Auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel startet 2022 das Projekt KIS’M zur Erprobung von automatisierter und vernetzter Mobilität.
Während der Arbeiten zum Umbau des ehemaligen Flughafens #Tegel hin zum #Innovationscampus „#Urban Tech Republic“ (#UTR) ergibt sich künftig auf dem Gelände des Flughafens die einzigartige Chance, neue #Mobilität in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz (KI) unter realen Bedingungen zu testen. In dem Projekt KIS’M wird ein KI-basiertes System für eine vernetzte #Mobilität erprobt, das die Herausforderungen des autonomen, fahrerlosen und bedarfsgerechten Betriebs in dynamisch wachsenden Bediengebieten bewältigen soll. Besonders wichtig ist dabei die nutzerzentrierte Umsetzung und eine gesellschaftlich akzeptierte Ziel-vorstellung der Mobilität von morgen.
Baugenehmigung liegt nun vor – Neue Gleise, neuer Bahnsteig – Barrierefreier Ausbau – Regionalverkehr von und nach Köpenick ab 2027
Mehr Bahn für #Köpenick: Die Deutsche Bahn startet im Frühjahr 2023 mit dem #Umbau des S-Bahnhofs zum S- und #Regionalbahnhof. Dafür liegt nun die #Baugenehmigung vor. Dieser #Planfeststellungsbeschluss des #Eisenbahn-Bundesamtes ist die rechtliche Voraussetzung für den Beginn der #Bauarbeiten. Ab 2027 sollen hier dann Züge des #RE1 halbstündlich, in der Hauptverkehrszeit sogar alle 20 Minuten halten.
Herr #Mikolcic, wie geht es voran mit der neuen Berliner #U-Bahn?
Sehr gut. Die ersten Wagenkästen sind in der vergangenen Woche in einem unserer osteuropäischen #Rohbau-Werke fertig lackiert worden und haben die #Güteprüfung der #BVG bestanden.
Viele #Regionalbahn-Strecken in der Region sind ausgelastet. Die Begehrlichkeiten, die vor Jahren stillgelegte #Stammbahn-Strecke wieder in Betrieb zu nehmen, werden größer. Doch die Meinungen über das Projekt sind geteilt. Von Thomas Rautenberg
Frage 1: Wie viele und welche #Bushaltestellen sollen in den Jahren 2022 und 2023 nach Plänen des Berliner Senats #barrierefrei werden (bitte nach Jahren und Bezirken getrennt angeben)? Antwort zu 1: Grundsätzlich sind die Berliner Bezirke als Straßenbaulastträger für den barrierefreien Ausbau ihrer #Haltestellen verantwortlich. Um allerdings den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beschleunigen, stellt die Senatsverwaltung für Umwelt, #Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz den Berliner Bezirken auf Anfrage Fördermittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung bereit. Der #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 formuliert darüber hinaus das Ziel, ab dem Jahr 2023 ca. 200 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei auszubauen. Zusätzlich laufen derzeit die Vorbereitungen für das Sonderprogramm „100 bedeutsamste Haltestellen“. Hier sollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vom Senat mit der Planung des barrierefreien Ausbaus der 100 relevantesten Bushaltestellen für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste beauftragt werden. 2 Frage 1a: Welche Aspekte der Barrierefreiheit werden dabei umgesetzt, bspw. Gehbeeinträchtigungen, Sehbeeinträchtigungen u.ä.? Antwort zu 1a: Im Sinne des „Design for all“ werden sowohl die Anforderungen von geh- als auch von sehbehinderten und blinden Fahrgästen berücksichtigt. Darüber hinaus profitieren auch Menschen mit Kinderwägen oder schwerem Gepäck von der barrierefreien Ausgestaltung der Haltestellen. Dabei sind Borde mit einer Höhe von 22 cm im Bereich der ersten beiden Bustüren zum Zwecke eines barrierefreien Einund Ausstiegs, sowie ein Blindenleitsystem und hindernisfreie Flächen Ausgangspunkt einer jeden Planung. Weitere Anforderungen können dem Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 Anlage 6 entnommen werden. Frage 1b: Nach welchen Kriterien wurden die Bushaltestellen ausgewählt? Frage 1c: Gibt es eine Bewertung aller Bushaltestellen nach diesen Kriterien, bspw. in Form eines Rankings Antwort zu 1b und 1c: Eine Förderzusage an den Bezirk kann erfolgen, sofern die jeweilige Bauplanungsunterlage den Anforderungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 entspricht und eine langfristige Nutzung der Haltestelle sichergestellt ist. Um eine Planungsgrundlage für das Programm „100 bedeutsamste Haltestellen“ zu schaffen, wird derzeit ein Ranking für alle Bushaltestellen Berlins in Bezug auf ihre Relevanz für mobilitätseingeschränkte Menschen erarbeitet. Dieses basiert u.a. auf betrieblichen Kennzahlen (bspw. zur Fahrgastauslastung und Umsteigemöglichkeiten), Zählungen einsteigender Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer und Meldedaten zu gehbehinderten und blinden Personen innerhalb des jeweiligen Haltestelleneinzugsgebiets. Dabei wurden die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen einbezogen. Berlin, den 10.02.2022 In Vertretung Markus Kamrad Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 waren geplant und wie viele sind ausgefallen? (Bitte pro Linie nach Monat und Jahr unter Angabe des Ausfallgrunds aufschlüsseln.)
Baubedingte #Fahrplanänderungen sind in der Anzahl geplanter Fahrten bereits berücksichtigt. Zugausfälle wurden entsprechend der Länge des Ausfallabschnitts anteilig berücksichtigt. Ein Zugausfall auf der halben Wegstrecke erhält somit den Wert „0,5“.
Eine Detaillierung der Angaben mit den Ausfallgründen finden Sie in der separat beigefügten Tabelle. Eine Darstellung im Text ist wegen der großen Anzahl von Zeilen und Spalten nicht sinnvoll.“
Frage 2:
Wie hoch sind die monatlichen #Fahrgastzahlen sowie die Auslastung folgender Linien: #S75, Tram #M4, #M5, #M27, und der Buslinie #256 für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021. (Bitte pro Linie nach Monat pro Jahr aufschlüsseln.)
Antwort zu 2:
Die #S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin GmbH ermittelt in größeren Abständen im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg die Nachfrage mittels verkehrswissenschaftlicher Zählungen und Befragungen in den Zügen, aufgrund des sehr hohen Aufwands letztmalig im Jahr 2018.
Die Zählergebnisse liegen dabei für den Gesamtzeitraum als hochgerechnete Werte sowie als Werte je Tagesart vor (Mo-Fr, Sa, So). Zur besseren Interpretierbarkeit der Daten werden in der beigefügten Tabelle nur die Werte je Tagart dargestellt.
Für die Linie S75 ergaben sich hieraus folgende Werte:
Tagesart
Summe Einsteiger jeTag
Mittlere Sitzplatzauslastung jeTag*
Mo-Fr (Schule)
33.400
39 %
Mo-Fr (Ferien)
27.000
33 %
Sa
15.000
20 %
So
13.000
19 %
*Bei Einsatz eines Halbzuges der BR 481“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass das Reisendenaufkommen seit März 2020 im gesamten Netz pandemiebedingt deutlich zurückgegangen ist und je nach Phase der Pandemie schwankt. Auf Basis von stichprobenartigen Beobachtungen durch die S-Bahn Berlin GmbH aus dem Januar 2022 wird die Nachfrage in der Hauptverkehrszeit netzweit zuletzt auf rund zwei Drittel des Vor-Corona-Niveaus geschätzt.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die durchschnittliche Auslastung der M4 an Schultagen Mo-Fr liegt:
2018 bei rund 20% (gesamter Betriebstag), in Spitzenzeiten (Hauptverkehrszeit) bei bis zu 65%
2019 bei rund 18,2% (gesamter Betriebstag), in Spitzenzeiten (Hauptverkehrszeit) bei bis zu 58%
2020 noch vor der Pandemie bei rund 18% (gesamter Betriebstag), in Spitzenzeiten (Hauptverkehrszeit) bei bis zu 57%
2020 im Laufe des Jahres bei rund 13,5% (gesamter Betriebstag) aufgrund der Pandemie und in Spitzenzeiten bei bis zu 40%
2021 bei weiterhin verhältnismäßig geringerer Auslastung (Pandemie) von rund 9% (gesamter Betriebstag), zu Spitzenzeiten liegt die Auslastung bei bis zu 32%
Die durchschnittliche Auslastung der M5 an Schultagen Mo-Fr liegt:
Zum Zeitpunkt 2018 hatten wir noch keine zertifizierten Zählfahrzeuge, so dass die vorliegenden vereinzelten Zählfahrten auf der Linie M5 nicht für eine Auswertung genutzt werden können und auch nicht ausreichen würden.
2019 bei rund 18% (gesamter Betriebstag), in Spitzenzeiten (Hauptverkehrszeit) bei bis zu 58%
2020 noch vor der Pandemie bei rund 16,6% (gesamter Betriebstag), in Spitzenzeiten (Hauptverkehrszeit) bei bis zu 60%
2020 im Laufe des Jahres bei rund 12% (gesamter Betriebstag) aufgrund der Pandemie und in Spitzenzeiten bei bis zu 39%
2021 bei weiterhin verhältnismäßig geringerer Auslastung (Pandemie) von rund 9,6% (gesamter Betriebstag), zu Spitzenzeiten liegt die Auslastung bei bis zu 31%
Die durchschnittliche Auslastung der Buslinie 256 an Schultagen Mo-Fr liegt:
2018 bei rund 14,8% (gesamter Betriebstag), in Spitzenzeiten (Hauptverkehrszeit) bei bis zu 70%
2019 bei rund 14,8% (gesamter Betriebstag), in Spitzenzeiten (Hauptverkehrszeit) bei bis zu 50%
2020 im Laufe des Jahres bei rund 13% (gesamter Betriebstag) aufgrund der Pandemie und in Spitzenzeiten bei bis zu 45,4%
2021 bei weiterhin verhältnismäßig geringerer Auslastung (Pandemie) von rund 10,5% (gesamter Betriebstag), zu Spitzenzeiten liegt die Auslastung bei bis zu 34,6%
Die Tramlinie M27 gibt es nicht, entsprechend konnten dafür keine Daten bereitgestellt werden.“
Frage 3:
Wie häufig kam es zu einer Überlastung der Linien Tram M4, M5, M27 und der Buslinie 256? (Bitte pro Linie nach Monat pro Jahr unter Angabe des Ausfallgrunds aufschlüsseln.)
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Anzahl der durch das Fahrpersonal (persönliche Einschätzung) angezeigten Überlastungen sind wie folgt:
Auf der M4 sind über die vier Jahre insgesamt 111 Meldungen registriert.
Auf der M5 sind über die vier Jahre insgesamt 77 Meldungen registriert.
Auf der Buslinie 256 sind über die vier Jahre insgesamt 1121 Meldungen registriert.
Die Auslastungs-Meldungen sind aufgrund des unterschiedlichen Meldeverhaltens der einzelnen Fahrer und deren subjektiver Einschätzung nur als Indikatoren für Veränderungen im Netz anzusehen.
Da die M27 keine Tramlinie ist, konnten für diese keine Daten erzeugt werden.“
Frage 4:
Ist dem Senat bekannt, ob es beim Ausfall der S75 zur Überlastung der alternativen Linien Tram M4, M5, M27 sowie der Buslinie 256 kam?
Frage 5:
Wenn ja, in welchen Fällen konnte die Überlastung der Tram M4, M5, M27 sowie der Buslinie 256 mit dem Ausfall einer geplanten Fahrt der S75 in Verbindung gebracht werden? (Bitte pro Linie nach Monat pro Jahr aufschlüsseln.)
Frage 6:
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Kapazitäten der alternativen Linien Tram M4, M5, M27 sowie der Buslinie 256 zu erhöhen?
Antwort zu 4, 5 und 6: Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BVG ist das nicht bekannt, da der BVG keine Informationen über einzelne
Ausfälle auf der Linie S75 vorliegen.“
Dem ÖPNV-Aufgabenträger ist nicht bekannt, dass es bei einzelnen Ausfällen der S75 zur Überlastung auf den Umfahrungsalternativen kam. Ergänzend ist mitzuteilen, dass die angebotenen Platzkapazitäten (Sitz- und Stehplätze) im Regelbetrieb grundsätzlich so geplant werden, dass die Auslastung der angebotenen Gesamtkapazität aus Sitzplätzen und Stehplätzen im Regelfall nicht größer als 65 % ist. Somit bestehen bei Abweichungen vom Regelbetrieb wie Mehrverkehr wegen Bauarbeiten, kurzfristige Störungen, etc. grundsätzliche Kapazitätsreserven.
Frage 7:
Welche generellen Abstimmungen gibt zwischen S-Bahn und der BVG darüber, wie bei einem Fahrtausfall S75 verfahren wird?
Frage 8:
Wie erfolgt bei einem Ausfall einer Fahrt der S75 eine zeitgleiche Absprache zwischen der S Bahn und der BVG?
Antwort zu 7 und 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Es finden keine grundlegenden Abstimmungen zwischen BVG und der S-Bahn bezüglich des Ausfalls einzelner Fahrten auf der S75 statt. Dies greift erst bei z.B. Baumaßnahmen.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Generell ist zwischen geplanten und operativen Fahrtausfällen zu unterscheiden. Bei geplanten Fahrtausfällen, die beispielsweise durch Baumaßnahmen verursacht werden und bei denen ein Ersatzverkehr mit Bussen stattfindet, erfolgt eine Abstimmung zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG. Zudem stimmt sich die von der S-Bahn Berlin GmbH mit der Erbringung von Ersatzverkehren mit Bussen beauftragte DB SEV GmbH während der Erstellung der Routen für den Ersatzverkehr mit Bussen über die Streckenführung mit der BVG ab. Die Abstimmung umfasst unter anderem die zu befahrenden Straßen, Haltestellen und ggf. Infrastruktur der BVG, die durch den Ersatzverkehr mit Bussen benutzt wird.
Bei operativen Fahrtausfällen [die nicht nur einzelne Fahrten betreffen] erstellt die S-Bahn Berlin GmbH Verkehrsmeldungen in denen auf die Verkehrsmittel der BVG verwiesen wird. Zudem wird die Leitstelle der BVG separat über die Ausfälle informiert.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass bei vollständigem Entfall der Linie S75 und absehbar längerer Dauer ein Ersatzverkehr mit Bussen (Busnotverkehr) eingerichtet wird.
In Bezug auf die Frage zu Reaktionen bei Ausfällen einer einzelnen Fahrt ist zudem anzumerken, dass das plötzliche Ausfallen einer Fahrt jederzeit und stadtweit erfolgen kann, zum Beispiel zur Versorgung eines erkrankten Fahrgastes. Auf einen derartigen Fahrtausfall erfolgt in der Regel keine Reaktion bei einem anderen Verkehrsunternehmen, da dies betrieblich und infrastrukturseitig nur mit einem enormen, unverhältnismäßigen Aufwand realisierbar wäre. Denn dafür müssten überall in der Stadt zusätzliche Betriebsreserven (Fahrzeuge und Personal) sehr kurzfristig vor Ort verfügbar sein und zudem die Infrastruktur für die Aufnahme derartiger Reserven massiv ausgebaut werden.
Frage 9:
Wie häufig kam es zu Beschwerden in Bezug auf die S75, Tram M4, M5, M27 sowie der Buslinie 256 in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021? (Bitte pro Linie nach Monat pro Jahr unter Angaben von Gründen aufschlüsseln.)
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Es kam im genannten Zeitraum zu keinen Beschwerden, die Bezug auf die S75 nehmen.“
Die S-Bahn Berlin GmbH hat zur Linie S75 die nachfolgenden Tabellen übermittelt:
Wie hoch ist die Anzahl der stationsgebundenen und stationsungebundenen #Mietfahrzeuge (PKWs und Kleintransporter), die selbständig reserviert und genutzt werden können, in Berlin nach Kenntnis des Berliner Senats?
Antwort zu 1:
Hierzu gibt es keine amtliche Statistik. Nach Angaben der Anbieter geht der Senat davon aus, dass im Juni 2021 rund 7.000 #stationsungebundene Mietfahrzeuge (Pkw und Kleintransporter) in Berlin angeboten wurden. Zur Anzahl der stationsgebundenen Fahrzeuge liegen dem Senat keine aktuellen Zahlen vor. Das Angebot wird auf rund 700 Fahrzeugen geschätzt.
Welche #Straßen, #Wege und #Plätze wurden im Sinne des „Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ in den vergangenen 12 Monaten #umgebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Bezir- ken seit Inkrafttreten des Gesetzes am 9. Februar 2021)?