Potsdam: Umbau Leipziger Dreieck Nächste Bauphase startet ab Montag, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/umbau-leipziger-dreieck-naechste-bauphase-startet-ab-montag-/26011106.html

Die #Leipziger Straße ist ab Montag für Autos gesperrt, der Verkehr wird über die Straße Am #Brauhausberg und die Michendorfer Chaussee umgeleitet. Die Baumaßnahmen sollen sich über ein Jahr erstrecken.

#Potsdam – Der Umbau des Leipziger Dreiecks geht in die nächste Bauphase: Ab Montag, dem 20. Juli, wird die Leipziger Straße für den motorisierten #Durchgangsverkehr voll gesperrt werden, wie die Potsdamer Stadtverwaltung am Donnerstag mitteilte. Für Radfahrer und Fußgänger gilt diese Vollsperrung nicht. Entsprechende Gassen sollen weiter zur Verfügung stehen, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Anlieger sollen weiterhin durch den gesperrten Bereich fahren sowie die im Baubereich betroffenen Anliegerstraßen nutzen können. Dies gelte auch für die Erreichbarkeit für Feuerwehr und Rettungsdienste.

Umleitung über Straße am Brauhausberg und die Michendorfer Chaussee
Rund ein Jahr lang sollen die Baumaßnahmen dauern. Ab Höhe Wasserwerk wird die Baustelle eingerichtet, abschnittsweise will man sich in Richtung Leipziger Dreieck vorarbeiten.

Die Umleitung für den motorisierten Verkehr verläuft über die Straße Am Brauhausberg. Aus Richtung Hermannswerder dafür zunächst …

Bahnhöfe + Straßenverkehr: Aktuelle Situation am S-Bahnhof Zehlendorf und Verkehrsplanung in Zehlendorf-Mitte, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Sind dem Senat die Planungen der -Bahn und des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf zum 2. Zugang zum SBahnhof #Zehlendorf bekannt?
Frage 2:
Ist es zutreffend, dass der bereits bei der S-Bahn bestellte Zugang nunmehr wieder abbestellt wurde? Was
sind die Gründe hierfür?
Frage 3:
Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung und Bestellung des 2. Zugangs zum -Bahnhof Zehlendorf am
Postplatz zu rechnen? (Bitte den weiteren Zeitplan bis Beginn der Bauarbeiten erläutern.)
Antwort zu 1 bis 3:
Der Senat hat bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) am S-Bahnhof Zehlendorf einen
weiteren Zugang zum Bahnsteig am #Teltower Damm sowie einen zusätzlichen
Bahnhofszugang in Höhe des #Postplatzes mit Ausgängen zur #Anhaltiner und #Machnower
Straße bestellt. Der Bezirk ist über die beiden Vorhaben informiert.
Der Zugang am #Postplatz unterlag zuletzt einem Planungsstopp, da hierzu u.a. mit dem
Bezirk Abstimmungen zur konkreten Gestaltung und den zu berücksichtigenden
Anforderungen stattfanden. Nach Klärung der offenen Punkte kann die Planung für den
Bahnhofszugang nun weiter vorangetrieben werden. Ein konkreter Zeitplan kann derzeit
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aufgrund des frühen Planungsstadiums und des bis vor kurzem andauernden
Planungsstopps noch nicht benannt werden.
Frage 4:
Wie gedenkt der Senat, wenn es zur Sanierung der S-Bahn-Brücke am Teltower Damm kommt, den
#Durchgangsverkehr von und nach #Teltow in dieser Bauzeit zu organisieren?
Antwort zu 4:
Zu dem angefragten Bauvorhaben gab es bisher noch keine Vorabstimmung, konkrete
Anträge von Baufirmen dazu liegen noch nicht vor.
Frage 5:
Gibt es Pläne des Senats, den #Schwerlastverkehr durch Zehlendorf-Mitte über die #Knesebeckbrücke zu
minimieren? Wenn ja, welche? Wie ist die konkrete zeitliche Planung?
Antwort zu 5:
Der Senat verfolgt keine Pläne, den Schwerlastverkehr durch Zehlendorf-Mitte über die
Knesebeckbrücke zu minimieren.
Frage 6:
Welche Planungen hat der Senat für die Knesebeckbrücke, wenn es zu einer geplanten Sanierung kommt?
Wie sieht dann die geplante Verkehrsführung aus?
Antwort zu 6:
Die Knesebeckbrücke befindet sich in der Unterhaltungslast der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Dem Senat sind keine Pläne des Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamtes Berlin als zuständigem Baulastträger der Brücke zur Sanierung bekannt.
Frage 7:
Gibt es auf Seiten des Senats (langfristige) Planungen bzw. Überlegungen für weitere Querungsbrücken über
den Teltowkanal?
Antwort zu 7:
Der Senat verfolgt derzeit keine Planungen für eine zusätzliche Querung des Teltowkanals.
Frage 8:
Wie kann und wird der Senat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf bei der Auslobung des geplanten
städtebaulichen Wettbewerbs zum Neubau des Rathauses Zehlendorf unterstützen?
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Antwort zu 8:
Der Senat kann für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die Koordination und Durchführung
eines städtebaulichen Wettbewerbs oder eines vergleichbaren angemessenen
Planungsverfahrens in Abstimmung mit dem Bezirksamt übernehmen.
Berlin, den 26.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Berliner Fahrgastverband IGEB und Changing Cities fordern: Verkehrswende in der Kantstraße, aus IGEB

Gemeinsamer Pressedienst vom 7.5.2020

Die Vereine #Changing Cities und Berliner #Fahrgastverband #IGEB begrüßen gemeinsam die im Zuge der Corona-Pandemie angelegten temporären Radwege – „#Pop-Up-Radwege“. Beide Vereine fordern die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf, diese #Radwege dauerhaft beizubehalten.

Im Bereich der Charlottenburger Kantstraße/Neuen Kantstraße gibt es eine besondere Situation. Zum einen ist hier erhebliches Potenzial für den #Radverkehr vorhanden. Darüber hinaus ist die Kantstraße aber auch eine wichtige Achse im #Busnetz der BVG. So verkehren dort abschnittsweise bis zu vier Buslinien mit bis zu 21 Fahrten je Richtung und Stunde, darunter zwei Express- sowie eine #MetroBuslinie. Sämtliche Maßnahmen in der Kantstraße müssen daher die Belange sowohl des #ÖPNV wie auch des Radverkehrs berücksichtigen. Die getroffenen Maßnahmen sind daher im Hinblick auf die Entwicklungen im Bus- und Radverkehr fortlaufend zu überprüfen.

Des Weiteren leidet die Kantstraße unter sehr viel #Durchgangsverkehr. Der KfZ-Verkehr fährt vom Stadtring durch die Kantstraße, um die City West zu erreichen – und das, obwohl es in unmittelbarer Nähe den leistungsfähigen Straßenzug Hardenbergstraße, Ernst-Reuter-Platz, Bismarckstraße und Kaiserdamm gibt, der diesen Verkehr aufnehmen könnte.

Die Pop-Up-Bike-Lane in der Kantstraße kann jedoch nur ein erster Schritt sein, um die Straße von einer Auto-Schneise in einen öffentlichen Raum mit Aufenthaltsqualität zu verändern.

Die beiden Vereine fordern deshalb die Senatsverwaltung auf, den Kfz-Durchgangsverkehr aus dem Straßenzug Kantstraße/Neue Kantstraße auf ganzer Länge vollständig herauszunehmen. Ohne Durchgangsverkehr auf der Kantstraße/Neuen Kantstraße kann die Straßenfläche weitgehend für Fahrrad und ÖPNV genutzt werden; eine erhebliche Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Vorteile für den Fußverkehr sind zu erwarten. Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Lieferverkehr können von den querenden Straßen abschnittsweise hinein- und wieder herausfahren. Ein Durchfahren über größere Distanzen für private Kfz muss jedoch ausgeschlossen werden.

Die beiden Vereine fordern, dass bei der Umsetzung der Verkehrswende die Bedürfnisse aller Verkehrsmittel des Umweltverbundes beachtet werden. An der Kantstraße bietet sich die Möglichkeit, die Verkehrswende wirklich real für alle Berlinerinnen und Berliner zu vollenden.

