im Jahresverlauf) möglich werden.
Frage 9: In welche Maßnahmen oder Vorhaben der Radverkehrsplanung oder -förderung sind Erkenntnisse aus der automatischen Radverkehrszählung bereits einge-flossen?
Antwort zu 9: Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 6. Derartige Daten stellen immer auch eine Grundlage für grundsätzliche strategische bzw. verkehrspolitische Ent-scheidungen dar.
Für Einzelmaßnahmen ist es noch zu früh um Rück-schlüsse ziehen zu können, zum einen weil die Frage nach den Erkenntnissen aus einem Erfassungsjahr noch nicht vorliegen, zum anderen weil hinsichtlich der Infrastruk-turplanung die Zielrichtung „Schaffung von Radverkehrs-anlagen an jeder Hauptverkehrsstraße“ unabhängig von der Nachfrage im Radverkehr gilt.
Die Daten ermöglichen zukünftig vertiefte Analysen zur Verkehrsnachfrage z.B. nach Aufkommensschwer-punkten oder Straßentypen. Dies wird ggf. Schlussfolge-rungen zu Dimensionierungsnotwendigkeiten von Rad-verkehrsanlagen oder hinsichtlich von Aspekten der Ver-kehrssicherheit zulassen.
Frage 10: An welcher Stelle, in welcher Form und in welcher zeitlichen Folge werden die Messergebnisse der Radverkehrs-Zählstellen und deren Auswertung #veröffentlicht?
Frage 11: Plant der Senat, die Messergebnisse der Radverkehrs-Zählstellen als Open Data zur Verfügung zu stellen, und wenn nein, warum nicht?
Frage 12: Wann werden erste Ergebnisse der elektro-nischen Radverkehrszählung als Open Data oder in ande-rer Form der #Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Antwort zu 10, 11 und 12: Der Senat plant eine Veröf-fentlichung von Ergebnissen und Erkenntnissen mit Daten aus den Dauerzählstellen. Eine Aufbereitung aus einem ersten vollständigen Erfassungsjahr (d.h. mit Vorliegen der Daten inkl. September 2016) als sogenannte Jahresbe-richte in Ergänzung zu den bekannten Pegelberichten wird derzeit geprüft. Offen ist noch, inwieweit Nach-fragdaten ggf. tagesaktuell bereitgestellt werden können.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)