Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow endlich voranbringen, aus Senat

Frage 1: Welchen konkreten #Zeitplan sieht die #Autobahn GmbH (als zuständiger Straßenbaulastträger) zur Realisierung der #Ortsumfahrung #Malchow vor?

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Straßenbahn: Straßenbahnvorhaben Haltestelle S-Bahnhof Friedrichshagen, aus Senat

Frage 1:
Inwieweit gab es bis zum jetzigen #Entwicklungsstand eine öffentliche Beteiligung? Wie ist der
bisherige Einbindungsprozess in Relation zu den Leitlinien der #Bürgerbeteiligung des Landes Berlin
und Bezirks Treptow-Köpenick einzuordnen?
Antwort zu 1:
Für nach einem #Fachplanungsgesetz zu genehmigende Vorhaben richtet sich die
Beteiligung nicht nach den Leitlinien der Bürgerbeteiligung des Landes Berlin,
sondern nach dem dafür einschlägigen #Verwaltungsverfahrensgesetz ab §§ 72 ff.
Die #Planfeststellungsunterlagen liegen seit dem 14.03. bis 13.04.2022 aus, daran
schließt sich eine 14tägige Einwendungsfrist an, d.h. bis 27.04.2022. Anschließend
werden die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendung der zuständigen
Vorhabenträgerin #Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (#SRS) übergeben.
Weitere Angaben zum Zeitbedarf sind nicht möglich.
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Frage 2:
Wann, unter wessen Beteiligung und mit welchen Ergebnissen wurden die Vor- und Nachteile für
die unterschiedlichen #Verkehrsträger grundsätzlich betrachtet?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Die SRS arbeitet seit 10 Jahren intensiv an den entsprechenden Planungen. Dieser
lange Zeitraum war notwendig, damit die Planungen unter anderem dem Bauamt
des Bezirkes Treptow-Köpenick mit seinen untergeordneten Abteilungen, als auch
den Berliner Verkehrsbetrieben sowie dem Land Berlin als Straßenbaulastträger der
überörtlichen Straße, zur Vorabstimmung zur Verfügung gestellt werden konnte.
Eine Vielzahl gewünschter Anpassungen, wie die Anordnung von #Ersatzparkplätzen
oder die Erweiterung des jetzigen Gehweges auf der westlichen Straßenseite zur
Nutzung als gemeinsamen Geh- und Radweg wurden im Ergebnis in die
Planungen aufgenommen.“
Frage 3:
Welche alternativen Wegführungen sind geprüft worden; welche Vor- und Nachteile haben diese
Prüfungen jeweils ergeben?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Es wurden sowohl ein Stichgleis als auch eine Variante mit nur einer Fußgänger
#Lichtsignalanlage (#LSA) geprüft. Bei ersterer Variante wäre eine Umstellung des
teilweisen bereits erneuerten Fahrzeugparkes der SRS erforderlich und daher nicht
wirtschaftlich vertretbar. Bei der zweiten Variante (Im #Verkehrsgutachten der
aktuellen Planfeststellung als Variante 1 dargestellt) besteht die Gefahr, dass es
aufgrund der langen Umlauf- bzw. Wartezeiten der Fußgänger-LSA infolge der
notwendigen Verknüpfung mit dem südlich des Bahndamms gelegenen
Knotenpunktes zu vermehrten Rotlichtverstößen der Fußgänger (Fahrgäste)
kommen würde, bedingt durch die Befürchtung, den Anschluss an die nächste
Straßenbahn oder S-Bahn zu verpassen. Ebenfalls wäre keine Umsetzung als
Anforderungsampel aufgrund der hohen Nutzerzahlen möglich und die
Beeinflussung für den angrenzenden Knotenpunkt an der Bölschestraße und
Fürstenwalder Damm mit entsprechenden Rückstaueffekten wäre größer.“
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Frage 4:
Wie gestaltet sich der bisherige und weitere #Zeitplan dieses Straßenbahnvorhabens?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Im Ergebnis eines – wie bereits vorstehend skizziert – langen Planungs- und
Abstimmungsprozesses wurde eine aktuelle Variante zur Planfeststellung
eingereicht. […]
Aktuell gehen wir hier bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen
#Wendeschleife von ca. 2 Jahren aus.“
Frage 5:
In welcher Höhe entstehen wem welche Kosten für dieses #Straßenbahnvorhaben?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Aufgrund der derzeit nicht genau abschätzbaren Kostenentwicklungen gehen wir
für die Gesamtmaßnahme von einem Kostenvolumen von ca. 1 Mio. € aus.“
Frage 6:
Wie wird der Ansatz einer barrierefreien Ausstiegsmöglichkeit auf der östlichen Seite der Dahlwitzer
Landstraße inklusive Lichtsignalanlage zur #Querung -Bahn bewertet? Wurde dies bisher geprüft
und ggf. mit welcher Begründung nicht in Erwägung gezogen?
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Diese wurde geprüft, siehe Punkt 3.“
Frage 7:
Wie häufig, zu welchen Tageszeiten und jeweils für welche Dauer soll die Straßenbahn künftig die
Dahlwitzer Landstraße überqueren und damit durch entsprechende Ampelschaltungen den
sonstigen Straßenverkehr beeinträchtigen?
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Antwort zu 7:
Gemäß dem vorliegenden Bericht von 02/2022 soll das bestehende
#Betriebsprogramm aufrechterhalten werden. Die Züge der SRS Linie #88 verkehren
dabei:
täglich: von 04:00 Uhr bis 16:00 Uhr 20-Min.-Takt
täglich: von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr 20-Min.-Takt
Mo-Fr: von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr 10-Min.-Takt
Samstags: von 17:00 Uhr bis 01:00 Uhr 30-Min.-Takt
Frage 8:
Aktuell gibt es zu verschiedenen Tageszeiten bereits eine Stausituation – mit welchen konkreten
Maßnahmen soll hier Abhilfe geschaffen und eine Verstärkung dieser Problematik (siehe 7.)
abgewendet werden?
Antwort zu 8:
Abgesehen von Baustellen- und Umleitungssituationen sind derzeit hauptsächlich
dann Störungen im Verkehrsablauf zu verzeichnen, wenn technische
Fehlfunktionen an Erfassungseinrichtungen der Lichtsignalanlage (LSA)
Fürstenwalder Damm / Bölschestraße – Dahlwitzer Landstraße oder der
Weichensteuerung auftreten. LSA-seitig wurden aus diesem Grund bereits einige
Komponenten des LSA-Steuergerätes und der Erfassungs-Detektoren
ausgetauscht. Eine Modernisierung der kompletten hardwareseitigen Ausstattung
ist bereits geplant. Die Qualität des Verkehrsablaufs und die Koordinierung neuer
Signalquerschnitte mit der bestehenden LSA müssen im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens betrachtet werden. Im Zuge einer anschließenden
Projektierung der Steuerung könnten ggf. notwendig erscheinende Maßnahmen
wie beispielsweise Stauüberwachungen berücksichtigt werden.
Hierzu teilt die SRS mit:
„Jede Erhöhung der Verkehrssicherheit hat Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit
des Knotenpunktes (Fußgänger-LSA oder kombinierte LSA). Bezogen auf die
gesamte Stadt stellt nur eine Änderung des Model-Split (auch durch verbesserte
Umsteigebeziehungen beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)) einen Weg
zur Stauvermeidung und damit zur Verbesserung der Lebensverhältnisse dar.“
Frage 9:
Wann und mit welchen Ergebnissen wurden zuletzt Verkehrszählungen durchgeführt? Welche
Schlussfolgerungen sind daraus zu ziehen?
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Antwort zu 9:
Die Verkehrsprognose im betreffenden Bereich wurde seitens der
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz geprüft und
im Verkehrsmodell 2030 mit Infrastrukturmaßnahmen des Stadtentwicklungsplan
(StEP) Verkehr 2025 berücksichtigt. Es zeigte sich, dass die Verkehrsprognose keine
nennenswerten Verkehrszuwächse aus der gesamtstädtischen Entwicklung
beinhaltet. Der maßgebende Betrachtungsfall ergibt sich daher aus den
Bestandsdaten. Auf folgende Verkehrserhebungen wurde verwiesen:
Dahlwitzer Landstr. – Bölschestr. / Schöneicher Str. (Friedrichshagen, 12587),
Zählung am 03.07.2018, Di
Fürstenwalder Damm / Bölschestr. (Friedrichshagen, 12587), Zählung am
24.10.2019, Do
Frage 10:
Ist das Vorhaben gemäß jetziger Vorlage mit Blick auf die Vorgaben des Berliner Radverkehrsplans –
insbesondere einer regelhaften Breite der Radverkehrswege bei Einrichtungsverkehr von 2,3 Meter
und mindestens 2 Meter – genehmigungsfähig? Welche alternativen Planungen kommen hier in
Betracht?
Antwort zu 10:
Bei der Dahlewitzer Landstraße handelt es sich um eine Straße des
übergeordneten Straßennetzes von Berlin, die zugleich Bestandteil des
Ergänzungsnetzes Radverkehr ist. An solchen Straßen sind entsprechende
Radverkehrsanlagen mit dem Regelmaß 2,30 m und dem Mindestmaß 2,00 m
vorzusehen. In beengten Haltestellenbereichen kann die Radverkehrsanlage im
Bereich der Haltestelle auf eine Breite von 1,30 m reduziert werden. Innerhalb der
vorliegenden Planung sind die Radverkehrsanlagen nur im nicht ausreichendem
Maße berücksichtigt worden und stimmen nicht mit den gesetzten Standards aus
dem Radverkehrsplan überein. Es ist zu prüfen, inwiefern hier besondere Umstände
vorliegen, sodass dieser Abschnitt von den gesetzten Standards abweichen darf.
Laut Radverkehrsplan sind Abweichungen auf max. 15 % der Strecke des
Radnetzes zulässig.
Insbesondere im Bereich nördlich der Tramhaltestelle Dahlewitzer Landstraße ist zu
prüfen inwiefern das Schrägparken zu Lasten einer ausreichend breiten
Radinfrastruktur erhalten bleiben kann.
Frage 11:
Wird davon ausgegangen, dass die Radverkehrswege als Zweirichtungsverkehre ohne
Benutzungspflicht eingerichtet werden? Kann damit die Vorgabe von 2,5 bis 3 Meter Mindestbreite
bei Zweirichtungsverkehr gemäß Radverkehrsplan eingehalten werden?
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Antwort zu 11:
Es wird nicht davon ausgegangen, dass in diesem Bereich der Radverkehr als
Zweirichtungsverkehr geführt wird.
Frage 12:
Welche Abstimmungsprozesse für den aktuell vorliegenden Planungsentwurf gibt es zwischen dem
Vorhabenträger und den zuständigen Berliner Stellen, wie wird insbesondere sichergestellt, dass es
kein Stückwerk gibt, sondern der gesamte Verkehrsbereich um den S-Bahnhof Friedrichshagen für
alle Verkehrsteilnehmer zusammen gedacht, geplant und entsprechend realisiert wird?
Antwort zu 12:
Der Vorhabenträger ist im Rahmen des förmlichen Verfahrens verpflichtet, alle in
ihren Rechten und Zuständigkeiten Betroffene in den Planungsprozess
einzubeziehen und gemeinsam eine rechtlich und planerisch einwandfreie
Verkehrslösung zu finden. Eine entsprechende Prüfung und Abwägung der
einzelnen Belange erfolgt bei der Fertigung des Planfeststellungsbeschlusses für das
Vorhaben.
Frage 13:
Wie soll das Abbiegen des aus nördlicher Richtung aus der Dahlewitzer Landstraße kommende
Radverkehrsweg in die Schöneicher Straße realisiert und unterstützt werden? Der Radverkehrsweg
wird ja bereits davor auf die allgemeine Fahrbahn geführt.
Antwort zu 13:
Nach dem derzeitigen Planungsstand ist für den Radverkehr keine gesonderte
Führung für das Linksabbiegen vorgesehen. Der Radverkehr muss sich im
Mischverkehr entsprechend links einordnen. Es ist zu prüfen, inwiefern der
linksabbiegende Radverkehr in die LSA am Knotenpunkt Dahlewitzer
Landstraße/Schöneicher Straße noch integriert werden kann. Ein signalisiertes
indirektes Linksabbiegen wäre hier aus Radverkehrssicht wünschenswert.
Grundsätzlich sind die der Senatsverwaltung vorliegenden Entwurfspläne noch
nicht final abgestimmt. Die Berücksichtigung einer Querungsstelle für den
Radverkehr über die Dahlwitzer Landstraße wurde angeregt. Unter anderem sind
die Breiten der Verkehrsflächen, die Schleppkurven und die Sichtbeziehungen
noch zu klären.
Frage 14:
Wie viele Bäume sollen gefällt werden, in welchem Alter und Zustand befinden sich diese und wie
ist das mit dem Gartendenkmal Kurpark Friedrichshagen vereinbar?
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Antwort zu 14:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Keiner der im Zusammenhang mit dem Umbau der Gleisschleife zu fällenden
Bäume steht im Kurpark Friedrichshagen. Es geht hierbei um acht Bäume östlich
der Dahlwitzer Landstraße auf dem Tauschgrundstück der Berliner Forsten sowie
um drei Straßenbäume der Dahlwitzer Landstraße, welche in der gleichen Straße
an anderer Stelle ersetzt werden. Die genauen Daten über Art, Zustand und Alter
der Bäume können der Anlage 8 des Planfeststellungsverfahrens entnommen
werden.“
Frage 15:
Wie soll der Anschluss zu anderen Wegführungen erfolgen, also die Übergänge in die
Bahnunterführung (südlich und nördlich der Bahntrasse) sowie zu vorhandenen Geh- und
Radverkehrswegen gestaltet werden?
Antwort zu 15:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Der Zwangspunkt zur Wegeführung ist die Eisenbahnunterführung, hier wurden die
vorhandenen Anlagen aufgegriffen und in die Planung einbezogen.“
Frage 16:
In welchem Umfang stehen aktuell Abstellflächen für Autos, Motorräder und Fahrräder im
unmittelbaren Bahnhofsumfeld zur Verfügung und welche Kapazitäten soll es nach Realisierung des
Straßenbahnvorhabens geben?
Antwort zu 16:
Hierzu teilt die SRS mit:
„Im Rahmen der Planung werden keine Stellplätze für Motoräder oder Fahrräder
reduziert oder verändert. Für die Errichtung einer flächennahen Entwässerung über
belebte Bodenzonen ist die Errichtung von Sickermulden erforderlich, wodurch 63
Pkw Stellplätze verdrängt werden. Durch eine Verringerung des anschließenden
Straßenquerschnittes der Dahlwitzer Landstraße auf das Sollmaß und der
Umwidmung der dortigen Längsparkplätzen zu Schrägparkplätzen ist eine
Kompensation mit 49 Stellplätzen bei gleichzeitiger erheblicher Flächenentsieglung
möglich. Auch hierzu gab es entsprechende Variantenuntersuchungen und
Abstimmungen mit dem bezirklichen Bauamt.“
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Frage 17:
Inwiefern wurden die im Ergänzungsnetz des Radverkehrsplanes Berlin vorgesehenen Routen
zwischen den S-Bahnhöfen Friedrichshagen und Köpenick nördlich der Bahntrasse entlang Straße
am Kurpark sowie parallel zum Bahndamm in die Planungen einbezogen?
Antwort zu 17:
Die beiden genannten Streckenabschnitte liegen außerhalb des Planungsraums
und wurden nicht weiter innerhalb der Planung berücksichtigt.
Berlin, den 20.04.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Halbzeit: Modernisierung der Schnellfahrstrecke Berlin-Hamburg voll im Zeitplan Arbeiten dauern noch bis 11. Dezember, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Halbzeit-Modernisierung-der-Schnellfahrstrecke-Berlin-Hamburg-voll-im-Zeitplan-6613962

Arbeiten dauern noch bis 11. Dezember • Zum Fahrplanwechsel mehr Züge unterwegs • Rund 500 Mitarbeitende im Einsatz für moderne Schieneninfrastruktur • Bauen auch am Wochenende und nachts für pünktliche Wiederinbetriebnahme

Die Deutsche Bahn (DB) hat bei der #Modernisierung der #Schnellfahrstrecke Berlin- #Hamburg einen wichtigen Meilenstein erreicht: Nach rund acht Wochen Bauzeit ist über die Hälfte der Maßnahmen erledigt. Damit liegen die #Bauarbeiten voll im #Zeitplan. Pünktlich zum #Fahrplanwechsel am 12. Dezember fahren die Züge wieder wie gewohnt – und öfter, denn die DB erhöht das Angebot zwischen den Metropolen und verbessert den #Halbstundentakt.

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Straßenbahn: Neue Strecke fast fertig: Nach sechs Jahren Pause wächst Berlins Tramnetz wieder Zwischen der Wissenschaftsstadt Adlershof und Schöneweide fährt ab Herbst die Straßenbahn., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neue-strecke-fast-fertig-nach-sechs-jahre-pause-waechst-berlins-tramnetz-wieder-li.169701

Die Gleise liegen bereits, ein Großteil der übrigen Anlagen ist ebenfalls schon fertig. Das jüngste #Neubauprojekt der Berliner #Straßenbahn, die Verbindung zwischen der #Wissenschaftsstadt #Adlershof und #Schöneweide, hat die #Zielgerade erreicht. Jetzt haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mitgeteilt, wie der #Zeitplan aussieht. So soll in etwas mehr als zwei Monaten in der #Fahrleitung der Strom eingeschaltet werden, sagte ein Sprecher. Und wie angekündigt werden Ende Oktober erstmals Züge mit Fahrgästen über die neue #Trasse im Südosten Berlins rollen. Doch der #Fahrgastverband #IGEB hat noch einen Wunsch offen – sonst müssten Busnutzer Verschlechterungen hinnehmen, wie Artur Frenzel von der Abteilung Stadtverkehr warnte.

Der erste #Spatenstich liegt nicht besonders lange zurück, er fand im Mai 2020 statt. Doch seitdem hat sich eine Menge getan, und es gibt Lob für Bauleute und Planer. „Entlang des Groß-Berliner Damms ist die Strecke zu circa 85 Prozent fertig gebaut“, berichtete Nils Kremmin von der landeseigenen BVG. Was ist jetzt noch zu tun? Unter anderem müssen die neuen Gleise mit den bestehenden Strecken im Umkreis verbunden werden, hieß es. Außerdem müssen an der #Karl-Ziegler-Straße in der Wissenschaftsstadt Ampeln gebaut werden, die zusätzlich angeordnet wurden.

Der Nutzen des Bauvorhabens ist dreimal so hoch wie die Kosten
Über dem Abschnitt im Sterndamm, der von der Linie 60 befahren wird, fließt schon Fahrstrom. Auf der Neubaustrecke im Verlauf des Groß-Berliner Damms soll „voraussichtlich um den 15. September“ der Strom eingeschaltet werden, teilte die BVG nun mit. Mitte Oktober werde die neue #Streckenanlage geprüft, #Schulungsfahrten fürs Personal schließen sich an. Noch im selben Monat folgt dann der große Tag: die #Eröffnung der 2,7 Kilometer langen Neubaustrecke …

Straßenbahn: Neue Straßenbahnstrecke im Südosten von Berlin soll am 31. Oktober öffnen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neue-strassenbahnstrecke-im-suedosten-von-berlin-soll-am-31-oktober-oeffnen-li.140686

Senatorin Günther gibt den aktuellen #Zeitplan für die #Erweiterung des #Tram-Netzes bekannt. Klar wird: Vor der Wahl wird keine #Neubautrasse in Betrieb gehen.

Während Berliner Politiker über künftige Erweiterungen des U-Bahn-Netzes diskutieren, geht der Ausbau des #Straßenbahnnetzes nur langsam voran. Auf Anfrage des Linke-Verkehrspolitikers Kristian Ronneburg gab der Senat an diesem Donnerstag im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Abgeordnetenhauses den aktuellen Stand bekannt. Danach geht bis zur Wahl im kommenden September keine einzige #Neubaustrecke in Betrieb. „Wir müssen uns von dem Mythos verabschieden, dass wir neue Straßenbahnstrecken in drei bis fünf Jahren planen und bauen können“, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Inzwischen gewonnene Erfahrungen zeigten: Solche Projekte dauerten „acht Jahre plus“.

Am weitesten gediehen ist die neue Verbindung zwischen der Wissenschaftsstadt #Adlershof und dem Bahnhof #Schöneweide. Die technische Abnahme der 2,6 Kilometer langen Strecke, an der seit dem vergangenen Frühjahr gebaut wird, soll im dritten Quartal 2021 erfolgen, sagte die Senatorin. Die Streckeneröffnung ist dann für den 31. Oktober 2021 vorgesehen – rund einen Monat nach der Wahl zum …

S-Bahn: Mehr Dampf bei der S-Bahn Eisenbahnexperte fordert vom Senat größeres Augenmerk für Infrastruktur aus Neues Deutschland

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1147675.verkehrswende-in-berlin-mehr-dampf-bei-der-s-bahn.html

»Wer bringt denn das System -Bahn voran, wer sagt den Ländern, welche #Infrastruktur zusätzlich gebraucht wird, wenn es drei unterschiedliche Betreiber für die #Einsatzplanung und die #Disposition bei Unregelmäßigkeiten, drei unterschiedliche Unternehmen gibt, die Züge mit Personal besetzen und vielleicht noch drei Firmen, die die Fahrzeugen reinigen und täglichen warten?«, fragt sorgenvoll Michael #Wesseli.

Noch zu Reichsbahnzeiten war er lange der Hauptingenieur für Investitionen bei der Berliner S-Bahn, bis 1993 dann Abteilungsleiter Betrieb, bevor er später bei der Deutschen Bahn für andere Infrastrukturprojekte zuständig war.

Seine Sorge bezieht sich vor allem auf die Infrastruktur: Gleise, Weichen, Signale. »Von 335 Kilometern #Streckennetz sind im Berliner Netz über 80 Kilometer eingleisig. In Hamburg sind von rund 145 Kilometer Netz knapp neun Kilometer eingleisig«, sagt Wesseli. Zwar stellt das #Infrastrukturprojekt #i2030 zweigleisige Ausbauten nach #Bernau, #Königs Wusterhausen, #Oranienburg und Richtung #Hennigsdorf in Aussicht. Doch laut einem Papier der Berliner Senatsverkehrsverwaltung für den Hauptausschuss ist eine Realisierung nicht vor den 2030er Jahren angedacht.

»Ich bin fast umgefallen, als ich den #Zeitplan erfahren habe«, erklärt der #Eisenbahningenieur. »Damit schiebt man die Verantwortung für die …

S-Bahn: Zeitplan für die Ausschreibung der S-Bahn gerät ins Wanken Echter Wettbewerb würde Berlin und Brandenburg eine Milliardensumme ersparen., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/zeitplan-fuer-die-ausschreibung-der-s-bahn-geraet-ins-wanken-li.76047

Steuerzahler und Fahrgäste könnten profitieren, wenn es bei der nächsten -Bahn-Ausschreibung in Berlin und Brandenburg einen echten #Wettbewerb gäbe. Doch der Beginn des Verfahrens, das Ende 2019 starten sollte, lässt weiterhin auf sich warten. Nach Informationen der Berliner Zeitung sind sich die Länder in einem entscheidenden Punkt nicht einig: Soll auf jeden Fall eine neue #Werkstatt gebaut werden – oder nicht? Damit gerät der #Zeitplan, die Berliner -Bahn-Flotte ab 2026 mit mindestens 1300 Wagen zu erweitern und damit spürbar zu verjüngen, ins Wanken.

„Die Sache ist verfahren“, sagte ein Beobachter. Mittlerweile müsse sich Berlins Verkehrssenatorin Regine #Günther (Grüne) nicht nur der Kritik der SPD, der Linken sowie der #Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft #EVG erwehren. Seit einigen Wochen stünden nun auch im Nachbar-Bundesland die Signale auf Rot, hieß es. Dabei dränge die Zeit. Damit die nächste neue -Bahn-Generation den befürchteten #Fahrzeugengpass ab 2026 lindern kann, seien rasch Entscheidungen erforderlich.

Dabei sind sich alle Seiten im Prinzip einig: Die beiden Länder müssen jetzt die Weichen dafür stellen, dass sich ein #Desaster wie die -Bahn-Krise vor etwas mehr als zehn Jahren nicht wiederholt. Viele Berliner werden sich noch gut erinnern: Ein großer Teil der Fahrten fiel damals aus, der Verkehr auf der Stadtbahn musste sogar komplett eingestellt werden – erstmals seit dem Ende des …

Schiffsverkehr: Biologische Durchlässigkeit von Schleusen und Wehren und Röhrichtschutz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Maßnahmen wurden zur Wiedererreichung der biologischen #Durchlässigkeit von #Schleusen und
#Wehren in Berlin bereits durchgeführt, welche Maßnahmen sind in Planung und wann sollen diese
abgeschlossen werden?
Frage 2:
Gibt es einen #Zeitplan zur Erreichung des Ziels? Wenn ja, führen Sie bitte alle relevanten Zielzeitpunkte auf.
Antwort zu 1 und 2:
Die #Querbauwerke in #Spree und #Havel haben gegenüber denen im #Teltowkanal,
#Landwehrkanal und #Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal die höhere Priorität, da sie
aufgrund des höheren Abflusses die Hauptwanderwege für #aquatische Organismen
darstellen. Die Zuständigkeit für die Maßnahmen liegt bei der #Wasserstraßen- und
#Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Konkret geplant werden sie durch das
#Wasserstraßenneubauamt Berlin.
Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung:
#Mühlendamm (Spree): 2023,
Spandau (Oberhavel): Ende 2025,
Charlottenburg (Spree): Ende 2025.
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Frage 3:
Welche Aufgaben in Bezug auf die Durchlässigkeit fallen in das Aufgabengebiet des Bundes, welche in den
des Landes Berlin?
Antwort zu 3:
Die Länder koordinieren zur Erreichung der im Wasserhaushaltsgesetz aufgeführten
Bewirtschaftungsziele Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Werden die
Bewirtschaftungsziele aufgrund einer vorhandenen Stauanlage an einer
Bundeswasserstraße nicht erreicht, sind nach § 34 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz
durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Durchgängigkeit durchzuführen. An allen anderen Gewässern ist
das Land Berlin zuständig.
Frage 4:
Wie steht es mit der Erreichung der biologischen Durchlässigkeit an Gewässern im Eigentum des Landes
Berlin aus, so z.B. an der Humboldtmühle in Tegel zur Wiederherstellung der Passierbarkeit für
Wanderfischarten und semiaquatische Säugetierarten und der Biotopverbindung Tegeler See-Tegeler Fließ?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte für Panke, Tegeler Fließ, Wuhle und
Erpe wurden auch die Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und semiaquatische
Säugetiere betrachtet und Maßnahmen entwickelt. An der Panke wurden zwei die
Durchgängigkeit behindernde Absturzbauwerke zu einem Beckenpass (Schlosspark
Schönhausen) und einer rauhen Sohlgleite (Schlosspark Buch) umgebaut. Die
Fischdurchgängigkeit wurde im Rahmen einer Untersuchung bestätigt. Die Herstellung der
Durchgängigkeit an den verbleibenden Querbauwerken ist Teil der Maßnahmen, die sich
derzeit in der Planfeststellung befinden.
Am Tegeler Fließ bestehen zwei Querbauwerke auf Berliner Landesgebiet. Aufgrund der
Lage eines Absturzes unterhalb eines Gebäudes (Humboldtmühle) sowie einer Brücke,
wurden verschiedene (Umgehungs-)Varianten geprüft. Zur Herstellung einer
ausreichenden Durchgängigkeit ergibt sich der Bau einer Fischwanderhilfe im
vorhandenen Profil, wozu der Neubau der Brücke erforderlich ist. Dies ist zeitlich zu
koordinieren.
An der Wuhle wurden bereits fünf Querbauwerke durch Sohlgleiten bzw. Beckenpässe
ersetzt. Die Herstellung der Durchgängigkeit an den verbleibenden Hindernissen wird im
Rahmen der derzeit laufenden Vorplanung geplant.
Es wird eine Herstellung der Durchgängigkeit bis spätestens 2027 angestrebt.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Maßnahmen zum Röhrichtschutz, die in den naturnahen Bereichen von Spree
und Havel einschließlich der seenartigen Erweiterungen durchgeführt werden?
Antwort zu 5:
Die Maßnahmen zum Röhrichtschutz sind ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt naturnaher
Ufer, zum Biotopverbund und zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Durch die Maßnahmen
konnte der in den 1980iger Jahren festgestellte Rückgang des Röhrichts gestoppt werden.
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Insgesamt konnte der Anteil der mit Röhricht bestandenen Ufer erhöht, Altröhrichte
geschützt und an geeigneten Uferabschnitten Röhrichtbestände durch Neupflanzung
wiederhergestellt werden. Im Rahmen des Programms zum Monitoring von Röhricht
werden die Bestände alle fünf Jahre kartiert und deren Entwicklung bewertet. So konnte
durch das Röhrichtschutzprogramm an den Spree-, Dahme- und Havelseen die
Gesamtfläche an Röhrichtbeständen deutlich erhöht werden. Ausgehend von 1990, zu
Beginn des Röhrichtschutzprogramms, konnte die Röhrichtfläche von ca. 612.000 m² auf
ca. 756.000 m² im Jahr 2005 erhöht werden. Die Röhrichtfläche im Jahr 2015, dem bisher
letztmaligen Kartierungszeitraum, betrug 713.000 m². Der Rückgang zwischen 2005 und
2015 betrifft Gewässer Dämritzsee, Zeuthener See und Oberhavel wo durch Uferverbau
und starker Zunahme des Sportbootverkehrs die Bedingungen sich verschlechtert haben.
An den überwiegend naturnahen Gewässern wie Unterhavel, Tegeler See und Seddinsee
sind die Röhrichtbestände stabil bzw. zeigen einen leichten Zuwachs.
Frage 6:
Welche Maßnahmen wurden seit 2012 zum Schutz der Röhrichte umgesetzt, welche Mittel und wie viel
Personal standen dafür zur Verfügung?
Antwort zu 6:
Der Schwerpunkt der seit 2012 durchgeführten Maßnahmen lag in der Erhaltung und
Erneuerung der Wellenschutzbauten (Palisaden), der Entnahme von in die Röhrichte
hineinwachsenden Gehölzen und der Sicherung vor landseitigem Betreten. Die für die
Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Ausgaben standen bei Kapitel 0750, Titel
52140 – Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege – zur Verfügung. Die
Umsetzung erfolgte im Rahmen der Personalkapazitäten des für Naturschutz und
Landschaftspflege zuständigen Bereichs. Darüber hinaus wurden Mittel bei Kapitel 0740,
Titel 52117 – Ufersanierung – in Anspruch genommen; hier erfolgte ein Personaleinsatz
von einer Stelle.
Frage 7:
Gibt es eine finanzielle Beteiligung des Bundes zur Beseitigung der Schäden am Röhricht und Ufererosion
an den Gewässerufern von Havel und Spree? Wenn ja, wie hoch und in welcher Form? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 7:
Die Gewässer Havel und Spree sind Bundeswasserstraßen. Grundsätzlich ist an den
Bundeswasserstraßen der Bund, vertreten durch die Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung, in Berlin durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin,
unterhaltungspflichtig. Die Unterhaltungspflicht umfasst nach dem
Bundeswasserstraßengesetz jedoch nur Maßnahmen zur Erhaltung der Schiffbarkeit und
die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluß. Steht ein
Ufergrundstück nicht im Eigentum des Bundes, so obliegen dessen Eigentümer
grundsätzlich selbst die in seinem Interesse liegenden, nicht zur Gewässerunterhaltung für
die Erhaltung der Schiffbarkeit und des Wasserabflusses gehörenden Maßnahmen,
beispielsweise zur Sicherung des Ufers oder des Grundstücks vor den Einwirkungen des
Gewässers. Die Gewässerufer der Havel und Spree befinden sich überwiegend im
Eigentum des Landes Berlin oder privater Dritter. Daher gibt es keine finanzielle
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Beteiligung des Bundes zur Beseitigung von Schäden am Röhricht und Ufererosionen an
den landeseigenen oder privaten Gewässerufern. Die Unterhaltung der landeseigenen
Ufereinfassungen sowie der vom Land Berlin angelegten Röhrichtbereiche obliegt dem
Land Berlin als antragstellende Stelle. Dieses ist in den öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz sowie den privatrechtlichen
Verträgen mit dem Bund für jeden Einzelfall geregelt.
Berlin, den 04.04.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Maroder Zustand trotz umfangreicher Sanierung – Arbeiten an der Elsenbrücke im Jahr 2008, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Arbeiten sind bei der Sanierung der #Elsenbrücke 2008 ausgeführt worden?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Instandsetzungsarbeiten von 2007 bis 2010 wurden folgende Arbeiten
ausgeführt:

  • Rückbau und Neubau der Fahrbahnbeläge und Abdichtung
  • Rückbau und Neubau der #Fahrbahnübergangskonstruktionen
  • #Betoninstandsetzungen der Betonoberflächen und Oberflächenbeschichtung
  • Instandsetzung der Stahlbetoneinfassung der #Spannkammer und
    Spannkammerrückwand
  • Rückbau und Neubau Geländer
    Frage 2:
    Was hat die Sanierung damals gekostet?
    Antwort zu 2:
    Die Instandsetzungskosten beliefen sich auf rd. 3,6 Millionen Euro.
    Frage 3:
    Trifft es zu, dass im Rahmen der Sanierungsarbeiten auch die Spannkammern geöffnet wurden? Was wurde
    dabei entdeckt? Kam es durch den vorgefundenen Bauzustand zu Verzögerungen und Veränderungen im
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    Zeitplan der Sanierungsarbeiten? Wurden im Bereich der Spannkammern damals Wartungsarbeiten
    vorgenommen?
    Antwort zu 3:
    Die Spannkammern bzw. #Widerlagerkammern sind begehbar. Es wurde festgestellt, dass
    infolge der defekten Übergangskonstruktion und den damit verbundenen
    Feuchtigkeitseinwirkungen die erdseitige Fläche der Spannkammerwand geschädigt war.
    Die geschädigten Bereiche wurden ersetzt bzw. instandgesetzt. Es wurden keine
    Baumaßnahmen an tragenden Bauteilen vorgenommen.
    Frage 4:
    Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass es trotz der Sanierung zehn Jahre später zu gravierenden
    Schäden kam und wie effektiv wird vor diesem Hintergrund die damalige Sanierung eingeschätzt?
    Antwort zu 4:
    Schäden an den tragenden Bauteilen oder darauf hin deutende Risse in Betonbauteilen
    waren bei der Sanierung vor 10 Jahren nicht feststellbar, sodass die Dauerhaftigkeit des
    Bauwerkes für einen langen Zeitraum gegeben sein sollte.
    Frage 5:
    Wann genau erfolgte die Feststellung der jetzigen Schäden und wie lässt sich das nun analysierte
    #Schadensausmaß konkret beschreiben? Was waren die Fehler beim Bau und der Sanierung 2008?
    Antwort zu 5:
    Die jetzigen Schäden wurden am 30.08.2018 festgestellt. Die Ursache ist auf eine
    Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den
    #Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten #Spannstahls und einem hohen
    Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in
    Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des
    Bestandsbauwerkes, der Wertung von #Laboruntersuchungen und Schadensbildern von
    anderen Brückenmaßnahmen, sowie rechnerischer #FEM-Modelle empirisch belegt
    werden.
    Mit Ausnahme eines zeitlichen Verzuges beim Betoneinbau im Bereich des Spannkastens
    konnten nach Auswertung der vorliegenden Bauwerksunterlagen keine Fehler festgestellt
    werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik.
    Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer
    Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem
    späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert.
    Frage 6:
    Welche Gründe führten zu der Entscheidung, die Brücke nun komplett abzureißen und neu zu bauen?
    3
    Antwort zu 6:
    Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk
    verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten
    #Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar.
    Frage 7:
    Welche Kosten werden für den Neubau veranschlagt? Was hätte eine Sanierung gekostet?
    Antwort zu 7:
    Nach erster vorliegender Kostenschätzung ist von Kosten für einen Ersatzneubau in Höhe
    von 50,2 Millionen Euro auszugehen. Da eine Instandsetzung/Sanierung nicht möglich ist,
    kann keine Kostenermittlung hierfür erfolgen.
    Frage 8:
    Wie sieht der #Zeitplan für den Neubau aus?
    Antwort zu 8:
    Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht
    möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen
    darstellen:
    Abriss östlicher Überbau: 2020
    Errichtung #Behelfsbrücke: 2021 bis 2022
    Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025
    Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026
    Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028
    Frage 9:
    Wo sollen die Kosten für den Neubau etatisiert werden und werden diese schon bei der
    Haushaltsanmeldung 2020/21 berücksichtigt? Können Fördermittel in Anspruch genommen werden und
    wenn ja, welche Programme und in welcher Höhe?
    Antwort zu 9:
    Hierzu finden derzeit Abstimmungen statt. Weitere Angaben sind nach dem
    gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich.
    Frage 10:
    Wird der #Querschnitt der Brücke so gewählt werden, dass ein möglicher Weiterbau der #A100 berücksichtigt
    ist? Wenn nein, warum nicht?
    4
    Antwort zu 10:
    Alle relevanten Fragen zur Planung des Ersatzneubaus werden im Rahmen der
    verschiedenen Planungsstufen geprüft, bewertet und beantwortet.
    Berlin, den 18.12.2018
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Cottbus: Großbaustelle Cottbuser Bahnhofs-Baustelle kurz vorm Ziel aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/cottbuser-bahnhofs-grossbaustelle-kurz-vor-dem-ziel_aid-34643949

In den neuen Südbrandenburger Verkehrsknoten investieren Stadt, Land und Bahn 50 Millionen Euro. Im nächsten Jahr soll er in Betrieb gehen.

Den Cottbusern geht es auf der #Bahnhofsbaustelle oft nicht schnell genug. Trotzdem versichern alle Beteiligten immer wieder, dass die Arbeiten im #Zeitplan liegen. Das ist nicht selbstverständlich, schließlich handelt es sich um das größte Infrastrukturprojekt Südbrandenburgs. Daran beteiligen sich Deutsche Bahn, Stadt und #Cottbusverkehr gemeinsam. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf rund 50 Millionen Euro – 18 Millionen Euro davon sind Fördergeld, 30 Millionen gibt die Bahn für die Modernisierung der #Bahnsteige aus. Nach dem Baustart im Jahr 2016 geht der #Verkehrsknoten im nächsten Jahr in Betrieb. Auch die Bahn will bis Ende des Jahres fertig sein.

Am Mittwochabend ist der #durchgehende #Tunnel unter großer Anteilnahme der Cottbuser freigegeben worden. Der Bau markiert eine wichtige Etappe auf der Großbaustelle, aber ist viel mehr eine echte Errungenschaft für Fahrgäste und Cottbus-Besucher. Sie gelangen nun binnen drei Minuten bequem vom Bahnhofsgebäude zum Ausgang #Innenstadt. Die Reaktionen der Cottbuser bei ihren ersten Inspektionen sind überwältigend positiv. Edith Pötschke schwärmt: „Herrlich sieht das aus. Freundlich und hell. Das ist alles sehr schick. Und überall gibt es #Fahrstühle.“ Ihr Mann Hans-Dieter Pötschke sagt trocken: „Das ist nicht mehr mein Bahnhof.“ Der 85-Jährige schiebt mit einem Lächeln nach: „Aber das hat sich schon gelohnt.“ Sagt’s und testet den #Fahrstuhl am neuen Tunnelausgang. Andreas Lehmann erklärt kurz und knapp: „Top.“ Er und seine Kollegen vom Bahnwerk Cottbus hatten die Unterschriftenaktion von Joachim Schreck …