Wie und in welchem Umfang wurden bzw. werden #Regionalisierungsmittel im Zeitraum 2019 bis 2021 verwendet für
a) #Leistungsbestellungen im #SPNV (davon Trassenentgelte sowie Stationsentgelte)
b) Leistungsbestellungen im #ÖPNV
c) Managementaufwand SPNV
d) Managementaufwand ÖPNV
e) Investitionen in #Verkehrsanlagen SPNV
f) Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV
g) Investitionen in #Fahrzeuge SPNV
h) Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV
i) Tarifausgleiche für #Verbundförderung und #Ausbildungsverkehre (Bitte Aufstellung wie in Drucksache 18 / 22 638 als Liste darstellen) Antwort zu 1:
Entsprechend des dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI)
zur Verfügung gestellten Nachweises zur Verwendung der Regionalisierungsmittel in Berlin wurden diese im Jahr 2019 wie in untenstehender Tabelle dargestellt verwendet.
Die Verwendung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2020 wird dem BMVI bis zum 30.09.2021 nachgewiesen werden, hier liegen – wie auch für das Jahr 2021 – noch nicht alle notwendigen Unterlagen vor. Die Angaben für die Jahre 2020 und 2021 sind daher Planwerte und stammen aus dem Doppelhaushalt 2020/2021. Für das Jahr 2020 wurden auch die Ansätze des 2. Nachtragshaushalts 2020/2021 berücksichtigt sowie die einma- lige Erhöhung der Regionalisierungsmittel als Beteiligung des Bundes am ÖPNV- Rettungsschirm. Aus der Phase II des ÖPNV-Rettungsschirmes (01.09.2020 bis 31.12.2020) sind noch Zahlungsansprüche offen und daher hier noch unberücksichtigt.
Eine Schlussabrechnung der tatsächlichen Mittelbedarfe und Zahlungen aus dem ÖPNV- Rettungsschirm ist noch nicht erfolgt und im Laufe des Jahres 2021 vorgesehen.
Für das Jahr 2021 sind zusätzliche Lasten aus der Corona-Pandemie und eine Gegenfinanzierung seitens des Bundes oder des Landes Berlin noch nicht berücksichtigt. Die Angaben für die Jahre 2020 und 2021 entsprechen voraussichtlich auch den Soll- Angaben der Meldungen an das BMVI im Rahmen der Nachweise zur Verwendung der Regionalisierungsmittel, vorbehaltlich neuerer Erkenntnisse im Rahmen der Nachweiserstellung.
Euro/Jahr 2019
Ist 2020
Soll 2021
Soll
Zuweisungen an das Land Berlin nach
§ 5 Regionalisierungsgesetz 447.543.751 588.799.638 470.038.834
a) Leistungsbestellungen im SPNV 270.608.995 512.150.000 331.127.000
b) Leistungsbestellungen im ÖPNV** 55.745.000 83.061.000 83.540.000
c) Managementaufwand SPNV 2.730.299 2.500.000 2.500.000
d) Managementaufwand ÖPNV 2.467.545 2.500.000 2.500.000
e) Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV 31.579.888 33.450.000 35.015.000
f) Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV 1.870.112
g) Investitionen in Fahrzeuge SPNV 13.433.804 17.565.792 15.537.950
h) Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV – – –
i) Tarifausgleiche für Verbundförderung und Ausbildungsverkehre – – –
*Nicht verausgabte Reste werden in das jeweilige Folgejahr übertragen. Die Mittelzuweisung übersteigende Mehrausgaben werden voraussichtlich aus Restmitteln der Vorjahre getragen.
**ÖPNV – Öffentlicher Personennahverkehr
Frage 2:
Wie viele Zugkilometer wurden/werden mit den Ausgaben unter Frage 3 jeweils in den Jahren 2019 und 2020 bestellt und welcher Preis wurde/wird pro bestelltem Zugkilometer gezahlt? Wie ist die vergleichbare Planung für 2021?
Bei den angegebenen Jahressummen der Zugkilometer handelt es sich lediglich um die Leistung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), also im Bahn-Regionalverkehr und der S-Bahn. Die ebenfalls mit Regionalisierungsmittel teilfinanzierten Leistungen im Öffent- lichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) der BVG sind darin nicht mit enthalten. Bei den angegebenen Leistungsumfängen in Zugkilometern ist zu beachten, dass es sich dabei um die Volumina der entsprechenden Verträge handelt, die aber – abhängig von den jeweiligen Netzen – durch mehrere Bundesländer gemeinsam bestellt werden. Die vertraglichen Zahlungen an die Verkehrsunternehmen enthalten darüber hinaus z.T. auch Komponenten, die nicht in allen Verträgen gleichermaßen enthalten sind und die nicht nach dem Umfang der erbrachten Leistung, sondern nach anderen Kriterien bezahlt
werden (z.B. Fahrzeugkapitalkosten, Vertrieb). Daher ist die Angabe eines Preises pro Jahr über die Gesamtsumme der Regionalisierungsmittel nicht möglich.
Nach den Prognosen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) liegt bei den Verkehrsverträgen im Regionalverkehr, an denen sich das Land Berlin finanziell beteiligt, der Preis je Zugkilometer für die Jahre 2019 bis 2021 wie folgt:
Zugkilometer/Jahr 2019 2020 2021
Preis in Euro je Zugkilometer (min.) 6,43 Euro/Zkm 3,10 Euro/Zkm 2,04 Euro/Zkm
Preis in Euro je Zugkilometer (Mittelwert) 8,29 Euro/Zkm 6,65 Euro/Zkm 5,84 Euro/Zkm
Preis in Euro je Zugkilometer (max.) 15,51 Euro/Zkm 15,96 Euro/Zkm 16,18 Euro/Zkm
Frage 3:
In welchem Umfang erhielt/erhält das Land im Zeitraum 2019 und 2020 Zuweisungen nach dem GVFG/EntflechtG? Welche Zuweisungen sind für 2021 für welche Vorhaben/Maßnahmen vorgesehen/geplant?
Antwort zu 3:
Die untenstehende Tabelle zeigt die Zuweisungen des Bundes, die das Land Berlin für Maßnahmen nach dem GVFG-Bundesprogramm bzw. als Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz als Ersatz für das GVFG-Länderprogramm zur Verfügung gestellt bekam:
Euro/Jahr 2019
Ist 2020
Ist 2021
Soll
Mittel aus dem GVFG*-Bundesprogramm 15.000.000 10.000.000 24.630.000
Mittel aus dem Entflechtungsgesetz 49.731.000 – –
*GVFG – Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Für 2021 sind die Zuweisungen insbesondere für die Maßnahmen 11 G 50 U „U-Bahn- Linien U2, U5 U8“ und 11 G 52 T: „Berlin Straßenbahnlinien 26/27“ vorgesehen.
Frage 4:
Ist der Beantwortung aus Sicht der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 4: Nein.
Berlin, den 17.02.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Bahn-Außenring in der Metropolregion Berlin-Brandenburg
V o rb e me r k u n g d e r F ra g e st e lle r
Berlin wächst, die Verflechtung mit dem direkten Umland ebenso. Vor dem Hintergrund der anwachsenden Verkehrsströme muss nach Ansicht der Fragesteller die Infrastruktur weiterentwickelt werden. Der Ausbau des Berliner Außenrings (#BAR) zu einer #Ringbahn für #Regionalverkehr könnte einen weiteren Schub für die Verkehrswende in der #Metropolregion Berlin-Brandenburg bringen. Durch den Ringbetrieb würden die verschiedenen nach außen verlaufenden Linien des Berliner Personennahverkehrsnetzes miteinander verbunden. Für den Personenverkehr wird der BAR derzeit jedoch nur abschnittsweise genutzt. Ein äußerer regionaler Ring und die dadurch neu entstehenden Verbindungen hätten positive Auswirkungen auf Pendlerströme und bieten attraktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr.
Laut Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 62 des Abgeord neten Stefan Gelbhaar (Plenarprotokoll 19/175) besteht zwischen der vom Land Berlin geplanten Trassenführung der Tangentiale Verbindung Ost (TVO) und der geplanten Trassenführung der Nahverkehrstangente ein Flächen konflikt, der sich auch auf die Streckenführung des Berliner Außenrings aus wirken könnte.
Mit dieser Anfrage sollen alle diesbezüglichen Planungen und Überlegungen der Bundesregierung öffentlich gemacht werden.
Welche Bedeutung hat ein Ausbau des Berliner Außenrings (BAR) mit Blick auf die Verkehrswende , die Pendlerströme und tangentialen Passa gierströme sowie die Kapazität des Gesamtnetzes in der Metropolregion Berlin/Brandenburg nach Ansicht der Bundesregierung?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 14. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Welche Auswirkungen auf die vorhandenen Zulaufstrecken, insbesondere auf den laut DB Netz AG als „Überlastete Schienenwege“ klassifizierten Strecken, sind bei einem Ausbau des Außenrings für den Personen verkehr zu erwarten?
Die Fragen 1 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind die Länder Berlin und Brandenburg in Zusammenarbeit mit der DB Netz AG als Vorhabenträgerin zu ständig.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) hat ein Ausbau des BAR keine entlastende Wirkung für die Kernstrecken in der Innenstadt, da das Ziel der meisten Reisenden die Innenstadt ist.
Für den Bedarfsplan für die Bundesschienenwege haben die Länder keinen weiteren Ausbau des Berliner Außenringes (BAR) angemeldet.
Welchen konkreten Bedarf kalkuliert die Bundesregierung für den Schienenpersonennahverkehr (#SPNV) auf dem östlichen Außenring, der durch das Berliner Stadtgebiet führt, und auf welcher Grundlage Annahme wurde diese Kalkulation getroffen?
Grundlage für die Ermittlung der Bedarfe im SPNV sind Erhebungen der Besteller für die Verkehrsleistungen.
Nach Auskunft der DB AG gibt es im gesamten Verbundgebiet Befragungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) und Verkehrszählungen. Die Verwertung bzw. Verarbeitung der konkreten Zahlen sowie die Einbeziehung weiterer Prognosewerte obliegt dem VBB. Bei einer absehbaren Veränderung zu den bestellten Verkehren wird die DB AG eingebunden.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen vor.
Bietet die vorhandene Infrastruktur des Berliner Außenrings nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend Kapazität für zusätzlichen Schienenpersonennahverkehr , insbesondere auf den östlichen Strecken abschnitten?
Nach Auskunft der DB AG wären für eine Mehrung der Verkehre auf dem östlichen BAR im SPNV bauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Berlin hat daher die Untersuchungen zur Nahverkehrstangente (NVT) begonnen. Die DB AG ist in diese Untersuchungen eingebunden. Ein erstes Ergebnis daraus ist die Freihaltung eines Korridors in der Größe von zwei weiteren Gleisen parallel zum östlichen BAR. Das Land Berlin hat noch keine Entscheidung zur konkreten Umsetzung getroffen.
Im Bereich des Karower Kreuzes hat das Land Berlin mittels einer Bestellung Anforderungen an den Umbau gestellt, sodass ein zukünftiger #Bahnhof#Karower Kreuz errichtet werden kann.
Welche #Zugzahlenprognose ergibt sich nach dem Bundesverkehrswege plan für 2030 auf dem östlichen Berliner Außenring zwischen Abzweig Schönfließ West und Abzweig Glasower Damm Ost (bitte Belastung abschnittsweise angeben und nach Güterverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfernverkehr differenzieren) ?
Die Zugzahlen gemäß Zielnetzprognose 2030 lauten:
Strecken- nummer
Knotenname 1
Knotenname 2
Schienen- personen- fernverkehr (SPFV)
SPNV
Schienen- güter- verkehr (SGV)
6126
Glasower Damm Ost
Selchow West
2
0
84
6126
Selchow West
Schönefeld
2
0
84
6126
Schönefeld
Grünauer Kreuz Süd
2
0
84
6126
Grünauer Kreuz Süd
Grünauer Kreuz Nord
2
0
77
6126
Grünauer Kreuz Nord
Berlin Wendenheide
2
74
99
6126
Berlin Wendenheide
Berlin Eichgestell
2
74
99
6080
Berlin Eichgestell
Eichgestell Nord
0
0
59
6080
Eichgestell Nord
Biesdorfer Kreuz Süd
0
0
72
6080
Biesdorfer Kreuz Süd
Biesdorfer Kreuz Mitte
0
0
68
6080
Biesdorfer Kreuz Mitte
Biesdorfer Kreuz Nord
0
0
63
6080
Biesdorfer Kreuz Nord
Biesdorfer Kreuz Nord Strw 6067/6080
0
72
47
6067
Biesdorfer Kreuz Nord Strw 6067/6080
Berlin-Hohenschönhausen
0
72
47
6067
Berlin-Hohenschönhausen
Berlin-Karow Ost
0
72
52
6067
Berlin-Karow Ost
Karower Kreuz Strecken- wechsel 6067/6087
0
36
18
6087
Karower Kreuz Strecken- wechsel 6067/6087
Berlin-Karow West
0
36
18
6087
Berlin-Karow West
Schönfließ
0
86
33
6087
Schönfließ
Schönfließ West
0
86
33
Welche Ist-Zugzahlen ergaben sich 2018/2019 auf dem östlichen Berliner Außenring zwischen Abzweig Schönfließ West und Abzweig Glasower Damm Ost (bitte Belastung abschnittsweise angeben und nach Güterverkehr, Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfemverkehr differenzieren) ?
Es wird auf Anlage 1 verwiesen.
Welche konkreten Maßnahmen und Projekte , B. Regionalverkehrshalte oder andere Eisenbahninfrastruktur , plant die DB AG zum Ausbau des Berliner Außenrings (bitte einzeln auflisten)?
Welchen Planungsstand (inklusive voraussichtlicher Fertigstellungstermin) haben diese Maßnahmen jeweils erreicht?
Welche Baukosten sind für die Maßnahmen prognostiziert oder veranschlagt, und über welche Haushaltstitel soll die Finanzierung erfolgen?
Nach Auskunft der DB AG ist die DB Station&Service AG für 15 Verkehrs stationen am BAR zuständig:
Bergfelde , Flughafen BER – Terminal 5, Gehrenseestraße , Genshagener Heide (inaktiv), Golm , Hohen Neuendorf West, Hohenschönhausen , Ludwigsfelde
Die Wiederherstellung der Bahnsteige am BAR in Potsdam-Pirschheide ist für Ende 2023 vorgesehen. Im Rahmen des Projekts zur Verbesserung der Schieneninfrastruktur in der Region um Berlin (i2030, abrufbar unter: https://www.i2 030.de/) befinden sich sieben Stationen in Planung, deren Inbetriebnahme nach 2030 avisiert ist:
Bucher Straße, Karower Kreuz, Malchow Nord , Pankow Park, Schönerlinder Straße, Sellheimbrücke , Turmbahnhof Glasower Damm.
Eine Gesamterneuerung der Stationen Hohen Neuendorf West, Marquardt und Priort erfolgt in den kommenden Jahren. Die Verkehrsstation Gehrenseestraße wird erneuert und mit einem Aufzug versehen. In Schönfließ wird bspw. die Personenüberführung erneuert. In Golm werden die Bahnsteige verlängert und in Saarmund werden Aufzüge gebaut.
Die genannten Maßnahmen werden über die Leistungs- und Finanzierungs vereinbarung und Landeshaushaltsmittel finanziert.
Welche bahntechnischen Anlagen und Bauwerke wie z. Rohbau Bahnhöfe oder stillgelegte Gleise und Haltestellen können kurz- bis mit telfristig ausgebaut beziehungsweise reaktiviert werden, um den Lücken schluss im Schienenpersonenverkehr des Außenrings vorantreiben zu können?
Welche sonstigen bahntechnischen Anlagen und Bauwerke sind notwen dig, um den Außenring zu schließen und als Ring nutzen zu können?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Gesamtvorhaben i2030 enthält wesentliche Ausbaumaßnahmen , wie die Planung einer
S-Bahnverlängerung von Wartenberg über das Karower Kreuz als Teilprojekt. Für einen Ausbau aus kapazitiven Gründen stehen derzeitig nur im Bereich Sellheimbrücke – Wartenberg Vorhalteflächen und viergleisige Brückenbau werke zur Verfügung.
Nach Auskunft der DB AG ist eine mittelfristige Reaktivierung (Planung, Bau recht, Baubetriebsplanung) unter Umständen nach der Bestellung der Stationen Genshagener Heide oder Satzkorn durch das Land Brandenburg oder den VBB möglich.
Steht die Bundesregierung bezüglich einer generellen Regionalverkehr Ringlinie mit den Landesregierungen Berlin und Brandenburg im Aus tausch?
Wennja , in welcher Form, und mit welchem Ziel? Wenn nein, warum nicht, und für wann ist dies geplant?
Welche Konsequenzen hat die Realisierung des derzeitig geplanten Streckenverlaufs der Tangentialen Verbindung Ost (TVO)
für die Trassenführung der Nahverkehrstangente (NVT),
auf den Berliner Außenring, wenn die Nahverkehrstangente bei Bei behaltung des derzeitigen Planungsstands der TVO ebenfalls reali siert wird?
Hat die DB Netz AG für eine mögliche Verlegung des Berliner Außen rings ggf. Grobvarianten untersucht und eine überschlägige Kosten ermittlung dazu durchgeführt ?
Wenn ja , mit welchen Kosten ist in Abhängigkeit der Variante mindes tens zu rechnen?
Wird die Bundesregierung auf eine Änderung des derzeit geplanten Ver laufs der TVO beim für die Straßenplanung zuständigem Land Berlin hinwirken,
um einer erforderlichen Anpassung der Streckenführung des Berliner Außenrings entgegenzuwirken,
um eine Inanspruchnahme neuer, bisher nicht dafür vorgesehener Flächen für die Trasse der NVT, insbesondere im Bereich Wuhl heide-Spreequerung , und hieraus zusätzlich entstehende Kosten zu vermeiden?
Falls nicht, mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für eine gegebenenfalls erforderliche Änderung des geplanten Verlaufs der NVT und des Berliner Außenrings?
Die Fragen 10, 11, 16 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs ge meinsam beantwortet.
Die Bestellung von Verkehrsleistungen im Regionalverkehr obliegt den Auf gabenträgern für den SPNV.
Nach Auskunft der DB AG sind die Planungen für die Tangentiale Verbindung Ost (TVO), die NVT und BAR aufeinander abgestimmt. Die Planungsbeteilig ten stehen im regelmäßigen Austausch.
Der geplante Streckenverlauf der TVO (TVO-Optimierung) führt in großen Teilen parallel zur Vorhaltetrasse der NVT. Lediglich im Bereich Wuhlheide – Spreequerung besteht Abstimmungsbedarf aufgrund der Trassenführung der TVO, die hier in die Trasse der NVT rückt. Eine Trassierungsstudie wurde für die NVT beauftragt. Nach Auskunft der DB AG wird eine Grobvariantenunter suchung und überschlägige Kostenermittlung Bestandteil der Trassierungs studie für die NVT sein.
An welchen Anlagen des BAR müssten bei Realisierung der NVT Ver änderungen vorgenommen werden, und in welchen Abschnitten (bitte genaue Kilometrierung angeben) des BAR müsste die Gleislage ver ändert werden?
Nach Auskunft der DB AG wird die NVT im Abschnitt südlich des Biesdorfer Kreuzes zwischen BAR und TVO verlaufen. Dies bietet Vorteile bei der An ordnung der Bahnhöfe und Lärmvorsorge. Zwischen der Kreuzung mit der U-Bahn-Linie U5 und der Strecke der S3 im Bereich Wuhlheide ist hierfür ein Trassentausch erforderlich. Dafür werden die Gleise des BAR in westlicher Richtung neu errichtet und anschließend die Gleistrasse des heutigen BAR für die NVT umgenutzt.
Somit wird die Gleislage des BAR zwischen km 30,2 und km 27,1 parallel zur heutigen Lage westlich verschoben. Darüber hinaus ist in diesem Abschnitt das bestehende Kreuzungsbauwerk zur U5 für vier Gleise zu erweitern. Im Bereich Biesdorfer Kreuz Süd sind zudem Änderungen in der Gleislage der abzweigen den Kurven notwendig.
Gäbe es bei Bau der NVT durch die notwendige Verlegung des BAR Flächenkonflikte , und wenn ja , an welche Stellen, und wie sind diese aufzulösen?
Nach Auskunft der DB AG soll die beschriebene Verlegung des BAR auf vor handenen Flächen der DB Netz AG stattfinden, sodass es in diesem Bereich zu keinen Flächenkonflikten kommt.
Ist aus Sicht der Bundesregierung davon auszugehen, dass die Gleis führung des Berliner Außenrings (Nutzung für Schienenpersonenfemver kehr und Schienengüterverkehr) bei Realisierung des derzeitigen Pla nungsstands beziehungsweise der derzeit verfolgten Variante der TVO und Bau der NVT (Nutzung für Schienenpersonennahverkehr) geändert neu angelegt werden muss, und steht die Bundesregierung dies bezüglich mit dem Land Berlin im Austausch?
Wenn ja , welche Vorüberlegungen auch zur Sicherung und Freihaltung der Trasse sind für dieses Vorhaben bereits angestellt worden?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 13 verwiesen.
Welchen Einfluss hat die Entwurfsplanung zur Trassenführung der TVO im Bereich Wuhlheide-Spreequerung , die laut Bundesregierung „in die Trasse der NVT rückt“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Münd liche Frage 62, Plenarprotokoll 19/ 175), auf die Bauzeiten für die NVT und den Betrieb für den Eisenbahnverkehr auf dem Berliner Außenring?
Nach Auskunft der DB AG hat die geplante Trassenführung der TVO im Be reich Wuhlheide-Spreequerung keinen direkten Einfluss auf den Bahnbetrieb des BAR, da der BAR in diesem Bereich in seiner derzeitigen Lage bestehen bleibt.
Welche Bauvorleistungen sind gegebenenfalls jetzt beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Bau der TVO zu berücksichtigen , um eine spä tere Verlegung des Berliner Außenrings mit möglichst geringen bau lichen Eingriffen und Betriebsunterbrechungen zu ermöglichen, und wel che Voruntersuchungen hat die DB AG in Abstimmung mit dem Land Berlin dazu bereits vorgenommen bzw. veranlasst?
Nach Auskunft der DB Netz AG werden im Rahmen der Bauarbeiten zur TVO einzelne Eisenbahnüberführungen so ausgelegt, dass zur Inbetriebnahme der TVO die Gleise des BAR in die neue Lage gerückt werden können. Detaillierte Voruntersuchungen fanden noch nicht statt.
,,Berliner Außenring (BAR) in der Metropolregion Berlin-Brandenburg“ Drucksache 19/24797
Ist-Zugzahlen auf dem östlichen Berliner Außenring
Ist-Betriebsprogramm 2018
Strecke 6087, Abschnitt Schönfließ West – Karower Kreuz-West
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
4
SPNV
81
SGV
37
Sonstige
14
Strecke 6087, Abschnitt Karower Kreuz-West – Karower Kreuz-Ost
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
0
SPNV
38
SGV
27
Sonstige
11
Strecke 6067, Abschnitt Berlin Karower Kreuz-Ost – Berlin-Hohenschönhausen
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
7
SPNV
135
SGV
73
Sonstige
19
Strecke 6067, Abschnitt Berlin Hohenschönhausen – Biesdorfer Kreuz-Nord
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
7
SPNV
135
SGV
62
Sonstige
14
Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Nord – Biesdorfer Kreuz-Süd
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
0
SPNV
0
SGV
71
Sonstige
8
6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Süd – Eichgestell Nord
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
1
SPNV
10
SGV
75
Sonstige
18
Ist-Betriebsprogramm 2018
Strecke 6126 Eichgestell Nord – Eichgestell
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
0
SPNV
8
SGV
53
Sonstige
16
Strecke 6126 Eichgestell – Grünauer Kreuz Nord
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
10
SPNV
110
SGV
84
Sonstige
24
Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Nord – Grünauer Kreuz-Süd
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
3
SPNV
82
SGV
73
Sonstige
14
Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Süd – Berlin-Schönefeld
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
5
SPNV
114
SGV
90
Sonstige
20
Strecke 6126, Abschnitt Berlin-Schönefeld – Glasower Damm Ost
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
5
SPNV
83
SGV
90
Sonstige
20
Bei den ausgewiesenen Werten handelt es sich um Mittelwerte für eine beispielhafte Woche
im Jahr 2018.
Es ist zu beachten, dass bspw. saisonale Züge (u.a. Kreuzfahrer) nicht ausgewiesen wurden. Die Zahlen beinhalten auch Leer-Fahrten.
Unter der Kategorie Sonstige entfallen zusätzliche Lok-Leerfahrten und Bauzüge.
Quelle: Deutsche Bahn AG 2 von 4
Anlage 1
Ist-Betriebsprogramm 2019
Strecke 6087, Abschnitt Schönfließ West – Karower Kreuz-West
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
4
SPNV
84
SGV
24
Sonstige
12
Strecke 6087, Abschnitt Karower Kreuz-West – Karower Kreuz-Ost
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
1
SPNV
41
SGV
19
Sonstige
9
Abschnitt Berlin Karower Kreuz-Ost – Berlin-Hohenschönhausen
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
5
SPNV
81
SGV
32
Sonstige
20
Strecke 6067, Abschnitt Berlin Hohenschönhausen – Biesdorfer Kreuz-Nord
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
5
SPNV
81
SGV
23
Sonstige
10
Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Nord – Biesdorfer Kreuz-Süd
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
3
SPNV
0
SGV
25
Sonstige
10
Strecke 6080, Abschnitt Biesdorfer Kreuz-Süd – Eichgestell Nord
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
4
SPNV
3
SGV
18
Sonstige
9
Strecke 6126, Abschnitt Eichgestell Nord – Eichgestell
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
3
SPNV
3
SGV
18
Sonstige
9
Strecke 6126, Abschnitt Eichgestell – Grünauer Kreuz-Nord
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
9
SPNV
120
SGV
68
Sonstige
20
Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Nord – Grünauer Kreuz-Süd
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
3
SPNV
80
SGV
S9
Sonstige
8
Strecke 6126, Abschnitt Grünauer Kreuz-Süd – Berlin-Schönefeld
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
16
SPNV
124
SGV
78
Sonstige
lS
Strecke 6126, Abschnitt Berlin-Schönefeld – Glasower Damm Ost
Anzahl Züge pro Tag (Summe beider Richtungen)
SPFV
7
SPNV
83
SGV
78
Sonstige
15
Bei den ausgewiesenen Werten handelt es sich um Mittelwerte für eine beispielhafte Woche im Jahr 2019. Es ist zu beachten, dass bspw. saisonale Züge (u.a. Kreuzfahrer) nicht ausgewiesen wurden.
Die Zahlen beinhalten auch Leer-Fahrten.
Unter der Kategorie Sonstige entfallen zusätzliche Lok-Leerfahrten und Bauzüge.
Das Land Brandenburg hat eine Finanzierungsvereinbarung für die Entwurfs- und #Genehmigungsplanung mit der Deutschen Bahn für die weiteren Planungen auf der #Kremmener Bahn unterzeichnet. Ziel des Projekts ist, Engpässe zu beseitigen und das Angebot auf zwei Züge pro Stunde zwischen #Neuruppin und #Hennigsdorf zu erweitern. Für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung stehen fast 5 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Die Erteilung des Planrechtes wird für Ende 2022 angestrebt. Dieses Vorhaben ist Bestandteil des Infrastrukturprojektes #i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen haben. Für die gesamte #Hauptstadtregion sollen damit mehr und bessere Schienenverbindungen geschaffen werden.
Die #Vorplanung für die Strecke wurde abgeschlossen. Um eine Angebotserweiterung zu gewährleisten, muss die Strecke in den kommenden Jahren teilweise #zweigleisig ausgebaut werden. Konkret werden dafür Kreuzungsgleise im Bereich der Station #Kremmen und #Wustrau-Radensleben vorgesehen sowie ein zweigleisiger #Begegnungsabschnitt zwischen Kremmen und #Beetz-Sommerfeld von 6,5 Kilometern Länge. Gleichzeitig zum Gleisausbau werden die #Bahnsteige entlang der Strecke auf 140 Meter verlängert, damit perspektivisch auch längere Züge an den Stationen halten können.
Mit Inbetriebnahme der Infrastruktur ist, nach jetzigem Planungsstand, voraussichtlich ab Mitte der 20er Jahre zu rechnen. Die Verlängerung der Regionalbahnlinie #RB55 nach Neuruppin West wird nach dem Infrastrukturausbau dann neben dem Prignitz-Express (#RE6) das Angebot auf der Kremmener Bahn zwischen Neuruppin und Berlin ausbauen.
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:
„Mit den Landesmitteln in Höhe von rund 5 Millionen Euro leisten wir unseren Beitrag dazu, die Planungen für das Teilprojekt Prignitz-Express voranzutreiben. Um das Verfahren weiter zu beschleunigen, setzen die i2030 Partner auf eine stufenweise Planung. Der Abschnitt Velten – Neuruppin ist der erste Ausbauschritt. So können wir mit Inbetriebnahme der in Planung befindlichen Infrastruktur das Angebot zwischen Neuruppin und Hennigsdorf auf zwei Züge pro Stunde erweitern. Damit werden wir den Bürgerinnen und Bürgern, die entlang der Siedlungsachse bis Oberkrämer und im wachsenden Mittelzentrum Neuruppin wohnen, ein attraktives Schienenangebot anbieten und die wachsenden Fahrgastzahlen auf der Kremmener Bahn auffangen können.“
Dr. Joachim Trettin, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern:
„Die Entwicklung des gesamten Umlandes von Berlin hat für das Wachstum der Region Berlin/Brandenburg eine zentrale Bedeutung. Dazu zählt unter anderem die Entwicklung entlang der RE 6 in Richtung Neuruppin. Ein verbessertes Angebot auf der Schiene zwischen Berlin und Neuruppin wird insbesondere einen positiven Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region und auf unsere Klimaanstrengungen haben. Wir sind uns sicher, dass der künftige Fahrplan einen breiten Anklang bei unseren Kunden findet wird. Ein besonderer Dank gilt der Landesregierung und dem VBB für die Unterstützung für den weiteren Ausbau in Richtung Norden.“
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:
„Die Züge des RE6 sind bereits heute gut gefüllt. Die Fahrgastzahlen steigen stetig, und die Infrastruktur hält keine Kapazitätsreserven bereit. Das alles macht den Ausbau besonders dringlich. Die derzeitige Pandemielage liefert uns allenfalls eine zeitweilige Verschnaufpause, denn der Trend den persönlichen Wohnsitz ins Berliner Umland zu verlagern, könnte sich noch verstärken. Mit der finanziellen Absicherung der nächsten Planungen durch das Land Brandenburg für den Ausbau der Strecke zwischen Velten und Neuruppin gehen wir auf diese Entwicklungen ein. Auch für die weiteren Abschnitte bis Berlin-Gesundbrunnen sind schon weitere Planungsschritte in Vorbereitung.“
Es werden zunächst detaillierte Bauplanungsunterlagen erstellt sowie diverse nötige Planungsvereinbarungen in Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Denkmalschutzbehörde abgeschlossen. Mit diesen Ergebnissen können konkretere Angaben zu Kosten und Dauer des Ausbaus ermittelt werden, um das anschließende Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Die Finanzierungsvereinbarung sieht vor, die Öffentlichkeit frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen.
Hintergrund Prignitz-Express: Gleich zwei regionale Wachstumskerne liegen an dem i2030-Streckenabschnitt:
Die Fontanestadt Neuruppin hat als Mittelzentrum eine besondere Funktion für die nähere Umgebung und ist ein wichtiger Wirtschafts- und Tourismusstandort in der Region. Neuruppin entwickelt sich zum attraktiven Wohnsitz nahe der Hauptstadt und zieht zahlreiche Hausbauer*innenan.
Velten und Hennigsdorf bilden gemeinsam mit Oranienburg Deutschlands wichtigsten Bahnindustriestandort und haben hohe Ein- und Auspendleranteile in beide Richtungen.
Mit dem wirtschaftlichen Wachstum werden auch mehr Einwohner*innen dazukommen. Entlang der Bahnstrecke Hennigsdorf – Kremmen wird gemäß des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) bis Oberkrämer Siedlungswachstum ermöglicht. Auf Berliner Seite wird für den Bezirk Reinickendorf ein Bevölkerungswachstum von 4,6 Prozent bis 2030 erwartet (Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen).
Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/nordwest
Während der Staatskonzern Deutsche Bahn mit milliardenschweren Hilfen des Bundes rechnen darf, bangen die Wettbewerber um ihre Existenz. #Abellio, einer der führenden Betreiber von Regionalbahnen, steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Nach 33 Millionen Euro Verlust im Geschäftsjahr 2019 könnte bald das Aus in Deutschland folgen.
Abellio weist auf Anfrage Spekulationen zurück, kurz vor der #Pleite zu stehen. Das Unternehmen bestreitet allerdings nicht die Dramatik der Situation. Mit den Vertretern der Bundesländer stehe man in intensiven Gesprächen, um die #Verkehrsverträge nachzuverhandeln.
Die Tochter der niederländischen #Staatsbahn#NS ist zwar bis Jahresende durch eine #Patronatserklärung der Mutter geschützt. Ob die Niederländer aber darüber hinaus an ihrer defizitären deutschen Tochter festhalten, ist ungewiss.
Ein #Tarif für ganz Deutschland … ein Traum aller Fahrgäste. Der Deutsche #Bahnkunden-Verband begrüßt und unterstützt deshalb die Absichtserklärung zwischen DB AG, Verband der #SPNV-Aufgabenträger und den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen. Jedoch sollten auch die Fahrgäste in die Weiterentwicklung mit eingebunden werden!
Damit ist nach jahrelangen Gesprächen endlich ein konkreter Anfang gelungen, um einen Tarif für den gesamten Nahverkehr in Deutschland einzuführen. Immerhin haben seit Ende Februar 2020 bereits mehr als 50 Unternehmen die Absichtserklärung zur Gründung der #Deutschlandtarifverbund GmbH unterzeichnet.
Aus Sicht der Fahrgäste ist es unerlässlich, das die heute noch sehr unterschiedlichen Tarife und Tarifbedingungen harmonisiert werden. Das beginnt bei der Frage, bis zu welchem Alter ein Kind den ermäßigten Tarif zu zahlen hat, ob für die Fahrradmitnahme eine Fahrkarte zum Normal- oder Ermäßigungstarif zu zahlen ist, Fragen zur Barrierefreiheit bis hin zur Definition der Familie. Auch wenn die Deutschlandtarifverbund GmbH sich in erster Linie mit Abrechnungs- und Verwaltungsfragen beschäftigen wird (denn sie sind für die Unternehmen in allererster Linie wichtig, da mit der Lösung von solchen Fragen die Aufteilung des Fahrgelderlöses verbunden ist), erwartet der DBV von den Gesellschaftern, dass sie sich bald auch der Vereinheitlichung des Tarifes widmen und hierzu in den Meinungsaustausch und eine intensive Disukussion mit den #Fahrgastverbänden treten.
Pressekontakt: Gerhard J. Curth, Präsident, Telefon 01 77 / 6 65 66 05
Link zur Presseerklärung der BAG-SPNV:
https://bag-spnv.de/presse/details/deutschlandtarifverbund-eisenbahnen-und-aufgabentr%C3%A4ger-wollen-k%C3%BCnftig-den-bundeswei-ten-tarif-f%C3%BCr-den-nahverkehr-auf-der-schiene
Für 2017 musste die #S-Bahn wegen #Minderleistungen auf etwa 26 Millionen Euro verzichten. Die einbehaltenen Mittel sollten dem öffentlichen Personennahverkehr zu Gute kommen: Welche konkreten Maßnahmen konnten durch die einbehaltenen Mittel zusätzlich finanziert werden?
Im Rahmen der vertraglichen Abrechnung ergabensich Vergütungsansprüche über den Grund-Finanzierungsanspruch hinaus für die Bereitstellung von #Ersatzverkehren, die Preisanpassung bei #Energiekosten, den Nachteilsausgleich aus der #Fahrzeugbindung sowie zusätzliche Sicherheitsleistungen in Höhe von 13,3 Mio. Euro, so dass nach der Verrechnung dieser Vergütungsansprüche mit den Abzügen Restabzüge in Höhe von 14,4 Mio. Euro verblieben:
Verkehrsvertragbis 14.12.2017
Mehrleistungs-paket
Summe
Ersatzverkehre
2.269.788,19 €
44.924,13 €
2.314.712,32 €
Energiekosten- nachforderung
9.316.182,67 €
–
9.316.182,67 €
Nachteilsausgleich Fahrzeugbindung
1.488.396,53 €
–
1.488.396,53 €
Zusätzliche Sicherheitsleistung
139.997,00 €
–
139.997,00 €
SummeVergütungsansprüche
13.214.364,39€
44.924,13€
13.259.288,52€
VerbleibendeRestabzüge
13.393.761,73€
1.039.019,46€
14.432.781,19€
Die zur Finanzierung des S-Bahn-Verkehrs zur Verfügung gestelltenMittel stammen aus Zuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz (RegG)und sind zweck- gebunden zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV) vorgesehen, insbesondere des #Schienenpersonennahverkehrs (#SPNV).
Die bei Kapitel 0730 / Titel 54081
„Leistungen des S-Bahn-Verkehrs“ nicht in Anspruch
genommenen
Mittel fallen aufgrund der Zweckbindung zum Ende des
Haushaltsjahres nicht dem allgemeinen Haushalt zu.
Im Jahr 2017 betrugen
die zum Jahresende noch verfügbaren Mittel 48,6 Mio. Euro (inkl. Reste aus Vorjahren); diese Summe beinhaltete ferner die bei
der Aufstellung des Doppel- haushaltsplans 2016/2017 noch nicht bekannte Zuführung von
Regionalisierungsmitteln
i.H.v. 18,6 Mio. Euro aufgrund der Novelle des RegG 2016.
Von den am Jahresende2017 verfügbaren Mitteln wurde ein Betrag von 6,4Mio. Euro der bestehenden Rücklage (9739/10006) über den Titel91903 zur „Finanzierung der Beschaffung und Ertüchtigung von Schienenfahrzeugen“zugeführt (siehe auch Erläute- rung zum Titel 54081).Sie werden zur Finanzierung vonErtüchtigungsmaßnahmen bei den S-Bahn-Fahrzeugender Baureihen #480/485 eingesetzt und mit den übrigen Mitteln der Rücklage bedarfsgerecht dem Titel 54081 wiederzugeführt.
Die verbleibenden 42,2 Mio. Euro wurden beimTitel 54081 ins Folgejahr 2018 übertragen und dort gesperrt. Diese Mittel stehen u.a.zur Finanzierung von (zusätzlichen) S-Bahn- Verkehrsleistungen in den Folgejahren zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser Summe mit dem Jahresabschluss 2018 entweder ebenfalls der Rücklage zur #Ertüchtigung von #S-Bahn-Altfahrzeugen oder der „Rücklage zur Finanzierung der #S-Bahn-Fahrzeuggesellschaft“ zugewiesen wird, die in 2019 zur Beschaffung neuer S-Bahn- Fahrzeuge von 2026 bis 2033 gegründet werden soll.
Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Das Land #Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, das Land #Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, das Land #Sachsen-Anhalt, Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und das Land #Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, haben über den #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH eine Vorinformation zu #SPNV-Leistungen im Netz #Elbe-Spree (NES) gegeben (2016/S 222-404406).
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
• RE1 Magdeburg – Brandenburg (Havel) – Frankfurt (Oder);
• RE2 Wismar – Wittenberge – Cottbus;
• RE4 Stendal – Rathenow – Ludwigsfelde – Jüterbog;
• RE7 Dessau – Belzig – Senftenberg;
• RE9 Berlin Hbf (tief) – BER-Terminal;
• RB11 Frankfurt (Oder) – Cottbus;
• RB13 Berlin-Spandau – Wustermark;
• RB14 Berlin Friedrichstraße – Nauen;
• RB20 Oranienburg – Potsdam Hbf;
• RB21 Wustermark – Griebnitzsee;
• RB22 Königs Wusterhausen – Potsdam Hbf;
• RB23 Michendorf – Potsdam Hbf;
• RB24 Eberswalde – Berlin-Lichtenberg – BER-Terminal – Wünsdorf-Waldstadt;
• RB33 Jüterbog – Berlin-Wannsee;
• RB33ST Stendal – Tangermünde (Option);
• RB34 Rathenow – Stendal;
• RB51 Rathenow – Brandenburg (Havel);
• RB66 (Berlin -) Angermünde – Tantow – Staatsgrenze Deutschland/Polen;
• RB91 Frankfurt (Oder) – Staatsgrenze Deutschland/Polen;
• RB93 Forst – Staatsgrenze Deutschland/Polen.
Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines #wettbewerblichen#Vergabeverfahrens in Form eines Offenen Verfahrens. Die Leistungen umfassen ca. 23 Mio. Zugkm p. a. Die voraussichtliche Laufzeit beträgt 12 bis 15 Fahrplanjahre ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022. Eine losweise Vergabe ist vorgesehen (Quelle EU-Amtsblatt, 18.11.16).
Mehr als 70 Millionen Zugkilometer #Verkehrsleistung hat der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg für den #Schienenpersonennahverkehr (#SPNV) in diesem Jahr bestellt. Rund 495 Millionen Fahrgäste waren im vergangenen Jahr mit den Zügen des Regional- und S-Bahnverkehrs auf insgesamt 62 Linien in Berlin und Brandenburg unterwegs. Welche #Leistungen die #Eisenbahnverkehrsunternehmen auf welchen Linien erbringen, regeln Verkehrsverträge, die in wettbewerblichen Vergabeverfahren im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg vom VBB vergeben werden. Den Vergabeprozess und die wesentlichen Eckpunkte der derzeitig gültigen Verkehrsverträge #veröffentlicht der VBB nun erstmalig auf der seiner Homepage unter VBB.de/wettbewerb-bahnverkehr.
Im VBB sind zurzeit sechs Eisenbahnverkehrsunternehmen über Verkehrsverträge mit Verkehrsleistungen beauftragt: DB Regio AG (Regionen Nordost und Südost), S-Bahn Berlin GmbH, Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG), NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB), Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS) und Bayrische Oberlandbahn GmbH (BOB). Die VBB-Steckbriefe fassen die wichtigsten Eckpunkte der einzelnen Vergabenetze im Verbundgebiet zusammen. Prägnant aufbereitet und mit Grafiken versehen, können Interessierte sich mithilfe der Steckbriefe schnell einen Überblick verschaffen. Informationen gibt es u.a. über die Strecken, die jeweiligen Betreiber und die bestellten Fahrzeuge einschließlich Sitzplatzkapazitäten und Qualitätsstandards. In dieser Form der Darstellung sind die VBB-Steckbriefe bislang noch einmalig in Deutschland. Der VBB möchte mit der Veröffentlichung dazu beitragen, das komplexe Vergabeverfahren im SPNV näher zu erläutern und die aus Kundensicht wesentlichen Eckpunkte der Verkehrsverträge übersichtlich aufbereitet zugänglich zu machen.
http://www.lok-report.de/ Ein breites #Bündnis aus Bundesländern, Verkehrsunternehmen und Gewerkschaften macht sich für eine #verlässliche und #auskömmliche#Finanzausstattung des #Schienenpersonennahverkehrs (#SPNV) stark. Die Verkehrsminister von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern sowie Vertreter des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG forderten am Freitag, 19. Dezember auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin die Bundesregierung auf, für eine deutliche Anhebung der Regionalisierungsmittel zu sorgen. Mit diesen Mitteln bestellen und bezahlen die Länder seit der Bahnreform 1996 den Schienenpersonennahverkehr. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann kritisierte, dass der Bundesfinanzminister seit Jahren eine Novellierung des Regionalisierungsgesetzes blockiert: „Seit Jahren ist klar, dass die in Artikel 106 a des Grundgesetzes abgesicherte Finanzierungsregelung für die Jahre 2015 folgende erneuert werden muss. Die vom Bund nun vorgesehene Verlängerung um nur ein Jahr bedeutet lediglich ein weiteres Verschieben der Entscheidung. Zwingend notwendig ist aber eine wieder auf 15 Jahre angelegte Finanzierungsperiode. Denn die Länder müssen schon in diesem und den kommenden Jahren mit den Betreibern des Schienenpersonennahverkehrs langjährige Verträge abschließen. Der derzeitige Zustand ist unhaltbar. Ein weiterer Ausbau des umwelt- und klimafreundlichen Nahverkehrs auf der Schiene wird damit verhindert. Dies wird zur Abbestellung von Zügen und einer massiven Einschränkung des Angebots führen. Im Übrigen sind die Mittel schon lange nicht mehr auskömmlich und müssen dringend entsprechend den gestiegenen Kosten angepasst werden.“ Um Zugabbestellungen zu vermeiden muss Baden-Württemberg allein im laufenden Jahr 2014 gut 84 Mio. Euro aus Landesmitteln drauflegen, weil die Regionalisierungmittel schon jetzt nicht ausreichen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat einstimmig einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Bund zu einer Aufstockung der Regionalisierungsmittel und zu einer höheren jährlichen Steigerungsrate verpflichten soll. Damit würde den Ländern der weitere Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs in den kommenden 15 Jahren ermöglicht werden. Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung von Mecklenburg-Vorpommern, Christian Pegel, stellte fest: „Als kleines und finanziell entsprechend schwach aufgestelltes Bundesland, das es dennoch seit Jahren schafft, keine neuen Schulden aufzunehmen, mussten wir bereits deutliche Einschnitte im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs vornehmen. Wir haben das Angebot teilweise ausgedünnt und konnten auch Teilstillegungen von Strecken nicht vermeiden. Damit ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Ohne dass der Bund eine ausreichende Mittelausstattung sicherstellt, werden weitere Kürzungen die Folge sein. Damit laufen wir Gefahr, die überörtliche Anbindung ländlicher Regionen zu verlieren. Der Bund will bis 2016 den Ländern die derzeit bereits unzureichende Finanzausstattung auf gleicher Höhe weiterhin gewähren. Das ist kein echtes Angebot. Und vor allen Dingen bietet es keinerlei Perspektive, auf der man ernsthaft einen zukunftsfähigen Öffentlichen Verkehr planen könnte.“ Der EVG-Vorsitzende, Alexander Kirchner, forderte insbesondere für die Beschäftigten Gewissheit, dass die bestehenden Angebote nicht abgespeckt, sondern da, wo entsprechend Nachfrage sei, noch ausgebaut würden. „Der Nahverkehr auf der Schiene ist ein Erfolgsmodell, das keinen Schaden durch den Streit um die Finanzierung nehmen darf“, machte er deutlich. Nur ein attraktiver Nahverkehr trage mit dazu bei, die Klimaziele der Regierung zu erreichen; der Individualverkehr in den Städten ließe sich nur durch eine verstärkte Nachfrage nach Bussen und Bahnen reduzieren. Dabei dürften die Interessen der Beschäftigten nicht auf der Strecke bleiben. „Bei einem Betreiberwechsel müssen die für die Mitarbeiter bislang geltenden Sozialstandards auch beim neuen Betreiber gewährleistet bleiben“, so Kirchner. Die EVG spreche sich für eine deutliche, bedarfsgerechte Erhöhung der Regionalisierungsmittel aus. Ansonsten seien im Nahverkehr zahlreiche Arbeitsplätze in Gefahr. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Andrea Kocsis, betonte: Täglich sind rund 500.000 Beschäftigte im Einsatz, um Mobilität für die Bürgerinnen und Bürger in hoher Qualität zu bieten. Und das mit großem Erfolg, denn ein Drittel der Bevölkerung nutzt täglich Bus oder Bahn. Trotzdem ist die zukünftige Finanzierung des ÖPNV unsicher. Beschäftigte, Kommunen und rund 11 Mrd. Fahrgäste pro Jahr erwarten eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung des gesamten ÖPNV. Die Verkehrsfinanzierung darf deshalb keine Verhandlungsmasse im Rahmen der „Bund-Länder-Finanzneuordnung“ sein. Sie muss eigenständig verhandelt werden, und es muss eine nach 2019 langfristige und zweckgebundene Anschlussregelung an die GVFG Mittel in Höhe von mindestens 2 Mrd. Euro jährlich geben. Die Beschäftigten benötigen jetzt klare und dauerhafte Perspektiven für den ÖPNV. Das haben sie auch in einer Resolution klar zum Ausdruck gebracht, die vergangenen Freitag auf unserer Betriebskonferenz von 300 Betriebsräten aus bundesweit 138 Unternehmen aus dem Nahverkehr beschlossen wurde. Die Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe und VDV-Präsidiumsmitglied, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, machte deutlich, dass die Verkehrsunternehmen bereits bundesweit zahlreiche Ausbau- und Sanierungsprojekte auf Eis legen müssen, weil die künftige Finanzierung völlig ungeklärt ist: „Die deutschen Nahverkehrsunternehmen befördern jährlich rund zehn Milliarden Fahrgäste, Tendenz stark steigend. Das sind über fünfzigmal so viele wie im deutschen Flugverkehr. International genießt der deutsche Nahverkehr immer noch einen sehr guten Ruf. Doch wir setzen die bestehende Substanz aufs Spiel. Der Sanierungsrückstau beträgt rund vier Milliarden Euro, jährlich kommen fast 500 Millionen Euro hinzu. Wir müssen jetzt mehr in den umweltfreundlichen ÖPNV investieren, um die Energiewende zu schaffen und die Mobilität aller Menschen zu sichern. Der ÖPNV verursacht nur die Hälfte der CO2-Emmissionen im Vergleich zum Pkw. Für einen zukunftsfähigen Öffentlichen Personennahverkehr brauchen wir langfristige Anschlussregelungen für die Regionalisierungsmittel, die Entflechtungsmittel und das GVFG.“ Hintergrund: Die Regionalisierungsmittel sind eine unverzichtbare Säule zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die horizontale Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Bundesländer basiert auf den Zugkilometern im SPNV im Fahrplanjahr 1993/94 und ist seit Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes im Jahr 1996 nahezu unverändert. Der am 28.11. 2014 einstimmig beschlossene Gesetzentwurf des Bundesrates sieht eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel von derzeit 7,3 Mrd. Euro auf rund 8,5 Mrd. Euro pro Jahr vor. Dies würde im Nachhinein die bisherigen Preissteigerungen abgelten. Zudem müssten künftige Kostensteigerungen durch eine Dynamisierungsrate von bis zu 2 Prozent abgedeckt und darüber hinaus gehende Preissteigerungen bei der Infrastruktur durch den Bund übernommen werden. Die Regelung ist auf 15 Jahre angelegt. Demgegenüber hat der Bund einen Gesetzentwurf ins Verfahren gebracht, der lediglich für 2015 noch einmal eine Erhöhung von 1,5 Prozent vorsieht. Wie danach der Schienenpersonennahverkehr durch die Länder finanziert werden soll, bleibt jedoch unklar. Mit dem Gegenentwurf provoziert der Bund ein Vermittlungsverfahren. Denn das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Neben den Regionalisierungsmitteln ist auch die Zukunft weiterer wesentlicher ÖPNV-Finanzierungssäulen gefährdet: Die Entflechtungsmittel und die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die seit Jahrzehnten erfolgreich für die Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden, enden im Jahr 2019, dringend notwendige Anschlussregelungen sind vielfach versprochen, bisher aber nicht in Sicht. Schon heute sind diese Mittel durch bereits angemeldete Projekte der Verkehrsunternehmen um das 20-fache überzeichnet. Die kommunalen Verkehrsunternehmen haben deshalb bereits zahlreiche aktuelle Projekte zum Aus- und Neubau sowie zur Erneuerung ihrer Haltestellen, Fahrzeuge und technischen Anlagen auf Eis gelegt (Pressemeldung Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, VDV, 22.12.14).
Das Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, hat im Amtsblatt der Europäischen Union #Verkehrsleistungenim#SPNV-Netz #Prignitz#ausgeschrieben (2014/S 115-202953). Es handelt sich um die Linien • #RB73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk ca. 0,13 Mio. Zugkm p.a. und • #RB74 Pritzwalk West – Meyenburg ca. 0,06 Mio. Zugkm p.a. vom 14.12.2014 bis 10.12.2016. Es handelt es sich um ein wettbewerblich und transparent ausgestaltetes Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 1 Satz 3 VOL/A, allerdings mit der Besonderheit, dass es nicht nur ausgewählten Unternehmen, sondern jedermann offen steht. Der Aufgabenträger gestaltet die Freihändige Vergabe wie folgt: In einer ersten Phase werden interessierte Bewerber innerhalb einer einheitlichen Angebotsfrist aufgefordert,verbindliche Angebote abzugeben. Die Angebote werden geprüft und gewertet. Der Aufgabenträger behält sich vor, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das zu diesem Zeitpunkt vorliegende wirtschaftlich günstigste Angebot eines geeigneten Bieters den Zuschlag zu erteilen. Entscheidet sich der Aufgabenträger, auf der Grundlage der eingegangenen verbindlichen Angebote Verhandlungen durchzuführen, wird er in einer zweiten Phase alle geeigneten Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, zu Verhandlungen auffordern. Die Verhandlungen beschränken sich dabei auf das Betriebskonzept und gegebenenfalls damit zusammenhängende Preisanpassungen. Da die zur Verfügung stehenden Mittel voraussichtlich nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken, legt der Aufgabenträger in den Vergabeunterlagen eine finanzielle Obergrenze für die Gesamtleistung fest und beauftragt, soweit es nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens durch das wirtschaftlichste Angebot möglich ist, gegebenenfalls einen größeren Leistungsumfang als in II.1.5) und II.2.1) genannt. In die Ermittlung der finanziellen Obergrenze bezieht er auch die voraussichtlichen Infrastrukturkosten ein. Die Vergabe steht unabhängig von der finanziellen Obergrenze unter einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt. Die Infrastrukturkosten sind jedoch nicht in den Angebotspreis einzubeziehen und werden gesondert erstattet (19.06.14).