Bereits 2009 entschied sich Kopenhagen nach intensiver Beteiligung der Bürgerschaft für eine ähnliche Maßnahme: Die zum Zentrum führende und unter viel Durchgangsverkehr leidende Nørrebrogade wurde in eine Bus-, Rad- und Fußverkehrsstraße umgewandelt, der Kfz-Verkehr wurde ausgeschlossen. Die Straße selber und die umliegenden Kieze erleben seitdem eine Aufwertung der Wohnqualität, eine Erhöhung der sozialen Interaktionen (durch Vereine, Nachbarschaftsinitiativen etc.) und eine Stärkung der lokalen Wirtschaft.

Ragnhild Sørensen, Sprecherin Changing Cities e.V.
Christfried Tschepe, Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB

Bahnhöfe: Anbindung an das Ostkreuz für den Rad- und Fußverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bislang gibt es keine (gute) Verbindung für den #Rad- und #Fußverkehr von und zum S- und #Regionalbahnhof
#Ostkreuz. Vor allem im nördlichen Bereich entlang der Straßenzüge #Hauptstraße#Karlshorster Straße –
#Marktstraße#Boxhagener Straße gibt es zahlreiche Gefahrenstellen.
Frage 1:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag, geschützte Radwege (Protected Bike Lanes) entlang der
Marktstraße, Karlshorster Straße, Hauptstraße sowie sichere Fuß- und Fahrrad-Überwege über diese
Straßen zu installieren?
Antwort zu 1:
Protected Bike Lanes sind gemäß Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes geeignete
Maßnahmen zum Schutz von Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen) an
Hauptverkehrsstraßen, insbesondere vor unzulässigem Befahren und Halten durch
Kraftfahrzeuge.
Für die Marktstraße strebt der Senat mit der Verlegung / Herausnahme der Straßenbahn
im Zusammenhang mit der Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Ostkreuz, wofür
gegenwärtig das Planfeststellungsverfahren (PFV) läuft, eine Neuordnung der
Verkehrsräume an. Die Herstellung von geschützten Radverkehrsanlagen wird dabei
einen hohen Stellenwert bekommen. Ob dabei Protected Bike Lane oder bauliche,
geschützte Radwege in den Seitenbereichen die Lösung sein werden, ist in der
Gesamtbetrachtung und Abwägung aller verkehrlichen Anforderungen für den
Straßenraum zu prüfen und zu entscheiden.
Für den Abschnitt zwischen östlich Schreiberhauer Straße bis Karlshorster Straße ist mit
dem PFV die südliche Seitenlage der Straßenbahn und die Herstellung einer neuen
Haltestelle – Marktstraße geplant. In diesem Abschnitt werden separate
Radverkehrsanlagen in der Marktstraße und südlich des Haltestellenbereiches
berücksichtigt.
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Eine sichere Querung für den Fuß- und Radverkehr ist am signalisierten Knoten mit der
Schreiberhauer Straße und an der geplanten neuen Mittelinsel als Querungshilfe östlich
der Pfarrstraße (östliche Haltestellenbereich) vorgesehen.
Für den westlichen Abschnitt der Marktstraße zwischen Schreiberhauer Straße und
Boxhagener Straße wird der Senat demnächst mit den Planungen zum Umbau der
Marktstraße beginnen.
In der Karlshorster Straße schließen sich Protected Bike Lanes aufgrund der begrenzt zur
Verfügung stehenden Straßenbreite unter den Bahnbrücken aus. Zur Herstellung von
separaten asphaltierten Radwegen und ausreichend dimensionierten Gehwegen zwischen
Türrschmidtstraße und Hauptstraße liegt eine Ausführungsplanung vor, die Umsetzung
der Maßnahme soll Anfang 2020 erfolgen.
Das gesicherte Queren für den Fuß- und Radverkehr ist an der geplanten
Lichtsignalanlage an der Nöldnerstraße möglich.
In der Hauptstraße wurden mit dem Ausbau der Hauptstraße (Fertigstellung im Jahre
2017) beidseits separate Radfahrstreifen und ausreichend dimensionierte Gehwege neu
errichtet. Damit steht ein attraktives ausreichendes Angebot für den Fuß- und Radverkehr
zur Verfügung. Da die Hauptstraße erst kürzlich ausgebaut wurde, ist die Herstellung von
Protected Bike Lanes wirtschaftlich kaum vertretbar. Sollten sich im Verlauf des Betriebs
Probleme ergeben (verkehrswidriges Halten und Parken), können zu einem späteren
Zeitpunkt sogenannte „Leitboys“ nachgerüstet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen
keine Erkenntnisse darüber vor.
Sichere Querungsmöglichkeiten sind an den mit dem Ausbau der Hauptstraße errichteten
neuen Lichtsignalanlagen an der Kynaststraße, am Knoten Hauptstraße/Karlshorster
Straße und an der Fußgängerampel im Bereich der Bushaltestelle zum Bahnhof Ostkreuz
vorhanden.
Frage 2:
Welche Überlegungen gibt es seitens des Senats, den Unfallschwerpunkt an der Kreuzung
Hauptstraße/Schlichtallee zu entschärfen? Gibt es Planungen, dort eine getrennte Ampelschaltung für
