Bahnverkehr: Neue Reiseroute für Berliner Urlauber: Mit Bahn und Schiff nach Bornholm Mecklenburg-Vorpommern prüft, ob wieder Züge zum Hafen Mukran auf Rügen fahren könnten., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neue-reiseroute-fuer-berliner-urlauber-mit-bahn-und-schiff-nach-bornholm-li.202941

Sommer, Sonne, Strand – aber auch viele Radwege und eine gute Gastronomie, die nicht nur rote Würstchen bereithält: Die dänische Insel #Bornholm ist ein beliebtes Reiseziel. Wer sie ohne Auto erreichen will, hat es allerdings schwer. Doch dies könnte sich im neuen Jahr ändern, wie die Berliner Zeitung jetzt vom Infrastrukturministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfuhr. Wenn alles klappt, werden in der Sommer- und Herbstsaison 2022 nach längerer Pause wieder #Reisezüge zum #Fährhafen im Sassnitzer Stadtteil #Mukran verkehren – mit Anschluss an das #Schiff zur Inselhauptstadt #Rønne. Von der neuen Verbindung würden nicht nur Berliner und Brandenburger profitieren. Auch die Reise Hamburg-Bornholm würde bequemer.

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Regionalverkehr: Netz Ostbrandenburg bekommt 31 batterieelektrische Züge, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/netz-ostbrandenburg-bekommt-31-batterieelektrische-zuege/

Umsetzung #klimafreundlicher Vergabebedingungen: #Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) bestellt 31 #batteriebetriebene Fahrzeuge bei #Siemens Mobility

Die umweltgerechten Züge vom Typ #Mireo Plus B fahren künftig auf allen Linien des Netzes Ostbrandenburg

Mit #Betriebsaufnahme im Dezember 2024 kommen damit erstmalig batterieelektrische Züge im #VBB-Verbundgebiet in Berlin und Brandenburg zum Einsatz

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Polen + Bahnverkehr: Weiterer Fortschritt im Deutsch-Polnischen Schienenpersonenverkehr – Kulturzug, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/weiterer-fortschritt-im-deutsch-polnischen-schienenpersonenverkehr-kuturzug/

Wiederinbetriebnahme der regionalen grenzüberschreitenden Verbindung #RB92 #Guben#Zielona Góra Główna zum 12. Juni 2022 geplant

Auch der #Kulturzug ist wieder zwischen Berlin und #Breslau im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs

Die seit 2002 im Schienenpersonennahverkehr (#SPNV) nicht genutzte Strecke zwischen Guben und Zielona Góra wird zum Sommer 2022 wieder für den Regionalverkehr genutzt. Die #Aufgabenträger #Lubuskie und Brandenburg sind sich über die Wichtigkeit dieser Verbindung einig und haben im europäischen Jahr der Schiene entschieden, ein deutliches Signal im SPNV zugunsten der Entwicklung dieser Achse zu setzen. Damit wird auf einer seit fast zwanzig Jahren nur im #Güterverkehr befahrenen Strecke eine Lücke zwischen der #Lausitz und dem Nachbarland Polen geschlossen.
Die Beteiligten sehen auch durch den Ausbau der Infrastruktur der Strecke 358 ein Potential für die Zukunft, damit sich eine pulsierende Lebensader zwischen den Großstädten Cottbus und Zielona Góra entwickeln kann.   Die ersten Züge sollen möglichst ab Sommer nächsten Jahres fahren,vorausgesetzt, der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur (PKP PLK S.A.) bereitet die Bahnsteige für den Personenverkehr vor.

Kurzfristig:

Von Juni bis Dezember 2022 werden dann die Züge vorerst nur an den #Wochenenden #pilothaft verkehren (drei Zugpaare an Samstagen und zwei an Sonntagen und Feiertagen), bspw. Sa und So gegen 09:00 Uhr ab Guben und gegen 18:00 Uhr in Guben.

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Polen: VBB startet Ausschreibung zur Untersuchung grenzüberschreitender, nachhaltiger Mobilitätsangebote nach Polen, aus Lok Report

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/28353-brandenburg-vbb-startet-ausschreibung-zur-untersuchung-grenzueberschreitender-nachhaltiger-mobilitaetsangebote-nach-polen.html

Die #VBB #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH hat im Amtsblatt der Europäischen Union die Erstellung und Anwendung eines #Verkehrsmodells, #Erreichbarkeits- und #Potenzialanalyse mit strategischer Zielvision sowie Angebots- und #Fahrplankonzeptionen im Rahmen des Projektes #RailBLu ausgeschrieben (2021/S 197-513991).

Im Rahmen des Projektes RailBLu aus dem Kooperationsprogramm #INTERREG VA BB-PL 2014-2020 sollen vor allem Beiträge zur Verbesserung der #grenzüberschreitenden, nachhaltigen #Mobilitätsangebote im #Schienenpersonennahverkehr (#SPNV) zwischen Brandenburg und #Lubuskie geleistet werden. Die beteiligten Projektpartner sind das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL), das Marschallamt der #Woiwodschaft Lubuskie (UMWL) und die VBB GmbH. Das Projektgebiet umfasst die Woiwodschaft Lubuskie und den östlichen Teil des Landes Brandenburgs, d.h.: Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus.

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Bahnverkehr + Regionalverkehr: Berliner Außenring: Lärmentwicklung auf dem Berliner Außenring zwischen Schönefeld und Grünauer Kreuz, aus Senat

Frage 1:

Welches #Schienenverkehrsaufkommen hatte der Berliner #Außenring zwischen #Schönefeld und #Grünauer Kreuz in den Jahren 2010 bis 2020?

Frage 2:

Welchen Anteil hatte dabei jeweils der Personen- und der #Güterverkehr?

Antwort zu 1 und 2:

Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet: Antwort zu 1 und 2:

Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:

„Bezugsgröße ist die Summe der verkehrenden Züge beider Richtungen pro Tag:

A.     Summe aller Verkehre

  • Im Mittel der Jahre verkehrten in Summe beider Richtungen 220 Züge, im Herbst 2020 waren es 237.

B.     Schienenpersonennahverkehr (#SPNV)

  • Im Mittel der Jahre verkehrten in Summe beider Richtungen 120 Züge, im Herbst 2020 waren es 120.

C.      Schienenpersonenfernverkehr (#SPFV)

  • Im Mittel der Jahre verkehrten in Summe beider Richtungen sieben Züge, im Herbst 2020 waren es 15.

D.      Schienengüterverkehr (#SGV)

  • Im Mittel der Jahre verkehrten in Summe beider Richtungen 95 Züge, im Herbst 2020 waren es 102.

Eine detaillierte Aufstellung der Zugangszahl pro Jahr für die letzten zehn Jahre kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

 SPFVSPNVSGV inkl. sonst
  Anzahl Züge bei- der Richtun- gen/TagAnzahl Züge beider Richtun- gen/TagAnzahl Züge bei- der Richtun- gen/Tag
2010Frühjahr711595
 Herbst9fehlende Daten113
2011Frühjahr1078121
 Herbst10113100
2012Frühjahr811594
 Herbst1011591
2013Frühjahr611672
 Herbst611584
2014Frühjahr313089
 Herbst413158
2015Frühjahr216075
 Herbstfehlende Daten15682
2016Frühjahr212796
 Herbst212193
2017Frühjahr912786
 Herbst674118
2018Frühjahr5114110
 Herbst4118105
2019Frühjahr1612199
 Herbst1312295
2020Frühjahr912091
 Herbst15120102

Frage 3:

Welcher Anteil des Personen- bzw. Güterverkehrs entfiel in diesen Jahren jeweils auf den Tag (6 bis 22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr)?

Antwort zu 3:

Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:

„Bei allen #Verkehrsarten fahren die meisten Züge tagsüber zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, nämlich zwischen 50 % und 90 %:

  • Im Schienenpersonennahverkehr verkehren 80 % – 83 % der Züge Tags.
  • Im Schienenpersonenfernverkehr beträgt das #Aufkommen tagsüber 90 % – 50 %.
  • Im Schienengüterverkehr bewegt sich der Anteil der am Tage verkehrenden Züge zwischen 75 % – 65 %.“

Frage 4:

Welcher Anteil entfiel in dieser Zeit jeweils auf Züge mit #Dieselantrieb und welcher Anteil auf Züge mit #elektrischem Antrieb (gegliedert nach Jahren sowie nach Tag/Nacht)?

Antwort zu 4:

Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:

„Historisierende Daten mit diesen konkreten Inhalten werden in der Regel nicht vorgehalten.

Im Personenverkehr ist der Anteil mit nicht-elektrischem Antrieb die absolute Ausnahme. Grundsätzlich steht außerdem fest, dass der überwiegende Anteil (90 %) der Güterzüge mit elektrischem Antrieb verkehrt.“

Frage 5:

Wann haben auf diesem #Streckenabschnitt zuletzt #Lärm-Messungen stattgefunden und mit welchem Ergebnis?

Antwort zu 5:

Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:

„Grundsätzlich werden an #Schienenwegen keine #Lärm-Messungen durchgeführt. Es finden gegebenenfalls lediglich Berechnungen der #Schallpegel im Zuge der #Lärmvorsorge oder #Lärmsanierung statt. Bei dem genannten Streckenabschnitt handelt es sich um eine Be- standsstrecke, an der die Umsetzung möglicher Lärmvorsorgemaßnahmen gesetzlich nicht erforderlich ist. Hingegen können Lärmsanierungsmaßnahmen im Zuge des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes (LSP) durchgeführt werden. Der Streckenabschnitt ist bereits Bestandteil dieses LSP. Zusätzlich wurde eine aus Bundeshaushaltsmitteln finan- zierte Machbarkeitsuntersuchung zur Reduzierung der Lärmemissionen auf dem östlichen Berliner Außenring vom Bund beauftragt, welche den betroffenen Streckenabschnitt mitein- schließt. Im Rahmen dieser Machbarkeitsuntersuchung wurden in den vergangenen Jahren Lärm-Berechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse sollen zunächst im Oktober 2021 dem

BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) vorgestellt und weitere Maßnahmen abgestimmt werden.“

Auch seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden keine Lärm-Messungen des Schienenverkehrslärms an dieser Strecke durchgeführt. Im Rahmen der Lärmkartierung errechnete das Eisenbahnbundesamt die Eisenbahnlärmbelastung deutschlandweit und damit auch für den Ballungsraum Berlin zuletzt im Jahr 2017. Einen Überblick der Lärmbelastung vor Ort bietet die Berliner Lärmkartierung der Berliner Geoda- tenbank FIS-Broker unter http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp. Nach Eingabe eines Schlagwortes (z. B. Lärmkarte) gelangt man zu den entsprechenden Plänen und kann sich die Fassadenpegel einzelner Gebäude anschauen.

Frage 6:

Gab es entlang dieses Streckenabschnitts in diesem Zeitraum Lärm-Beschwerden und wenn ja, wie viele (gegliedert nach Beschwerden pro Jahr) und wie wurde den Beschwerden abgeholfen?

Antwort zu 6:

Die Deutsche Bahn AG hat Folgendes mitgeteilt:

„Entlang des angefragten Streckenabschnittes des Berliner Außenringes, der Strecke 6126 (Schönefeld – Grünauer Kreuz) gingen in den Jahren 2010 – 2020 bei der DB Netz AG – Region Ost vier Lärmbeschwerden ein.

In den Jahren 2017, 2018, 2020 und 2021 liegt uns jeweils eine Beschwerde für den oben genannten Bereich vor. Dabei handelte es sich vorrangig um Beschwerden aufgrund von Isolierstößen, welche ein essenzieller Bestandteil der Leit- und Sicherungstechnischen Ein- richtungen der Eisenbahninfrastruktur sind. Diese werden von der DB Netz AG regelmäßig inspiziert und bei entsprechenden Mängeln instandgesetzt oder ausgetauscht.

Generelle Anfragen zu Lärmschutzmaßnahmen an diesem Streckenabschnitt wurden von uns natürlich beantwortet, jedoch sind wir an Bestandsstrecken gesetzlich nicht verpflichtet zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzwände zu errichten. Hierzu verweisen wir auf das bestehende Lärmsanierungsprogramm des Bundes des BMVI.“

Die Lärm-Beschwerden werden in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima- schutz nicht vollständig statistisch in Jahresscheiben erfasst, daher kann hier keine konkrete Beschwerdezahl genannt werden. Nichtsdestotrotz kann anhand der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung zum „Lärmaktionsplan Berlin 2019-2023“, die alle fünf Jahre stattfindet, diesbezüglich ein Einblick gegeben werden: So wurden im Rahmen dieser Öffentlichkeits- beteiligung für den Bezirk Treptow-Köpenick 25 Lärmhinweise zum Schienenverkehrslärm auf Eisenbahnstrecken gegeben, die sich teils auf den Streckenabschnitt Schönefeld bis Grünauer Kreuz beziehen (siehe untenstehende Abbildung).

Abbildung 36 aus „Berlin wird leiser – Auswertungsberichts der Öffentlichkeitsbeteiligung“ (zu finden unter https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermaktionsplan-berlin-2019-  2023): Lärmhinweise im Bezirk Treptow-Köpenick

Sie finden diese Lärmhinweise weiterhin unter der Beteiligungsplattform meinBerlin (mein.berlin.de), wie beispielsweise die folgenden Lärmhinweise: https://mein.ber-  lin.de/mapideas/2018-02243/ und https://mein.berlin.de/mapideas/2018-02244/.

Frage 7:

Wie bewertet der Senat die Lärmentwicklung auf dem Streckenabschnitt seit 2010 und welche Lärmschutz- maßnahmen wurden in dieser Zeit getroffen?

Antwort zu 7:

Es liegen anhand der Lärmberechnungen im Rahmen der Lärmkartierungen Ergebnisse der Jahre 2015 und 2017 vor. Ein Vergleich dieser beiden Jahre ist aufgrund des kurzen zeitli- chen Abstandes von zwei Jahren für den Zeitraum seit 2010 nicht aussagekräftig. Laut stra- tegischer Lärmkarte von 2017 zeigt sich für Wohnbebauung, die nah an Schienenstrecken entlang des Berliner Teils der Bahnstrecke von Schönefeld bis Grünauer Kreuz liegt, dass im schlechtesten Fall aufgrund des Eisenbahnverkehrs bis zu 80 Dezibel (A-bewertet) ganz- tags und bis zu 74 Dezibel (A-bewertet) in der Nacht als Fassadenpegel vorliegen. Damit werden die Schwellenwerte der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung von 70 Dezibel (A-bewer- tet) ganztags und 60 Dezibel (A-bewertet) in der Nacht, bei deren Überschreiten möglichst prioritär Maßnahmen ergriffen werden sollen, nachts und ganztags teils deutlich überschrit- ten.

Im Juni 2022 wird die nächste Lärmkartierung vorliegen und im Internet veröffentlicht, dieser kann dann die weitere Verkehrslärmentwicklung entnommen werden Der Streckenabschnitt ist in der „Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin“ enthalten. Im Zuge dieser Machbar- keitsuntersuchung wird die Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen auch für diesen Stre- ckenabschnitt untersucht. Nach Vorliegen der Ergebnisse werden Lärmschutzmaßnahmen abgestimmt werden. Ergänzende Informationen zu dieser Frage finden Sie auch in den Ant- worten zu den Fragen 5 und 6.

Berlin, den 09.09.2021 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

www.berlin.de

Regionalverkehr: Vergabeverfahren „Netz Berlin-Stettin“ gestartet, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/vergabeverfahren-netz-berlin-stettin-gestartet/

  • Länder Berlin und Brandenburg bauen #Zugangebot aus
  • Langfristige Sicherung des SPNV  
  • Deutliche Verbesserungen im grenzüberschreitenden Verkehr
  • Erhebliche Verbesserungen durch attraktivere #Reisezeiten zwischen Berlin und #Stettin
  • #Elektrifizierung und Ausbau der Stettiner Bahn bis 2026
  • Deutlich mehr Verbindungen und #Taktverdichtungen durch zweigleisigen Ausbau möglich

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat das europaweite #Wettbewerbsverfahren „#Netz Berlin-Stettin“ gestartet.
Es handelt sich um ein #Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Das europaweite #Vergabeverfahren wird im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg durchgeführt. Im zukünftigen Netz Berlin-Stettin wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch den zweigleisigen Ausbau und den Einsatz von mehr Zügen und Taktverdichtungen deutlich erhöht. Darüber hinaus wird die Strecke von Angermünde nach Stettin vollständig elektrifiziert und ermöglicht so den Einsatz von umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen. Die Betriebsaufnahme ist für Ende 2026 vorgesehen.

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Regionalverkehr + Polen: Projekt RailBLu gestartet – Für eine nachhaltige Verbesserung des grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehrs zwischen Brandenburg und Lubuskie (Polen), aus VBB

https://www.vbb.de/presse/projekt-railblu-gestartet/

#RailBLu ist ein grenzübergreifendes Projekt zwischen #Polen und Deutschland. Im Zuge dessen sollen die #Mobilitätsangebote in der Region im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nachhaltig verbessert und gestärkt werden. Zunächst werden die vorhandenen Schwächen analysiert und die Maßnahmen für eine Gegensteuerung definiert sowie erforderliche vertragliche Vereinbarungen zwischen Verkehrsunternehmen getroffen. Danach werden in einem Testversuch neue Service-Angebote im Projektgebiet erprobt und validiert.
Die Projektpartner sind das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL), Marschallamt der Woiwodschaft Lubuskie (Urząd Marszałkowski Województwa Lubuskiego) und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB).  

Das Projekt RailBLu hat das Ziel, die Attraktivität der Regionen sowohl für Bewohner*innen als auch für Besucher*innen und #Wirtschaftsunternehmen durch die Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilitätsangebote deutlich zu erhöhen.
Mittels Nachfrageanalyse aller #Verkehrsmittel auf grenzüberschreitenden Strecken des Fördergebiets, soll ein #Verkehrsmodell erstellt und anschließend eine gemeinsame Zielkonzeption im #SPNV für die Zeithorizonte 2030 und 2050 erarbeitet werden. 

Darüber hinaus sollen die bereits bestehenden grenzüberschreitenden Verbindungen durch pilothaft eingeführte Angebote und Maßnahmen für den Fahrgast attraktiver gestaltet werden. Das sind im Einzelnen:

  • Pilothafte Ausgabe von #digitalen Tickets im internationalen Verkehr
  • 6-monatiger #Pilotbetrieb von #Shuttleverkehren zur Anbindung abgelegener Stationen: RailBLu realisiert in einer Testphase neue Mobilitätsangebote zur Verbesserung der Anbindung ortsferner Zugangspunkte zum SPNV. 

Der #Feldversuch wird jeweils zwischen einem Ort und einem Bahnhof auf der deutschen und auf der polnischen Seite stattfinden.

Diese pilothaft eingeführten und erfolgsversprechenden Lösungen sollen dann möglichst langfristig eingesetzt werden und bieten einen Anreiz für alle, um verstärkt die attraktiven SPNV-Angebote auf den grenzüberschreitenden Strecken zu nutzen. Das Projekt leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Verkehrswende, da es den Umstieg vom Auto auf die Schiene fördert. Zudem schafft es einen Anreiz, das Nachbarland mit der Eisenbahn zu entdecken.

RailBLu wird von der Europäischen Union durch die Förderinitiative #INTERREG gefördert und umfasst im Projektgebiet die #Woiwodschaft #Lubuskie und den östlichen Teil des Landes Brandenburg – konkret sind das die #Landkreise #Märkisch-Oderland, #Oder-Spree, #Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte #Frankfurt (Oder) und #Cottbus.

Die Projektpartner:

  • #Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (#MIL)
  • #Marschallamt der Woiwodschaft Lubuskie (Urząd Marszałkowski Województwa Lubuskiego)
  • Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (#VBB)

Mehr Informationen zum Projekt finden Sie unter: www.vbb.de/vbb-themen/forschung-und-projekte/railblu

Regionalverkehr: Grüner Wasserstoff für Brandenburgs SPNV, aus NEB

https://www.neb.de/unternehmen/aktuelles/details/gruener-wasserstoff-fuer-brandenburgs-spnv/

#Bundesverkehrsminister Andreas #Scheuer überreicht rund 25 Millionen Euro #Fördermittel an #NEB, #ENERTRAG und #Kreiswerke Barnim.

Die #Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) hat zusammen mit ihren Projektpartnern ENERTRAG AG und Kreiswerke Barnim (KWB) Fördermittelbescheide in Höhe von rund 25 Millionen Euro für ihr #Wasserstoff-Verbundvorhaben in den Brandenburger Landkreisen Barnim und Oberhavel erhalten. Überreicht wurden die Fördermittel von Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, am 03.05.2021 am Bahnhof #Basdorf, in Anwesenheit von Prof. Dr. Jörg Steinbach, Landesminister für Wirtschaft, Arbeit und Energie, und Guido Beermann, Landesminister für Infrastruktur und Landesplanung. Die Veranstaltung wurde per Livestream übertragen.

Die NEB erhält eine Förderung von rund neun Millionen Euro, um ab Dezember 2024 sechs #Wasserstoff-Brennstoffzellen-Züge auf der Regionalbahnlinie #RB27 einsetzen zu können. Für den benötigten #Wasserstoff, der zu 100% aus regenerativ erzeugtem Strom vor Ort in der Region produziert werden soll, sorgt der erfahrene Energieerzeuger ENERTRAG, der für den Aufbau eines #Wasserstoffwerkes Fördermittel in Höhe von ca. 13 Millionen Euro erhält. Die Kreiswerke Barnim, dritte Partnerin im Verbund, werden mit der Errichtung einer #Wasserstoff-Zugtankstelle die nötigen infrastrukturellen Voraussetzungen schaffen, um den produzierten Wasserstoff am Ort des Energiebedarfes zur Verfügung zu stellen.

Die Übergabe der Fördermittelbescheide ist nichts weniger als der Startschuss für ein wegweisendes Vorhaben: Es geht um nichts weniger als den Aufbau einer regionalen #Wasserstoffinfrastruktur. Die drei bereits langjährig in der Region nördlich von Berlin engagierten Verbundpartner wollen mit dieser Unterstützung Maßstäbe im Aufbau einer regionalen Wasserstoffinfrastruktur und nachhaltiger Mobilität im #Schienenpersonennahverkehr (#SPNV) setzen.

„Durch den Betrieb wasserstoffbetriebener Fahrzeuge können die Geräuschbelastung reduziert und ein CO2-Ausstoß im Regionalverkehr vermieden werden“, erläutert Detlef Bröcker, Vorstand der Niederbarnimer Eisenbahn, das Kernziel des Vorhabens. Der „grüne“ Wasserstoff wird nicht nur zu 100% aus lokal gewonnenen, erneuerbaren Energien erzeugt, sondern ermöglicht auch einen vollständig emissionsfreien SPNV auf der Heidekrautbahn über die gesamte Wertschöpfungskette. „Die Wasserstoffzüge steigern die Attraktivität des SPNV für Berufsverkehr und Tourismus und unterstützen den Ausbau einer umweltfreundlichen, grünen Mobilität in der Region“, ergänzt Bröcker. „Durch die parallel erfolgende Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn entstehen zusätzliche, herausragende Synergien, die für den Klimaschutz und zur Förderung eines nachhaltigen SPNV für die Region nördlich von Berlin genutzt werden können.“

Mit Übergabe des Fördermittelbescheides können die Projektpartner in die Detailplanung für die Wasserstofferzeugungs- und Infrastrukturanlagen sowie Fahrzeuge starten und die erforderlichen #Genehmigungsverfahren einleiten. Ziel ist der Einsatz von brennstoffzellenbetriebenen Zügen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024. Die Gesamtkosten des Verbundvorhabens belaufen sich auf ca. 100 Millionen Euro.

Die #Forschungspartner #BTU Cottbus-Senftenberg und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (#DLR) werden die wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens übernehmen. Das Projekt „Einsatz von Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieben im Nahverkehr des Landkreises Barnim“ wird im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der #NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (#PtJ) umgesetzt.

Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie auf unserer Projektübersichtsseite.

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung.

allg.: Verwendung der Regionalisierungsmittel III, aus Senat

Klicke, um auf S18-26537.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:

Wie und in welchem Umfang wurden bzw. werden #Regionalisierungsmittel im Zeitraum 2019 bis 2021 verwendet für

a) #Leistungsbestellungen im #SPNV (davon Trassenentgelte sowie Stationsentgelte)
b) Leistungsbestellungen im #ÖPNV
c) Managementaufwand SPNV
d) Managementaufwand ÖPNV
e) Investitionen in #Verkehrsanlagen SPNV
f) Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV
g) Investitionen in #Fahrzeuge SPNV
h) Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV
i) Tarifausgleiche für #Verbundförderung und #Ausbildungsverkehre (Bitte Aufstellung wie in Drucksache 18 / 22 638 als Liste darstellen) Antwort zu 1:
Entsprechend des dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI)
zur Verfügung gestellten Nachweises zur Verwendung der Regionalisierungsmittel in Berlin wurden diese im Jahr 2019 wie in untenstehender Tabelle dargestellt verwendet.

Die Verwendung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2020 wird dem BMVI bis zum 30.09.2021 nachgewiesen werden, hier liegen – wie auch für das Jahr 2021 – noch nicht alle notwendigen Unterlagen vor. Die Angaben für die Jahre 2020 und 2021 sind daher Planwerte und stammen aus dem Doppelhaushalt 2020/2021. Für das Jahr 2020 wurden auch die Ansätze des 2. Nachtragshaushalts 2020/2021 berücksichtigt sowie die einma- lige Erhöhung der Regionalisierungsmittel als Beteiligung des Bundes am ÖPNV- Rettungsschirm. Aus der Phase II des ÖPNV-Rettungsschirmes (01.09.2020 bis 31.12.2020) sind noch Zahlungsansprüche offen und daher hier noch unberücksichtigt.

Eine Schlussabrechnung der tatsächlichen Mittelbedarfe und Zahlungen aus dem ÖPNV- Rettungsschirm ist noch nicht erfolgt und im Laufe des Jahres 2021 vorgesehen.

Für das Jahr 2021 sind zusätzliche Lasten aus der Corona-Pandemie und eine Gegenfinanzierung seitens des Bundes oder des Landes Berlin noch nicht berücksichtigt. Die Angaben für die Jahre 2020 und 2021 entsprechen voraussichtlich auch den Soll- Angaben der Meldungen an das BMVI im Rahmen der Nachweise zur Verwendung der Regionalisierungsmittel, vorbehaltlich neuerer Erkenntnisse im Rahmen der Nachweiserstellung.

Euro/Jahr 2019
Ist 2020
Soll 2021
Soll

Zuweisungen an das Land Berlin nach
§ 5 Regionalisierungsgesetz 447.543.751 588.799.638 470.038.834

a) Leistungsbestellungen im SPNV 270.608.995 512.150.000 331.127.000
b) Leistungsbestellungen im ÖPNV** 55.745.000 83.061.000 83.540.000
c) Managementaufwand SPNV 2.730.299 2.500.000 2.500.000
d) Managementaufwand ÖPNV 2.467.545 2.500.000 2.500.000
e) Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV 31.579.888 33.450.000 35.015.000
f) Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV 1.870.112
g) Investitionen in Fahrzeuge SPNV 13.433.804 17.565.792 15.537.950
h) Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV – – –
i) Tarifausgleiche für Verbundförderung und Ausbildungsverkehre – – –

Summe Ausgaben 378.435.647* 651.226.792* 470.219.950

*Nicht verausgabte Reste werden in das jeweilige Folgejahr übertragen. Die Mittelzuweisung übersteigende Mehrausgaben werden voraussichtlich aus Restmitteln der Vorjahre getragen.
**ÖPNV – Öffentlicher Personennahverkehr

Frage 2:

Wie viele Zugkilometer wurden/werden mit den Ausgaben unter Frage 3 jeweils in den Jahren 2019 und 2020 bestellt und welcher Preis wurde/wird pro bestelltem Zugkilometer gezahlt? Wie ist die vergleichbare Planung für 2021?

Antwort zu 2:

Zugkilometer/Jahr 2019
Ist 2020
Soll 2021
Soll

Bestellte Zugkilometer 37.153.099 37.042.656 38.553.567

Bei den angegebenen Jahressummen der Zugkilometer handelt es sich lediglich um die Leistung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), also im Bahn-Regionalverkehr und der S-Bahn. Die ebenfalls mit Regionalisierungsmittel teilfinanzierten Leistungen im Öffent- lichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) der BVG sind darin nicht mit enthalten. Bei den angegebenen Leistungsumfängen in Zugkilometern ist zu beachten, dass es sich dabei um die Volumina der entsprechenden Verträge handelt, die aber – abhängig von den jeweiligen Netzen – durch mehrere Bundesländer gemeinsam bestellt werden. Die vertraglichen Zahlungen an die Verkehrsunternehmen enthalten darüber hinaus z.T. auch Komponenten, die nicht in allen Verträgen gleichermaßen enthalten sind und die nicht nach dem Umfang der erbrachten Leistung, sondern nach anderen Kriterien bezahlt

werden (z.B. Fahrzeugkapitalkosten, Vertrieb). Daher ist die Angabe eines Preises pro Jahr über die Gesamtsumme der Regionalisierungsmittel nicht möglich.

Nach den Prognosen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) liegt bei den Verkehrsverträgen im Regionalverkehr, an denen sich das Land Berlin finanziell beteiligt, der Preis je Zugkilometer für die Jahre 2019 bis 2021 wie folgt:

Zugkilometer/Jahr 2019 2020 2021

Preis in Euro je Zugkilometer (min.) 6,43 Euro/Zkm 3,10 Euro/Zkm 2,04 Euro/Zkm
Preis in Euro je Zugkilometer (Mittelwert) 8,29 Euro/Zkm 6,65 Euro/Zkm 5,84 Euro/Zkm
Preis in Euro je Zugkilometer (max.) 15,51 Euro/Zkm 15,96 Euro/Zkm 16,18 Euro/Zkm

Frage 3:

In welchem Umfang erhielt/erhält das Land im Zeitraum 2019 und 2020 Zuweisungen nach dem GVFG/EntflechtG? Welche Zuweisungen sind für 2021 für welche Vorhaben/Maßnahmen vorgesehen/geplant?

Antwort zu 3:

Die untenstehende Tabelle zeigt die Zuweisungen des Bundes, die das Land Berlin für Maßnahmen nach dem GVFG-Bundesprogramm bzw. als Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz als Ersatz für das GVFG-Länderprogramm zur Verfügung gestellt bekam:

Euro/Jahr 2019
Ist 2020
Ist 2021
Soll
Mittel aus dem GVFG*-Bundesprogramm 15.000.000 10.000.000 24.630.000
Mittel aus dem Entflechtungsgesetz 49.731.000 – –
*GVFG – Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Für 2021 sind die Zuweisungen insbesondere für die Maßnahmen 11 G 50 U „U-Bahn- Linien U2, U5 U8“ und 11 G 52 T: „Berlin Straßenbahnlinien 26/27“ vorgesehen.

Frage 4:

Ist der Beantwortung aus Sicht der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 4: Nein.
Berlin, den 17.02.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Bahn-Außenring in der Metropolregion Berlin-Brandenburg, aus Bundestag

#Bahn-Außenring in der Metropolregion Berlin-Brandenburg

V o rb e me r k u n g d e r F ra g e st e lle r

Berlin wächst, die Verflechtung mit dem direkten Umland ebenso. Vor dem Hintergrund der anwachsenden Verkehrsströme muss nach Ansicht der Frage­steller die Infrastruktur weiterentwickelt werden. Der Ausbau des Berliner Außenrings (#BAR) zu einer #Ringbahn für #Regionalverkehr könnte einen wei­teren Schub für die Verkehrswende in der #Metropolregion Berlin-Brandenburg bringen. Durch den Ringbetrieb würden die verschiedenen nach außen ver­laufenden Linien des Berliner Personennahverkehrsnetzes miteinander ver­bunden. Für den Personenverkehr wird der BAR derzeit jedoch nur abschnitts­weise genutzt. Ein äußerer regionaler Ring und die dadurch neu entstehenden Verbindungen hätten positive Auswirkungen auf Pendlerströme und bieten at­traktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr.

Laut Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 62 des Abgeord­ neten Stefan Gelbhaar (Plenarprotokoll 19/175) besteht zwischen der vom Land Berlin geplanten Trassenführung der Tangentiale Verbindung Ost (TVO) und der geplanten Trassenführung der Nahverkehrstangente ein Flächen­ konflikt, der sich auch auf die Streckenführung des Berliner Außenrings aus­ wirken könnte.

Mit dieser Anfrage sollen alle diesbezüglichen Planungen und Überlegungen der Bundesregierung öffentlich gemacht werden.

 

 

  1. Welche Bedeutung hat ein Ausbau des Berliner Außenrings (BAR) mit Blick auf die Verkehrswende , die Pendlerströme und tangentialen Passa­ gierströme sowie die Kapazität des Gesamtnetzes in der Metropolregion Berlin/Brandenburg nach Ansicht der Bundesregierung?

 

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für  Verkehr und digitale Infra­ struktur vom 14. Dezember 2020 übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

 

 

  1. Welche Auswirkungen auf die vorhandenen Zulaufstrecken, insbesonde­re auf den laut DB Netz AG als „Überlastete Schienenwege“ klassifizier­ten Strecken, sind bei einem Ausbau des Außenrings für den Personen­ verkehr zu erwarten?

 

Die Fragen 1 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind die Länder Berlin und Brandenburg in Zusammenarbeit mit der DB Netz AG als Vorhabenträgerin zu­ ständig.

Nach Auskunft der Deutschen  Bahn AG (DB AG) hat ein Ausbau des BAR keine entlastende Wirkung für die Kernstrecken in der Innenstadt, da das Ziel der meisten Reisenden die Innenstadt ist.

Für den Bedarfsplan für die Bundesschienenwege haben die Länder keinen weiteren Ausbau des Berliner Außenringes (BAR) angemeldet.

 

 

  1. Welchen konkreten Bedarf kalkuliert die Bundesregierung für den Schie­nenpersonennahverkehr (#SPNV) auf dem östlichen Außenring, der durch das Berliner Stadtgebiet führt, und auf welcher Grundlage An­nahme wurde diese Kalkulation getroffen?

 

Grundlage für die Ermittlung der Bedarfe im SPNV sind Erhebungen der Be­steller für die Verkehrsleistungen.

Nach Auskunft der DB AG gibt es im gesamten Verbundgebiet Befragungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) und Verkehrszählungen. Die Verwertung bzw. Verarbeitung der konkreten Zahlen sowie die Einbezie­hung weiterer Prognosewerte obliegt dem VBB. Bei einer absehbaren Verände­rung zu den bestellten Verkehren wird die DB AG eingebunden.

Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen vor.

 

 

  1. Bietet die vorhandene Infrastruktur des Berliner Außenrings nach An­sicht der Bundesregierung ausreichend Kapazität für zusätzlichen Schie­nenpersonennahverkehr , insbesondere auf den östlichen Strecken­ abschnitten?

 

Nach Auskunft der DB AG wären für eine Mehrung der Verkehre auf dem öst­lichen BAR im SPNV bauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Berlin hat daher die Untersuchungen zur Nahverkehrstangente  (NVT)  begonnen.  Die DB AG ist in diese Untersuchungen eingebunden. Ein erstes Ergebnis daraus ist die Freihaltung eines Korridors in der Größe von zwei weiteren Gleisen parallel zum östlichen BAR. Das Land Berlin hat noch keine Entscheidung zur konkre­ten Umsetzung getroffen.

Im Bereich des Karower Kreuzes hat das Land Berlin mittels einer Bestel­lung Anforderungen an den Umbau gestellt, sodass ein zukünftiger #Bahnhof #Karower Kreuz errichtet werden kann.

  1. Welche #Zugzahlenprognose ergibt sich nach dem Bundesverkehrswege­ plan für 2030 auf dem östlichen Berliner Außenring zwischen Abzweig Schönfließ West und Abzweig Glasower Damm Ost (bitte Belastung ab­schnittsweise angeben und nach Güterverkehr, Schienenpersonennahver­kehr und Schienenpersonenfernverkehr differenzieren) ?

 

Die Zugzahlen gemäß Zielnetzprognose 2030 lauten:

 

 

Strecken- nummer

 

Knotenname 1

 

Knotenname 2

Schienen- personen- fernverkehr (SPFV)  

SPNV

Schienen- güter- verkehr (SGV)
6126 Glasower Damm  Ost Selchow West 2 0 84
6126 Selchow West Schönefeld 2 0 84
6126 Schönefeld Grünauer Kreuz Süd 2 0 84
6126 Grünauer Kreuz Süd Grünauer Kreuz Nord 2 0 77
6126 Grünauer Kreuz Nord Berlin Wendenheide 2 74 99
6126 Berlin Wendenheide Berlin Eichgestell 2 74 99
6080 Berlin Eichgestell Eichgestell Nord 0 0 59
6080 Eichgestell Nord Biesdorfer Kreuz Süd 0 0 72
6080 Biesdorfer Kreuz Süd Biesdorfer Kreuz Mitte 0 0 68
6080 Biesdorfer Kreuz Mitte Biesdorfer Kreuz Nord 0 0 63
6080 Biesdorfer Kreuz Nord Biesdorfer Kreuz Nord Strw 6067/6080 0 72 47
6067 Biesdorfer Kreuz Nord Strw 6067/6080 Berlin-Hohenschönhausen 0 72 47
6067 Berlin-Hohenschönhausen Berlin-Karow  Ost 0 72 52
6067 Berlin-Karow Ost Karower Kreuz Strecken- wechsel 6067/6087 0 36 18
6087 Karower Kreuz Strecken- wechsel 6067/6087 Berlin-Karow West 0 36 18
6087 Berlin-Karow  West Schönfließ 0 86 33
6087 Schönfließ Schönfließ West 0 86 33

 

  1. Welche Ist-Zugzahlen ergaben sich 2018/2019 auf dem östlichen Ber­liner Außenring zwischen Abzweig Schönfließ West und Abzweig Glasower Damm Ost (bitte Belastung abschnittsweise angeben und nach Güterverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfem­verkehr differenzieren) ?

Es wird auf Anlage 1 verwiesen.

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte , B. Regionalverkehrshalte oder andere Eisenbahninfrastruktur , plant die DB AG zum Ausbau des Berliner Außenrings (bitte einzeln auflisten)?

Welchen Planungsstand (inklusive voraussichtlicher Fertigstellungs­termin) haben diese Maßnahmen jeweils erreicht?

Welche Baukosten sind für die Maßnahmen prognostiziert oder ver­anschlagt, und über welche Haushaltstitel soll die Finanzierung erfolgen?

 

Nach Auskunft der DB AG ist die DB Station&Service AG für 15 Verkehrs­ stationen am BAR zuständig:

Bergfelde , Flughafen BER – Terminal 5, Gehrenseestraße , Genshagener Heide (inaktiv), Golm , Hohen Neuendorf West, Hohenschönhausen , Ludwigsfelde

Struveshof, Marquardt, Mühlenbeck-Mönchmühle , Priort, Saarmund, Satzkorn (inaktiv), Schönfließ, Wartenberg.

Die Wiederherstellung der Bahnsteige am BAR in Potsdam-Pirschheide ist für Ende 2023 vorgesehen. Im Rahmen des Projekts zur Verbesserung der Schie­neninfrastruktur in der Region um Berlin (i2030, abrufbar unter: https://www.i2 030.de/) befinden sich sieben Stationen in Planung, deren Inbetriebnahme nach 2030 avisiert ist:

Bucher Straße, Karower Kreuz, Malchow Nord , Pankow Park, Schönerlinder Straße, Sellheimbrücke , Turmbahnhof Glasower Damm.

Eine Gesamterneuerung der Stationen Hohen Neuendorf West, Marquardt und Priort erfolgt in den kommenden Jahren. Die Verkehrsstation Gehrenseestraße wird erneuert und mit einem Aufzug versehen. In Schönfließ wird bspw. die Personenüberführung erneuert. In Golm werden die Bahnsteige verlängert und in Saarmund werden Aufzüge gebaut.

Die genannten Maßnahmen werden über die Leistungs- und Finanzierungs­ vereinbarung und Landeshaushaltsmittel finanziert.

 

 

  1. Welche bahntechnischen Anlagen und Bauwerke wie z. Rohbau­ Bahnhöfe oder stillgelegte Gleise und Haltestellen können kurz- bis mit­ telfristig ausgebaut beziehungsweise reaktiviert werden, um den Lücken­ schluss im Schienenpersonenverkehr des Außenrings vorantreiben zu können?

 

  1. Welche sonstigen bahntechnischen Anlagen und Bauwerke sind notwen­ dig, um den Außenring zu schließen und als Ring nutzen zu können?

 

Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das Gesamtvorhaben i2030 enthält wesentliche Ausbaumaßnahmen , wie die Planung einer

S-Bahnverlängerung von Wartenberg über das Karower Kreuz als Teilprojekt. Für einen Ausbau aus kapazitiven Gründen stehen derzeitig nur im Bereich Sellheimbrücke – Wartenberg Vorhalteflächen und viergleisige Brückenbau­ werke zur Verfügung.

Nach Auskunft der DB AG ist eine mittelfristige Reaktivierung (Planung, Bau­ recht, Baubetriebsplanung) unter Umständen nach der Bestellung der Stationen Genshagener Heide oder Satzkorn durch das Land Brandenburg oder den VBB möglich.

 

 

  1. Steht die Bundesregierung bezüglich einer generellen Regionalverkehr­ Ringlinie mit den Landesregierungen Berlin und Brandenburg im Aus­ tausch?

Wennja , in welcher Form, und mit welchem Ziel? Wenn nein, warum nicht, und für wann ist dies geplant?

  1. Welche Konsequenzen hat die Realisierung des derzeitig geplanten Streckenverlaufs der Tangentialen Verbindung Ost (TVO)
    1. für die Trassenführung der Nahverkehrstangente (NVT),
    2. auf den Berliner Außenring, wenn die Nahverkehrstangente bei Bei­ behaltung des derzeitigen Planungsstands der TVO ebenfalls reali­ siert wird?

 

 

 

  1. Hat die DB Netz AG für eine mögliche Verlegung des Berliner Außen­ rings ggf. Grobvarianten untersucht und eine überschlägige Kosten­ ermittlung dazu durchgeführt ?

Wenn ja , mit welchen Kosten ist in Abhängigkeit der Variante mindes­ tens zu rechnen?

 

  1. Wird die Bundesregierung auf eine Änderung des derzeit geplanten Ver­ laufs der TVO beim für die Straßenplanung zuständigem Land Berlin hinwirken,
    1. um einer erforderlichen Anpassung der Streckenführung des Berliner Außenrings entgegenzuwirken,
    2. um eine Inanspruchnahme neuer, bisher nicht dafür vorgesehener Flächen für die Trasse der NVT, insbesondere im Bereich Wuhl­ heide-Spreequerung , und hieraus zusätzlich entstehende Kosten zu vermeiden?
    3. Falls nicht, mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für eine gegebenenfalls erforderliche Änderung des geplanten Verlaufs der NVT und des Berliner Außenrings?

 

Die Fragen 10, 11, 16 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs ge­ meinsam beantwortet.

Die Bestellung von Verkehrsleistungen im Regionalverkehr obliegt den Auf­ gabenträgern für den SPNV.

Nach Auskunft der DB AG sind die Planungen für die Tangentiale Verbindung Ost (TVO), die NVT und BAR aufeinander abgestimmt. Die Planungsbeteilig­ ten stehen im regelmäßigen Austausch.

Der geplante Streckenverlauf der TVO (TVO-Optimierung) führt in großen Teilen parallel zur Vorhaltetrasse der NVT. Lediglich im Bereich Wuhlheide – Spreequerung besteht Abstimmungsbedarf aufgrund der Trassenführung der TVO, die hier in die Trasse der NVT rückt. Eine Trassierungsstudie wurde für die NVT beauftragt. Nach Auskunft der DB AG wird eine Grobvariantenunter­ suchung und überschlägige Kostenermittlung Bestandteil der Trassierungs­ studie für die NVT sein.

 

 

  1. An welchen Anlagen des BAR müssten bei Realisierung der NVT Ver­ änderungen vorgenommen werden, und in welchen Abschnitten (bitte genaue Kilometrierung angeben) des BAR müsste die Gleislage ver­ ändert werden?

 

Nach Auskunft der DB AG wird die NVT im Abschnitt südlich des Biesdorfer Kreuzes zwischen BAR und TVO verlaufen. Dies bietet Vorteile bei der An­ ordnung der Bahnhöfe und Lärmvorsorge. Zwischen der Kreuzung mit der U-Bahn-Linie U5 und der Strecke der S3 im Bereich Wuhlheide ist hierfür ein Trassentausch erforderlich.  Dafür werden die Gleise des BAR in westlicher Richtung neu errichtet und anschließend die Gleistrasse des heutigen BAR für die NVT umgenutzt.

Somit wird die Gleislage des BAR zwischen km 30,2 und km 27,1 parallel zur heutigen Lage westlich verschoben. Darüber hinaus ist in diesem Abschnitt das bestehende Kreuzungsbauwerk zur U5 für vier Gleise zu erweitern. Im Bereich Biesdorfer Kreuz Süd sind zudem Änderungen in der Gleislage der abzweigen­ den Kurven notwendig.

 

 

 

  1. Gäbe es bei Bau der NVT durch die notwendige Verlegung des BAR Flächenkonflikte , und wenn ja , an welche Stellen, und wie sind diese aufzulösen?

 

Nach Auskunft der DB AG soll die beschriebene Verlegung des BAR auf vor­ handenen Flächen der DB Netz AG stattfinden, sodass es in diesem Bereich zu keinen Flächenkonflikten kommt.

 

 

  1. Ist aus Sicht der Bundesregierung davon auszugehen, dass die Gleis­ führung des Berliner Außenrings (Nutzung für Schienenpersonenfemver­ kehr und Schienengüterverkehr) bei Realisierung des derzeitigen Pla­ nungsstands beziehungsweise der derzeit verfolgten Variante der TVO und Bau der NVT (Nutzung für Schienenpersonennahverkehr) geändert neu angelegt werden muss, und steht die Bundesregierung dies­ bezüglich mit dem Land Berlin im Austausch?

 

  1. Wenn ja , welche Vorüberlegungen auch zur Sicherung und Freihaltung der Trasse sind für dieses Vorhaben bereits angestellt worden?

 

Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antworten zu den Fragen  10 bis  13 verwiesen.

 

 

  1. Welchen Einfluss hat die Entwurfsplanung zur Trassenführung der TVO im Bereich Wuhlheide-Spreequerung , die laut Bundesregierung „in die Trasse der NVT rückt“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Münd­ liche Frage 62, Plenarprotokoll 19/ 175), auf die Bauzeiten für die NVT und den Betrieb für den Eisenbahnverkehr auf dem Berliner Außenring?

 

Nach Auskunft der DB AG hat die geplante Trassenführung der TVO im Be­ reich Wuhlheide-Spreequerung keinen direkten Einfluss auf den Bahnbetrieb des BAR, da der BAR in diesem Bereich in seiner derzeitigen Lage bestehen bleibt.

 

 

  1. Welche Bauvorleistungen sind gegebenenfalls jetzt beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Bau der TVO zu berücksichtigen , um eine spä­ tere Verlegung des Berliner Außenrings mit möglichst geringen bau­ lichen Eingriffen und Betriebsunterbrechungen zu ermöglichen, und wel­ che Voruntersuchungen hat die DB AG in Abstimmung mit dem Land Berlin dazu bereits vorgenommen bzw. veranlasst?

 

Nach Auskunft der DB Netz AG werden im Rahmen der Bauarbeiten zur TVO einzelne Eisenbahnüberführungen so ausgelegt, dass zur Inbetriebnahme der TVO die Gleise des BAR in die neue Lage gerückt werden können. Detaillierte Voruntersuchungen fanden noch nicht statt.

 

 

 

 

 

,,Berliner Außenring (BAR) in der Metropolregion Berlin-Brandenburg“ Drucksache 19/24797

Ist-Zugzahlen auf dem östlichen Berliner Außenring

 

Ist-Betriebsprogramm 2018

Strecke 6087, Abschnitt Schönfließ West – Karower Kreuz-West

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 4
SPNV 81
SGV 37
Sonstige 14

Strecke 6087, Abschnitt Karower Kreuz-West – Karower Kreuz-Ost

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 0
SPNV 38
SGV 27
Sonstige 11

Strecke 6067, Abschnitt Berlin Karower Kreuz-Ost – Berlin-Hohenschönhausen

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 7
SPNV 135
SGV 73
Sonstige 19

 

Strecke 6067, Abschnitt Berlin Hohenschönhausen  – Biesdorfer Kreuz-Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 7
SPNV 135
  SGV                                                              62
Sonstige 14

 

Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Nord – Biesdorfer Kreuz-Süd

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 0
SPNV 0
SGV 71
Sonstige 8

 

6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Süd – Eichgestell Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 1
SPNV 10
SGV 75
Sonstige 18

 

 

Ist-Betriebsprogramm 2018

Strecke 6126 Eichgestell Nord – Eichgestell

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 0
SPNV 8
SGV 53
Sonstige 16

 

Strecke 6126 Eichgestell – Grünauer Kreuz Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 10
SPNV 110
SGV 84
Sonstige 24

 

Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Nord – Grünauer Kreuz-Süd

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 3
SPNV 82
SGV 73
Sonstige 14

 

Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Süd – Berlin-Schönefeld

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 5
SPNV 114
SGV 90
Sonstige 20

 

Strecke 6126, Abschnitt Berlin-Schönefeld – Glasower Damm Ost

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 5
SPNV 83
SGV 90
Sonstige 20

 

Bei den ausgewiesenen Werten handelt es sich um Mittelwerte für eine beispielhafte Woche

im Jahr 2018.

Es ist zu beachten, dass bspw. saisonale Züge (u.a. Kreuzfahrer) nicht ausgewiesen wurden. Die Zahlen beinhalten auch Leer-Fahrten.

Unter der Kategorie Sonstige entfallen zusätzliche Lok-Leerfahrten und Bauzüge.

 

Quelle: Deutsche Bahn AG                                                                    2 von 4

Anlage 1

 

Ist-Betriebsprogramm 2019

Strecke 6087, Abschnitt Schönfließ West – Karower Kreuz-West

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 4
SPNV 84
SGV 24
Sonstige 12

Strecke 6087, Abschnitt Karower Kreuz-West – Karower Kreuz-Ost

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 1
SPNV 41
SGV 19
Sonstige 9

Abschnitt Berlin Karower Kreuz-Ost – Berlin-Hohenschönhausen

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 5
SPNV 81
SGV 32
Sonstige 20

 

Strecke 6067, Abschnitt Berlin Hohenschönhausen – Biesdorfer Kreuz-Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 5
SPNV 81
SGV 23
Sonstige 10

 

Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Nord – Biesdorfer Kreuz-Süd

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 3
SPNV 0
SGV 25
Sonstige 10

 

Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Süd – Eichgestell Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 4
SPNV 3
SGV 18
Sonstige 9

 

 Strecke 6126, Abschnitt Eichgestell Nord – Eichgestell

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 3
SPNV 3
SGV 18
Sonstige 9

Strecke 6126, Abschnitt Eichgestell – Grünauer Kreuz-Nord

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 9
SPNV 120
SGV 68
Sonstige 20

 

 

 Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Nord – Grünauer Kreuz-Süd

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 3
SPNV 80
SGV S9
Sonstige 8

  Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Süd – Berlin-Schönefeld

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 16
SPNV 124
SGV 78
Sonstige lS

  Strecke 6126, Abschnitt Berlin-Schönefeld – Glasower Damm Ost

Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV 7
SPNV 83
SGV 78
Sonstige 15

Bei den ausgewiesenen Werten  handelt es sich um Mittelwerte für eine beispielhafte Woche im Jahr 2019. Es ist zu beachten, dass bspw. saisonale Züge (u.a. Kreuzfahrer) nicht ausgewiesen wurden.

Die Zahlen beinhalten auch Leer-Fahrten.

Unter der Kategorie Sonstige entfallen zusätzliche Lok-Leerfahrten und Bauzüge.

 

l.NB-0-Vl 03.12.2020