allg. + Straßenbahn + Radverkehr: Verkehr in Pankow: Senat stellt sich Fragen der Anwohner, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article231796903/Verkehr-in-Pankow-Senat-stellt-sich-Fragen-der-Anwohner.html

Vor einer #Online-Konferenz zur #Mobilität in den stark wachsenden Teilen Pankows sollen Bürger jetzt Wünsche und Probleme benennen.

Berlin. Dass #Pankow durch den Bau von neuen Stadtquartieren wie dem #Pankower Tor oder dem #Blankenburger Süden bis 2030 massiv wächst, darüber sind Anwohner vergleichsweise gründlich informiert. Dringende Fragen stellen sich vor allem beim Thema Mobilität. Nach mehreren Verzögerungen steht in den nächsten Wochen deshalb eine großangelegte #Bürgerbeteiligung für die Verkehrsentwicklung im Pankower Nordosten an.

Erster Teil des Dialogs: Anwohner sollen ab sofort ganz offen ihre Meinung äußern – über die Internetplattform des Senats auf „Mein Berlin“. Bis Donnerstag, 18. März sind zunächst fünf Bereiche für Kommentare freigeschaltet. Dazu gehören die Rubriken #ÖPNV, #Radverkehr, #Straßenplanung und Mobilitätswende.

Pankows Wachstum geht mit Ausbau von Radverkehr einher
Denn fest steht, dass Berlin die vielen Tausend Zuzügler in den wachsenden Stadtgebieten Pankows möglichst nicht mit dem eigenen Auto, sondern vor allem mit der #Tram und dem #Fahrrad in Bewegung bringen will. Kernthema ist deshalb auch der geplante, 18 Kilometer lange #Radschnellweg #Panke-Trail von Karow in Richtung #Mauerpark und Rosa-Luxemburg-Platz. Großes Interesse rief zuletzt auch die Planung der neuen Straßenbahnstrecken …

Tarife + VBB: ÖPNV in Berlin und Brandenburg: VBB-Chefin will neue Ticketmodelle aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231617047/Neue-Ticketmodelle-fuer-Busse-und-Bahnen-in-Berlin-und-Umland.html

VBB-Chefin Susanne #Henckel will #ÖPNV-Zeitkarten attraktiver machen. Auch neue #Ticketmodelle werden geprüft. Ein Interview.

Zehntausende #Abonnenten haben die Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg verloren. Neben neuen Hilfsmitteln vom Bund brauche es daher auch eine neue Finanzierung des Nahverkehrs, sagt Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB). Wie verloren gegangene Kunden zurückgewonnen werden sollen, erklärt sie im Interview.

Berliner Morgenpost: Frau Henckel, seit Kurzem ist das Tragen einer medizinischen #Maske Pflicht in Bussen und Bahnen. Halten sich die Menschen ausreichend daran?

Susanne Henckel: Die Einführung hat sehr geschmeidig funktioniert. Alle hatten vorher Sorge, was wir mit den Fahrgästen machen, die die falsche Maske tragen, aber die Umstellung hat gut funktioniert. Was wir auch sehen: Es gibt immer noch viele Fahrgäste, die sich bewusst dafür entscheiden, für die Fahrt zur Arbeit den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Das sind keine Zwangsfahrgäste, also Menschen, die keine Alternative haben, sondern bewusste Entscheidungen für Bus und Bahn als erste …

Tarife + Radverkehr: BVG und S-Bahn planen kostenlose Fahrradmitnahme für Abonnenten In diesem Sommer sollen Kunden mit Abokarte kostenlos ihr Fahrrad im öffentlichen Nahverkehr transportieren können., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/bvg-abonnenten-sollen-fahrrad-kostenlos-mitnehmen-li.141294

Es ist ein #Sommer-Angebot: #Abonnenten der #BVG und #S-Bahn sollen kostenlos ihre Fahrräder mit in die Bahn nehmen können. Für die Erweiterung des Abonnements setzt sich die Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB), Susanne Henckel, ein.

Demnach solle die Kombination von #ÖPNV und #Fahrrad gestärkt werden. Das Angebot solle zunächst nur saisonal in den Sommermonaten gelten. In dieser Zeit sei es „eine gute Lösung“. Die endgültige Entscheidung über die Abo-Erweiterung müsse allerdings noch gefällt werden. Derzeit würden noch Gespräche über mögliche Kapazitätsprobleme mit den Verkehrsunternehmen geführt.