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen einzurichten?
Antwort zu 2:
Die Lichtsignalanlage (LSA) Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße – Schlichtallee wurde im
Oktober 2018 modernisiert. Dabei wurde die Steuerung den aktuellen Vorgaben
entsprechend angepasst, sowie die Signalgeber auf LED-Technik umgerüstet.
Für die Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße –
Schlichtallee merkt die Verkehrslenkung Berlin (VLB) an, dass die
Radwegebenutzungspflicht entlang der Hauptstraße aufgrund eines Gerichtsurteils
aufgehoben wurde. Infolgedessen darf der Radverkehr sowohl die Fahrbahn als auch die
Radverkehrsanlagen nutzen. Dies erfordert eine hohe Aufmerksamkeit seitens der
Autofahrenden.
Um Fehlinterpretationen für die Radfahrenden zu vermeiden, werden in solchen Fällen in
der Regel die Radsignalgeber demontiert. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch für die
stadteinwärtige Fahrtrichtung nicht geschehen. Aufgrund der freien Zufahrtswahl des
Radverkehrs (Radweg oder Fahrbahn) und der eingeschränkten Gültigkeit des Radsignals
wird aus Sicherheitsgründen in der Regel nicht die umgekehrte Konstellation
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herbeigeführt, bei der der Radverkehr angehalten wird und rechtsabbiegender Kfz-Verkehr
weiterhin auf das Kfz-Grün nach rechts abbiegen dürfte. Allerdings existiert östlich der
Schlichtallee ein Zwei-Richtungs-Radweg, für dessen zuführende Anbindung an den
Knotenpunkt eine gemeinsame Signalisierung mit der Fußverkehrssignalisierung über die
Schlichtallee vorgesehen ist. Dies macht es an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen
ratsam, den Fußverkehr und die Radsignalgruppe in der Zufahrt Hauptstraße Ost hier
parallel zu schalten und damit eine Freigabediskrepanz gegenüber dem Grün des
Fahrverkehrs – und damit dem Radverkehr auf der Fahrbahn – zuzulassen.
Die Einführung einer kompletten Verriegelung des gesamten Rechtsabbiegerverkehrs in
die Schlichtallee gegenüber dem Radverkehr würde dann die regelmäßige Freigabe dieser
Relation als zusätzliche Phase im Signalprogramm erforderlich machen und damit den
Freigabespielraum für die derzeitige Steuerung mit Straßenbahn-Priorisierung
einschränken sowie die Wartezeiten für zu Fuß Gehende erhöhen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird daher kein Spielraum für Anpassungen an der
derzeitigen Verkehrsführung sowie der LSA-Konzeption gesehen.
Frage 3:
Um die Unterführung Marktstraße/Hauptstraße für Radfahrende sicherer zu gestalten, wäre die einfachste
Lösung, den Gehweg für den Radverkehr freizugeben. Wie bewertet der Senat diesen Vorschlag?
Antwort zu 3:
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage sich auf die Unterführung Karlshorster
Straße bezieht.
Ziel des Senats ist es, in diesem beengten Unterführungsbereich den Fuß- und
Radverkehr unabhängig getrennt voneinander zu führen.
Zur bereits vorliegenden Planung für den Fuß- und Radverkehr siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Gibt es Überlegungen, im Bereich der Unterführung Marktstraße/Boxhagenerstraße ebenfalls die Gehwege
für Radfahrende freizugeben?
Antwort zu 4.
Eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs ist nur vertretbar und anwendbar,
wenn sie mit der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und vor allem bezüglich der
Belange der in ihrer Mobiltät eingeschränkten Personenkreise vereinbar ist. Da im Umfeld
des Bahnhofs Ostkreuz mit einem hohen Rad- und Fußverkehrsaufkommen zu rechnen
ist, kann eine Mitbenutzung der Gehwege durch den Radverkehr nicht befürwortet werden.
Siehe auch Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat eine Sperrung der #Türrschmidtstraße für den #Durchgangsverkehr?
Antwort zu 5:
Die Türrschmidtstraße liegt im Wohngebiet zwischen Marktstraße – Hauffstraße –
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Türrschmidtstraße, welches von Bahntrassen eingeschlossen ist. Daher kommt jeder
Unter- oder Überführung der Bahnanlagen zur Überwindung dieser Gleis-Barriere
besondere Erschließungsbedeutung zu. Neben den vom Durchgangsverkehr aufgrund der
übergeordneten Hauptstraßenverbindung Marktstraße – Karlshorster Straße –
Hauptstraße besonders belasteten Unterführungen in der Karlshorster Straße und
Boxhagener Straße, dienen nur noch die Unterführungen in der Pfarrstraße und der
Stadthausstraße als Anbindungsmöglichkeiten aus dem Gleisringschluss nach Außen.
Die Türrschmidtstraße hat eine wichtige Funktion als Erschließungsstraße und dient zur
Andienung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anrainerinnen und Anrainer.
Es wird eingeschätzt, dass die Türrschmidtstraße derzeit bestenfalls vom
Durchgangsverkehr in stadtauswärtiger Richtung zur Umfahrung des Knotens
Hauptstraße/Karlshorster Straße in Verbindung über den Nölderner Platz – Schlichtallee –
Hauptstraße benutzt wird. In der umgekehrten Richtung, aus Richtung Nöldnerplatz, wird
der Abfluss über die Anlage an der Einmündung Nöldnerstraße/Karlshorster Straße als
unproblematisch eingeschätzt, so dass die Verbindung über die Türrschmidtstraße kaum
eine gewinnbringende Alternative darstellt.
Grundsätzlich bewirken Sperrungen/Teilsperrungen von Straßen in der Regel
verkehrsbelastende Umwegfahrten, Verkehrsverlangerungen in angrenzende
Wohnbereiche und mindern die Erschließungsqualität für die Anliegenden.
Hier müsste der zuständige Straßenbaulastträger – das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirkes Lichtenberg unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Anforderungen und
Auswirkungen der Straße eine Abwägung treffen, zumal der Straßenquerschnitt und der
Straßenbelag ohnehin schon zur Reduzierung der Durchfahrtsattraktivität beitragen.
Frage 6:
Gibt es Planungen des Senats
a) den Fußweg auf der westlichen Seite der Kynastbrücke von Lichtenberg kommend zu sperren, da er nach
wenigen Metern ohne sichere Querungsmöglichkeit endet und so gefährliche Situationen für insbesondere
ortsunkundige zu Fußgehende herbeiführt?
b) einen #Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite der Kynastbrücke einzurichten?
Antwort zu 6a und b:
An der Kynaststraße einschließlich der Kynastbrücke gibt es auf der westlichen Seite
keine zu erschließenden Nutzungen (nur Dämme und Stützwände zu den Bahnanlagen).
Daher ist dieser Seitenbereich nur als ein ca. 1,00 m breiter Sicherheits-, Beleuchtungsund
Unterhaltungsstreifen gebaut worden. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der
fehlenden Erschließungsfunktion seitens der zu Fußgehenden kein zwingendes
Verkehrsbedürfnis besteht. Ein Querungsbedürfnis besteht daher im Regelfall ebenso
wenig.
Bisher sind keine Gefahrensituationen und gegebenenfalls Unfälle aufgrund der
genannten Situation bekannt. Der Senat wird eine Prüfung der Gegenbenheiten, und
inwiefern eine Sperrung für den ortsunkundigen Fußverkehr die Verkehrssicherheit erhöht,
bei der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Friedrichshain –
Kreuzberg veranlassen.
Gegenwärtig gibt es keine Planungen, einen Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite
einzurichten, da dieser ein Interessenkonflikt gegenüber dem Fussverkehr darstellt.
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Frage 7:
Welche Anschlussmöglichkeiten sind ab #Kynastbrücke auf der Friedrichshainer Seite für den Fuß- und
Radverkehr vorgesehen?
Antwort zu 7:
Zur Verbesserung der Anschlussmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr an der
Marktstraße wird sich der Senat im Rahmen der Straßenraumplanung für die Marktstraße
und der damit verbundenen Anpassung der Lichtsignalanlage Marktstraße/Kynaststraße
auseinandersetzen (Siehe auch Antwort zu Frage 1).
Frage 8:
Gibt es Pläne für die sehr beengte, separate Fußgängerbrücke über die Spree? Ist eine Verbreiterung oder
auch Neubau im Zuge der Planungen zur Elsenbrücke vorgesehen?
Antwort zu Frage 8:
Nein.
Frage 9:
Wie kann die Kreuzung Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße für den Rad- und Fußverkehr sicherer
gestaltet werden? Welche Veränderungen sind dort auch im Zuge der Verlegung der Tram-Linie 21 zum
Ostkreuz vorgesehen?
Antwort zu 9:
Mit der Verlegung der #Straßenbahn von der westlichen Boxhagener Straße in die Holtei-,
#Sonntagstraße und der direkten Anbindung des nördlichen #Bahnhofsvorplatzes können die
Straßenbahnanlagen am Knoten Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße zurückgebaut
werden. Konkrete Planungen zur anschließenden Umgestaltung des Knotens liegen
gegenwärtig noch nicht vor. Der Senat wird im Zuge der angehenden Planung die Belange
zur Förderung des Rad-, Fußverkehrs und Linienbusverkehrs sowie die Erhöhung der
Verkehrssicherheit entsprechend den Anforderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes
intensiv prüfen und berücksichtigen.
Berlin, den 28.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Köpenick bekommt einen Regionalbahnhof Wenn alles gut geht, werden 2010 erstmals RegionalExpress-Züge in Berlin-Köpenick halten., aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002816

An den rechtlichen Voraussetzungen für diesen vom Land Berlin bestellten #Neubau – als #Ersatz für #Berlin-Karlshorst – wird derzeit gearbeitet.

Die Strecke Berlin— #Frankfurt/Oder wird für #160 km/h ausgebaut und für den Abschnitt in Köpenick läuft derzeit das #Planfeststellungsverfahren. Geplant ist, parallel zum bestehenden -Bahnsteig in Köpenick, einen #Regionalbahnsteig zu errichten. Dieser wird als #Mittelbahnsteig ausgeführt und 120 Meter lang, etwa 7 Meter breit und 76 cm hoch sein. Er liegt über der Brücke #Bahnhofstraße und bekommt zur westlichen Straßenseite sowie in den bestehenden #Personentunnel je einen Zugang, letzterer mit #Aufzug. Ausgeführt wird der Bahnsteig mit Modul-Fertigteilen. Am westlichen Ende mit dem Zugang ist ein Dach von 90 Metern Länge vorgesehen.

Neue Zugänge
Für den S-Bahnsteig ist ebenfalls ein zusätzlicher Zugang von der westlichen Straßenseite aus vorgesehen, der mit einer #Fußgängerbrücke zwischen den S-Bahngleisen mit dem bestehenden Bahnsteig verbunden wird, der unter Denkmalschutz steht. Ebenso wird ein Aufzug eingebaut.

#Durchgangsverkehr umgeleitet – #Straßenbahn schneller

Da die #Gleisachsen verändert werden und die Brücke Bahnhofstraße abgängig ist, wird die komplette #Brückenanlage neu gebaut. So ist während der Bauphase sowohl bei der S-Bahn wie auch beim Fern- und Regionalverkehr für zwei Jahre mit eingleisigem Betrieb zu rechnen – nach jetzigen Planungen …

Straßenverkehr: Zwei Ringe für Berlin Auf dem Autobahn- und dem Inneren Ring soll der Autoverkehr künftig ums Zentrum herumfließen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zwei-ringe-fuer-berlin/429606.html

Eine #City-Maut wie in London soll es in Berlin nicht geben – und trotzdem wollen die Planer es schaffen, dass der #Durchgangsverkehr in Zukunft um das Zentrum #herumgeleitet werden kann. Auf dem Stadtplan sind dafür zwei Ringe vorgesehen, die Autofahrer heute als solche aber meist nur ahnen können. Beide haben noch Lücken. Und als #Ring sind sie noch nicht einmal beschildert.

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