Die Wege werden erst länger und viel später vielleicht viel kürzer: Für mehr als 30 000 Umsteiger pro Tag ändert sich die Welt am S- und #U-Bahnhof #Warschauer Straße. Zunächst werden, wie berichtet, das marode #Empfangsgebäude sowie die Zugangstreppen zu den drei Bahnsteigen #abgerissen und durch eine #Behelfsbrücke ersetzt. Mit dem #Neubau des Bahnhofs ist auch vorgesehen, den rund 100 Meter entfernten U-Bahnhof näher an die #S-Bahn-Station heranzurücken, so dass die #Umsteigewege viel kürzer werden. Darauf warten müssen die Fahrgäste aber mindestens bis 2010.
Der SPD-Abgeordnete Bernd Schimmler fragte nach der Zukunft des BVG-Betriebshofes in der Usedomer Straße im Ortsteil Gesundbrunnen. Der Senat erklärte, dass bislang kein Termin für eine Schließung bekannt sei. Gleichzeitig bestätigte er vorhandenes Investoreninteresse und verwies auf bestehende Nachnutzungsmöglichkeiten einschließlich Einzelhandelsnutzungen sowie den Erhalt der Wasserstofftankstelle. 【1-533249】
Details
Quelle: Drucksache 15/11479, Kleine Anfrage des Abgeordneten Bernd Schimmler (SPD). 【1-533249】
Investitionsvorhaben an der Brunnenstraße
Ich frage den Senat:
a) Welche Erkenntnisse liegen dem Senat für die weitere Nutzung des BVG-Betriebshofes in der Usedomer Straße im Ortsteil Gesundbrunnen des Bezirkes Mitte vor?
b) Wann soll dieser Busbahnhof geschlossen werden? 【1-533249】
Haben sich bereits Investoren für das denkmalgeschützte Ensemble gemeldet? 【1-533249】
Sieht der Senat Nachnutzungsmöglichkeiten für das Grundstück und können dabei die umweltfreundlichen Tankmöglichkeiten für alternative Energieformen erhalten bleiben, bzw. sollen diese auch weiterhin durch die BVG genutzt werden? 【1-533249】
Ist es richtig, dass eine Investorengruppe am 11.3. einen Termin mit der Bezirksstadträtin Dubrau des Bezirksamtes Mitte hatte, dann jedoch weder von ihr noch einem leitenden Beamten empfangen wurde, sondern von untergeordneten Dienstgraden erfahren musste, dass dies alles, was sich die Investoren vorstellten, nicht möglich sei? 【1-533249】
Ist es weiterhin zutreffend, dass diese Investoren alle Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen gedachten und insgesamt ein Investitionsvolumen von 30 Mio. Euro in den Bezirk Mitte geflossen wäre? 【1-533249】
Ist die Absage an den Investor darin begründet, dass es sich um einen großen Supermarktbetreiber handelt? 【1-533249】
Ist dem Bezirksamt die teilweise desolate und preislich häufig über dem Preisniveau von Mitte, aber auch des Gesundbrunnens, liegende Angebotspalette an der Brunnenstraße bekannt und wäre ein attraktives Angebot – 100 m von der Brunnenstraße entfernt – nicht ein Korrektiv, um marktwirtschaftlich wieder Bewegung in die verkrusteten Preis- und Angebotsstrukturen dieses Quartiers von 23.000 Bewohnern zu bringen? 【1-533249】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ein Termin zur Schließung ist nicht bekannt. 【1-533249】
Zu 2.:
Ja. 【1-533249】
Zu 3.:
Unter Beachtung planungsrechtlicher Vorgaben (Baunutzungsplan) ist in der großen Halle auch Einzelhandel möglich. Zur vorhandenen Wasserstoff-Tankstelle ist seitens des Betreibers T. mit Zustimmung der Denkmalschutzbehörde ein Informations-Container aufgestellt worden. 【1-533249】
Zu 4.:
Es gibt nach Auskunft des Bezirksamtes nur unverbindliche Anfragen bei der Stadtplanung zur möglichen Nutzung. 【1-533249】
Zu 5.:
Darüber ist dem Senat nichts bekannt. Es hat noch kein Gespräch mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde stattgefunden. 【1-533249】
Zu 6. und 7.:
Das Bezirksamt begrüßt es, wenn Wettbewerb im Einzelhandel zu einem angemessenen Preisniveau führt. 【1-533249】
Berlin, den 04. Mai 2004
In Vertretung
Dr. Stimmann
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-533249】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.
Nahe #Eberswalde gibt es ein „#Kreuzungsbauwerk“, das einmalig in Berlin/Brandenburg ist: oben fließt das #Wasser des #Oder-Havel-Kanals, unten fahren u.a. die Züge der Linien #RE3 und #RB63. Seit 1912 erlaubt die #Kanalbrücke dem Wasser die Überquerung der Gleise der #Eisenbahnstrecke Berlin– #Stralsund / #Stettin.
Nach langwierigen #Genehmigungsverfahren beim #Eisenbahnbundesamt und intensiven Abstimmungsgesprächen mit dem #Denkmalschutz konnten der 86. und 87. #Aufzug im Netz der Berliner #S-Bahn in Betrieb genommen werden. Die Investitionskosten in Höhe von jeweils rund 550.000 Euro trugen die Deutsche Bahn AG und das Land Berlin. Die #Instandhaltung der Anlagen übernimmt das #Bahnhofsmanagement der S-Bahn Berlin GmbH. Der jährliche Gesamtaufwand für die Instandhaltung aller Anlagen beträgt eine Million Euro. Derzeit sind über 80 % der S-Bahnhöfe in Berlin und Brandenburg barrierefrei zugänglich. Mittelfristig soll, abhängig von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, an allen S-Bahn-Stationen eine Zu- und Abgangsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zur Verfügung stehen. Im bundesdeutschen Vergleich nimmt die Berliner S-Bahn bei der behindertenfreundlichen Ausstattung der Bahnhöfe einen Spitzenplatz ein.
Früher war das ein Parkhaus für #Straßenbahnen – das größte #Depot in ganz Europa zu #Kaiserzeiten, denn es wurde zwischen 1899 und 1901 gebaut. Bis zu 300 #Triebwagen und Waggons der „#Elektrischen“ hatten auf den 22 #Gleisen Platz, die die vier miteinander verbundenen Hallen an der #Wiebestraße Ecke #Sickingenstraße durchzogen. Und auch in den späteren Jahrzehnten war dieses #Depot noch gewaltig. Doch dann, in den Sechzigern, verschwanden die Straßenbahnen aus dem eingemauerten Westen Berlins – und das einst so stolze Depot wurde überflüssig. Noch einige Zeit diente es als #Demontagehalle für die überflüssigen Straßenbahnen, dann wurde es Lagerhaus und seit Anfang der Neunziger schließlich stand es leer. Für einige Zeit nutzten es Künstler Teile als Probebühne. Das Haus begann zu verfallen, wurde baufällig und schließlich wegen #Einsturzgefahr abgesperrt. Aus dem einst so stolzen Depot mit seinen Backsteinmauern, der erst 1923 eingebauten #filigranen#Dachkonstruktion, die viel Licht ins Innere ließ und den großen Toren war – trotz #Denkmalschutz – ein Fall für die #Abrißbirne geworden.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Entwicklung zum #Kaiserbahnhof (dem heutigen #Bahnhof Park #Sanssouci) können sich die Potsdamer nur wundern – und das gleich aus mehreren Gründen.
S-Bahn: Gliederung des GVFG-Kostenrahmens und denkmalpflegerische Auflagen beim Umbau des Bahnhofes Ostkreuz
Ereignis
Die Deutsche Bahn AG projektiert für die umfassenden Infrastrukturmaßnahmen am S-Bahnmessknoten Ostkreuz einen stabilisierten Gesamtkostenrahmen von 687,8 Mio. DM, wovon ein Anteil von 440,0 Mio. DM auf das über das GVFG-Bundesprogramm geförderte Paket der S-Bahn-Grunderneuerung entfällt. In den ausgearbeiteten Entwurfsunterlagen sind weitreichende denkmalpflegerische Erhaltungsauflagen rechtsverbindlich verankert, die neben der baulichen Sicherung des historischen Wasserturms auch die Sanierung der beiden Empfangsgebäude, des nördlichen Verbindungsstegs sowie der alten Brückengewölbe der Hauptstraße festlegen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksachen 13/4989 und 13/4990 (zusammenhängende Vorgänge), Antwort (Schlussbericht) auf die Kleinen Anfragen Nr. 4989 und 4990
Ich frage den Senat:
1. Ist weiterhin davon auszugehen, daß die Planfeststellung für den Umbau des Bahnhofes Ostkreuz 1999 beginnen wird und der Baubeginn im Sommer 2000 erfolgen kann?
2. Wann und an welchen Orten erfolgt die Auslegung der Planungsunterlagen, welche Behörde ist Ansprechpartner für Anwohner(innen) und Betroffene?
3. Was sind die Gründe für die bisher aufgetretenen Verzögerungen, und wie wird sich der weitere Zeitablauf für Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Baudurchführung voraussichtlich gestalten?
4. Welche baulichen und technischen Anlagen werden aus Denkmalschutzgründen erhalten, und wie ist die Finanzierung der denkmalpflegerischen Maßnahmen gesichert?
5. Trifft es zu, daß das zweite Fernbahngleis zwischen Ostbahnhof und Lichtenberg bei der Planung bisher deshalb nicht berücksichtigt worden ist, weil keine Bestellung hierfür vorliegt und die Maßnahme deshalb nicht aus dem Bundeshaushalt finanziert wird?
6. Wer ist für die Bestellung des vom Abgeordnetenhaus geforderten zweiten Fernbahngleises zuständig?
7. Teilt der Senat die Auffassung, daß das zweite Fernbahngleis insbesondere für die Betriebsplanung des Fernverkehrs der Deutschen Bahn AG bedeutsam ist?
8. Ist der Senat der Auffassung, daß ein Einspruch seitens des Senates im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ausreichend sein wird, um das zweite Fernbahngleis zu sichern?
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleinen Anfragen Nr. 4989 und 4990
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleinen Anfragen wie folgt:
Zu 1.:
Das Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Bahnhofes Ostkreuz wird nach Aussage der DB AG im Spätsommer 1999 eingeleitet werden. Einen konkreten Termin für den Baubeginn will die DB AG erst nach dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses und einer Verträglichkeitsprüfung der Bauarbeiten in allen Netzen der S-Bahn und der Fern- bzw. der Regionalbahn nennen.
Zu 2.:
Die Planfeststellungsunterlagen werden bürgernah in den Bezirksämtern Lichtenberg und Friedrichshain öffentlich ausgelegt werden.
Zu 3.:
Nach den vorliegenden Erkenntnissen reicht ein Zeitverzug aus dem Bemühen der DB AG, das Projekt „Ostkreuz“ zu optimieren. Dieser Zeitverzug muss auch im Rahmen der von der DB AG kürzlich bekannt gegebenen Terminverzögerungen bei der Realisierung des „Pilzkonzeptes“ gesehen werden.
Zu 4.:
Nach Auskunft der DB AG werden folgende bauliche und technische Anlagenteile des Bahnhofes Ostkreuz auf Grund der Auflagen des Denkmalschutzes erhalten, werden saniert bzw. wieder hergestellt:
− der Wasserturm
− das Brückengewölbe der Hauptstraße,
− der Verbindungssteg im nördlichen Bahnsteigbereich,
− die Bahnsteigdächer und die Aufsichtgebäude der Stadtbahnbahnsteige E und D
− das nördliche und südliche Empfangsgebäude
Die Aufschlüsselung des Kostenrahmens von 440,0 Mio. DM für die Grunderneuerung der S-Bahn nach GVFG gliedert sich in folgende Teilkomplexe: Grunderwerb 452,0 TDM; Oberbau 36 801,7 TDM; Tiefbau 18 374,9 TDM; Ingenieurbau 222 160,0 TDM; Signaltechnik 72 619,4 TDM; Telekom DB AG 3 882,9 TDM; Bahnstrom 29 093,0 TDM; Elektrotechnik 6 815,1 TDM; Maschinent. Anlagen 7 683,8 TDM; Hochbau 7 442,9 TDM; Bahnsteige/Ausstattung 30 634,3 TDM; Straßen, Wege, Plätze 3 313,6 TDM; Sonstiges 682,4 TDM (Gesamtsumme 439 956,0 TDM). Entsprechend den Bestimmungen des GVFG trägt der Bund 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Komplementärfinanzierung wird bis 2002 über das DB GrG § 22 abgewickelt. Zur Berücksichtigung der vom Senat gewünschten Heranführung der Straßenbahn an das Ostkreuz werden zudem rund 6 Mio. DM für Brückenaufweitungen eingeplant.
Zu 5.:
Ja.
Zu 6. und 8.:
Für die Bestellung des zweiten Fernbahngleises wäre die Deutsche Bahn AG zuständig. Auf Grund seiner fehlenden Zuständigkeit kann der Senat bei Planfeststellungsverfahren zu Fernbahnangelegenheiten keine Einsprüche erheben. Von Seiten des Senats können zu Fernbahnanlagen vielmehr nur Hinweise gegeben werden. Dies wird beim anstehenden Planfeststellungsverfahren zu Ostkreuz erfolgen. Wegen der dargestellten Rechtslage hat der Senat in einem Schreiben an die DB AG und an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Wunsch nach einer Fernbahnverbindung zwischen Ostbahnhof und dem Bahnhof Lichtenberg vorgetragen und hierbei um Unterstützung gebeten.
Zu 7.:
Für den Senat sind die verkehrlichen Vorteile des zweiten Fernbahngleises bedeutsam (z. B. die perspektivische Anbindung des Ostbahnhofs an die Stadtbahn). Die DB AG hingegen hat in Besprechungen geäußert, dass sie rein betriebliche Vorteile mit dem zweiten Fernbahngleis verbindet. Diese reichen nach Meinung der DB AG jedoch nicht aus, um die Realisierung des zweiten Fernbahngleises zu rechtfertigen.
Hinweis
„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“
S-Bahn: Denkmalpflegerische Vorgaben und zeitlicher Ablauf der Sanierung am Zugang Unter den Linden
Ereignis
Die baulichen Arbeiten zur baugeschichtlichen Grundinstandsetzung des S-Bahn-Ausgangs „Unter den Linden“ vor der Russischen Botschaft haben am 4. August 1997 begonnen, wobei die provisorische Holzeinhausung aus bautechnischen Sicherheitsgründen noch bis Oktober 1997 bestehen bleibt. Die Maßnahme wird unter strengen denkmalpflegerischen Vorgaben und kontinuierlicher Einbeziehung des Sachverständigen für Denkmalschutz durchgeführt, um eine öffentliche Wiederzugänglichkeit des Bauwerks bis zum Zeitraum von Dezember 1997 oder Januar 1998 zu gewährleisten.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2518
Ich frage den Senat:
1. Weshalb gab es „unvorhersehbar schwierige Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde“, die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 2259 vom 2. Juni 1997 (LPD 146/97) als Begründung für die Verschiebung des Baubeginns vom ersten Quartal 1997 auf den Monat Juli 1997 zur Wiedereröffnung des S-Bahn-Eingangs „Unter den Linden“ vor der Russischen Botschaft genannt werden?
2. Wie erklärt der Senat den Widerspruch zu seiner Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1239 vom 4. Oktober 1996 (LPD 26/97), in der es hieß, daß „im Einvernehmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde eine Bestandsaufnahme vorgenommen wurde“ und „die Planung abgeschlossen“ sei?
3. Welche Denkmalschutzbehörde war zuständig für die erneuten Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG?
4. Von wann bis wann erfolgten die jeweiligen Abstimmungen, welchen Inhalt hatten sie und welches waren die Ergebnisse?
5. Wie bewertet der Senat, daß dem Bezirksamt Mitte seit der Maueröffnung Jahr für Jahr durch die Deutsche Bahn AG mitgeteilt wurde, daß dieser für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wichtige Zugang geöffnet werden soll, dies aber von Jahr zu Jahr wegen fehlender finanzieller Mittel verschoben wurde?
6. Warum hat sich der Senat im Interesse des ÖPNV und auf Grund seiner Anspruchshaltung zur Stadtbildpflege nicht an die Deutsche Bahn AG und das Eisenbahn-Bundesamt mit der Bitte um Beseitigung der Bretterbude und Öffnung des Zugangs gewandt?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2518
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Bei der Wiederherstellung des Zugangs vor der Russischen Botschaft bis S-Bahnhof Unter den Linden handelt es sich um ein Vorhaben, dessen Zuständigkeit, Verantwortung, Herbeiführung der notwendigen Genehmigungen, Baudurchführung und Finanzierung allein bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) liegen. Die Beantwortung der diesbezüglichen Kleinen Anfragen basierten bzw. basieren dementsprechend auf Auskünften der DB AG.
Zu 1., 3. und 4.:
Die zuständige DB AG teilt hierzu mit:
„Die Realisierung der Baumaßnahme ,Grundinstandsetzung des S-Bahnhofs Unter den Linden‘ erfolgt unter strengen denkmalpflegerischen Vorgaben des Landes Berlin. Hierbei ist die Erhaltung der noch vorhandenen bautechnischen Details von wesentlicher Bedeutung (Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln. vom 24. April 1995).
Abstimmungen, die im Rahmen der Bestandsaufnahmen und während der Planung durchgeführt werden, lassen sich jedoch während der Baudurchführung nicht immer im gleichen Verhältnis umsetzen, weil aus Gründen der technischen Sicherheit andere Entscheidungen getroffen und abgestimmt werden müssen.
Am vorgenannten Bauvorhaben waren u. a. die Abstimmungen zu den stark farblich kontrastierenden und den partiell auszuwechselnden Fliesen sehr zeitaufwendig.
Die erforderlichen Keramikelemente (Fliesen) werden auch zu diesem Vorhaben in Einzelanfertigung nach vorgegebener Bemaßung hergestellt.
Sämtliche Abstimmungen vor und während der Realisierung der Baumaßnahme sowie die Bestätigung der Ausführungsunterlagen durch die untere Denkmalschutzbehörde beim Bezirksamt Mitte von Berlin geschieht im Auftrag der DBProjekt GmbH Knoten Berlin durch den Sachverständigen für Denkmalschutz.
Mit Beginn der Bauarbeiten am 4. August 1997 am Ausgang „Russische Botschaft“ ist durch den Bauablaufplan gesichert, daß der Ausgang im Dezember 1997/Januar 1998 für die Öffentlichkeit wieder zugänglich wird.
Bis Oktober 1997 wird die Einhausung (Bretterbude) aus bautechnischen und sicherheitstechnischen Gründen noch Bestand haben.“
Zu 2.:
Warum die DB AG seinerzeit den Sachverhalt bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 2259 vom 2. Juni 1997 anders als bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1239 vom 4. Oktober 1996 beurteilt hat, ist dem Senat nicht bekannt.
Zu 5.:
Der Senat hält den geschilderten Sachverhalt zwar für unbefriedigend, aber wegen der begrenzten Finanzmittel und der Vielzahl anderer Vorhaben – insbesondere der Wiederherstellung stilliegender Strecken – nicht in jedem Fall für vermeidbar.
Zu 6.:
Der Senat bittet zur Kenntnis zu nehmen, daß sich im Zusammenhang mit einer zur Zeit in Berlin vorhandenen Vielzahl von Bauvorhaben übrigens auch im Bereich der Straße Unter den Linden und der Pariser Platzes vorübergehende stadtgestalterisch unbefriedigende Bauzustände, die z. B. Bauzäune, Container und bauzeitliche Einhausungen („Bretterbuden“) beinhalten, nicht immer vermeiden lassen.
Hinweis
„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“
S-Bahn: Verschiebung des Baubeginns fuer den suedoestlichen Zugang des S-Bahnhofs Unter den Linden
Ereignis
Der bauliche Auftakt zur Wiedereröffnung des südöstlichen S-Bahn-Zugangs Unter den Linden vor der Russischen Botschaft musste aufgrund komplexer Abstimmungsverfahren mit der Denkmalschutzbehörde und verzögerter Genehmigungserteilungen durch das Eisenbahn-Bundesamt verschoben werden. Die Deutsche Bahn AG hat den revidierten Baubeginn für die Beseitigung der provisorischen Holzverschalung nunmehr für den Juli des laufenden Jahres anvisiert und veranschlagt eine Gesamtbauzeit von circa sechs Monaten.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2259
Ich frage den Senat:
1. Teilt der Senat meine Auffassung, daß der Zugang zur S-Bahn vor der Russischen Botschaft für den ÖPNV wichtig ist und der gegenwärtige Zustand mit der Holzverschalung ein jämmerliches Bild abgibt?
2. Warum ist mit dem Bau noch nicht begonnen worden, obwohl der Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1239 (LPD Nr. 26/97 S. A 11) den Baubeginn für das 1. Quartal 1997 angekündigt hatte?
3. Was hat der Senat bisher unternommen, damit die Fertigstellung im August 1997 erfolgen kann, wie sie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1239 als Ziel angegeben wurde?
4. Wann wird die Bretterbude entfernt?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2259
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2. bis 4.:
Wie von der zuständigen Deutschen Bahn AG und der DB Projekt GmbH Knoten Berlin öffentlich bekanntgegeben wurde, mußte der bisher geplante Baubeginn für den südöstlichen Zugang des S-Bahnhofs Unter den Linden wegen unvorhersehbar schwierigen Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde und verzögerten Genehmigungen durch das Eisenbahn-Bundesamt verschoben werden.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG ist nunmehr ein Baubeginn im Juli d. J. vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von ca. sechs Monaten gerechnet. Die Fertigstellung im August 1997 als Zielsetzung ist seinerzeit von der DB AG in eigener Verantwortung angekündigt worden (vgl. die Antwort auf Ihre Kleine Anfrage Nr. 1239 vom 4. Oktober 1996).
Da der Senat von Berlin für das Bauvorhaben nicht zuständig ist und insbesondere keinen Einfluß auf Genehmigungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes hat, konnte er auch nichts zur Fertigstellung des Zugangs im August 1997 unternehmen.
Hinweis
„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“