Ein Fahrradticket im Tarifbereich AB kostet einzeln derzeit 2,10 Euro. Eine Fahrradtageskarte liegt bei fünf Euro, und für eine Monatskarte müssen BVG-Kunden innerhalb dieses Tarifbereichs …

allg.: Verwendung der Regionalisierungsmittel III, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26537.pdf

www.berlin.de

Frage 1:

Wie und in welchem Umfang wurden bzw. werden #Regionalisierungsmittel im Zeitraum 2019 bis 2021 verwendet für

a) #Leistungsbestellungen im #SPNV (davon Trassenentgelte sowie Stationsentgelte)
b) Leistungsbestellungen im #ÖPNV
c) Managementaufwand SPNV
d) Managementaufwand ÖPNV
e) Investitionen in #Verkehrsanlagen SPNV
f) Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV
g) Investitionen in #Fahrzeuge SPNV
h) Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV
i) Tarifausgleiche für #Verbundförderung und #Ausbildungsverkehre (Bitte Aufstellung wie in Drucksache 18 / 22 638 als Liste darstellen) Antwort zu 1:
Entsprechend des dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI)
zur Verfügung gestellten Nachweises zur Verwendung der Regionalisierungsmittel in Berlin wurden diese im Jahr 2019 wie in untenstehender Tabelle dargestellt verwendet.

Die Verwendung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2020 wird dem BMVI bis zum 30.09.2021 nachgewiesen werden, hier liegen – wie auch für das Jahr 2021 – noch nicht alle notwendigen Unterlagen vor. Die Angaben für die Jahre 2020 und 2021 sind daher Planwerte und stammen aus dem Doppelhaushalt 2020/2021. Für das Jahr 2020 wurden auch die Ansätze des 2. Nachtragshaushalts 2020/2021 berücksichtigt sowie die einma- lige Erhöhung der Regionalisierungsmittel als Beteiligung des Bundes am ÖPNV- Rettungsschirm. Aus der Phase II des ÖPNV-Rettungsschirmes (01.09.2020 bis 31.12.2020) sind noch Zahlungsansprüche offen und daher hier noch unberücksichtigt.

Eine Schlussabrechnung der tatsächlichen Mittelbedarfe und Zahlungen aus dem ÖPNV- Rettungsschirm ist noch nicht erfolgt und im Laufe des Jahres 2021 vorgesehen.

Für das Jahr 2021 sind zusätzliche Lasten aus der Corona-Pandemie und eine Gegenfinanzierung seitens des Bundes oder des Landes Berlin noch nicht berücksichtigt. Die Angaben für die Jahre 2020 und 2021 entsprechen voraussichtlich auch den Soll- Angaben der Meldungen an das BMVI im Rahmen der Nachweise zur Verwendung der Regionalisierungsmittel, vorbehaltlich neuerer Erkenntnisse im Rahmen der Nachweiserstellung.

Euro/Jahr 2019
Ist 2020
Soll 2021
Soll

Zuweisungen an das Land Berlin nach
§ 5 Regionalisierungsgesetz 447.543.751 588.799.638 470.038.834

a) Leistungsbestellungen im SPNV 270.608.995 512.150.000 331.127.000
b) Leistungsbestellungen im ÖPNV** 55.745.000 83.061.000 83.540.000
c) Managementaufwand SPNV 2.730.299 2.500.000 2.500.000
d) Managementaufwand ÖPNV 2.467.545 2.500.000 2.500.000
e) Investitionen in Verkehrsanlagen SPNV 31.579.888 33.450.000 35.015.000
f) Investitionen in Verkehrsanlagen ÖPNV 1.870.112
g) Investitionen in Fahrzeuge SPNV 13.433.804 17.565.792 15.537.950
h) Investitionen in Fahrzeuge ÖPNV – – –
i) Tarifausgleiche für Verbundförderung und Ausbildungsverkehre – – –

Summe Ausgaben 378.435.647* 651.226.792* 470.219.950

*Nicht verausgabte Reste werden in das jeweilige Folgejahr übertragen. Die Mittelzuweisung übersteigende Mehrausgaben werden voraussichtlich aus Restmitteln der Vorjahre getragen.
**ÖPNV – Öffentlicher Personennahverkehr

Frage 2:

Wie viele Zugkilometer wurden/werden mit den Ausgaben unter Frage 3 jeweils in den Jahren 2019 und 2020 bestellt und welcher Preis wurde/wird pro bestelltem Zugkilometer gezahlt? Wie ist die vergleichbare Planung für 2021?

Antwort zu 2:

Zugkilometer/Jahr 2019
Ist 2020
Soll 2021
Soll

Bestellte Zugkilometer 37.153.099 37.042.656 38.553.567

Bei den angegebenen Jahressummen der Zugkilometer handelt es sich lediglich um die Leistung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), also im Bahn-Regionalverkehr und der S-Bahn. Die ebenfalls mit Regionalisierungsmittel teilfinanzierten Leistungen im Öffent- lichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) der BVG sind darin nicht mit enthalten. Bei den angegebenen Leistungsumfängen in Zugkilometern ist zu beachten, dass es sich dabei um die Volumina der entsprechenden Verträge handelt, die aber – abhängig von den jeweiligen Netzen – durch mehrere Bundesländer gemeinsam bestellt werden. Die vertraglichen Zahlungen an die Verkehrsunternehmen enthalten darüber hinaus z.T. auch Komponenten, die nicht in allen Verträgen gleichermaßen enthalten sind und die nicht nach dem Umfang der erbrachten Leistung, sondern nach anderen Kriterien bezahlt

werden (z.B. Fahrzeugkapitalkosten, Vertrieb). Daher ist die Angabe eines Preises pro Jahr über die Gesamtsumme der Regionalisierungsmittel nicht möglich.

Nach den Prognosen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) liegt bei den Verkehrsverträgen im Regionalverkehr, an denen sich das Land Berlin finanziell beteiligt, der Preis je Zugkilometer für die Jahre 2019 bis 2021 wie folgt:

Zugkilometer/Jahr 2019 2020 2021

Preis in Euro je Zugkilometer (min.) 6,43 Euro/Zkm 3,10 Euro/Zkm 2,04 Euro/Zkm
Preis in Euro je Zugkilometer (Mittelwert) 8,29 Euro/Zkm 6,65 Euro/Zkm 5,84 Euro/Zkm
Preis in Euro je Zugkilometer (max.) 15,51 Euro/Zkm 15,96 Euro/Zkm 16,18 Euro/Zkm

Frage 3:

In welchem Umfang erhielt/erhält das Land im Zeitraum 2019 und 2020 Zuweisungen nach dem GVFG/EntflechtG? Welche Zuweisungen sind für 2021 für welche Vorhaben/Maßnahmen vorgesehen/geplant?

Antwort zu 3:

Die untenstehende Tabelle zeigt die Zuweisungen des Bundes, die das Land Berlin für Maßnahmen nach dem GVFG-Bundesprogramm bzw. als Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz als Ersatz für das GVFG-Länderprogramm zur Verfügung gestellt bekam:

Euro/Jahr 2019
Ist 2020
Ist 2021
Soll
Mittel aus dem GVFG*-Bundesprogramm 15.000.000 10.000.000 24.630.000
Mittel aus dem Entflechtungsgesetz 49.731.000 – –
*GVFG – Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Für 2021 sind die Zuweisungen insbesondere für die Maßnahmen 11 G 50 U „U-Bahn- Linien U2, U5 U8“ und 11 G 52 T: „Berlin Straßenbahnlinien 26/27“ vorgesehen.

Frage 4:

Ist der Beantwortung aus Sicht der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 4: Nein.
Berlin, den 17.02.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr + S-Bahn: Fortschritte bei der Dresdner Bahn in Tempelhof, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26498.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
In welchen Bauabschnitten wird das Projekt des Ausbaus der #Dresdner Bahn projektiert, geplant und
gebaut?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Dresdner Bahn gliedert sich in vier Abschnitte:
Abschnitt 1: #Marienfelde
Abschnitt 2: #Lichtenrade
Abschnitt 3: #Blankenfelde-Mahlow
Abschnitt 4: #Schöneberg.“
Frage 2:
Wie lauten die aktuellen Planungs- und Baustadien in den einzelnen Abschnitten?
2
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Entwurfs- u. #Genehmigungsphasen sind abgeschlossen. Für alle Abschnitte liegen
bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse vor. Planänderungen nach
#Planfeststellungsbeschluss, die sich aus der Baudurchführung heraus ergeben, werden
noch nach Erfordernis beantragt.
Das Vorhaben befindet sich aktuell größtenteils in der #Bauausführung: Die
bauvorbereitenden Maßnahmen im Land Berlin verlaufen planmäßig. Der Baubeginn der
Abschnitte 1-3 ist bereits erfolgt. Der Baubeginn für den Abschnitt 4 erfolgt vsl. Anfang
2022. Seit 10/2020 sind die Hauptbauleistungen sowohl für das Land Berlin, als auch im
Land Brandenburg beauftragt.“
Frage 3:
In welchen Zeiträumen sind für die Baumaßnahmen Sperrungen des S-Bahnverkehrs auf welchen
Streckenabschnitten erforderlich?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zu folgenden Zeiträumen sind derzeit längere #Sperrpausen des #S-Bahn-Verkehrs
geplant:
 24.06.2021 – 09.08.2021 auf dem Streckenabschnitt #Südkreuz#Blankenfelde
 04.04.2022 – 02.05.2022 auf dem Streckenabschnitt #Priesterweg – Blankenfelde
 02.05.2022 – 11.12.2022 auf dem Streckenabschnitt #Lichtenrade – Blankenfelde
 11.12.2022 – 17.04.2023 auf dem Streckenabschnitt #Mahlow – Blankenfelde.“
Frage 4:
Wann ist mit der #Fertigstellung des gesamten Projektes/der Teilprojekte zu rechnen?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die #Inbetriebnahme der Dresdner Bahn ist in 12/2025 geplant.“
Frage 5:
Ist nachträglich die Errichtung eines neuen Haltepunktes #Buckower Chaussee für die #Regionalbahn noch
möglich?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich ist eine nachträgliche Errichtung eines neuen Haltepunktes Buckower
Chaussee für die Regionalbahn möglich.“
3
Frage 6:
Ist nachträglich die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes #Kamenzer Damm noch möglich?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Grundsätzlich ist eine nachträgliche Errichtung eines neuen S-Bahnhofes Kamenzer
Damm möglich.“
Alle Beteiligten arbeiten in enger Abstimmung an einer gemeinsamen Lösung für die
nachträgliche Errichtung des S-Bahnhaltepunktes Kamenzer Damm, gegebenenfalls sind
jedoch Anpassungen an der neuen Infrastruktur notwendig.
Frage 7:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Wie betrachtet der Senat die Notwendigkeit des Haltepunktes Buckower
Chaussee und/oder des S-Bahnhofes Kamenzer Damm?
Frage 8:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Mit welchen Zeit- und Kostenrahmen ist dabei zu rechnen?
Antwort zu 7 und 8:
Sowohl der S-Bahnhaltepunkt Kamenzer Damm als auch der Regionalverkehrshalt
Buckower Chaussee sind im #ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)-Bedarfsplan des
#Nahverkehrsplans sowie im #Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten. Das Land Berlin
verfolgt weiterhin die Umsetzung der beiden Maßnahmen. Bedingung für eine Umsetzung
ist die nachgewiesene betriebliche Machbarkeit sowie ein positiver
Wirtschaftlichkeitsnachweis.
Im ÖPNV-Bedarfsplan ist für den #S-Bahnhaltepunkt ein #Realisierungszeitraum für 2026-
2030 vorgegeben und für den #Regionalverkehrshalt Buckower Chaussee ein
Realisierungszeitraum für 2020-2025. Derzeit wird die betriebliche Machbarkeit für beide
Maßnahmen geprüft, sodass aufgrund des frühen Planungsstadiums noch kein
konkretisierender Zeit- und Kostenplan genannt werden kann.
Frage 9:
Bejahendenfalls zu 5. und/oder 6.: Welche Auswirkungen haben der nachträgliche Bau des
Regionalbahnhalts Buckower Chaussee und des S-Bahnhofs Kamenzer Damm auf den Betriebsablauf von
S-Bahn- und Regionalverkehr?
Antwort zu 9:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Nach ersten Erkennissen hätte ein zusätzlicher Regionalbahnhalt an der Buckower
Chaussee negative Auswirkungen auf die #Betriebsqualität auf der Strecke.
Die Errichtung eines neuen S-Bahnhofes Kamenzer Damm würde grundsätzlich zu einer
4
Reisezeitverlängerung in Richtung Blankenfelde führen. Da südlich von Lichtenrade
eingleisige Abschnitte vorliegen, würde eine Verlagerung der Zugkreuzung entstehen,
sodass vsl. ca. 5 Minuten Fahrzeitverlängerung nach Blankenfelde entstehen würden.“
Berlin, den 18.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Moderne Konzepte für den ÖPNV – Woran hakt es beim Kiezbus für Blankenburg? aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26422.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Der Ortsteil #Blankenburg verfügt über zahlreiche Lagen, aus denen der nächstgelegene Anschluss an den
#ÖPNV, vor allem an den #Linienbus, einen Kilometer und mehr entfernt liegt.
Seit Langem wird aus dem Ortsteil die Idee eines Kiezbusses verfolgt, der vor allem älteren und
gehbehinderten Menschen mindestens einen Anschluss an das #ÖPNV-Netz, idealerweise bis zur #S-Bahn,
ermöglichen soll. Teilt der Senat die Einschätzung, dass das Teil eines leistungsfähigen und modernen
Konzepts für den ÖPNV sein sollte?
Frage 7:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass nach mehr als einer Dekade Diskussion um den #Kiezbus endlich eine
pragmatische und kinderfreundliche Lösung her muss, erst recht, weil es auch in den Außenbezirken
attraktiver werden muss, auf das Auto zu verzichten und öffentliche Verkehre in Anspruch zu nehmen.
Antwort zu 1 und 7:
Die Senatsverwaltung ist bereit , die verbesserte ÖPNV-Erschließung von Blankenburg
durch eine neue Kiezbuslinie mit direkter Anbindung an den S-Bahnhof Blankenburg im
Rahmen eines Probebetriebs zu testen. Die zurückliegenden Prüfungen und
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Abstimmungen zu #Trassenführung, #Mindestaustattung der Infrastruktur und Finanzierung
zwischen Bezirk, BVG und Aufgabenträger aus den Jahren 2008-2009 bieten hierfür eine
gute Grundlage. Im Rahmen der vorgenommenen gemeinsamen Bedarfsabschätzungen
war der 12-m-Bus als geeigneter Fahrzeugtyp für den Einsatz als Kiezbuslinie abgestimmt
worden. Die Umsetzung dieser #Kiezbus-Planung ist an die Herstellung der #Befahrbarkeit
der Straßen für Standard-Busse im #Linienverkehr in Verantwortlichkeit durch den Bezirk
geknüpft.
Frage 2:
Der Bezirk Pankow hat in seiner Investitionsplanung dafür Mittel ab 2021 bereitgestellt, um den Kiezbus
mindestens zu erproben. Welche Schritte hat der Bezirk dazu mit der Verwaltung und den Berliner
Verkehrsbetrieben bisher unternommen?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Im Rahmen der Bauvorbereitung und Erstellung der Bauplanungsunterlage (BPU) für
einen 1-jährigen Probebetrieb der Kiezbuslinie wurde die beabsichtigte Trassenführung,
die provisorische Mindestausstattung der verkehrlichen Infrastruktur sowie die
Finanzierung des Probebetriebs mit der BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz abgestimmt.
Des Weiteren wurden umfangreiche #Baugrunduntersuchungen in den betreffenden
Straßenabschnitten der geplanten Kiez-Buslinie für einen beabsichtigten Dauerbetrieb mit
einem 12m-Linienbus im Einrichtungsverkehr zur Klärung der erforderlichen Tragfähigkeit
beauftragt. Im Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die überwiegenden
Straßenabschnitte einer Kiez-Buslinie unterdimensioniert sind und erhebliche
Folgeschäden im Bereich der Fahrbahnen zu erwarten sind. Daher sind umfangreiche
Fahrbahnertüchtigungen, in Form z.B. bituminöser Deckschichtverstärkungen, erforderlich,
um einen Dauerbetrieb der Kiezbuslinie einrichten zu können. Da bisher die Finanzierung
für diese erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen für einen Dauerbetrieb ungeklärt ist,
kann auch der beabsichtigte Probebetrieb in diesem Jahr nicht beginnen.“
Frage 3:
Welche Fahrzeuge jenseits der normalen Linienbusse mit oder ohne Gelenk stehen den Berliner
Verkehrsbetrieben zur Verfügung, um solche kleineren Verkehre abzuwickeln?
Antwort zu 3:
Die BVG geht grundsätzlich bei solchen Erschließungsaufgaben im Tagesverkehr von
einem Standardbus mit 12 m Länge und 70 Plätzen, davon 33 Sitzplätze aus. Im Auftrag
der BVG werden sogenannte City-Kleinbusse (CKB, 22 Plätze, davon 10 Sitzplätze) von
Subunternehmern nur auf Linien oder Fahrten mit geringer Nachfrage eingesetzt.
Grundsätzlich ist beim Fahrzeugeinsatz aber die erwartbare Nachfrage zu beachten, der
die Kapazitäten der eingesetzten Fahrzeuge gerecht werden müssen. Buslinien mit dem
Kiezbus in Blankenburg vergleichbaren Erschließungsaufgaben und Siedlungsstrukturen,
wie z. B. die Ringlinie 326 in Hermsdorf, erreichen insbesondere im Berufs- und
Schülerverkehr Auslastungen, die merkbar über der Kapazität eines CKB liegen und daher
den Einsatz von 12-m-Bussen erfordern. Für Blankenburg ist zudem auch die weitere
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bauliche Entwicklung zu beachten. Neben den reinen Fahrgastzahlen gilt es auch die
besonderen Platzbedarfe bestimmter Nutzungsgruppen (z. B. Personen mit Rollstuhl,
Rollator, Kinderwagen) zu berücksichtigen, denen mit den größeren Kapazitäten eines 12-
m-Busses deutlich besser entsprochen werden kann. Der ÖPNV-Aufgabenträger und die
BVG sehen vor diesem Hintergrund für Blankenburg weiterhin 12-m-Busse als den
geeigneten Fahrzeugtyp an.
Frage 4:
Während den Blankenburgerinnen und Blankenburgern schon planbare Zubringerfahrten genügen würden,
geht die BVG offensichtlich von über 60 Busfahrten täglich durch die Siedlung aus. Wie ist das zu erklären?
Antwort zu 4:
Für den Probebetrieb der Kiezbuslinie ist gemäß bisheriger Planung ein Angebot im 20-
bzw. 30-Minuten-Takt werktags ca. von 6 Uhr bis 20 Uhr vorgesehen. Somit ergäben sich
täglich bis zu ca. 42 Fahrten. Ein deutlich eingeschränkteres Angebot mit nur wenigen
Einzelfahrten pro Tag würde der verkehrlichen Nachfrage sowie den im Nahverkehrsplan
für 2019-2023 festgelegten Zugangsstandards nicht gerecht werden.
Frage 5:
Wie ist zu erklären, dass in Blankenburg etwa die Versorgung mit normalen Fahrzeugen durchgeführt
werden kann, die Straßen aber für 12-Meter-Busse offenbar nicht ausgelegt sind?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Für den vorhandenen Zustand des Fahrbahnaufbaus in den betreffenden
Straßenabschnitten wird lt. Baugrunduntersuchung festgestellt, dass in Anlehnung an die
RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen,
Ausgabe 2012) die Dicke des Fahrbahnoberbaus überwiegend mit keiner
Belastungsklasse (Bk) vergleichbar ist, lokal in Anlehnung an einen vollgebundenen
Oberbau etwa vergleichbar mit Bk 0,3 bis 1,0. Die Aufnahme von Belastungen durch
gelegentlich fahrende Sonderfahrzeuge (Müll-, Feuerwehr- u.a. Sonderfahrzeuge) ist bei
dieser Belastungsklasse lt. RStO 12 gewährleistet.
Für einen dauerhaften Busverkehr hingegen mit einer Verkehrsbelastung von bis zu 65
Bussen/Tag ist nach RStO 12 eine Belastungsklasse Bk 1,8 erforderlich.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass der vorhandene Fahrbahnzustand nach Mitteilung des
Bezirksamtes Pankow einen dauerhaften Linienbetrieb sowohl mit Standardbussen (18
Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) als auch mit CKB (5 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht) ohne Ertüchtigung der Straßeninfrastruktur nicht zulassen würde.
Frage 6:
Wie steht der Senat zu dem Vorschlag, zumindest mit Kleinbussen, etwa den Fahrzeugen des Berlkönig, ein
Angebot zu machen?
4
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Fahrzeuge mit maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, wie sie aktuell bei dem
eigenwirtschaftlichen Projekt „Berlkönig“ eingesetzt werden, sind im Bestand des BVGBus-Bereiches nicht verfügbar und für Erschließungsaufgaben im Linienverkehr mit nur 8
Plätzen zu klein. Das Produkt „Berlkönig“ ist derzeit tariflich wie genehmigungsrechtlich
kein ÖPNV-Angebot und kann auf absehbare Zeit im betreffenden Gebiet nicht zum
Einsatz kommen.“
Der Senat teilt die Einschätzung der BVG. Der Nahverkehrsplan für 2019-2023 sieht
ebenfalls keine Erprobung von Pkw-Rufbussen im Bereich Blankenburg vor.
Berlin, den 11.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Cottbus: Cottbusverkehr zieht Bilanz aus Wochen Kurier

https://www.wochenkurier.info/suedbrandenburg/cottbus/artikel/cottbusverkehr-zieht-bilanz-80041/

Wie war das Jahr 2020 für #Cottbusverkehr? In einer Online-Pressekonferenz blickte Ralf #Thalmann, Geschäftsführer der Cottbusverkehr GmbH, zurück und berichtete über neue Vorhaben.

Im Jahr 2019 verzeichnete Cottbusverkehr noch rund 11,4 Millionen #Fahrgäste. Jedoch hinterließ die Corona-Pandemie ab dem zweiten Quartal im vergangenen Jahr deutliche Spuren. So fiel die Zahl der beförderten Personen im Jahr 2020 wieder knapp unter die Marke von zehn Millionen. Um die wirtschaftlichen Schäden zu kompensieren, hat Cottbusverkehr daher gemeinsam mit der Stadt Cottbus und dem Landkreis Spree-Neiße aus dem #ÖPNV-Rettungsschirm rund 2,4 Millionen Euro abgerufen. Geschäftsführer Ralf Thalmann geht davon aus, dass auch für das Jahr 2021 ein Rettungsschirm notwendig sein wird.

#Parkeisenbahn wurde gern genutzt
»Sehr erfreulich sind dagegen die gestiegenen #Fahrgastzahlen der Parkeisenbahn. Obwohl viele der Sonderfahrten und Feste ausfallen mussten und der Fahrbetrieb erst mit einem Monat Verzögerung aufgenommen wurde, konnten insgesamt 39.708 Fahrgäste begrüßt werden. Im Vorjahr waren es 37.933«, berichtet Ralf Thalmann.

Netzausausbau, neue #Straßenbahnen und #Busse

Radverkehr: Kein Fahrradparkhaus für Treptow-Köpenick?, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26301.pdf

www.berlin.de

Frage 1:

Wurden in Vorbereitung der Ausschreibung der Machbarkeitsstudien zum Bau von Fahrradparkhäusern an den Berliner U- und S-Bahnhöfen die Bedarfe an den S-Bahnhöfen in Treptow-Köpenick geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort zu 1:

Im Rahmen von Standort- und Potenzialanalysen,  die  die  GB  #infraVelo  GmbH  an 236 Berliner #ÖPNV-Stationen (Stationen des Öffentlichen Personennahverkehrs) durchgeführt hat, wurden die Bedarfe für Fahrradabstellflächen bis zum Jahr 2030 untersucht. Im Bezirk #Treptow-Köpenick wurden von der GB infraVelo GmbH insgesamt 17 S- und U-Bahnhöfe untersucht. In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalysen zu entnehmen.

Die Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalysen sind bereits ausgewertet worden, eine Vorschlagsliste mit den Stationen, die priorisiert werden sollten, wurde an die jeweiligen Bezirke übermittelt. Über die Durchführung von Machbarkeitsuntersuchungen an Standorten mit hohem Bedarf und Potenzial für ein Fahrradparkhaus wird im nächsten Abstimmungsschritt mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Bezirken entschieden.

Tabelle: Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalysen für 17 S- und U-Bahnhöfe im Bezirk Treptow-Köpenick

 

 

Bahnhof

Ist-Angebot

(Stellplätze)

Bedarf 2030*

(Stellplätze)

Erforderlich neue Stellplätze

(Stellplätze)

Grünau 499 719 220
Schöneweide 133 618 485
Treptower Park 396 687 291
Adlershof 528 626 98
Baumschulenweg 148 338 190
Wilhelmshagen 106 215 109
Köpenick 404 796 (1.353**) 392 (949**)
Friedrichshagen 628 874 246
Wuhlheide 94 135 41
Spindlersfeld 124 274 150
Rahnsdorf 340 909 569
Plänterwald 62 170 108
Altglienicke 96 189 93
 

Grünbergallee

 

150

 

112

0, da Bedarf gedeckt***
Hirschgarten 170 234 64
 

Oberspree

 

36

 

24

0, da Bedarf gedeckt***
Betriebsbahnhof Schöneweide 38 76 38

* Für die Bedarfsermittlung bis zum Jahr 2030 flossen mehrere Faktoren in die Erstellung der Prognose ein. Die derzeitige Auslastung wurde mit einem jahreszeitlichen Korrekturfaktor, einem Faktor für den Zuwachs an Einwohnerinnen/Einwohnern und mit einem Faktor für die Steigerung des #Bike+Ride-Anteils von 3 % auf 5 % multipliziert.

** Bei der Potenzialflächensuche ist die Option für ein #Fahrradparkhaus und somit eine deutliche Verbesserung der Angebotsqualität gegeben, daher wurde ein Zuwachspotenzial (70%) auf die Bedarfsprognose angewendet.

***  auch  bei  einer  bereits  erfolgten  Bedarfsdeckung  erfolgen  Flächenprüfungen,  um  einen  Anteil  an gesicherten Anlagen realisieren zu können.

Frage 2:

Teilt die Senatsverwaltung die Auffassung, dass durch die Errichtung von sicheren Fahrradparkhäusern an den S-Bahnhöfen Treptower-Park, Baumschulenweg, Schöneweide, Adlershof und Köpenick die Attraktivität des ÖPNVs deutlich gesteigert und der Umstieg auf das Rad und den ÖPNV gefördert werden würde?

Antwort zu 2:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verfolgt das Ziel, den Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß/Rad/ÖPNV) deutlich zu steigern. Dieses Ziel kann durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht werden, die ein Umsteigen auf den Umweltverbund fördern. Eine geeignete Maßnahme ist, das Angebot an Bike&Ride- Fahrradstellplätzen an S- und U-Bahnhöfen zu erhöhen.

Dieses Angebot an Bike&Ride-Fahrradstellplätzen beschränkt sich jedoch an den genannten S-Bahnhöfen nicht nur auf Fahrradparkhäuser, in denen auch gesicherte Fahrradstellplätze angeboten werden können. Auch andere Bautypen sind denkbar, um das Angebot zu verbessern. Zu diesen zählen unter anderem Sammelschließanlagen, Fahrradstationen, Fahrradboxen und Doppelstockpark-Systeme.

Frage 3:

Teilt die Senatsverwaltung die Auffassung, dass gerade in den Berliner Außenbezirken die Verkehrswende gelingen muss, um den Verkehr in der Innenstadt nachhaltig zu reduzieren und daher alle Anstrengungen sich auf diese Gebiete Berlins konzentrieren müssen?

Antwort zu 3:

Die Entscheidungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bezüglich der Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradparkens richten sich nach den Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes. In dem Gesetz wird ausgeführt, dass die Auswahl der Standorte, an denen Fahrradabstellanlagen errichtet werden sollen, sich am derzeitigen und zukünftigen Bedarf des Fahrradverkehrsaufkommens orientieren sollen. Alle Teile Berlins sind gleichwertig zu berücksichtigen. (§ 47 Abs. 1 Berliner Mobilitätsgesetz).

Die Anstrengungen des Senats, das Angebot an Fahrradstellplätzen zu verbessern, beziehen sich damit auf die gesamte Stadt und orientieren sich an dem Bedarf an Fahrradstellplätzen am jeweiligen Standort. Durch dieses Vorgehen wird angestrebt, dass der Modal-Split der Verkehrsmittel des Umweltverbundes steigt und so alle Berliner Bezirke von der Verkehrswende profitieren.

Berlin, den 05.02.2021 In Vertretung

Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Zusätzlich bis zu 150 Busse bei der BVG Die Verkehrsverwaltung will mehr Abstand in den öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichen, aus Neues Deutschland

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1147746.coronakrise-zusaetzlich-bis-zu-busse-bei-der-bvg.html

Ab Mitte des Monats sollen zusätzlich zu den rund 1400 regulär im Einsatz befindlichen Bussen bis zu 150 weitere Fahrzeuge das Netz der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) verstärken. »Der Senat verfolgt damit das Ziel, den Infektionsschutz im #ÖPNV zu erhöhen, indem durch bessere Verteilung der #Fahrgäste das #Abstandhalten erleichtert wird«, erklärt Jan Thomsen, Sprecher der #Senatsverkehrsverwaltung. Vorgestellt wurde das Konzept bei der Senatssitzung am Dienstag vergangener Woche, beschlossen werden soll es nun diesen Dienstag. »Für die zusätzlichen Einsätze bis Ostern stehen bis zu fünf Millionen Euro bereit«, berichtet Thomsen.

In der ersten Januarhälfte hatte die Verwaltung von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) die BVG zunächst mit der Erarbeitung eines Konzepts beauftragt, wie in den Zeiten hoher #Auslastung die #Bus-Frequenz auf kritischen Linien erhöht werden kann. Demnach hätte der Buseinsatz schrittweise mit eigenen Fahrzeugen bis März um 80 Busse gesteigert werden sollen. Im April sollten dann noch einmal 50 weitere Busse nebst Personal angemietet werden. Das war der Senatsverkehrsverwaltung allerdings nicht ambitioniert genug. Die Ausweitung des Busverkehrs soll vor allem mehr Abstand im #Schülerverkehr schaffen.

»100 bis 150 Busse nebst Fahrern werden in so kurzer Zeit nur zusammengekratzt werden können, wenn auch Reisebusse in Erwägung …

Mobilität: So viel zahlen Berliner wirklich für ihre Mobilität, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231394587/So-viel-zahlen-Berliner-wirklich-fuer-ihre-Mobilitaet.html

Ein #Mobilitätskostenrechner zeigt, welche Ausgaben für #Auto, Rad und #ÖPNV anfallen. Vor allem Autofahrer unterschätzen die Kosten.

Manch einer, der zum Jahresanfang ein ÖPNV-Abo abschließen will, mag im ersten Moment schlucken: 761 Euro kostet die #Umweltkarte des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) für den Tarifbereich AB im Jahr bei monatlicher Abbuchung. Soll das Ticket im C-Bereich gelten, werden für zwölf Monate schon 1008 Euro fällig. Und doch ist die Nutzung von Bus und Bahn preislich geradezu ein Schnäppchen verglichen mit den Beträgen, die monatlich für andere Verkehrsmittel anfallen, namentlich: das eigene Auto.

Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Mobilitätskostenrechner, den der ökologisch orientierte #Verkehrsclub Deutschland (#VCD) veröffentlicht hat. Der VCD vergleicht darin verschiedene Verkehrsmittel vom #Fahrrad über Bus und Bahn bis zu Autos in verschiedenen Größen und Antriebsvarianten anhand der damit verbundenen Ausgaben. Berücksichtigt sind neben dem Kaufpreis die Fix- und Werkstattkosten, die jeweiligen Ausgaben für den Betrieb, sowie der Wertverlust für den Käufer beim jeweiligen Fortbewegungsmittel.

Mobilitätskostenrechner: Wer Auto fährt, zahlt deutlich mehr
Das Ergebnis fällt deutlich aus: Wer ein Auto besitzt, zahlt mit Abstand am meisten für seine persönliche Mobilität. Käufer eines gehobenen …