Bahnindustrie: Die Bahn zieht in den Gasometer Das Digitalgeschäft der Bahn wird künftig mit 1700 Arbeitskräften aus einem Industriedenkmal gesteuert., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/digitale-schiene-aus-schoeneberg-die-bahn-zieht-in-den-gasometer/26645062.html

Die Deutsche Bahn konzentriert ihr #Digitalgeschäft in einem #Industriedenkmal. Voraussichtlich Mitte 2023 ziehen die Konzernfunktionen der „digitalen Schiene“ mit 1700 Arbeitskräften in den #Gasometer auf den #Euref Campus; langfristig könnten es sogar 2000 sein. Ein #Mietvertrag über 15 Jahre ist unterschrieben, erfuhr der Tagesspiegel in politischen Kreisen. Jetzt muss nur noch der Gasometer ausgebaut werden. Aber auch da läuft es im Sinne von Euref-Eigentümer Reinhard Müller: Mit Blick auf die Arbeitsplätze setzen sich die zuständigen Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Kultur und Stadtentwicklung über die Bedenken des Denkmalschutzes hinweg und erlauben den von Müller geforderten Zubau des Gasometers.

#Denkmalschutz überstimmt
Im Erdgeschoss, wo es bislang noch die nach dem Talkmaster benannte #Jauch-Kuppel gibt, soll ein 16 Meter hohes Veranstaltungszentrum entstehen. Dann werden in den folgenden sechs Feldern zwölf Geschosse gebaut und schließlich eine öffentlich zugängliche Dachterrasse. Müller will am oberen Rand nur ein Feld offen lassen, die Denkmalschützer plädieren für zwei, damit der Koloss nicht ganz so dominant im Stadtbild steht. „Eine höhere Bebauung ist nicht #denkmalverträglich“, hatte Landeskonservator Christoph #Rauhut im Sommer dem Tagesspiegel gesagt. Müller hatte bereits im März den Bauantrag eingereicht und immer auf eine Bebauung bis auf einen Ring …

Infrastruktur + Fahrzeuge: Die U-Bahn-Linie 5, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Wann werden auf den U-Bahnhöfen der Linie #U5, die bisher nicht über ein Blindenleitsystem verfügen, die
entsprechenden Leitsysteme umgesetzt? Warum ist eine Umsetzung bisher nicht erfolgt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Einbau von Blindenleitsystemen erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit einem
Aufzugseinbau oder einer grundhaften Erneuerung des Bahnsteigbelages (Bsp. U-Bhf.
#Kienberg – Gärten der Welt).“.“
Grundsätzlich sieht der Nahverkehrsplan Berlin eine vollständige Barrierefreiheit bis zum
01.01.2022 vor.
Frage 2:
Ab wann wird die Nachrüstung mit zusätzlichen Aufzügen erfolgen? Wann ist vor dem Hintergrund mit der
vollständigen #Barrierefreiheit des U-Bahnnetzes zu rechnen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle Bahnhöfe der östlichen U5 besitzen Rampen und gelten somit als #barrierefrei. Eine
Nachrüstung mit Aufzügen erfolgt in Abstimmung mit dem Land Berlin langfristig nach
Plan der barrierefreien Nachrüstung aller Berliner U-Bahnhöfe.“
Frage 3:
Welchen aktuellen Stand haben die Prüfungen für den #Denkmalschutz auf der Linie U5? Wie steht der Senat
zu dem Vorschlag, einzelne Bahnhöfe unter Denkmalschutz zu stellen?
Antwort zu 3:
Das Landesdenkmalamt untersucht aktuell die in den 1970er und 80er Jahren errichteten
Bahnhöfe der Linie U5 auf ihre Denkmaleigenschaft. Die U5 zwischen #Tierpark und
#Hönow ist die einzige U-Bahn-Strecke, die in der DDR errichtet wurde. Sie stellt somit ein
einzigartiges Zeugnis der #Verkehrsgeschichte der deutschen Nachkriegszeit dar. Sofern
die Denkmaleigenschaft erkannt wird, erfolgt eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung.
Frage 4:
Wie wird der allgemeine Zustand folgender U-Bahnhöfe eingeschätzt: Hönow, #Louis-Lewin-Straße,
#Hellersdorf, #Cottbusser Platz, #Kienberg (Gärten der Welt), #Kaulsdorf-Nord, #Wuhletal, #Elsterwerdaer Platz,
#Biesdorf-Süd?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle U-Bahnhöfe sind betriebssicher. Aufgrund von #Materialverschleiß sowie
Vandalismus-schäden sind regelmäßige Reparaturen sowie Teilsanierungen erforderlich.
Wesentliche Veränderungen des Erscheinungsbildes (analog U-Bhf. Kienberg – Gärten
der Welt) sind aufgrund der Denkmalschutzvorgaben nicht gestattet.“
Frage 5:
Wie oft werden die unter 2. genannten Bahnhöfe gereinigt? Welche Leistungen sind im Reinigungsvertrag
vorgeschrieben?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Bahnhöfe der U5 werden mindestens zweimal täglich gereinigt. Im Reinigungsvertrag
sind tägliche Unterhaltsreinigungen, wöchentliche und monatliche Objektreinigungen
sowie halbjährliche Grundreinigungen vereinbart. Die Graffitientfernung im für den
Fahrgast relevanten Bereich erfolgt in der Regel alle 3 Tage.“
3
Frage 6:
Wie hoch waren die durch Vandalismus verursachten Schäden an den unter 2. genannten Bahnhöfen in den
Jahren 2017, 2018 und 2019?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aufwendungen für Vandalismusschäden werden nicht für jeden der 173 Bahnhöfe
statistisch einzeln erfasst.“
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Stand des Sanierungskonzepts für den #Waisentunnel? Welcher Zeitplan wird verfolgt?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit läuft die europaweite Ausschreibung für die Planungsleistungen. Die Vergabe
dieser Leistungen soll, sofern keine Vergaberügen bei der Vergabekammer eingereicht
werden, bis zum Jahresende erfolgen.“
Frage 8:
Wann soll der Waisentunnel zwischen Jannowitzbrücke und Alexanderpatz wieder in Betrieb genommen
werden, um die U5 wieder an das restliche U-Bahn-Netz anbinden zu können?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der momentane Zeitplan sieht folgenden Ablauf vor:
§ Vergabe Planungsleistungen bis Ende 2020
§ Planung bis einschließlich 3. Quartal 2021 inkl. Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen
§ Anschließend Vergabeverfahren der Bauleistungen (ca. 6 Monate bis Anfang 2.
Quartal 2022)
§ Beginn der Bauleistungen Mitte 2. Quartal 2022
Derzeit abgeschätzte Bauzeit ca. 3 Jahre“
Frage 9:
Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung des Tunnels?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die bei der Sanierung des Waisentunnels zu erwartenden Kosten werden derzeit auf ca.
30 Mio. Euro abgeschätzt (inkl. Planungsleistungen).“
4
Frage 10:
Welche Sanierungsmaßnahmen sind auf dem Netz der U5 ab Friedrichsfelde bis Hönow vorgesehen?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nachfolgende Sanierungsarbeiten sind geplant:
#Gleiserneuerung in Hönow Gl. 2b, 5, 6 2021
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Louis-Lewin-Str. 2022
#Weichenerneuerung am U-Bhf. Hellersdorf 2022
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Kaulsdorf Nord 2023
Erneuerung Rampengleise zw. Tierpark u. Biesdorf Süd 2021“
Frage 11:
Wie wird in dem Abschnitt der Zustand der #Signaltechnik eingeschätzt? Inwiefern wird diese ersetzt und
modernisiert?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Signaltechnik befindet sich in einem betriebssicheren Zustand, die Substitutionsmaßnahme befindet sich derzeit in der Planung (siehe Frage 16).“
Frage 12:
Wie soll erreicht werden, dass die Züge auf der U5, wie alle anderen Linien im Großprofilnetz, die
#Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erreichen?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit wird mit Ablösung der Bestandstechnik durch
neue Signaltechnik realisiert.“
Frage 13:
Ab wann werden auf der Linie U5 wieder #Großprofil-Züge verkehren?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Auf der U-Bahnlinie 5 verkehren auch heute Großprofil-Züge. Die Zuggattungen der U5
bestehen aus den Großprofilbaureihen #F sowie und der Kleinprofilbaureihe #IK. Es ist in
Planung, dass voraussichtlich ab 2027 die Baureihe IK nicht mehr auf der U5 zum Einsatz
kommen wird.“
5
Frage 14:
Wann soll die Umstellung auf #Teilautomatisierung (#GoA2) auf der U5 erfolgen?
Antwort zu 14:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit ist ein Projekt aufgesetzt, welches die Umstellung auf Teilautomatisierung für die
U5 und die U8 bis Ende 2030 zum Ziel hat.“
Frage 15:
Welche Voraussetzungen müssen für die Umsetzung der Teilautomatisierung erfüllt sein?
Antwort zu 15:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
– Ausrüstung der Fahrzeuge
– Ausrüstung der Strecke
– Ausbildung der Bediensteten
– Zulassung durch die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB)“
Frage 16:
Welche Umsetzungsschritte für die Teilautomatisierung wurden bereits angegangen? Welche Schritte
stehen noch aus?
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Projekt befindet sich am Anfang eines Ausschreibungsverfahrens. Alle weiteren
Schritte stehen noch aus.“
Frage 17:
Welche Kosten sind mit der Teilautomatisierung verbunden und welche finanziellen Vorkehrungen sind dafür
bereits getroffen worden?
Antwort zu 17:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit können noch keine Projektkosten benannt werden.“
Frage 18:
Welche Verbesserungen sind mit der Teilautomatisierung verbunden?
6
Antwort zu 18:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziel der Teilautomatisierung ist u. a. die Entlastung des Fahrpersonals und eine
Verstetigung des U-Bahnbetriebes.“
Berlin, den 03.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: TXL-Architekt Volkwin Marg: „Tegel war unser Turbo“, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230140682/Tegel-war-unser-Turbo.html

Der #Flughafen #Tegel schließt. Architekt Volkwin #Marg spricht über den Bau, den #BER und was von #TXL bleibt.

Es war der Beginn einer beispiellosen Karriere: Am 16. März 1966 gewannen zwei junge, bis dato völlig unbekannte Architekten den international ausgelobten Ideenwettbewerb „Flughafen Berlin-Tegel, Bauzone Süd“.

Seitdem haben Meinhard von #Gerkan und Volkwin Marg mit ihrem vor 55 Jahren gegründeten Architekturbüro Büro von Gerkan, Marg und Partner Architekten (#gmp) unzählige weitere Wettbewerbe gewonnen. Die von ihnen entworfenen Gebäude, darunter Fußballstadien, Museen, Bahnhöfe und Veranstaltungshallen, finden sich auf allen Kontinenten.

Ihr in Form eines Sechsecks entworfenes Terminal und der Tower stehen seit einem Jahr unter #Denkmalschutz. Dass ihr Meisterwerk mit der Inbetriebnahme des Hauptstadtflughafens BER außer Betrieb gestellt wird, findet Volkwin Marg (83) „nachvollziehbar“. Im Interview erklärt der Architekt, warum Tegel auch nach der Schließung wichtig für Berlin bleiben wird.

Berliner Morgenpost: Herr Marg, wie wäre Ihre Karriere ohne Tegel verlaufen?

Volkwin Marg: Wir, also Meinhard von Gerkan und ich, hatten ja gerade erst …

Straßenverkehr: Avus-Tribüne, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Seit wann genau und aus welchen konkreten Gründen (Wortlaut) steht die #AVUS-Tribüne unter
#Denkmalschutz?
Antwort zu 1:
Die Bauten der Avus (#Verwaltungsbau, #Gaststätte, #Beobachtungsturm und #Tribüne)
wurden 1995 im Zuge der Aufstellung des neuen Denkmalschutzgesetzes als
Gesamtanlage in die #Denkmalliste eingetragen. Die AVUS-Tribüne ist Teil der
Gesamtanlage. Diese ist mit folgendem Listentext in der Denkmalliste verzeichnet:
„09040497
Halenseestraße 47/51, Verwaltungsgebäude mit Gaststätte und Beobachtungsturm, heute
Raststätte AVUS, 1936 von Walther Bettenstaedt; Umbau 1977 von Rainer Gerhard
Rümmler; Zuschauertribüne, 1936-37 von Fritz Wilms und Walter Bettenstaedt
Avus
(CHA-WIL/WESTE-G)
Ausschnitt Denkmalkarte: siehe anliegende jpg-Datei
Denkmalbegründung:
Die Automobil-Verkehrs-und Übungs-Straße (AVUS) als erste vierspurige kreuzungsfreie
Autobahn Deutschlands wurde schnell auch für Autorennen benutzt. Diese Nutzungsform
erreichte ihren Höhepunkt während des sog. Dritten Reiches, als der Automobilsport zur
Selbstdarstellung technischen Könnens und eine bedeutende Rolle in der staatlichen
Propaganda eingeräumt bekam. Zu diesem Zweck wurde auch die AVUS zu einer
bedeutenden Rennstrecke ausgebaut.
2
Hervorstechendes Bauwerk war dabei die berühmt-berüchtigte #Nordkurve, die als
nördliche Wendeschleife in dem ansonsten völlig geraden Kurs größere
Kurvengeschwindigkeiten ermöglichen sollte. Die Nordkurve wurde in den 1960er Jahren
für den Neubau des Autobahnknotens abgetragen. Erhalten hingegen blieb das Gebäude
am äußeren Rand der Nordkurve mit dem charakteristischen Beobachtungsturm, von dem
aus die Kurve und weitgehend auch die Gerade zu überblicken war; in der Rundform des
Turmes kommt die frühere Streckenführung als auch die um ihn kreisende Dynamik des
Rennsportes zum Ausdruck. Als weitgehend zweckbestimmtes Bauwerk ist es vom
Repräsentationsballast gleichzeitiger Bauten befreit und erinnert damit an Bauten der
Weimarer Republik.
Fast zeitgleich entstand die Zuschauer-Tribüne, ebenfalls als schnörkelloser Zweckbau
errichtet. Hier aber zeigt die zentrale „Führertribüne“ (heute zum verglasten Leitstand
umgebaut) die Vereinnahmung der Rennsportveranstaltungen für propagandistische
Zwecke und spiegelt damit auch die Bedeutung wieder, die Motorsport-Veranstaltungen
für die staatliche Selbstdarstellung spielten. Von daher kommt dieser Gesamtanlage eine
spezifische geschichtliche Bedeutung zu.
Der Beobachtungsturm als Endpunkt der AVUS und als einer Art südlichem Eingangstor
nach Berlin hat zusätzlich Bedeutung für das Stadtbild.“
Frage 2:
In wessen Eigentum stand das Objekt zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung?
Antwort zu 2:
Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Berliner Denkmalliste war die Bundesrepublik
Deutschland Eigentümer dieses Grundstückes. Im Jahr 2006/2007 wurde das Grundstück
von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (#BIMA) an einen privaten Eigentümer
veräußert.
Frage 3:
Was ist seit Unterschutzstellung bis zur Veräußerung an Herrn Hamid #Djadda im Jahr 2015
(https://www.berliner-wirtschaft.de/branchen/marzipan-visionaer-aus-neukoelln/) hinsichtlich der
Restaurierung oder Erhaltung des Objekts konkret durch den Eigentümer veranlasst worden?
Antwort zu 3:
Das Grundstück wechselte mehrmals den Eigentümer mit dem Ziel einer
Konzeptentwicklung und Revitalisierung des Gebäudes. Leider wurden in all diesen
Jahren keine Investitionen in die Erhaltung getätigt und das Objekt wurde nur für
Werbezwecke genutzt.
Frage 4:
Sofern zu 2) ein öffentlicher Eigentümer bestand: wann genau und a) zu welchem Preis und b) mit welchen
Auflagen ist das Objekt an Herrn Djadda veräußert worden?
Antwort zu 4:
Zu den Vertragsbestandteilen der Veräußerung liegen dem Bezirksamt und dem Senat
keine Informationen vor.
3
Frage 5:
Wie ist seit Veräußerung der Fortgang der Restaurierungsmaßnahmen im Einzelnen erfolgt? (z.B. April 2016
Beantragung der Dachsanierung, Januar 2017 Genehmigung der Dachsanierung, November 2017
Abschluss der Dachsanierung etc.)
Antwort zu 5:
Im Juni 2016 wurde die dringend notwendige Sanierung des einsturzgefährdeten Daches
beantragt. Nach Klärung aller Detailfragen konnte die Genehmigung im Januar 2017 erteilt
werden. Parallel wurde ein tragfähiges Nutzungskonzept erarbeitet und nach Vorlage aller
nötigen Gutachten im August 2017 genehmigt. Die Arbeiten am Dach sind
zwischenzeitlich abgeschlossen und die Sanierung der Tribünenflächen sowie der Ausbau
sollen im Sommer 2020 beginnen.
Die Instandsetzung durch den neuen Eigentümer seit 2017 erfolgte in Abstimmung mit der
zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem
Landesdenkmalamt Berlin.
Frage 6:
Ist Plakatwerbung unmittelbar an Autobahnen gesetzlich oder durch Verordnung gesondert geregelt? Falls
ja, nach welcher Norm und wie? Trifft diese Norm auf die AVUS-Tribüne zu? Falls ja, durfte dort sogenannte
„Gerüstwerbung“ über Riesenposter stattfinden?
Frage 8:
Wann (Datum des Bescheids) und für welche Zeiträumen ab 2012 ist dort Baugerüstwerbung durch welche
Stelle genehmigt worden?
Antwort zu 6 und 8:
Die Regelungen hierzu finden sich in § 9 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG).
Nach § 9 Abs. 1 FStrG (sog. engere Schutzzone) dürfen bauliche Anlagen (z.B. Gebäude,
Silos, Maste, Anlagen der Außenwerbung sowie Aufschüttungen oder Abgrabungen
größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 40 m entlang von Bundesautobahnen nicht
errichtet werden.
Nach § 9 Abs. 8 FStrG kann die oberste Landesstraßenbaubehörde im Einzelfall
Ausnahmen von den Verboten des v.g. Absatzes 1 zulassen, wenn die Durchführung der
Vorschriften im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und
die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist oder, wenn Gründe des Wohls
der Allgemeinheit die Abweichungen erfordern. Ausnahmen können mit Bedingungen und
Auflagen versehen werden.
Nach § 9 Abs. 2 FStrG (sog. weitere Schutzzone) bedürfen im übrigen
Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der
Zustimmung der SenUVK als oberste Landesstraßenbaubehörde, wenn bauliche Anlagen
längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 Meter, gemessen vom
äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt
werden sollen.
Wenn nach § 9 Abs. 5 FStrG bauliche Anlagen im Sinne des v.g. Absatzes 2 außerhalb
der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten
keiner Baugenehmigung oder keiner Genehmigung nach anderen Vorschriften bedürfen,
4
so tritt an die Stelle der Zustimmung die Genehmigung der #SenUVK als oberste
#Landesstraßenbaubehörde.
Für das Baugerüst zur Autobahn wurde keine Genehmigung für Werbung erteilt und die
entsprechende Fläche nach Kenntnissen des Bezirks nicht dafür genutzt.
Frage 7:
In welchen Zeiträumen ab 2012 bestand dort ein Baugerüst in Richtung der Autobahn?
Antwort zu 7:
Ein Baugerüst zur Autobahn steht nach Kenntnis des Bezirksamts nur im Rahmen der
Dachsanierung seit Anfang 2018.
Frage 9:
War die Baugerüstwerbegenehmigung mit Auflagen verbunden oder die Einnahmen für einen bestimmten
Zweck, insbesondere die Restaurierung zu verwenden? Falls ja, welche Stelle hat wann und wie die
vereinbarte Mittelverwendung geprüft?
Antwort zu 9:
Zur Unterstützung der dringend erforderlichen Dachsanierung wurden durch das
Bezirksamt Bescheide für temporäre Baugerüstwerbungen in Richtung des Messedamms
erteilt.
Auflagen:
– Die Baugerüstwerbung ist nur während Zeiten, in denen tatsächlich
Baumaßnahmen durchgeführt werden und für maximal sechs Monate zulässig.
– Die Zeiten, Flächen und Gestaltung der Werbung sind vor Montage mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
– Die Einnahmen sollten die Sanierung unterstützen, eine direkte Auflage zur
Verwendung der Mittel gab es jedoch nicht.
Der Eigentümer hat jedoch wie besprochen Nachweise über Einnahmen und Ausgaben im
Zusammenhang mit Werbung und Baumaßnahmen bei der Unteren
Denkmalschutzbehörde eingereicht und die Dachsanierung augenscheinlich ausgeführt.
Frage 10:
Welche Arbeiten wurden in den Zeiträumen zu 7) und 8) im Einzelnen ausgeführt?
Antwort zu 10:
Seit der Veräußerung an den jetzigen Eigentümer wurde die Dachsanierung durchgeführt,
eine Konzeptentwicklung erarbeitet sowie restauratorische Gutachten für die weitere
Bearbeitung des Antrages auf Nachnutzung/Umnutzung des Gebäudes erstellt. Derzeit
laufen die Sanierungsarbeiten der Tribünenflächen.
5
Frage 11:
Welche Erlöse in € können nach Kenntnis – ggf. Schätzung – des Senats oder des zuständigen
Bezirksamtes bei Vermietung einer derartigen Werbefläche monatlich erzielt werden?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt und der Senat können hierzu keine Angaben machen.
Berlin, den 22. Juli 2020
Katrin Lompscher
…………………………..
Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen

U-Bahn + S-Bahn + Straßenverkehr: Verkehr in Reinickendorf, aus Senat

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Frage 1:
a: Wie hoch ist aktuell die durchschnittliche werktägliche #Verkehrsbelastung auf der Autobahnstrecke der
#A111 zwischen Landesgrenze Brandenburg und Autobahndreieck Charlottenburg (jeweils pro
Fahrtrichtung)?
b: Wie hat sich die Verkehrsbelastung auf der A111 im o.g. Abschnitt seit 1990 entwickelt?
c: Wie wird die weitere Entwicklung der Verkehrsbelastung im o.g. Abschnitt vom Berliner Senat
prognostiziert?
Antwort zu 1 a bis 1 c:
Die aktuellen Werte für den durchschnittlichen täglichen Verkehr an Werktagen (DTVw)
stammen aus der Verkehrsmengenkarte 2014 und werden stets als Querschnittswert
angegeben. Ursprünglich war die Veröffentlichung der Verkehrsmengenkarte 2019 für den
Herbst 2020 geplant. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie verzögert sich leider die
Bearbeitung. Eine verlässliche Prognose zur Veröffentlichung der #Verkehrsmengenkarte
kann derzeit leider nicht gegeben werden.
Für die BAB 111 liegen je nach Abschnitt und Jahr unterschiedliche Datensätze vor. Die
Daten für die Jahre 1993 bis 2014 (DTVw) stammen von der Berliner
#Straßenverkehrszählung, siehe nachstehende Tabelle. Die prognostizierte Entwicklung
der Verkehrsbelastung wird für das Jahr 2030 ebenfalls in der u.s. Tabelle angegeben.
2
DTVw = [Kfz/24h] alle Werktage Montag bis Donnerstag außerhalb der Ferienzeiten
* in Abhängigkeit von der Häufigkeit von Einschränkungen des Betriebsablaufes im Bereich des Flughafen-Tunnels
Abschnitt BAB 111 1993 1998 2005 2009 2014 Prognose 2020
DTVw
Landesgrenze BE/BB –
Anschlussstelle (AS)
Schulzendorfer Straße
31.400 41.500 49.200 48.200 50.100 54.000
AS Schulzendorfer Straße –
AS Waidmannsluster Damm 46.300 57.300 64.600 63.200 66.600 68.600
AS Waidmannsluster Damm –
AS Holzhauser Straße 66.800 79.100 88.600 86.600 81.900 87.700
AS Holzhauser Straße – AS
Kurt-Schumacher -Platz 84.000 92.100 101.200 97.900 94.500 97.200
AS Kurt-Schumacher-Platz –
AS Eichborndamm 76.000 87.300 96.100 93.200 90.000 *
AS Eichborndamm – AS Am
Festplatz 76.000 90.500 96.100 87.500 87.900 98.600
AS Am Festplatz – AS
Saatwinkler Damm 121.800 132.100 138.100 125.900 127.700 143.300
AS Saatwinkler Damm – AS
Flughafen Tegel 101.800 111.600 115.800 105.300 108.900 119.800
AS Flughafen Tegel – AS
Heckerdamm 147.100 131.600 137.500 112.600 134.500 127.000
AS Heckerdamm – AS JakobKaiser-Platz 113.900 83.500 102.200 85.000 101.200 100.000
3
Frage 1d:
Wie wird die Prognose in die Planungen für die #Sanierung einbezogen?
Antwort zu 1 d:
Die Planungen für die Sanierung der A 111 erfolgen auf Grundlage der Verkehrsprognose
des Landes Berlin für den Prognosehorizont 2030.
Frage 2 a:
Im Jahr 2011 wurde der Beginn der Sanierung der Autobahn 111 zwischen Landesgrenze Brandenburg und
AD Charlottenburg auf das Jahr 2014 terminiert. Das ist bis heute – Juni 2020 – nicht passiert. Wieso?
Frage 2 b:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 29. September 2017 (AGH-Drs. 18/12380) wurde in Aussicht
gestellt, dass bis Mitte 2018 ein integriertes Verkehrs- und Baukonzept für die A111 entstehen soll. Wie ist
der aktuelle Stand? Was sieht das Konzept im Detail vor?
Antwort zu 2 a und 2 b:
Es wird auf die Antworten, jeweils zu Frage 1, zu den Schriftlichen Anfragen des
Abgeordnetenhauses – Drs. 18/12380 (29.09.2017) und AGH-Drs. 18/17607 (21.01.2019)
– verwiesen.
Da durch die angespannte Personalsituation in der Abteilung Tiefbau und die damit
verbundene erforderliche Projektpriorisierung die Planung der Maßnahme in der
Vergangenheit nicht fortgeführt werden konnte, hat die damalige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung (jetzt Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) nach dem
Beitritt des Landes Berlin zur #DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau
GmbH die Gesellschaft im Mai 2015 mit der Planung, der Betreuung des
Planfeststellungsverfahrens, dem ggf. notwendigen Grunderwerb und der
Baudurchführung (Bauvorbereitung und Bauüberwachung) für die grundhafte
Erneuerung/Instandsetzung der A111 ab der Landesgrenze Brandenburg bis zum AD
Charlottenburg einschließlich der Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt.
Mit Dienstleistungsvertrag vom 11.05.2015 wurde die DEGES vom Land Berlin mit der
Planung und Realisierung der grundhaften Erneuerung/Instandsetzung der A 111 ab der
Landesgrenze Brandenburg bis zum Autobahndreieck (AD) Charlottenburg einschließlich
der Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt. Im Zuge dieser komplexen Planungs- und
Bauaufgabe wurde durch die DEGES ein integriertes Verkehrs- und Baukonzept
(„Masterplan Bauen und Verkehr“) erarbeitet und Ende 2018 den zuständigen Stellen des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgestellt. Es ist vorgesehen, auf
Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes die Planungsleistungen für die
Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Erstellung eines Bauwerkserhaltungsentwurfes
auszuschreiben.
Frage 2 c:
Sind im Vergleich zum 2017 dargestellten Maßnahmenkatalog (AGH-Drs. 18/1238) mittlerweile weitere
Maßnahmen geplant?
4
Antwort zu 2 c:
Der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 29.09.2017 (AGH-Drs. 18/12380)
dargestellte Maßnahmenkatalog hat weiterhin Bestand und wird im Zuge der
weiterführenden Planungsleistungen konkretisiert.
Frage 2 d:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 29. September 2017 (AGH-Drs. 18/12380 S.1) wurde
mitgeteilt, dass erste Baumaßnahmen „voraussichtlich nicht vor 2021“ stattfinden sollen. In der Antwort auf
die Schriftliche Anfrage vom 21. Januar 2019 (AGH-Drs. 18/17607 S.2) wurden „erste Bauarbeiten auf der A
111 frühestens in 2022“ in Aussicht gestellt. Wie erklären Sie den Verzug, wie ist der aktuelle Stand und wie
sieht der aktuelle Zeitplan aus?
Antwort zu 2 d:
Auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes werden derzeit die
Planungsleistungen für die im Konzept ermittelten Sanierungsmaßnahmen
ausgeschrieben. Die ersten Planungsleistungen im Bereich der Verkehrsanlagen werden
demnach ab Juli 2020 erbracht. Erste Baumaßnahmen in einzelnen
Sanierungsabschnitten werden nach derzeitigem Stand in 2023 stattfinden. Bei dieser
Angabe sind die aktuellen zeitlichen Abstimmungen zu den tangierenden
Sanierungsmaßnahmen der S25 und der U6 berücksichtigt.
Frage 2 e:
Im Jahr 2017 wurden die Kosten auf rund 750 Mio. Euro geschätzt (AGH-Drs. 18/12380 S.2) im Jahr 2019
bereits auf 870 Mio. Euro (AGH-Drs. 18/17607 S.2). Wie hoch werden die Kosten für die Sanierung der
A111 zwischen Landesgrenze Brandenburg und AD Charlottenburg nach aktuellem Stand sein?
Antwort zu 2 e:
Siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 21.01.2019 (AGH-Drs. 18/17607), Antwort
zu 4.
Die auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes angegebenen geschätzten
Kosten in Höhe von rd. 870 Mio. EUR stellen auch weiterhin den aktuellen Sachstand dar.
Erst nach Erreichen einer entsprechenden Planungstiefe mit Abschluss der Vorplanung,
voraussichtlich Mitte 2021, können konkretere Aussagen zu den Kosten getroffen werden.
Frage 3:
a: Wie viele #Sperrungen entlang der #U6 gab es in den Jahren 2010 bis 2020 zwischen #Alt-Tegel und dem
Bahnhof Friedrichstraße?
b: Wie lange dauerten diese Sperrungen?
c: An wie vielen Tagen erfolgten die Sperrungen nicht während der Berliner Schulferien?
d: Was waren wie Gründe für die Sperrungen?
5
Antwort zu 3 a bis 3 d:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„2010
a) 01.03. bis 12.03.2010: Eingleisiger Betrieb U- Bhf Seestraße – U-Bhf Reinickendorfer
Straße, So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 12 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleis -und Weichenerneuerung U-Bhf Wedding, Teil 1
a) 14.03. bis 01.04.2010: Pendelbetrieb U-Bhf Seestraße – U-Bhf Reinickendorfer Straße,
So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 15 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleis -und Weichenerneuerung U-Bhf Wedding, Teil 2
a) 05.04. bis 11.06.2010: Ersatzverkehr U-Bhf Leopoldplatz – U-Bhf Naturkundemuseum,
Linksfahrbetriebe U-Bhf Naturkundemuseum/ U-Bhf Friedrichstraße / U-Bhf Französische
Straße, So- Do, ab 22:00 Uhr
b) 50 Tage
c) innerhalb Ferien 05.04.-10.04.2010
d) Tunnelsanierung U-Bhf Reinickendorfer Straße – U-Bhf Schwartzkopffstraße
a) 23.04. bis 26.04.2010 durchgehend: Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz – UBhf Leopoldplatz
b) 5 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Weichenrückbau U-Bhf Seestraße
a) 08.08. bis 03.09.2010: Linksfahrbetrieb U-Bhf Alt-Tegel – U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz,
Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz – U-Bhf Leopoldplatz
b) 20 Tage
c) 10 Tage in den Ferien
d) Gleisbauarbeiten, Teil 1
a) 05.09. bis 08.10.2010: Linksfahrbetrieb U-Bhf Alt-Tegel – U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz,
Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz – U-Bhf Leopoldplatz
b) 30 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleisbauarbeiten, Teil 2
2011
a) 03.04. bis 29.07.2011: Pendelbetrieb U-Bhf Hallesches Tor – U-Bhf Platz der
Luftbrücke, So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 85 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Bahnhofssanierung U-Bhf Mehringdamm, Teil 1
6
2012
a) 02.01. bis 27.04.2012: Pendelbetrieb U-Bhf Hallesches Tor – U-Bhf Platz der
Luftbrücke, So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 78 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Bahnhofssanierung U-Bhf Mehringdamm, Teil 2
a) 27.04. bis 30.04.2012: Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher -Platz – U-Bhf Wedding,
durchgehend
b) 4 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Weichenerneuerung U-Bhf Seestraße
a) 01.05. bis 08.06.2012: Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz – U-Bhf Wedding,
So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 35 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleisbauarbeiten
a) 30.06. bis 01. 07.2012: Linksfahr -und Pendelbetriebe zwischen U-Bhf
Schwartzkopffstraße und U-Bhf Hallesches Tor, Bus 147 von U-Bhf Friedrichstraße – UBhf Stadtmitte
b) 2 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) vorbereitende Arbeiten für den Neubau U-Bhf Unter den Linden
a) 01.07. bis 21.08.2012: Linksfahr -und Pendelbetriebe zwischen U-Bhf
Schwartzkopffstraße und U-Bhf Hallesches Tor, Bus 147 von U-Bhf Friedrichstraße – UBhf Stadtmitte
b) 40 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Stützenabbau und Kabelverlegung für den Neubau U-Bhf Unter den Linden
a) 22.08.2012 bis 15.09.2013: Unterbrechung U6 zwischen U-Bhf Friedrichstraße und UBhf Französische Straße, Fußweg zwischen diesen U-Bhf`n, Bus 147
b) 393 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Baugrube, Errichtung U-Bhf Unter den Linden
2013
a) 16.09. bis 17.11.2013: Pendelbetrieb U-Hallesches Tor – U-Bhf Platz der Luftbrücke,
So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 50 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Gleisbau -und Weichenerneuerung U-Bhf Mehringdamm – U-Bhf Hallesches Tor
7
2014
a) 30.03. bis 25.04.2014: Pendelbetrieb U-Bhf Hallesches Tor – U-Bhf Platz der
Luftbrücke, So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 25 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Weichenerneuerung U-Bhf Mehringdamm, Teil 1
a) 25.04. bis 28.04.2014: Pendelbetrieb U-Bhf Hallesches Tor – U-Bhf Platz der
Luftbrücke, durchgehend
b) 3Tage
c) 1 Abend in den Ferien
d) Weichenerneuerung U-Bhf Mehringdamm, Teil 2
a) 10.03. bis 24.03.2014: Zugmeldeverfahren U-Bhf Friedrichstraße – U-Bhf Kochstraße
b) 13 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Umbau Signalanlage Neubau U-Bhf Unter den Linden
a) 14.07. bis 25.08.2014: Linksfahrbetriebe U-Bhf Alt-Tegel – U-Bhf Holzhauser Straße –
U-Bhf Otisstraße – U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz (ausgedünnter Takt)
b) 35 Tage
c) in den Ferien
d) Dichtungsarbeiten an den Bauwerken U-Bhf Otisstraße und U-Bhf Scharnweberstraße
2015
a) 14.01. bis 19.01.2015: Pendelbetrieb U-Bhf Hallesches Tor – U-Bhf Platz der
Luftbrücke, durchgehend
b) 5 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Weichenerneuerung U-Bhf Mehringdamm
a) 30.03. bis 02.04.2015: Linksfahrbetriebe U-Bhf Alt-Tegel – U-Bhf Holzhauser Straße /
U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz (ausgedünnter Takt)
b) 4 Tage
c) in den Ferien
d) Gleisstopfarbeiten Gleis 1
a) 07.04. bis 10.04.2015: Linksfahrbetriebe U-Bhf Alt-Tegel – U-Bhf Holzhauser Straße /
U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz (ausgedünnter Takt)
b) 4 Tage
c) in den Ferien
d) Gleisstopfarbeiten Gleis 2
a) 03.05. bis 26.06.2015: Ersatzverkehr U-Bhf Stadtmitte – U-Bhf Platz der Luftbrücke, SoDo, ab 22:00 Uhr
b) 40 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleisbauarbeiten
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2016
a) 05.02. bis 22.04.2016: Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz – U-Bhf Wedding,
So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 54 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Gleisbauarbeiten
a) 02.08. bis 04.08.2016: 4-Wagen-Züge U6 ab 20:00 Uhr
b) 3 Tage
c) in den Ferien
d) Aufzugseinbau U-Bhf Hallesches Tor
2017
a) 16.01. bis 29.01.2017: Ersatzverkehr zwischen U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz und UBhf. Wedding, durchgehend
b) 14 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleis- und Weichenerneuerung U-Bhf. Seestraße
a) 04.11. und 11.11.2017: eingleisiger Betrieb im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zwischen U-Bhf. Alt-Tegel und U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz
b) 2 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Sondierungsarbeiten am Dammbauwerk zwischen U-Bhf. Borsigwerke und U-Bhf. KurtSchumacher-Platz
2018
a) 03.05. bis 06.05.2018: Pendelbetrieb zwischen U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz und UBhf. Seestraße, durchgehend
b) 4 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleisumbau U-Bhf. Seestraße und Beginn der Grundsanierung des U-Bahnhofes
a) 22.07. bis 18.10.2018 (Unterbrechung der Arbeiten am 02. und 03.10.2018):
eingleisiger Betrieb zwischen U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz und U-Bhf. Seestraße (So bis
Do, 22:00 Uhr bis Betriebsschluss), Umsteigen auf Seestraße und Kurt-Schumacher-Platz
erforderlich
b) 63 Tage
c) Sommerferien bis 17.08.2018, daher an 43 Tagen außerhalb der Ferien
d) Gleisbauarbeiten zwischen U-Bhf. Seestraße und U-Bhf. Afrikanische Straße im Gleis 2
Richtung Alt-Tegel
a) 24.11. und 25.11.2018: eingleisiger Betrieb zwischen U-Bhf. Alt-Tegel und U-Bhf. KurtSchumacher-Platz im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
b) 2 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Sondierungsarbeiten am Dammbauwerk U-Bhf. Borsigwerke und U-Bhf. KurtSchumacher-Platz
9
2019
a) 27.04. und 28.04.2018: Eingleisiger Betrieb U-Bhf Alt-Tegel – U-Bhf Kurt-SchumacherPlatz (20 Min.-Takt)
b) 2 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Sondierung Damm und Bewuchsbeseitigung
a) 17.03. bis 24.05.2019: Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz – U-Bhf
Leopoldplatz, So-Do ab 22:30 Uhr
b) 50 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Gleiserneuerung
a) 03.11. bis 13.12.2019: Pendelbetrieb U-Bhf Schwartzkopffstraße – U-Bhf Stadtmitte,
So-Do ab 22:00 Uhr
b) 30 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Vorprüfung Zugsicherung
2020 (geplant)
a) 12.10.-26.10.2020: kombinierte Betriebsführung mit
Linksfahren/Pendelbetrieb/Taktausdünnung/tw. Ersatzverkehr U-Bhf Wedding – U-Bhf
Naturkundemuseum und U-Bhf Stadtmitte – U-Bhf Hallesches Tor, Ersatzverkehr U-Bhf
Naturkundemuseum – U-Bhf Stadtmitte
b) 15 Tage
c) während der Ferien
d) Prüfung und Inbetriebnahme Zugsicherung in Verbindung mit kommender
Inbetriebnahme U-Bhf Unter den Linden (oben)“
Frage 3 e:
2017 wurde die Realisierung der Sanierung der U6-Trasse zwischen Alt-Tegel und Kurt-Schumacher-Platz
für die Jahre 2020 und 2021 angegeben (AGH-Drs. 18/12380 S. 3). 2019 wurde mitgeteilt, dass die
Sanierung um Frühjahr 2021 beginnt (AGH-Drs. 18/17610). Wie kommt es zu diesem Verzug und wie ist der
aktuelle Stand?
Antwort zu 3 e:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Zuge der planerischen Bearbeitung der #Dammsanierung U6 wurden durch die Berliner
Verwaltung umfangreiche zusätzliche Auflagen im Hinblick auf Denkmalschutz- sowie
Umweltbelange erteilt (zusätzliche Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungen über
mehrere Vegetationsperioden etc.). Dies führte zu einer deutlichen Verlängerung der
Vorbereitungsphase. Derzeit läuft ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren.
Im Hinblick auf eine Vermeidung einer parallelen Sperrung sowohl der U6 als auch der
#S25 im Bezirk Reinickendorf ist ein Baustart der Dammsanierung frühestens im
November/Dezember 2021 vorgesehen.“
10
Frage 3 f:
2019 wurde eine Bauzeit von 20 Monaten für die Sanierung der U6-Trasse zwischen Alt-Tegel und KurtSchumacher-Platz veranschlagt (AGH-Drs. 18/17610). Wie lange wird die Baumaßnahme nach aktuellem
Stand andauern?
Antwort zu 3 f:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Zeitdauer der Baumaßnahme (Zeitraum der Betriebsunterbrechung) liegt nach
aktuellen Erkenntnissen weiterhin bei 20 Monaten.“
Frage 4 a:
2017 wurde die Erweiterung und Überdachung des Ausgangs I/1 am U-Bhf. Alt-Tegel und die Schließung
des Ausgangs I/3 für 2018/2019 terminiert (s. AGH-Drs. 18/12380). Das ist nicht geschehen. Was sind die
Gründe dafür und wann wird diese Maßnahme umgesetzt?
Antwort zu 4 a:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Das erforderliche Genehmigungsverfahren hat einen längeren Zeitraum in Anspruch
genommen als ursprünglich geplant. Die Sperrung des Ausgangs I/1 (Ausgang vor C&A)
ist zudem zeitlich mit der geplanten Sperrung der Dammsanierung gekoppelt. Ein zu
früher Baubeginn würde zu vermeidbaren Belastungen der umsteigenden Fahrgäste
führen. Derzeit ist die Sperrung dieses Zugangs vsl. ab Frühjahr 2021 vorgesehen.“
Frage 4 b:
Wird der in die Jahre gekommene U-Bahnhof Alt-Tegel im Zuge der Gesamtsanierung optisch aufgewertet?
Antwort zu 4 b:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der U-Bhf. #Alt-Tegel steht unter #Denkmalschutz. Somit sind zeitgemäße Verbesserungen
des Erscheinungsbildes nur bedingt möglich. Im Zeitraum der Vollsperrung sollen jedoch
Bauwerksschäden z. B. an den Treppenanlagen saniert werden.“
Frage 4 c:
Die U-Bahnhöfe Borsigwerke und Holzhauser Straße sollten „voraussichtlich im Jahr 2020“ barrierefrei
ausgebaut sein (s. AGH-Drs. 18/12380 S.3). Wird der #barrierefreie Ausbau tatsächlich dieses Jahr noch
abgeschlossen? Oder gibt es hier einen erneuten Verzug?
11
Antwort zu 4 c:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der barrierefreie Ausbau der beiden U-Bahnhöfe setzt eine Vollsperrung dieser Bahnhöfe
für mind. acht Monate voraus. Demzufolge werden diese Arbeiten im Zuge der
Gesamtsperrung (2022/2023) erfolgen. Dies wurde auch in den Berichten an das
Abgeordnetenhaus kommuniziert.“
Frage 5 a:
Welche konkreten Pläne verfolgt der Senat für eine #Taktverdichtung der S25 zwischen #Hennigsdorf und
Bornholmer Straße?
Antwort zu 5 a:
Im Rahmen des Projektes „Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg
#i2030“ wird der Korridor der #Kremmener Bahn untersucht, um eine zukunftsfähige
Infrastruktur für S- und Regionalverkehr schaffen zu können. Dabei soll zwischen
Schönholz und Tegel für die S25 ein 10-Minuten-Takt realisiert werden.
Frage 5 b:
Wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand bei „i2030“?
Antwort zu 5 b:
Das Projekt befindet sich im Stadium der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 gemäß
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)). Derzeit wird die
Trassierungsstudie für den zweigleisigen Ausbau durch die DB Netz AG erarbeitet.
Frage 5 c:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 21.01.2010 (AGH-Drs. 18/17609) wurde mitgeteilt, dass die
Finanzierungsvereinbarung für Leistungsphase 1 unterzeichnet wurde und die Weiterführung des Vorhabens
bereits zwischen den Beteiligten verhandelt wird. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand?
Antwort zu 5 c:
Nach Fertigstellung der Grundlagenermittlung soll die Finanzierungsvereinbarung mit der
DB AG zur Planung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) in 2021 abgeschlossen werden.
Frage 5 d:
Welche Anträge wurden bei der DB/S-Bahn Berlin dazu gestellt?
Antwort zu 5 d:
Es wurden keine Anträge bei der DB/S-Bahn Berlin dazu gestellt.
12
Frage 5 e:
Ein ausgegebenes Ziel im Rahmen von „i2030“ ist die Ermöglichung eines 10-Minuten-Taktes zumindest
zwischen Tegel und Schönholz (AGH-Drs. 18/17609). Wann wird die S25 im 10-Minuten-Takt zwischen
Tegel und Schönholz verkehren?
Frage 5 g:
Bis Mitte 2020 sollte im Rahmen von „i2030“ die Konkretisierung des Inbetriebnahme Termins erfolgen
(AGH-Drs. 18/17609). Wie ist der aktuelle Stand?
Antwort zu 5e und 5 g:
Die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) ist noch nicht abgeschlossen und ein
Inbetriebnahmetermin wurde noch nicht ermittelt.
Frage 5 f:
Ist der zweigleisige Ausbau und 10-Minuten-Takt auf dem o.g. Streckenabschnitt noch immer „ein zentrales
Verkehrsprojekt des ÖPNV“ dem der Senat „hohe Priorität“ beimisst (AGH-Drs. 18/17609)?
Antwort zu 5 f:
Ja.
Frage 5 h: Ist die vollständige Herstellung der Infrastruktur für den angestrebten 10-Minutentakt bis zum SBahnhof Tegel zum Fahrplanwechsel 12/2026 (AGH-Drs. 18/17609) nach wie vor realistisch?
Antwort zu 5 h:
Die in der Parlamentsdokumentation hinterlegte AGH-Drs. 18/17609 führt keinen
Inbetriebnahmetermin 12/2026 auf. Ein Inbetriebnahmetermin 12/2026 ist beim
derzeitigem Stand der Planungen (Grundlagenermittlung) nicht realistisch.
Frage 6 a:
Wie wird sichergestellt, dass die Sanierung der A111, der zweigleisige Ausbau der S25 und die Sanierung
der U6-Trasse in Reinickendorf zeitlich nicht zusammenfallen?
Antwort zu 6 a:
Halbjährlich werden durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Koordinierungsrunden von ÖPNV-Großbaustellen mit den Vorhabenträgern DB Netz AG,
S-Bahn Berlin GmbH, BVG und der DEGES durchgeführt, um parallele Sperrungen
räumlich zusammenhängender Maßnahmen zu vermeiden oder ggf. die Maßnahmen
zeitlich zu entflechten.
Frage 6 b:
Was ist das Ergebnis der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 21. Januar 2019 (AGH-Drs.
18/17607 S.2) in Aussicht gestellten „konkreten Gespräche“ zwischen Senat, BVG und Deutscher Bahn?
13
Antwort zu 6 b:
Nach Mitteilung der BVG wird der Baubeginn der Dammsanierung der U6 auf
voraussichtlich November/Dezember 2021 verschoben, sodass sich die Vollsperrung der
S25 und der U6 nicht überschneiden.
Frage 6 c:
Werden – wie in AGH-Drs. 18/17610 mitgeteilt – die Sanierungsmaßnahmen tangierender Baumaßnahmen
(hier: U6, S25, A111) gebündelt über die #VMZ Berlin koordiniert?
Antwort zu 6 c:
Nein, die Verkehrsredaktion des Landes Berlin informiert tagesaktuell über anstehende
(geplante) sowie bestehende verkehrliche Einschränkungen. Eine Koordinierung von
Baumaßnahmen erfolgt an dieser Stelle nicht.
Frage 6 d:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 21.01.2019 (18/17610) heißt es, eine parallele Durchführung
der Baumaßnahmen (A111, S25, U6) sei durch die zentrale Aussteuerung ausgeschlossen. Ist diese
Aussage noch aktuell? Können sich die Reinickendorfer darauf verlassen?
Antwort zu 6 d:
Nach derzeitigem Stand werden die Baumaßnahmen der S25, der U6 und der A111
zeitlich nicht parallel durchgeführt.
Berlin, den 25.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Werkstätten: Is’ ihnen egal BVG lässt Straßenbahndepot in Niederschönhausen verfallen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/denkmalschutz-is-ihnen-egal/25870826.html

Bewegen sich die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in #Niederschönhausen weiterhin nicht in Richtung #Denkmalschutz, kommt es zu einem in Berlin bisher unvergleichlichen Vorgang: Die Anstalt öffentlichen Rechts, bis 1994 im Eigenbetrieb des Landes, wird dann vom Bezirk Pankow zur Sicherung des denkmalgeschützten #Straßenbahndepots in der Dietzgenstraße verpflichtet – notfalls mit Hilfe von Gerichten. Das Bezirksamt bestätigte auf Anfrage entsprechende Tagesspiegel-Informationen.

Das Amt hatte im Februar 2018 Post von der BVG erhalten: ein Abbruchantrag für das Verwaltungsgebäude und die angrenzenden Funktionsbauten. Darauf folgende Gespräche mit der BVG über deren Erhaltungspflichten führten zu mehreren Kurzschlüssen. Die BVG war der Meinung, so der Bezirk, sie könne die Hallen und das ebenfalls denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude einfach abreißen, sollte das Grundstück des Straßenbahndepots für einen neuen #Straßenbahnbetriebshof zur Anbindung des Entwicklungsgebiets Elisabethaue gebraucht werden.

Die Pläne für eine Großsiedlung mit bis zu 5000 Wohnungen für bis zu 15 000 Einwohnern sind inzwischen vom Tisch. Daraus folgert die BVG offenbar, sie könne das 1901 errichtete und 1924 von Jean Krämer erweiterte Straßenbahndepot in Niederschönhausen verfallen lassen. Kein privater Spekulant könnte es schlechter machen.

Vor allem das Verwaltungsgebäude bröckelt. Anstelle die Probleme aber zu lösen, werden …

Flughäfen: Flughafen Tegel: Denkmalschutz für die Siebziger-Jahre-Moderne, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1: Wann ist der #Flughafen #Tegel mit welchen Teilen und welcher Begründung unter #Denkmalschutz
gestellt worden?
Antwort zu 1:
Der Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ wurde am 29.03.2019 als Gesamtanlage unter
Denkmalschutz gestellt. Zum Denkmal gehört die in der Denkmalkarte markierte
Flughafenanlage mit Funktionsgebäuden, Straßen- und Brückenbauwerken. Darunter
befinden sich der Terminal mit Flugsteigring, Zentralgebäude und Tower sowie die
prägenden Elemente der Verkehrsinfrastruktur und bedeutende Nebengebäude wie die
Energiezentrale, Feuerwehr und Hangars. Am Erhalt des Flughafens besteht ein Interesse
der Allgemeinheit aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen
Bedeutung.
2
Auflistung Bestandteile der Gesamtanlage:
Bauteil A – Terminal, Flugsteigring, gmp 1969-74
Bauteil A2 – Service Center, gmp 1970-74
Bauteil B – Terminal, Zentralgebäude, gmp 1970-75
Bauteil K – Tower (Kontrollturm), gmp 1970-74 / 1988
Bauteil F – Parkhaus (Innere Umfahrung), gmp 1970-74
Flughafenvorfahrt mit Hochstraße, gmp 1972-73
Bauteil E1 – Energiezentrale, gmp 1971-74
Bauteil E2 – Betriebstechnik, gmp 1972-75, 1981
Bauteil E3 – Betriebstechnik, gmp 1976
Bauteil H – Frachthalle, gmp 1972-75
Bauteil I – Borddienstgebäude, gmp 1977-78
Bauteil L – Feuerwehr, gmp 1970-74
Bauteil M – Tankdienststation, gmp 1973-75
Bauteil N1 – Hangar 1, gmp 1973-75
Bauteil N1A – Annex N1, gmp 1973-75
Bauteil N2 – Hangar 2, Planung Französische Militärregierung 1963 / 1968-1969
Bauteil N2, Annex N2, gmp 1975
Bauteil R – Lärmschutzkabine, gmp 1974-75
Bauteil T – Streugutlager, gmp 1974
Bauteil U – Tankstelle, gmp 1974
Bauteil P1- Parkpalette, 1977
Bauteil P2 – Parkhaus, gmp 1969 / 1990-91
Bauteil P3 – Parkplatz, gmp 1970 / 1975-76
Brückenbauwerk, gmp 1972-75
Schilderbrücken, gmp 1974-76
Vorfeld, gmp 1969-70
Bauteile: Containerboxen, Bushaltestelle, gmp 1974 / 78
Kunst am Bau -Kunstwerke, Orientierungssystem
Frage 2: Werden die Verfasser der Ursprungsfassung des Flughafens Tegel in den Prozess zum Umbau des
Flughafens eingebunden; wenn ja, wie; wenn nein, aus welchen Gründen nicht und inwiefern ist das mit dem
Urheberrecht vereinbar?
Antwort zu 2:
Die historischen Flughafenbauten des Flughafens „#Otto Lilienthal“ wurden im Zeitraum
zwischen 1969 und 1991 nach Entwürfen des Architekturbüros #Meinhard von Gerkan,
Volkwin #Marg und Klaus #Nickels, ab 1972 von Gerkan, Marg und Partner (#gmp) errichtet.
Die zentralen Bauten entstanden zwischen 1969 und 1975. Der denkmalwertige
Gebäudebestand der Flughafenanlage Tegel-Süd umfasst die für den öffentlichen
Personenflugverkehr errichteten zentralen Gebäude für die Fluggastabfertigung,
Verwaltung und Flugleitung sowie die für die Funktion des Flughafens unerlässlichen
Betriebsanlagen.
Die Verfasser der Ursprungsfassung des Flughafens Tegel-Süd sind bereits seit Beginn
der Überlegungen in den Planungsprozess zur Nachnutzung des Flughafens
3
eingebunden. Ab 2009 wurde das Büro gmp an dem „Werkstattverfahren zum Masterplan
für die Nachnutzung des Flughafens Tegel“ maßgeblich beteiligt. Das Büro zeichnete sich
mitverantwortlich für die Grundlagen zum Masterplan, der im April 2013 durch den Berliner
Senat beschlossen wurde. Seitdem ist das Büro gmp in vielfältiger Form bis heute in die
weiteren Planungen zur Nachnutzung des Flughafengeländes eingebunden. So zeichnet
sich das Büro gmp beispielsweise auch verantwortlich für die begonnene Generalplanung
zum Umbau des Terminal B zu einem Gründungs- und Innovationszentrum.
Frage 3: Welche späteren Einbauten stellen Entstellungen des Denkmals dar, die beseitigt werden sollten?
Antwort zu 3:
Der #Denkmalbereich #Tegel-Süd umfasst alleine mehr als 20 denkmalgeschützte
Einzelgebäude. Ihre Nachnutzung und bauliche Veränderung steht spätestens seit der
Unterschutzstellung unter dem Vorbehalt der #denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
nach § 11 DSchG Bln. An dieser Stelle wird daher darauf verzichtet, die einzelnen
Bauelemente jedes Baudenkmals einzeln aufzulisten und den Stand der
denkmalfachlichen Beratung abzubilden.
Frage 4: Werden diese Hinzufügungen in Zukunft beseitigt, um das Denkmal wieder in seiner ursprünglichen
Konzeption erlebbar zu machen?
Antwort zu 4:
Beseitigungen, egal ob es sich um Hinzufügungen oder Originalsubstanz handelt,
bedürfen einer Genehmigung. Es ist daher unablässig, individuell anhand jedes einzelnen
Gebäudes mit dem Landesdenkmalamt abzustimmen, inwieweit spätere Einbauten in
Zukunft rückgebaut oder erhalten bleiben sollen. Sämtliche Planungen und Beurteilungen
in diesem Feld erfolgen in enger Abstimmung zwischen dem jeweiligen
Maßnahmenträger, den Fachplanern und dem #Landesdenkmalamt. Darüber hinaus wurde
bereits in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt ein Kontaktarchitekt beauftragt, der in
die weiteren Umbauplanungen bereits heute eingebunden ist und auch in Zukunft sein
wird. Kern sämtlicher Gebäudeplanungen bildet die Maßgabe, die originale Bausubstanz
in ihrer ursprünglichen Konzeption so weit wie möglich zu erhalten.
Frage 5: Welche Teile des Flughafens werden nach Aufgabe des #Flugbetriebs nicht mehr erhalten; welche
davon sind vom Denkmalschutz umfasst; mit welcher Begründung erfolgt dies?
Antwort zu 5:
Die ursprüngliche Gesamtanlage des Flughafens Berlin „Otto Lilienthal“ ist bis heute
ununterbrochen in Betrieb. Große Teile der originalen Struktur und Bausubstanz der
Siebziger Jahre sind bis heute erhalten. Ziel ist es, auch bei den Neuplanungen zur
Nachnutzung der einzelnen Gebäude die originale Bausubstanz der 70er Jahre
weitgehend zu erhalten. Hierbei ist bei jedem Einzelgebäude individuell und im Einzelfall
zu beurteilen und zu entscheiden, inwieweit punktuell Rückbauten durchgeführt werden
müssen, um die diversen Einzelgebäude für die geplante Nachnutzung zukunftsfähig zu
machen.
Frage 6: Welche Wettbewerbsart ist von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gewählt
worden, um für die künftige Umnutzung Entwürfe zu erhalten; wie setzt sich die Wettbewerbsjury zusammen?
4
Antwort zu 6:
Bei den über 20 denkmalgeschützten Gebäuden im Bereich Tegel-Süd wird jeweils
individuell bei jedem Einzelgebäude festgelegt, welche Art des Verfahrens für die Vergabe
der Fachplanungsleistungen erfolgen soll. Eine wesentliche Rolle bei der Auswahl von
Architekten und Fachplanern für die Umplanung der Gebäude zur zukünftigen
Nachnutzung spielen u. a. abgefragte Kompetenzen der Büros im Umgang mit
erhaltenswerter Bausubstanz. So wurden beispielsweise bei zwei Gebäuden die
Architektur- und Fachplanungsleistungen über europaweite Teilnahmewettbewerbe mit
anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV vergeben. Die
Zuschlagentscheidungen sind auf Basis von Qualitäts- und Wertungskriterien erfolgt. Als
Qualitätskriterien für die Planungsbüros und das Schlüsselpersonal wurden dabei u. a.
Referenzen abgefragt, wie z.B. zu „besonderen Umbau- / Sanierungsleistungen für
Gebäude der 1950 bis 1970iger Jahre“ oder „Planen und Bauen unter
Denkmalschutzanforderungen“.
Frage 7: Welche Vorgaben wurden bei dem Wettbewerb hinsichtlich des Denkmalwertes des Flughafens
Tegel gemacht?
Antwort zu 7:
Für alle wesentlichen Gebäude in Tegel-Süd sind Denkmalpflegepläne erstellt worden.
Diese Denkmalpflegepläne definieren die besonders denkmalwerten Elemente jedes
einzelnen betrachteten Gebäudes. Die Denkmalpflegepläne wurden in Abstimmung mit
dem Landesdenkmalamt erstellt und werden jedem einzelnen Vergabefahren zugrunde
gelegt. Darüber hinaus bilden die Erläuterungen zur Eintragung in die Denkmalliste sowie
eine geforderte Zusammenarbeit mit dem Kontaktarchitekten des Landesdenkmalamtes
weitere Grundlagen der Vergabeverfahren und auch der weiteren Zusammenarbeit mit
den Fachplanungsbüros.
Frage 8: Inwieweit wird es für das im Wettbewerb vorgegebene künftige Raumnutzungsprogramm notwendig
sein, in das Denkmal eingreifen zu müssen und sich von der Ursprungsfassung des Flughafens Tegel zu
verabschieden; werden Entwurfsarbeiten besser bewertet, sofern sie in das Denkmal in geringerem Umfang
eingreifen?
Antwort zu 8:
Inwieweit bei jedem der über 20 Gebäude im Bereich Tegel Süd Eingriffe notwendig oder
nicht notwendig sind, ist bei jedem Einzelgebäude individuell unter Berücksichtigung der
geplanten Nachnutzung zu beurteilen. Dazu findet die Abstimmung im Rahmen der
Erstellung der Vorplanungs- und Bauplanungsunterlage mit den denkmalfachlichen
Behörden statt. Für das Gesamtprojekt Nachnutzung Flughafen Tegel war von Beginn an
übergeordnetes Planungsziel, dass die geschichtliche, künstlerische und städtebauliche
Bedeutung des Flughafenareals im Bereich Süd auch über die Schließung des Flughafens
hinaus sichtbar bleiben soll und wird.
Frage 9: Können Sitzmöbel, Leuchten, Wegeleittafeln und andere vergleichbare Einbauten der
Ursprungsfassung erhalten und falls erforderlich behutsam ergänzt werden?
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Antwort zu 9:
Das denkmalrechtliche Genehmigungserfordernis nach § 11 Abs. 1 DSchG Bln schließt
auch das Zubehör und die Ausstattung eines Denkmals ein. Bei jedem Einzelelement sind
dabei u. a. die wirtschaftliche Zumutbarkeit und die Eigentumsrechte Dritter zu
berücksichtigen.
Berlin, den 07.02.2020
In Vertretung
Lüscher
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Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Bahnhöfe: Nutzung des bisherigen U-Bahnhofs Französische Straße nach Eröffnung der U5- Verlängerung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Bei der #Verlängerung der -Bahnlinie 5 und der damit verbundenen Eröffnung des Umsteigebahnhofs #Unter
den Linden zwischen der #U5 und der #U6 soll der bisherige Bahnhof #Französische Straße an der U6
aufgegeben werden. Welche genauen Planungen für das Prozedere der #Bahnhofsschließung gibt es
derzeit?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Mit Inbetriebnahme der U5 wird der Bahnhof Französische Straße gemäß #Planfeststellungsbeschluss am selben Tag außer Betrieb genommen.“
Frage 2:
Wird der U-Bahnhof Französische Straße in irgendeiner Form zugänglich bleiben?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Mit der Schließung erhält der Bahnhof den Rechtsstatus eines #Tunnelbauwerks und ist
somit nicht mehr öffentlich zugänglich.“
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Frage 3:
Wird der Bahnhof von den Zügen der U6 – wie bereits zwischen 1961 und 1989 – als „#Geisterbahnhof
durchfahren, d.h. bleibt er vom Zug aus sichtbar oder soll er beseitigt bzw. entlang des Bahnsteigs
vermauert werden?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Bahnsteig wird teilweise rückgebaut, da im Tunnel #Sicherheitsräume und #Fluchtwege
eingerichtet werden müssen.“
Frage 4:
Gibt es Überlegungen für eine #Nachnutzung des U-Bahnhofs Französische Straße beispielsweise kultureller
Art?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nein, da hierfür erhebliche #brandschutzseitige Anforderungen erfüllt werden müssen.“
Frage 5:
Ist daran gedacht, die markanten -Bahneingänge im Straßenbild sichtbar zu erhalten, die – bis auf die Zeit
der Teilung Berlins – das Bild der Friedrichstraße seit den 20er Jahren prägten?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu laufen derzeit Abstimmungen mit den beteiligten Fachverwaltungen
(#Denkmalschutz, #Tiefbauamt, #Straßenverkehrsbehörde).“
Berlin, den 06.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: BILD BLICKT IN DIE VERSTECKTE BAUSTELLE AM POTSDAMER PLATZ Arbeiter zersägen Berliner U-Bahnhof, aus BILD

https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/bild-blickt-in-die-versteckte-baustelle-am-u-bahnhof-potsdamer-platz-68521434.bild.html

Eine -Bahn schießt am Bahnsteig vorbei. Keine Chance zum Einsteigen. Dennoch gilt hier: Vorsicht an der Bausteigkante!

Berlin – Eine Rigips-Wand unter dem #Potsdamer Platz verärgert seit Wochen die Berliner. Denn der Bahnsteig der #U2 in Richtung #Ruhleben ist gesperrt. BILD wollte wissen, was hinter der Wand passiert. #Ortstermin im Untergrund – auf dem #Umsteigebahnhof, den täglich 40 000 Menschen nutzen.

Hier, acht Meter unter der Leipziger Straße, dröhnt, rattert und staubt es. 15 Bauarbeiter erneuern derzeit die alten Bahnsteige der Linie U2. Jeweils 110 Meter lang. Der Bahnhof wurde #1902 eröffnet, ist also überfällig. Drei Hauptprobleme gibt es.

Erstes Problem: „Wir erneuern in zwei Phasen“, sagt Christian Zahn (48). Der zuständige Sachgebietsleiter der BVG erklärt weiter: „Je #Fahrtrichtung wird eine Bauzeit von einem Jahr benötigt. Da der #U-Bahnhof unter #Denkmalschutz steht, sind Beräumung und Abbruch …

Bahnhöfe: Dauer der Bahnsteigsanierung am U-Bhf. Potsdamer Platz in Richtung Ruhleben, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Laut Aushang am -Bhf. #Potsdamer Platz soll die #Bahnsteigsanierung in Richtung Ruhleben ab 07.10.2019
„voraussichtlich bis Herbst 2020“ dauern.
Frage 1:
Weshalb wird für die #Sanierung des halben Bahnsteiges ein ganzes Jahr veranschlagt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Aufbau eines komplett neuen Bahnsteiges erfolgt in zwei Bauabschnitten. Jeder
Bauabschnitt benötigt eine Bauzeit von einem Jahr. Der -Bahnhof wurde 1902 in Betrieb
genommen und steht unter #Denkmalschutz. Deshalb ist die #Beräumung, #Baufreimachung
und der Abbruch wesentlich zeitaufwendiger. Teile der #denkmalgeschützten Aufbauten
(z. B. #Diensträume, #Verkaufskioske u.a.) müssen rückgebaut und eingelagert werden. Im
Zuge der Sanierung sind aufwendige Abbruch- und Schutzschalungen zur Gewährleistung
der verbleibenden Einbauten wie z. B. des Aufzuges herzustellen.“
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Frage 2:
Wie soll an diesem wichtigen Verkehrsknotenpunkt der ÖPNV unter diesen Umständen aufrechterhalten
werden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes während der Erneuerung der jeweiligen
Bahnsteigseite ist weiterhin gewährleistet. Die Züge fahren im Zuge der Bauarbeiten
einseitig am Bahnhof durch, da auf der zu erneuernden Bahnsteigseite kein Ein- und
Aussteigen von Fahrgästen möglich ist. Die Fahrgäste steigen deshalb eine Station weiter
aus und fahren mit dem gegenüberliegenden Zug eine Station zurück bis zum Potsdamer
Platz.“
Frage 3:
Wie beurteilt der Senat unter dem Aspekt eines propagierten „zukunftsfähigen ÖPNV“ für Berlin die Länge
der Bauzeit?
Antwort zu 3:
Das Vorhaben zur Bahnsteigsanierung des U-Bahnhofs Potsdamer Platz entspricht den
Zielsetzungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023, da mit der grundhaften Sanierung
eine hohe Verfügbarkeit und dauerhafte Leistungsfähigkeit der Infrastruktur gewährleistet
wird. Zudem werden mit der Sanierungsmaßnahme des U-Bahnhofs die Ansprüche der
Fahrgäste an ein repräsentatives und zeitgemäßes Verkehrsbauwerk berücksichtigt.
Gemäß den Ausführungen der BVG (siehe Antworten zu 1 und 2) sind aufgrund des
Denkmalschutzstatus erhöhte Schwierigkeiten und Zeitaufwendungen zu berücksichtigen.
Auch der Senat bevorzugt eine einseitige, länger andauernde Bahnsteigsperrung
gegenüber einer Vollsperrung des U-Bahnhofs, die dann eine schnellere Sanierung
ermöglicht hätte. So bleibt die Erreichbarkeit des U-Bahnhofs Potsdamer Platz, die für
Berlinerinnen und Berliner wie auch Touristinnen und Touristen gleichermaßen von großer
Bedeutung ist, auch während der Baumaßnahme gegeben, wenngleich dafür in eine
Fahrtrichtung ein Umweg (in der Regel Dauer von max. 10 min) erforderlich ist.
Berlin, den 15.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz