Markierungsarbeiten starten am 20.11.2023 und dauern voraussichtlich bis Jahresende
Zur Steigerung der #Verkehrssicherheit und zur Stärkung des Radverkehrs entstehen auf der #Schlesischen Straße in #Kreuzberg zwischen dem Schlesischen Tor und der Oberen #Freiarchenbrücke am #Flutgraben auf beiden Straßenseiten #geschützte#Radfahrstreifen. Sie werden auf einer Länge von etwa 750 Metern mit einer Regelbreite von 2,25 Meter beidseitig angelegt und erhalten einen 75 Zentimeter breiten Schutzstreifen zum fließenden Verkehr. Als bauliche Trennung werden sogenannte #Klebeborde mit einer Breite von 30 Zentimeter verbaut. Für mehr Sicherheit erhalten einzelne Abschnitte sogenannte #Leitboys. An Kreuzungen erhöht zudem eine rote Unterlegung des Radfahrstreifens die Sichtbarkeit.
Beim „ European Railway #Station Index“ im Jahr 2022 belegte der Bahnhof #Alexanderplatz den letzten Rang unter den getesteten deutschen Bahnhöfen. Ein #Bewertungskriterium ist dabei die #Barrierefreiheit. Darüber hinaus ist derzeit ein #Schlichtungsverfahren mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (#BMDV) für verständliche Durchsagen bei der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG anhängig.
Frage 1:
Welche U- und/ oder S-Bahn-Haltestellen verfügen nicht über
Die BVG listet die betroffenen U-Bahnhaltestellen für Teilfrage a) wie folgt auf:
U1
Görlitzer Bahnhof
U1/ U7
Möckernbrücke
U2
Hausvogteiplatz
U2
Ernst-Reuter-Platz
U2
Kaiserdamm
U2
Neu-Westend
U2
Deutsche Oper
U6
Platz der Luftbrücke
U6
Seestraße
U6
Borsigwerke
U6
Holzhauserstraße
U6
Westphalweg
U7
Altstadt-Spandau
U7
Gneisenaustraße
U7
Alt-Tempelhof
U7
Rohrdamm
U7
Konstanzer Straße
U7
Mierendorffplatz
U7
Paulsternstraße
U8
Residenzstraße
U8
Pankstraße
U8
Heinrich-Heine- Straße
U8
Franz-Neumann- Platz
U8
Moritzplatz
U8
Schönleinstraße
U8
Weinmeisterstraße
U9
Güntzelstraße
Zu den Teilfragen b), c) und d) wurden von der BVG keine Haltestellen benannt.
a hn
Die Deutsche Bahn AG beantwortet die Fragen a) – d) für die S-Bahnhaltestellen wie folgt:
„ a) Mehr als 95 % aller Bahnsteige der Berliner Bahnhöfe sind #stufenfrei erreichbar. Folgende Bahnhöfe verfügen aktuell noch nicht über Aufzüge oder Rampen:
Berlin-Marienfelde
Eichwalde
Gehrenseestraße
Hirschgarten
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Nöldnerplatz
Schönfließ
Yorckstraße
An den folgenden Bahnhöfen sind noch nicht alle Bahnsteige mit #taktilen#Leitsystemen ausgestattet:
Alt-Reinickendorf
Berlin Anhalter Bahnhof
2
Berlin Zoologischer Garten
Berlin-Hohenschönhausen
Berlin-Kaulsdorf
Berlin-Lichtenberg
Berlin-Marienfelde
Berlin-Schöneweide Personenbahnhof
Berlin-Wannsee
Buckower Chaussee
Eichborndamm
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Pankow-Heinersdorf
Yorckstraße
Hegermühle
Alle Berliner Bahnhöfe verfügen über Zuganzeiger, eine klare Wegeleitung (blaue Schilder) und Aushänge in Vitrinen. An vielen Stationen sind zudem Handlaufbeschriftungen an
Geländern verfügbar.
Alle Berliner Bahnhöfe sind mit Lautsprechern oder DSA-Akustikmodulen an den Bahnsteigen ausgestattet.“
Frage 2:
Welche Bus- und Straßenbahnhaltestellen verfügen nicht über
Die BVG beantwortet die Teilfragen a) und b) wie folgt:
„ Da der barrierefreie Ausbau der #Bushaltestellen in der Zuständigkeit der Berliner Bezirke liegt, kann hier nur auf die #Straßenbahnhaltestellen geantwortet werden (siehe Anlage 1).“
Auf die Teilfragen c) und d) antwortet die BVG:
„ Alle Straßenbahn- / Bushaltestellen sind mit einem Pfosten und/ oder Kubus und entsprechenden schriftlichen Infos in den Modulen ausgestattet.
Straßenbahn- / Bushaltestellen sind nicht mit Technik für akustische Hinweise ausgestattet.“
Ferner sind die Straßen- und Grünflächenämter der Berliner Bezirke als #Straßenbaulastträger für den barrierefreien Ausbau ihrer Bushaltestellen verantwortlich. Diese führen jedoch, mit Ausnahme des Bezirksamts Treptow-Köpenick (siehe Anlage 2), keine entsprechenden Listen.
3
Frage 3:
Wie häufig erfolgt eine #Wartung der Aufzüge an den Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs? Inwiefern gibt es Unterschiede in der #Wartungsdichte der Aufzüge der BVG und der S-Bahn GmbH?
Antwort zu 3:
Die Deutsche Bahn AG führt bzgl. der S-Bahn aus:
„ Die Aufzüge der Berliner Bahnhöfe werden vierteljährlich einer Wartung unterzogen. Auf Störungen wird unmittelbar reagiert.“
Die BVG führt zu den U-Bahnaufzügen aus:
„ Es ist vertraglich geregelt, dass die Aufzüge der BVG im Fahrgastbereich mindestens 12x im Jahr (also monatlich) gewartet werden.“
Frage 4:
Wie wird sichergestellt, dass Menschen, die auf Aufzüge angewiesen sind, im Falle einer Störung dennoch ihr Ziel erreichen?
Antwort zu 4:
Nach Auskunft der BVG ermöglicht die #BVG-Fahrinfo-App sowie die #Fahrplanauskunft auf bvg.de die Ausgabe von #barrierefreien Verbindungen, welche die jeweils zum Ausgabezeitpunkt aktuellen #Aufzugstörungen berücksichtigen.
Über die #Text-to-speech systeme von iOS und Android sind die Informationen auch vorlesbar. Alternativ bietet die BVG rund um die Uhr eine automatische #Telefon-Ansage.
Die Deutsche Bahn AG teilt ergänzend mit:
„ Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der DB AG unterstützt Fahrgäste nach vortägiger Anmeldung beim barrierefreien Ein-, Um- oder Aussteigen. Sollte es zu länger andauernden Störungen (z.B. bei Umbau, Aufzugstausch) kommen, werden Fahrgäste, die sich angemeldet haben, telefonisch bzw. per E-Mail über den Ausfall informiert. Kurzfristige Störungen werden über bahnhof.de mitgeteilt. Hier können sich die Reisenden vor ihrem Fahrtantritt über die Zugänglichkeit informieren. [ …]
An den folgenden Berliner Bahnhöfen stehen Service-Mitarbeitende zur Verfügung, die mobilitätseingeschränkten Personen innerhalb der Servicezeiten (i.d.R. 06:00-22:30 Uhr)
Unterstützung bieten können: Berlin Hauptbahnhof, Berlin Ostbahnhof, Berlin Südkreuz, Berlin- Gesundbrunnen, Berlin-Spandau, Berlin Schönefeld Flughafen, Berlin-Lichtenberg, Berlin
Ostkreuz, Berlin Alexanderplatz, Berlin Friedrichstraße, Berlin Zoologischer Garten, Berlin Potsdamer Platz und Wannsee.“
4
Im Übrigen wird auf die Alternative Barrierefreie Beförderung (ABB) verwiesen, Informationen abrufbar unter http s:/ / www.b erlin.d e/ sen/ uvk/ mob ilita et-und –
verkehr/ verkehrsp la nung / oeffentlicher-p ersonenna hverkehr/ rufb usse/ a lterna tive-b a rrierefreie- b efoerd erung / .
Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass alle relevanten Fahrgast-Informationen alle Nutzer*innen der Verkehrsmittel erreicht (einschließlich akustischer und sprachlicher Verständlichkeit)?
Vor Fahrtantritt
An den Haltestellen
In den Verkehrsmitteln
Antwort zu 5:
Die BVG beantwortet die Fragen wie folgt:
„ a. Vor Fahrtantritt siehe Antwort zu Frage 4.
An den Haltestellen
Ebenfalls durch das Smartphone und der Fahrinfo-App oder durch scannen des QR-Codes, die an allen Haltestellen vorhanden sind. Sofern ein Fahrgastanzeiger (Daisy) vorhanden ist, werden auch über dieses System Informationen ausgegeben.
In den Verkehrsmitteln
Hier werden Informationen über die entsprechenden Monitore und durch Durchsagen des Fahrpersonals weitergegeben. Ebenfalls kann auch das Handy und die Fahrinfo-App genutzt werden.“
Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG können sich Reisende vor Fahrtantritt in digitalen Informationsmedien, auf Zuganzeigern am Bahnhof und durch Ansagen im Bahnhof informieren. In den Verkehrsmitteln und an den Bahnsteigen der Haltestellen können sich Reisende durch Anzeiger und Ansagen informieren.
Frage 6:
Welche Unterstützungsmöglichkeiten für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen sind dem Senat bekannt? a. Welche Bedingungen und Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung gelten für diesen Service? b. Wie kommen diese Restriktionen zustande?
5
Antwort zu 6:
Im Rahmen eines Pilotprojektes übernimmt der BVG Muva Aufzugersatz diese Aufgabe. Das Bediengebiet umfasst derzeit die Bahnhöfe der kompletten Linie U8, der Linie U5 vom Hauptbahnhof bis einschließlich Biesdorf Süd sowie jeweils auf Teilabschnitten die Bahnhöfe der Linien U7, S2, S3, S5, S7, S75 und S9.
Der VBB Bus- und Bahn-Begleitservice ist anlass- und zielortunabhängig und für die Nutzer*innen kostenfrei.
Auf Teilfrage a) sind nach Auskunft des VBB folgende Aspekte relevant:
Gültiger Fahrausweis
Fahrgäste müssen grundsätzlich in der Lage sein, den Weg auch physisch bewältigen zu können
Kein Ersatz für Sonderfahrdienst und Krankentransporte
Technisch intakte Hilfsmittel
Bei Kapazitätsengpässen werden Betroffene, die zu Hause wohnen vorrangig begleitet
Nach Auskunft des VBB sind Kapazitätsengpässe auf die sehr stark anwachsende Nachfrage, zurückzuführen.
Berlin, den 18.08.2023 In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
6
MerkmalederStraßenbahnhaltestellenderBVG
Erläuterung:
„Alle“: Das jeweilige Merkmal „Keine erhöhten Einstiege“ bzw. „Kein Leitsystem“ trifft auf alle
Haltepositionen/ Fahrtrichtungen zu
„—“: Das jeweilige Merkmal „Keine erhöhten Einstiege“ bzw. „Kein Leitsystem“ trifft auf keine
Halteposition/ Fahrtrichtung zu
Teilweise besteht das jeweilige Merkmal „Keine erhöhten Einstiege“ bzw. „Kein Leitsystem“ nur für einzelne Haltepositionen/ Fahrtrichtungen. So verfügt bspw. die Haltestelle „Altes Wasserwerk“ nur an der Halteposition vor der Gleisschleife nicht über ein Leitsystem.
Haltestelle
Standort I Fahrtrichtung
Keine erhohten Einstiege
Kein Leitsystem
Eichenhofweg
Alie
—
Erich-Baron-Weg
Mahlsdorf-SUd
—
Fanningerstr.
S+U Lichtenberg
S+U Lichtenberg
Firlstr.
Edisonstr.
—
Freiaplatz
Herzbergstr.
—
Freiheit
Bahnhofstr.
Bahnhofstr.
Friedrich- Ludwig-Jahn-Sportpark
Auf der Bernauer StraBe
—
Fi.irstenwalder Damm
Alle
Alie
FUrstenwalder Damm/ MUggelseedamm
Alie
Alie
Gedenkstdtte Berliner Mauer
Alle
—
Gelnitzstr.
Alie
—
Glienicker Str.
Alle
Altstadt Kopenick
Gotlindestr.
Alie
Alie
Grabbeallee/Pastor-Niemoller- Platz
Alie
Alie
Gounodstr.
—
Alie
Guntherstr.
Gudrunstr.
Gudrunstr.
Haeckelstr.
Alie
Nur Einstieg Ri. S Schoneweide
Hauptstr./Fried rich-E ngels-Str.
Alle
Alie
Heinersdorf
Gleisschleife
—
Heinersdorf Kirche
Alie
Alie
Heizkraftwerk Klingenberg
S Rummelsburg
Alie
Hermann- Hesse-Str./Waldstr.
Alie
Rathaus Pankow
Herweghstr.
Alle
Alie
Herzbergstr./lndustriegebiet
Alie
—
Herzbergstr./Siegfriedstr.
Alie
In der Herzbergstr.; in der Siegfriedstr. Ri. S Landsberger Allee bzw. Allee der Kosmonauten
Hirtestr.
Alie
Im Stellingdamm
Holteistr.
Alle
In der Holteistr.; in der Bahnhofstr. Ri. S Rummelsburg
Janitzkystr.
Alle
Alie
Johannisthal, Kirche
Alle
Alie
Josef-Nawrocki-Str.
Alie
Alie
Judith-Auer-Str.
Alie
Alie
Kosanke-Siedlung
—
Alie
Kollnischer Platz
In der GrUnauer Str.
S Gri.inau
Kopernikusstr./Warschauer Str.
S Warschauer Str.
—
Krankenhaus Kopenick/SUdseite
Alie
Alie
Lesser- Liry-Weg
Alt- Moa bit
– –
Haltestelle
Standort I Fahrtrichtung
Keine erhohten Einstiege
Kein Leitsystem
Libauer Str.
S+U Frankfurter Allee
—
Licht- und Luftbad MLlggelsee
Alie
Alie
Loeperplatz
in der Mollendorffstr.
—
Lubbenauer Weg
Alie
Alie
Mahlsdorf-Si.id
in der Gleisschleife
—
Marktplatz Adlershof
Alie
—
Mendelstr.
Alie
—
Milastr.
Alie
Alie
Monbijoupl atz
Alie
—
Muhlbergstr.
Haeckelstr.
—
Neue Bahnhofstr.
Alie
S Rummeslburg
Nordend
Alle
Rathaus Pankow
Oderbruchstr.
Alle
Alle
Ostendstr.
Aile
Alie
Pablo-Neruda-Str.
Krankenhaus Kopenick/Sudseite
Krankenhaus Kopenick/Sudseite
Pankow Kirche
S+U Pankow (nur M1), Guyotstr./ Rathaus Pankow
—
Pappelplatz
Aile
S Nordbahnhof
Pasedagplatz
Alie
In der Gleisschleife
Pastor- Niemoller- Platz
Rosenthal
—
Prenzlauer Promenade/ Am Steinberg
Alle
Alie
Rathaus Kopenick
in Alt – Kopenick
—
Rathenaustr./HTW
Alie
—
Regattatribunen
Alie
Alie
Riesaer Str.
Gleisschleife
—
Rosenthal Nord
Alie
S+U Pankow
Rosenweg
Alle
Altstadt Kopenick
Rothenbachstr.
Alie
Heinersdorf
Schillerstr.
Ri. Gleisschleife (Ausstieg)
—
Schonhauser Allee/Bornhol mer Str.
in der Schonhauser Allee
—
S Friedrichshagen
Alie
Alie
Siegfriedstr./Josef-Orlopp-Str .
Alie
Alie
Siemensstr./Nalepastr .
Betriebshof Schonweide
Betriebshof Schonweide
Simplonstr.
S Warschauer Str.
S Warschauer Str.
S Kopenick
Ri Mahlsdorf I Gleisschleife
Mahlsdorf I Gleisschleife
S Mahlsdorf
Alie
Alie
S Rummelsburg
Blockdammweg
Alie
Stechlinstr.
Alie
Treskowallee
Strandbad MUggelsee
Alie
Alie
Merkmale der Bushaltestellen im Bezirk Treptow-Köpenick
Bis Ende 2021 sollten alle Bahnhöfe der U-Bahn #barrierefrei sein, leider wurde dieses Ziel immer wieder gerissen. Darüber hinaus gibt es erhebliche Defizite bei S-Bahnhöfen, sowie Straßenbahn- und Bushaltestellen.
Frage 1:
Welche Bahnhöfe der Berliner U-Bahn sind (Stand 30.05.2023) noch nicht barrierefrei, d.h. nicht #stufenlos erreichbar oder ohne #Blindenleitsystem? Bitte nach U-Bahnlinien gliedern.
Die #Mobilitätsplattform „#Jelbi“ der Berliner Verkehrsbetriebe und „#Smart City | #DB“ der Deutschen Bahn verfolgen ein gemeinsames Ziel – die intelligente #Vernetzung der unterschiedlichen #Mobilitätsangebote mit Bussen und Bahnen. Aus diesem Grund haben sich beide Partner zusammengetan und eröffnen gemeinsam mit Berlins Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch am heutigen 21. Oktober 2022 drei Jelbi #Mobility#Hubs am #S+U-Bahnhof #Zoologischer Garten. Zwei Hubs befinden sich auf dem Mittelstreifen der #Hardenbergstraße, der dritte auf dem #Hardenbergplatz. Damit entstehen drei zentrale Anlaufpunkte an einem der meistfrequentierten Bahnhöfe Berlins.
Frage 1: Was ist der Hintergrund der fünfwöchigen #Sperrung – 7. Juli bis 18. August 2022 – der #Fürstenwalder Allee in #Rahnsdorf unmittelbar an der Landesgrenze zu Brandenburg? Antwort zu 1: Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick: „Wie das Bezirksamt in einer Pressemitteilung am 16.06.2022 die Öffentlichkeit informierte, umfassen die #Straßenbauarbeiten in der Fürstenwalder Allee (Höhe Mausohrweg) den Neubau von zwei #barrierefreien#Bushaltestellen, den Einbau einer Querungshilfe, die grundhafte Erneuerung der #Zufahrt#Mausohrweg zum Wohngebiet Dämeritzsee und die Erneuerung des Rad- und Gehweges im Einmündungsbereich.“
Frage 1: An wie vielen #Bushaltestellen im Pankower Ortsteil Buch gibt es keine #Sitzgelegenheiten? Frage 2: An wie vielen Bushaltestellen im Pankower Ortsteil Buch gibt es keine #Fahrgastunterstände? Antwort zu 1 und 2: Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit, dass es an 35 #Haltestellen weder Sitzgelegenheiten noch Fahrgastunterstände gebe. Es seien an insgesamt 15 von 50 Haltestellen in Berlin-Buch #Wartehallen aufgebaut, die gleichzeitig Sitzgelegenheiten und #Unterstand böten.
Frage 1: Wie viele und welche #Bushaltestellen sollen in den Jahren 2022 und 2023 nach Plänen des Berliner Senats #barrierefrei werden (bitte nach Jahren und Bezirken getrennt angeben)? Antwort zu 1: Grundsätzlich sind die Berliner Bezirke als Straßenbaulastträger für den barrierefreien Ausbau ihrer #Haltestellen verantwortlich. Um allerdings den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen zu beschleunigen, stellt die Senatsverwaltung für Umwelt, #Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz den Berliner Bezirken auf Anfrage Fördermittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung bereit. Der #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 formuliert darüber hinaus das Ziel, ab dem Jahr 2023 ca. 200 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei auszubauen. Zusätzlich laufen derzeit die Vorbereitungen für das Sonderprogramm „100 bedeutsamste Haltestellen“. Hier sollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vom Senat mit der Planung des barrierefreien Ausbaus der 100 relevantesten Bushaltestellen für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste beauftragt werden. 2 Frage 1a: Welche Aspekte der Barrierefreiheit werden dabei umgesetzt, bspw. Gehbeeinträchtigungen, Sehbeeinträchtigungen u.ä.? Antwort zu 1a: Im Sinne des „Design for all“ werden sowohl die Anforderungen von geh- als auch von sehbehinderten und blinden Fahrgästen berücksichtigt. Darüber hinaus profitieren auch Menschen mit Kinderwägen oder schwerem Gepäck von der barrierefreien Ausgestaltung der Haltestellen. Dabei sind Borde mit einer Höhe von 22 cm im Bereich der ersten beiden Bustüren zum Zwecke eines barrierefreien Einund Ausstiegs, sowie ein Blindenleitsystem und hindernisfreie Flächen Ausgangspunkt einer jeden Planung. Weitere Anforderungen können dem Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 Anlage 6 entnommen werden. Frage 1b: Nach welchen Kriterien wurden die Bushaltestellen ausgewählt? Frage 1c: Gibt es eine Bewertung aller Bushaltestellen nach diesen Kriterien, bspw. in Form eines Rankings Antwort zu 1b und 1c: Eine Förderzusage an den Bezirk kann erfolgen, sofern die jeweilige Bauplanungsunterlage den Anforderungen des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 entspricht und eine langfristige Nutzung der Haltestelle sichergestellt ist. Um eine Planungsgrundlage für das Programm „100 bedeutsamste Haltestellen“ zu schaffen, wird derzeit ein Ranking für alle Bushaltestellen Berlins in Bezug auf ihre Relevanz für mobilitätseingeschränkte Menschen erarbeitet. Dieses basiert u.a. auf betrieblichen Kennzahlen (bspw. zur Fahrgastauslastung und Umsteigemöglichkeiten), Zählungen einsteigender Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer und Meldedaten zu gehbehinderten und blinden Personen innerhalb des jeweiligen Haltestelleneinzugsgebiets. Dabei wurden die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen einbezogen. Berlin, den 10.02.2022 In Vertretung Markus Kamrad Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Frage 1:
Wie viele #Bushaltestellen gibt es aktuell?
Antwort zu 1:
In Berlin gibt es ca. 6.500 #Richtungshaltestellen.
Frage 2:
Wie viele Bushaltestellen sind #barrierefrei (mindestens 16 cm hoch und mit einem #Blindenleitsystem
ausgestattet) ausgebaut? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Antwort zu 2:
Bushaltestellen sind bis auf wenige Ausnahmen Teil des öffentlichen Straßenlandes und
liegen damit in der Baulast der Bezirke. Deren jeweilige Antwort sind nachfolgend
aufgeführt.
2
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Über den Stand des barrierefreien Ausbaus an Bushaltestellen hat das Bezirksamt keine
Übersicht.“
Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Eine Ermittlung des
Bestandes und der Ausstattung ist zeit- und personalintensiv und kann weder aktuell bei
der derzeitigen angespannten Personalsituation unter COVID-19-Bedingungen noch
später zusätzlich geleistet werden.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Hierzu liegen dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf keine
Zahlen vor. Hier muss die BVG angefragt werden.“
Pankow:
„Eine diesbezügliche Statistik der Bushaltestellen in Pankow, die mindestens 16 cm hoch
und mit einem Blindenleitsystem ausgestattet sind, gibt es nicht.“
Reinickendorf:
„Im Bezirk Reinickendorf wird hierüber keine Statistik geführt.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Darüber werden hier bisher keine Aufzeichnungen geführt, da sie für die
Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden. Da die Ausbaumaßnahmen, jedenfalls für den
Bezirk Tempelhof-Schöneberg, ausschließlich durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz finanziert werden, geht das Bezirksamt davon aus, dass die
Senatsverwaltung selbst über Aufzeichnungen verfügt, wie viele Haltestellen sie finanziert
hat.“
Treptow-Köpenick: siehe Anlage
Frage 3:
Wie viele Bushaltestellen wurden seit 2017 mit einem Bord von 16 cm und wie viele mit einem Bord von 22
cm umgebaut? Bei wie vielen Bushaltestellen konnten auch die 16 cm nicht umgesetzt werden?
Antwort zu 3:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Über den Stand des barrierefreien Ausbaus an Bushaltestellen hat das Bezirksamt keine
Übersicht.“
Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Eine Ermittlung des
Bestandes und der Ausstattung ist zeit- und personalintensiv und kann weder aktuell bei
der derzeitigen angespannten Personalsituation unter COVID-19-Bedingungen noch
später zusätzlich geleistet werden.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Seit 2017 wurden in Marzahn-Hellersdorf keine Bushaltestellen mit dem Bord von 22 cm
eingebaut. Alle Maßnahmen wurden mit dem Bord von 16 cm umgesetzt.“
Pankow:
„Eine Erhebung hierzu liegt nicht vor.“
Reinickendorf:
„Seit 2017 wurden im Bezirk Reinickendorf 18 Bushaltestellen barrierefrei mit einem
Auftritt von 16 cm umgebaut.“
Spandau:
„Was Borde mit 22 cm Höhe betrifft, verfügen wir in ganz Berlin bisher nur an einer
3
einzigen Bushaltestelle darüber, nämlich an der Haltestelle „Obstallee“ und das auch nur
auf einer Seite (stadteinwärts).“
Tempelhof-Schöneberg:
„Es wurden seit 2017 2 Bushaltestellen mit Auftritt 16 cm umgesetzt.“
Treptow-Köpenick:
„61 Bushaltestellen sind insgesamt im Bezirk mit einem Auftritt (Bord) von 16 cm baulich
ausgeführt worden. Es wurde keine Haltestelle mit einem Bordauftritt von 22 cm
umgebaut.“
Frage 4:
Wie weit sind die im Nahverkehrsplan vorgesehenen Abstimmungen, eine entsprechende Prioritätenliste
zum Umbau von Haltestellen (Haltestellenkataster) zu erstellen?
Antwort zu 4:
Hierzu verweise ich auf die Antwort zu der Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/22692
vom 30.01.2020: „Bereits vor längerer Zeit wurde den bezirklichen Tiefbauämtern durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Liste der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) zur Verfügung gestellt, die eine Rangfolge der am meisten
genutzten Haltestellen durch Rollstuhlfahrende aufzeigt. Dies stellt keine Prioritätenliste
dar, kann aber im Einzelfall dazu dienen, einen Schwerpunkt auf die Haltestelle mit der
größeren Wirkung für diese Nutzergruppe zu legen. Letztlich unterliegt die Entscheidung
aber den allein zuständigen bezirklichen Tiefbauämtern.“
Aufgrund der fehlenden Bearbeitungskapazitäten der Bezirke ist es derzeit nicht
darstellbar, eine Prioritätenliste bzw. ein Kataster zeit- und kostenaufwändig erstellen zu
lassen. Auch dessen Pflege müsste durch die Baulastträger gewährleistet werden können,
was aktuell nicht der Fall ist, wie sich insbesondere aus den Antworten der Bezirke zu
Frage 5 ergibt.
Frage 5:
Wie weit ist die Umsetzung des im Nahverkehrsplan verankerten Ziels, die finanziellen und personellen
Voraussetzungen für einen kontinuierlichen und beschleunigten Umbau bis 2022 zu schaffen?
Antwort zu 5:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
Friedrichshain-Kreuzberg:
“Es sind hierzu noch keine Planungen vorhanden“
Marzahn-Hellersdorf:
„Darüber kann das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen, keine Auskunft
geben.“
Pankow:
„Bisher konnten die finanziellen und personellen Voraussetzungen für einen
kontinuierlichen und beschleunigten Umbau nicht erfüllt werden. Derzeit steht für die
Bearbeitung der Prioritätenliste zum Umbau von Haltestellen (Haltestellenkataster) dem
Straßen- und Grünflächenamt (SGA) kein Fachpersonal zur Verfügung.“
Reinickendorf:
„Hinsichtlich einer personellen Verstärkung für die Umsetzung des barrierefreien Umbaus
von Bushaltestellen ist im Bezirk Reinickendorf nichts bekannt. Finanzielle Mittel können
4
nur über die Sonderprogramme bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz abgerufen werden.“
Spandau:
„Am Geld scheitert es nicht. Das Problem sind fehlende Planungskräfte in den Bezirken
und das zu lange dauernde Genehmigungsverfahren (vgl. Nr. 4).“
Tempelhof-Schöneberg:
„Es stehen aktuell keine Ingenieurinnen und Ingenieure für die Planung und Bauleitung zur
Verfügung. Im Bezirkshaushalt 2020/21 sind dafür keine Personalstellen vorhanden. Ob
im Bezirkshaushalt 2022/23 Stellen enthalten sein werden, wird zum geg. Zeitpunkt
politisch zu diskutieren sein.“
Treptow-Köpenick:
„Dem Bezirk stehen weder die finanziellen noch die personellen Voraussetzungen zur
Verfügung, um einen kontinuierlichen und beschleunigten Umbau von Bushaltestellen bis
zum Jahr 2022 zu schaffen. In den letzten Jahren erfolgte der Umbau vorzugsweise im
Zuge von Straßenbaumaßnahmen des Sonderprogramms Straßeninstandsetzung, zum
Teil finanziert aus Eigenmitteln des Bezirks.“
Das Thema war mehrfach Gegenstand von Schriftlichen Anfragen und auch der Beratung
zum Haushalt 2020/2021. Ich verweise wiederum auf die Antwort zu Frage 2 der
Schriftlichen Anfrage 18/22692 vom 30.01.2020: „Hierfür muss jede Behörde im Rahmen
ihrer Ressortverantwortung die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Unabdingbar ist
daher, dass dafür in der Laufzeit des Nahverkehrsplans (NVP) bei den
Straßenbaulastträgern die erforderlichen personellen, fachlichen und finanziellen
Voraussetzungen geschaffen werden.“
In der 2. Lesung zum Haushaltsgesetz 2020/2021 am 013.11.2019 im Hauptausschuss
hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Bericht 13 zum
Einzelplan 07, Kapitel 0730, Titel 52115 ausführlich zur Problemlage und zur
Lösungsmöglichkeit Stellung genommen:
„…Es bedarf daher, um die gesetzlichen Vorgaben des PBefG auch nur annähernd
erreichen zu können, einer konzertierten Aktion bzw. einer Konzentration von
Zuständigkeit, Personal- und Finanzressourcen im Land, um das formulierte Ziel von 200
barrierefreien Haltestellen pro Jahr zu erreichen. Die organisatorischen Konsequenzen
wurden für den Radwegeausbau mit der GB infraVelo GmbH bereits gezogen und sollten
für den Haltestellenumbau in analoger Form initiiert werden.“
Es bestünde auch die Möglichkeit der Bündelung dieser Aufgabe in einem oder mehreren
Bezirken auf deren Wunsch hin. Gemäß§ 3 Abs. 3 AZG können „einzelne Aufgaben der
Bezirke … durch einen Bezirk oder mehrere Bezirke wahrgenommen werden. Im
Einvernehmen mit den Bezirken legt der Senat die örtliche Zuständigkeit durch
Rechtsverordnung fest.“
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf hatte sich mit Beschluss 1369/XX-01
ebenfalls für eine Zentralisierung ausgesprochen. Nach Ansicht der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz muss eine solche Initiative jedoch von den für diese
Aufgabe zuständigen Bezirken ausgehen. Auch dann wären die finanziellen und
personellen Voraussetzungen aber durch das Abgeordnetenhaus zu schaffen.
Ergänzend wurde in der letzten „Amtsleiter/in-Sitzung Straße“ am 29.09.2020 zur
Vereinfachung des Verfahrens der Übergang des Straßensanierungsprogrammes und
dessen Mittel von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an die
5
Bezirke als beispielgebende Regelung diskutiert, da dies zu einer Konzentration von
Zuständigkeit und Finanzmitteln führt. Zudem werde damit der zusätzliche
Bearbeitungsaufwand bei der Senatsverwaltung für die Verwaltung der
Bauplanungsunterlage und die spätere Freigabe der Mittel zur auftragsweisen
Bewirtschaftung durch die Bezirke vermieden. Das Verfahren wird von den Bezirken als
sehr aufwändig bezeichnet, zudem sind die Möglichkeit der Aussteuerung mit Blick auf die
Gesamtstadt für die Senatsverwaltung angesichts der Bearbeitungskapazitäten der
Bezirke nur minimal.
Frage 6:
Wie viele Bushaltestellen und in welchem Zeitraum werden mit einem Kasseler Sonderbord (22 cm)
ausgestattet (nach Bezirken aufgliedern)?
Antwort zu 6:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Wenn Haltestellen gebaut werden sollten, dann ausschließlich mit 16 cm Borden.“
Lichtenberg:
„Es liegen hierzu keine Informationen vor, bisherige Planungen gehen von 16 cm aus.“
Marzahn-Hellersdorf:
“Keine.“
Pankow:
„Siehe hierzu Beantwortung zu Frage 5.“
Reinickendorf:
„Es wurden keine Bushaltestellen mit einem 22 cm Auftritt gebaut.“
Spandau:
„In Spandau sind seit 1 ½ Jahren vier weitere Haltestellen mit Einstiegsborden 22 cm über
Fahrbahnoberkante geplant.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Da dem Bezirk aktuell weder die personellen noch die finanziellen Voraussetzungen
vorliegen, können dazu keine Angaben gemacht werden.“
Treptow-Köpenick:
„für Treptow-Köpenick Fehlmeldung“
Frage 7:
Was hat die Erprobung der BVG einer Bushaltestelle, die 22 cm hoch ist, ergeben und welche Erkenntnisse
wurden hieraus für die Machbarkeit des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen gezogen?
Antwort zu 7:
Die Erprobung wurde systematisch von der BVG durchgeführt und ausgewertet, sodass
die Ergebnisse die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in die Lage
versetzten, zusammen mit der BVG technische Vorgaben für die Anfahrbarkeit von
Haltestellen zu entwickeln. Diese fanden Einzug in den Nahverkehrsplan 2019-2023
(NVP). Das 22 cm hohe Bord ermöglicht einen vollständig barrierefreien Ein- und Ausstieg
ohne Rampe, benötigt jedoch auch gesicherte und freie An- und Abfahrtsflächen, um das
parallele Halten an der Haltestelle zu gewährleisten.
Leider sind die räumlichen Voraussetzungen zur Errichtung (vgl. NVP, Anlage 6) nicht
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überall gegeben und können auch nicht geschaffen werden. Dennoch ist der Einsatz eines
22 cm hohen Bordes immer als Ausgangspunkt der Planung zu wählen. Die Anlage 6 des
NVP enthält auf Grundlage der Erprobung der BVG eine genaue Beschreibung, welche
Bedingungen (insbesondere Länge des An- und Abfahrtsweges) für eine sichere
Nutzbarkeit sicher zu stellen sind.
Die Barrierefreiheit bedingt ferner ausreichend Bewegungsraum an der Haltestelle. Auch
hierzu sind die Minimalbedingungen in Anlage 6 des NVP festgelegt.
Frage 8:
Wenn laut Nahverkehrsplan 22 cm die Regellösung sein sollen, wie erklärt sich dann, dass der Bezirk
Spandau den Umbau aller Bushaltestellen mit einer 16 cm Bordhöhe plant bzw. bereits 20 Bushaltestellen
dementsprechend umgebaut hat? (https://www.berliner-woche.de/spandau/c-bauen/busstopp-wirdbarrierefrei_a258922)
Antwort zu 8:
Wie in der Antwort zu Frage 7 ausgeführt, sind die räumlichen Voraussetzungen zur
Errichtung von 22 cm hohen Borden nicht überall gegeben und können auch nicht überall
geschaffen werden. Wenn Haltestellen mit 22 cm hohen Borden gestaltet sind, müssen die
vorgegebenen An- und Abfahrtslängen (vgl. NVP, Anlage 6) eingehalten werden oder die
Haltestellen als Kap ausgebaut sein, welche in gerader Linie anfahrbar sind. Hierfür
müssen u. a. längere An- und Abfahrtswege für die Busse frei gehalten werden als bei
Haltestellen mit niedrigeren Borden.
Der Bezirk Spandau ist nach hiesigem Kenntnisstand der bisher einzige Bezirk, in dem
eine Bushaltestelle mit einem 22 cm hohen Bord errichtet wurde. Darüber hinaus sind
durch den Bezirk vier weitere solcher Haltestellen geplant und deren Finanzierung
beantragt.
Frage 9:
An wie viele Bushaltestellen wird die Verkehrssituation im Hinblick auf Konflikte zwischen Radverkehr und
den Nutzer*innen des ÖPNV, gerade auch unter Berücksichtigung der Belange von Sehbehinderung oder
Mobilitätseinschränkung, kritisch eingeschätzt?
Antwort zu 9:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Grundsätzlich gibt es an allen Omnibushaltestellen neben Radwegen immer ein Potenzial
für Konflikte zwischen Zu- Fuß Gehenden und Radfahrenden, da sich Verkehrswege
kreuzen. Es sind jedoch keine Konfliktschwerpunkte im Bezirk bekannt.
Auf dem Gehweg angelegte Radwege werden in der Regel mit mindestens 2,50 m
Abstand an den Wartebereichen von Omnibushaltestellen herumgeführt oder
vorbeigeführt. Gefahrenpotenzial für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen
mit Sehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung, stellen zum Teil Sichthindernisse, wie
Leuchtenkandelaber, Werbung an Seitenteilen von Bushaltestellen und alle Radwege,
welche an den Haltestellen zu dicht unter (1,50 m) an der Bordsteinkante geführt werden,
dar. Abhilfe können hier baulich angelegte Buskaps und/oder Radfahrstreifen sein.
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Radwege sind als solche oft wegen unzureichender optischer Abgrenzung und
Kennzeichnung von den Gehwegbereichen/Wartebereichen an Haltestellen schlecht oder
erst spät zu erkennen, was ebenfalls zu Konflikten führen kann. Die Abgrenzung durch
weiße Markierung kann hier Abhilfe schaffen.“
Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Konflikte entstehen
aber an fast allen Haltestellen – auch bei Tram-Haltestellen – und sind fast ausschließlich
von den Radfahrenden provoziert. Die Unkenntnis oder Ignoranz der Verkehrsregeln
fördern diese Konflikte.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Eine genaue Anzahl der oben genannten Bushaltestellen kann von Seiten des SGA
Marzahn-Hellersdorf nicht genannt werden. Jedoch weisen alle bisher nicht barrierefrei
umgebauten Bushaltestellen nicht immer den notwendigen verkehrssicheren Zustand auf,
was vom SGA kritisch angesehen wird.“
Pankow:
„Eine Erhebung hierzu liegt nicht vor.“
Reinickendorf:
„Hierzu wurden im Bezirk Reinickendorf bisher keine Untersuchungen durchgeführt, somit
kann keine entsprechende Einschätzung abgegeben werden.“
Spandau:
„Grundsätzlich ist die Situation an Bushaltestellen immer dann kritisch, wenn der Radweg
nicht über die Fahrbahn, sondern über den Gehweg geführt wird.“
Steglitz-Zehlendorf:
„Das SGA hat keine Erkenntnisse über aktuelle Nutzungskonflikte bei den im Bezirk
existierenden Bushaltestellen. Es geht davon aus, dass ihm solche Nutzungskonflikte von
Nutzenden oder von der BVG benannt worden wären.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Dem Bezirksamt sind Einzelfälle bekannt, über die Gesamtzahl werden keine
Aufzeichnungen geführt.“
Treptow-Köpenick:
„Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick sieht im nachgefragten Sinn
grundsätzlich ein Problem, Radfahrende aus Platzgründen durch die sogenannte
Wartefläche der Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu führen. Eine
Übersicht, wie viele Haltestellen das im Bezirk bereits betrifft, liegt nicht vor.“
Frage 10:
Welche Haltestellen sollen prioritär barrierefrei umgebaut werden und für welche Bushaltestellen ist der
barrierefreie Umbau bis Ende 2021 bereits geplant? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Antwort zu 10:
Ziel des Senats ist es, alle Bushaltestellen in Berlin barrierefrei auszubauen. Wie in der
Antwort zu Frage 4 ausgeführt, liegt die Zuständigkeit dafür jedoch bei den Bezirken.:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin plant langfristig im Rahmen seiner
personellen Kapazitäten und den zur Verfügung stehenden Mitteln alle
Omnibushaltestellen des Linienverkehrs barrierefrei umzubauen. Priorität sollen hierbei
Haltestellen haben, welche von mehreren Omnibuslinien angefahren werden oder
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Bestandteil eines Straßenumbauvorhabens sind. Der barrierefreie Umbau der
Omnibushaltestelle in der Blücherstraße hinter Brachvogelstraße ist bis Ende 2021 bereits
geplant.“
Lichtenberg:
„Im Fachbereich liegen derzeit Planungen für drei Haltestellen, die ggf. in 2021 umgesetzt
werden können, wenn die Mittelbewilligung durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz erfolgt und die tangierenden Maßnahmen ebenfalls in diesem
Zeitraum durchführbar sind.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Aktuell sind folgende Bushaltstellen bis Ende 2021 geplant:
Lemkestraße/Lübecker Straße_2 Stk
Cecilienstraße/Oberfeldstraße_ 1 Stk
Marzahner Promenade 30_2 Stk
Giesestraße nahe J.-Offenbach-Platz_2 Stk“
Pankow:
„Einen Fahrplan der bezirklichen Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der
Bushaltestellen in Pankow gibt es nicht, da für die Bearbeitung dieses Sonderprogramms
kein Fachpersonal im SGA zur Verfügung steht.“
Reinickendorf:
„Als nächste Maßnahme ist der Umbau der Bushaltestelle
Hechelstraße/Scharnweberstraße geplant, hierfür liegt die Finanzierung vor. Weiterhin
sind die Bushaltestellen in der Burgfrauenstraße zwischen Berliner Straße und
Hohefeldstraße und die Bushaltestellen Antonienstraße/Auguste-Viktoria-Allee in
Planung.“
Spandau:
„Siehe Antwort zu Frage 4.“
Steglitz-Zehlendorf:
„Geplant ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle in der Schloßstraße gegenüber
dem Steglitzer Kreisel. Darüber hinaus werden alle Bushaltestellen im Zuge von investiven
Bauvorhaben und größeren Instandsetzungsmaßnahmen barrierefrei umgebaut. In 2021
ist der barrierefreie Umbau folgender Haltestellen geplant:
Steglitzer Damm zwischen Munsterdamm und Bismarcktraße
Hindenburgdamm zwischen Klingsorstraße und Haydnstraße (Westseite)“
Tempelhof-Schöneberg:
„Das Bezirksamt plant im Rahmen von Bauvorhaben, in denen Straßenräume bzw. –
abschnitte komplett erneuert und umgebaut werden, die vorhandenen
Haltestellenstandorte gleich mit barrierefrei auszubauen. Konkret ist aktuell das
Bauvorhaben „Bahnhofstraße Lichtenrade“ mit 4 Haltestellen, bauliche Umsetzung ab
2021“
Treptow-Köpenick:
„Ein prioritärer Umbau erfolgt im Bezirk Treptow-Köpenick nur im Zuge größerer Fahrbahninstandhaltungsmaßnahmen. Eine Planung, losgelöst von eigenen Straßenbauinstandsetzungen, wäre nur denkbar, wenn die entsprechende Mittelbereitstellung durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz kontinuierlich den Bezirken
zugesagt werden könnte. Die Amtsleitungen der Straßen- und Grünflächenamte haben
mehrfach die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz darauf hingewiesen,
dass die Mittelbereitstellung nicht ansatzweise den Bedarfen gerecht wird. Darüber hinaus
ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren für diese Mittel langwierig.“
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Frage 11:
Wie ist der voraussichtliche bzw. beantragte Mittelabruf in 2020 und 2021 aus den für die barrierefreie
Gestaltung von Bushaltestellen vorgesehenen Titeln des Haushaltsplans 2020/21 (0730/52115, 0730/72019,
2920/89113) und SIWA (SIWANA IV/73000)? Bitte aufgliedern nach Bezirken und konkrete Auflistung der
umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen. Wie viele Anträge aus den Bezirken oder der BVG liegen vor?
Antwort zu 11:
Die folgende Übersicht bildet lediglich den derzeitigen Stand ab. Die Einreichung der
Bauplanungsunterlagen für die Maßnahmen der Bezirke unterliegt keiner festgelegten
Frist, entsprechend werden die Unterlagen für alle zur Verfügung stehenden Titel des
barrierefreien Ausbaus im Laufe des Jahres bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz eingereicht. Bislang reichen die vorhandenen finanziellen Mittel im
Haushalt der Senatsverwaltung und aus SIWA für die Finanzierung der eingereichten
Bauplanungsunterlagen aus.
0730/52115: Unterhaltungsmaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen
(verfügbar pro Haushaltsjahr 2020/2021: 650 T€)
Folgende aufgeführte Vorhaben werden nach gegenwärtigem Stand durch diesen Titel im
Haushalt 2020/2021 finanziert:
Spandau: Falkenseer Chaussee / Zeppelinstraße (ca. 70 T€)
Marzahn-Hellersdorf: Bitterfelder Str. / Klettwitzer Str. (ca. 42 T€)
Reinickendorf: Hechelstraße (ca. 50 T€)
0730/72019: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 3 Mio. €, 2021: 5 Mio. €)
Die Mittel des Titels wurden bislang noch nicht für den barrierefreien Ausbau eingesetzt,
da einerseits die Anzahl der vorliegenden Anträge der Bezirke dieses nicht erforderte.
Andererseits wurde dieser Titel 0730/72019 mit dem Haushalt 2020/2021 neu eingerichtet,
um den Kommunalinvestitionsprogrammtitel 0290/72019 „Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen“ mit Auslaufen des Programms ab dem Jahr 2021 zu ersetzen, für
welchen nun eine Verlängerung bis Ende 2022 kommuniziert worden ist.
Die noch verfügbaren Mittel für 0730/72019 liegen für das Jahr 2020 bei 995.000,00 €. Der
Deckungsvermerk des Titels wurde genutzt, um deckungsgleiche Titel zu stärken.
2920/89113: Zuschuss an die BVG für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 1 Mio. €, 2021: 1 Mio. €)
Derzeit sind keine Ausbaumaßnahmen bekannt, die die BVG auf ihren eigenen
Grundstücken realisiert.
9810/73000: SIWA – Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen
(für 2020 und 2021: 4.502.473,85 €)
Bislang waren die alternativ zur Verfügung stehenden Titel für den barrierefreien Ausbau
auskömmlich, wodurch bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt dieser Titel ausschließlich für
Neubaumaßnahmen von Haltestellen genutzt wurde. Bei einer Erhöhung der
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Antragsanzahl der Bezirke für den barrierefreien Ausbau, wird auch dieser Titel dafür in
Anspruch genommen werden.
2920/72019: Kommunalinvestitionsprogramm – Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 1,5 Mio. €, 2021: 133 T€)
Einer der wichtigsten Titel für den barrierefreien Ausbau, der gegenwärtig genutzt wird, der
Titel 2920/72019 des Kommunalinvestitionsprogramms „Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen“, wurde in der Frage nicht gelistet. Er sollte Vollständigkeit halber aber
Erwähnung finden. Die Programmlaufzeit wurde nach aktuellem Kenntnisstand von Ende
des Jahres 2020 bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Der Umgang mit den noch
laufenden Vorhaben wird derzeit vorbereitet und abgestimmt.
Für die nachstehend aufgeführten Maßnahmen (Realisierung und auch Planung) läuft
gegenwärtig eine Finanzierung mit Mitteln des Titels 2920/72109. Die Gesamtkosten aller
Vorhaben basierend auf den Ergebnissen der Prüfung der Bauplanungsunterlagen
belaufen sich auf ca. 3,5 Mio. €. Die noch offenen Kosten belaufen sich nach derzeitigem
Kenntnisstand auf insgesamt ca. 2,3 Mio. € (Anschlussfinanzierung bzw.
Übergang/Nutzung anderer Titel des barrierefreien Ausbaus in Vorbereitung).
Charlottenburg-Wilmersdorf: M27 (diverse Haltestellen), Teplitzer Straße,
Hubertusallee,
Olivaer Platz Süd, Steinplatz / Hardenbergstraße,
Amerikahaus / Hardenbergstraße,
Lichtenberg: Falkenberger Chaussee/Vincent-van-Gogh-Straße
Marzahn-Hellersdorf: Myslowitzer Straße
Pankow: M 27 Bf Pankow Florastraße, verschiedene Haltestellen
Linien X54, 155, 107
Reinickendorf: Breitenbachstraße
Spandau: 19 Haltestellen, Ferdinand-Friedensburg-Platz
Steglitz-Zehlendorf: Rathaus Steglitz, Ostpreussendamm-Stadion
Lichterfelde,
Treptow-Köpenick: Grünauer Straße/Keltensteig, Am
Falkenberg/Preußenweg,
Schnellerstraße/Wasserstraße, Schnellerstraße
(stadtein- und stadtauswärts)
Für folgende weitere Bushaltestellen liegen Anträge vor, die derzeit bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bearbeitet werden und noch
keinem Titel zugeordnet wurden. Die erforderlichen Mittel können noch nicht beziffert
werden, da die Bauplanungsunterlagen noch nicht abschließend geprüft wurden.
Charlottenburg-Wilmersdorf: 8 Haltestellen Neu-Westend, 2 Haltestellen M45
Marzahn-Hellersdorf: Jaques-Offenbach-Platz / Giesestraße, MarzahnerPromenade 30, Cecilienstraße / Oberfeldstraße,
Lemkestraße / Lübecker Straße
Mitte: U-Bf Pankstraße, Boyenstraße
Spandau: Johannesstift / Schönwalder Allee, 22 Haltestellen
Treptow-Köpenick: 2 Haltestellen am Adlergestell
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Frage 12:
Wie ist der Bearbeitungsstand des Gesamtkonzeptes für die Mobilitätssicherung von Menschen mit
Behinderung?
Antwort zu 12:
Nachdem die Federführung für die Erarbeitung des „Gesamtkonzept für Menschen mit
Behinderung“ im Frühjahr 2020 der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zugeordnet worden war, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz der Senatskanzlei die Bearbeitung zügig nach Abschluss der Verhandlungen
zum BVG-Verkehrsvertrag zugesagt. Vor dem Hintergrund der andauernd hohen
Arbeitsintensität bei den BVG-Vertragsverhandlungen, entgegen der ursprünglichen
Verhandlungsplanung auch über den Sommer, sowie der pandemiebedingten
Einschränkungen, konnte die Auftaktveranstaltung mit den zu beteiligenden Verbänden
und Senatsverwaltungen noch nicht durchgeführt werden. Um die Probleme im Detail
besser kennen zu lernen und verstehen zu können, die sich für Menschen mit
Behinderung in der Kombination und Verknüpfung der verschiedenen Angebote im
Rahmen des Gesamtkonzeptes ergeben, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz unter anderem in der „AG Bauen und Barrierefrei“ um inhaltliche
Vorschläge und Hinweise gebeten, der Vorschlag zur Absenkung der Eigenbeteiligung am
sog. Taxikonto des Sonderfahrdienstes und zur Zusammenarbeit wurde gerne
angenommen.
Frage 13:
Welche finanziellen Mittel stehen den Bezirken als Straßenbaulastträger zur Verfügung, um neue
Bushaltestellen errichten zu können?
Antwort zu 13:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
Friedrichshain-Kreuzberg
„Dem Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin stehen keine bezirklichen Mittel zur
Verfügung, um neue Bushaltestellen errichten zu können. Es stehen nur begrenzte Mittel
aus einem Sonderprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
zum barrierefreien Umbau von Haltestellen auf Antrag in auftragsweiser Bewirtschaftung
zur Verfügung.“
Lichtenberg:
„Keine zweckgebundenen bezirklichen Haushaltsmittel, nur im Rahmen der
Investitionsplanung.. Die Mittel müssen anhand einer durch die Straßenbaubehörde
erstellten Bauplanungsunterlage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen beantragt werden. Dort werden die Unterlagen geprüft und an die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergegeben. Die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stellt dann die Mittel bereit.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Straßenbaubehörde ausreichend Haushaltsmittel dafür
zweckgebunden bereitgestellt werden.
Marzahn-Hellersdorf:
„Die Finanzierung erfolgt von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
durch freigegebene Mittel speziell für den Bau von Bushaltestellen. Das erfolgt meist im
Laufe eines Jahres. Über Mittel aus einer Investitionsmaßnahme, die den Bau einer
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Bushaltestelle beinhaltet. Zum geringen Teil aus Unterhaltungsmitteln in Verbindung mit
Straßeninstandsetzungsarbeiten die eine Bushaltestelle betreffen.“
Pankow:
„Derzeit stehen dem SGA Pankow keine finanziellen Mittel für den Umbau neuer
Bushaltestellen zur Verfügung.“
Reinickendorf:
„Die zur Verfügung stehenden bezirklichen Mitteln für die Unterhaltung des öffentlichen
Straßenlandes lassen keinen Neubau oder barrierefreien Umbau von Bushaltestellen zu.“
Steglitz-Zehlendorf:
„Spezielle Mittel für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen stehen im
Bezirkshaushalt nicht zur Verfügung. Der Umbau muss entweder aus den Mitteln eines
investiven Bauvorhabens oder aus Mitteln, die die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz zur Verfügung stellt, finanziert werden.“
Tempelhof-Schöneberg: „Dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stehen KEINE eigenen
Mittel zur Verfügung. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 5.“
Treptow-Köpenick:
„Dem Bezirk Treptow-Köpenick stehen keine eigenen Mittel mit der Zweckbestimmung
„Bau neuer Bushaltestellen“ zur Verfügung.“
Für den Neubau von Bushaltestellen steht den Bezirken derzeit ergänzend der SIWA-Titel
„Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen“ (Kapitel 9810/73000) zur Verfügung.
Der Titel wird durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verwaltet.
Die Mittel werden den Bezirken durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung basierend auf einer
geprüften Bauplanungsunterlage zur Verfügung gestellt.
Frage 14:
Welche Bushaltestellen sind aus welchen finanziellen Mitteln 2019 und 2020 neu errichtet worden?
Antwort zu 14:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
Friedrichshain-Kreuzberg:
Es sind Omnibushaltestellen barrierefrei aus dem Sonderprogramm SIWANA vor der
Friedenstraße Nr. 13 und Nr. 16 und aus dem Sonderprogramm
Radverkehrsinfrastrukturprogramm vor Mehringdamm Nr. 77 in den Jahren 2019 und 2020
umgebaut worden. Neue Bushaltestellen sind in 2019 und 2020 im Bezirk FriedrichshainKreuzberg von Berlin nicht errichtet worden.
Lichtenberg:
„Seehausener Straße (Unterhaltungsmaßnahme)
Vincent-van-Gogh-Straße
Einbecker Straße/Rosenfelder Straße (Unterhaltungsmaßnahme)
Schottstraße (Unterhaltungsmaßnahme)
Mellenseestraße / Sewanstraße (beide Haltestellen)
Marzahn-Hellersdorf:
„Myslowitzer Straße_2Stk (barrierefreier Ausbau) Gülzower Straße_3 Stk
(barrierefreier Ausbau)
Bitterfelder Straße/Klettwitzer Straße_1 Stk (im Zuge des Radwegeprogramms
mitfinanziert)
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Hellersdorfer Straße/Gülzower Straße_1 Stk (barrierefreier Ausbau)
Hellersdorfer Straße (U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord)_2 Stk (Verbesserung von
Umsteigepunkten im ÖPNV)“
Pankow:
„Über Klnv-Bescheid, Kap. 2920, Titel 72019 wurden folgende Bushaltestellen barrierefrei
2019 und 2020 ausgebaut:
Gaillardstraße Fahrtrichtung S+U Pankow, (Buslinie M27)
Mühlenstraße Fahrtrichtung S+U Pankow, (Buslinie M27, 155)
S+U Pankow Fahrtrichtung Hadlichstraße, (Buslinie M27, 155)
S+U Pankow Fahrtrichtung S+U Jungfernheide, (Buslinie M27)“
Reinickendorf:
„Im Zuge der Baumaßnahme Oranienburger Straße und Hennigsdorfer Straße
wurden/werden die vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei ausgestattet. Hierfür wurden
investive Mittel verwandt.“
Steglitz-Zehlendorf:
„In den Jahren 2019 und 2020 sind im Bezirk Steglitz-Zehlendorf folgende Bushaltestellen
neu errichtet worden:
Kaiser-Wilhelm-Straße/Alt-Lankwitz
Kaiser-Wilhelm-Straße/Edenkobener Weg“
Tempelhof-Schöneberg:
„KEINE“
Treptow-Köpenick:
Im Jahr 2019 wurde die Haltestelle Baumschulenstraße/Südostallee und
Sonnenallee/Heidekampweg errichtet. Im Jahr 2020 erfolgte der Bau von zwei Haltestellen
im Adlergestell zwischen Rudower Chaussee und Köpenicker Straße.“
Die Realisierung des Bushaltestellenneubaus für die Haltestellen Blumberger Damm
Geriatriezentrum (Marzahn-Hellersdorf), Groß-Ziethener-Chaussee (Neukölln) und
Dämeritzsee (Treptow-Köpenick) wurde angeschoben. Der dafür zur Verfügung stehende
SIWA-Titel beinhaltet seit diesem Haushaltsjahr nicht mehr nur die Möglichkeit des
Haltestellenausbaus, sondern auch des Neubaus.
Berlin, den 20.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Welche konkreten Maßnahmen sind für die Jahre 2020 und 2021 im Rahmen des „Pilotprojektes #Begrünung
und #Solareindeckung von #Bushaltestellen“ (HH 2020/2021, Titel 68569) geplant und welche Kosten
verursachen diese jeweils? Bitte geplante Maßnahmen inklusive der Kosten je Jahr darstellen.
Antwort zu 1:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die Begrünung der #Wartehallendächer wird im Rahmen der Erneuerung der
Wartehalleninfrastruktur berücksichtigt. Die Kosten können gegenwärtig noch nicht
beziffert werden, da wir uns in einem zu frühen Stadium der Planungen befinden. Wir
gehen davon aus, dass sowohl die Beschaffung (größeres Gewicht, stabilere
Tragkonstruktion) als auch die Pflege kostenintensiver sind als bei Wartehallen mit einem
„glatten“ Dach. Die Solareindeckung der Wartehallendächer wird derzeit nicht
vorgesehen. Aus Sicht der BVG stehen hier die Kosten (Anschaffung, Instandhaltung,
Instandsetzung etc.) und der Nutzen derzeit nicht im Verhältnis.“
Frage 2:
Liegt die Verantwortung der konkreten Umsetzung beim Senat, den Bezirken oder der BVG?
2
Antwort zu 2:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die BVG wurde mit dem Projekt betraut.“
Frage 3:
Gab es bereits Ausschreibungsvorgänge?
a) Wenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand?
b) Wenn nein, warum nicht und wann wird mit der Ausschreibung begonnen?
Antwort zu 3:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Hinsichtlich der Erneuerung der Wartehalleninfrastruktur befindet sich die BVG
gegenwärtig im Interessenbekundungsverfahren. Ziel ist es, dieses im I. Quartal dieses
Jahres abzuschließen, so dass im II. Quartal dieses Jahres das europaweite
Vergabeverfahren begonnen werden kann.“
Frage 4:
Welche Kriterien werden für die Standortauswahl herangezogen und wer hat diese definiert?
Antwort zu 4:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Aktuell können wir noch keine Standorte benennen, da das Konzept derzeit erst
entwickelt wird.“
Frage 5:
Wer entscheidet über die finale Standortauswahl?
Antwort zu 5:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die BVG wird über die Standorte je nach Eignung entscheiden.“
Frage 6:
Inwiefern soll die jeweilige Lastenverträglichkeit der Dächer regelmäßig überprüft werden?
Antwort zu 6:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die konstruktive und statische Bemessung aller tragenden Konstruktionselemente (u.a.
der Wartehallendächer) erfolgt nach den einschlägigen Fachnormen und den statischen
Erfordernissen durch denjenigen Bieter, welcher den Zuschlag erteilt bekommen wird. Die
Inspektionen werden planmäßig wiederkehrend innerhalb vorgeschriebener Fristen durch
die BVG durchgeführt.“
3
Frage 7:
Inwieweit gibt es Überlegungen, neben den Bushaltestellen auch die Wartehäuschen von Tramhaltestellen
zu bepflanzen?
Antwort zu 7:
Die BVG hat hierzu mitgeteilt:
„Die BVG unterscheidet nicht zwischen Bus- und Tramwartehalle. Generell werden alle
geeigneten Haltestellen und Standorte geprüft und bewertet.“
Frage 8:
Welche Art von Austausch betreibt der Senat mit den Vorbildstädten für bepflanzte Wartehäuschen Utrecht
und Neuss?
Frage 9:
Welche Erkenntnisse brachten diese Gespräche bisher?
Antwort zu 8 und 9:
Das Projekt „Bee-Stops“ mit 316 begrünten Wartehäuschen in der Stadt Utrecht ist durch
einschlägige Fachliteratur und durch die öffentlichen Medien bekannt, genauso wie
parlamentarische Beschlüsse, Ideen, Planungen und Konzeptionen zur Begrünung von
Wartehäuschen, wie z.B. in Emmerich, Neuss, Leipzig, München, Villach, Bremen und
vielen anderen Städten. Direkte Gespräche hat es mit diesen Städten nicht gegeben. Der
Senat ist aber, wie auch die BVG, zu der Erkenntnis gekommen, dass eine Begrünung der
Wartehäuschen nur bei einer Neubeschaffung realistisch und effizient umsetzbar ist.
Frage 10:
An welchen Standorten werden im Jahr 2020 und 2021 Solarpanels angebracht? Bitte konkrete Standorte
und Zeitpunkt der jeweiligen Installation darstellen.
Antwort zu 10:
Es liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. (Siehe hierzu die Antworten zu den Fragen 4
und 5).
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Welche Verwaltungsschritte sind bei der Planung und Errichtung neuer #Bushaltestellen vorgesehen?
Antwort zu 1:
Die Festsetzung von #Haltestellen erfolgt entweder im Zuge der Neuerteilung einer
Genehmigung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 #Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) oder im
Rahmen einer wesentlichen Änderung einer bereits erteilten Genehmigung gemäß § 40
PBefG. Basis für die Festsetzung ist § 32 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb
von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Dazu muss ein Antrag zur
Festsetzung von Haltestellen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. In
diesem muss die Lage der Haltestelle genau definiert sein und eine Begründung
angegeben werden. Die Genehmigungsbehörde hört weitere beteiligte Stellen an, bei
Bedarf wird ein Vor-Ort-Termin durchgeführt. Danach erfolgt die Ablehnung oder die
Bestätigung durch einen Bescheid.
Haltestellen sind jeweils durch die Verkehrsunternehmen als Antragsteller bzw. Inhaber
einer Liniengenehmigung zu beantragen. In Berlin zählen dazu im Wesentlichen die BVG,
Verkehrsunternehmen aus dem Brandenburger Umland, im Schienenersatzverkehr für SBahn-,
Regional- oder Eisenbahnverkehre tätige Unternehmen, Unternehmen des
Fernbusverkehrs sowie Unternehmen, die Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43
2
PbefG anbieten (Schulbus-, Werksverkehre etc.). Die jeweiligen innerbetrieblichen
vorherigen Planungsschritte der Unternehmen sind dem Senat nicht bekannt.
Die BVG teilt zu ihren Planungs- und Errichtungsschritten mit:
„Interne Abstimmung über den Standort (grobe Planung),
Vorort-Besichtigung durch den zuständigen Baukoordinator – Suche nach der besten,
anordnungsfähigen Möglichkeit,
Einberufung eines Ortstermins mit VLB (Verkehrslenkung Berlin), Tba (örtliches
Tiefbauamt) und der örtlich zuständigen Polizeidirektion zwecks Abstimmung und
Erlangung der Zustimmung für den gewünschten Standort; zeitgleiches Einmessen des
Standortes,
Antragstellung/ Einreichung mit Verkehrszeichenplan an LABO (Landesamt für Bürgerund
Ordnungsangelegenheiten), VLB und Tba,
Nach Genehmigung interne Auftragserteilung, Bestimmung der künftigen Beschilderung
(interner Auftrag bzw. Bestellung),
Markierung des gewünschten Standortes vor Ort,
interne Erfassung und Einpflege der neuen Daten (Haltestellenverzeichnis, Dano,
Fahrplan, evtl. Fahrgastinformation etc.),
bauliche Umsetzung, Inbetriebnahme und Rückmeldung an VLB.“
Frage 2:
Wie ist die Finanzierung neuer Bushaltestellen geregelt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim zuständigen Tiefbauamt, somit ist dieses auch
für den Ausbau und die Finanzierung zuständig.
Die BVG stellt den Mast, das Haltestellenschild, die Fahrgastinformation (gemäß BOKraft
Aufgabe des Fuhrunternehmers) und installiert die Wartehalle.“
Für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen, der in der Zuständigkeit der Bezirke als
Straßenbaulastträger liegt, stehen bis Ende 2020 Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderprogramm zur Verfügung (Abrechnung bis Ende 2021).
Weiterhin sind im SIWANA V (Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt und
Nachhaltigkeitsfonds) im Portfolio der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz Mittel vorgesehen, die den Bezirken zur Bewirtschaftung übertragen werden
können.
Frage 3:
Welche Bushaltestellen wurden 2018 neu eingerichtet (bitte Angabe der jeweiligen Kosten)?
3
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2018 gab es 101 Vorgänge (Dauermaßnahmen) im Zusammenhang mit
Haltestellen. Die Aufteilung war wie folgt:
2 x Abordnung einer zeitlichen Befristung,
16 x Aufweitung vorhandener Haltestellen,
1 x Neuaufteilung des Haltestellenbereiches,
73 x Verlegung der Haltestelle zum Teil mit Aufweitung oder Reduzierung des
Haltestellen-Bereiches,
9 x Neueinrichtungen.
Die Kosten für den Bau der Haltestelle werden durch die BVG nicht erfasst, da dies in der
Verantwortung der jeweiligen Tiefbauämter liegt. Der BVG entstehen beispielsweise
Kosten für den Einbau / Versetzen des Haltestellenmastes zwischen 500 – 1.000 € pro
Mast und ca. 4.500 – 5.000 € für den Aufbau einer Wartehalle (in Anhängigkeit der
Örtlichkeiten wie z. B. Böschungsausgleich, Anschluss Länge etc.).“
Frage 4:
Welche Bushaltestellen wurden in diesem Jahr neu eingerichtet (bitte Angabe der jeweiligen Kosten)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„23 x Verlegungen,
1 x Aufhebung,
5 x Neueinrichtungen.
Zur Finanzierung siehe vorherige Antwort.“
Frage 5:
Welche neuen Bushaltestellen sind aktuell geplant und welche Kosten sind damit jeweils verbunden? Ist die
Finanzierung abgesichert?
Antwort zu 5:
In der Antwort zu Frage 1 wurden die diversen potentiellen Antragsstellerinnen/
Antragsteller für neue Bushaltestellen benannt. Dem Senat sind nicht alle
Planungsüberlegungen dieser Akteure bekannt.
Zu den im städtischen Linienbusverkehr geplanten Bushaltestellen teilt die BVG mit:
„Haltestellenpaar Berliner Rathaus im Bereich des neuen U-Bahnhofes,
Haltestellenpaar Boyenstraße Linie 120 zur besseren Gebietserschließung,
2 Haltestellenpaare in der Forckenbeckstraße zur Neuerschließung,
Endstelle Papenberger Weg Linie 136 zur Neuerschließung,
4
15 Haltestellen zur Neuerschließung des geplanten „Clean-Tec-Parks“ Marzahn,
Mehrere Haltestellen für einen geplanten Kiezbus im Ortsteil Blankenburg,
Neues Haltestellenpaar U Weinmeisterstraße für den Nachtbusverkehr,
Haltestelle im Bereich der Endstelle Aubertstraße zur Erschließung von Martha-Aue/
Elisabeth-Aue,
Friederike-Nadig-Str. Fahrtrichtung Ost und Lieselotte-Berger-Platz Fahrtrichtung Ost.
In Fahrtrichtung West sind beide Haltestellen bereits vorhanden,
Die Haltestelle Lieselotte-Berger-Str. Fahrtrichtung Nord wird hinter die Kreuzung
verlegt,
Jungfernstieg, Marienstr. sowie Ostpreußendamm/ Königsberger Str. (jeweils beide
Richtungen), Carstennstr./ Ringstr. sowie die Bahnhofstraße.
Zur Finanzierung siehe vorherige Antwort.“
Frage 6:
Welche Bushaltestellen können aktuell aus welchen Gründen nicht neu eingerichtet werden?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„3 Haltestellenpaare im Zuge der Mühlenstraße (davon eine Verschiebung der
Haltestelle East-Side-Gallery) im Zuge der geplanten Änderung der Linienführung Bus
248 (neu 300) zum U Schlesischen Tor. Grund: Baumaßnahmen Oberbaumbrücke und
künftiger Schienenersatzverkehr (SEV) U1/U3 sowie Radwegeplanung. Verschiebung
bis Anfang 2021.
Betriebshaltestellen am U Johannisthaler Chaussee für Änderung der Linienführung
M46. Grund: VLB-Planung einer Lichtsignalanlage.
Betriebshaltestelle Heerstr./ Nennhauser Damm für M32. Grund: Derzeit keine
Planungskapazität im Bezirk.
Betriebshaltestelle im Dorfkern Wartenberg für Linie 256. Grund: Derzeit keine
Planungskapazität im Bezirk.
Endstelle am S+U Wedding in der Lynarstraße für verlängerte Buslinie 147. Grund:
Noch kein Konsens mit Bezirk bezüglich der Linienführung.
Haltestellenpaar Am Seegraben/ A.-Meißner-Str. zur verbesserten
Gebietserschließung. Grund: Keine Standortgenehmigung, sondern Forderung einer
Busbucht wegen Kfz-Verkehr auf der B96a.
Florastr., Hechelstr. und Hermann-Hesse-Str. sind geplant, können aber derzeit
aufgrund fehlender Finanzierung noch nicht umgesetzt werden.“
Berlin, den 05.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz