S-Bahn: Verstopfte Schlagader: Unhaltbare Zustände auf der S-Bahn Linie 1 III, aus Senat

06.02.2024

Frage 1:

Welche konkreten Bau- und #Sanierungsmaßnahmen führt die -Bahn Berlin GmbH während der aktuellen Sperrung des #Streckenabschnitts zwischen #Gesundbrunnen und #Südkreuz / #Yorckstraße (#Großgörschenstraße) genau aus und welche ggf. weiteren jeweiligen Bau- und Sanierungsmaßnahmen sind aktuell auf dem #Streckenverlauf der S- Bahn Linie 1 für welchen jeweiligen #Zeitraum geplant?

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Straßenverkehr: Das Adlergestell wird am Wochenende vorübergehend gesperrt, aus Senat

25.01.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1408754.php

Grund ist der Neubau der Fuß- und Radwegbrücke über die B96a

Die neue Fuß- und #Radwegbrücke im Ortsteil #Johannisthal soll künftig die Kreuzung #Wagner-Régeny-Straße / #Igo-Etrich-Straße mit der #Sonnen Allee am Kleingartenverein Fortschritt e.V. am #Adlergestell verbinden. Die #Brücke überspannt dabei die #Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG sowie die #B96a. Das neue #Brückenbauwerk wird aus Aluminium mit einer Gesamtlänge von 74,10 m hergestellt.

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Straßenverkehr: Michaelbrücke bleibt nach Brand voll für den Autoverkehr gesperrt, aus Senat

03.01.2023

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1401748.php

Die Sperrung der Brücke über die Spree wird voraussichtlich vier Wochen dauern

Nach einem #Brand unterhalb der #Michaelbrücke im Bezirk Mitte am frühen Morgen des heutigen 03. Januar 2024 wurde das #Brückenbauwerk vorsorglich kurzfristig für den öffentlichen Fuß-, Rad- und #Autoverkehr #gesperrt. Nach einer umgehend durchgeführten Besichtigung durch #Statiker der Verkehrsverwaltung wurden großflächige Schäden am südlichen #Widerlager sowie am #Überbau einschließlich der #Lagerkonstruktionen infolge des Brandes festgestellt. Die #Standsicherheit des Bauwerkes ist nicht gefährdet. Eine detaillierte #Sonderprüfung und #Materialbeprobungen sollen nun ermitteln, inwieweit eine mögliche Beeinträchtigung der Tragfähigkeit des Bauwerkes vorliegt.

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Bahnhöfe: Massive Mängel am Hauptbahnhof – Baustopp für die neue City-S-Bahn, aus Senat

14.04.2023

Frage 1:
In welchem #Bauabschnitt befinden sich aktuell die #Bauarbeiten für die neue #City-S-Bahn?
Antwort zu 1:
Die Bauarbeiten der #S21 befinden sich derzeit im ersten Bauabschnitt zwischen dem -Bahn-Nordring (#Westhafen und #Wedding) und Berlin #Hauptbahnhof. In Vorbereitung für den zweiten Bauabschnitt sollen von April 2023 bis Januar 2024 #Stahlbauteile (#Litzenanker) unterhalb des Platzes der #Republik vor dem #Reichstag geräumt werden.

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Straßenverkehr: Vorbereitungen für den Ersatzneubau des Marzahner Knotens beginnen, aus Senat

19.12.2022

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1276352.php

Fahrspuren werden neu aufgeteilt. Bauarbeiten erfordern Verkehrseinschränkungen

In Vorbereitung auf den geplanten #Umbau des Verkehrsknotens #Berlin-Marzahn im Zuge der #Landsberger Allee kommt es ab dieser Woche bis Jahresende zu verkehrlichen #Einschränkungen. Hierbei werden in beiden Fahrtrichtungen jeweils die an den #Mittelstreifen angrenzenden #Fahrstreifen gesperrt.
Anschließend erfolgen ab Montag, den 02. Januar 2023, ab 6.00 Uhr weitere vorbereitende Arbeiten mit einer #Verschwenkung des gesamten Verkehrs auf das #nördliche #Brückenbauwerk. Für etwa zwei Monate wird hier der Verkehr auf jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung reduziert.

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Straßenverkehr: Sellheimbrücke in Pankow, aus Senat

Frage 1:
In welchem baulichen Zustand befindet sich die #Sellheimbrücke im Pankower Ortsteil Blankenburg?
Frage 2:
Wann wurden letzte bautechnische Untersuchungen durchgeführt und was war deren Ergebnis?
Antwort zu 1 und 2:
Das #Bauwerk wird gemäß DIN 1076 alle drei Jahre auf #Standsicherheit, #Verkehrssicherheit und #Dauerhaftigkeit geprüft und bewertet. Die letzte #Bauwerksprüfung erfolgte am 10.12.2020 und ergab eine Zustandsnote von 3,0 (Benotung von 1-4). Ab
der Note 3,0 wird von einem „kritischen #Bauwerkszustand“ gesprochen.
Die Schäden am #Brückenbauwerk sind insbesondere auf verschlissene #Bauwerksfugen sowie die zum Zeitpunkt der Errichtung im Jahr 1958 geringeren Anforderungen an die Betondeckung zurückzuführen. Sie beeinträchtigen mittelfristig die
#Standsicherheit des Bauwerks. Um die Schäden zu beheben, wäre eine umfangreiche und sehr kostenintensive #Grundinstandsetzung der Brücke erforderlich. Da zusätzlich Anforderungen an das #Lichtraumprofil mit größerer Stützweite über die
#Bahntrasse gestellt worden sind, werden zurzeit nur die absolut notwendigen Unterhaltungsarbeiten durchgeführt, um den Verkehr bis zu einem #Ersatzneubau sicher
aufrechterhalten zu können.

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Straßenverkehr: Schleichverkehr bei Regen auf der Lichtenberger Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum sind auf den #Rampen der #Lichtenberger Brücke – #Bundesstraße 1/5 – #Tempo-30-Schilder mit dem
Zusatz „Bei Nässe – #Spurrillen“ angebracht?
Antwort zu 1:
Bedingt durch die Bauweise der Lichtenberger Brücke, #Stahlhohlkastenbrücke mit oben
liegendem Stahlblech und #bituminösem Fahrbahnbelag, kommt es bei intensiver
Sonneneinstrahlung zeitweise zu einer sehr hohen Aufwärmung der #Fahrbahnplatte.
Dadurch wird der #Asphaltbelag weich und bei hoher Verkehrsbelastung mit teilweise
stehendem bzw. nicht spurwechselndem Verkehr kommt es zu #Spurrinnen. Bei starken
#Niederschlägen kam es immer wieder zu Wasseransammlungen in den sich bildenden
Spurrinnen. Aus Grund der #Verkehrssicherungspflicht als #Straßenbaulastträger wurde die
Beschilderung notwendig.
Frage 2:
Seit wann befinden sich diese Schilder dort und wer hat sie mit welcher Begründung angeordnet?
Antwort zu 2:
Die Beschilderung erfolgte am 16.07.2014 auf Anordnung und im Auftrag der damaligen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute: Senatsverwaltung Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz): mit der Begründung „Auf der Fahrbahn stadteinwärts und
stadtauswärts sind auf allen 3 Fahrstreifen Spurrinnen bis 3 cm vorhanden. Die grundhafte
Beseitigung der Spurrinnen kann nur großflächig erfolgen. Für die Verkehrsteilnehmenden
ist ein entsprechender Hinweis anzubringen, um auf die Schäden (Spurrinnen)
hinzuweisen und bei Nässe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren.“
2
Frage 3:
Wurden die Spurrillen, bei denen es sich ja offensichtlich um #Straßenschäden handelt, inzwischen beseitigt?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Falls nicht, warum wurden in den mindestens – geschätzt – zehn Jahren diese Straßenschäden nicht vom
Straßenbaulastträger beseitigt?
Frage 5:
Wann ist mit der Beseitigung der – falls noch vorhanden – Spurrillen zu rechnen, wann werden die Tempo30-Schilder abgeordnet?
Antwort zu 4 und 5:
Bedingt durch jahrzehntelange #Sparvorgaben für die Infrastruktur des Landes Berlin ist bei
den Brückenbauwerken ein erheblicher #Instandsetzungsrückstau zu verzeichnen.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Abarbeitung dieses Instandsetzungsrückstaus bei den
Brückenbauwerken nur durch eine gezielte Prioritätensetzung abgearbeitet werden.
Weiterhin ist zu erwarten, dass es aufgrund der derzeitigen Regelbauweisen für
Fahrbahnbeläge bei dieser sich in den Sommermonaten stark erwärmenden
Brückenkonstruktion und dem sehr hohem Verkehrsaufkommen auch nach einer
Asphaltsanierung zu erneuter Spurrinnenbildung kommen kann. Vor diesem Hintergrund
sind gegenwärtig bei einem anderen #Brückenbauwerk #Vergleichsflächen mit
verschiedenen Fahrbahnbelägen angelegt, um u.a. auf Basis der hier ermittelten
Untersuchungsergebnisse einen diesen Anforderungen gerechten #Fahrbahnbelag zu
entwickeln.
Da sich der Zustand in der Vergangenheit stabilisiert hat und keine akute
#Verkehrsgefährdung besteht, ist kurzfristig keine Änderung vorgesehen. Der Zustand
unterliegt der regelmäßgen #Bauwerksüberwachung. Sollten sich die Spurrinnen stärker
ausbilden, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
gefahrenabwehrend tätig.
Berlin, den 01.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + Bahnhöfe: Stillstand beim Umbau der Tramhaltestelle Greifswalder Straße!? – Wie ist der aktuelle Stand, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand zum #Umbau der #Tramhaltestelle -Bahnhof #Greifswalder Straße und in
welcher Phase befinden sich derzeit die Planungen?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die #Entwurfsplanung, die #Verkehrsplanung sowie die #Verwaltungsvereinbarung zwischen
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und BVG zum
Umbau der #Tramhaltestelle Greifswalder Straße und zur #Tunnelschließung befinden sich
derzeit im Abstimmungsprozess.“
Frage 2:
Ist die Erstellung der fertigen Entwurfsplanung Tramhaltestelle (inkl. umliegender Bauwerke der Deutschen
Bahn) mittlerweile erfolgt und wie sieht die derzeitige Planung im Entwurf konkret aus?
2
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die derzeitige Entwurfsplanung sieht eine #Verschiebung der Tramhaltestelle um ca. 30 m
stadteinwärts vor. Die Tramhaltestelle, sowie die Überdachung der Tramhaltestelle sollen
teilweise unter das #Brückenbauwerk verschoben werden. Die Abstimmung mit der
Deutschen Bahn AG ist bereits erfolgt.“
Frage 3:
Wie stellt sich die aktuelle Verkehrsplanung dar und inwieweit haben sich hierzu Änderungen ergeben? (1.
Lichtsignalanlagen-Fußgängerüberweg, 2. #Verkehrsführung während der #Bauzeit etc.)
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Zur Verkehrsführung während der Bauzeit kann derzeit noch keine Aussage getroffen
werden. Die aktuelle Gestaltung der Verkehrsplanung sieht eine Straßen- und
Gleisquerung durch Fußgängerfurten, mit einer überbreiten Furt im Zugangsbereich, vor.
Diesbezüglich haben sich zu den Plänen von 2017 keine Änderungen ergeben.
Im Gegensatz zu den Plänen von 2017 wurde die Breite des Radweges, im Hinblick auf
das neue Berliner Mobilitätsgesetz, angepasst.“
Frage 4:
Inwieweit wurde bereits ein Verkehrskonzept für die geplante Bauzeit erarbeitet und wie sieht dieses
konkrekt aus?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für die geplante Bauzeit befindet sich noch in
der Entwicklungsphase.“
Frage 5:
Welche einzelnen Planungsleistungen sind in Zusammenhang mit dem Umbau bereits ausgeschrieben?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„In Zusammenhang mit dem Umbau der Tramhaltestelle Greifswalder Straße wurden die
Planungsleistungen für die Objekt- und Tragwerksplanung sowie für die Verkehrsplanung
ausgeschrieben.“
Frage 6:
Inwieweit liegt die Entwurfsplanung für die zukünftige Fußgängerquerung in Höhe des S-Bahn-Ausganges
mittlerweile vor?
3
Antwort zu 6:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Entwurfsplanung für die zukünftige #Fußgängerquerung in Höhe des S-Bahn-Ausgangs befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung.“
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Tunnelschließung und der dazu benötigten Verwaltungsvereinbarung?
Antwort zu 7:
In den letzten zwei Jahren wurden Planungsgespräche für die Umgestaltung der Tram-Haltestelle und Schließung des Fußgängertunnels mit der BVG geführt. Aus dem Ergebnis
dieser Gespräche wurde mit der BVG eine Dienstvereinbarung aufgestellt, die sich noch in
der Abstimmung befindet.
Frage 8:
In welchen konkreten Schritten wird die Umsetzung der Tunnelschließung wann und im Einzelnen erfolgen?
Antwort zu 8:
Die Tunnelschließung erfolgt im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Tram-Haltestelle. Konkrete Schritte für die Umsetzung und ein Baubeginn können nach
derzeitigem Planungsstand noch nicht genannt werden.
Frage 9:
Welche #Vorbehalte zur geplanten Schließung des Tunnels wurden aus der Bevölkerung oder seitens des
Bezirksamtes Pankow an den Senat herangetragen und wie schätzt der Senat die Akzeptanz der derzeit
bestehenden Tunnelverbindung bei den Nutzenden ein?
Antwort zu 9:
Es wurden keine Vorbehalte zur geplanten Schließung des Tunnels aus der Bevölkerung
oder Seitens des Bezirksamtes Pankow an den Senat herangetragen. Aufgrund der immer
mehr im Fokus stehenden #Angsträume ist die Akzeptanz der Nutzenden für
Tunnelverbindungen unterschiedlich. Direkte und geregelte oberirdische
#Straßenquerungen werden von den Nutzenden eher angenommen.
Frage 10:
Inwieweit werden die zukünftigen #LSA an der Straßenbahnhaltestelle dem #Fahrgastaufkommen zu
Stoßzeiten Rechnung tragen? Wie wird ein hohes Fahrgastaufkommen an der LSA intelligent und
verkehrssicher gesteuert?
4
Antwort zu 10:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Dem erhöhten Fahrgastaufkommen soll insbesondere durch die überbreite Furt (10 m) im
Zugangsbereich zur Tramhaltestelle Rechnung getragen werden. Eine der Vorgaben ist
dabei, dass eben diese Fahrgastverkehre nicht am eigentlichen Hauptknoten abgewickelt
werden, sondern im unmittelbaren Umsteigebereich zwischen S-Bahn und Tram.“
Frage 11:
Wie wird den Fahrgästen, die stadteinwärts vom Tram-Bahnsteig zur S-Bahn wechseln, der schnelle und
sichere Umstieg nach Beseitigung des Tunnels gewährleistet? Welche Lösungsansätze werden hier im
Einzelnen verfolgt?
Antwort zu 11:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Fahrgäste, die stadteinwärts von der Tramhaltestelle zur S-Bahn wechseln, sollen
durch eine signalisierte Fußgängerfurt über die Gleise geleitet werden. Die in der Antwort
zur Frage 10 genannte überbreite signalisierte Furt (fast parallel zum Bestandseingang
des Fußgängertunnels sowie zum S-Bahn-Eingang) soll das sichere Überqueren zum SBahn-Eingang ermöglichen.“
Frage 12:
Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senates für die Sanierung und somit gegen die Schließung des
bestehenden Tunnels?
Antwort zu 12:
Der Grund für eine Sanierung stellt die kreuzungsfreie Querungsmöglichkeit der
Greifswalder Straße für nicht #mobilitätseingeschränkte Nutzende dar. Gründe für die
Schließung des bestehenden Tunnels ergeben sich aufgrund des baulichen Zustandes der
Tunnelanlage, dem erforderlichen Rückbau der vorhandenen Treppenanlagen durch die
Umgestaltung der Tram-Haltestelle und der besseren Anbindung der Tram-Haltestelle
durch eine Lichtsignalanlage, den #Unterhaltungsaufwendungen für das Bauwerk, zur
Beseitigung von #Vandalismusschäden und Graffiti sowie der nicht gegebenen
#Barrierefreiheit.
Frage 13:
Welchen konkreten Mehrwert sieht der Senat durch die von ihm geplanten Umbaumaßnahmen?
Antwort zu 13:
Mit der Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsträger S-Bahn und Tram und der
barrierefreien Erreichbarkeit der Tram soll die Umsteigebeziehung verbessert werden.
Darüber hinaus besteht der Mehrwert für die Tunnelschließung im Wegfall der laufenden
Unterhaltungskosten und der Sanierungskosten sowie der Herstellung der Barrierefreiheit.
5
Frage 14:
Wie weit ist die Planung sowie Abstimmung zwischen Bezirk und Senat zum Thema #Fahrradparken vor Ort?
Was ist wann konkret geplant?
Antwort zu 14:
Die Standort- und Potenzialanalyse an der Greifswalder Straße wurde wie für weitere 236
S- und U-Bahnhöfe abgeschlossen. Die Bedarfsprognose für 2030 liegt bei 353
Abstellplätzen, davon 71 gesicherten Abstellplätzen, während es im Bestand derzeit nur
80 Abstellplätze gibt. Um die 273 noch erforderlichen Abstellplätze realisieren zu können,
wurden sechs Potenzialflächen ermittelt.
Bei der Priorisierung der Standorte, die zunächst umgesetzt werden sollen, hat der Bezirk
Pankow der Greifswalder Straße einen hohen Stellenwert zugeschrieben, verweist jedoch
zugleich auf die Abhängigkeit zum geplanten Umbau der Straßenbahnhaltestelle. Diese
Planungen gilt es im nächsten Schritt zwischen dem Bezirk, der SenUVK und der GB
#infraVelo GmbH zu harmonisieren.
Frage 15:
Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 15:
Nein.
Berlin, den 26.04.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ersatzbau Rudolf-Wissel-Brücke (RWB) I Stadtverträglicher Tunnel statt zwei Brückenbauwerke über Charlottenburg?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie, wann und auf welcher Grundlage, Studien oder Gutachten kam es zur Entscheidung, das bestehende
Stadtbild beeinträchtigende #Brückenbauwerk #Rudolf-Wissel-Brücke (#RWB) durch zwei neue
Brückenbauwerke zu ersetzen?
Antwort zu 1:
Im Jahr 2015 erfolgte auf Basis einer, von der damaligen Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund in Auftrag
gegebenen umfangreichen ingenieurmäßigen Bewertung des Bauwerkzustandes die
Entscheidung für den #Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke.
Die Ausbildung von Brückenneubauten wird in dem hierfür maßgeblichen Regelwerk #REING (Richtlinie für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von
Ingenieurbauten), Abschnitt 2.1, festgelegt. Demnach sind Überbauten von Brücken im
Zuge von zweibahnigen Bundesfernstraßen grundsätzlich #zweiteilig auszubilden, sodass
jeder Überbau statisch-konstruktiv vom anderen getrennt ist (ein #Teilbauwerk für jede
#Richtungsfahrbahn). Dieser Grundsatz soll es später ermöglichen unter weitgehender
Aufrechterhaltung des Verkehrs evtl. notwendige Baumaßnahmen an einem Teilbauwerk
vorzunehmen, ohne das jeweils andere Teilbauwerk für den Verkehr sperren zu müssen.
Frage 2:
Welche der Flächen zwischen Fürstenbrunner Weg im Westen, Spree im Norden, S-Bahnring im Osten und
Spandauer Damm im Süden (wie groß ist die Gesamtfläche?), die von den RW-Brücken zerschnitten werden,
befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Berlin bzw. den ihnen
zugeordneten Unternehmen, Stiftungen etc. und welche Flächen davon gehören der DB AG? (bitte betroffene
Flächen in einer Planskizze markieren und zugehörige Flächenanteile in m² tabellarisch zusammenstellen)?
2
Antwort zu 2:
Nach jetzigem Planungsstand (Leistungsphase 2 HOAI – Honorarrechnung für Architekten
und Ingenieure, Voruntersuchung) werden in dem in der Anfrage benannten Bereich nicht
mehr Flächen im Eigentum des Landes Berlin in Anspruch genommen, als durch das jetzige
Bestandsbauwerk. Durch den vorgesehenen Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
werden Flächen überführt, die sich größtenteils im Eigentum der Bundesrepublik
Deutschland (z. B. Bundeseisenbahnvermögen, Kleingartenanlage – KGA Schlackeloch)
bzw. im Bereich der Gleisanlagen im Eigentum der Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz AG)
befinden. Die Ermittlung der gesamten in Anspruch zu nehmenden Fläche ist erst in der mit
Abschluss der folgenden Planungsphase (Leistungsphase 3 HOAI, Vorentwurf) mit
Festlegung des erforderlichen Grunderwerbs möglich.
Frage 3:
Wann und in welcher Tiefe hat der Senat oder die von ihm beauftragte #DEGES aus gesamtstädtischem
Interesse prüfen lassen, ob und inwieweit eine #Tunnellösung – z.B. von der Unterführung Heckerdamm
(Weltlingerbrücke) unter der Spree hindurch bis zum Spandauer Damm – eine offensichtlich deutlich
stadtverträglichere Lösung wäre, als der Ersatz der bestehenden RWB durch zwei Brückenbauwerke?
Antwort zu 3:
Im Zuge des europaweiten Wettbewerbs um die beste Idee für die Realisierung des
Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreieck (AD) Charlottenburg
haben sich ausnahmslos alle Teilnehmenden in ihren Wettbewerbsbeiträgen für die
Planung von Brückenbauwerken als Vorzugslösung entschieden. Einige
Wettbewerbsteilnehmende hatten dargelegt, dass eine evtl. mögliche Tunnellösung aus
wirtschaftlichen Gründen von ihnen verworfen wurde. Die DEGES hat nach Abschluss des
Wettbewerbs und im Zuge der weiterführenden Planungsleistungen für den Ersatzneubau
Rudolf-Wissell-Brücke auch eine Tunnellösung mit Fokus auf die technische Machbarkeit
untersuchen lassen. Dabei wurden verschiedene Bauweisen mit entsprechenden
Tunnelquerschnittsausbildungen zu Grunde gelegt. Die untersuchten Bauweisen sind zum
einen die Herstellung in offener Baugrube und zum anderen die geschlossene Bauweise
mittels Tunnelvortriebsmaschinen. Es wurden dazu verschiedene Tunnelachsen je
Tunnelgesamtlösung in Lage und Höhe trassiert, die die Führung der A 100/A 111 und alle
derzeit vorhandenen Autobahnanschlüsse an die Stadtstraßen nach Möglichkeit
gewährleisten sollten. In der Höhenlage wurde eine Gesamtvariante in geringerer
Tiefenlage sowie eine tiefliegende Gesamtvariante im Planungsraum untersucht.
Frage 4:
Zu welchen Ergebnissen sind diese Prüfungen gelangt bzw. welche konkreten Umstände haben den Senat
wann dazu veranlasst, von einer stadtverträglichen Tunnellösung als Ersatz für die RWB abzusehen?
Antwort zu 4:
Bei den untersuchten Tunnelvarianten für die im Planungsraum (Spandauer Damm, Trog
Weltlinger Brücke) vorhandenen sehr hohen Verkehrszahlen (rd. 180.000 Kfz/24 Std.
werktäglich) konnte keine annähernd verkehrlich vergleichbare Leistungsfähigkeit
gegenüber den Brückenvarianten ermittelt werden. Temporäre Tunnelsperrungen aus
Sicherheitsgründen aufgrund verkehrlicher Überlastung, wie sie z. B. beim Tunnel
3
Flughafen Tegel (TFT) häufiger vorkommen, wären die Folge. Verkehrlich leistungsfähige
Umfahrungsstrecken im umgebenden Stadtstraßennetz sind, anders als beim TFT,
allerdings im Planungsraum nicht vorhanden. Auch konnten bei allen Tunnelvarianten nicht
alle im Bestand vorhandenen Anschlussstellen an das bestehende Stadtstraßennetz
wiederhergestellt werden. Die Längsneigungen der Rampen in den Tunnelbauwerken
liegen zum Teil deutlich über den zulässigen Werten der maßgeblichen Regelwerke (u. a.
Richtlinie für die Anlage von Autobahnen). Die Auswirkungen auf andere bauliche Anlagen
im Kreuzungsbereich der Tunneltrasse sind insbesondere bei der weniger tiefen
Gesamtvariante erheblich. Die U-Bahn-Trasse am Jakob-Kaiser-Platz stellt beispielsweise
ein ausgeprägtes Hindernis hinsichtlich eines Tunnelanschlusses am Trog Weltlinger
Brücke dar. Die weiteren unterirdisch kreuzenden Bauwerke, wie z. B. die Schleuse
Charlottenburg, die 380kV-Kabeldiagonale von 50Hertz sowie die setzungsempfindlichen
Gründungen der Rudolf-Wissell-Brücke bedeuten dementsprechend umfängliche und
schwer beherrschbare Risiken für eine Tunnellösung.
Weiterhin stellt sich die bauzeitliche Verkehrsführung insbesondere in den Bereichen
Spandauer Damm, Kurt-Schumacher-Damm und Jakob-Kaiser Platz als unlösbar dar. Die
erforderliche Aufrechterhaltung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit während der Bauzeit
bei einer Tunnellösung ist demnach nicht gegeben.
Es konnte somit keine den Randbedingungen entsprechende und technisch sinnvolle
Tunnellösung im Planungsraum gefunden werden.
Vor dem Hintergrund, dass die Rudolf-Wissell-Brücke das Ende ihrer Lebensdauer erreicht
hat, verbleibt daher der Ersatz durch ein Brückenbauwerk unter den gegebenen
Randbedingungen als Vorzugslösung.
Frage 5:
Wo sind diese Unterlagen zur Prüfung und Ausschluss eines Autobahntunnels als Ersatz für die RWB – auch
für die betroffene Anwohnerschaft und Öffentlichkeit – einzusehen?
Antwort zu 5:
Wie in der Antwort zu Frage 4 dargelegt, stellt eine Tunnellösung weder eine technisch
sinnvolle noch wirtschaftliche Variante dar und wird in der Planung nicht weiterverfolgt. Eine
Einsichtnahme von technisch nicht sinnvollen Varianten ist nicht vorgesehen, wird jedoch in
den folgenden Beteiligungsformaten mit Sicherheit vertiefend diskutiert
Frage 6:
Wann wird der Senat im Sinne der sonst stets beachteten „frühzeitigen öffentlichen Beteiligung“, die
betroffenen Anwohner*innen entlang der RWB und des Dreiecks Charlottenburg (DC), aber auch an der
Westendbrücke (WB) zur ersten öffentlichen Veranstaltung einladen um die Vorhaben vorzustellen und mit
ihnen zu diskutieren oder soll das, ähnlich wie beim ADF, weitgehend vom beauftragten Planer DEGES
abgewickelt werden?
Antwort zu 6:
Die DEGES übernimmt im Rahmen ihres Dienstleistungsvertrages in enger Abstimmung mit
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch vollumfänglich die
Projektkommunikation mit der Öffentlichkeit. Für das Projekt Ersatzneubau der RudolfWissell-Brücke inkl. AD Charlottenburg wird eine öffentliche Informationsveranstaltung für
die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger voraussichtlich im 4. Quartal 2020 stattfinden.
4
Frage 7:
Inwieweit hält der Senat es für zielführend, dass wichtige stadtpolitische Entscheidungen (z.B. zwei Brückenbauwerke statt eines Autobahntunnels) von einem beauftragten Planungsbüro mit der Öffentlichkeit diskutiert
werden, während sich zuständige Verwaltungen dieser Aufgabe weitgehend zu entziehen versuchen?
Antwort zu 7:
Der Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des AD Charlottenburg stellt eine
dringende bauliche Erhaltungsmaßnahme an Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken in
der Straßenbaulast des Bundes dar. Im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund
nimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die in diesem
Zusammenhang stehenden Aufgaben wahr. Das Land Berlin, vertreten durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, hat die DEGES mit der Planung,
der Betreuung des Planfeststellungsverfahrens, dem ggf. notwendigen Grunderwerb und
der Baudurchführung (Bauvorbereitung und Bauüberwachung) beauftragt. Die Tätigkeit der
DEGES umfasst dabei insbesondere Bauherren- sowie Hausherrenaufgaben. In dieser
Funktion übernimmt die DEGES auch vollumfänglich die Projektkommunikation mit der
Öffentlichkeit und stimmt sich dabei eng mit der Auftragsverwaltung ab. Der geäußerte
Vorwurf bezüglich eines Entziehens der zuständigen Verwaltung von dieser Aufgabe wird
aus vorab genannten Gründen nicht geteilt.
Frage 8:
Mit welchen Mehrkosten rechnet der Senat für das Land Berlin, wenn die zwei geplanten RW-Brücken durch
einen Tunnel ersetzt und welche Stadtflächen in bester Citylage (bitte in Skizze und in m² angeben) würden
auf diesem Weg für Wohnbau- Grün- und Erholungsflächen gewonnen bzw. erhalten werden?
Antwort zu 8:
Es konnte keine den Randbedingungen entsprechende und technisch sinnvolle
Tunnellösung im Planungsbereich gefunden werden. Die Kosten für eine etwaige
Tunnellösung wurden daher auch nicht bestimmt. Aufgrund der größeren Auswirkungen auf
andere bauliche Anlagen (u. a. U-Bahn, Schleuse Charlottenburg, 50Hertz 380kVKabeldiagonale) und der bauverfahrensbedingt gegenüber einer Brücke teureren
Tunnelbauweise, ist mit höheren Kosten in Größenordnungen zu rechnen.
Frage 9:
Wird der Senat seine Zurückhaltung gegenüber der Öffentlichkeit und bei der Durchsetzung Berliner
Interessen in diesen Projekten aufgeben, wenn er seine Bauherrenfunktion im Januar 2021 – also in 6
Monaten – an die Bundesautobahngesellschaft abgeben muss?
Antwort zu 9:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vertritt noch bis Ende dieses
Jahres im Zuge der übertragenen Auftragsverwaltung den Bund an dem für das
Verkehrssystem der Stadt überaus wichtigen Autobahnabschnitt. Auch nach dieser Zeit wird
die Senatsverwaltung darauf hinwirken, dass hier eine regelgerechte, verkehrssichere
sowie leistungsfähige Variante umgesetzt werden wird, denn nur so kann im Stadtgebiet die
angestrebte Mobilitätswende gelingen.
5
Nach dem 01.01.2021 wird die Senatsverwaltung im Planungsverfahren als TÖB (Träger
öffentlicher Belange) in den weiteren Prozess eingebunden sein und dann die Belange der
Stadt u. a. entsprechend im Rahmen des anstehenden Planfeststellungsverfahren
vortragen und einbringen.
Frage 10:
Wieviel Mitteleinsatz wäre dem Senat ein stadtverträglicher Ersatz der RWB durch eine Tunnellösung wert
und wie bzw. wo hat sich der Senat bereits um eine Kofinanzierung der Mehrkosten (In welcher Höhe?)
gegenüber zwei neuen Brücken bemüht?
Antwort zu 10:
Wie in der Antwort zu Frage 4 ausführlich dargelegt, stellt eine Tunnellösung stellt im
vorliegenden Fall des dringend notwendigen Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und
des AD Charlottenburg keine technisch sinnvolle Variante dar und scheidet daher im
Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit durch den Bund als Träger der Straßenbaulast aus.
Der Frage hinsichtlich eines denkbaren Mitteleinsatzes durch den Senat, zur Deckung
eventueller Mehrkosten für eine Tunnellösung, ist somit jegliche Grundlage entzogen.
Darüber hinaus liegt aus Gründen wie unter Antwort zu Frage 8 dargelegt, keine
Kostenschätzung für eine Tunnellösung vor, die eine belastbare Schätzung der vom Senat
ggf. zu tragenden Mehrkosten zuließe.
Frage 11:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 11:
Nein.
Berlin, den 23.07.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Neue Bauwerke gehen in Betrieb Brücke über Karlshorster Straße im Mai fertig

http://www.s-bahn-berlin.de/bauinformationen/ostkreuz/2015/051_bruecke_karlsstr.htm Im vergangenen Jahr lagen die Inbetriebnahme-Schwerpunkte der #Ostkreuzbaustelle auf der -Bahn- Seite, wo zwei neue Bahnsteige entstanden. Im Jahr 2015 verlagern sie sich auf die Anlagen des Fern- und #Regionalverkehrs. Im Mai sollen die 2014 errichteten Bauwerke in #Rummelsburg – das im ersten Bauabschnitt entstandene #Brückenbauwerk über der #Karlshorster Straße, ein #Trogbauwerk zur Verbreiterung der Bahnbögen Rummelsburg mit #Lärmschutzwand – in Betrieb genommen werden. Beide in diesem Bereich liegenden Fern-/Regionalbahngleise werden #verschwenkt. Zunächst wird das stadtauswärts führende Gleis nach Süden auf das neue Trogbauwerk verlegt, anschließend folgt die Verlegung des stadteinwärts führenden Gleises nach Norden auf die S-Bahn-Seite. Voraussetzung für die nächste Bauetappe Mit dieser Inbetriebnahme wird dann die Voraussetzung für die nächste Bauetappe, also den zweiten Bauabschnitt 2015/2016, in diesem Bereich geschaffen. Diese beinhaltet dann die Fortsetzung des Neubaus der südlichen Brücke über die Karlshorster Straße und die Ertüchtigung des südlichen Teils der über 100 Jahre alten Bahnbögen Rummelsburg durch Aufbringen einer sogenannten lastverteilenden Platte. Die anstehende Inbetriebnahmephase dauert vom 24. April bis zum 25. Mai und ist mit Sonderregelungen im Regionalverkehr sowie mit drei Vollsperrungen der Fernbahngleise (24./27.04., 08./11.05. und 22./25.05.2015) verbunden. Ab 4. Mai wird dann auch die Karlshorster Straße voraussichtlich bis 18. September gesperrt. Die Straßenbahnlinie 21 ist dann im Baustellenbereich unterbrochen, Fußgänger und Radfahrer können die Baustelle passieren. Diese Straßensperrung dient auch dem Weiterbau der nördlichen Brücke über die Karlshorster Straße.