In den Medien wird berichtet, dass der Senat eine teilweise #Stilllegung der #Straßenbahnlinie#21 aufgrund des schlechten Gleiszustands in Teilen der #Boxhagener Straße in Friedrichshain und der #Marktstraße in Rummelsburg plant. Stimmt diese Information? Sind die #Gleisarbeiten der einzige Grund für die Stilllegung, oder gibt es weitere Gründe? Wenn ja, welche?
Presseberichten zufolge befindet sich der #Gleisabschnitt der #Tram zwischen der #Holteistraße und der #Karlshorster Straße in einem so #desolaten Zustand, dass die BVG davon ausgeht, die Strecke nicht über den Dezember 2025 hinaus in Betrieb halten zu können. Eine #Sanierung sei aber nicht geplant, weil dieser Gleisabschnitt nach dem #Neubau des Abschnittes über die #Sonntagstraße zum #Ostkreuz sowieso stillgelegt werden soll. Dieser Neubau verzögert sich aber immer weiter. Entsprechend habe sich Vertreterin der BVG beim Sprechtag des Berliner Fahrgastverbands IGEB geäußert. Die Folge wäre die Unterbrechung der Tramlinie 21, die von Friedrichshain weiter über Rummelsburg und Karlshorst nach Köpenick führt. Auch unterbrochen wäre dann die lange geplante Tramlinie 22, die nach bisherigen Aussagen des Senats ab Mitte 2026 in Betrieb gehen soll. Sollte es tatsächlich so kommen, wären die ohnehin in Teilen nur schlecht an den ÖPNV angeschlossenen Stadtteile im südlichen Lichtenberg in erheblichem Maße betroffen und deren Anwohnerinnen und Anwohner vom Nahverkehr quasi abgekoppelt.
Frage 1:
Treffen die in der Vorbemerkung erwähnten Presseberichte zu? Wenn ja, welche Gleisabschnitte sind konkret betroffen?
Wie stellt sich der schlechte Zustand des erwähnten Gleisabschnittes dar? Welche Folgen hat er aktuell schon? Warum konkret ist ein über 2025 Betrieb wahrscheinlich nicht möglich?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Aktuell muss der Verschleißentwicklung durch die Einrichtung von #Langsamfahrstellen auf Teilabschnitten entgegengewirkt werden. Dadurch kommt es derzeit zu #Fahrzeitverlusten, die sich negativ auf die Stabilität und #Pünktlichkeit der Linie 21 auswirken.“
Frage 3:
Frau Senatorin Bonde hat in der 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr angekündigt, dass der Senat zusammen mit der BVG an einem „ Plan B“ für den Fall einer Unterbrechung arbeite. Inwieweit wird dieser auch adäquat eine Verbindung zwischen dem Ostkreuz und Köpenick über Rummelsburg und Karlshorst beinhalten? Inwieweit wird der Senat hierbei auch eine, eigentlich durch die Einrichtung der Tramlinie 22 geplante, Taktverdichtung zwischen Rummelsburg und Karlshorst miteinbeziehen?
Frage 4:
Hat der Senat eine Sanierung des Abschnittes geprüft? Kommt ggf. eine Teilsanierung in Betracht, um eine Streckensperrung zu verhindern? Gibt es andere denkbare Maßnahmen, um eine Sperrung zu verhindern?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit:
„ Der Streckenabschnitt kann vsl. bis Ende 2025 betrieben werden, dann muss eine Grundinstandsetzung erfolgen, die Details werden gerade geprüft. Die BVG erarbeitet derzeit entsprechende Konzepte. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.“
Das Vorhaben befindet sich im Anhörungsverfahren. Die Einwendungsfrist endete am 18. Oktober 2024. Die Erwiderungen auf die Einwendungen und Stellungnahmen werden derzeit durch die BVG erarbeitet.
Berlin, den 04.11.2024
In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Seit mehr als einem Jahrzehnt wird die #Straßenbahn-Verbindung zum #Ostkreuz geplant, doch zuletzt stockte das Verfahren für längere Zeit: Die #Planungsunterlagen mussten mehrfach aktualisiert und damit auch die öffentliche #Auslegung wiederholt werden. In den vergangenen Monaten beschäftigte die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vor allem die Frage, wie der #Feuerwehr auf einem Abschnitt der geplanten Strecke ein zweiter Rettungsweg ermöglicht werden kann. Dafür wurde inzwischen eine Lösung gefunden. Die überarbeiteten Pläne sind derzeit noch bis zum 16. Juli öffentlich einsehbar.
Wann ist die jeweilige Leistungsphase abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?Welche #Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
Inwieweit und über welche Mittel ist die Finanzierung des Vorhabens abgesichert?
Es geht es um 1,2 Kilometer #Neubaustrecke in Friedrichshain und Lichtenberg. Auf den ersten Blick ist das nicht viel. Doch das Vorhaben, das #Ostkreuz ans #Straßenbahnnetz anzuschließen, erweist sich als schwieriger als erwartet. Die #Planfeststellungsunterlagen müssen erneut öffentlich ausgelegt werden, jetzt schon zum dritten Mal. Nun wurde bekannt, dass auch anderen Tramprojekten Verzögerungen drohen – oder sogar das Ende. Die SPD spricht von „Murks“, die Linke fürchtet einen Kahlschlag bei vorgesehenen #Neubauvorhaben. Eine aktueller Überblick.
Die #Feuerwehr hatte schwere #Sicherheitsbedenken geäußert. Jetzt hat die BVG eine Lösung vorgelegt. Bis zur ersten Fahrt werden jedoch noch Jahre vergehen.
Ein wichtiges Berliner #Straßenbahnprojekt kann endlich fortgesetzt werden. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen die überarbeiteten #Planfeststellungsunterlagen für die #Tram zum #Ostkreuz in #Friedrichshain Ende 2022 bei der zuständigen Senatsbehörde einreichen. Das teilte Staatssekretärin Meike Niedbal (Grüne) am Mittwoch dem #Mobilitätsauschuss des Abgeordnetenhauses mit. In der Diskussion mit der Feuerwehr, die schon vor vier Jahren massive Sicherheitsbedenken geäußert hatte, habe die BVG eine Lösung vorgelegt. Doch bis die ersten Bahnen fahren, werden weitere Jahre vergehen.
Bei der #Mobilitätswende soll nach Vorstellungen des Senats die #Straßenbahn eine wichtige Rolle spielen. Doch beim Ausbau des Netzes erlebt die Verkehrsverwaltung immer wieder heftige Pannen. Der #Fahrgastverband#IGEB redet sogar von #Sabotage. Von Frank Drescher
Es lebt sich angenehm im Kiez rund um die #Sonntagstraße in #Friedrichshain: Die Mieten in vielen sanierten Altbauten sind noch immer günstig, hohe Bäume werfen im Hochsommer kühlenden Schatten. Motorisierten #Durchgangsverkehr gibt es keinen, dafür aber viele Bars, Restaurants und Kneipen, die auch Touristenmagneten sind. Kaum zu glauben, dass sich in Laufweite Deutschlands größter #Umsteigebahnhof, das #Ostkreuz, befindet.
Einsichtnahme ergänzter Unterlagen samt Einwendungsmöglichkeit dauert voraussichtlich etwa zwei bis drei Monate
Die #Planunterlagen für die #Straßenbahn-Neubaustrecke #Ostkreuz (Anbindung über die #Sonntagstraße) müssen erneut ausgelegt werden. Im Rahmen der zweiten #Auslegung, die durch ein von der BVG überarbeitetes #Lärmschutzgutachten nötig wurde, sind durch ein Versehen des Dienstleisters nicht sämtliche Unterlagen im Internet zur Verfügung gestellt worden. Der Fehler war nach dem Start der Auslegung am 22. März dieses Jahres, die sowohl in Papierform als auch online stattfand, zunächst nicht bemerkt worden.
Während die analoge Auslegung im #Bezirksamt Lichtenberg die kompletten Unterlagen bot, fehlten online – im einschlägigen #UVP-Portal – das bisherige Baulärmgutachten und das Gutachten zu baubedingten Erschütterungen. Diese wurden zwar unverändert aus der ersten Auslegung übernommen, hätten aber auch online einsehbar sein müssen. Eine Prüfung ergab, dass die Senatsverwaltung alle digitalisierten Unterlagen vollständig an den eigenen Dienstleister übermittelt hat und auch die Rückmeldung erhielt, sämtliche Daten seien aufs Portal geladen worden. Diese Information traf allerdings nicht zu. Nach einem Hinweis im Mai wurde sofort die Ergänzung veranlasst, allerdings erst am letzten Tag der 14-tägigen Einwendungsfrist.
Die neue Auslegung soll möglichst noch im vierten Quartal 2021 starten. Das Planfeststellungsverfahren wird sich dadurch voraussichtlich um zwei bis drei Monate verlängern. Die Senatsverwaltung hat veranlasst, künftig weitere Prüfungsroutinen im Rahmen der Planfeststellung einzuziehen, um vergleichbare Fehler zu vermeiden.
Im 2017 gestarteten #Planfeststellungsverfahren für die „Straßenbahn-Neubaustrecke Ostkreuz von der #Boxhagener Straße bis zur #Karlshorster Straße“ in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg ist die #Öffentlichkeit bereits zweimal im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen beteiligt worden, nämlich im ersten Quartal 2018 und im zweiten Quartal 2021. Insgesamt sind bereits mehr als 1.000 Einwendungen bei der Anhörungsbehörde eingegangen. Mit der dritten Auslegung erhalten alle Betroffenen erneut die Gelegenheit, Einwendungen zu formulieren. Sie werden im Rahmen des weiteren Verfahrens bearbeitet, um mit einem ausgewogenen Planfeststellungsbeschluss Baurecht zu schaffen.
Der wichtigste Bahnhof im Osten Berlins soll einen #Tram-Anschluss bekommen. Doch es drohen Klagen. Konflikte wie dieser sind auch in anderen Kiezen absehbar.
Hin und wieder fährt ein Auto durch die #Sonntagstraße, und immer wieder mühen sich auch Radfahrer über das Kopfsteinpflaster. Ansonsten ist dort nicht viel Verkehr unterwegs. Doch das soll sich ändern. Denn der Senat, der schon vor Jahren den Bau einer #Straßenbahnstrecke zum #Ostkreuz angekündigt hat, treibt seinen Plan jetzt voran – sehr zum Ärger von Anwohnern. Eine Initiative macht gegen das Projekt mobil, Klagen drohen. Es ist längst kein Streit mit lokalem Charakter mehr. Denn auch anderswo in Berlin ist Streit absehbar, wenn der angekündigte Ausbau des Straßenbahnnetzes an Fahrt gewinnt.
Ortstermin in der Sonntagstraße. Hans-Hermann David ist gekommen. Der pensionierte Chemie-Professor ist 2005 von Schöneberg hierher gezogen. Er wohnt unweit vom Annemirl-Bauer-Platz, der vernachlässigt wirkenden Grünanlage gegenüber vom Ostkreuz. „Wir sind keine Gegner der Straßenbahn“, betont der 69-Jährige. Aber warum müsse sie künftig unbedingt durch die schmale Sonntagstraße rollen? Tagsüber werde alle fünf Minuten eine Bahn fahren, auch nachts sei mit Verkehr zu rechnen. Bäume sollen gefällt, Gehwege schmaler werden. Mehr als hundert Parkplätze fallen weg, aber das ist für David nicht entscheidend. „Ich habe kein Auto“, sagt er. Das Problem sei, dass eine Bahn mitten durch ein Wohnviertel gebaut werden soll.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bislang gibt es keine (gute) Verbindung für den #Rad- und #Fußverkehr von und zum S- und #Regionalbahnhof #Ostkreuz. Vor allem im nördlichen Bereich entlang der Straßenzüge #Hauptstraße – #Karlshorster Straße – #Marktstraße – #Boxhagener Straße gibt es zahlreiche Gefahrenstellen.
Frage 1:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag, geschützte Radwege (Protected Bike Lanes) entlang der
Marktstraße, Karlshorster Straße, Hauptstraße sowie sichere Fuß- und Fahrrad-Überwege über diese
Straßen zu installieren?
Antwort zu 1:
Protected Bike Lanes sind gemäß Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes geeignete
Maßnahmen zum Schutz von Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen) an
Hauptverkehrsstraßen, insbesondere vor unzulässigem Befahren und Halten durch
Kraftfahrzeuge.
Für die Marktstraße strebt der Senat mit der Verlegung / Herausnahme der Straßenbahn
im Zusammenhang mit der Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Ostkreuz, wofür
gegenwärtig das Planfeststellungsverfahren (PFV) läuft, eine Neuordnung der
Verkehrsräume an. Die Herstellung von geschützten Radverkehrsanlagen wird dabei
einen hohen Stellenwert bekommen. Ob dabei Protected Bike Lane oder bauliche,
geschützte Radwege in den Seitenbereichen die Lösung sein werden, ist in der
Gesamtbetrachtung und Abwägung aller verkehrlichen Anforderungen für den
Straßenraum zu prüfen und zu entscheiden.
Für den Abschnitt zwischen östlich Schreiberhauer Straße bis Karlshorster Straße ist mit
dem PFV die südliche Seitenlage der Straßenbahn und die Herstellung einer neuen
Haltestelle – Marktstraße geplant. In diesem Abschnitt werden separate
Radverkehrsanlagen in der Marktstraße und südlich des Haltestellenbereiches
berücksichtigt.
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Eine sichere Querung für den Fuß- und Radverkehr ist am signalisierten Knoten mit der
Schreiberhauer Straße und an der geplanten neuen Mittelinsel als Querungshilfe östlich
der Pfarrstraße (östliche Haltestellenbereich) vorgesehen.
Für den westlichen Abschnitt der Marktstraße zwischen Schreiberhauer Straße und
Boxhagener Straße wird der Senat demnächst mit den Planungen zum Umbau der
Marktstraße beginnen.
In der Karlshorster Straße schließen sich Protected Bike Lanes aufgrund der begrenzt zur
Verfügung stehenden Straßenbreite unter den Bahnbrücken aus. Zur Herstellung von
separaten asphaltierten Radwegen und ausreichend dimensionierten Gehwegen zwischen
Türrschmidtstraße und Hauptstraße liegt eine Ausführungsplanung vor, die Umsetzung
der Maßnahme soll Anfang 2020 erfolgen.
Das gesicherte Queren für den Fuß- und Radverkehr ist an der geplanten
Lichtsignalanlage an der Nöldnerstraße möglich.
In der Hauptstraße wurden mit dem Ausbau der Hauptstraße (Fertigstellung im Jahre
2017) beidseits separate Radfahrstreifen und ausreichend dimensionierte Gehwege neu
errichtet. Damit steht ein attraktives ausreichendes Angebot für den Fuß- und Radverkehr
zur Verfügung. Da die Hauptstraße erst kürzlich ausgebaut wurde, ist die Herstellung von
Protected Bike Lanes wirtschaftlich kaum vertretbar. Sollten sich im Verlauf des Betriebs
Probleme ergeben (verkehrswidriges Halten und Parken), können zu einem späteren
Zeitpunkt sogenannte „Leitboys“ nachgerüstet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen
keine Erkenntnisse darüber vor.
Sichere Querungsmöglichkeiten sind an den mit dem Ausbau der Hauptstraße errichteten
neuen Lichtsignalanlagen an der Kynaststraße, am Knoten Hauptstraße/Karlshorster
Straße und an der Fußgängerampel im Bereich der Bushaltestelle zum Bahnhof Ostkreuz
vorhanden.
Frage 2:
Welche Überlegungen gibt es seitens des Senats, den Unfallschwerpunkt an der Kreuzung
Hauptstraße/Schlichtallee zu entschärfen? Gibt es Planungen, dort eine getrennte Ampelschaltung für
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen einzurichten?
Antwort zu 2:
Die Lichtsignalanlage (LSA) Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße – Schlichtallee wurde im
Oktober 2018 modernisiert. Dabei wurde die Steuerung den aktuellen Vorgaben
entsprechend angepasst, sowie die Signalgeber auf LED-Technik umgerüstet.
Für die Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße –
Schlichtallee merkt die Verkehrslenkung Berlin (VLB) an, dass die
Radwegebenutzungspflicht entlang der Hauptstraße aufgrund eines Gerichtsurteils
aufgehoben wurde. Infolgedessen darf der Radverkehr sowohl die Fahrbahn als auch die
Radverkehrsanlagen nutzen. Dies erfordert eine hohe Aufmerksamkeit seitens der
Autofahrenden.
Um Fehlinterpretationen für die Radfahrenden zu vermeiden, werden in solchen Fällen in
der Regel die Radsignalgeber demontiert. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch für die
stadteinwärtige Fahrtrichtung nicht geschehen. Aufgrund der freien Zufahrtswahl des
Radverkehrs (Radweg oder Fahrbahn) und der eingeschränkten Gültigkeit des Radsignals
wird aus Sicherheitsgründen in der Regel nicht die umgekehrte Konstellation
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herbeigeführt, bei der der Radverkehr angehalten wird und rechtsabbiegender Kfz-Verkehr
weiterhin auf das Kfz-Grün nach rechts abbiegen dürfte. Allerdings existiert östlich der
Schlichtallee ein Zwei-Richtungs-Radweg, für dessen zuführende Anbindung an den
Knotenpunkt eine gemeinsame Signalisierung mit der Fußverkehrssignalisierung über die
Schlichtallee vorgesehen ist. Dies macht es an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen
ratsam, den Fußverkehr und die Radsignalgruppe in der Zufahrt Hauptstraße Ost hier
parallel zu schalten und damit eine Freigabediskrepanz gegenüber dem Grün des
Fahrverkehrs – und damit dem Radverkehr auf der Fahrbahn – zuzulassen.
Die Einführung einer kompletten Verriegelung des gesamten Rechtsabbiegerverkehrs in
die Schlichtallee gegenüber dem Radverkehr würde dann die regelmäßige Freigabe dieser
Relation als zusätzliche Phase im Signalprogramm erforderlich machen und damit den
Freigabespielraum für die derzeitige Steuerung mit Straßenbahn-Priorisierung
einschränken sowie die Wartezeiten für zu Fuß Gehende erhöhen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird daher kein Spielraum für Anpassungen an der
derzeitigen Verkehrsführung sowie der LSA-Konzeption gesehen.
Frage 3:
Um die Unterführung Marktstraße/Hauptstraße für Radfahrende sicherer zu gestalten, wäre die einfachste
Lösung, den Gehweg für den Radverkehr freizugeben. Wie bewertet der Senat diesen Vorschlag?
Antwort zu 3:
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage sich auf die Unterführung Karlshorster
Straße bezieht.
Ziel des Senats ist es, in diesem beengten Unterführungsbereich den Fuß- und
Radverkehr unabhängig getrennt voneinander zu führen.
Zur bereits vorliegenden Planung für den Fuß- und Radverkehr siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Gibt es Überlegungen, im Bereich der Unterführung Marktstraße/Boxhagenerstraße ebenfalls die Gehwege
für Radfahrende freizugeben?
Antwort zu 4.
Eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs ist nur vertretbar und anwendbar,
wenn sie mit der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und vor allem bezüglich der
Belange der in ihrer Mobiltät eingeschränkten Personenkreise vereinbar ist. Da im Umfeld
des Bahnhofs Ostkreuz mit einem hohen Rad- und Fußverkehrsaufkommen zu rechnen
ist, kann eine Mitbenutzung der Gehwege durch den Radverkehr nicht befürwortet werden.
Siehe auch Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat eine Sperrung der #Türrschmidtstraße für den #Durchgangsverkehr?
Antwort zu 5:
Die Türrschmidtstraße liegt im Wohngebiet zwischen Marktstraße – Hauffstraße –
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Türrschmidtstraße, welches von Bahntrassen eingeschlossen ist. Daher kommt jeder
Unter- oder Überführung der Bahnanlagen zur Überwindung dieser Gleis-Barriere
besondere Erschließungsbedeutung zu. Neben den vom Durchgangsverkehr aufgrund der
übergeordneten Hauptstraßenverbindung Marktstraße – Karlshorster Straße –
Hauptstraße besonders belasteten Unterführungen in der Karlshorster Straße und
Boxhagener Straße, dienen nur noch die Unterführungen in der Pfarrstraße und der
Stadthausstraße als Anbindungsmöglichkeiten aus dem Gleisringschluss nach Außen.
Die Türrschmidtstraße hat eine wichtige Funktion als Erschließungsstraße und dient zur
Andienung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anrainerinnen und Anrainer.
Es wird eingeschätzt, dass die Türrschmidtstraße derzeit bestenfalls vom
Durchgangsverkehr in stadtauswärtiger Richtung zur Umfahrung des Knotens
Hauptstraße/Karlshorster Straße in Verbindung über den Nölderner Platz – Schlichtallee –
Hauptstraße benutzt wird. In der umgekehrten Richtung, aus Richtung Nöldnerplatz, wird
der Abfluss über die Anlage an der Einmündung Nöldnerstraße/Karlshorster Straße als
unproblematisch eingeschätzt, so dass die Verbindung über die Türrschmidtstraße kaum
eine gewinnbringende Alternative darstellt.
Grundsätzlich bewirken Sperrungen/Teilsperrungen von Straßen in der Regel
verkehrsbelastende Umwegfahrten, Verkehrsverlangerungen in angrenzende
Wohnbereiche und mindern die Erschließungsqualität für die Anliegenden.
Hier müsste der zuständige Straßenbaulastträger – das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirkes Lichtenberg unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Anforderungen und
Auswirkungen der Straße eine Abwägung treffen, zumal der Straßenquerschnitt und der
Straßenbelag ohnehin schon zur Reduzierung der Durchfahrtsattraktivität beitragen.
Frage 6:
Gibt es Planungen des Senats
a) den Fußweg auf der westlichen Seite der Kynastbrücke von Lichtenberg kommend zu sperren, da er nach
wenigen Metern ohne sichere Querungsmöglichkeit endet und so gefährliche Situationen für insbesondere
ortsunkundige zu Fußgehende herbeiführt?
b) einen #Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite der Kynastbrücke einzurichten?
Antwort zu 6a und b:
An der Kynaststraße einschließlich der Kynastbrücke gibt es auf der westlichen Seite
keine zu erschließenden Nutzungen (nur Dämme und Stützwände zu den Bahnanlagen).
Daher ist dieser Seitenbereich nur als ein ca. 1,00 m breiter Sicherheits-, Beleuchtungsund
Unterhaltungsstreifen gebaut worden. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der
fehlenden Erschließungsfunktion seitens der zu Fußgehenden kein zwingendes
Verkehrsbedürfnis besteht. Ein Querungsbedürfnis besteht daher im Regelfall ebenso
wenig.
Bisher sind keine Gefahrensituationen und gegebenenfalls Unfälle aufgrund der
genannten Situation bekannt. Der Senat wird eine Prüfung der Gegenbenheiten, und
inwiefern eine Sperrung für den ortsunkundigen Fußverkehr die Verkehrssicherheit erhöht,
bei der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Friedrichshain –
Kreuzberg veranlassen.
Gegenwärtig gibt es keine Planungen, einen Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite
einzurichten, da dieser ein Interessenkonflikt gegenüber dem Fussverkehr darstellt.
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Frage 7:
Welche Anschlussmöglichkeiten sind ab #Kynastbrücke auf der Friedrichshainer Seite für den Fuß- und
Radverkehr vorgesehen?
Antwort zu 7:
Zur Verbesserung der Anschlussmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr an der
Marktstraße wird sich der Senat im Rahmen der Straßenraumplanung für die Marktstraße
und der damit verbundenen Anpassung der Lichtsignalanlage Marktstraße/Kynaststraße
auseinandersetzen (Siehe auch Antwort zu Frage 1).
Frage 8:
Gibt es Pläne für die sehr beengte, separate Fußgängerbrücke über die Spree? Ist eine Verbreiterung oder
auch Neubau im Zuge der Planungen zur Elsenbrücke vorgesehen?
Antwort zu Frage 8:
Nein.
Frage 9:
Wie kann die Kreuzung Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße für den Rad- und Fußverkehr sicherer
gestaltet werden? Welche Veränderungen sind dort auch im Zuge der Verlegung der Tram-Linie 21 zum
Ostkreuz vorgesehen?
Antwort zu 9:
Mit der Verlegung der #Straßenbahn von der westlichen Boxhagener Straße in die Holtei-, #Sonntagstraße und der direkten Anbindung des nördlichen #Bahnhofsvorplatzes können die
Straßenbahnanlagen am Knoten Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße zurückgebaut
werden. Konkrete Planungen zur anschließenden Umgestaltung des Knotens liegen
gegenwärtig noch nicht vor. Der Senat wird im Zuge der angehenden Planung die Belange
zur Förderung des Rad-, Fußverkehrs und Linienbusverkehrs sowie die Erhöhung der
Verkehrssicherheit entsprechend den Anforderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes
intensiv prüfen und berücksichtigen.
Berlin, den 28.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz