Straßenbahn: Straßenbahnlückenschluss zwischen Hellersdorf und Mahlsdorf und Verbesserung des ÖPNV-Angebots in diesem Gebiet, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Planungsstand eines Straßenbahnlückenschlusses zwischen Hellersdorf und Mahlsdorf?
Antwort zu 1:
Der Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehrs (#ÖPNV-Bedarfsplan) als Teil des
Nahverkehrsplans Berlin (NVP) sieht eine Realisierung der Straßenbahnverbindung
Riesaer Straße – S Mahlsdorf als weiteren Bedarf mit einem vorgesehenen
Realisierungstermin im Jahre 2035 vor. Derzeit werden noch keine konkreten Planungen
für diese Strecke vorgenommen.
Frage 2:
Welche #Trassenkorridore sieht der Senat als vertieft zu prüfen an?
Antwort zu 2:
Für die Strecke wurden noch keine #Grundlagenuntersuchungen beauftragt. Demzufolge
können noch keine verbindlichen Aussagen zu möglichen Trassenkorridoren getroffen
werden. Im Rahmen der Grundlagenermittlung werden nach einem berlinweit einheitlichen
Verfahren alle in Frage kommenden Trassenvarianten geprüft und gegeneinander
abgewogen. Zu den zu untersuchenden Varianten werden unter Berücksichtigung
betrieblicher Belange in erster Linie möglichst gradlinige Trassenführungen zählen. Die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) setzt sich im Rahmen
der Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange für Trassensicherungen im
betreffenden Bereich ein, um diesbezügliche spätere Planungen zu erleichtern.
2
Frage 3:
Welche Bedeutung für das #Straßenbahnnetz insgesamt misst der Senat diesem Projekt zu?
Antwort zu 3:
Die Verbindung würde einen #Lückenschluss im Straßenbahnnetz herstellen und neue
tangentiale Verbindungen zwischen den Bezirken Treptow-Köpenick und MarzahnHellersdorf bzw. Lichtenberg ermöglichen.
Frage 4:
Welche Auswirkungen hätte eine Umsetzung dieses Projekts auf das ÖPNV-Angebot in Marzahn-Hellersdorf?
Antwort zu 4:
Die Realisierung der Straßenbahnverbindung würde das ÖPNV-Angebot im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf attraktiver gestalten und zudem eine #umsteigefreie Verbindung
zwischen der Altstadt Köpenick und Hellersdorf bzw. Marzahn schaffen. Eine Anpassung
des Angebots an die zu erwartende Steigerung der Nachfrage im ÖPNV wird im Zuge der
konkreteren Planung geprüft.
Frage 5:
Wann wird mit der angekündigten Einrichtung der Buslinie #M95 anstelle der bisherigen Linie #195 zu rechnen
sein?
Antwort zu 5:
Der Nahverkehrsplan 2019-2023 des Landes Berlin (NVP) benennt in Kapitel V.6.2. den
Auftrag, die Einführung neuer Metrobuslinien mit entsprechender Anpassung von
Fahrplänen und Leistungsvolumen sowie ggf. auch Linienführungen in der Laufzeit des NVP
auf insgesamt neun Korridoren zu prüfen. Als einer der Korridore ist auch die derzeitige
Buslinie 195 benannt. Die Prüfung erfolgt gemeinsam mit der BVG (Berliner
Verkehrsbetriebe) in der Laufzeit des NVP und ist ergebnisoffen, ein mögliches
Umsetzungsdatum kann daher nicht genannt werden. Für den #Fahrplanwechsel im
Dezember 2020 wurde mit der BVG aus den im #Nahverkehrsplan genannten Korridoren die
Umsetzung des Projekts #M36 in Spandau abgestimmt, da sich dieser Korridor wegen hoher
Fahrgastzahlen und einer sehr dynamischen Neubautätigkeit besonders für eine zeitnahe
Angebotsverbesserung anbietet. Weitere Korridore sind, vorbehaltlich der Ergebnisse des
o.g. Prüfprozesses, für die nächsten Fahrplanwechsel vorgesehen.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Linienführung der Buslinie #399 dahingehend anzupassen, dass
eine Verknüpfung mit der Straßenbahn (M6, 18) und den Buslinien 195 und X54 umgesetzt werden kann?
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Antwort zu 6:
Der Senat sieht hierfür angesichts des vorhandenen Straßennetzes und der Führung der
Linie 399 als Ringlinie keine Möglichkeiten.
Berlin, den 30.07.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Blankenburger Süden, aus Senat

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Frage 1:
Dient die Planungsempfehlung vom November 2019 aus einer Untersuchung im Auftrag der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur #ÖPNV-Anbindung und Erschließung des
Wohnungsbaustandortes Blankenburger Süden und die verkehrliche Begründung für die
#Straßenbahnanbindung als Grundlage für die aktuellen Werkstattarbeiten zur Planung des Blankenburger
Südens?
Antwort zu 1:
Ja. Die Verlängerung der Straßenbahnlinie #M2 von #Heinersdorf über das geplante
Stadtquartier „Blankenburger Süden“ zum -Bahnhof #Blankenburg war eine
Rahmensetzung für das städtebauliche Werkstattverfahren für den Blankenburger Süden.
Frage 2:
Warum hat sich der Investor für den Fleischgroßhandel im Blankenburger Süden 2017 zurückgezogen?
Antwort zu 2:
Nach Übernahme der Planungshoheit gem. § 9 AGBauGB durch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan, welcher zum
Zwecke der Realisierung des fleischverarbeitenden Betriebs durch den Bezirk Pankow
aufgestellt wurde, nicht weiterverfolgt. Die in dem Bebauungsplan intendierten
Planungsziele standen nicht im Einklang mit der langfristigen Zielstellung, der Entwicklung
eines neuen Stadtquartiers (Blankenburger Süden), für welches Vorbereitende
Untersuchungen beschlossen wurden und für welches derzeit ein Struktur- und
Nutzungskonzept erarbeitet wird.
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Frage 3:
Welche Zusagen erhielt der Investor, dass er aktuell weiterhin Anspruch auf die Realisierung des Projekts
erhebt?
Antwort zu 3:
Der Investor erhielt keine Zusagen.
Frage 4:
Wurden alternative Standorte für den #Fleischgroßhandel geprüft und angeboten?
Antwort zu 4:
Es wurden alternative Standorte geprüft, im Resultat konnte kein geeignetes Grundstück
für den Fleischgroßhandel identifiziert und angeboten werden.
Frage 5:
Welche alternativen Standorte wurden für das geplante Straßenbahndepot geprüft und mit welchem
Ergebnis (ggf. nach Standorten)?
Antwort zu 5:
Die Standortsuche für einen erforderlichen #Straßenbahnbetriebshof im Nordostraum wurde
noch nicht abgeschlossen. Von ursprünglich 14 Standorten (insbesondere außerhalb des
VU-gebiets) sind derzeitig noch folgende Standorte in der engeren Betrachtung:
 Gewerbegebiet Heinersdorf
 im Bereich der Erholungsanlage Blankenburg zwischen den Verkehrtrassen
Autobahn und Bahngleisen,
 auf dem ehemaligen Rieselfeld (Kernfläche)
 Schönerlinder Str (Buchholz-Nord)
 Karower Kreuz (an der Laake, Nähe Urbacher Str)
 Standort nördl. Darßer Straße
 Elisabeth-Aue
Frage 6:
Wer hat die bereits in 2017 entstandenen Kosten für Planung, Baumfällung etc. getragen und wie hoch
waren diese Kosten?
Antwort zu 6:
2017 wurden Kosten für Baumfällungen und Nebenarbeiten in Höhe von insgesamt
67.239,59 € aus Kapitel 1330, Titel 88306, Unterkonto 295 finanziert.
Es handelt sich hierbei um Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), GRW-Infra-Nr.: 22/13 Erschließungsstraße des
Gewerbeareals Heinersdorf in Berlin Pankow.
Frage 7:
Diente eine ursprünglich geplante #Erschließungsstraße, für die 68 Bäume gefällt wurden, ausschließlich dem
Fleischgroßhandel, oder wird an dieser Planung festgehalten?
Antwort zu 7:
Die ursprünglich geplante Erschließungsstraße diente neben dem fleischverarbeitenden
Betrieb auch anderen Anliegern. An der Planung wird nicht weiter festgehalten.
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Frage 8:
Welche Verteilung von Wohnungen und Gewerbe ist in dem betreffenden Gebiet Blankenburger Süden
vorgesehen?
Antwort zu 8:
Im neuen #Stadtquartier sind bis zu 6.000 Wohnungen und 40 Hektar gewerbliche
Bauflächen vorgesehen. Daneben sollen auch zahlreiche soziale und kulturelle
Infrastruktureinrichtungen sowie Räume für Freizeit- und Erholungsnutzungen entstehen.
Frage 9:
Welches Gewerbe ist bei einer Mischung von Wohnen und Gewerbe im Blankenburger Süden vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die gewerblichen Bauflächen sollen überwiegend für produktionsgeprägte Nutzungen zur
Verfügung stehen. Auf der Basis des demnächst abgeschlossenen städtebaulichen
Werkstattverfahrens wird die genaue inhaltliche Ausdifferenzierung der gewerblichen
Bauflächen weiter vertieft. Hier werden unter anderem die Aspekte des flächeneffizienten
Bauens sowie die Integration eines Gewerbehofes eine besondere Rolle spielen.
Berlin, den 24. Juli 2020
Lompscher
…………………………..
Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen

Potsdam: Potsdam: Straßenraum Zeppelinstraße gehört dringend überarbeitet … Neuaufteilung der Fahrspuren notwendig!, aus DBV

Entsetzt ist der #DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark über die #Verkehrssituation durch die Sperrung der Breiten Straße. Es gab im Tram- und Busverkehr massive #Verspätungen von bis zu 90 Minuten mit Auswirkungen auf das gesamte Netz des Nahverkehrs in Potsdam.

Diese Situation hätte verhindert werden können in dem man zumindest zeitweise die #Straßenbahngleise stadteinwärts als #ÖPNV-Spur ausgewiesen hätte.

Im Zuge der Prüfung der gesamten Situation auf der #Zeppelinstraße fordern wir eine Neuaufteilung der Fahrspuren! Wir halten eine ÖPNV-Spur stadteinwärts mit Nutzungsmöglichkeit für #Taxi, #Reisebusse und Kommunalfahrzeuge (Rettungsdienst usw.) zuzüglich einer durchgehend abgetrennten Fahrspur für den indiIndividualverkehr für dringend geboten.

Die jetzige Lösung, die Einrichtung eines Fahrradstreifens zu Lasten der Möglichkeit einer ÖPNV-Trasse bei der #Verkehrsraumaufteilung ist für uns absolut unbefriedigend.

Gerne steht der DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark für Gespräche zu besseren Lösungen bereit.

Pressekontakt: Karsten Müller, Regionalvorsitzender, 01 63 / 5 54 33 94

Flughäfen: Flughafen BER: Verkehrsanbindung, Fahrradwege und E-Mobilität, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner hatten Berlin und das Berliner Umland zum Zeitpunkt des
ursprünglichen Eröffnungstermins 2012 und welche Zahlen stehen dem mit Stand 31.12.2019 gegenüber?
Antwort zu 1:
Der Bevölkerungsstand für Berlin und Brandenburg stellt sich für die Stichtage 31.12.2012
und 31.12.2019 wie folgt dar:
2
Bevölkerung 31.12.2012 31.12.2019
Land Berlin 3.375.222 Einwohner 3.669.491 Einwohner
Land Brandenburg 2.449.511 Einwohner 2.521.893 Einwohner
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Angaben für 2012: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/webapi/jsf/tableView/tableView.xhtml
Angaben für 2019: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/
Frage 2:
Wie hoch war jeweils das #Fluggastaufkommen in den Jahren 2012 und 2019 auf allen Berliner Flughäfen?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet die #FBB:
„2012: 25.261.477 Passagiere (gemäß ICAO-Code „PAX“) insgesamt (#Flughafen #Tegel:
18.164.203 PAX, Flughafen #Schönefeld: 7.097.274 PAX),
2019: 35.645.005 PAX insgesamt (Flughafen Tegel: 24.227.570 PAX, Flughafen
Schönefeld: 11.417.435 PAX).“
Frage 3:
Von welcher Entwicklung der Einwohnerzahlen und Fluggastzahlen wird in den kommenden zehn Jahren
ausgegangen und inwieweit wird diese Prognose hinsichtlich der verkehrlichen Erreichbarkeit des BER
berücksichtigt?
Antwort zu 3:
In der am 25.02.2020 vom Senat verabschiedeten Bevölkerungsprognose 2018-2030
Berlin wird geschätzt, dass die Gesamtstadt in der mittleren Variante bis zum Jahr 2030
auf 3.925.000 Einwohnende wachsen könnte.
Laut der am 17.06.2020 veröffentlichten 2. korrigierten Ausgabe des statistischen Berichts
„Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand im Land Brandenburg Dezember 2019“
waren 996.684 Einwohnende im Berliner Umland erfasst. Gemäß der aktuellen
Ämterschätzung 2017-2030 wächst die Einwohnerzahl im Berliner Umland bis zum Jahr
2030 auf etwa 1.042.800 Personen. Die Angaben zum Berliner Umland beziehen sich in
der Ämterschätzung aus methodischen Gründen ohne Berücksichtigung der
amtsangehörigen Gemeinde Gosen-Neu Zittau.
Hierzu antwortet die FBB:
„Vor der Covid-19-Pandemie wurde eine Fluggastprognose erstellt. Diese ging von einem
Passagieraufkommen von ca. 47 Mio. Passagieren im Jahr 2030 aus.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Entwicklung des Fluggastaufkommens in den
nächsten zwei Jahren schwer einschätzbar. Sofern die Pandemie überstanden ist und der
Luftverkehr sich absehbar stabilisiert, können erste validere Fluggastprognosen
vorgenommen werden. Der Bedarf der verkehrlichen Erreichbarkeit des Flughafens BER
wird regelmäßig durch Befragungen ermittelt und validiert.
Die Ergebnisse vorgenommener Untersuchungen thematisiert die FBB in regelmäßig
stattfindenden Abstimmungsgesprächen mit dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
3
(VBB) und den einzelnen Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV)/Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie den zuständigen Ministerien der
Länder Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung – MIL) und Berlin
(Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK).“
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat die verkehrliche #Erreichbarkeit des Flughafenstandorts BER im Jahr 2012?
Antwort zu 4:
Die Anbindung des Flughafenstandortes erfüllte die Anforderungen an den Bedarf.
Für die Bundesfernstraßenanbindung des BER vorgesehene Neu- und
Ausbaumaßnahmen im Zuge der #A113 (nördlich Autobahnkreuz [AK] Schönefeld–
Autobahndreieck [AD] Neukölln), B 96 (A 10 – Landesgrenze Brandenburg [BB]/Berlin
[BE]) und B 96a (Schönefeld-Mahlow) sind in den Jahren 2006-2008 in Betrieb genommen
worden. Außerdem wurde auf dem Berliner Stadtgebiet der vierstreifige Lückenschluss im
Zuge des Kirchhainer Damms (#B96) und die Ertüchtigung der #B96a (Landesgrenze
Brandenburg/Berlin-Adlergestell) fertiggestellt.
Die seit 2011 bestehende #Schienenverbindung Berlin-Schönefeld Flughafen – Flughafen
Berlin-Brandenburg ermöglichte bereits 2012 eine hochwertige Anbindung für den
öffentlichen Verkehr durch Verlängerung bzw. Veränderung im Laufweg der bestehenden
Linien zum Bahnhof Flughafen Schönefeld. Der Bahnhof Flughafen Schönefeld war im
Jahr 2012 durch folgende Linien des Schnellbahnnetzes zu erreichen:
#S45 Richtung Neukölln/ Südkreuz (drei Zugpaare je Stunde),
#S9 Richtung Ostkreuz/ Pankow; baubedingt war der vorgesehene Abzweig zur
Stadtbahn nicht befahrbar (drei Zugpaare je Stunde),
#RE7 von Wünsdorf-Waldstadt zur Stadtbahn mit Halt an den Bahnhöfen Karlshorst,
Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Charlottenburg, Wannsee und weiter
nach Bad Belzig/ Dessau (ein Zugpaar je Stunde),
#RB14 zur Stadtbahn mit Halt an den Bahnhöfen Karlshorst, Alexanderplatz,
Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Charlottenburg, Spandau und weiter nach Nauen. (ein
Zugpaar je Stunde).
Der S-Bahnhof Flughafen Schönefeld war darüber hinaus mit verschiedenen Buslinien an
die Bezirke Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf angebunden. Für eine
verbesserte Busanbindung z.B. durch Verdichtung der #Buslinien vom U-Bahnhof #Rudow
an die Erfordernisse des Standortes BER waren die Voraussetzungen vorbereitet.
Frage 5:
Welche wesentlichen Untersuchungen, mit welchen konkreten Ergebnissen und Maßnahmen zur
bestmöglichen verkehrlichen Anbindung des BER gab es seit 2012?
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Antwort zu 5:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB führt in regelmäßigen Abständen prognostische Untersuchungen und
Befragungen zur Anreise und zur Verkehrsmittelwahl von Passagieren und Beschäftigten
durch (Modal Split). Hierbei werden statistisch belastbare Daten aus ca. 30.000 jährlich
befragten Fluggästen einbezogen. Der ÖV-Anteil (Bus+Bahn) lag in 2018 in Schönefeld
bei 65 Prozent und TXL (nur Bus) bei ca. 47 Prozent. Mit der Inbetriebnahme des BER
wird sich das Angebot im ÖV spürbar verbessern, sodass die FBB von einem wachsenden
Anteil (ausgehend von 60 Prozent zur Inbetriebnahme) auf ca. 65 Prozent ÖV-Nutzende
im Jahre 2025 ausgeht und damit Steigerungen in den kommenden Jahren erwartet.
Zu den Untersuchungen Dritter kann die FBB keine Auskunft geben.“
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg teilt hierzu mit:
„Die verkehrliche Grundlagensuchung „Grundlagenermittlung Verkehr Flughafenregion
BER“ (Abschlussbericht, August 2019) des Büros SPV – Spreeplan Verkehr GmbH wurde
von der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG
Dialogforum) beauftragt, um vorrangig die verkehrliche Gesamtsituation im südlichen
Berlin und den Kommunen im Berliner Umland zu erfassen und diese als Grundlage für
die gemeinsame Arbeit und zur Ableitung von Handlungserfordernissen zu nutzen.“
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus hat 2019 eine Untersuchung im Sinne
eines Maximal-Szenarios durchgeführt, welche Effekte sich aus dem
Bevölkerungszuwachs auch im Umfeld des BER, der steigenden Anzahl an Arbeitsplätzen
in der Region sowie der Eröffnung des BER auf den Verkehr in der Region ergeben
würden.
Frage 6:
Aus welchen Bezirken ist der BER direkt und ohne Umsteigenotwendigkeit mit welchen öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar? (Bitte hierbei um Angaben der Linien.)
Antwort zu 6:
Nach der Eröffnung des Flughafens BER sind die Terminals 1 und 2 des Flughafens aus
diesen Bezirken umsteigefrei mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:
• Neukölln (S45, X7, X71)
• Treptow-Köpenick (S45, S9)
• Tempelhof-Schöneberg (S45, X71, 743)
• Friedrichshain-Kreuzberg (FEX, RE7, RB14, S9)
• Mitte (FEX, RE7, RB22, RB14, S9)
• Charlottenburg-Wilmersdorf (RE7, RB22, RB14, S9)
• Steglitz-Zehlendorf (RE7, RB22)
• Spandau (RB14, S9)
Das künftige Terminal 5 des Flughafens BER (derzeitiger Flughafen Schönefeld) ist ab
dem Eröffnungstermin des BER aus diesen Bezirken umsteigefrei mit öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar:
• Neukölln (S45, X7, X71, 171, 744)
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• Treptow-Köpenick (S45, S9, 163, 164)
• Friedrichshain-Kreuzberg (S9)
• Mitte (S9)
• Charlottenburg-Wilmersdorf (S9)
• Tempelhof-Schöneberg (S45, X71, 743)
• Spandau (S9)
Frage 7:
Welche #ÖPNV-Erweiterungen – insbesondere #Verlängerung der #U7, neue Buslinien, zweigleisige SBahnstrecken und #Trambau – sind in welchem Umfang und mit welchen Zeit- und Kostenplänen im Kontext
des BER vorgesehen?
Antwort zu 7:
Die Verkehrsanbindung des Flughafens BER mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist auf der
Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dargestellt:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/planungen/de/anbindung_flug
hafen.shtml.
Mit Eröffnung des Flughafens BER geht die bereits seit längerem baulich fertiggestellte
Schienenverkehrsanbindung des Flughafens BER in Betrieb. Hierzu zählt die
durchgehend zweigleisige Verlängerung der S-Bahn vom derzeitigen Endbahnhof
Schönefeld über Waßmannsdorf zu den Terminals 1 und 2 des BER sowie die
Regionalzuganbindung des BER-Terminals 1 und 2. Zudem wird das Busnetz im Bereich
BER erweitert. Darüber hinaus befindet sich die Dresdner Bahn im Bau, mit der die
Fahrzeiten der Regionalzuganbindung aus der Berliner Innenstadt zum BER (FlughafenExpress) verkürzt werden können.
Für die Linie U7 besteht auf Berliner Gebiet eine durch den Flächennutzungsplan
abgesicherte Trassenfreihaltung. Der Berliner Senat hat gemeinsam mit der Gemeinde
Schönefeld eine Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U-Bahnlinie 7 von Rudow in
Richtung Schönefeld/BER zur langfristigen Trassensicherung in Auftrag gegeben.
Erkenntnisse zur Weiterführung der U 7 bis BER werden für das 2. Halbjahr 2020 erwartet.
Eine Straßenbahnanbindung von Berlin kommend ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich des Baus der #Transversale, die die Autobahnen A113 und #A117
miteinander verbindet?
Antwort zu 8:
Dies fällt nicht in die Zuständigkeit des Senats von Berlin.
Frage 9:
Welche Bedeutung haben die Ortsumfahrung Ahrensfelde, die Tangentiale Verbindung Ost (#TVO) und der 17.
Bauabschnitt der A100 für die verkehrliche Anbindung des BER, wie ist jeweils der Stand der Abstimmungen
mit dem Bund und Brandenburg sowie insgesamt zur Planung?
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Antwort zu 9:
Die verkehrliche Anbindung an den Flughafen erfolgt für den Kfz-Verkehr vorrangig über
den Autobahnanschluss der Bundesautobahn (BAB) A 113. Die Ortsumfahrung (OU)
Ahrensfelde, die Tangentiale Verbindung Ost und der 17. Bauabschnitt der A 100 sind
primär für die verkehrliche Anbindung des BER nicht erforderlich.
Frage 10:
Inwieweit sind die Dienstgebäude des BER und das Midfieldgebäude – insbesondere für die Beschäftigten –
aus naheliegenden Wohngebieten per Fahrrad erreichbar und in welchem Umfang werden entsprechende
Stellplätze vorgehalten? Welche sicheren Fahrradwege sind hierbei aus Rudow, Altglienicke und Bohnsdorf
bereits realisiert oder mit welchen Zeit- und Kostenplänen ins Auge gefasst?
Antwort zu 10:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB hat die Anbindung zum Flughafen BER per Fahrrad auf eigenem Areal
berücksichtigt. In Zusammenarbeit mit dem Flughafenumfeld wird ein gemeinschaftliches
Strukturkonzept mit den umliegenden Gemeinden und Kommunen
erarbeitet, welches den #Radwegeausbau berücksichtigt. Die FBB unterstützt dies.
Der Realisierungshorizont und die Zeit- und Kostenpläne sind bei den zuständigen
Behörden der Gemeinden und Kommunen zu erfragen.“
Seitens des Senats wird gegenwärtig geprüft, ob und wie die Radschnellverbindung „YTrasse“ ab Adlershof in Richtung Flughafen BER bis zur Landesgrenze verlängert werden
kann oder ob in diesem Bereich ein gut ausgebauter Zubringer zur Y-Trasse realisiert
werden könnte. Ab der Landesgrenze liegt die Zuständigkeit für die Planung eines
Radweges bei der Gemeinde Schönefeld beziehungsweise beim Landkreis DahmeSpreewald. Durch diese müsste die Planung entsprechend aufgenommen und weiter
ausgeführt werden Entsprechend wurden hierzu erste Gespräche geführt, diese werden in
der nächsten Zeit fortgeführt. Konkrete Kosten- und Zeitpläne können noch nicht benannt
werden.
Frage 11:
In welchem Umfang wurde für die #Elektromobilität – für Beschäftigte, Fluggäste und den Fuhrpark des BER –
bezüglich Parkplätzen und E-Tankstellen Sorge getragen?
Antwort zu 11:
Die FBB berichtet hierzu:
„Der FBB-eigene Fuhrpark ist mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen ausgestattet. Am
BER stehen für die Fluggäste Auflademöglichkeiten für elektrisch betriebene Fahrzeuge
zur Verfügung. Zusätzlich befindet sich am BER eine #Wasserstofftankstelle.“
Frage 12:
Der Stuttgarter Flughafen hat allein 2016 durch die Umstellung des Fuhrparks auf Elektromobilität rund
250.000 Liter Diesel gespart – wie sind die Berliner Flughäfen gegenwärtig und mit der Eröffnung des BER
dahingehend aufgestellt?
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Antwort zu 12:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB unterstützt die Klimaschutzbekräftigungen und hat in einer gemeinsamen
Stellungnahme aller deutschen Flughäfen eine entsprechende Absichtserklärung
abgegeben. Im Rahmen der Klimaschutzbekräftigungen trifft die FBB weitergehende
Maßnahmen zur CO2-Reduzierung.“
Berlin, den 26.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Straßenbahn: Beschleunigung des ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Kilometer #Bussonderfahrstreifen/#Busspuren gibt es aktuell in Berlin?
Antwort zu 1:
Derzeit sind auf einer Länge von 102,46 km in Berlin Bussonderfahrstreifen vorhanden.
Frage 2:
Wie viele Kilometer Busspuren wurden seit dem 01.01.2017 in Berlin neu geschaffen? Bitte nach Jahr und
Ort aufschlüsseln.
2
Antwort zu 2:
Es wurden seit dem 01.01.2017 9.3 km Bussonderfahrstreifen neu angeordnet, davon
wurden bisher durch die Bezirke 1,1 km Bussonderfahrstreifen wie folgt markiert:
2017: 420 m
2018: keine Änderungen
2019: 260 m in Form von absoluten Haltverboten
2020: 425 m
Straße von… bis… Länge (in m)
Yorckstraße Großbeerenstr. Mehringdamm 265
Mahsldorfer Straße Hoernlestr. Bestands-BSF 160
Frage 3:
An welchen Straßenabschnitten ist für die Jahre 2020 und 2021 die Einrichtung neuer Bussonderfahrstreifen
geplant? Bitte auch die jeweilige Länge angeben.
Antwort zu 3:
Straße von… bis… Länge (in m)
Prinzenallee Badstraße vor Osloer Straße 400
Puschkinallee Hst. „Sowjetisches Ehrenmal“ Hst. „S Treptower Park“ 1400
Kurt-Schumacher-Damm Ausfahrt BAB Heckerdamm Jakob-Kaiser-Platz 700
Kurt-Schumacher-Damm Hst. „U Jakob-Kaiser-Platz“ Heckerdamm 350
Hofjägerallee Großer Stern Stülerstr. 430
Hofjägerallee Tiergartenstr. Großer Stern 430
Sonnenallee Treptower Str. ggü. Schönstedtstr. 900
Hauptstraße Rubensstr. Schmargendorfer Str. 800
Gotthardstraße ggü. Holländerstr. Scharnweberstr. 410
Ruhlebener Straße Grunewaldstr. Teltower Str. 750
Ruhlebener Straße Pichelswerder Str. Grunewaldstr. 650
Charlottenburger Chaussee Hinter Bahnbrücke An den Freiheitswiesen 425
Spandauer Damm Kirschenallee Soorstraße 750
Clayallee Scharfestr. Potsdamer Str. 330
Lichtenrader Damm Raabestr. Marienfelder Ch. 470
Joachimsthaler Straße Lietzenburger Straße Kurfürstendamm 280
Waltersdorfer Chaussee Stadtgrenze Neuköllner Straße 2000
Straße von… bis… Länge (in m)
Berliner Straße Hadlichstr. hinter Schillerstr. 420
Straße von… bis… Länge (in m)
Saatwinkler Damm ggü. Adam-von-Trott-Str. ggü. Straße 70 260
3
Masurenallee Hst. „Haus des Rundfunks“ vor Theodor-Heuss-Platz 260
Daumstraße Goldbeckweg Telegrafenweg 660
Holländerstraße Hst. „Brienzer Str.“ Markstr. 350
Karolinenstraße An der Mühle U Alt-Tegel 270
Wilhelmsruher Damm Schorfheidestr. Senftenberger Ring 560
Falkenseer Damm Askanierring Hst. „Falkenseer Platz“ 760
Königsberger Str. Herwarthstr. Hindenburgdamm 230
Britzer Damm Mohriner Allee Fullhamer Allee 470
Rauchstraße Goltzstr. Streitstr. 240
Brunsbütteler Damm Am Bhf. Spandau vor Klosterstr. 210
Reichpietschufer Ausfahrt Tiergartentunnel Potsdamer Str. 230
Alt-Blankenburg Jungbornstr. Fußgängerüberweg 160
Malteserstraße ggü. Friedrichrodaer Str. Marienfelder Allee 730
Teltower Damm Leo-Beck-Str Schädestr. 620
Hildburghauser Straße Waldsassener Str. Friedensfelder Str. 750
Marienfelder Allee Diedersdorfer Weg Hildburghauser Straße 200
Marienfelder Allee Hst. Hranitzkystr Friedenfelser Straße 1200
Friedrich-Karl-Straße Werderstr. Tempelhofer Damm 200
Hindenburgdamm Klingsorstr. Händelplatz 700
Otto-Suhr-Allee Richard-Wagner-Str. Hst. Marchstr. 1020
Frage 4:
Wie viele #Lichtsignalanlagen (#LSA) mit #Vorrangschaltung für den #ÖPNV gibt es in Berlin? An wie vielen
davon ist die Vorrangschaltung für den ÖPNV derzeit außer Betrieb?
Antwort zu 4:
Die BVG hat zu der Frage folgende Zahlen übermittelt:
Mit Stand 02.06.2020 waren 1077 Lichtsignalanlagen mit einer verkehrsabhängigen
Steuerung zur ÖV-Priorisierung (umgangssprachlich Vorrangschaltung) ausgestattet, von
denen 69 nicht aktiv waren. Die Gründe hierfür sind u.a. aktuelle Baumaßnahmen mit
bauzeitlich geänderten Verkehrsführungen oder –regelungen oder auch aktuelle
Umplanungen an Lichtsignalanlagen in der Folge der Umsetzung laufender Projekte.
Frage 5:
An wie vielen Lichtsignalanlagen in Berlin wurde seit dem 01.01.2017 eine Vorrangschaltung für den ÖPNV
neu in Betrieb genommen? Für wie viele LSA ist die Inbetriebnahme von Vorrangschaltungen für die Jahre
2020 und 2021 geplant?
Antwort zu 5:
Die BVG hat zu der Frage folgende Zahlen übermittelt:
Mit Stand 08.06.2020 wurden seit 2017 folgende Anzahl an Lichtsignalanlagen mit einer
4
Vorrangschaltung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausgestattet:
2017: 9
2018: 34
2019: 16
2020: 8
Ergänzend teilt die BVG mit:
„Aktuell sind für 2020 und 2021 aus dem Projekt Task Force Beschleunigung 17
Lichtsignalanlagen geplant. Davon sind für 2020 insgesamt 12 Anlagen geplant.“
Frage 6:
Abgesehen von neuen Busspuren und der Verbesserung von Ampelschaltungen, welche Maßnahmen
planen der Berliner Senat und die sog. „Task Force Beschleunigung“ zur Beschleunigung des Bus- und
Straßenbahnverkehrs in Berlin?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Neben den Möglichkeiten der Einrichtung von Bussonderfahrstreifen und der
Vorrangschaltung an Lichtsignalanlagen werden die Möglichkeiten des Baus von Haltestellenkaps, ÖPNV-Schleusen sowie Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes
betrachtet.“
Frage 7:
Gibt es Linien des ÖPNV, die derzeit hinsichtlich der Durchführung von Beschleunigungsmaßnahmen durch
die „Task Force Beschleunigung“ prioritär behandelt werden?
Antwort zu 7:
„Aktuell werden die Linien M10, M27 sowie X36/136/236 prioritär behandelt.“, teilte dir
BVG mit.
Frage 8:
Wie hoch war die Durchschnittsgeschwindigkeit von Bussen und Straßenbahnen in den Jahren 2018 und
2019?
Antwort zu 8:
Die BVG hat zu der Frage folgende Zahlen übermittelt:
Die durchschnittliche Geschwindigkeit in km/h betrug für Bus und Straßenbahnen in den
Jahren 2018 und 2019:
5
Jahr Straßenbahn Bus
2018 18,8 18,1
2019 18,8 18,0
Berlin, den 25.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität + BVG: Jelbi Birthday Die Mobilitätsplattform Jelbi feiert ihren ersten Geburtstag., aus BVG

