Straßenverkehr: Aufweitung der S-Bahn-Brücke Köpenick, aus Senat

03.03.2023

Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass die #Durchfahrt der #Bahnbrücke von aktuell 16 m auf lediglich 19 m verbreitert werden
soll?
Antwort zu 1:
Ja, diese Aufweitung entspricht der Bestellung des Senats gegenüber der Deutschen Bahn im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur #Ausbaustrecke Berlin – FF/Oder, PA 16.


Frage 2:
Welche #Kommunikation insbesondere hinsichtlich frühzeitiger Information der #Öffentlichkeit über den Umbau des
S-Bahn-Hofs #Köpenick und der Aufweitung der Fahrbahn fand bisher zwischen dem Senat, der Deutschen Bahn
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und dem Bezirk Treptow-Köpenick statt? Wird diese Kommunikation als ausreichend betrachtet oder sieht der
Senat hier Verbesserungsbedarf? Wenn ja, an welcher Stelle und wie?
Antwort zu 2:
Die Maßnahme befindet sich im Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn AG (DB) und wird
dort durch ein entsprechendes Projektteam umgesetzt. Von dieser Stelle können die folgenden
Informationen weitergegeben werden:
„Das DB-Projektteam „Umbau Bahnhof Köpenick“ hat bereits am 6.07.2017 als frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 Abs. 3 des VwVfG eine Informationsveranstaltung
für Anwohnende im Rathaus Köpenick durchgeführt und die Planungen für das Bauprojekt
vorgestellt.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden in dem von der damaligen
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz durchgeführten Anhörungsverfahren
(2019-2021) alle Planungsunterlagen und Gutachten öffentlich ausgelegt und allen
betroffenen Bürgerinnen sowie den Trägerinnen öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben,
sich dazu äußern und ggf. Einwendungen einzureichen.
Am 24.01.2023 hat das DB-Projektteam mit Blick auf den Baubeginn noch einmal eine
öffentliche Infoveranstaltung für Anwohnende im Stadion „An der Alten Försterei“ durchgeführt.
Rund 230 Interessierte nahmen daran teil.“
Damit erfolgte eine bestmögliche Kommunikation innerhalb der formalen Planungsabläufe. Der
Senat betrachtet die Kommunikation als ausreichend.
Frage 3:
Stimmen Meldungen, dass eine größere Aufweitung der Durchfahrt vom Land Berlin nicht bestellt worden und
somit die Errichtung einer zweiten Auto – Fahrspur nicht möglich ist?
Antwort zu 3:
Ja, der Querschnitt und die damit zusammenhängende Aufweitung ist Ergebnis langjähriger
Planungen und Abstimmungen auch mit der DB und dem Bezirk. Er wurde mit der Zielstellung
entwickelt, die #Bahnhofstraße vom übergeordneten #Durchgangsverkehr zu entlasten und zu
Gunsten der Träger des Umweltverbundes umzugestalten. Zudem soll dadurch eine
Beschleunigung von #Straßenbahn- und #Busverkehr erreicht werden und nachhaltig die
Attraktivität des Subzentrums um die Bahnhofstraße erhöht werden. Die Maßnahme steht dabei
im direkten Zusammenhang mit der Planung einer östlichen #Tangentialverbindung gemäß dem
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#Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr, welche den derzeitigen Durchgangsverkehr durch
die Bahnhofsstraße zukünftig verträglich abwickeln soll.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die Tatsache, gerade unter Berücksichtigung der Anforderungen des Berliner
Mobilitätsgesetzes, dass die geringe Aufweitung der S-Bahn-Brücke den Anforderungen des wachsenden
Fahrzeugs- und Wirtschaftsverkehrs nicht entspricht?
Antwort zu 4:
Wie schon unter 3. beantwortet, soll in der Bahnhofstraße zukünftig im Schwerpunkt nur noch
den sogenannten Kfz-Quell- und Zielverkehr abwickeln, der Durchgangsverkehr soll über die
beiden gemäß Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr geplanten Umfahrungsstraßen
(Westumfahrung Bahnhofstraße und Ostumfahrung Bahnhofstraße) geführt werden. Die bereits
vor Jahren ausgelöste Bestellung basiert auf den Planungen des Landes Berlin zur Umsetzung
des Tangentensystems in Köpenick und ist auch Grundlage für die städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick. Damit wird auch den
Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs ausreichend Rechnung getragen.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Tatsache, aufgrund der geringen Aufweitung der Brücke auch der Platz für den
Fußgänger- und Fahrradverkehr nach wie vor äußerst beengt ist und wohl ebenfalls nicht den Anforderungen des
Berliner Mobilitätsgesetzes entspricht?
Antwort zu 5:
Die Neuaufteilung des Straßenraumes wird im Zusammenhang mit den neuen Zugängen zum
geplanten Regionalbahnhof so erfolgen, dass sie bestmöglich dem Mobilitätsgesetz entspricht.
Frage 6:
Wie beabsichtigt der Senat, gerade unter dem Gesichtspunkt des stockenden Ausbaus der TVO, den Verkehrsfluss
und die Verkehrsbelastung rund um dieses permanente Verkehrsnadelöhr zu verbessern, wenn eine
Entlastungswirkung durch die weiterhin einspurige Straßenführung, die beengten Fußgänger- und Fahrradwege
und durch die zweispurige Führung der Straßenbahn auf diesem beengten Raum auch in Zukunft nicht zu erwarten
ist?
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Antwort zu 6:
Die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) übernimmt planerisch andere Funktionen und
Entlastungsdividenden als beispielsweise die beiden geplanten Umfahrungen westlich und
östlich der Bahnhofstraße.

Berlin, den 01.03.2023
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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