Reedereien nutzen Berlins Anleger, um Wettbewerber fernzuhalten. Jetzt hat der Bund ein Zeichen gesetzt. Ob das genügt, ist fraglich.
Berlin. Für die großen Berliner #Reeder war die Welt jahrzehntelang in Ordnung. #Anlegestellen im Stadtgebiet der größten deutschen Metropole hatte man größtenteils unter sich aufgeteilt. Wer #anlegen wollte, musste um Erlaubnis bitten. Wer den Reedern nicht passte, bekam auch mal eine Absage.
Der Verband der #Elektro-Schifffahrt sieht sich im Wettbewerb um die #Anlegestellen Berlins im Nachteil und wirft dem Senat vor, nicht ausreichend im Sinne umweltfreundlicherer #Schifffahrt zu handeln. „In den vergangenen Jahren hat die Stadt nichts getan, um die Menschen vor den Abgasen und dem Lärm der #Dieselschiffe zu schützen. Die Etats für die Umrüstung der alten Dieselschiffe werden nicht abgerufen, weil die #Reeder kein ernsthaftes Interesse an einer Umrüstung haben“, sagte Luis Lindner, Sprecher des Verbands der Elektro-Schifffahrt.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Treffen Informationen zu, dass das #Landeskartellamt Berlin ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die auf der #Innenstadt-Spree aktiven #Reeder bzw. Verbände durchführt und wie ist hier der aktuelle Stand? Zu 1.: Die Landeskartellbehörde Berlin nimmt die kartellbehördlichen Aufgaben und Befugnisse des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Fällen wahr, in denen die Wirkung eines möglicherweise wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens nicht über das Gebiet des Landes Berlin hinausreicht. Es ist zutreffend, dass die Landeskartellbehörde Berlin ein Verfahren führt, bei der es um die Wettbewerbssituation im Innenstadtbereich der Spree geht. Es wird untersucht, ob die #Zugangsmöglichkeiten für Anbieter von #Schiffsverkehr in den Innenstadtlagen der Spree in wettbewerbswidriger Weise beschränkt sind. Grundsätzlich werden – mit Ausnahme etwaiger Bestätigungen bereits aus der Presse bekannter Fakten – keine Auskünfte zum Inhalt von laufenden Verfahren erteilt. 2) Welche Haltung vertritt der Senat bzw. die Berliner #Wasserbehörde in diesem Kartellverfahren? Zu 2.: Der Senat nimmt über die Landeskartellbehörde die Aufgabe wahr, die Wettbewerbsvorschriften im Land Berlin durchzusetzen. Diese erhält zur Erfüllung ihrer Aufgabe von Unternehmen, Verbänden sowie ggf. Bundesbehörden und Landesbehörden wie der Berliner Wasserbehörde Auskunft auf ihre für die Ermittlung des Sachverhalts und die rechtliche Beurteilung erforderlichen Auskunftsverlangen. 3) Ist es richtig, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Interesse bekundet hat, sich mit der Wasserbehörde des Landes über zukünftig notwendige Vergabekriterien auszutauschen? Ist es weiterhin richtig, dass die Wasserbehörde ihre Teilnahme dazu abgelehnt hat? Was sind die Gründe dafür?
2 – Zu 3.: Nein, es ist nicht richtig, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Interesse bekundet hat, sich mit der Wasserbehörde Berlin über zukünftig notwendige Vergabekriterien auszutauschen. Es erfolgte eine Anfrage, die einen im Genehmigungsverfahren befindlichen Vorgang betraf. Die Terminanfrage für den konkreten Einzelfall musste abgelehnt werden, da sich die Anfrage auf das laufende Genehmigungsverfahren bezog. 4) Haben zu diesen Themenbereichen Abstimmungen stattgefunden, wann mit welchen Teilnehmer:innen, welchen Inhalten und welchen Ergebnissen? Zu 4.: Zu diesen Themenbereichen haben keine Abstimmungen stattgefunden. 5) Gibt es Pläne, nach Beendigung des Kartellverfahrens die wettbewerbsrelevanten Anlegestege (wieder) vom Land verwalten zu lassen? Zu 5.: Der Senat plant derzeit nicht, die wettbewerbsrelevanten Anlegestege (wieder) vom Land verwalten zu lassen. Konkrete Pläne wären auch verfrüht, solange noch nicht klar ist, ob ein Problem beim Zugang zu #Stegflächen vorliegt. 6) Wann ist voraussichtlich mit einem Abschluss des Kartellverfahrens zu rechnen? Zu 6.: Aussagen zur Dauer von Kartellverwaltungsverfahren sind nicht möglich, weil diese zum einen nicht fristgebunden sind, zum anderen oft von externen Faktoren wie dem – z.B. pandemiebedingt – verzögerten Zugang zu erforderlichen Informationen beeinflusst werden. 7) Wie bewertet der Senat dieses Verfahren und wie will er zukünftig eine umwelt- und klimagerechte #Mobilität auf den Berliner Gewässern sicherstellen? Zu 7.: Für die nachhaltige und möglichst emissionsarme Nutzung von innerstädtischen Häfen, Anlegestellen oder ähnlichen Anlagen in Berliner Gewässern ist es Zielsetzung des Senates, eine emissionsarme Schifffahrt zu unterstützen und/oder Einschränkungen für hoch emittierende Schiffe durchzusetzen. Die Prüfung zur praktischen Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen. 8) Möchte der Senat seinen Ausführungen noch etwas hinzufügen? Zu 8.: Der Senat möchte den Ausführungen nichts hinzufügen. Berlin, den 6. Mai 2021 In Vertretung Christian R i c k e r t s ……………………………………………….. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Der Berliner Senat versucht seit Jahren erfolglos, die #Reeder zu bewegen, ihre alten #Dieselmotoren nachzurüsten. Auch ein neues Pilotprogramm, das Schiffe mit Dieselrußfiltern ausrüsten soll, wurde bislang nicht angenommen. „Die Hoffnung, dass die Fahrgastreedereien mithilfe der Förderung freiwillig nachrüsten, hat sich leider nicht erfüllt“, sagte eine Sprecherin der Umweltverwaltung.
Georg Kössler, Sprecher für Klima- und Umweltschutz der Grünen, drohte nun damit, „ordnungspolitische Maßnahmen“ zu prüfen, falls die Schiffer nicht auf saubere Antriebe umstellen. „Die stinkende #Dieselschifffahrt hat in Berlin keine Zukunft“, erklärte der Abgeordnete. Die Berliner Politik versuchte schon vor fünf Jahren, Dieselrußfilter für die #Passagierschiffe einzuführen. Ohne Erfolg. Lediglich vier Boote wurden in einem Modellversuch mit den Filtern ausgestattet.
Es wurde lange diskutiert und die Schiffer haben sich gewehrt – nun macht Minister Christian Schmidt Nägel mit Köpfen. Kiel | Die neue #Sicherheitsrichtlinie für #Traditionsschiffe hatte in diesem Jahr für dunkle Wolken am Himmel der #Reeder und Vereine gesorgt. Doch trotz Gegenwinds und aller Proteste der #Traditionsschiffer in Richtung Bundesverkehrsministerium – etwa beim Hamburger Hafengeburtstag oder der Kieler Woche – kommt sie nun doch. Statt schon – wie zunächst geplant – im Juni 2017 soll die neue #Sicherheitsverordnung für Traditionsschiffe ab 1. Januar 2018 in Kraft treten. Darin werden unter anderem die Vorgaben für die bauliche Beschaffenheit, den Brandschutz und die Ausrüstung mit Rettungsmitteln festgelegt. Wie der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Christian Schmidt (CSU) am Dienstag in Berlin sagte, wolle er die #Traditionsschifffahrt in Deutschland erhalten. „Um das zu erreichen, brauchen wir ein hohes Maß an Sicherheit für Besatzung und Passagiere.“
Die Betreiber von Traditionsschiffen befürchten dagegen, dass die umfangreichen Bauvorschriften und die kostspielige Ausbildung von Crewmitgliedern nicht finanzierbar sind. Der Betrieb der Schiffe würde unrentabel werden. Ein Teil der deutschen Schifffahrtsgeschichte sei in Gefahr.
Nikolaus Kern, stellvertretender Vorsitzende der Gemeinsamen Kommission für historische Wasserfahrzeuge (GSHW) — dem Deutschen Dachverband für Traditionsschiffe — erklärte dazu: „Noch ist nichts unterschrieben.“ In den weiteren Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium wolle der GSHW „zeigen, wo die Knackpunkte und No-Gos der Verordnung liegen“, kündigte Kern an. „Wir werden darauf hinweisen, dass die gesamte Struktur der Verordnung unzweckmäßig …