Wie viele #Jelbi Standorte und Jelbi #Punkte sind für das Jahr 2025 geplant? Bitte um Auflistung nach Standort und Bezirk.
Antwort zu 1:
Das Land Berlin hat die Errichtung und den Betrieb von Jelbi-Punkten und –Stationen aktuell über zwei unterschiedliche Vorhaben beauftragt: Im Rahmen des BVG-Verkehrsvertrags werden #Mobilitätsstationen erprobt und im Rahmen eines Pilotprojektes werden #Abstellflächen als Ordnungsrahmen für #Mietfahrzeuge der #Mikromobilität pilotiert.
Wie viele Mittel standen in den vergangenen vier Jahren durch den Landeshaushalt für den Bau von #Jelbi-Punkten und -Stationen bereit (bitte nach Jahr angeben)?
Frage 2:
Wie viele Mittel aus dem Titel 52122 in Kapitel 0730 standen in den vergangenen vier Jahren für den Bau von Jelbi- Punkten und -Stationen bereit (bitte nach Jahr angeben)?
Frage 3:
Wie viele Mittel stehen im laufenden Haushalt für den Bau der Jelbi-Punkten und -Stationen bereit?
Als Ordnungsrahmen für #Mietfahrzeuge der #Mikromobilität entstehen im Berliner Zentrum mehr als 100 anbieterneutrale #Abstellflächen. Als Teil dessen wurden am Mittwoch die ersten 19 Standorte zwischen #Brandenburger Tor, #Friedrichstraße und #Potsdamer Platz fertigstellt und durch die Senatsmobilitätsverwaltung, das Bezirksamt Mitte und die BVG eröffnet. Das Projekt wird durch die #SenUMVK finanziert. Die BVG setzt es um und betreibt die Jelbi-Standorte. Bezirke, Anbieter und BVG stimmen sich eng zu den konkreten Orten ab. Die Genehmigungen der Flächen erstellen dann die Bezirke.
Wie hoch ist die Anzahl der stationsgebundenen und stationsungebundenen #Mietfahrzeuge (PKWs und Kleintransporter), die selbständig reserviert und genutzt werden können, in Berlin nach Kenntnis des Berliner Senats?
Antwort zu 1:
Hierzu gibt es keine amtliche Statistik. Nach Angaben der Anbieter geht der Senat davon aus, dass im Juni 2021 rund 7.000 #stationsungebundene Mietfahrzeuge (Pkw und Kleintransporter) in Berlin angeboten wurden. Zur Anzahl der stationsgebundenen Fahrzeuge liegen dem Senat keine aktuellen Zahlen vor. Das Angebot wird auf rund 700 Fahrzeugen geschätzt.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie viele #Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei erfasst?
Wie viele Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 als Einzelrennen und wie viel wurden als „klassische“ Autorennen von der Polizei erfasst?
Wie viele #Mietfahrzeuge waren an den Autorennen im Jahr 2018 und 2019 beteiligt?
Wie viele #Führerscheine wurden nach Autorennen in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei eingezogen?
Wie viele Autorennen wurden in Berlin im Jahr 2018 und 2019 von der Polizei erfasst?
Wie viele Verkehrsteilnehmer erlitten durch #Autorennunfälle im Jahr 2018 und 2019 in Berlin Verletzungen?
Zu 1.,2., 4., 5., 6., 7.:
Die Daten zu den Fragen 1., 2., 4., 5., 6. und 7. werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Vorkommnis I Tätigkeit
2018
2019
Polizeilich erfasste Vorgänge zum § 315d Strafgesetzbuch (verbotene Kraftfahrzeuqrennen)
279
360
Rennen mit mindestens zwei Teilnehmenden
101
107
Einzelrennen
148
253
Beteiliqte Mietfahrzeuqe
52
41
Beschlagnahmte Führerscheine
130
197
Rennen mit verursachtem Verkehrsunfall
40
46
dabei
Leichtverletzte Personen
22
22
Schwerverletzte Personen
8
9
Getötete Personen
2
0
(Stand: 9. Januar 2020)
Nach gängiger Rechtsprechung kann die Flucht vor der Polizei im Rahmen von Verfolgungsfahrten auch den Verdacht eines verbotenen #Kraftfahrzeugrennens begründen (Wertung als #Einzelrennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Wie viele Fahrzeuge waren an den Autorennen im Jahr 2018 und 2019 beteiligt?
Zu 3.:
Hierzu liegen keine validen Daten vor.
Welche #Tatörtlichkeiten wurden in Berlin für Autorennen festgestellt?
Zu 8.:
Die Tatörtlichkeiten sind in alphabetischer Reihenfolge der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Straßen, welche in mehreren Bezirken vorkommen, sind zusätzlich gekennzeichnet.
Die Polizei Berlin hat den tödlichen Verkehrsunfall in der Tauentzienstraße am 1. Fe bruar 2016 zum Anlass genommen, stadtweit ihre zielgerichteten #Verkehrsüberwachungsmaßnahmen deutlich zu intensivieren.
Bezug nehmend auf die Beantwortung der Frage 8 ist zu konstatieren, dass Rennen überall im Stadtgebiet zu registrieren sind und ein gezielter örtlicher Brennpunkt nicht gegeben ist. Zielrichtung der mobilen und stationären Maßnahmen unter Einbeziehung von zivilen Streifen und auch Videowagen ist und bleibt es, phänomenbezogene Fahrzeugführende anzuhalten und einer intensiven Verkehrskontrolle zu unterziehen. Einschreitbasis sind hierbei insbesondere der optisch-technische Zustand des Fahrzeugs sowie die Fahrweise. Dabei ist es ohne Belang, ob zuvor ein verkehrswidriges Verhalten beobachtet werden konnte, denn auch verdachtsfreie Verkehrskontrollen potentieller Mitglieder der „Raserszene“ eröffnen vielfältige abschreckende Einwirkungsmöglichkeiten.
Auf Grund des hohen Gefahrenpotentials, das illegalen Straßenrennen innewohnt, werden sämtliche Verstöße in diesem Zusammenhang restriktiv verfolgt. Die seit der Sanktionsverschärfung im Oktober 2017 gesetzlich zugelassenen Maßnahmen der Fahrzeug- und Führerscheinbeschlagnahme werden hierbei konsequent genutzt.
Über die zu diesem Phänomen speziell fortgebildeten und erfahrenen Dienstkräfte des Verkehrsdienstes hinaus sind zwischenzeitlich auch die in den Basisdiensten mit Verkehrsüberwachungsaufgaben betrauten Mitarbeitenden zielgerichtet sensibilisiert worden. Vor allem seit Einführung des § 31Sd StGB sind diese erheblich aufmerk samer und aufgeschlossener im Erkennen von Rennverläufen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund bedeutend, dass verbotene Kraftfahrzeugrennen regelmäßig entweder konspirativ oder sehr kurzfristig und auch zufällig an Orten und zu Zeiten verabredet werden, an denen eine geplante polizeiliche Feststellung unwahrscheinlich ist. Insofern bleiben solche Rennen meist Feststellungen der mobilen Streifendienste.
Die Thematik wird zudem von den Dienstkräften der Verkehrssicherheitsberatung bei ihrer Tätigkeit in Oberschulen und Oberstufenzentren angemessen aufbereitet, um potentielle Fahranfänger über die Risiken derartiger gefahrenträchtiger Fahrweisen zu sensibilisieren.