Das #Land Berlin und die #BVG arbeiten Hand in Hand, um die Mobilität der Zukunft zu gestalten. Mit dieser Botschaft trafen sich heute Nachmittag die Spitzen der Landes- und Verkehrspolitik und der Vorstand der BVG. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska #Giffey, die Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina #Jarasch, die BVG-Vorstandsvorsitzende Eva #Kreienkamp und BVG-Vorstand Betrieb, Dr. Rolf #Erfurt, besuchten gemeinsam den #Bus-Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße in Hohenschönhausen.
„BVG: Gemeinsam für die Mobilitätswende Das Land Berlin und die BVG arbeiten Hand in Hand, …, aus BVG“ weiterlesenSchlagwort: barrierefreie
Bahnhöfe: Modernisierungsschub: Rund 230 Millionen Euro für schönere Bahnhöfe in Berlin DB modernisiert über 50 Bahnhöfe in der Hauptstadt zusätzlich, aus DB
DB modernisiert über 50 Bahnhöfe in der Hauptstadt zusätzlich • Land Berlin und Deutsche Bahn unterzeichnen erstmals Rahmenvereinbarung
„Bahnhöfe: Modernisierungsschub: Rund 230 Millionen Euro für schönere Bahnhöfe in Berlin DB modernisiert über 50 Bahnhöfe in der Hauptstadt zusätzlich, aus DB“ weiterlesenzu Fuß mobil: „Dit is Berlin!“ – 5 Jahre geschlossener Tunnel am Bahnhof Schöneweide und nichts tut sich, aus Senat
Frage 1:
Laut eines Planfeststellungsbeschlusses soll am südlichen Knotenpunktarm in der #Michael-Brückner-Straße
eine sichere und bequeme, direkte, #ebenerdige und #barrierefreie #Querungsmöglichkeit geschaffen werden.
Aus diesem Grund ist die #Sanierung des #Fußgängertunnels nicht mehr vorgesehen. Wurde vor diesem Hintergrund
bereits geprüft, ob die #Fußgängerunterführung ggf. einer anderen Nutzung zugeführt werden kann?
Welche alternativen Nutzungen werden bisher geprüft? Mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 1:
Gemäß Planfeststellungsbeschluss für die „#Verkehrslösung #Schöneweide von #Schnellerstraße
bis #Sterndamm / #Südostallee“ vom 26.08.2021 mit der neuen #Straßenbahnführung
in Verlängerung der #Brückenstraße am Knotenpunkt mit der B 96 a wird beim Umbau der
#Lichtzeichenanlage die bisher fehlende 4. Fußgängerfurt errichtet und barrierefrei hergestellt.
Somit hat die Fußgängerunterquerung aus verkehrlicher Sicht keinerlei Funktion
mehr. Es wurde die Nutzung als #Fahrradabstelleinrichtung geprüft, s. Antwort auf Frage 2.
Frage 2:
Wurde bereits die baulich-technische Eignung der Tunnelanlage für eine zukünftige Nutzung als Fahrradabstelleinrichtung
untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll dies erfolgen?
Frage 3:
Sind dahingehend mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick bereits Abstimmungsgespräche erfolgt? Wenn ja,
mit welchem Ergebnis?
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Antwort zu 2 und 3:
Ja, im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz prüfte die GB
infraVelo GmbH, ob eine Nachnutzung des Fußgängertunnels Schöneweide als gesicherte
Fahrradabstellanlage (Fahrradparkhaus) unter Berücksichtigung der gewinnbaren Fahrradabstellplätze
und wirtschaftlicher Gesichtspunkte sinnvoll realisierbar wäre. Im Ergebnis
wurde festgestellt, dass aufgrund der Tunnelbreite und -höhe 128 Stellplätze errichtet
werden könnten. Hingegen stünden beim ebenerdigen Verschließen der Tunnelzugänge
beidseitig der Michael-Brückner-Straße allein im Bereich der vorhandenen Tunnelüberdachungen
insgesamt rd. 350 Stellplätze zur Verfügung.
Das Sicherheitsgefühl in der Fußgängerunterführung ist durch die schlechte Einsehbarkeit
negativ beeinträchtigt. Eine notwendige Zugangssperre würde die Einsehbarkeit zusätzlich
verschlechtern. Die dauerhafte Besetzung mit Servicepersonal rund um die Uhr ist aufgrund
der geringen Kapazität wirtschaftlich nicht vertretbar.
Ferner ist die Tiefenlage für die Nutzung als Fahrradparkhaus negativ zu bewerten. Fahrräder
müssten über eine neu herzustellende Rampe geschoben werden, wobei aufgrund
der erheblichen Längsneigung der Rampe die Nutzung von Lasten- und Spezialrädern nahezu
ausgeschlossen wäre. Die vorhandenen Aufzüge stellen bedingt durch die geringen
Abmessungen keine sinnvolle alternative Zuwegung dar.
Das Bezirksamt hat zudem mitgeteilt, dass es weder über die fachlichen, die personellen
und finanziellen Ressourcen verfügt, dieses Tunnelbauwerk zu unterhalten oder einer anderen
Zweckbestimmung zuzuführen. Zudem ließe es sich nicht in die gemeinsam mit
dem Senat und der Deutschen Bahn vorgesehenen Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen
am Bahnhof Schöneweide integrieren und stellt schon in der heutigen Form ein
großes städtebauliches Konfliktpotenzial dar.
Frage 4:
Welche rechtlichen Grundlagen müssten herangezogen werden, um eine Sondernutzung des Fußgängertunnels
am Bahnhof Schöneweide zu ermöglichen?
Frage 5:
Wurde die unterirdische Verkehrsfläche der Anlage bereits entwidmet, um eine alternative Nutzung rechtssicher
zu ermöglichen? Wenn nein, wann soll dies erfolgen?
Frage 7:
Welche Bemühungen gab es, für eine geänderte Nutzung einen Verantwortlichen Betreiber zu finden?
Antwort zu 4, 5 und 7:
Einschlägige Erfahrungen u.a. der Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) bei der Vermarktung
unterirdischer Flächen haben gezeigt, dass an Flächen ohne eine direkte Anbindung an
ein unterflächiges Verkehrsmittel und ausreichende Publikumsfrequentierung kein Interesse
besteht.
Seitens der Senatsverwaltung und des Bezirkes werden auf Grund der fehlenden verkehrlichen
Funktionen, der nachteiligen städtebaulichen und denkmalschutzgerechten Integration
in die Bahnhofs- und Vorplatzgestaltungen neben den bereits benannten Nachteilen
für ein objektives und subjektives Sicherheitsgefühl sowie der Fragen von Sanierungs-, Instandhaltungs-
und Betriebskosten sowie rechtlichen Unwägbarkeiten und Hürden für eine
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private Nachnutzung durch Dritte diesbezüglich keine Anstrengungen bzw. Initiativen unternommen.
Senatsverwaltung und Bezirk gehen daher einvernehmlich von einem Rückbau
und einer Verfüllung des Fußgängertunnels als wirtschaftlich und stadtverträglich
günstigste Lösung aus.
Frage 6:
Wurde für den Umbau bereits ein Bauantrag nach der Berliner Bauverordnung bei der bezirklichen Bauaufsichtsbehörde
gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 6:
Nein, siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 8:
Gibt es seitens der Senatsverwaltung Überlegungen, den zuständigen Bezirk, im Rahmen der bezirklichen
Tourismusförderung, mit Mitteln zu unterstützen, den Tunnel als kulturelles und touristisches Aushängeschild
unter dem Motto „Dit is Berlin!“ auszuweisen?
Antwort zu 8:
Aus den vorgenannten Gründe gibt es seitens des Senats keine Überlegungen zur Förderung,
auch sieht der Senat keine Möglichkeiten einer Weisung gegenüber dem Bezirk.
Diese wäre fachlich und wirtschaftlich nicht zu begründen, zumal die fachlich zuständigen
Bereiche des Bezirkes eine solche Idee nicht in Betracht ziehen.
Berlin, den 22.11.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
www.berlin.de
Bahnhöfe: Beermann übergibt Förderbescheid für mehr Barrierefreiheit am Bahnhof Erkner, aus Land Brandenburg
https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~19-10-2021-uebergabe-foerderbescheid-bahnhof-erkner
Verkehrsminister Guido #Beermann hat heute in #Erkner einen #Förderbescheid für die Erweiterung der #Fahrradabstellanlagen (#B&R) und #barrierefreie Zugänge zu den #Regional- und #S-Bahnsteigen übergeben. Das Land bewilligt für das Projekt rund 730.000 Euro.
„Bahnhöfe: Beermann übergibt Förderbescheid für mehr Barrierefreiheit am Bahnhof Erkner, aus Land Brandenburg“ weiterlesenGuido Beermann: „Wir wollen den öffentlichen Personennahverkehr zukunftssicher machen und die Mobilität im ganzen Land attraktiv gestalten. Um die Verkehrswende voranzutreiben, müssen wir den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel erleichtern und dafür attraktive Angebote schaffen. Ein wichtiger Mosaikstein sind dabei leistungsfähige und attraktive Bahnhöfe für Pendler und Ausflügler, wo man sowohl Autos als auch Fahrräder sicher abstellen kann. Barrierefreie Zugänge zum öffentlichen Verkehr ermöglichen auch Älteren oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Familien mit Kindern und Kinderwagen einen bequemen und sicheren Einstieg in die Züge. Hierfür stellen wir der Stadt Erkner Fördermittel zur Verfügung.“
Regionalverkehr: Heidekrautbahn-Stammstrecke – Wiederaufbau verbessern, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien fiel die Entscheidung zum #Wiederaufbau der
#Bahnstrecke zwischen #Berlin-Wilhelmsruh und #Basdorf?
Antwort zu 1:
Grundlage zur Planung des Wiederaufbaus der Strecke waren die in den vergangenen
Jahren erstellten Untersuchungen zur Reaktivierung der #Stammstrecke der
#Heidekrautbahn. Beispielhaft sind die #Nutzen-Kosten-Untersuchungen (#NKU) aus dem Jahr
2009, die Untersuchungen zum #ÖPNV-Konzept 2030 und die Zielstellungen in den
Nahverkehrsplänen von Berlin und Brandenburg sowie im Stadtentwicklungsplan Verkehr
[Vorgänger des aktuellen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP MoVe)] zu
nennen. Auf Grundlage der vertieften Planungen wurde die Aktualisierung der NKU
beauftragt, die die Grundlage für die Entscheidung der Förderung des Investitionsvorhabens
darstellen wird.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke fast alle Bahnhöfe mehrere Gleise hatten
und somit Zugbegegnungen und einen dichten #Fahrplan, einschließlich Verkehr von Güterzügen, erlaubten?
Was bewog die Länder Berlin und Brandenburg dazu – obwohl die #Planfeststellung der Strecke und der
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Bahnhöfe nie aufgehoben wurde –, jetzt nur eine äußerste #Sparvariante planen und umsetzen zu lassen, die
lediglich einen #60-Minuten-Takt erlaubt?
Antwort zu 2:
Der frühere Zustand ist dem Senat bekannt. Allerdings lässt sich allein mit dem
Wiederaufbau der ehemals vorhandenen Anlagen eine den aktuellen Anforderungen
entsprechende #Angebotsgestaltung nicht realisieren. Dies ist etwa sowohl bedingt durch
eine notwendige Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit als auch durch
sicherungstechnische Erfordernisse, z. B. bei der Sicherung von vorhandenen
#Bahnübergängen.
In Voruntersuchungen wurde zunächst festgestellt, dass ein #Ein-Stunden-Takt verkehrlich
grundsätzlich ausreichend ist. Im Rahmen der #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchungen (#EBWU), die im Rahmen des Projektes #i2030 in Zusammenarbeit mit DB
Netz als Grundlage der Infrastrukturplanungen durchgeführt wurden, wurde dann
abweichend von einem geplanten Zielzustand mit Durchbindung im Halbstundentakt bis
zum Bahnhof Berlin #Gesundbrunnen ausgegangen. Für die erste Baustufe bis zum Bahnhof
Wilhelmsruh sind bei einem vorgesehenen Stundentakt insofern noch nicht alle
#Kreuzungsbahnhöfe erforderlich. Diese werden in der zweiten Baustufe dann errichtet.
Engpässe in der Infrastruktur im Bereich Gesundbrunnen erlauben über den Zielzustand
keine weitere Verdichtung des Taktes. Aber über die Route über Karow werden zwei weitere
Fahrten der #NEB nach Gesundbrunnen geführt, sodass im Zielzustand vier Fahrten pro
Stunde durch die NEB nach Basdorf angeboten werden.
Frage 3:
Warum wird das bereits bestehende Angebot der sogenannten #Verstärkerfahrten der #RB27 ohne Halt in #Karow
nicht auch weiter ausgebaut, um die Strecke für Pendler*innen aus dem Umland attraktiver zu machen?
Antwort zu 3:
Die RB27 verkehrt schon heute im #Halbstundentakt von und nach Berlin-Karow. Die
Verstärkerfahrten ergänzen das Angebot für die Pendlerinnen/Pendler zu den
nachfragestarken Zeiten zu drei Fahrten in der Stunde und bieten damit zusätzliche
Kapazitäten von und nach Berlin Gesundbrunnen, jedoch infrastrukturbedingt ohne Halt in
Berlin-Karow, an. Zu den nachfrageschwächeren Zeiten wird die Beibehaltung der
Bedienung von Berlin-Karow als vorteilhaft angesehen, da dort auch Umsteigebeziehungen
von und nach Berlin-Blankenburg, Pankow, Buch und Bernau (bei Berlin) angeboten werden
können. Eine weitere Verdichtung des Angebotes wird aufgrund äußerer Fixpunkte, wie dem
eng verzahnten Fahrplantakten mit anderen Linien und der vorhandenen Infrastruktur
derzeit nicht umgesetzt.
Im Rahmen des perspektivischen Ausbaus des Karower Kreuzes wird die Situation
hinsichtlich Halten und Linienführung der Züge aus und nach Gesundbrunnen in diesem
Bereich neu untersucht und bewertet werden.
Frage 4:
Was bewog die Entscheider dazu, bei dieser relativ gerade trassierten Strecke lediglich eine
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h planen zu lassen, obwohl die künftigen Fahrzeuge eine
Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h erreichen?
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Antwort zu 4:
Aufgrund der kurzen Halteabstände würde eine höhere Geschwindigkeit kaum messbare
Fahrzeitgewinne bewirken. Demgegenüber stünden deutlich höhere Kosten für die mit der
Höchstgeschwindigkeit steigenden Anforderungen an den Infrastrukturausbau, die
hierdurch nicht begründbar gewesen wären.
Frage 5:
Welche Längen und Höhen sollen die künftigen Bahnsteige erhalten? Wie wird der behindertengerechte
Zugang zu den Bahnsteigen und der stufenfreie Eintritt in die Züge erreicht? Werden an allen Stationen
genügend überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten errichtet? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 5:
Die Bahnsteige sollen eine Länge von 140 m und eine Höhe von 0,76 m über
Schienenoberkante erhalten. Der #barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über
Rampen. Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge sind bereits für den Halt an den 0,76 m hohen
#Bahnsteigen der NEB ausgerichtet.
Im Rahmen der #Umfeldgestaltung der Bahnhöfe werden die erforderlichen Abstellanlagen
mit betrachtet und entsprechend hergestellt.
Frage 6:
Wie wird sichergestellt, dass auch bei weiter steigenden #Fahrgastzahlen und einer hohen Auslastung der
Strecken ein reibungsloses Ein- und Aussteigen (auch mit Fahrrädern) unter Einhaltung der #Taktzeiten möglich
ist?
Antwort zu 6:
Im Rahmen der Fahrplanerstellung und der EBWU wurden längere Haltezeiten gegenüber
den heute üblichen Zeiten angesetzt, d. h. es wurde bereits „zur sicheren Seite hin“ geplant.
Frage 7:
Welche Kapazitäten zur #Fahrradmitnahme sind auf der neuen und bestehenden Strecke der Heidekrautbahn
geplant? Sind diese aus Sicht des Senats auch für eine weiter steigende Nachfrage ausreichend?
Antwort zu 7:
Die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme wurden bereits mit Wirkung ab der Ausflugssaison
2021 auf der Bestandsstrecke durch den teilweisen Einsatz von längeren Zügen am
Wochenende erhöht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens Heidekrautbahn für die Verkehre
ab Dezember 2024 wird eine weitere Ausweitung der Fahrradmitnahmekapazitäten
angestrebt. Die konkrete Zahl der Stellplätze ist noch in Abstimmung.
Frage 8:
Welche Leit- und Sicherungstechnik wird auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke zum Einsatz kommen, und
welche Zugfolgezeiten wird sie ermöglichen?
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Frage 9:
Welche #Baumaßnahmen wären notwendig, damit auf der Strecke im Hinblick auf die dringend notwendige
Verkehrswende und das erklärte Ziel der Verdopplung des Schienenverkehrs ein 30-Minuten-Takt mit Option
auf 15-Minuten-Takt ermöglicht wird? Was würden diese Maßnahmen grob geschätzt kosten?
Antwort zu 8 und 9:
Die Strecke wird entsprechend der bestehenden Infrastruktur mit Signalen und
Punktförmiger #Zugbeeinflussung (PZB) ausgestattet. Die #Zugfolge ergibt sich auf der
eingleisigen Strecke im Wesentlichen aus den Abständen der Begegnungsstellen, also
zweigleisigen Stellen, an denen Züge aneinander vorbeifahren können und die in der Regel
in den Bahnhöfen verortet sind (Kreuzungsbahnhöfe). Diese sind so angeordnet, dass im
Zielzustand ein 30-Minuten-Takt erreicht und zusätzlich ein ergänzender Güterzug
verkehren kann. Dieser 30-Minuten-Takt wurde aufgrund der Fahrgastprognosen und der
Infrastrukturengpässe im Knoten Gesundbrunnen in der EBWU (siehe Antwort zu der Frage
2) als Zielzustand nach Gesundbrunnen angenommen. Die Infrastrukturplanung, etwa die
Herstellung potenzieller Kreuzungsbahnhöfe in den Bereichen #Rosenthal, #Schildow oder
#Mühlenbeck geht daher von dieser Annahme aus. Ein 15-Minuten-Takt wurde daher nicht
weiter untersucht. Hierfür erforderliche Ausbauten können weder benannt noch finanziell
abgeschätzt werden.
Frage 10:
Warum werden diese notwendigen Maßnahmen für dichteren Taktverkehr jetzt nicht umgesetzt, da doch ein
späterer Umbau erhebliche verlorene Kosten nach sich ziehen würde? Wird wenigstens jetzt sichergestellt,
dass ein späteres Nachrüsten der Strecke für dichteren Takt und Einsatz elektrischer Fahrzeuge
(abschnittsweise oder komplett mit Oberleitung) kostengünstig möglich ist?
Antwort zu 10:
Wie zu der Frage 9 ausgeführt, ist von einem Zielzustand im 30-Minuten-Takt nach Berlin
Gesundbrunnen auszugehen. Infrastrukturmaßnahmen für einen dichteren Zugtakt sind
nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folglich nicht zu rechtfertigen.
Als Ersatz für die heutigen #Dieselfahrzeuge wird aktuell der Einsatz von
#Wasserstofffahrzeugen vorbereitet.
Frage 11:
Wird beim Bau des neuen Bahnsteigs der Heidekrautbahn in Wilhelmsruh genügend Platz für den späteren
zweigleisigen elektrifizierten #Wiederaufbau der #Nordbahn Wilhelmsruh – Hohen Neuendorf gelassen?
Antwort zu 11:
Der Bahnsteig in Berlin-Wilhelmsruh wird entsprechend der bereits vorliegenden
Planfeststellung realisiert. Diese hat die Fläche der Nordbahn in Richtung Hohen Neuendorf
berücksichtigt. Die konkreten Anforderungen für den Wiederaufbau der Nordbahn sind auf
Grundlage der dann geltenden Rechtsgrundlagen zu prüfen.
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Frage 12:
Welchen Stand haben die Planungen für den Wiederaufbau der Strecke Berlin-Gesundbrunnen –
Wilhelmsruh, welche Planungsschritte sollen wann bis zur Wiederinbetriebnahme erfolgen? Wird diese
Strecke gleich zweigleisig und mit Oberleitung versehen wieder aufgebaut? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 12:
Für den Abschnitt der Nordbahn bis Berlin-Wilhelmsruh ist die Grundlagenermittlung
abgeschlossen. Die #Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung ist in Abstimmung. Unter
Ansatz üblicher Planungszeiträume ergeben sich folgende, unverbindliche Zielstellungen
für die nachstehenden Planungsschritte: Beginn der Planungsphase ab 2021, Beginn der
Genehmigungsphase ab 2024, Beginn der Ausführung ab 2027, Inbetriebnahme ab 2030.
Entsprechend der Ergebnisse der EBWU soll der Abschnitt Berlin Gesundbrunnen –
#Schönholz #zweigleisig und der Abschnitt Schönholz – Wilhelmsruh je nach Fahrplanvariante
ein- oder zweigleisig ausgebaut werden. Die Errichtung einer #Oberleitung ist von Berlin
Gesundbrunnen bis Schönholz im Zusammenhang mit der Errichtung einer #Abstellanlage
für den #Fernverkehr geplant. Im weiteren Verlauf bis Wilhelmsruh soll eine Oberleitung
planerisch berücksichtigt werden, so dass eine Nachrüstung bei entsprechendem Bedarf
möglich wäre. Durch den angedachten Einsatz von Wasserstofffahrzeugen besteht hierfür
aktuell kein Bedarf.
Frage 13:
Ist es zulässig, dass die für den Einsatz auf der Heidekrautbahn zunächst vorgesehenen Fahrzeuge, die mit
#Wasserstoff-Brennstoffzellen betrieben werden, den Berliner #Nord-Süd-Tunnel befahren?
Antwort zu 13:
Gemäß einer Studie im Raum Leipzig zum Einsatz von Wasserstoffzügen im City-Tunnel
Leipzig könnte ein Einsatz von Wasserstoffzügen in Tunneln grundsätzlich möglich sein.
Aufgrund der hohen Belastung des Berliner Nord-Süd-Tunnels – insbesondere nach
Inbetriebnahme der Dresdener Bahn und des weiteren Ausbaus des Fernverkehrs gemäß
Deutschlandtakt – ist ein planmäßiger Einsatz dieser Triebwagen im Nord-Süd-Tunnel aus
Kapazitätsgründen allerdings nicht sinnvoll und daher auch nicht vorgesehen.
Frage 14:
Wie verläuft derzeit die Abstimmung zwischen der #Niederbarnimer Eisenbahn und der Berliner #S-Bahn? Wie
plant der Senat, die Taktungen der Heidekrautbahn der (NEB) und der nördlichen S-Bahnlinie in Zukunft
besser miteinander zu verschränken und die Kommunikation zwischen beiden Verkehrsunternehmen zu
sichern, so dass beispielsweise bei geringfügigen Verspätungen ein zeitnahes Umsteigen zwischen den
Verkehrsmitteln dennoch gewährleistet ist?
Antwort zu 14:
Die Koordinierung der Fahrpläne der jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgt im Rahmen
der Bestellung der Jahresfahrpläne durch die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
(VBB GmbH). Dabei müssen auch die jeweiligen Anforderungen des Zugbetriebes mit
beachtet werden, die keine beliebigen Zeitlagen ermöglichen. Schon heute werden
möglichst gute Anschlüsse in Berlin-Karow angeboten. Künftig soll auch in BerlinWilhelmsruh eine Verknüpfung mit der S-Bahn erfolgen.
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Operative Abstimmungen im täglichen Verkehr erfolgen direkt zwischen den Leitstellen der
NEB und der S-Bahn Berlin. Dabei sind auch die möglichen Folgewirkungen auf die
jeweiligen Netze zu berücksichtigen, da die Zugfahrten sowohl auf dem eingleisigen Netz
der NEB als auch im eng verflochtenen Netz der Berliner S-Bahn erhebliche Auswirkungen
auf andere Zugfahrten haben können.
Frage 15:
Wie stellt der Senat sicher, dass die NEB in Zukunft auch die #Stammstrecke der Heidekrautbahn zuverlässig
in der geplanten Taktung bedienen kann und Zugausfälle, etwa durch Personal- oder Fahrzeugmangel,
vermieden werden?
Antwort zu 15:
Die Verkehrsverträge sehen Regelungen zur Minderung von Zahlungen bei Zugausfällen
oder Verspätungen vor, so dass für die jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen Anreize
zur Sicherstellung eines zuverlässigen und pünktlichen Verkehrs bestehen.
Berlin, den 29.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Straßenbahn: Jetzt kommt mal zum Punkt! Die Berliner Verkehrsbetriebe führen im Bereich der Landsberger Allee zwischen Petersburger Straße und Mollstraße …, aus BVG
Die Berliner Verkehrsbetriebe führen im Bereich der #Landsberger Allee zwischen #Petersburger Straße und #Mollstraße mehrere #Gleisbauarbeiten durch.
Am #Verkehrsknotenpunkt SEZ werden die Weichenanlagen erneuert und die Schwellen sowie Schienen ausgetauscht. Des Weiteren wird in der #Langenbeckstraße eine neue #Gleisschleife eingebaut, um ein weiteres #Aufstellgleis in Betrieb nehmen zu können.
Von Montag, den 10. Mai 2021 bis Montag, den 24. Mai 2021 ist die #Straßenbahnlinie #M6 auf allen Fahrten und die Linien #M5 und #M8 auf ihren Verstärker-Fahrten unterbrochen. Die übrigen Fahrten der M5 und M8 werden über Danziger Straße umgeleitet. Für alle drei Linien sind #barrierefreie Busse zwischen Oderbruchstraße und Mollstraße/Otto-Braun-Straße sowie Oderbruchstraße und Landsberger Allee/Petersburger Straße im Einsatz.
Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG FahrInfo-App, auf BVG.de, im BVG-navi sowie an den Aushängen vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
BVG-Pressestelle
Tel. +49 30 256-27901
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U-Bahn: Kreuzberg und Friedrichshain wieder vereint Es ist vollbracht – rund ein Jahr hat die BVG an der ältesten U-Bahnstrecke Deutschlands …, aus BVG
Es ist vollbracht – rund ein Jahr hat die BVG an der #ältesten #U-Bahnstrecke Deutschlands in Kreuzberg intensiv gearbeitet. Die #Gleis-; #Strom- und #Brückenanlagen am #Hochbahnviadukt der #U1 und #U3 wurden einer umfangreichen #Sanierung unterzogen.
In den letzten zwölf Monaten hatten die Bauleute ordentlich zu tun: Eine neue sogenannte Feste #Fahrbahn auf ca. 1.000 Meter Gleislänge mit zwei #Weichen wurde eingebaut, das #Stahltragwerk des U-Bahnviaduktes umfangreich saniert und zusätzliche Fundamente an #Viaduktstützen im Bereich Skalitzer Straße hergestellt. Zwischen #Schlesischem Tor und #Oberbaumbrücke erhielten die neuen Gleisanlagen auch einen neuen #Schotteroberbau mit elastischen #Dämmmatten und neuartigen #Kunststoffschwellen.
Der Fahrbahnbereich erhielt zudem einen neuen #Korrosionsschutz. Neben Geländern, Kabelkanälen sowie Kabelanlagen für #Bahnstrom, wurden auch die #Zugsicherung und Kommunikation sowie #Entwässerungsanlagen des Viaduktes erneuert.
Nach den Osterferien rollen die Züge
Ab dem 12. April 2021 stehen die U-Bahnlinien U1 und U3 für Fahrgäste wieder, wie geplant, zur Verfügung. Wie bereits angekündigt, wird der U-Bahnhof #Schlesisches Tor in Fahrtrichtung Warschauer Straße vom 12. April bis 22. April 2021 jedoch noch nicht angefahren. Grund sind ausstehende Asphaltarbeiten auf dem Bahnsteig, die in Folge der winterlichen Witterungsverhältnisse noch nicht abgeschlossen sind.
„Mit der #Wiederinbetriebnahme der Hochbahn ist die Strecke zwischen Gleisdreieck und Oberbaumbrücke weitgehend fit für die nächsten Jahrzehnte“, sagt U-Bahnbauchef Uwe #Kutscher. „Wir freuen uns besonders, dass der gesetzte Zeitrahmen sowie Kostenrahmen von rund 36 Millionen Euro für die #Streckenerneuerung seit 2018, trotz der schwierigen Randbedingungen, eingehalten werden konnte. Natürlich gehen der #barrierefreie Ausbau am U-Bahnhof Schlesisches Tor und #Görlitzer Bahnhof sowie #Instandsetzungsmaßnahmen an den U-Bahnhöfen in den kommenden Jahren wie geplant weiter.“
Die Großmaßnahme in Zahlen
2220 Meter Fahrschienen wurden aus- und eingebaut und 1400 Meter Stromschienen erneuert. Rund 2130 Schwellen wurden ausgebaut, 2300 Tonnen Schotter entsorgt und 800 Tonnen gereinigt wiederverwendet. Tausende Meter Kabel wurden neu verlegt; ca. 410 Tonnen neue Stahlkonstruktionen wurden montiert. Ein neuer Korrosionsschutz wurde an über 11.300 Quadratmetern Fläche hergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
BVG-Pressestelle
Tel. +49 30 256-27901
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U-Bahn in Berlin: Das sind die Einschränkungen bei der BVG, aus Berliner Morgenpost
https://www.morgenpost.de/berlin/article231263810/BVG-U-Bahn-Berlin-Sperrungen-Einschraenkungen-Bauarbeiten-Sanierungen.html
Mit dem Jahreswechsel beginnen bei der BVG eine Reihe von #Einschränkungen im #U-Bahnnetz. Grund sind #Sanierungen und neue #Aufzüge.
Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen sich im Januar auf eine Reihe von Einschränkungen im U-Bahnnetz einstellen. Neben den in Steglitz nach dem Brand am Wochenende notwendig gewordenen Arbeiten kommt es auch auf einer Reihe anderer Strecken zu #Baustellen. Grund ist dabei neben #Sanierungsarbeiten vor allem der #barrierefreie Ausbau der Stationen, wie das Landesunternehmen mitteilte.
Unter anderem auf der jahrelangen Großbaustelle am U-Bahnhof #Bismarckstraße werden im Zuge der #Grundinstandsetzung seit Montag wieder Sperrungen nötig. Um die Bahnsteige zu sanieren, durchfahren die Züge der Linie #U2 in Richtung Ruhleben den Kreuzungsbahnhof bis Sonntag, 10. Januar, ohne Halt.
Ebenfalls seit Montag und bis zum 25. April besteht am U-Bahnhof #Bayerischer Platz kein Halt der #U7 in Richtung Rudow. In den kommenden rund dreieinhalb Monaten baut die BVG dort einen #Aufzug ein und überarbeitet zugleich den dortigen Bahnsteig.
Ab der kommenden Woche geht es mit den Einschränkungen am U-Bahnhof …
Straßenbahn: Das sehen wir uns gleis mal an Sicherheit und Zuverlässigkeit stehen bei der BVG an oberster Stelle., aus BVG
Sicherheit und Zuverlässigkeit stehen bei der BVG an oberster Stelle. Dazu gehört auch, #Straßenbahngleise regelmäßig zu inspizieren und zu warten. So wie am kommenden Wochenende auf der Linie #M1, in den Bereichen Kastanienallee und Friedrichstraße. Um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten in den Nächten von Freitag, den 18. auf Samstag, den 19. September, zwischen 1 und 5 Uhr und Samstag, den 19. auf Sonntag, den 20. September, zwischen 1 und 7 Uhr erledigt.
In dieser Zeit können daher auf der gesamten Linie M1 keine Züge fahren. #Barrierefreie Busse verkehren in beiden Nächten zwischen Am Kupfergraben und Schillerstraße.
(Zu den nächtlichen Einschränkungen auf der M1 beachten Sie bitte auch die Bauarbeiten in Höhe Breite Straße aus der Pressemitteilung vom 11. September).
—–
Mit freundlichen Grüßen
BVG-Pressestelle
Tel. +49 30 256-27901
U-Bahn + S-Bahn + Straßenverkehr: Verkehr in Reinickendorf, aus Senat
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Frage 1:
a: Wie hoch ist aktuell die durchschnittliche werktägliche #Verkehrsbelastung auf der Autobahnstrecke der
#A111 zwischen Landesgrenze Brandenburg und Autobahndreieck Charlottenburg (jeweils pro
Fahrtrichtung)?
b: Wie hat sich die Verkehrsbelastung auf der A111 im o.g. Abschnitt seit 1990 entwickelt?
c: Wie wird die weitere Entwicklung der Verkehrsbelastung im o.g. Abschnitt vom Berliner Senat
prognostiziert?
Antwort zu 1 a bis 1 c:
Die aktuellen Werte für den durchschnittlichen täglichen Verkehr an Werktagen (DTVw)
stammen aus der Verkehrsmengenkarte 2014 und werden stets als Querschnittswert
angegeben. Ursprünglich war die Veröffentlichung der Verkehrsmengenkarte 2019 für den
Herbst 2020 geplant. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie verzögert sich leider die
Bearbeitung. Eine verlässliche Prognose zur Veröffentlichung der #Verkehrsmengenkarte
kann derzeit leider nicht gegeben werden.
Für die BAB 111 liegen je nach Abschnitt und Jahr unterschiedliche Datensätze vor. Die
Daten für die Jahre 1993 bis 2014 (DTVw) stammen von der Berliner
#Straßenverkehrszählung, siehe nachstehende Tabelle. Die prognostizierte Entwicklung
der Verkehrsbelastung wird für das Jahr 2030 ebenfalls in der u.s. Tabelle angegeben.
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DTVw = [Kfz/24h] alle Werktage Montag bis Donnerstag außerhalb der Ferienzeiten
* in Abhängigkeit von der Häufigkeit von Einschränkungen des Betriebsablaufes im Bereich des Flughafen-Tunnels
Abschnitt BAB 111 1993 1998 2005 2009 2014 Prognose 2020
DTVw
Landesgrenze BE/BB –
Anschlussstelle (AS)
Schulzendorfer Straße
31.400 41.500 49.200 48.200 50.100 54.000
AS Schulzendorfer Straße –
AS Waidmannsluster Damm 46.300 57.300 64.600 63.200 66.600 68.600
AS Waidmannsluster Damm –
AS Holzhauser Straße 66.800 79.100 88.600 86.600 81.900 87.700
AS Holzhauser Straße – AS
Kurt-Schumacher -Platz 84.000 92.100 101.200 97.900 94.500 97.200
AS Kurt-Schumacher-Platz –
AS Eichborndamm 76.000 87.300 96.100 93.200 90.000 *
AS Eichborndamm – AS Am
Festplatz 76.000 90.500 96.100 87.500 87.900 98.600
AS Am Festplatz – AS
Saatwinkler Damm 121.800 132.100 138.100 125.900 127.700 143.300
AS Saatwinkler Damm – AS
Flughafen Tegel 101.800 111.600 115.800 105.300 108.900 119.800
AS Flughafen Tegel – AS
Heckerdamm 147.100 131.600 137.500 112.600 134.500 127.000
AS Heckerdamm – AS JakobKaiser-Platz 113.900 83.500 102.200 85.000 101.200 100.000
3
Frage 1d:
Wie wird die Prognose in die Planungen für die #Sanierung einbezogen?
Antwort zu 1 d:
Die Planungen für die Sanierung der A 111 erfolgen auf Grundlage der Verkehrsprognose
des Landes Berlin für den Prognosehorizont 2030.
Frage 2 a:
Im Jahr 2011 wurde der Beginn der Sanierung der Autobahn 111 zwischen Landesgrenze Brandenburg und
AD Charlottenburg auf das Jahr 2014 terminiert. Das ist bis heute – Juni 2020 – nicht passiert. Wieso?
Frage 2 b:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 29. September 2017 (AGH-Drs. 18/12380) wurde in Aussicht
gestellt, dass bis Mitte 2018 ein integriertes Verkehrs- und Baukonzept für die A111 entstehen soll. Wie ist
der aktuelle Stand? Was sieht das Konzept im Detail vor?
Antwort zu 2 a und 2 b:
Es wird auf die Antworten, jeweils zu Frage 1, zu den Schriftlichen Anfragen des
Abgeordnetenhauses – Drs. 18/12380 (29.09.2017) und AGH-Drs. 18/17607 (21.01.2019)
– verwiesen.
Da durch die angespannte Personalsituation in der Abteilung Tiefbau und die damit
verbundene erforderliche Projektpriorisierung die Planung der Maßnahme in der
Vergangenheit nicht fortgeführt werden konnte, hat die damalige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung (jetzt Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) nach dem
Beitritt des Landes Berlin zur #DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau
GmbH die Gesellschaft im Mai 2015 mit der Planung, der Betreuung des
Planfeststellungsverfahrens, dem ggf. notwendigen Grunderwerb und der
Baudurchführung (Bauvorbereitung und Bauüberwachung) für die grundhafte
Erneuerung/Instandsetzung der A111 ab der Landesgrenze Brandenburg bis zum AD
Charlottenburg einschließlich der Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt.
Mit Dienstleistungsvertrag vom 11.05.2015 wurde die DEGES vom Land Berlin mit der
Planung und Realisierung der grundhaften Erneuerung/Instandsetzung der A 111 ab der
Landesgrenze Brandenburg bis zum Autobahndreieck (AD) Charlottenburg einschließlich
der Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt. Im Zuge dieser komplexen Planungs- und
Bauaufgabe wurde durch die DEGES ein integriertes Verkehrs- und Baukonzept
(„Masterplan Bauen und Verkehr“) erarbeitet und Ende 2018 den zuständigen Stellen des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgestellt. Es ist vorgesehen, auf
Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes die Planungsleistungen für die
Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Erstellung eines Bauwerkserhaltungsentwurfes
auszuschreiben.
Frage 2 c:
Sind im Vergleich zum 2017 dargestellten Maßnahmenkatalog (AGH-Drs. 18/1238) mittlerweile weitere
Maßnahmen geplant?
4
Antwort zu 2 c:
Der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 29.09.2017 (AGH-Drs. 18/12380)
dargestellte Maßnahmenkatalog hat weiterhin Bestand und wird im Zuge der
weiterführenden Planungsleistungen konkretisiert.
Frage 2 d:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 29. September 2017 (AGH-Drs. 18/12380 S.1) wurde
mitgeteilt, dass erste Baumaßnahmen „voraussichtlich nicht vor 2021“ stattfinden sollen. In der Antwort auf
die Schriftliche Anfrage vom 21. Januar 2019 (AGH-Drs. 18/17607 S.2) wurden „erste Bauarbeiten auf der A
111 frühestens in 2022“ in Aussicht gestellt. Wie erklären Sie den Verzug, wie ist der aktuelle Stand und wie
sieht der aktuelle Zeitplan aus?
Antwort zu 2 d:
Auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes werden derzeit die
Planungsleistungen für die im Konzept ermittelten Sanierungsmaßnahmen
ausgeschrieben. Die ersten Planungsleistungen im Bereich der Verkehrsanlagen werden
demnach ab Juli 2020 erbracht. Erste Baumaßnahmen in einzelnen
Sanierungsabschnitten werden nach derzeitigem Stand in 2023 stattfinden. Bei dieser
Angabe sind die aktuellen zeitlichen Abstimmungen zu den tangierenden
Sanierungsmaßnahmen der S25 und der U6 berücksichtigt.
Frage 2 e:
Im Jahr 2017 wurden die Kosten auf rund 750 Mio. Euro geschätzt (AGH-Drs. 18/12380 S.2) im Jahr 2019
bereits auf 870 Mio. Euro (AGH-Drs. 18/17607 S.2). Wie hoch werden die Kosten für die Sanierung der
A111 zwischen Landesgrenze Brandenburg und AD Charlottenburg nach aktuellem Stand sein?
Antwort zu 2 e:
Siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 21.01.2019 (AGH-Drs. 18/17607), Antwort
zu 4.
Die auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes angegebenen geschätzten
Kosten in Höhe von rd. 870 Mio. EUR stellen auch weiterhin den aktuellen Sachstand dar.
Erst nach Erreichen einer entsprechenden Planungstiefe mit Abschluss der Vorplanung,
voraussichtlich Mitte 2021, können konkretere Aussagen zu den Kosten getroffen werden.
Frage 3:
a: Wie viele #Sperrungen entlang der #U6 gab es in den Jahren 2010 bis 2020 zwischen #Alt-Tegel und dem
Bahnhof Friedrichstraße?
b: Wie lange dauerten diese Sperrungen?
c: An wie vielen Tagen erfolgten die Sperrungen nicht während der Berliner Schulferien?
d: Was waren wie Gründe für die Sperrungen?
5
Antwort zu 3 a bis 3 d:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„2010
a) 01.03. bis 12.03.2010: Eingleisiger Betrieb U- Bhf Seestraße – U-Bhf Reinickendorfer
Straße, So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 12 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleis -und Weichenerneuerung U-Bhf Wedding, Teil 1
a) 14.03. bis 01.04.2010: Pendelbetrieb U-Bhf Seestraße – U-Bhf Reinickendorfer Straße,
So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 15 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleis -und Weichenerneuerung U-Bhf Wedding, Teil 2
a) 05.04. bis 11.06.2010: Ersatzverkehr U-Bhf Leopoldplatz – U-Bhf Naturkundemuseum,
Linksfahrbetriebe U-Bhf Naturkundemuseum/ U-Bhf Friedrichstraße / U-Bhf Französische
Straße, So- Do, ab 22:00 Uhr
b) 50 Tage
c) innerhalb Ferien 05.04.-10.04.2010
d) Tunnelsanierung U-Bhf Reinickendorfer Straße – U-Bhf Schwartzkopffstraße
a) 23.04. bis 26.04.2010 durchgehend: Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz – UBhf Leopoldplatz
b) 5 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Weichenrückbau U-Bhf Seestraße
a) 08.08. bis 03.09.2010: Linksfahrbetrieb U-Bhf Alt-Tegel – U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz,
Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz – U-Bhf Leopoldplatz
b) 20 Tage
c) 10 Tage in den Ferien
d) Gleisbauarbeiten, Teil 1
a) 05.09. bis 08.10.2010: Linksfahrbetrieb U-Bhf Alt-Tegel – U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz,
Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz – U-Bhf Leopoldplatz
b) 30 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleisbauarbeiten, Teil 2
2011
a) 03.04. bis 29.07.2011: Pendelbetrieb U-Bhf Hallesches Tor – U-Bhf Platz der
Luftbrücke, So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 85 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Bahnhofssanierung U-Bhf Mehringdamm, Teil 1
6
2012
a) 02.01. bis 27.04.2012: Pendelbetrieb U-Bhf Hallesches Tor – U-Bhf Platz der
Luftbrücke, So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 78 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Bahnhofssanierung U-Bhf Mehringdamm, Teil 2
a) 27.04. bis 30.04.2012: Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher -Platz – U-Bhf Wedding,
durchgehend
b) 4 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Weichenerneuerung U-Bhf Seestraße
a) 01.05. bis 08.06.2012: Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz – U-Bhf Wedding,
So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 35 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleisbauarbeiten
a) 30.06. bis 01. 07.2012: Linksfahr -und Pendelbetriebe zwischen U-Bhf
Schwartzkopffstraße und U-Bhf Hallesches Tor, Bus 147 von U-Bhf Friedrichstraße – UBhf Stadtmitte
b) 2 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) vorbereitende Arbeiten für den Neubau U-Bhf Unter den Linden
a) 01.07. bis 21.08.2012: Linksfahr -und Pendelbetriebe zwischen U-Bhf
Schwartzkopffstraße und U-Bhf Hallesches Tor, Bus 147 von U-Bhf Friedrichstraße – UBhf Stadtmitte
b) 40 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Stützenabbau und Kabelverlegung für den Neubau U-Bhf Unter den Linden
a) 22.08.2012 bis 15.09.2013: Unterbrechung U6 zwischen U-Bhf Friedrichstraße und UBhf Französische Straße, Fußweg zwischen diesen U-Bhf`n, Bus 147
b) 393 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Baugrube, Errichtung U-Bhf Unter den Linden
2013
a) 16.09. bis 17.11.2013: Pendelbetrieb U-Hallesches Tor – U-Bhf Platz der Luftbrücke,
So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 50 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Gleisbau -und Weichenerneuerung U-Bhf Mehringdamm – U-Bhf Hallesches Tor
7
2014
a) 30.03. bis 25.04.2014: Pendelbetrieb U-Bhf Hallesches Tor – U-Bhf Platz der
Luftbrücke, So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 25 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Weichenerneuerung U-Bhf Mehringdamm, Teil 1
a) 25.04. bis 28.04.2014: Pendelbetrieb U-Bhf Hallesches Tor – U-Bhf Platz der
Luftbrücke, durchgehend
b) 3Tage
c) 1 Abend in den Ferien
d) Weichenerneuerung U-Bhf Mehringdamm, Teil 2
a) 10.03. bis 24.03.2014: Zugmeldeverfahren U-Bhf Friedrichstraße – U-Bhf Kochstraße
b) 13 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Umbau Signalanlage Neubau U-Bhf Unter den Linden
a) 14.07. bis 25.08.2014: Linksfahrbetriebe U-Bhf Alt-Tegel – U-Bhf Holzhauser Straße –
U-Bhf Otisstraße – U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz (ausgedünnter Takt)
b) 35 Tage
c) in den Ferien
d) Dichtungsarbeiten an den Bauwerken U-Bhf Otisstraße und U-Bhf Scharnweberstraße
2015
a) 14.01. bis 19.01.2015: Pendelbetrieb U-Bhf Hallesches Tor – U-Bhf Platz der
Luftbrücke, durchgehend
b) 5 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Weichenerneuerung U-Bhf Mehringdamm
a) 30.03. bis 02.04.2015: Linksfahrbetriebe U-Bhf Alt-Tegel – U-Bhf Holzhauser Straße /
U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz (ausgedünnter Takt)
b) 4 Tage
c) in den Ferien
d) Gleisstopfarbeiten Gleis 1
a) 07.04. bis 10.04.2015: Linksfahrbetriebe U-Bhf Alt-Tegel – U-Bhf Holzhauser Straße /
U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz (ausgedünnter Takt)
b) 4 Tage
c) in den Ferien
d) Gleisstopfarbeiten Gleis 2
a) 03.05. bis 26.06.2015: Ersatzverkehr U-Bhf Stadtmitte – U-Bhf Platz der Luftbrücke, SoDo, ab 22:00 Uhr
b) 40 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleisbauarbeiten
8
2016
a) 05.02. bis 22.04.2016: Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz – U-Bhf Wedding,
So-Do, ab 22:00 Uhr
b) 54 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Gleisbauarbeiten
a) 02.08. bis 04.08.2016: 4-Wagen-Züge U6 ab 20:00 Uhr
b) 3 Tage
c) in den Ferien
d) Aufzugseinbau U-Bhf Hallesches Tor
2017
a) 16.01. bis 29.01.2017: Ersatzverkehr zwischen U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz und UBhf. Wedding, durchgehend
b) 14 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleis- und Weichenerneuerung U-Bhf. Seestraße
a) 04.11. und 11.11.2017: eingleisiger Betrieb im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zwischen U-Bhf. Alt-Tegel und U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz
b) 2 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Sondierungsarbeiten am Dammbauwerk zwischen U-Bhf. Borsigwerke und U-Bhf. KurtSchumacher-Platz
2018
a) 03.05. bis 06.05.2018: Pendelbetrieb zwischen U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz und UBhf. Seestraße, durchgehend
b) 4 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Gleisumbau U-Bhf. Seestraße und Beginn der Grundsanierung des U-Bahnhofes
a) 22.07. bis 18.10.2018 (Unterbrechung der Arbeiten am 02. und 03.10.2018):
eingleisiger Betrieb zwischen U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz und U-Bhf. Seestraße (So bis
Do, 22:00 Uhr bis Betriebsschluss), Umsteigen auf Seestraße und Kurt-Schumacher-Platz
erforderlich
b) 63 Tage
c) Sommerferien bis 17.08.2018, daher an 43 Tagen außerhalb der Ferien
d) Gleisbauarbeiten zwischen U-Bhf. Seestraße und U-Bhf. Afrikanische Straße im Gleis 2
Richtung Alt-Tegel
a) 24.11. und 25.11.2018: eingleisiger Betrieb zwischen U-Bhf. Alt-Tegel und U-Bhf. KurtSchumacher-Platz im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
b) 2 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Sondierungsarbeiten am Dammbauwerk U-Bhf. Borsigwerke und U-Bhf. KurtSchumacher-Platz
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2019
a) 27.04. und 28.04.2018: Eingleisiger Betrieb U-Bhf Alt-Tegel – U-Bhf Kurt-SchumacherPlatz (20 Min.-Takt)
b) 2 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Sondierung Damm und Bewuchsbeseitigung
a) 17.03. bis 24.05.2019: Ersatzverkehr U-Bhf Kurt-Schumacher-Platz – U-Bhf
Leopoldplatz, So-Do ab 22:30 Uhr
b) 50 Tage
c) teilweise in den Ferien
d) Gleiserneuerung
a) 03.11. bis 13.12.2019: Pendelbetrieb U-Bhf Schwartzkopffstraße – U-Bhf Stadtmitte,
So-Do ab 22:00 Uhr
b) 30 Tage
c) außerhalb der Ferien
d) Vorprüfung Zugsicherung
2020 (geplant)
a) 12.10.-26.10.2020: kombinierte Betriebsführung mit
Linksfahren/Pendelbetrieb/Taktausdünnung/tw. Ersatzverkehr U-Bhf Wedding – U-Bhf
Naturkundemuseum und U-Bhf Stadtmitte – U-Bhf Hallesches Tor, Ersatzverkehr U-Bhf
Naturkundemuseum – U-Bhf Stadtmitte
b) 15 Tage
c) während der Ferien
d) Prüfung und Inbetriebnahme Zugsicherung in Verbindung mit kommender
Inbetriebnahme U-Bhf Unter den Linden (oben)“
Frage 3 e:
2017 wurde die Realisierung der Sanierung der U6-Trasse zwischen Alt-Tegel und Kurt-Schumacher-Platz
für die Jahre 2020 und 2021 angegeben (AGH-Drs. 18/12380 S. 3). 2019 wurde mitgeteilt, dass die
Sanierung um Frühjahr 2021 beginnt (AGH-Drs. 18/17610). Wie kommt es zu diesem Verzug und wie ist der
aktuelle Stand?
Antwort zu 3 e:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Zuge der planerischen Bearbeitung der #Dammsanierung U6 wurden durch die Berliner
Verwaltung umfangreiche zusätzliche Auflagen im Hinblick auf Denkmalschutz- sowie
Umweltbelange erteilt (zusätzliche Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungen über
mehrere Vegetationsperioden etc.). Dies führte zu einer deutlichen Verlängerung der
Vorbereitungsphase. Derzeit läuft ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren.
Im Hinblick auf eine Vermeidung einer parallelen Sperrung sowohl der U6 als auch der
#S25 im Bezirk Reinickendorf ist ein Baustart der Dammsanierung frühestens im
November/Dezember 2021 vorgesehen.“
10
Frage 3 f:
2019 wurde eine Bauzeit von 20 Monaten für die Sanierung der U6-Trasse zwischen Alt-Tegel und KurtSchumacher-Platz veranschlagt (AGH-Drs. 18/17610). Wie lange wird die Baumaßnahme nach aktuellem
Stand andauern?
Antwort zu 3 f:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Zeitdauer der Baumaßnahme (Zeitraum der Betriebsunterbrechung) liegt nach
aktuellen Erkenntnissen weiterhin bei 20 Monaten.“
Frage 4 a:
2017 wurde die Erweiterung und Überdachung des Ausgangs I/1 am U-Bhf. Alt-Tegel und die Schließung
des Ausgangs I/3 für 2018/2019 terminiert (s. AGH-Drs. 18/12380). Das ist nicht geschehen. Was sind die
Gründe dafür und wann wird diese Maßnahme umgesetzt?
Antwort zu 4 a:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Das erforderliche Genehmigungsverfahren hat einen längeren Zeitraum in Anspruch
genommen als ursprünglich geplant. Die Sperrung des Ausgangs I/1 (Ausgang vor C&A)
ist zudem zeitlich mit der geplanten Sperrung der Dammsanierung gekoppelt. Ein zu
früher Baubeginn würde zu vermeidbaren Belastungen der umsteigenden Fahrgäste
führen. Derzeit ist die Sperrung dieses Zugangs vsl. ab Frühjahr 2021 vorgesehen.“
Frage 4 b:
Wird der in die Jahre gekommene U-Bahnhof Alt-Tegel im Zuge der Gesamtsanierung optisch aufgewertet?
Antwort zu 4 b:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der U-Bhf. #Alt-Tegel steht unter #Denkmalschutz. Somit sind zeitgemäße Verbesserungen
des Erscheinungsbildes nur bedingt möglich. Im Zeitraum der Vollsperrung sollen jedoch
Bauwerksschäden z. B. an den Treppenanlagen saniert werden.“
Frage 4 c:
Die U-Bahnhöfe Borsigwerke und Holzhauser Straße sollten „voraussichtlich im Jahr 2020“ barrierefrei
ausgebaut sein (s. AGH-Drs. 18/12380 S.3). Wird der #barrierefreie Ausbau tatsächlich dieses Jahr noch
abgeschlossen? Oder gibt es hier einen erneuten Verzug?
11
Antwort zu 4 c:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der barrierefreie Ausbau der beiden U-Bahnhöfe setzt eine Vollsperrung dieser Bahnhöfe
für mind. acht Monate voraus. Demzufolge werden diese Arbeiten im Zuge der
Gesamtsperrung (2022/2023) erfolgen. Dies wurde auch in den Berichten an das
Abgeordnetenhaus kommuniziert.“
Frage 5 a:
Welche konkreten Pläne verfolgt der Senat für eine #Taktverdichtung der S25 zwischen #Hennigsdorf und
Bornholmer Straße?
Antwort zu 5 a:
Im Rahmen des Projektes „Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg
– #i2030“ wird der Korridor der #Kremmener Bahn untersucht, um eine zukunftsfähige
Infrastruktur für S- und Regionalverkehr schaffen zu können. Dabei soll zwischen
Schönholz und Tegel für die S25 ein 10-Minuten-Takt realisiert werden.
Frage 5 b:
Wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand bei „i2030“?
Antwort zu 5 b:
Das Projekt befindet sich im Stadium der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 gemäß
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)). Derzeit wird die
Trassierungsstudie für den zweigleisigen Ausbau durch die DB Netz AG erarbeitet.
Frage 5 c:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 21.01.2010 (AGH-Drs. 18/17609) wurde mitgeteilt, dass die
Finanzierungsvereinbarung für Leistungsphase 1 unterzeichnet wurde und die Weiterführung des Vorhabens
bereits zwischen den Beteiligten verhandelt wird. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand?
Antwort zu 5 c:
Nach Fertigstellung der Grundlagenermittlung soll die Finanzierungsvereinbarung mit der
DB AG zur Planung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) in 2021 abgeschlossen werden.
Frage 5 d:
Welche Anträge wurden bei der DB/S-Bahn Berlin dazu gestellt?
Antwort zu 5 d:
Es wurden keine Anträge bei der DB/S-Bahn Berlin dazu gestellt.
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Frage 5 e:
Ein ausgegebenes Ziel im Rahmen von „i2030“ ist die Ermöglichung eines 10-Minuten-Taktes zumindest
zwischen Tegel und Schönholz (AGH-Drs. 18/17609). Wann wird die S25 im 10-Minuten-Takt zwischen
Tegel und Schönholz verkehren?
Frage 5 g:
Bis Mitte 2020 sollte im Rahmen von „i2030“ die Konkretisierung des Inbetriebnahme Termins erfolgen
(AGH-Drs. 18/17609). Wie ist der aktuelle Stand?
Antwort zu 5e und 5 g:
Die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) ist noch nicht abgeschlossen und ein
Inbetriebnahmetermin wurde noch nicht ermittelt.
Frage 5 f:
Ist der zweigleisige Ausbau und 10-Minuten-Takt auf dem o.g. Streckenabschnitt noch immer „ein zentrales
Verkehrsprojekt des ÖPNV“ dem der Senat „hohe Priorität“ beimisst (AGH-Drs. 18/17609)?
Antwort zu 5 f:
Ja.
Frage 5 h: Ist die vollständige Herstellung der Infrastruktur für den angestrebten 10-Minutentakt bis zum SBahnhof Tegel zum Fahrplanwechsel 12/2026 (AGH-Drs. 18/17609) nach wie vor realistisch?
Antwort zu 5 h:
Die in der Parlamentsdokumentation hinterlegte AGH-Drs. 18/17609 führt keinen
Inbetriebnahmetermin 12/2026 auf. Ein Inbetriebnahmetermin 12/2026 ist beim
derzeitigem Stand der Planungen (Grundlagenermittlung) nicht realistisch.
Frage 6 a:
Wie wird sichergestellt, dass die Sanierung der A111, der zweigleisige Ausbau der S25 und die Sanierung
der U6-Trasse in Reinickendorf zeitlich nicht zusammenfallen?
Antwort zu 6 a:
Halbjährlich werden durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Koordinierungsrunden von ÖPNV-Großbaustellen mit den Vorhabenträgern DB Netz AG,
S-Bahn Berlin GmbH, BVG und der DEGES durchgeführt, um parallele Sperrungen
räumlich zusammenhängender Maßnahmen zu vermeiden oder ggf. die Maßnahmen
zeitlich zu entflechten.
Frage 6 b:
Was ist das Ergebnis der in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 21. Januar 2019 (AGH-Drs.
18/17607 S.2) in Aussicht gestellten „konkreten Gespräche“ zwischen Senat, BVG und Deutscher Bahn?
13
Antwort zu 6 b:
Nach Mitteilung der BVG wird der Baubeginn der Dammsanierung der U6 auf
voraussichtlich November/Dezember 2021 verschoben, sodass sich die Vollsperrung der
S25 und der U6 nicht überschneiden.
Frage 6 c:
Werden – wie in AGH-Drs. 18/17610 mitgeteilt – die Sanierungsmaßnahmen tangierender Baumaßnahmen
(hier: U6, S25, A111) gebündelt über die #VMZ Berlin koordiniert?
Antwort zu 6 c:
Nein, die Verkehrsredaktion des Landes Berlin informiert tagesaktuell über anstehende
(geplante) sowie bestehende verkehrliche Einschränkungen. Eine Koordinierung von
Baumaßnahmen erfolgt an dieser Stelle nicht.
Frage 6 d:
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 21.01.2019 (18/17610) heißt es, eine parallele Durchführung
der Baumaßnahmen (A111, S25, U6) sei durch die zentrale Aussteuerung ausgeschlossen. Ist diese
Aussage noch aktuell? Können sich die Reinickendorfer darauf verlassen?
Antwort zu 6 d:
Nach derzeitigem Stand werden die Baumaßnahmen der S25, der U6 und der A111
zeitlich nicht parallel durchgeführt.
Berlin, den 25.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz