S-Bahn: S41, S8 und S85 betroffen, Schienenfehler verursacht Verspätungen und Zugausfälle, aus rbb24.de

28.06.2023

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2023/06/berlin-ringbahn-s41-s8-s85-s-bahn-verkehr-ostkreuz-frankfurter-allee.html

Auf der -Bahn-Strecke zwischen #Frankfurter Allee und #Ostkreuz ist „bei einer routinemäßigen #Inspektion“ ein #Schienenfehler entdeckt worden. Das bestätigte ein Sprecher der Berliner S-Bahn dem rbb am Mittwochmittag.

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Infrastruktur: Langsamfahrstellen Berlin, aus Senat

Frage 1:
Wie viele #Langsamfahrstellen gibt es derzeit im Berliner #Schienenverkehrsnetz? Bitte aufschlüsseln nach Art
des betroffenen Verkehrsmittels (#S-Bahn, -Bahn, #Straßenbahn, #Regional-/#Fernverkehr), sowie nach den
Gründen der #Geschwindigkeitsbeschränkung.
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Aktuell existieren hierzu folgende Langsamfahrstellen im Schienennetz der DB in Berlin:
Streckennummer Örtlichkeit Länge
(km)
Fehlerart
Mangel
#6025 Olympiastadion 0,3 #Schienenfehler
#6140 Bln-Rummelsburg 0,1 Schienenfehler
#6140 Bln-Rummelsburg 0,1 Schienenfehler
Die Behebung der Langsamfahrstellen ist im Dezember 2021 bzw. Januar 2022
vorgesehen.“
2
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen für Straßenbahnen (Langsamfahrstellen,
Stand 04.12.2021):
Aus Gründen der
Betriebssicherheit
(Gleiszustand)
Aus Gründen der
Betriebssicherheit
(Betriebsleiter)
Aus Gründen der
Verkehrssicherheit
(TAB*)
Anzahl 30 6 2
Länge 2075m (Einfachgleis) 20m
Summe 2095m (Einfachgleis)
Bei der U-Bahn bestehen derzeit ca. 25 Langsamfahrstellen. Davon sind 18 bedingt durch
laufende Instandhaltungsmaßnahmen und 7 aufgrund von Mängeln an Gleisen oder
Bauwerken.“
Frage 2:
Wie lange dauert eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Langsamfahrstellen durchschnittlich?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die durchschnittliche #Dauer ist von 2018 bis heute kontinuierlich gesunken und lag über
diesen Zeitraum bei 20,5 Tagen. Im Jahr 2021 lag der Wert bei 10,2 Tagen.“
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Dauer einer gleisanlagenspezifischen Langsamfahrstelle ist von diversen internen
und externen Faktoren abhängig. Maßgebend ist in erster Instanz der Einfluss auf die
Betriebssicherheit. Neben den notwendigen Genehmigungsprozessen für Bauarbeiten im
öffentlichen Straßenland und ihren zeitlichen Vorläufen bestimmen Art und Komplexität
der notwendigen Reparaturabreiten sowie Materialbeschaffungsprozesse die
Behebungsdauer. Der zeitliche Rahmen variiert aus genannten Gründen zwischen
mehreren Stunden (Havarie) und mehreren Monaten. Bauwerksbedingte Mängel, z.B. an
Brücken können länger andauern, da hier umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich
sind.“
Frage 3:
Wie viele #Streckenabschnitte können derzeit aufgrund von noch nicht erfolgten, aber bereits geplanten
Infrastrukturmaßnahmen und Sanierungen nur mit reduzierter Geschwindigkeit befahren werden und wie hat
sich diese Zahl in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die DB kann nur eine Aussage zu Streckenabschnitten treffen, die aktuell auf Grund von
Baumaßnahmen mit reduzierter Geschwindigkeit befahren werden bzw. wo größere
Baumaßnahmen in Vorbereitung sind (z. B. Erneuerung von Eisenbahnüberführungen).
Hier liegt die Zahl derzeit bei 20. Der Schwerpunkt liegt hier u.a. in Zusammenhang mit
3
den Baumaßnahmen im Projekt Dresdner Bahn oder der Erneuerung von
Eisenbahnüberführungen (z.B. Teltower Damm in Zehlendorf).“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für die in Punkt 1 genannten Langsamfahrstellen liegt eine Verteilung im gesamten
Straßenbahnnetz der Berliner Verkehrsbetriebe vor. Eine Aussage kann ohne
Konkretisierung des Begriffs „Streckenabschnitt“ nicht getroffen werden.
Die Planungsprozesse unterliegen einer steten Iteration im Hinblick auf die
Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit. Durch kontinuierliche Begutachtung
und Bewertung der Anlagen kommt es zu zeitlichen Verschiebungen entsprechend der
stetig zu aktualisierenden Einschätzungen.
Langsamfahrstellen der U-Bahn werden z.B. im Rahmen des Verkehrsvertrages durch den
Senat mit überwacht. Anzahl und Länge haben sich im genannten Zeitraum reduziert, die
Kennzahlen werden weitestgehend eingehalten bzw. unterschritten.“
Frage 4:
Wo befinden sich die unter 3 genannten Streckenabschnitte konkret?
a. Seit wann besteht dort die Vorgabe zur reduzierten Geschwindigkeit?
b. Mit welcher Geschwindigkeit könnten diese Stellen bei optimalen Bedingungen befahren werden und
welche (reduzierte) Geschwindigkeit ist derzeit erlaubt?
c. Bis wann soll die Geschwindigkeitsbeschränkung noch weiter bestehen?
d. Welche Auswirkungen auf die Einhaltung der Fahrpläne entstehen dadurch?
Antwort zu 4:
Die DB AG kann keine Antwort zu a. und c. ausführen. Für Antwort zu b., siehe Antwort zu

  1. Zu d. teilt die DB AG folgendes mit:
    „Bei der Erarbeitung von Fahrplänen werden die Parameter des Zuges berücksichtigt. Die
    sich hieraus ergebenden Fahrzeitverluste werden durch die betrachtete Stelle im Netz
    selbst und durch die Eigenschaften des Zuges (Brems- und Beschleunigungsphase) in der
    Fahrplankonstruktion berücksichtigt. Stellen im Netz, an denen nicht die zulässige
    Geschwindigkeit erreicht werden kann, sind damit im Regelfahrplan enthalten und führen
    nicht zu Verspätungen.“
    Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
    Zu a. „Wie in vorangegangenen Punkten dargelegt, lässt sich hierzu kaum eine konkrete
    Aussage treffen, da sich die Lage von Langsamfahrstellen mitunter wöchentlich ändert.“
    Zu b. „Neben operativ eingerichteten Fahrgeschwindigkeitsbegrenzungen greifen
    beispielsweise in Bögen Trassierungsgeschwindigkeitsobergrenzen. Diese leiten sich aus
    den Spurführungsrichtlinien des Verbunds deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) her.“
    Zu c. „Grundsätzlich erfolgt die Behebung einer Langsamfahrstelle schnellstmöglich. Der
    Priorisierung hinsichtlich Betriebssicherheit und betrieblicher Relevanz folgend variiert die
    Einschränkungsdauer von Fall zu Fall.“
    Zu d. „Häufig bleiben Fahrpläne von Langsamfahrstellen unberührt, wenn diese
    ausschließlich punktuell zu einer Verminderung der Fahrgeschwindigkeit führen.“
    4
    Frage 5:
    Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um den #Sanierungsstau abzubauen und die Anzahl der
    Langsamfahrstellen in Zukunft gering zu halten?
    Antwort zu 5:
    Grundsätzlich sind für den Erhalt der Schienenwege die
    #Eisenbahninfrastrukturunternehmen (DB Netz AG) bzw. die BVG zuständig. Der Senat
    unterstützt die DB Netz AG und die BVG bei der zügigen Umsetzung der
    Maßnahmenplanung und bei den geplanten Instandhaltungsmaßnahmen. Zudem werden
    durch das Land Berlin im Rahmen des Projekts i2030 verschiedene Engpässe der S-Bahn
    beseitigt und das S-Bahnnetz weiterentwickelt.
    Frage 6:
    Wie viel #Fahrzeit könnte bei Beseitigung der Langsamfahrstellen pro Linie eingespart werden?
    Antwort zu 6:
    Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
    „Für Langsamfahrstellen liegen hierzu keine Informationen vor. Für die in 3. genannten
    Abschnitte kann im Mittel die Fahrtzeit in den entsprechenden Abschnitten um den Faktor
    0,1 verkürzt werden.“
    Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
    „Die aktuellen Fahrzeitverlängerungen durch Langsamfahrstellen liegen in der Regel
    zwischen 10 und 30 Sekunden auf einer Linie und haben bis auf wenige Ausnahmefälle
    keine spürbaren Auswirkungen auf den Fahrplan.“
    Berlin, den 15.12.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

www.berlin.de