Schiffsverkehr: Probebetrieb für Berlins ersten öffentlich betriebenen Schiffsanleger im Spreepark gestartet, aus Senat

25.08.2023

https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1359264.php

Wie die #Grün Berlin GmbH mitteilt, wurde im Juli 2023 der Bau des Schiffsanlegers im #Spreepark realisiert. Künftig können #Fahrgastschiffe den Anleger nutzen und ihren Fahrgästen einen #barrierefreien Ein- und Ausstieg direkt am Spreepark ermöglichen. Diese #Anlegemöglichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil des nachhaltigen Mobilitätskonzepts für den Spreepark und das #Eierhäuschen. Darüber hinaus fördert eine neu geschaffene #Flachwasserzone am Anleger zusätzlich die ökologische Resilienz des Flussuferökosystems.

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Schiffsverkehr: Vom Müggelsee bis zur Havel, Bleibt die Spree auch in Zukunft ein lebendiger Fluss?, aus rbb24

13.08.2023

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/08/spree-serie-berlin-wasserqualitaet-elektroschiff-tourismus-mueggelsee.html

Die #Spree ist die #Lebensader Berlins. Aber wie steht es um die #Wasserqualität? Was unternimmt die #Fahrgastschifffahrt, um klimaneutral zu werden? Und wie verträgt sich #Güterverkehr mit Naturschutz? Eine Beobachtungsfahrt vom #Müggelsee bis zur #Havel.

Station 1: Unterwegs mit dem #Messboot – wie sauber ist die Spree?

In Köpenick auf dem Müggelsee wird alle 14 Tage die Wasserqualität der Spree überprüft. Aber nicht nur dort. An 70 Messstellen wird in Berlin regelmäßig die Qualität des Oberflächenwassers überprüft. [berlin.de] Dazu ist Mike Östermann mit einem Spezial-Boot zum #Gewässermonitoring unterwegs – voll elektrisch. Er kennt die Spree ganz genau, seit mehr als 30 Jahren ist der gelernte #Binnenschiffer auf dem Wasser.

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Schiffsverkehr: Elektrische Fahrgastschifffahrt, aus Senat

01.02.2023

Frage 1:

Wie blickt der Senat auf die #Dekarbonisierung der Berliner #Fahrgastschifffahrt?

Antwort zu 1:

Dekarbonisierungsstrategien dienen der #Reduzierung der CO 2-Emissionen. #Klimaschutzziel des Landes Berlin gemäß Energiewendegesetz Berlin ist eine Reduzierung dieser Emissionen bis zum Jahr 2045 um 95 % gegenüber dem Basisjahr 1990. Im Jahr 1990 betrugen die Emissionen nach der amtlichen Verursacherbilanz des Amtes für Statistik-Berlin Brandenburg 29,2 Millionen Tonnen pro Jahr. Bis 2019 sanken die Emissionen um 41 % auf 17,23 Millionen Tonnen pro Jahr.

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Schiffsverkehr: Humboldthafen: Elektroschifffahrt sieht sich benachteiligt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article233313745/Humboldthafen-Elektroschifffahrt-sieht-sich-benachteiligt.html

Der Verband der #Elektro-Schifffahrt sieht sich im Wettbewerb um die #Anlegestellen Berlins im Nachteil und wirft dem Senat vor, nicht ausreichend im Sinne umweltfreundlicherer #Schifffahrt zu handeln. „In den vergangenen Jahren hat die Stadt nichts getan, um die Menschen vor den Abgasen und dem Lärm der #Dieselschiffe zu schützen. Die Etats für die Umrüstung der alten Dieselschiffe werden nicht abgerufen, weil die #Reeder kein ernsthaftes Interesse an einer Umrüstung haben“, sagte Luis Lindner, Sprecher des Verbands der Elektro-Schifffahrt.

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Schiffsverkehr: Ausflugsdampfer im Hafen, Passagiere von Bord – Droht der Fahrgastschifffahrt in Berlin der Untergang?, aus Senat

www.berlin.de

  1. Wie viele Firmen in Berlin gibt es, die in der #Fahrgastschifffahrt tätig sind und wie viele Schiffe und
    Beschäftigte haben sie jeweils? (Bitte um konkrete Auflistung pro Unternehmen)
    Zu 1.: Es gibt 32 Firmen in Berlin, die in der Fahrgastschifffahrt tätig sind (Quelle:
    Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Berichtsjahr 2018). Diese verfügen nach Informationsstand des Senats über ca. 120 #Schiffe. Die Beschäftigtenzahlen der Unternehmen liegen dem Senat nicht vor.
  2. Wie schätzt der Senat die Situation der Fahrgastschifffahrt in Berlin ein, deren Schiffe nun bereits
    ein Jahr mehr oder weniger im #Hafen liegen und wo weiterhin hohe Unkosten (Personal, Wartung und
    Instandhaltung der Schiffe) auflaufen?
  3. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht des Senats erfüllt sein, damit die #Ausflugsdampfer
    endlich wieder in See stechen können? Warum wird diese Branche benachteiligt, obwohl sich entsprechende Hygienekonzepte, etwa im Freien auf dem Oberdeck, leichter als anderswo umsetzen
    ließen?
    Zu 2. und 3.: Dem Senat ist bewusst, dass die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen die Fahrgastschifffahrt sowie die gesamte Tourismusbranche hart treffen und mit schwerwiegenden Auswirkungen verbunden sind. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sind die getroffenen
    2
    Maßnahmen jedoch derzeit notwendig, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.
    Öffnungsschritte können nur sehr vorsichtig und schrittweise erfolgen, wobei die jeweiligen Schritte auch hinsichtlich vergleichbarer Sachverhalte nachvollziehbar sein
    müssen.
  4. Welche konkreten Hilfsprogramme können von den Unternehmen der Fahrgastschifffahrt in Anspruch genommen werden?
    Zu 4.: Der Fahrgastschifffahrt stehen aktuell grundsätzlich die Corona-Soforthilfeprogramme des Bundes, die November- und Dezemberhilfe sowie die
    Überbrückungshilfe III, zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es diverse Unterstützungsmaßnahmen wie die Darlehensprogramme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Bürgschaften, das Kurzarbeitergeld, steuerliche Maßnahmen sowie der
    vereinfachte Zugang zur Grundsicherung.
  5. Wie viele Firmen haben Anträge beim Senat gestellt und in welchem Gesamtvolumen wurden Unterstützungsgelder ausgereicht?
    Zu 5.: Die IBB teilt hierzu mit:
    „Insgesamt haben rd. 35 Firmen diverse Anträge auf Unterstützungsgelder eingereicht. Dabei wurden bislang rd. 62 Anträge mit einem Volumen von rd. 1.199.711,51
    EUR ausgezahlt.“
    Da der Wirtschaftszweig der Firmen aus der Fragestellung nicht eindeutig hervorging, sind die Angaben der IBB ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
  6. Ist dem Senat bewusst, dass gerade die Naherholung am Wohnort und der inländische Tourismus
    in der Saison 2021 maßgeblich sein werden und dazu eine funktionierende und sich refinanzierende
    Fahrgastschifffahrt gehört?
    Zu 6.: Dem Senat ist bewusst, dass die Naherholung am Wohnort und der inländische Tourismus auch in der Saison 2021 von großer Bedeutung sein werden. Entsprechende Konjunkturmaßnahmen werden daher insbesondere zu Beginn des
    Restarts den #Binnentourismus (z. B. mit einer #Deutschlandkampagne) sowie innerstädtische Besucherströme (z. B. Erlebe Deine Attraktionen) adressieren. Eine intakte Fahrgastschifffahrt ist hier wichtig, um die Reisemotive Natur und Wasser zu bedienen. Das Wiederhochfahren der Tourismusbranche kann jedoch mit Blick auf das
    Infektionsgeschehen nur vorsichtig und schrittweise erfolgen.
  7. Wird sich der Senat beim Bund dafür einsetzen, endlich ein maßgeschneidertes Programm für die
    Fahrgastschifffahrt aufzulegen?
    Zu 7.: Das Land Berlin setzt sich dafür ein, dass die Soforthilfen des Bundes möglichst alle Branchen erreichen und unbürokratisch ausgereicht werden. Ein speziell
    auf die Fahrgastschifffahrt zugeschnittenes Programm ist nicht vorgesehen.
    3
    Berlin, den 07. April 2021
    In Vertretung
    Christian R i c k e r t s
    ………………………………………………….
    Senatsverwaltung für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

Schiffsverkehr: Kartellverfahren gegen Berliner Reedereien, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231796073/Kartellverfahren-gegen-Berliner-Reedereien.html

Kein Zugriff auf Anlegestellen: Verband der Elektro-Schifffahrt sieht sich im Nachteil. Und setzt die Marktführer unter Druck.

Das #Landeskartellamt hat ein Verfahren gegen die großen Berliner #Reedereien eingeleitet. Es geht um den möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie des verbotenen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens, wie die Senatswirtschaftsverwaltung bestätigt: „Die #Landeskartellbehörde führt ein Verfahren, das den Zugang zu #Uferflächen und #Steganlagen im Innenstadtbereich zum Gegenstand hat“, sagte der Sprecher der Wirtschaftsverwaltung, Matthias Borowski. „Eine endgültige Bewertung hat noch nicht stattgefunden.“

Das Verfahren dreht sich vor allem um die Anlegestellen für die #Fahrgastschifffahrt. Für die Stege besteht ein Pachtvertrag mit den großen Berliner Reedereien, unter anderem der #Weißen Flotte und der #Reederei #Riedel. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn keine der beiden Seiten kündigt. Das war bislang der Fall.

Der Verband der #Elektro-Schifffahrt sieht sich dadurch benachteiligt, weil er selbst keinen Zugriff auf die Anlegestellen für seine Schiffe erhält. Die sogenannte Ewigkeitsklausel in den Pachtverträgen schließe neue Anbieter aus. „Die Erfahrung der letzten vier Jahre zeigt, dass wir mit unseren Schiffen nicht in die Stadt gelassen werden“, sagt der Sprecher des Verbandes, Luis Lindner, der selbst ein Schiffscharterunternehmen …

Museum: Schifffahrt-Ausstellung im Technik-Museum mit neuen Themen und Objekten, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/kreuzberg/c-kultur/schifffahrt-ausstellung-im-technik-museum-mit-neuen-themen-und-objekten_a283366

Das Deutsche #Technik-Museum hat seine #Dauerausstellung zur #Binnenschifffahrt überarbeitet. Die Orientierung wurde verbessert, es gibt mehr Licht sowie neue Themen und Objekte. Zentrale Elemente der Ausstellung auf einer Fläche von 6400 Quadratmetern wurden überarbeitet, aktuelle historische Erkenntnisse in die Präsentation integriert.

Im Kern bleibt das bewährte Konzept der Schau bestehen. „Wir zeigen historische Objekte aus der #Schifffahrt, beschreiben ihre Funktionen und nehmen Bezug auf die jeweiligen Auswirkungen auf Kultur und Gesellschaft“, erklärt Kuratorin Claudia #Schuster. Einige Themen wurden neu aufgenommen, zum Beispiel die Berliner #Fahrgastschifffahrt oder die Berliner #Wassergrenze. Sie beleuchten die Teilung Deutschlands und Berlins aus der Perspektive der Schifffahrt. Als zusätzliches Objekt ist eine #Grenztonne der DDR zu sehen.

Star der Ausstellung ist nach wie vor der #Kaffenkahn aus den 1840er-Jahren. Solche „schwimmenden Gefäße“ transportierten im 18. und 19. Jahrhundert Baumaterialien und Lebensmittel aus dem Umland in die preußische Hauptstadt. So kam der Spruch „Berlin ist aus dem Kahn gebaut“ zustande. Das Wrack wurde 1987 aus der Havel geborgen und nimmt nun wieder einen zentralen Platz in der …

Schiffsverkehr: ELBE-HAVEL-KANAL Güterschiffsverkehr läuft ungestört, aus Volksstimme

https://www.volksstimme.de/lokal/genthin/elbe-havel-kanal-gueterschiffsverkehr-laeuft-ungestoert

Auf dem #Elbe-Havel-Kanal fahren vorrangig #Güterschiffe. Die Corona-Krise hat hier bisher zu keinen Einbrüchen geführt.

7748 Güterschiffe haben im vergangenen Jahr nach den Angaben der zuständigen Amtsleiterin des #Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Brandenburg, Gerrit Riemer, den durch Genthin fließenden Elbe-Havel-Kanal passiert und dabei insgesamt 3 096 933 Tonnen #Güter transportiert. Es sei nicht zu erwarten, dass die Zahlen des Güterschiffsverkehrs für 2020 coronabedingt nach unten gehen könnten. Denn es seien seit März bis heute keine Einschränkungen im #Güterschiffsverkehr bemerkbar gewesen. Die Schleusen in Zerben und Wuster- witz hätten ihren Betriebsdienst für die Schifffahrt nie unterbrechen müssen. Die Durchfahrt im Elbe-Havel-Kanal war und ist wie gewohnt gewährleistet.

Bei den Fahrgastschiffen könnte die Bilanz für 2020 allerdings laut Gerrit Riemer nach unten gehen. Denn die #Fahrgastschifffahrt ruhte coronabedingt bis Ende Mai und beginne nun langsam wieder mit ihren Fahrten. Der #Sportbootverkehr habe dagegen nach Aussagen des Betriebspersonals an den Schleusen im Vergleich zum Vorjahr sogar schon zugenommen.

Keine Einschränkungen bemerkbar
Während ein Rückgang des Güterschiffsverkehrs für die Corona-Monate nicht zu verzeichnen war, rechnet das zuständige Schifffahrtsamt in Brandenburg …

Schiffsverkehr: Öffentliche und private Schifffahrt/Steganlagen – Zahlen, Genehmigungsverfahren, Förderung, Tourismusfaktor und Ausblick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele öffentliche und private #Anlegestege, #Reedereien und zugelassenen #Schiffe gibt es in Berlin und
wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte um Auflistung nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Angaben zur Anzahl und Entwicklung innerhalb der letzten zehn Jahre bezüglich öffentlicher
und privater #Steganlagen in Berlin liegen dem Senat nicht vor. Gleiches gilt für Anzahl
und Entwicklung der zugelassenen Schiffe in Berlin.
In Berlin gibt es über 30 Reedereien, die überwiegend #Fahrgastschifffahrt betreiben. Angaben
zur Entwicklung der Reedereien innerhalb der letzten zehn Jahre liegen dem Senat
nicht vor.
Frage 2:
Welche Stellen sind für entsprechende Genehmigungsverfahren zuständig und welche Personalausstattung
steht hierfür zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Für #Anlegestellen als Anlagen am und im Gewässer gemäß § 62 ff Berliner #Wassergesetz
(BWG) ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – Wasserbehörde –
als Genehmigungsbehörde zuständig. Davon abweichend liegt gemäß § 85 BWG das Genehmigungsverfahren
für Sportbootsteganlagen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamts.
2
In Bezug auf den Personaleinsatz im jeweiligen Genehmigungsverfahren kann aufgrund
der Breite an unterschiedlichen Anträgen und den Unterschieden im jeweiligen Beteiligungsverfahren
keine pauschale Angabe erfolgen.
Frage 3:
Wie viele Neuanträge für Anlegestege sind seit 2016 Jahr für Jahr eingegangen, zu welchen Teilen wurden
diese positiv, negativ oder noch nicht beschieden?
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D, Wasserbehörde führt
keine gesonderte Statistik zur Anzahl und jeweiligen Bescheidung von wasserbehördlichen
Anträgen für Anlegestellen.
Frage 4:
Welche wesentlichen Genehmigungsvoraussetzungen und Versagungsgründe gibt es?
Antwort zu 4:
Anlagen am und im Gewässer sind so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und stillzulegen,
dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung
nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach vermeidbar
ist. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Vorhaben
weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer
zu erwarten sind. Die Genehmigung ist außer bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen des
Bundes und des Landes Berlin zu versagen, wenn die Erhaltung oder Schaffung zusammenhängender,
unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben gefährdet oder unmöglich
gemacht wird.
Frage 5:
Wie haben sich die Fahrgastzahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt und welche Bedeutung hat die
öffentliche Schifffahrt für den Tourismus?
Antwort zu 5:
Die Fahrgastzahlen haben sich nach Einschätzung der Fahrgastschifffahrt in den letzten
10 Jahren verdoppelt. Für den Senat ist die Fahrgastschifffahrt auf der Bundeswasserstraße
in Berlin ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Fahrgastschifffahrt generiert jährlich
über 200 Mio. EUR Bruttoumsatz.
Frage 6:
Welche Konzepte gibt es für Berlin und für einzelne Bezirke hinsichtlich der Perspektiven für die Schifffahrt,
inwieweit werden hier Interessenvertretungen, Vereine, Reedereien und Bürgerschaft eingebunden?
3
Antwort zu 6:
Sowohl der Senat als auch die Bezirke sind stets an einer adäquaten Einbindung der
Schifffahrt sowohl in gesamtverkehrlicher als auch in touristischer Hinsicht interessiert.
Frage 7:
Für welchen Zeitraum werden neue Stege genehmigt? Gibt es nach Ablauf der Genehmigungsdauer die
Option eines Verlängerungsantrages oder ist grundsätzlich ein Neuantrag zu stellen? Gibt es hier Optimierungspotential
hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und welche Kosten entstehen den Antragstellern?
Frage 10:
Warum sind Uferabgrenzungen nach 30 Jahren neu zu beantragen und können nicht nach einer Begehung
verlängert werden?
Antwort zu 7 und zu 10:
In der aktuellen Genehmigungspraxis werden Genehmigungen für Steganlagen auf eine
Dauer von 10 Jahren befristet.
Eine Verlängerung der bestehenden Genehmigung ist vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu
beantragen. Der Antrag muss schriftlich, zunächst ohne weitere Formvorschriften eingereicht
werden. Die eventuell für die Prüfung der Verlängerung darüber hinaus einzureichenden
Unterlagen sind abhängig von dem jeweiligen Einzelfall. Genehmigungen unterliegen
den verfahrensrechtlichen (und den Form-) Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes
und werden gegebenenfalls unter Auflagen erteilt.
Die Erhebung der fälligen Verwaltungsgebühren erfolgt auf Grundlage der Umweltschutzgebührenordnung
und ist abhängig vom Antragsgegenstand.
Frage 8:
Was spricht gegen Genehmigungen "bis auf Widerruf", welche Ressourcen könnten hierdurch ggf. gespart
werden?
Antwort zu 8:
Der Widerruf einer unbefristeten Anlagengenehmigung ist verwaltungsrechtlich aus Gründen
der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den Genehmigungsinhaber mit
hohen Eingriffskriterien versehen und soll einen Ausnahmefall darstellen.
Die Befristung liegt auch im Rechtssicherheitsinteresse des Genehmigungsinhabers, da er
ab dem Zeitpunkt der Genehmigungserteilung über deren möglichen Ablauf informiert ist.
Im Regelfall ist es nur für einen bestimmten Zeitraum möglich zu beurteilen ob und inwieweit
dem genehmigungsbedürftigen Vorhaben öffentliche Belange oder erhebliche Nachteile
für Rechte und Befugnisse anderer entgegenstehen. Dies berücksichtigt sich ändernde
äußere Umstände und Anforderungen.
4
Konkrete Angaben zu möglichen Ressourceneinsparungen bei einem verwaltungstechnischen
Vorgehen entsprechend der Fragestellung können vom Senat nicht gemacht werden,
werden aber als vernachlässigenswert eingeschätzt.
Frage 9:
Warum werden in Berlin keine Steingabionen als Uferabgrenzung genehmigt und welche Erfahrungen gibt
es hierzu in anderen Bundesländern?
Antwort zu 9:
Steingabionen sind im Land Berlin an den fließenden Gewässern 2. Ordnung, sofern bautechnisch
und ökologisch sinnvoll, genehmigt und eingebaut worden.
An den Gewässern 1. Ordnung, die in der Regel dem Schiffsverkehr dienen, werden aus
Gründen der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit entweder senkrechte Ufereinfassungen
oder langjährig erprobte geböschte Bauweisen nach dem Merkblatt Anwendung von Regelbauweisen
für Böschungs- und Sohlensicherung an Wasserstraßen MAR (Ausgabe
2008) der Bundesanstalt für Wasserbau ausgeführt.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern sind hier nicht bekannt.
Frage 11:
Welche öffentlichen Fördermöglichkeiten (Programme/ Höhe der Mittel insgesamt und durchschnittlich/
maximal je Antragsteller) und Ausgaben für landeseigene Einrichtungen gibt es im Bereich von Steganlagen
und umweltfreundlicher Schifffahrt?
Antwort zu 11:
Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), kofinanziert durch den Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), soll von 2014 bis 2023 eine deutliche
Reduzierung der Treibhausgasemissionen bewirken. Im BENE Förderschwerpunkt 4
(Nachhaltige Mobilität) wird neben Investitionen in die Rad- und ÖPNV-Infrastruktur auch
die modellhafte Erprobung innovativer Antriebssysteme in öffentlichen Fuhrparks gefördert.
Projekte mit Vorbildcharakter sollen das Land Berlin in seiner Vorreiterrolle bei der
Elektromobilität stärken, sowie den Umstieg auf alternative Antriebe unterstützen. Mit Projektaufruf
vom Oktober 2016 wurden Fördermittel in Höhe von 5 Mio. € zur Verfügung gestellt,
die aktuell weitgehend in bewilligten Projekten festgelegt wurden.
Schiffe, die als Nutzfahrzeuge zum Fuhrpark des Landes Berlin gehören, können in BENE
gefördert werden. Wenn dies zum Betrieb notwendig ist, kann ergänzend auch Ladeinfrastruktur
gefördert werden. Steganlagen sind nicht förderfähig. Für Schiffe im Besitz privater
Unternehmen ist diese Förderung derzeit nicht möglich.
Unabhängig von der BENE-Förderung stehen im Doppelhaushalt 2018/19 insgesamt
600.000 € zur Verfügung, um die testweise Umrüstung von Fahrgastschiffen auf (teil-)
elektrischen Antrieb oder den nachträglichen Einbau von Filtersystemen zur gleichzeitigen
Minderung der Diesel-und Stickoxidemissionen zu finanzieren.
5
Für die Folgejahre 2020-23 sind für den Haushaltsentwurf jeweils 900.000 € geplant, damit
unter Nutzung der in den laufenden Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen Um- bzw.
Nachrüstungen in größerer Zahl gefördert werden können.
Berlin, den 23.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Die Fahrgastschifffahrt in Berlin – Fairer Wettbewerb auf dem Wasser?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen Stellenwert aus wirtschaftlicher und touristischer Sicht hat die #Fahrgastschifffahrt für den Senat,
durch welche Maßnahmen wird die Fahrgastschifffahrt in Berlin gefördert?
Antwort zu 1:
Für den Senat ist die Fahrgastschifffahrt auf der #Bundeswasserstraße in Berlin ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor. Die Fahrgastschifffahrt generiert jährlich über 200 Mio. EUR Bruttoumsatz.
100 Fahrgastschiffe verkehren täglich auf der innerstädtischen #Spree zwischen
Regierungsareal und Mühldammschleuse.
Der Senat plant, ein Förderprogramm zum Einbau von #Rußpartikel- und #Stickoxydfiltern
und zur Reduzierung der #Schadstoffemissionen von #Binnenschiffen und #Fahrgastschiffen
auf Berliner Gewässern aufzulegen. Emissionsarme Antriebe sind auch ein wichtiger Beitrag
für die Akzeptanz und Attraktivität der Berliner Fahrgastschifffahrt.
Frage 2:
Wer hat #Schiffsanleger in Berlin entlang der großen Wasserstraßen zu genehmigen, welche Behörden müssen
der Genehmigungsbehörde zuarbeiten?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D, Wasserbehörde ist die
Berliner Genehmigungsbehörde für Anlegestellen als Anlagen am und im Gewässer. Ausgenommen
davon sind Sportbootsteganlagen. Genehmigungsverfahren für Sportbootsteganlagen
liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamts.
Neben der wasserbehördlichen Genehmigung durch die Senatsverwaltung ist für Anlegestellen
an Bundeswasserstraßen außerdem die Erteilung einer strom- und schifffahrtspoli2
zeilichen Genehmigung durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
notwendig.
Im Rahmen des wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens werden Behörden, deren
Belange durch die jeweilige Planung betroffen sind, beteiligt. In Abhängigkeit des Genehmigungsantrags
sind dies u.a. folgende Behörden:
– Fischereiamt Berlin
– Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks
– Gewässerunterhaltung
– Brückenunterhaltung
– Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
– Denkmalschutzbehörde
– Landes-Schifffahrtsbehörde
– Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
– Liegenschaftsverwaltung des Landes
– zuständige Altlastenbehörde
– Obere Naturschutzbehörde
Frage 3:
Wie viele freie #Anlegeplätze für die Fahrgastschifffahrt in Berlin gibt es, wie viele sind einem Betreiber zugeordnet
(bitte die Orte benennen)?
Antwort zu 3:
Die Recherche nach freien Anlegeplätzen für die Fahrgastschifffahrt obliegt grundsätzlich
dem Antragssteller. Der Senat führt keine Liste über freie Anlegeplätze in Berlin. Ebenfalls
besteht beim Senat keine Statistik zu bestehenden Anlegeplätzen in Berlin.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die aktuelle Marktsituation im Bereich der Fahrgastschifffahrt, wie gestaltet sich der
Wettbewerb unter den #Reedereien unter dem Aspekt der Nutzung von Anlegestellen nicht eigener Anlegestege?
Antwort zu 4:
In Berlin gibt es über 30 Reedereien, die überwiegend Fahrgastschifffahrt betreiben. Die
meisten Reedereien sind im #Reederverband organisiert. Die Reedereien, die Fahrgastschifffahrt
betreiben, kooperieren i.d.R. untereinander, insbesondere dann, wenn sie gemeinsam
Schiffsanleger gebaut haben und diese gemeinsam betreiben. Vor Saisonbeginn
werden die Abfahrtzeiten untereinander abgestimmt. Darüber hinaus beruht die Kooperation
der Fahrgastschiffreedereien auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.
Frage 5:
Sieht der Senat die Möglichkeit Schiffsanleger für die Fahrgastschifffahrt ohne einen festen Betreiber zu
genehmigen oder zu bauen, um so die angespannte Marktsituation im Bereich der Nutzung von Anlegestellen
zu entspannen?
3
Antwort zu 5:
Die Durchführung eines wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D Wasserbehörde erfolgt auf Grundlage
eines Antrags. Die Sicherstellung des Betriebs der Anlegestelle durch einen zuständigen
Betreiber ist grundsätzlich Teil der Antragsunterlagen. Planungen zu einem Schiffsanleger
durch den Senat liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
II D Wasserbehörde nicht vor.
Frage 6:
Bei Beantragung einer Anlegestelle zum #Fahrgastwechsel, welche rechtlichen Grundlagen sind einschlägig
zur Genehmigung oder Versagung?
Antwort zu 6:
Bei Anlegestellen handelt es sich nach dem Wasserrecht um Anlagen im Gewässer. Nach
§ 36 #Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Anlagen so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten
und stillzulegen, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind
und die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach
vermeidbar ist. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 62 Berliner #Wassergesetz (BWG) bedürfen die Errichtung, der Betrieb oder die
wesentliche Änderung von Anlagen in oder an Gewässern der Genehmigung. Nach § 62a
BWG darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Unternehmen
weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer
zu erwarten sind. Die Genehmigung ist außer bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
des Bundes und des Landes Berlin zu versagen, wenn die Erhaltung oder Schaffung
zusammenhängender, unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben gefährdet oder
unmöglich gemacht wird.
Frage 7:
Ist dem Senat bekannt, dass das Wasser- und Schifffahrtamt Berlin derzeit in Berlin, besonders auch im
Bereich Stralau, private, existenzbegründende Anlegestellen, aufgrund nicht näher belegter Gründe einzieht
und damit mit unbilliger Härte in den Markt eingreift?
Antwort zu 7:
Dies ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 21.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz