Regionalverkehr: Niederbarnimer Eisenbahn schreibt Planungsleistungen der Heidekrautbahn i2030 aus, aus Lok-Report

16.01.2024

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/46856-brandenburg-niederbarnimer-eisenbahn-schreibt-planungsleistungen-der-heidekrautbahn-i2030-aus.html

Die #Niederbarnimer Eisenbahn-AG hat im Amtsblatt der Europäischen Union #Planungsleistungen #Zielzustand #Gesamtnetz #Heidekrautbahn #i2030 ausgeschrieben (30208-2024).

https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/30208-2024

Gegenstand dieser Ausschreibung sind alle Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 #HOAI 2021 sowie Besondere Leistungen und #Beratungsleistungen für folgende #Streckenabschnitte:

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S-Bahn: Warum der Kalte Krieg bis heute bei der Berliner S-Bahn seine Spuren hinterlässt, aus Tagesschau

14.01.2024

https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-warum-der-kalte-krieg-bis-heute-bei-der-berliner-s-bahn-seine-spuren-hinterlaesst-100.html

Das Schienennetz der Region leidet immer noch an #Spätfolgen von Krieg und #Teilung. In #West-Berlin geriet es durch den -Bahn-Boykott sogar zwischen die Fronten des #Kalten Krieges. Ein #Irrweg, der vor 40 Jahren endete, aber immer noch #nachwirkt.

Wer im Norden Berlins auf die U6 angewiesen ist, muss irgendwann notgedrungen das #Transportmittel wechseln. Ein #Streckenabschnitt wird saniert, und dort ist #Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Dabei könnten die Fahrgäste auf den Schienen bleiben – wenn sie denn genügend Zeit mitbrächten. Es gibt nämlich eine Alternative, die #S25. Aber: Die fährt nur alle 20 Minuten. Ein #dichterer Takt ist nicht möglich. Denn die S-Bahnstrecke von #Hennigsdorf Richtung Berliner Innenstadt bis #Schönholz hat zumeist nur ein Gleis. Dabei hatte sie mal mehr – wie viele andere Bahnstrecken in Berlin und Brandenburg.

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Bahnverkehr: Zeiträume für weitere Generalsanierungen auf der Schiene stehen fest, aus DB

21.12.2023

https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Zeitraeume-fuer-weitere-Generalsanierungen-auf-der-Schiene-stehen-fest-12595352#

Künftiges Hochleistungsnetz wächst bis Ende 2026 um 800 weitere Streckenkilometer • Detaillierte Planung macht Anpassungen im Zeitplan für zwei Korridore erforderlich • Generalsanierung der Strecke Hamburg – Hannover erfolgt 2029

Die Planungen der Deutschen Bahn (DB) für die #Generalsanierung weiterer #hochbelasteter #Streckenabschnitte im #Schienennetz werden konkreter. Während bereits Anfang Januar 2024 vorbereitende Arbeiten für die Rundumerneuerung der Riedbahn zwischen Frankfurt/Main und Mannheim starten, stehen nun auch die genauen Zeiträume für die 2025 und 2026 geplanten Generalsanierungen fest. Für mehr #Qualität und #Pünktlichkeit im #Zugverkehr wird die DB binnen zwei Jahren die gebündelte #Erneuerung und #Modernisierung von Schienennetz und Bahnhöfen auf insgesamt sieben Streckenabschnitten vornehmen. Für fünf Strecken sind die Zeiträume unverändert und damit die Vorplanungen bestätigt:    

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Regionalverkehr + U-Bahn: Berlin/Brandenburg: VIV-Shortcuts zu Verkehrsproblemen, aus VIV

„Erst hatten wir kein Glück und dann kam auch noch Pech dazu“ mag sich die #ODEG derzeit sagen. Die Schwierigkeiten im neuen Netz „#NES“ ließen sich eben nicht nur auf den #Infrastrukturbetreiber zurückführen, nein, denn nun wurde offenbar, was man hinter vorgehaltener Hand schon vorab hören konnte: die ODEG hat zu wenig #Personal.

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Bahnverkehr + Regionalverkehr: Verdacht auf Herstellerfehler: DB tauscht 137.000 Betonschwellen aus, Sonderinspektion abgeschlossen • Schwellen an 70 Streckenabschnitten bereits getauscht, aus DB

https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Verdacht-auf-Herstellerfehler-DB-tauscht-137-000-Betonschwellen-aus-8795218#

Vorsichtsmaßnahme sorgt weiterhin für #Einschränkungen im #Schienennetz

Die Deutsche Bahn (DB) hat das umfangreiche #Inspektionsprogramm von #Betonschwellen im #Schienennetz wie geplant Ende August abgeschlossen. Seit Juni haben Expert:innen der DB wegen des Verdachts auf einen #Herstellerfehler bundesweit Schwellen eines bestimmten Bautyps geprüft. Die Arbeiten erfolgen vorsorglich, da im Zusammenhang mit dem Unfall bei #Garmisch-Partenkirchen am 3. Juni auch #Schwellen eines bestimmten Bautyps von den ermittelnden Behörden geprüft werden. Nun steht fest: Rund 137.000 und somit fast zwei Drittel der untersuchten Schwellen müssen ausgetauscht werden. 

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U-Bahn: BVG: Schnelles Internet in der Berliner U-Bahn – Ende des Ausbaus unklar, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article235038869/Schnelles-Netz-in-der-U-Bahn-Abschluss-des-Ausbaus-unklar.html

Schon 2021 sollte es schnelles #Internet für alle in Berliner -Bahnen geben. Nun wird kein Datum für die Fertigstellung mehr genannt.

Seit 2019 laufen die Arbeiten, um für schnelles Internet und stabiles Telefonieren während -Bahn-Fahrten in Berlin zu sorgen. Eigentlich wollte man bereits 2021 mit dem #Technikausbau fertig werden, doch das Vorhaben verzögerte sich. Zuletzt war dann Ende 2022 als Ziel ausgegeben worden, nun nennt das Unternehmen Telefónica, das mit den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) einen Vertrag über den Ausbau hat, auf Anfrage gar kein Datum mehr für die #Fertigstellung. Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie seien „konkrete Aussagen zu weiteren Ausbauschritten zum aktuellen Zeitpunkt schwierig“, erklärt ein Unternehmenssprecher.

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Infrastruktur: Langsamfahrstellen Berlin, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Langsamfahrstellen gibt es derzeit im Berliner #Schienenverkehrsnetz? Bitte aufschlüsseln nach Art
des betroffenen Verkehrsmittels (#S-Bahn, -Bahn, #Straßenbahn, #Regional-/#Fernverkehr), sowie nach den
Gründen der #Geschwindigkeitsbeschränkung.
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Aktuell existieren hierzu folgende Langsamfahrstellen im Schienennetz der DB in Berlin:
Streckennummer Örtlichkeit Länge
(km)
Fehlerart
Mangel
#6025 Olympiastadion 0,3 #Schienenfehler
#6140 Bln-Rummelsburg 0,1 Schienenfehler
#6140 Bln-Rummelsburg 0,1 Schienenfehler
Die Behebung der Langsamfahrstellen ist im Dezember 2021 bzw. Januar 2022
vorgesehen.“
2
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen für Straßenbahnen (Langsamfahrstellen,
Stand 04.12.2021):
Aus Gründen der
Betriebssicherheit
(Gleiszustand)
Aus Gründen der
Betriebssicherheit
(Betriebsleiter)
Aus Gründen der
Verkehrssicherheit
(TAB*)
Anzahl 30 6 2
Länge 2075m (Einfachgleis) 20m
Summe 2095m (Einfachgleis)
Bei der U-Bahn bestehen derzeit ca. 25 Langsamfahrstellen. Davon sind 18 bedingt durch
laufende Instandhaltungsmaßnahmen und 7 aufgrund von Mängeln an Gleisen oder
Bauwerken.“
Frage 2:
Wie lange dauert eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Langsamfahrstellen durchschnittlich?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die durchschnittliche #Dauer ist von 2018 bis heute kontinuierlich gesunken und lag über
diesen Zeitraum bei 20,5 Tagen. Im Jahr 2021 lag der Wert bei 10,2 Tagen.“
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Dauer einer gleisanlagenspezifischen Langsamfahrstelle ist von diversen internen
und externen Faktoren abhängig. Maßgebend ist in erster Instanz der Einfluss auf die
Betriebssicherheit. Neben den notwendigen Genehmigungsprozessen für Bauarbeiten im
öffentlichen Straßenland und ihren zeitlichen Vorläufen bestimmen Art und Komplexität
der notwendigen Reparaturabreiten sowie Materialbeschaffungsprozesse die
Behebungsdauer. Der zeitliche Rahmen variiert aus genannten Gründen zwischen
mehreren Stunden (Havarie) und mehreren Monaten. Bauwerksbedingte Mängel, z.B. an
Brücken können länger andauern, da hier umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich
sind.“
Frage 3:
Wie viele #Streckenabschnitte können derzeit aufgrund von noch nicht erfolgten, aber bereits geplanten
Infrastrukturmaßnahmen und Sanierungen nur mit reduzierter Geschwindigkeit befahren werden und wie hat
sich diese Zahl in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die DB kann nur eine Aussage zu Streckenabschnitten treffen, die aktuell auf Grund von
Baumaßnahmen mit reduzierter Geschwindigkeit befahren werden bzw. wo größere
Baumaßnahmen in Vorbereitung sind (z. B. Erneuerung von Eisenbahnüberführungen).
Hier liegt die Zahl derzeit bei 20. Der Schwerpunkt liegt hier u.a. in Zusammenhang mit
3
den Baumaßnahmen im Projekt Dresdner Bahn oder der Erneuerung von
Eisenbahnüberführungen (z.B. Teltower Damm in Zehlendorf).“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für die in Punkt 1 genannten Langsamfahrstellen liegt eine Verteilung im gesamten
Straßenbahnnetz der Berliner Verkehrsbetriebe vor. Eine Aussage kann ohne
Konkretisierung des Begriffs „Streckenabschnitt“ nicht getroffen werden.
Die Planungsprozesse unterliegen einer steten Iteration im Hinblick auf die
Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit. Durch kontinuierliche Begutachtung
und Bewertung der Anlagen kommt es zu zeitlichen Verschiebungen entsprechend der
stetig zu aktualisierenden Einschätzungen.
Langsamfahrstellen der U-Bahn werden z.B. im Rahmen des Verkehrsvertrages durch den
Senat mit überwacht. Anzahl und Länge haben sich im genannten Zeitraum reduziert, die
Kennzahlen werden weitestgehend eingehalten bzw. unterschritten.“
Frage 4:
Wo befinden sich die unter 3 genannten Streckenabschnitte konkret?
a. Seit wann besteht dort die Vorgabe zur reduzierten Geschwindigkeit?
b. Mit welcher Geschwindigkeit könnten diese Stellen bei optimalen Bedingungen befahren werden und
welche (reduzierte) Geschwindigkeit ist derzeit erlaubt?
c. Bis wann soll die Geschwindigkeitsbeschränkung noch weiter bestehen?
d. Welche Auswirkungen auf die Einhaltung der Fahrpläne entstehen dadurch?
Antwort zu 4:
Die DB AG kann keine Antwort zu a. und c. ausführen. Für Antwort zu b., siehe Antwort zu

  1. Zu d. teilt die DB AG folgendes mit:
    „Bei der Erarbeitung von Fahrplänen werden die Parameter des Zuges berücksichtigt. Die
    sich hieraus ergebenden Fahrzeitverluste werden durch die betrachtete Stelle im Netz
    selbst und durch die Eigenschaften des Zuges (Brems- und Beschleunigungsphase) in der
    Fahrplankonstruktion berücksichtigt. Stellen im Netz, an denen nicht die zulässige
    Geschwindigkeit erreicht werden kann, sind damit im Regelfahrplan enthalten und führen
    nicht zu Verspätungen.“
    Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
    Zu a. „Wie in vorangegangenen Punkten dargelegt, lässt sich hierzu kaum eine konkrete
    Aussage treffen, da sich die Lage von Langsamfahrstellen mitunter wöchentlich ändert.“
    Zu b. „Neben operativ eingerichteten Fahrgeschwindigkeitsbegrenzungen greifen
    beispielsweise in Bögen Trassierungsgeschwindigkeitsobergrenzen. Diese leiten sich aus
    den Spurführungsrichtlinien des Verbunds deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) her.“
    Zu c. „Grundsätzlich erfolgt die Behebung einer Langsamfahrstelle schnellstmöglich. Der
    Priorisierung hinsichtlich Betriebssicherheit und betrieblicher Relevanz folgend variiert die
    Einschränkungsdauer von Fall zu Fall.“
    Zu d. „Häufig bleiben Fahrpläne von Langsamfahrstellen unberührt, wenn diese
    ausschließlich punktuell zu einer Verminderung der Fahrgeschwindigkeit führen.“
    4
    Frage 5:
    Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um den #Sanierungsstau abzubauen und die Anzahl der
    Langsamfahrstellen in Zukunft gering zu halten?
    Antwort zu 5:
    Grundsätzlich sind für den Erhalt der Schienenwege die
    #Eisenbahninfrastrukturunternehmen (DB Netz AG) bzw. die BVG zuständig. Der Senat
    unterstützt die DB Netz AG und die BVG bei der zügigen Umsetzung der
    Maßnahmenplanung und bei den geplanten Instandhaltungsmaßnahmen. Zudem werden
    durch das Land Berlin im Rahmen des Projekts i2030 verschiedene Engpässe der S-Bahn
    beseitigt und das S-Bahnnetz weiterentwickelt.
    Frage 6:
    Wie viel #Fahrzeit könnte bei Beseitigung der Langsamfahrstellen pro Linie eingespart werden?
    Antwort zu 6:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Für Langsamfahrstellen liegen hierzu keine Informationen vor. Für die in 3. genannten
    Abschnitte kann im Mittel die Fahrtzeit in den entsprechenden Abschnitten um den Faktor
    0,1 verkürzt werden.“
    Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
    „Die aktuellen Fahrzeitverlängerungen durch Langsamfahrstellen liegen in der Regel
    zwischen 10 und 30 Sekunden auf einer Linie und haben bis auf wenige Ausnahmefälle
    keine spürbaren Auswirkungen auf den Fahrplan.“
    Berlin, den 15.12.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

www.berlin.de

Straßenverkehr: Berliner Autobahnabschnitte ohne Lärmschutz aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche #Streckenabschnitte von #Autobahnen
im Berliner #Stadtgebiet sind bis heute #ohne #Lärmschutzwände
(bitte Streckenabschnitt bezüglich Ort und Länge
auflisten und angeben ob ein- oder beidseitig)?
Frage 2: Welche Art der Nutzung befindet sich an diesen
Autobahnabschnitten?
Antwort zu 1 und 2: Eine detaillierte Auflistung aller
Streckenabschnitte der Autobahnen im Berliner Stadtgebiet,
an denen bis heute keine Lärmschutzwände existieren,
liegt nicht vor. Diese Angaben könnten nur aus Kartenbeständen
entnommen und aufbereitet werden.
Frage 3: An welchen Streckenabschnitten müssten
nach heute geltendem Planungsrecht Lärmschutzmaß-
nahmen ergriffen werden? (bitte Streckenabschnitt bezüglich
Ort und Länge auflisten)
Antwort zu 3: An bestehenden Verkehrswegen sind
Lärmsanierungsmaßnahmen freiwillige Leistungen des
Straßenbaulastträgers ohne Rechtsanspruch.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
hat für das gesamte Autobahnnetz des Landes Berlin
eine schalltechnische Untersuchung durchführen lassen,
um unabhängig von rechtlichen Verpflichtungen mögliche
Lärmsanierungsmaßnahmen durchführen zu können
und zur Reduzierung der Lärmbelastungen beizutragen
(s.a. Frage 7).
Frage 4: Inwiefern hat der Senat diese Streckenabschnitte
im Lärmaktionsplan berücksichtigt?
Antwort zu 4: Der Lärmaktionsplan 2013 – 2018
nimmt unter Ziffer 5.7, Seite 74ff. Bezug auf das Lärmsanierungsprogramm
der Autobahn und führt den bis zum
Redaktionsschluss 2014 erreichten Bearbeitungsstand auf.
Die Aktualisierung erfolgt im Rahmen der beabsichtigten
Überarbeitung des Lärmaktionsplans 2018.
Frage 5: Sollten diese Autobahnabschnitte keine Berücksichtigung
gefunden haben, weshalb nicht?
Antwort zu 5: Entfällt.
Frage 6: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass
der Schutz der lärmgeplagten Bürger*innen Vorrang vor
dem Bau neuer Autobahnabschnitte haben sollte?
Antwort zu 6: Beim Bau neuer Autobahnabschnitte
werden Lärmschutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen
Vorschriften durchgeführt (Lärmvorsorge bei Neubau).
Für bestehende Verkehrswege können Lärmsanierungsmaßnahmen
durchgeführt werden (s.a. Antworten zu
Frage 3 und 7).
Diese werden aus anderen Mitteln finanziert als die
Neubaumaßnahmen. Insofern besteht kein Zusammenhang
zwischen der Finanzierung von Neubauten und
Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Autobahnabschnitten.

Frage 7: Liegen inzwischen neue schalltechnische Untersuchungen
für das gesamte Berliner Autobahnnetz vor,
die laut Drucksache 17/ 10 021 für Ende 2012 angekündigt
waren?
Antwort zu 7: Die Ergebnisse der schalltechnischen
Untersuchung für das gesamte Autobahnnetz liegen vor.
Frage 7.1: Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind sie
gekommen?
Antwort zu 7.1: In Bereichen mit anliegender Wohnbebauung
wurde die Möglichkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen
geprüft. Für einen Musterabschnitt wurde
eine Vorplanung beauftragt. In Abschnitten, in denen
keine Lärmschutzwände errichtet werden können, können
im Rahmen der Lärmsanierung passive Schallschutzmaß-
nahmen (Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen)
umgesetzt werden.
Frage 7.2: Wie hoch sind die Lärmbelastungen nach
diesen Untersuchungen getrennt nach Tag und Nacht an
den einzelnen Autobahnabschnitten, mit welchen Streckenlängen?
Antwort zu 7.2: Eine detaillierte Auflistung aller
Lärmbelastungen in den einzelnen Streckenabschnitten
der Autobahnen im Berliner Stadtgebiet zu Tages- oder
Nachtzeiten liegt nicht vor. Diese Angaben könnten nur
aus Karten- und Tabellenbeständen entnommen und aufbereitet
werden. Die Informationen können den strategischen
Lärmkarten des Umweltatlas auf den Internetseiten
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
entnommen werden
(http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/laerm/laer
mminderungsplanung/de/laermkarten/index.shtml).
Frage 7.3: Wenn nein, wann ist mit solchen zu rechnen?
Antwort zu 7.3: Entfällt.
Frage 8: Falls Sie noch nicht vorliegen, bis wann ist
damit zu rechnen?
Antwort zu 8: Entfällt.
Frage 9: Sind die Lärmsanierungsmaßnahmen an der
A115 im Bereich Nikolassee abgeschlossen?
Frage 11: Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
Antwort zu 9 und 11: Nach 2012 sind keine weiteren
Anträge auf Entschädigung für passive Schallschutzmaß-
nahmen gestellt worden.
Im Rahmen der geplanten bestandserhaltenden Erneuerungsmaßnahme
zwischen der Anschlussstelle Spanische
Allee und der Landesgrenze Berlin-Brandenburg werden
jedoch derzeit umfassende Prüfungen der Anspruchsvoraussetzungen
für weitere Lärmsanierungsmaßnahmen
gemäß dem Vorschriftenwerk für Bundesfernstraßen
durchgeführt und mit dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung abgestimmt.
Es werden u.a. aktive Schallschutzmaßnahmen, wie
beispielsweise der Einsatz von lärmmindernden Fahrbahnbelägen,
und der Einsatz von anderen lärmmindernden
Konstruktionen (Dämpfungsmaßnahmen an Brückenbauwerken
– lärmarme Fahrbahnübergänge), untersucht.
Möglichen verbleibenden Pegelüberschreitungen ist
mit passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen eines
Entschädigungsverfahrens abzuhelfen.
Die Baumaßnahmen der grundhaften Erneuerung der
Strecke im o.g. Bereich werden nach Abschluss der Baumaßnahme
Kreuzungsbauwerk Zehlendorf voraussichtlich
ab 2018 beginnen.
Frage 10: Wenn ja, wie hoch waren die Kosten?
Antwort zu 10: Für die angebotenen passiven Schallschutzmaßnahmen
wurden bisher ca. 30.000 € aufgewendet
Berlin, den 6. Oktober 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2016)

Bahnhöfe + U-Bahn: Geschafft! Das Gleisdreieck ist fit für die Zukunft, aus BVG

unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1828

Nach vier #Bauetappen in sieben Jahren ist das bisher größte und anspruchsvollste
#Sanierungsprojekt in der Geschichte der BVG nun nahezu abgeschlossen.
Der mehr als 100 Jahre alte #Bahnhof #Gleisdreieck und seine angrenzenden
#Streckenabschnitte, #Viadukte und #Brücken sind fit für die Zukunft. Insgesamt
ca. 35 Millionen Euro flossen seit 2009 in die #Grundsanierung des #Umsteigeknotens.
Die kleineren Restarbeiten, die noch 2016 anstehen, werden
keinen Einfluss mehr auf den Fahrgastbetrieb haben. Wie geplant werden nun
auch die im Frühjahr begonnenen Dacharbeiten an den Hochbahnhöfen
Bülowstraße und Nollendorfplatz abgeschlossen.
Am kommenden Montag, 23. November 2015, einen Tag früher als zu Beginn
des letzten Bauabschnitts im April angekündigt, fahren die U-Bahnlinien #U1
und U2 wieder planmäßig. Damit der Verkehr wieder wie gewohnt rollen kann,
muss am Wochenende eine im April montierte Bauweiche wieder ausgebaut
werden. Vom 20. November, ca. 03:30 Uhr, bis zum 23. November, ca. 03:30
Uhr, muss dafür der U-Bahnverkehr zwischen den Bahnhöfen Gleisdreieck
und Potsdamer Platz noch einmal unterbrochen werden.
Als Ersatz setzt die BVG in diesem Zeitraum barrierefreie Busse ein. Die Ersatzbusse
fahren verkehrsbedingt als Ringlinie vom Leipziger Platz über die
Köthener Straße zum U-Bahnhof Mendelssohn-Bartholdy-Park und zurück
über Schöneberger Straße und Stresemannstraße. Der U-Bahnhof Mendelssohn-
Bartholdy-Park wird vom Ersatzverkehr nur in Richtung Gleisdreieck,
vom Potsdamer Platz kommend, direkt angefahren. Fahrgäste, die vom Gleisdreieck
kommend zum U-Bahnhof Mendelssohn-Bartholdy-Park möchten,
fahren bis zur eingerichteten Ersatzhaltestelle an der Schöneberger Brücke
und erreichen nach 200 Metern Fußweg den U-Bahnhof.
Der letzte Bauabschnitt des Mammutprojekts Gleisdreieck verlief trotz des
umfangreichen Maßnahmenpaketes in diesem Jahr wie geplant. Stahlbrücken,
Gleiströge und Kabelkanäle wurden saniert. Die äußeren Stützpfeiler,
quasi das Rückgrat des historischen Hochbahnhofs, wurden Stück für Stück
ausgetauscht. Unzählige Dichtungen, mehr als 5000 Meter Kabel und mehr
als 1000 Quadratmeter Rostschutz wurden erneuert, Wände und Dächer auf
Vordermann und die Bahnhofstechnik auf den neuesten Stand gebracht. Parallel
wurde auch am Gleis gearbeitet. Ein Kilometer Schienen musste ausund
wieder eingebaut, mehr als 1000 Tonnen Schotter bewegt werden. Profitieren
werden davon auch die Anlieger der Strecke. Im Rahmen der Sanierung
wurden im Gleisbett sogenannte #Unterschottermatten verlegt, die dafür sorgen,
dass die #U2 von Montag an leiser als zuvor unterwegs ist.

Straßenbahn: Barrierefreiheit in Berliner Straßenbahnen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Trifft es zu, dass eine erneute #Hauptuntersuchung für #Tatra-Doppeltraktionen des Typs #KT4D durch-geführt werden soll? (a) Wie viele Fahrzeuge sollen eine erneute Hauptun-tersuchung erhalten? (b) Aus welchen Gründen wird eine erneute Hauptun-tersuchung angestrebt? (c) Auf welchen Linien sollen die betroffenen Fahr-zeuge eingesetzt werden? Antwort zu 1. (a): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Das betrifft 20 Fahrzeuge vom Typ KT4D, die zu 10 Traktionen gekuppelt werden können. Es handelt sich nicht um eine klassische Hauptuntersuchung, sondern um einen gemäß §57 BOStrab mit der technischen Aufsichts-behörde (TAB) des Landes Berlin abgestimmten Instand-haltungsumfang, der den Weiterbetrieb der Fahrzeuge für weitere maximal 4 Jahre zulässt.“ Antwort zu 1. (b): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es handelt sich lediglich um eine Vorsorgemaßnahme, die erfreuliche Nachfragesteigerungen (wachsende Stadt) bei der Straßenbahn abfedern soll.“ Antwort zu 1. (c): Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Einsatz wird grundsätzlich im Mischbetrieb mit Niederflurfahrzeugen erfolgen, so dass gewährleistet wird, dass alle Strecken mit barrierefreien Fahrzeugen bedient werden.“ Frage 2: Soll mit einer Hauptuntersuchung die Be-triebszeit dieser nicht barrierefreien Straßenbahnzüge über das Jahr 2017 hinaus verlängert werden? Und wenn ja, um wie viele Jahre? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Siehe Antwort zu 1. (a) und 1. (b).“ Frage 3: Welche #Streckenabschnitte müssen noch für den Betrieb von #Niederflurbahnen saniert werden und welche finanziellen Mittel sind dafür eingeplant? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Teile des #Müggelseedamms – von Spreestraße bis Bölschestraße (ca. 580 m) – und Teile des #Fürstenwalder Damms – von Bölschestraße bis 250 m östlich der Hartlebenstraße (ca. 750 m) – sind bisher nicht für den Betrieb mit Niederflur-wagen freigegeben. Da genaue Kostenplanungen noch nicht vorgenom-men wurden, können die finanziellen Mittel nur grob auf einen mittleren einstelligen Betrag in Mio. EUR geschätzt werden.“ Frage 4: Wie realistisch schätzt der Senat es ein, dass bis Ende 2017 alle von der BVG betriebenen Straßen-bahnstrecken für barrierefreie Niederflurbahnen befahrbar sind? Antwort zu 4.: Der Senat geht davon aus, dass spätes-tens ab dem Fahrplanwechsel 2017/18 alle von der BVG betriebenen Straßenbahnstrecken auch von Niederflur-bahnen befahren werden können. Frage 5: Kann der Senat ausschließen, dass nach 2017 noch nicht barrierefreie Straßenbahnzüge im regulären Linienbetrieb der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 5.: Es ist weiterhin Stand der Planungen mit den neu beschafften Niederflur-Straßenbahnen vom Typ Flexity bis zum Jahr 2017 die restlichen nicht barrie-refreien Bahnen vom Typ Tatra vollständig zu ersetzen, so dass nach 2017 keine nicht barrierefreien Straßenbah-nen mehr im regulären Linienbetrieb eingesetzt werden. Dennoch kann ein kurzfristiger Fahrzeugmehrbedarf, beispielsweise aufgrund von erforderlichen Angebots-ausweitungen im Zuge der wachsenden Stadt, dazu füh-ren, dass vereinzelt auch nach 2017 nicht barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt werden müssen. Dieser Fall kann somit nicht ausgeschlossen werden. Der Einsatz von Hochflurbahnen würde jedoch grundsätzlich im Mischbe-trieb mit Niederflurfahrbahnen erfolgen, so dass stets gewährleistet wird, dass alle Strecken mit barrierefreien Fahrzeugen bedient werden. Frage 6: Kann der Senat ausschließen, dass nach 2017 Straßenbahn-Streckenabschnitte stillgelegt werden, weil sie für den Betrieb von Niederflurbahnen nicht geeignet sind? Antwort zu 6.: Wie schon in der Antwort zu Frage 4 mitgeteilt, geht der Senat davon aus, dass diese Situation nicht eintreten wird. Berlin, den 07. Juli 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2014)