Die #Mobilitätsplattform #Jelbi feiert ihren ersten Geburtstag. Über 110.000 Mal wurde die #App im ersten Jahr heruntergeladen und bietet damit bereits vielen Berlinerinnen und Berlinern Zugriff auf ein großes, bedarfsgerechtes und multimodales #Mobilitätsangebot. Fast pünktlich zum Jahrestag holte Jelbi mit dem #Tretroller-Sharing-Dienst #Voi das siebte tiefenintegrierte Familienmitglied an Bord.

Und auch im kommenden Lebensjahr möchte die Mobilitätsplattform weiterwachsen und die Stadt noch besser miteinander verbinden. So sollen in einem Pilotprojekt verschiedene Standorte der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit je einer eigenen Jelbi-Station verkehrlich miteinander vernetzt werden. Weitere Standorte entstehen zusammen mit der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, um den Mieterinnen und Mietern die „Mobilitätsvielfalt“ über Jelbi zu ermöglichen.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Eine nachhaltige städtische Mobilität braucht den Mut zu Ideen und zu digitalen Innovationen – wie dem Jelbi-Angebot. Diese App ist ein wichtiges Tool, um den Verkehrsmix im urbanen Raum zu vernetzen und neue Wege auszuprobieren: Fahrräder, Scooter, Carsharing werden kombiniert mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um schnell, günstig und unkompliziert von A nach B zu kommen. Im ersten Jahr Jelbi haben bereits 60.000 Berlinerinnen und Berliner die App für ihre täglichen Wege durch die Stadt genutzt – ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähige, stadtverträgliche Mobilität.“

Dirk Schulte, BVG-Vorstand Personal/Soziales und vertretendes Vorstandsmitglied unter anderem für Digitalisierung, Vertriebs- und Informationstechnologie: „In nur einem Jahr hat es Jelbi geschafft, sich erfolgreich am Markt zu etablieren. Und wie Berlin wachsen wir immer weiter, sind ständig mit neuen Mobilitätspartnern in Gesprächen, damit man mit Jelbi auch ohne eigenes Auto vollumfänglich mobil sein kann.“

Mit nur einer App, von der Verbindungssuche über die Buchung bis zur Bezahlung, stehen den Jelbi-Nutzern rund 15.000 Fahrzeuge unterschiedlichster Art zur Verfügung. Neben dem gesamten #ÖPNV inklusive des #BerlKönigs gehören dazu Sharing-Autos, -Motorroller, -Fahrräder und -Tretroller. Wichtiger Bestandteil des Sharing-Netzwerkes sind die Jelbi-Stationen, die die Angebote zum Beispiel an U-Bahnhöfen konzentrieren. Im Mai eröffnete in der Holzmarkstraße die bereits sechste Station. Rund 25 weitere sind derzeit in Planung. Nicht nur in der Innenstadt, sondern auch außerhalb des S-Bahn-Ringes soll Jelbi weiter wachsen.

Die bisherigen Jelbi-Stationen auf einen Blick

Ort Flächenpartner Eröffnung
S+U Prinzenstraße Gewobag April 2019
S+U Schönhauser Allee Apcoa Juni 2019
U Jakob-Kaiser-Platz Gewobag August 2019
Landsberger Allee/Petersburger Str. Gewobag November 2019
U Ullsteinstraße Drivery Januar 2020
S+U Jannowitzbrücke/Holzmarktstr. Aral Mai 2020

Alle Informationen zu Jelbi auf www.jelbi.de.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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pressestelle@bvg.de

Bahnindustrie + BVG: Mantelvertrag für den Verkehrsvertrag unterzeichnet Der Aufsichtsrat der BVG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die BVG zu ermächtigen, den Mantelvertrag zum Verkehrsvertrag zu schließen., aus BVG

Der Aufsichtsrat der BVG hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die BVG zu ermächtigen, den #Mantelvertrag zum #Verkehrsvertrag zu schließen.

Der aktuelle Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG läuft Ende August 2020 aus. Das Land Berlin hat im letzten Jahr entsprechend der europäischen Verordnung VO (EG) 1370/2007 eine Vergabeabsicht veröffentlicht, einen öffentlichen #Dienstleistungsauftrag („Verkehrsvertrag“) mit einer Laufzeit vom 1.9.2020 bis zum 31.8.2035 direkt an die BVG AöR zu vergeben.

Der Mantelvertrag sichert der BVG für die kommenden Jahre den finanziellen Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen aus der Corona-Pandemie zu und setzt den finanziellen Rahmen für den Verkehrsvertrag für die kommenden 15 Jahre.

BVG-Aufsichtsratsvorsitzende Ramona Pop: „Gerade jetzt brauchen wir einen zuverlässigen #ÖPNV als Rückgrat dieser Stadt. Die BVG sichert die Mobilität in Berlin und bringt alle Berlinerinnen und Berliner auch in Krisenzeiten sicher und zuverlässig durch die Stadt. Der neue Verkehrsvertrag bietet der BVG eine langfristige Wachstumsperspektive. Wir bilden im Vertrag die wichtigen Zukunftsthemen ab: ein flächendeckendes und zuverlässiges ÖPNV-Angebot für die wachsende Stadt, ein starkes und zukunftsfähiges Nahverkehrsunternehmen mit modernen und emissionsarmen Fahrzeugen und tragfähiger Infrastruktur sowie digitale Innovationskraft und neue Mobilitätsangebote. So schaffen wir die Mobilitätswende in Berlin.“

Stellvertretender BVG-Aufsichtsratsvorsitzender Lothar Stephan: „Die Corona-Krise hat einmal mehr gezeigt: Ohne die BVG und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht es nicht, der ÖPNV ist ohne Zweifel „systemrelevant“. Unsere Fahrerinnen und Fahrer, die Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten, Leitstellen, der Sicherheit, im Kundendienst und den vielen anderen Bereichen bringen jeden Tag Höchstleistung. Mit dem Tarifabschluss im vergangenen Jahr wurde dies anerkannt. Dass nun auch der Mantelvertrag für den Verkehrsvertrag geschlossen werden kann, ist auch für die Arbeitnehmer*innen ein gutes Zeichen. Denn es sichert langfristig gute Arbeitsplätze bei einem Berliner Traditionsunternehmen, das für viele wie eine zweite Familie ist.“

Verkehrssenatorin Regine Günther: „Unsere ambitionierten Pläne für den ÖPNV-Ausbau werden jetzt in einen richtungsweisenden Vertrag für die kommenden 15 Jahre gefasst. Für die Berliner Verkehrsbetriebe verbindet sich damit der Anspruch, ein nationaler Vorreiter für die Dekarbonisierung und die Digitalisierung im öffentlichen Nahverkehr zu werden. Berlin steht vor großen Herausforderungen bei der Entwicklung einer neuen urbanen Mobilität – mit dichteren Takten, mehr Wagen, hoher Zuverlässigkeit und einer guten Anbindung der Stadtränder. Die BVG wird nun so ausgestattet, dass sie sehr gut gerüstet ist, diese Herausforderungen zu meistern.“

BVG-Vorstand Dr. Rolf Erfurt: „Mit dem Mantelvertrag legen wir die Basis für einen zukunftsgerichteten, innovativen, nachhaltigen und leistungsfähigen ÖPNV in Berlin für die nächsten 15 Jahre. Wir bedanken uns für das Vertrauen des Landes Berlin in die BVG und die Leistung unserer über 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich ihr Bestes geben. Gerade in den aktuellen Zeiten ist eine langfristige Planungssicherheit für unser Unternehmen und unsere Beschäftigten von hoher Bedeutung. Gemeinsam können das Land Berlin und die BVG die Vorreiterrolle im ÖPNV nun weiter ausbauen.“

Mit dem Abschluss des Mantelvertrags haben das Land Berlin und die BVG ihre Partnerschaft heute noch einmal bekräftigt und gestärkt. In den kommenden Monaten wird der Verkehrsvertrag final verhandelt.

—–

Mit freundlichen Grüßen

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VBB + Mobilität: VBB Bus & Bahn-Begleitservice – Leistungen, Zahlen, Beschäftigte und langfristige Angebotssicherung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wann und welche Leistungen des #VBB #Bus & Bahn-Begleitservice werden für wen angeboten? Wie erfolgen Informationen hierüber und – mit welchen zeitlichen Vorläufen – die jeweilige Anmeldung?

Antwort zu 1:

Der VBB teilt dazu mit:

„Die Dienstleistung des VBB Bus & Bahn-Begleitservice  richtet sich an alle #mobilitätseingeschränkten Menschen, die den öffentlichen Personennahverkehr  (#ÖPNV) in Berlin nutzen möchten und dabei für sich eine personelle Unterstützung wünschen.

Dies umfasst im Wesentlichen seh- und geheingeschränkte  Fahrgäste, Fahrgäste die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind sowie Menschen, die sich unsicher fühlen und schwer orientieren können.

Die Kundeninnen und Kunden haben die Möglichkeit, den Auftrag per Telefon, Fax bzw. online oder per Mail über begleitservice@vbb.de  aufzugeben.

Grundsätzlich wird die Dienstleistung Montag bis einschließlich Sonntag von 7:00-22:00 Uhr angeboten. Einsatzgebiet ist ganz Berlin (AB Bereich), zuzüglich Fahrten zum Flughafen Schönefeld SXF – Tarifbereich C.

Die Auftragsannahme  erfolgt Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr.

Das Angebot des VBB Begleitservice wird mittels eines Kundenflyers, online auf VBB.de, sowie auf Facebook, lnstagram und Twitter beworben. Auf den Homepages der in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen wird auf das Angebot verwiesen.  In den für die potenzielle Zielgruppe vorhandenen bezirklichen Veröffentlichungen,  wie auch dem Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderungen, wird ebenfalls über die Dienstleistung informiert.

Darüber hinaus steht der VBB Begleitservice mit Betroffenenverbänden, Selbsthilfeinitiativen  sowie den Sozialdiensten und Pflegestützunkten in Kontakt, die ebenfalls über das Angebot informieren.

Auf Anfrage werden durchschnittlich zwölf Informationsveranstaltungen  pro Jahr in Senioren- und Nachbarschaftsheimen  u. ä. Einrichtungen durchgeführt.

Um den Kunden eine möglichst kurzfristige Inanspruchnahme der Dienstleistung anbieten zu können, erfolgt die Auftragsannahme  spätestens bis zum Vorabend bzw. maximal 1 Woche vor. der gewünschten Begleitung.“

Frage 2:

Wie viele Anfragen von mobilitätseingeschränkten  Menschen gab es seit 2016? (Bitte zur Betrachtung von saisonalen Verläufen  und Bedarfen um monatliche Darstellung.)

Frage 3:

Wie viele Begleitungen sind gegenüber 2. tatsächlich durchgeführt worden?  (Bitte um tabellarische Gegenüberstellung.)

Antwort zu 2 und 3: Der VBB teilt dazu mit:

„Detaillierte Darstellung, siehe Anlage 1 und 2

  2016 201 7 2018 2019
Anzahl der KundenanfraQen 18.565 10.272 10.619 16.947
Storno Kunden 1.669 984 977 1.487
Storno VBB 1.117 442 208 652
Realisierte  Begleitungen 15.779 8.846 9.434 14.808

Insgesamt gab es im Zeitraum von 2016 bis 2019:

  • 403 Anfragen für eine Begleitung,
  • davon wurden 864 Begleitungen realisiert.
  • 5117 Aufträge wurden von Kunden, und 2419 Aufträge mussten vom VBB Begleitservice storniert „

Frage 4:

Wie haben sich die jährlichen  Gesamtkosten seit 2016 entwickelt?

Antwort zu 4:

Der VBB teilt dazu mit:

J1

  2016 2017 2018 2019
0 Personalkosten

pro MA

 

325,-

 

 

550,-

 

 

572,-

 

ca.210,-

0 Regiekosten

pro MA

 

200,-

 

ca. 221,-

(Durchschnittliche  Beteiligung des Landes an den Personalkosten der Arbeitsmarkt­

finanzierung/pro  MA/pro Monat, in Abhängigkeit von der Gesetzgebung des Bundes. )

Da die Anzahl der Mitarbeitenden (MA) selbst unter den Jahren sehr schwankt (Arbeits­ marktinstrumente I Zuweisungen der JobCenter (JC)), wird hier zur Verdeutlichung die Entwicklung der Kosten durchschnittlich pro MA aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass es in den Jahren unterschiedliche Arbeitszeitverträge  gab – 40 bzw. 30 h pro Woche. Die Steigerungen sind im Wesentlichen auf die Anpassungen des Mindestlohns in 2017 und 2019 zurückzuführen.“

Die Zahlen geben die durchschnittliche  monatliche Soll-Beteiligung des Landes Berlin pro vollem Teilnehmermonat  durch das Arbeitsmarktinstrument  FAV (Förderung von Arbeitsverhältnissen)  bzw. den § 16i Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) (ab 2019) in den Jahren 2016 – 2019 wieder.  In den Jahren 2017 und 2018 wurden die Einzelpauschalen zu einer Pauschale zusammengefasst,  ab 2019 mit Einführung des neuen Förderinstruments „§ 16i“ fällt die nur zu schätzende Beteiligung des Landes geringer als in den Vorjahren aus, da das JC dabei in den ersten Jahren 100 % der Personalkosten trägt.

Frage 5:

Welchen Anteil zu 4. haben jeweils die S-Bahn, JobCenter,  EU, BVG, DB Regio und ggf. weitere Partner? Frage 6:

Inwieweit unterstützt der Berliner Senat den Bus & Bahn-Begleitservice finanziell und durch welche weiteren

Maßnahmen?

Antwort zu 5 und 6: Der VBB teilt dazu mit:

„Der VBB Begleitservice wurde bis 2018 ausschließlich über Arbeitsmarktmaßnahmen

finanziert.  Dies hatte vielfache und massive Einschränkungen der Dienstleistung zur Folge (siehe Anlage 2). Insbesondere war nicht gewährleistet, dass eine kontinuierlich

finanzierte Basisstruktur mit entsprechend qualifiziertem Personal für das Routing, die Einsatzplanung, die Auftragsannahme  und die durchgängige Schulung und Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Arbeitsmarktmaßnahmen  zur Verfügung stand.

Seit Oktober 2018 wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) eine Grundfinanzierung bereitgestellt, um diese Aufgaben dauerhaft wahrnehmen lassen zu können. Diese Aufgaben erfüllt die D&B Dienstleistung

und Bildung Gemeinnützige GmbH nunmehr auf Basis einer Zuwendung (Projekt VBB Bus

& Bahn-Begleitservice: „Soziale Teilhabe durch Begleitung im ÖPNV“). Seither kann diese Dienstleistung erfreulicherweise  stabil angeboten werden.

Seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenlAS) ist der VBB Begleitservice als Gesamtberliner Arbeitsmarktmodell eingestuft und mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit eine mögliche Unterstützung mit Stellen aus der Arbeitsmarktförderung abgestimmt.  Die Personalkosten für die Begleitenden werden daher bisher aus der Arbeitsmarktförderung  des Bundes I Job Center für langzeitarbeitslose Menschen finanziert und mit Landesmitteln kofinanziert. Das Fördervolumen aus Arbeitsmarktmaßnahmen  beläuft sich bei einer Zuweisung von 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf insgesamt rd. 2,35 Mio.€.

Nach intensiven Bemühungen ist es ferner gelungen 50 Stellen aus dem Berliner Arbeitsmarktmodell  Solidarisches Grundeinkommen (SGE) für den VBB Begleitservice zu budgetieren.“

Die o.g. Grundfinanzierung durch SenUVK hat ein Volumen von 650.000,00 € (Kapitel 0730, Titel 68569) und umfasst folgende Leistungen: Personalkosten (insgesamt 26 Mitarbeitende, u.a. zuständig für Koordinationsaufgaben  mit den JC, Einsatzleitung, Fachanleiter/innen in den Bereichen Auftragsannahme,  Routing, Begleitung, Schulung der geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern), sowie weitere Kosten (insbesondere Sachkosten für das Servicebüro, IT Ausstattung,  Dienstkleidung, Telefonanlage und die Mobilkommunikationsmittel  der  Begleitenden).

Mit 30.000 € p.a. gleicht SenUVK den zusätzlichen Aufwand aus, der beim VBB insbesondere für das Zuwendungscontrolling  sowie die fortlaufende Schulung der Begleitenden im Hinblick auf ÖPNV-spezifisches  Know-how entsteht.

Die in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen  erkennen die Dienstfahrausweise als Fahrberechtigung der Begleitenden an, die durch die S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung gestellt werden. Die BVG, die Bundespolizei sowie Betroffeneninitiativen sind in die Qualifizierung kostenneutral eingebunden.

Frage 7:

Wie viele Beschäftigte sind beim Bus & Bahn-Begleitservice tätig? Welche Sollstärke ist zur Aufrechterhaltung  des Angebots  erforderlich?

Antwort zu 7:

Der VBB teilt dazu mit:

„Im Mai 2020 waren 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Begleitservice angestellt. Aktuell laufen weitere Arbeitsverträge aus dem Arbeitsmarktprogramm  aus. Bisher gibt es aus der Arbeitsmarktfinanzierung  ausschließlich eine Stellenzusicherung bis Ende 2020.

Für ein optimales und an den Bedarfen ausgerichtetes Dienstleistungsangebot

(2 Schichten, einschließlich WE) wären stabil 80 – 100 Personalstellen erforderlich.“

Frage 8:

Welche Qualifikation müssen die Beschäftigten haben, wie werden diese geschult und fortgebildet?

Antwort zu 8:

Der VBB teilt dazu mit:

„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter realisieren mit Ihrer Einstellung in den VBB Begleitservice eine 3- monatige Qualifizierung mit einem Stundenumfang von 320 h. Dies umfasst u.a. Themen wie: Grundlagen des ÖPNV, Netzkenntnisse und Umfeldanalysen zu Barrierefreiheit und Fahrgastinformation,  Grundlagen einer diskriminierungsfreien Kommunikation, ein Mobilitätstraining einschließlich diverser Führtechniken, eine Outfitberatung zum ersten Eindruck, eine Schulung durch die Bundespolizei zum Thema Sicherheit im ÖPNV, sowie die Schulung in der Begleitung von demenziell erkrankten Menschen durch die Alzheimer Angehörigen-Initiative.  Im Anschluss erfolgt eine Prüfung, die mit dem Zertifikat – Mobilitätsfachkraft  im ÖPNV – abschließt.

Die Qualifizierung erfolgt durch den Zuwendungsempfänger  (D&B) in enger Kooperation mit dem VBB. „

 Frage 9:

Welche Kosten würden entstehen, den Bus & Bahn-Begleitservice  mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen  und einer ortsüblichen Vergütung zu finanzieren?

Antwort zu 9:

Alle aktuell finanzierten Beschäftigungsverhältnisse  sind bereits sozialversicherungspflichtig.

Frage 9:

Mit welchen Interessenvertretungen  ist der Senat zur langfristigen Aufrechterhaltung  im Gespräch, wie ist der Sachstand und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Antwort zu Frage 9:

Der VBB ist mit einschlägigen Interessenvertretungen, z. B Selbsthilfe e. V., Blinden – und Sehbehindertenverband, im Hinblick auf die Ausgestaltung der Dienstleistungen des Begleitservice im ständigen Austausch.

Der Senat strebt an, den Begleitservice als niedrigschwellige Ergänzung der öffentlichen Daseinsvorsorge im Bereich der barrierefreien Mobilität langfristig zu etablieren. Jedoch ist wegen der momentanen Situation – Covid 19-Pandemie – nicht abzusehen, wie sich die Arbeitsmarktsituation  gestaltet und wie die Instrumente der Arbeitsmarktförderung  nach 2020 weitergeführt werden. Grundsätzlich ist die Verknüpfung eines zusätzlichen

Angebots für mobilitätseingeschränkte  Personen mit einem sehr wirksamen  Instrument der

Qualifizierung arbeitsloser Personen aus Sicht des Senats ein Erfolgsmodell, das gerade auch in dieser Form fortgeführt werden sollte.

Frage 10:

Welche Leistungen wurden in welchem Umfang seit Beginn der Corona-Pandemie – etwa für Erledigungen für mobilitätseingeschränkte  Menschen – erbracht? Plant der Senat eine besondere Wertschätzung  dieser Arbeit, da der Nutzerkreis des Begleitservice zur besonders schützenswerten  Risikogruppe gehört?

Antwort zu 10:

Der VBB teilt dazu mit:

„Im Zusammenhang  mit den Ausgangsbeschränkungen  in Zeiten der Pandemie hat der VBB Begleitservice einen Hol- und Bringeservice für die Kundinnen und Kunden eingerichtet, damit diese zu Hause bleiben können. Dieser Service wird vorerst weiterhin angeboten, zuzüglich zu den ab dem 2. Juni 2020 wieder angebotenen Begleitungen.“

Mit der Verfügung der Ausgangsregelungen  zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Pandemie hat auch der VBB Begleitservice die Begleitungen eingestellt und unmittelbar in Abstimmung mit SenUVK ein Konzept für einen „Aussen­ Erledigungsservice“ entwickelt. Ziel war es dabei, den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit zu bieten, notwendige Erledigungen realisieren zu können und dabei selbst zu Hause zu bleiben.

Die Telefonnummer,  über die bisher 98 % aller Begleitanfragen eingehen, wurde konzeptionell in ein Kunden- und Sorgentelefon umgewandelt.“

Frage 11:

Gibt es für den eigentlichen Begleitservice und den gegenwärtigen „Erledigungsservice“  Bezirke und Ortsteile in der Innenstadt oder in den Außenbezirken, welche besonders stark die Angebote  nachfragen? Zu welchen Schlussfolgerungen  führen diese Erkenntnisse hinsichtlich der Bedarfe und Bedarfsabdeckung sowie Angebotssicherung?

Antwort zu 11:

Der VBB teilt dazu mit:

„Grundsätzlich verteilen sich die Begleitanfragen für den VBB Begleitservice über alle Berliner Bezirke (siehe Anlage 3) und entsprechen damit auch den Anforderungen an ein Berliner Modellprojekt. Dies trifft auch für den Außen-Erledigungsservice  zu. Einen deutlichen Anstieg der Hilfeanfragen gab es im Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Hier werden im Durchschnitt 10 % aller Begleitungen realisiert. Mit 18 % der Hilfeanfragen ist hier eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. Erklärbar ist dies möglicherweise mit der Altersstruktur  in Berlin. In diesem Stadtbezirk wohnen mit 80.540 Menschen die meisten über 65-Jährigen, gefolgt von den Bezirken Steglitz-Zehlendorf  und Tempelhof – Schöneberg.

Eine statistische Erfassung der Begleitungen basiert auf der Zuordnung der Aufträge zu

den Stadtbezirken, jedoch nicht nach den Postleitzahlen. Vor diesem Hintergrund kann zu möglichen bezirklichen Schwerpunkten  keine Aussage erfolgen.“

Berlin, den 12.06.2020 In Vertretung

 

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

Anlage  1

 

2016
 

Monat

 

Begleitungen

 

Storno Kunde

Storno

VBB

{D

MA

Januar 1295 133 78  

 

 

 

 

 

 

84

3.345,283

€Februar

1326 145 45
März 1309 122 92
April 1523 141 102
Mai 1273 1 14 95
Juni 1315 191 67
Juli 1409 183 73
August 1289 1 14 23
September 1383 158 130
Oktober 1 194 1 10 169
November 1360 159 180
Dezember 1 103 99 63
  15.779 1.669 1.117  

 

Det a1„II“1erte Übers1.c ht Beq1e1. tunqen 2016 -2019                  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2017
 

Monat

 

Begleitungen

 

Storno Kunde

 

Storno VBB

{D

MA

Januar 1 142 160 102  

 

 

 

 

 

 

58

Februar 770 102 20
März 831 74 19
April 644 50 30
Mai 762 87 14
Juni 722 70 108
Juli 653 76 82
Auoust 670 72 8
September 656 85 3
Oktober 640 68 34
November 795 82 14
Dezember 561 58 8
  8.846 984 442  

 

 

 

2018

 

Monat

 

Begleitungen

 

Storno Kunde

Storno

VBB

{D

MA

Januar 713 85 10  

 

 

 

 

 

 

64

Februar 694 80 6
März 697 92 16
April 694 63 48
Mai 619 70 1 1
Juni 634 63 14
Juli 752 76 28
Auqust 777 88 2
September 765 86 0
Oktober * 975 74 6
November 1206 1 1 1 41
Dezember 908 89 26
  9.434 977 208  

 

2019
Monat Begleitungen Storno Kunde Storno VBB {DMA
Januar 994 88 37  

 

 

 

 

 

 

80

Februar 1 168 1 19 143
März 1250 127 149
April 1 188 129 55
Mai 1243 97 67
Juni 1 1 13 128 13
Juli 1237 122 18
Auqust 1298 141 33
September 1353 130 10
Oktober 1477 152 19
November 1230 128 89
Dezember 1257 126 19
  14.808 1.487 652  

Anlage 2

 

 

Änderungen der Begleitzeiten durch Absinken der MA-Anzahl
Zeitraum Begleitungen / Mo.-Fr. Wochenende
2016 7:00 – 22:00 ja
2017    
01.2017 7:00 – 22:00 ja
02.2017 – 06.2017 7:00 – 18:00 nein
07.2017 – 12.2017 9:30 – 17:30 nein
2018    
01.2018 – 09.2018 9:30 – 17:30 nein
10.2018 – 12.2018 07:00 – 22:00 ja
2019    
01.2019 – 12.2019 07:00 – 22:00 ja
2020    
01.2020 – 16.03.2020 07:00 – 22:00 ja

Mobilität + Tarife: Geldquelle für Bus- und Bahnverkehr Neue Studie schlägt Pflichtticket und City-Maut für Berlin vor, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/geldquelle-fuer-bus-und-bahnverkehr-neue-studie-schlaegt-pflichtticket-und-city-maut-fuer-berlin-vor/25905366.html

Die Koalition prüft Ideen zur #Finanzierung der #Verkehrswende. Auch die „#Öffi-Flatrate“, die alle Berliner zahlen sollen, und eine Umlage kommen in Betracht.

Die #City-Maut für innerstädtischen Autoverkehr rückt näher. Am Mittwoch diskutierte die Facharbeitsgruppe Tarife von Berlin und Brandenburg eine Studie, die unter anderem eine solche Abgabe empfiehlt. Das Geld soll zweckgebunden für den ÖPNV verwendet werden.

Die Abgabe für Autofahrten in die City ist – als gemeinsamer Punkt mit höheren Parkgebühren – eines von mehreren Modellen, die in der von der Verkehrsverwaltung für die Arbeitsgruppe beauftragten Studie untersucht werden. Als weitere Möglichkeiten werden eine Umlage sowie eine „#Nutznießerfinanzierung“ genannt.

Die Umlage bestünde in einem allgemeinen #ÖPNV-Beitrag für alle Berlinerinnen und Berliner über ein verpflichtendes Bürgerticket, das durch eine ÖPNV-Taxe für Übernachtungsgäste ergänzt wird. Bei der Nutznießerfinanzierung müssten Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende und Übernachtungsgäste einen …

Straßenverkehr + Bus: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen mit Busverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welchen Straßen mit #BVG-Busverkehr wurde in 2019 oder 2020 Tempo #30 angeordnet und welche
Buslinien sind davon betroffen?
Antwort zu 1:
Eine vollständige Übersicht zu Anordnungen von 30 km/h in den Jahren 2019 und 2020
kann auf Grund einer fehlenden, entsprechend filterbaren Datenbasis nicht erstellt werden.
Als Anlage ist eine Liste mit Anordnungen zu Tempo 30 aus den Jahren 2019 und 2020
inklusive der betroffenen Buslinien enthalten, soweit diese ermittelt werden konnten.
2
Frage 2:
Für welche der Tempo 30 Anordnungen lagen korrespondierende Entscheidungen der jeweiligen
bezirklichen Bezirksverordnetenversammlungen vor?
Antwort zu 2:
Für keine der Anordnungen lagen korrespondierende Entscheidungen der jeweiligen
bezirklichen Bezirksverordnetenversammlungen vor, da die
Bezirksverordnetenversammlungen keine Entscheidungskompetenz zu Anordnungen im
Berliner #Hauptverkehrsstraßennetz besitzen.
Frage 3:
Wie beurteilt die BVG prinzipiell die Einführung von Tempo 30 im Vergleich zu bisher Tempo 50 auf
Hauptverkehrsstraßen?
Antwort zu 3:
Die BVG hat dazu folgende Antwort übermittelt:
„Aus Sicht der BVG sind derartige Maßnahmen durchaus sinnvoll. Der Öffentliche
Personennahverkehr (#ÖPNV) sollte hierbei jedoch nicht benachteiligt werden. Erforderlich
sind begleitende Maßnahmen, durch die die Nutzung des ÖPNV weiterhin attraktiv bleibt.
Ziel sollte es sein, den #Schadstoffausstoß durch die Verlagerung vom #MIV (Motorisierter
Individualverkehr) auf den ÖPNV zu reduzieren.“
Frage 4:
Wie hat sich die #Pünktlichkeit der betroffenen Buslinien bis Februar 2020 (vor Corona) entwickelt?
Antwort zu 4:
Die BVG hat dazu folgende Antwort übermittelt:
„Die Pünktlichkeit der betroffenen Linien hat sich auf Grund der Einrichtung von Tempo 30
nicht verschlechtert. Die Konsequenzen der #Geschwindigkeitsreduzierung wurden durch
die Zugabe von #Fahrzeit kompensiert.“
Berlin, den 27.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz