barrierefrei + Bus: Welche Bushaltestellen werden barrierefrei werden?, aus Senat

Frage 1:
Wie viele und welche #Bushaltestellen sollen in den Jahren 2022 und 2023 nach Plänen des Berliner
Senats #barrierefrei werden (bitte nach Jahren und Bezirken getrennt angeben)?
Antwort zu 1:
Grundsätzlich sind die Berliner Bezirke als Straßenbaulastträger für den
barrierefreien Ausbau ihrer #Haltestellen verantwortlich. Um allerdings den
barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beschleunigen, stellt die
Senatsverwaltung für Umwelt, #Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz den Berliner
Bezirken auf Anfrage Fördermittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung bereit.
Der #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 formuliert darüber hinaus das Ziel, ab dem
Jahr 2023 ca. 200 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei auszubauen.
Zusätzlich laufen derzeit die Vorbereitungen für das Sonderprogramm „100
bedeutsamste Haltestellen“. Hier sollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vom
Senat mit der Planung des barrierefreien Ausbaus der 100 relevantesten
Bushaltestellen für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste beauftragt werden.
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Frage 1a:
Welche Aspekte der Barrierefreiheit werden dabei umgesetzt, bspw. Gehbeeinträchtigungen,
Sehbeeinträchtigungen u.ä.?
Antwort zu 1a:
Im Sinne des „Design for all“ werden sowohl die Anforderungen von geh- als auch
von sehbehinderten und blinden Fahrgästen berücksichtigt. Darüber hinaus
profitieren auch Menschen mit Kinderwägen oder schwerem Gepäck von der
barrierefreien Ausgestaltung der Haltestellen. Dabei sind Borde mit einer Höhe von
22 cm im Bereich der ersten beiden Bustüren zum Zwecke eines barrierefreien Einund Ausstiegs, sowie ein Blindenleitsystem und hindernisfreie Flächen
Ausgangspunkt einer jeden Planung. Weitere Anforderungen können dem
Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 Anlage 6 entnommen werden.
Frage 1b:
Nach welchen Kriterien wurden die Bushaltestellen ausgewählt?
Frage 1c:
Gibt es eine Bewertung aller Bushaltestellen nach diesen Kriterien, bspw. in Form eines Rankings
Antwort zu 1b und 1c:
Eine Förderzusage an den Bezirk kann erfolgen, sofern die jeweilige
Bauplanungsunterlage den Anforderungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023
entspricht und eine langfristige Nutzung der Haltestelle sichergestellt ist.
Um eine Planungsgrundlage für das Programm „100 bedeutsamste Haltestellen“ zu
schaffen, wird derzeit ein Ranking für alle Bushaltestellen Berlins in Bezug auf ihre
Relevanz für mobilitätseingeschränkte Menschen erarbeitet. Dieses basiert u.a. auf
betrieblichen Kennzahlen (bspw. zur Fahrgastauslastung und
Umsteigemöglichkeiten), Zählungen einsteigender Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer
und Meldedaten zu gehbehinderten und blinden Personen innerhalb des
jeweiligen Haltestelleneinzugsgebiets. Dabei wurden die Bezirksbeauftragten für
Menschen mit Behinderungen einbezogen.
Berlin, den 10.02.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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