Straßenbahn: Unterbrechung der Tramlinie 21 und Verkehrschaos auf der Ehrlichstraße in Berlin Lichtenberg, aus Senat

Frage 1:
Wie bewertet der Berliner Senat die Situation, dass in den vergangenen Wochen die #Tramlinie #21 auf der
#Ehrlichstraße zwischen den Haltestellen #Blockdammweg und Bahnhof #Schöneweide aufgrund von zu hohem
#Verkehrsaufkommen immer wieder #unterbrochen wurde?
Antwort zu 1:
Der Senat sieht die #Verkehrssituation im Bereich der #Treskowallee und der Ehrlichstraße
kritisch. Gleichwohl sind die Möglichkeiten, für eine kurzfristige Abhilfe limitiert. In
Ergänzung zu den in der Antwort zu Frage 5 genannten Abhilfemaßnahmen erfordern
dauerhafte Verbesserungen unter anderem Veränderungen bei der Lage der
Straßenbahngleise, womit entsprechende Vorläufe für Planung und Umbau verbunden
sind.

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Straßenbahn + Straßenverkehr: Ehrlichstraße in Karlshorst: Senat und BVG verstoßen gegen Mobilitäts- und Personenbeförderungsgesetz, aus IGEB

IGEB-Pressedienst vom 23.11.2021

Allnachmittäglich staut sich der Verkehr in der #Ehrlichstraße in #Karlshorst. Und nahezu jeden Tag in der Woche kapituliert die BVG vor den Auswirkungen (so auch gestern (22.11.21) Nachmittag), stellt „operativ“ die #Straßenbahnlinie #21 zwischen #Blockdammweg und #Schöneweide ein und verweist auf die großräumige #Umfahrung mit der #S3 zwischen Rummelsburg und Karlshorst. Doch wer am Blockdammweg strandet, hat rund 1,3 km Fußweg zur nächsten bedienten Haltestelle auf der Treskowallee zurückzulegen. Alternativ liegt die Haltestelle Ilsestraße der Buslinie 396 gut 0,6 km Fußweg entfernt auf der anderen Seite der #Blockdammbrücke.

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Berliner Taxi- und Mietwagengewerbe, aus Senat

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Frage 1:

Wie hat sich die Anzahl der in Berlin #konzessionierten #Taxen und #Taxiunternehmen sowie #Mietwagen und #Mietwagenunternehmen entwickelt? Darstellung für die Jahre 2012 bis 2020.

Antwort zu 1:

Jahr (Stand 31.12.) Taxen Fahrzeuge +/-

%

Taxen Unternehmen +/-

%

Mietwagen Fahrzeuge +/-

%

Mietwagen Unternehmen +/-

%

2012 7428   3082   1550   314  
2013 7635 +2,9 3026 -1,8 1556 +0,4 317 +1,0
2014 7643 +0,1 2990 -1,2 1631 +4,8 319 +0,6
2015 7907 +3,5 3043 +1,8 1626 -0,3 329 +3,1
2016 8313 +5,1 3201 +5,2 1593 -2,0 353 +7,3
2017 8010 -3,6 3232 +1,0 1606 +0,8 392 +11,0
2018 8247 +3,0 3253 +0,7 2287 +42,4 530 +35,2
2019 8044 -2,5 2889 – 11,2 3440 +50,4 627 +18,3
2020 (30.11.) 7020 – 12,7 2555 – 11,6 4558 +32,5 695 +10,9

Wie der Übersicht zu entnehmen ist, hat die Zahl der Mietwagenfahrzeuge und – unternehmen deutlich zugenommen. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), die zuständige Genehmigungsbehörde, hat darauf reagiert und Änderungen in der Verfahrens- und Genehmigungspraxis beim Mietwagengewerbe vorgenommen, um eine Benachteiligung des Taxengewerbes, soweit rechtlich möglich, zu vermeiden.

So werden ab dem 01.12.2020 erstmalige Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen gemäß § 16 Abs. 4 PBefG nur noch für die Dauer von zwei Jahren (statt bisher generell fünf Jahre) erteilt. Damit wird hier die Genehmigungspraxis dem Taxengewerbe (hier geregelt in § 13 Abs. 5 PBefG) angepasst. Darüber hinaus wird in den Genehmigungsbescheid die Auflage aufgenommen, dass sechs Monate nach der ersten Fahrzeugkonzessionierung dem LABO ohne gesonderte Aufforderung die Beförderungsaufträge für alle bis dahin konzessionierten Fahrzeuge zur Überprüfung vorzulegen bzw. zu übersenden sind. Mit dieser neuen Auflage können Verstöße und Beanstandungen frühzeitig erkannt werden.

Ab dem 01.01.2021 werden bei der erstmaligen Genehmigung sowie bei der Verlängerung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen keine Ausnahmegenehmigungen nach § 43 BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) zu § 30 Abs. 1 BOKraft mehr erteilt.

Mietwagen müssen somit zukünftig über einen geeichten Wegstreckenzähler verfügen. Aufgrund unzureichender Rechtsgrundgrundlage auf Bundesebene kann der Einbau eines Wegstreckenzählers mit erweiterten Möglichkeiten der Datenaufzeichnung und – speicherung analog dem sog. Fiskaltaxameter nicht gefordert werden.

Frage 2:

Sofern die Anzahl konzessionierter Taxen und Taxiunternehmen rückläufig sein sollte, worin sieht der Senat die Ursache? Wurden die Konzessionen zurückgegeben oder entzogen?

Antwort zu 2:

Die überwiegende Zahl der Genehmigungen wurde von den Genehmigungsinhaberinnen und -inhabern zurückgegeben. Entziehungen (siehe auch Antwort zu Frage 6) spielen für die allgemeine Entwicklung keine maßgebliche Rolle.

Frage 3:

Sofern die Anzahl der Mietwagen und Mietwagenunternehmen gestiegen sein sollte, worin sieht der Senat die Ursache?

Antwort zu 3:

Im Rahmen des Genehmigungsverfahren werden die Antragstellerinnen und Antragsteller nicht zu ihrer Motivation befragt. Es handelt sich stets um individuelle Entscheidungen der Unternehmerinnen und Unternehmer.

Frage 4:

Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter:innen im Sachgebiet, das die Aufgaben als Genehmigungs- und Aussichtsbehörde für den Taxen- und Mietwagenverkehr wahrnimmt, von 2016 bis 2020 entwickelt?

Antwort zu 4:

Jahr (Stand

Jahresmitte)

 

Stellen

Beschäftigungs- positionen
2016 15,75 1
2017 15,75 6
2018 19,75 1
2019 19,75 1
2020 18,75 1

Frage 5:

Wie viele Kontrollen des Taxi- und Mietwagengewerbes wurden vom LABO, vom Zoll bzw. der FKS im Zeitraum 2016 bis 2020 durchgeführt? Darstellung nach Fahrzeug- und Betriebssitzkontrollen sowie nach Anzahl der Betriebsprüfungen.

Frage 6:

Welche Unregelmäßigkeiten wurden dabei erfasst (siehe Frage 5) und welche konkreten Maßnahmen (Einleitung OWI-Verfahren, Widerruf der Genehmigung u.a.) wurden ergriffen? Darstellung nach Taxen und Mietwagen.

Antwort zu 5 und 6:

Zu den Fragen Nr. 5 und 6 wird hinsichtlich der vom Zoll (Finanzkontrolle #Schwarzarbeit – FKS) im Berliner Personenbeförderungsgewerbe durchgeführten Prüfungen auf die Antwort des Senats zu Nr. 8 der Schriftlichen Anfrage des Fragestellers vom 28. Januar 2020 zum Thema „Aktuelle Taxikonzessionen in Berlin“ auf Abgeordnetenhaus- Drucksache 18/22510 verwiesen. Ergänzend hierzu wird mitgeteilt, dass die FKS im ersten Halbjahr 2020 in Berlin 24 Arbeitgeberprüfungen und 387 Personenüberprüfungen im #Personenbeförderungsgewerbe durchgeführt hat. In der Arbeitsstatistik der #FKS werden Unternehmen, welche Mietwagen mit Fahrerin bzw. Fahrer im Personenbeförderungsgewerbe anbieten, nicht gesondert erfasst. Die Branche des Personenbeförderungsgewerbes umfasst neben Taxi- und Mietwagenunternehmen unter anderem auch #Busunternehmen.

Seitens des LABO wurden Kontrollen wie folgt durchgeführt:

Jahr LABO-

Verkehrskontrollen

mit Polizei, FKS, HZA* Betriebssitz- kontrollen Betriebsprüfungen
  Taxen Miet- wagen Taxen Miet- wagen Taxen Miet- wagen
2016 16 0 9 5 0 68 0
2017 26 1 13 1 1 196 3
2018 26 1 9 4 16 143 1
2019 14 4 15 2 54 217 4
2020 5 4 3 0 25 129 3

* Taxen+ Mietwagen

Die Mietwagenunternehmen sind erst mit den deutlich steigenden Genehmigungszahlen stärker in den Blickpunkt gelangt.

Bis 2019 waren Betriebsprüfungen bei Mietwagenunternehmen jedoch wenig ergiebig, da prüfungsrelevante Unterlagen nur in einem sehr begrenzten Rahmen vorhanden waren bzw. sein mussten.

Seit Anfang 2019 wird bei Neuerteilung einer Mietwagen-Genehmigung die Auflage erteilt, detaillierte und aussagekräftige Aufzeichnungen zu den Beförderungsaufträgen zu führen und zur Überprüfung bereitzuhalten. Anhand dieser Unterlagen können nunmehr auch konkrete Betriebsprüfungen sinnvoll vorgenommen werden.

Aus diesem Grund wurden nunmehr auch die Ressourcen beim LABO neu strukturiert, um die Betriebsprüfungen bei den Mietwagenunternehmen auszuweiten. Im Jahr 2020 konnten aber aufgrund der Covid-19-Pandemie weniger Kontrollen als ursprünglich geplant durchgeführt werden.

Auf die steigende Zahl an Unternehmen und Fahrzeugen im Mietwagengewerbe bei einem gleichzeitigen Rückgang im Taxengewerbe (siehe Antwort zu der Frage 1) hat das LABO bereits dahingehend reagiert, dass die Ressourcen für regelmäßige und außerordentliche Betriebsprüfungen neu verteilt wurden, so dass der Fokus verstärkt auf Mietwagen liegt.

Vom #LABO wurden folgende Verstöße und Unregelmäßigkeiten festgestellt:

Verkehrskontrollen

 Beide Verkehrsarten

  • Auszug aus der Genehmigungsurkunde nur als Kopie oder nicht mitgeführt,
  • ZB I und/oder FzF nur als Kopie oder nicht mitgeführt,
  • Gültigkeit der FzF abgelaufen,
  • ungenehmigte Personenbeförderung Taxen
  • fehlender Tarifaushang,
  • fehlende Verordnung über die Beförderungsentgelte,
  • fehlende Abschrift der Taxenordnung,
  • fehlender Stadtplan Mietwagen
  • Verdacht Verstoß gegen die Rückkehrpflicht

Betriebsprüfungen

 Beide Verkehrsarten

Fahrer abgelaufen

Taxen

  • #Betriebspflicht nicht erfüllt,
  • unvollständige und/oder unplausible Einnahmeursprungsaufzeichnungen

Fiskaldaten Mietwagen

 

Jahr

Maßnahmen nach Kontrollen Maßnahmen

nach Betriebsprüfungen

OWi-Verfahren OWi-Verfahren Widerruf/Versagung
#Taxen #Mietwagen Taxen Mietwagen Taxen Mietwagen
2016 96 19 17 0 12 0
2017 79 12 16 0 25 0
2018 56 18 27 0 7 0
2019 35 13 18 1 16 1
2020 17 7 15 0 0 4

Frage 7:

Wie viele Kontrollen zur Rückkehrpflicht von Mietwagen wurden von wem im Zeitraum 2016 bis 2020 durchgeführt?

Antwort zu 7:

Siehe Antwort zu Frage 5.

Bei einer Verkehrskontrolle von Mietwagen durch das LABO werden u. a. auch der Abfahrts- und Zielort erfragt, um etwaige Verstöße gegen die Rückkehrpflicht prüfen zu können.

Frage 8:

Welche Unregelmäßigkeiten wurden dabei erfasst (siehe Frage 7) und welche konkreten Maßnahmen (Einleitung OWI-Verfahren u.a.) wurden ergriffen?

Antwort zu 8:

Siehe Antwort zu Frage 6 und 11.

Frage 9:

Inwieweit wurden im Zuge der Amtshilfe Daten von Uber über ein Auskunftsersuchen angefordert? Von 2016 bis heute.

Antwort zu 9:

Vom LABO werden keinerlei Daten bei der Firma Uber angefordert. Die Firma Uber betreibt eine Vermittlungsplattform und ist daher keine Genehmigungsinhaberin nach dem PBefG. Dementsprechend besteht für die Firma Uber gegenüber dem LABO keine Auskunftspflicht.

Frage 10:

Anhand welcher konkreten Kriterien gilt bei der Ersterteilung einer Mietenwagengenehmigung ein Betriebssitz als genehmigungsfähig?

Antwort zu 10:

Der Betriebssitz muss so ausgestaltet sein, dass dort die für den Betrieb erforderlichen Ressourcen vorgehalten und alle Betriebsunterlagen aufbewahrt und für eine etwaige Prüfung bereitgehalten werden können. Je nach Größe des Unternehmens (Anzahl der Fahrzeuge) muss für die Fahrerinnen und Fahrer ein geeigneter Aufenthaltsraum vorhanden sein.

Am Betriebssitz oder in unmittelbarer Nähe müssen dem Unternehmen ferner Stellplätze entsprechend der Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge zur Verfügung stehen.

Frage 11:

Wie viele Hinweise (Anzahl) zur Nichteinhaltung der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr wurden an das LABO herangetragen? Wie wird diesen nachgegangen? Wie vielen verwertbaren Angaben (Anzahl) ging das LABO nach und welche daraus resultierenden Maßnahmen (Anzahl) wurden eingeleitet? Ab wann ist ein Hinweis für eine bußgeldbewehrte Verfolgung ausreichend? Darstellung 2016 bis 2020.

Antwort zu 11:

Insgesamt gingen im Jahr 2020 bisher ca. 70 E-Mails ein, in denen entsprechende Hinweise in unterschiedlicher Anzahl und Qualität übermittelt wurden. Bei allen Hinweisen wird geprüft, ob ein OWi-Verfahren einzuleiten ist.

Derartige Hinweise können nur verwertet werden, wenn Datum, Zeit und Ort der Feststellung nachvollziehbar dokumentiert sind. Neben der Aussage des Anzeigenden muss auch ein weiterer Nachweis (z.B. Foto) vorhanden sein.

Im Jahr 2019 wurden 101 OWi-Verfahren eingeleitet; im Jahr 2020 bisher (Stand 30.11.)

  1. Im Rahmen der Ermittlungen lässt sich nur ein geringer Teil der angezeigten Verstöße hinreichend zur Verhängung eines Bußgeldes beweisen. Ein einmaliger Verstoß wird nicht mit einem Bußgeld, sondern lediglich mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Gegen vom LABO erlassene Bußgeldbescheide wird häufig Einspruch erhoben, so dass der Vorgang über die Amtsanwaltschaft an das Amtsgericht Tiergarten zur Entscheidung abgegeben wird. Nach Einspruch wurde ein Teil der mit Bußgeldern von 200 EUR geahndeten Verstöße gegen die Rückkehrpflicht von Mietwagen nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, nachdem der Sachverhalt anhand von Feststellungen der Polizei Berlin und des LABO umfassend ausermittelt war.

Frage 12:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Jahr 2018 auf Anregung des LABO für die Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr die Thematik Mietwagenverkehr als Tagesordnungspunkt angemeldet, um auf Bundesebene über in Frage kommenden Maßnahmen zu beraten. Welches Ergebnis wurde hier erzielt?

Antwort zu 12:

Das Land Berlin hat im Bund-Länder-Fachausschuss Straßenpersonenverkehr im Oktober 2018 über die zunehmende Zahl von Beschwerden betreffend Mietwagen- bzw. Uber- Fahrer berichtet, denen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht jedoch schwer nachzuweisen seien. Um dem entgegenzuwirken habe die Berliner Genehmigungsbehörde den Wunsch

geäußert, zur besseren Nachvollziehbarkeit Mietwagen im Rahmen einer Auflage auch die Erfassung des Beginns und des Endes eines Fahrauftrages aufzugeben. Auf Bitte Berlins gab es einen Meinungsaustausch. Einige Länder äußerten sich gegenüber einer entsprechenden Erweiterung der den Mietwagen erteilten Auflage zurückhaltend.

Unabhängig davon hat die Berliner Genehmigungsbehörde die in Berlin erteilten Auflagen für Mietwagen entsprechend dem eigenen Vorschlag angepasst.

Frage 13:

Sofern sich der Betriebssitz des Mietwagenunternehmens nicht im Land Berlin befindet, liegt die Zuständigkeit nicht im Bereich des LABO. Dies hat zur Folge, dass die Betriebsunterlagen (Autragsannahme, Abwicklung Fahrauftrag, Einhaltung der Rückkehrpflicht u.ä.) nicht eingesehen werden können.

Welche konkreten Ergebnisse haben die seit 2017 stattfindenden, behördenübergreifenden Treffen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald hervorgebracht? Welche Maßnahmen wurden ergriffen? In welchen Zeitabständen finden diese Treffen statt und wer nimmt daran teil? Inwieweit werden das Taxi- und das Mietwagengewerbe eingebunden?

Antwort zu 13:

Behördenübergreifende Treffen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald finden nicht in regelmäßigen Abständen statt, sondern nur aus besonderem Anlass und zu besonderen Themen, etwa zwischen der Konzessionsbehörde des Landkreises mit dem LABO zur Genehmigungspraxis im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen. Bei der Überwachung von Unternehmen muss jede Behörde die erforderlichen Prüfungen im Rahmen ihrer eigenen örtlichen Zuständigkeit durchführen.

Frage 14:

Inwieweit wurden durch das LAGetSi Kontrollen bei Mietwagenunternehmen im Zeitraum 2016-2020 durchgeführt? Wenn keine durchgeführt wurden, warum nicht? Aus welchen konkreten Gründen sieht sich das LAGetSi nicht in der Lage, proaktive Kontrollen durchzuführen?

Antwort zu 14:

Soweit Fahrerinnen und Fahrer als Arbeitnehmende bei Mietwagenunternehmen beschäftigt sind, liegt die Überwachung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz in der Zuständigkeit

des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Überwachung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen, wenn der Arbeitsschutzbehörde konkrete Anlässe (Anzeigen, Hinweise, Beschwerden) bekannt werden. Zu den Kontrollzahlen im Zeitraum 2016 – 2020 können keine Angaben gemacht werden, da eine Aufschlüsselung der Betriebskontrollen nach der Branche

„Mietwagengewerbe“ nicht erfolgt. Derzeitig liegen dem LAGetSi keine konkreten Hinweise in Bezug auf bestimmte Mietwagenunternehmen oder Beschwerden von Fahrerinnen bzw. Fahrern vor. Proaktive Kontrollen werden nicht durchgeführt, da die Personalkapazitäten des LAGetSi mit der Bearbeitung von anderen Überwachungsaufgaben gebunden sind.

Frage 15:

Ist den Antworten aus Sicht des Senates etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 15: Nein.

Berlin, den 15.12.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Flugverkehr steigt schneller als erwartet an Flughafen Tegel wird bis zur Inbetriebnahme des BER gebraucht, aus Berliner Flughäfen

Nachdem die weltweite Covid-19-Pandemie den #Flugverkehr für gut zehn Wochen praktisch zum Erliegen gebracht hat, gibt es jetzt deutliche Zeichen einer bevorstehenden Erholung. Ab Mitte Juni steigt die Zahl der regulären Verbindungen ab Berlin auf 40 an. Einen Monat später werden es bereits 100 Verbindungen sein, die angeboten werden. Die Zahl der täglichen Passagiere steigt im Juni von jetzt etwa 3000 wahrscheinlich auf mehr als das Doppelte an. Ende Juli werden bis zu 20.000 Passagiere erwartet.

Ein wesentlicher Grund für die deutlich steigende Zahl von Verbindungen liegt in der Aufhebung der Reisebeschränkungen. So hat die Bundesregierung heute angekündigt, die bisher bestehenden strikten Reisebeschränkungen ab Mitte Juni weitgehend aufzuheben. Damit ist freier Reiseverkehr in viele europäische Länder ab Mitte Juni wieder möglich.

Auf Basis der gelockerten Reise- und Quarantänebestimmungen kündigen mehrere Airlines an, ab Mitte Juni einen zunächst noch reduzierten Flugverkehr wiederaufzunehmen und insbesondere die Ferienziele im Sommer anzufliegen. Zu den Airlines, die ihren Flugbetrieb schrittweise aufnehmen, gehört die britische Fluglinie #easyJet, die in Berlin ihren größten Standort außerhalb von Großbritannien hat und Marktführer in der Hauptstadtregion ist. Ende Juni geht es wieder los, wie easyJet gestern mitteilte. Ende Juli werden dann noch mehr Flüge erwartet. #Ryanair plant den Flugbetrieb ab 21. Juni aufzustocken und im Juli eine zweite Aufstockung vorzunehmen. Weitere Airlines haben angekündigt ihr Programm ab Berlin wieder zu beleben, u.a. #Turkish Airlines, #Wizz Air, #KLM, #Air France und #Qatar Airways. Die #Lufthansa wird ihr bisheriges Angebot erweitern und mit ihren Töchtern #Eurowings, #Swiss und #Austrian im Juli ab Berlin mehr Flüge anbieten.

Vor diesem Hintergrund ist absehbar, dass der Flugverkehr wieder anzieht und innerhalb von einigen Wochen deutlich mehr Flugzeuge und Passagiere zu erwarten sind. Allerdings bleiben die verschärften Abstands- und Verhaltensregeln für Passagiere und Personal an den Flughäfen weiterhin bestehen, erfordern deutlich mehr Platz und verlangsamen zudem einige Prozesse an den Flughäfen vor allem an den Sicherheitskontrollen. Insbesondere in den Stoßzeiten, in denen viele Maschinen nahezu gleichzeitig starten oder landen, müssen die Passagiere deshalb bald wieder auf möglichst viele Terminalbereiche verteilt werden.

In dieser neuen Situation wird der #Flughafen #Tegel ab Juli/August wieder gebraucht. Die FBB zieht deshalb ihren Antrag auf Befreiung von der #Betriebspflicht zurück. Um den zunehmenden Flugverkehr bis zur Inbetriebnahme des BER operativ verlässlich und gesundheitlich sicher organisieren zu können, soll der Flughafen Tegel wie ursprünglich geplant bis zum 8. November 2020 in Betrieb bleiben.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „In den letzten Tagen haben sich die Informationen über die Erholung des Flugbetriebs zu einer neuen Qualität verdichtet. Über die Sommermonate wird der Flugbetrieb stetig ansteigen. Ende Juli haben wir wahrscheinlich wieder so viele reguläre Flüge, dass für die Abfertigung unter Corona-Bedingungen beide Flughäfen gebraucht werden. Dass die Erholung nun so schnell startet, war von allen erhofft, aber bis vor Kurzem nicht erwartet worden. Die täglichen Passagierzahlen werden mit fast 20.000 Passagieren Ende Juli noch weit unter den Vorjahreswerten liegen. Aber die gesamte Abfertigung, vor allem die Sicherheitschecks, braucht unter Corona-Bedingungen deutlich mehr Platz. Um diesen Platz bis zur Inbetriebnahme des BER verlässlich vorhalten zu können, sollen Tegel und Schönefeld parallel bis Ende Oktober in Betrieb bleiben.“

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Flughäfen: Gesellschafter machen temporäre Tegelschließung möglich, aus Berliner Flughäfen

Die #Gesellschafterversammlung der #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) hat heute Morgen getagt und einstimmig den nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Die Gesellschafter stimmen der Umsetzung einer vollziehbaren Entscheidung der Obersten #Luftfahrtbehörde des Landes Berlin zum Antrag der FBB vom 29. April 2020 zu der temporären Befreiung von der #Betriebspflicht für den Flughafen #Berlin-Tegel zum 15.06.2020 unter den Voraussetzungen zu, dass die

1. Geschäftsführung erklärt, eine bedarfsgerechte Bedienung des zivilen Luftverkehrs jederzeit sicherzustellen sowie

2. Nutzerinteressen des Bundes am #Regierungsflugbetrieb gewahrt sind.“

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich, dass die Diskussion der letzten Wochen jetzt zu einem positiven und vor allem einmütigen Ergebnis gekommen ist, das der Geschäftsführung die Handlungsfreiheit gibt im Interesse der Gesellschaft, aber auch des Luftverkehrs der gesamten Hauptstadtregion. Ich gehe davon aus, dass davon auch verantwortlich Gebrauch gemacht wird.“

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Es geht darum, den Flugbetrieb in den kommenden Monaten bis zur Inbetriebnahme des BER am 31. Oktober stabil, effizient und verlässlich organisieren zu können. Möglichst guter Flugbetrieb unter Corona-Bedingungen – das ist unsere Aufgabe. Wir begrüßen die Bereitschaft des Bundes den Regierungsflugbetrieb zeitnah in Schönefeld aufzunehmen. Das ist ein klares Bekenntnis zum BER. Auf der Grundlage der weiteren verkehrlichen Entwicklung werden wir nach Vorlage der behördlichen Genehmigung die notwendigen Maßnahmen treffen. Der Bedarf der Airlines und die Auswirkung der Hygiene- und Abstandsvorschriften auf den Flugbetrieb sind dabei die wesentlichen Einflussfaktoren.“

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Flughäfen: Flughafen Berlin-Tegel schließt am 15. Juni – vielleicht für immer, aus der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/einbruch-in-coronakrise-flughafen-berlin-tegel-schliesst-am-15-juni-vielleicht-fuer-immer/25846154.html

Die Gesellschafter haben entschieden, #TXL dichtzumachen. Erst mal nur vorübergehend. Dass der #Flughafen wieder in Betrieb geht, gilt aber als unwahrscheinlich.

Der Berliner #City-Airport #Tegel wird ab 15. Juni vorübergehend geschlossen. Die Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes hat das am Mittwochmorgen einstimmig entschieden. Das bestätigt Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) auf Anfrage. „Das ist ein vernünftiger Kompromiss“, sagte Lange.

Die Gesellschafter stimmten einer temporären Befreiung von der #Betriebspflicht für Tegel zum 15. Juni zu, so der Beschluss – unter der Voraussetzung, dass die bedarfsgerechte Bedienung des zivilen #Luftverkehrs jederzeit sichergestellt werde und dass die Nutzerinteressen am #Regierungsairport in #Schönefeld gewahrt werden.

Denn mit der #Tegel-Schließung werden auch die Regierungsflüge nicht mehr in Tegel, sondern am neuen #Interimsterminal für #Staatsgäste und Bundesregierung in Schönefeld abgewickelt.

Auch der Bund hat damit seinen bisherigen Widerstand gegen eine befristete …

Flughäfen: Gesellschafter unterstützen FBB und nehmen Businessplan zur Kenntnis Antrag zur temporären Schließung von Tegel wird bis nach Ostern zurückgestellt, aus Berliner Flughäfen

Die Gesellschafterversammlung der #FBB hat sich heute im Nachgang zur heutigen Aufsichtsratssitzung und der Sitzung vom 19. März 2020 mit deren Ergebnissen befasst und deren wesentliche Beschlüsse bestätigt.

So haben die Gesellschafter den im Aufsichtsrat verabschiedeten #Businessplan zur Kenntnis genommen und vorbehaltlich der Zustimmung der Haushaltsgesetzgeber zugesagt, die darin vorgesehenen Kapitalzuführungen zu finanzieren. Im Businessplan wurde für den Zeitraum 2021 bis 2024 ein Finanzierungsbedarf von 792 Mio. Euro ausgewiesen, der zur Hälfte über den Kapitalmarkt gedeckt werden soll.

Um die erheblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Flugverkehr der Hauptstadtregion bewältigen zu können, werden die Gesellschafter der FBB in 2020 außerdem Einmalzahlungen in Höhe von bis zu 300 Mio. Euro als Eigenkapitalerhöhung mit Haushaltsvorbehalt zur Verfügung stellen. Im Zusammenhang mit der Beratung über den Umgang der FBB mit dem pandemiebedingt zusammengebrochenen #Flugverkehr waren sich die Gesellschafter darüber einig, dass die Geschäftsführung den Antrag zur Befreiung der #Betriebspflicht des Flughafens #Tegel weiter vorbereitet und nach Ostern den Gesellschaftern zur Befassung vorlegt. Einem weitergehenden Petitum des Aufsichtsrats auf sofortige Antragstellung wurde von den Gesellschaftern nicht gefolgt.

Die Gesellschafter haben erneut bekräftigt, dass sie weiterhin hinter der Flughafengesellschaft FBB stehen und das Projekt BER in seiner erfolgreichen Umsetzung unterstützen.

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Gesellschafter haben heute eindrucksvoll bestätigt, dass sie hinter der Flughafengesellschaft und der Eröffnung des BER stehen. Sie haben sich in diesem Sinne einstimmig bereit erklärt, ihren Beitrag zur Sicherstellung der weiteren Finanzierung zu leisten. Und sie werden der Flughafengesellschaft mit einer Kapitalerhöhung in den kommenden schweren Monaten helfen, in denen der zusammengebrochene Flugbetrieb hohe Kosten erzeugt, aber kaum Einnahmen bringt. Diese Geschlossenheit zeigten die Gesellschafter auch zur Frage einer vorübergehenden Schließung des Flughafens Tegel und einigten sich darauf, das Thema nach Ostern erneut zu behandeln“.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich, dass die Gesellschafterversammlung den Businessplan der FBB bestätigt hat. Mit der beschlossenen Gesamtfinanzierung haben wir eine solide Basis dafür, nach der Bewältigung der Corona-Krise und der Eröffnung des BER die Flughafengesellschaft aus den roten Zahlen zu führen. Wichtig ist auch, dass die Gesellschafter die FBB in der aktuellen Notlage zusätzlich unterstützen werden. Diese Entscheidung bestätigt unsere bisherigen Anstrengungen, in der aktuellen Situation so kostensparend wie möglich zu agieren, um diese harte Zeit für das Unternehmen überstehen zu können. Uns geht es sowohl in der Krise als auch danach immer darum, der Hauptstadtregion den Flugbetrieb zu bieten, den die jeweilige Gesamtsituation erfordert.“

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Flughäfen: Flughafen BER (X): Vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel, aus Senat

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Frage 1:
Hat die #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (#FBB GmbH) bzw. die Berliner
Flughafengesellschaft mbH (BFG mbH) einen Antrag auf die vollständige #Befreiung von der #Betriebspflicht für
den #Flughafen #Tegel bei der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (#LuBB) bzw. bei der
#Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr (#SenUVK) gestellt? Wenn ja, wann hat die FBB GmbH bzw. die
BFG mbH den Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht bei der LuBB bzw. bei SenUVK
eingereicht?
Antwort zu 1:
Ja, die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mit Datum vom 18.02.2020 einen Antrag auf
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) gestellt.
Frage 2:
Zu welchem Datum soll die vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel laut Antrag
erfolgen?
Antwort zu 2:
Die BFG hat beantragt mit Ablauf des vierten Tages von der Betriebspflicht für TXL befreit
zu werden, nachdem die Verlängerung der künftigen Start- und Landebahn 07L/25R
(künftige Nordbahn) auf 3.600 m Länge und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn
07R/25L (künftige Südbahn) des zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)
ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (SXF) mit einer Länge von mindestens
4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen worden sind (voraussichtlich der 4. November
2020, 05:30 Uhr Ortszeit), wobei der Tag der Betriebsaufnahme mitgerechnet wird.
2
Frage 3:
Welche Begründung gab die FBB GmbH bzw. die BFG mbH im Antrag für die vollständige Befreiung von der
Betriebspflicht für den Flughafen Tegel an?
Antwort zu 3:
Der Antrag wird damit begründet, dass ab dem Zeitpunkt der beantragten Befreiung von der
Betriebspflicht der bisher in TXL abgewickelte Luftverkehr über den BER abgewickelt werde
und insofern der Bedarf für einen Betrieb von TXL damit grundsätzlich nicht mehr bestünde.
Weiterhin sei ein Parallelbetrieb von TXL und BER über den Zeitraum der
Verkehrsverlagerung hinaus aus betrieblichen Erwägungsgründen nicht möglich und wäre
der BFG angesichts der hierfür erforderlichen Ressourcen auch nicht zumutbar.
Frage 4:
Nach welchen Kriterien entscheidet die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie dem Antrag auf vollständige Befreiung
von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel stattgibt? Wie sieht ein entsprechendes Verfahren von der
Antragsstellung bis zum Bescheid mit den dazugehörigen Zwischenschritten aus?
Antwort zu 4:
Die auf einen Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht folgende Entscheidung ist als
Ermessensentscheidung einzustufen, die aufgrund der Vielzahl der einzustellenden
Belange in die Nähe einer Abwägungsentscheidung kommt. Im Ergebnis ergeht die
Entscheidung infolge eines Abwägungsvorganges nach genauer Prüfung des Einzelfalls, in
dem die Interessen der von der Befreiung betroffenen Nutzerinnen und Nutzer, das
öffentliche Interesse sowie die Belange des Flughafenunternehmens gegeneinander
abgewogen werden. Entsprechend ist neben den behördlichen Prüfschritten den o.g.
Beteiligten die Gelegenheit zu geben, sich vor der Entscheidung zu äußern. Die Behörde
entscheidet unter Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens.
Frage 5:
Ist eine vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel vor Ablauf der sechsmonatigen
Übergangsfrist nach der Eröffnung des Flughafens BER möglich? Wenn ja, nach welchen Kriterien entscheidet
die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie einem Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den
Flughafen Tegel stattgibt?
Antwort zu 5:
Ja, das Flughafenunternehmen kann gemäß § 45 Absatz 3 Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung (LuftVZO) von der Betriebspflicht befreit werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
Frage 6:
Zu welchem Datum bzw. Zeitraum plant die SenUVK bzw. die LuBB, einen Bescheid zur vollständigen
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel der FBB GmbH bzw. der BFG mbH auszustellen?
3
Antwort zu 6:
Ein Datum bzw. Zeitraum ergibt sich aus dem Fortgang des Verfahrens selbst und lässt sich
nicht vorherbestimmen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Rainer Bretschneider, der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, teilt zur heutigen Sitzung mit aus Berliner Flughäfen

„Die #Gesellschafterversammlung der #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat sich heute Morgen von der Geschäftsführung über den Stand der Baufertigstellung am #BER unterrichten lassen. Außerdem befasste sie sich neben einer Reihe von anderen Punkten mit dem Vorhaben der #FBB, die für die #ILA relevante #ECA-Gesellschaft in #Selchow zu erwerben, und mit den zukünftigen #Nachtflugzeiten am BER.

Der #Baufortschritt am BER und die inzwischen begonnene #Wirkprinzipprüfung ist von den Gesellschaftern einhellig begrüßt worden. Dem geplanten Erwerb der ECA-Gesellschaft hat die Gesellschafterversammlung zugestimmt. Damit kann die FBB das ILA-Gelände in den Zeiten nutzen, in denen es nicht für die Messe benötigt wird. An dem Standort soll die Expressfracht gebündelt werden. Mit der Entscheidung ist die ILA über das Jahr 2020 hinaus gesichert.

Auf Vorschlag des Landes Brandenburg erteilte die Gesellschafterversammlung der FBB-Geschäftsführung den Auftrag, ein Konzept zum besseren Schutz der #Nachtruhe am BER zu erstellen. Unter Beibehaltung der bestehenden #Betriebspflicht am BER soll die FBB mit den Airlines in Verhandlung treten und prüfen, wie sich innerdeutsche Flüge in den morgendlichen Randzeiten von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr vermeiden lassen. Das Konzept soll außerdem die Weiterentwicklung der #Entgeltordnung der FBB beinhalten und in Absprache mit der #Flugsicherung #lärmmindernde Regelungen im #Flugbetrieb enthalten.

Der Beschluss dazu ist nach intensiver Debatte im Gremium von den Ländern Berlin und Brandenburg mehrheitlich angenommen worden. Der Gesellschafter Bund schloss sich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht an.“

Der Beschluss liegt als Anlage bei.

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

Flughäfen: Sie fliegen weiter – bis 2006 Gericht entscheidet: Senat muss Tempelhof offen halten. Die Schließung war nicht gut genug vorbereitet, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/sie-fliegen-weiter-bis-2006/549814.html

Der #Flugbetrieb in #Tempelhof geht zunächst weiter – und trotzdem steht der #Flughafen vor dem Ende. Denn auch nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren, die #Flughafengesellschaft nicht von der #Betriebspflicht zu befreien, will die Stadtentwicklungsverwaltung daran festhalten, den Flughafen zu schließen. Ziel bleibe es, Tempelhof aufzugeben, sobald die Genehmigung für den Ausbau Schönefelds rechtskräftig wird. Dies erwarten die Planer für 2006. Die CDU sowie die Wirtschaft forderten gestern, in Tempelhof Flugzeuge starten zu lassen, bis in #Schönefeld der neue Flughafen eröffnet wird – was für Ende 2010 geplant ist.

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