Straßenverkehr: Verbindungsstraße zur B2 im Pankower Ortsteil Karow III, aus Senat

Frage 1:
Wann genau wurde die #Erörterung im Jahr 2017 durchgeführt
Antwort zu 1:
Die Erörterung fand am 27.11.2017 und 28.11.2017 statt.
Frage 2:
Gibt es ein #Protokoll dieses Erörterungstermins? Wenn ja, bitte beilegen.
Antwort zu 2:
Ja es gibt ein #Wortprotokoll zum Erörterungstermin, welches im Auftrag des Senats erstellt wurde
(siehe Anlage).

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Bahnhöfe: Aktueller Stand (ehemaliger) Güterbahnhof und Regionalbahnhof Köpenick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des neuen Stadtquartiers (ehemaliger) Güterbahnhof Köpenick? Liegt
dieser im Zeitplan und wann ist mit der Umsetzung und der Fertigstellung zu rechnen – und wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 1:
Die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof
Köpenick erfolgt nach dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung über den städtebaulichen
Entwicklungsbereich im Mai 2020 in drei Realisierungsstufen. Die Maßnahmenplanung liegt
im Zeitplan. Zur Verwirklichung der in der Rechtsverordnung festgelegten Ziele und Zwecke
werden derzeit insbesondere Planungsleistungen durchgeführt. Hierzu zählen u.a. die
Aufstellung von Bebauungsplänen, Bodenordnungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie als
erste Realisierungsstufe die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für den geplanten
Hochbau. In der zweiten Realisierungsstufe sollen ab 2026 die Ostumfahrung
Bahnhofstraße sowie der Hauptanteil des Wohnungsbaus errichtet werden. Die
Durchführung der letzten Baumaßnahmen in der dritten Realisierungsstufe soll plangemäß
bis zum Jahr 2034 erfolgen.
2
Frage 2:
Welche verkehrlichen Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang bzw. im Umfeld in den kommenden Jahren
geplant?
a) Wie sieht der aktuelle Stand der „#Westumfahrung #Bahnhofstraße“ aus? Liegt die Planung im ursprünglichen Zeitplan und wann kann mit der Umsetzung und der Fertigstellung gerechnet werden – und wenn nein,
warum nicht?
b) Wie ist der aktuelle Stand bezgl. des Weiterbaus der #TVO (Tangentiale Verbindung Ost) von der Straße An
der Wuhlheide Richtung Märkische Allee? Liegt die Planung im ursprünglichen Zeitplan und wann kann mit
der Umsetzung und der Fertigstellung gerechnet werden – und wenn nein, warum nicht?
c) Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen, vor allem zur Entlastung der Bahnhofstraße geplant?
Antwort zu 2:
a) Zurzeit werden die Antragsunterlagen für die (neue) Planfeststellungsunterlage finalisiert.
Die Übergabe der überarbeiteten Unterlage an die Anhörungsbehörde wird noch in 2021
angestrebt. Mit der Umsetzung kann, nach Unanfechtbarkeit des Beschlusses, aufgrund der
Abhängigkeiten zur Maßnahme „#ABS Berlin – #Frankfurt/Oder – Grenze D/PL“ der Deutschen
Bahn AG erst ab 2025 gerechnet werden. Avisiert wird eine Fertigstellung in 2027.
b) Die Vor-und Entwurfsplanung der Strecke ist abgeschlossen. Die Knotenpunkte werden
gegenwärtig mit Hilfe von Simulationen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit untersucht. Die
Vorplanung der Straßenüberführungsbauwerke wurde im Januar 2021 zur Prüfung gemäß
den Ausführungsvorschriften zu § 24 LHO (Landeshaushaltsordnung) eingereicht. Die
Vorplanung der Eisenbahnüberführungsbauwerke sowie der Baulogistik ist in Arbeit. Für die
Einreichung dieser Unterlagen wird das zweite Quartal 2021 avisiert. Die Einreichung der
Antragsunterlagen für die #Planfeststellungsunterlage für das Bauvorhaben Tangentiale
Verbindung Ost (TVO) wird voraussichtlich in 2022 erfolgen. Belastbare Aussagen zur
Fertigstellung können erst nach Abschluss des planrechtlichen Verfahrens getroffen werden
(mögliche Klageverfahren).
c) Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Verkehr, Umwelt
und Klimaschutz bereiten im Rahmen der Ausgestaltung des Städtebaulichen
Entwicklungsgebietes „Güterbahnhof Köpenick“ aktuell auch den Neubau der
Ostumfahrung Köpenick vor.
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des geplanten #Regionalbahnhofes #Köpenick? Liegen die Planungen dazu
im Zeitplan und wann ist mit der Umsetzung und der Fertigstellung zu rechnen – und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Im Zusammenhang mit der Ausbaustrecke Berlin – Frankfurt/Oder – Grenze D/PL ist der
Neubau des Regionalbahnhofs Berlin-Köpenick geplant. Zurzeit läuft noch das
Planfeststellungsverfahren; der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss durch das
Eisenbahn-Bundesamt wird seitens der Deutschen Bahn AG bis März 2022 erwartet. Die
Ausschreibung für die Vergabe der Bauleistungen ist bereits in Vorbereitung.
Das Projekt liegt im Zeitplan. Nach jetzigem Stand soll die Gesamtmaßnahme zum Umbau
des S-Bahnhofs und Neubau des Regionalbahnhofs Köpenick im März 2023 mit der
Verschwenkung der S-Bahngleise beginnen. Die Fertigstellung des Vorhabens erfolgt nach
derzeitiger Planung im Juni 2027.
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Frage 4:
Ist durch die Ansiedlung u.a. von #Tesla ein Ausbau des #Güterverkehrs am S-Bahnhof Köpenick geplant? Wenn
ja, in welchem Umfang und welchem Zeitplan?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Im Bereich des heutigen Bahnhofes Berlin-Köpenick sind keine weiteren Ausbauten für den
Schienengüterverkehr geplant.“
Berlin, den 02.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrslösung Mahlsdorf, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand der #Vorplanung für die #Straßenbahnanlage, die im 1. Halbjahr 2020 fertiggestellt werden
sollte?
Antwort zu 1
Die Vorplanung wird derzeit abgeschlossen. Vornehmlich durch die Corona-Pandemie bedingt sind sowohl bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als auch
den von ihr beauftragten Dienstleistern Verzögerungen eingetreten.
Frage 2:
Aus welchen Gründen soll die gemäß Schriftlicher Anfrage Drs. 18/22579 beauftragte #Verkehrsuntersuchung
nicht veröffentlicht werden?
Antwort zu 2:
Die Veröffentlichung der gegenwärtig noch in Bearbeitung befindlichen Verkehrlichen Untersuchung erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Sie ist regulärer Teil der
#Planfeststellungsunterlage.
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Frage 3:
Seit wann liegen die Ergebnisse vor und zu welchen Ergebnissen kommt die Verkehrsuntersuchung?
Frage 4:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für das Musikerviertel getroffen?
Frage 5:
Welche Aussagen werden zur künftigen und aus der Senatsmaßnahme resultierenden Verkehrsbelastung
für den Wilhelmsmühlenweg getroffen?
Antwort zu 3 – 5:
Der Variantenvergleich zur Identifikation der Vorzugsvariante im Rahmen der Vorplanung
ist noch nicht abgeschlossen. Dieser ist erforderlich für die Verkehrsuntersuchung. Aus
diesem Grund können noch keine Aussagen zu der resultierenden Verkehrsbelastung in
den genannten Straßen getroffen werden.
Frage 6:
Welches Ergebnis brachte die Prüfung zur Notwendigkeit einer UVP für die Straßenbahnmaßnahme?
Antwort zu 6:
Die Prüfung zur Notwendigkeit einer #Umweltverträglichkeitsprüfung (#UVP) für die #Straßenbahnmaßnahme steht nun mit Bearbeitung der #Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) an.
Frage 7:
Welche Ergebnisse brachte die im Rahmen der Anfrage Drs. 18/22579 in Antwort 9 gelistete Prüfung der
#Geschwindigkeitsreduzierung und die Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehren?
Antwort zu 7:
In Abstimmung mit der #Verkehrsbehörde (Abt VI Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, ehem. #Verkehrslenkung Berlin – VLB) ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Straße An der Schule nördlich der B1/5 vor dem Schulstandort bis zur
Anbindung an die Hönower Straße auf 30 km/h vorgesehen.
Zur Abschätzung der zukünftigen Verkehrsverteilung und somit zur Planung von entsprechenden Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung muss zunächst die verkehrliche Untersuchung vorliegen. Diese ist derzeit noch in Bearbeitung.
Frage 8:
Welche konkreten Abstimmungen wurden seit Februar 2020 zu den Auswirkungen der Gesamtmaßnahme
auf die umliegenden Wohngebietsstraßen mit dem Bezirksamt mit welchem Ergebnis geführt?
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Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bzw. deren Fachämter (Stadtplanungsamt sowie das
Straßen- und Grünflächenamt) ist ständiger Teilnehmer der Projektbesprechungen und somit dauerhaft in das Projekt involviert. Seit Februar 2020 fanden zehn dieser Besprechungen statt. Die Ergebnisse werden mit der #Planfeststellungsunterlage veröffentlicht.
Frage 9:
Welche Mittel werden durch den Senat für Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Wohngebietsstraßen
zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 9:
Die Auswirkungen des Projektes werden aktuell ermittelt – Aussagen zu durch den Vorhabenträger zu leistende Schutzmaßnahmen können erst daran anschließend getroffen werden.
Frage 10:
Inwiefern wurde der Beirat zur Verkehrslösung über den Fortgang der Maßnahme durch den Senat informiert?
Antwort zu 10:
Die gegenwärtig verfolgte Planung baut auf den in der zuletzt in der Öffentlichkeitsveranstaltung am 21.08.2019 dargestellten und diskutierten Grundlagen auf. Eine weitere Befassung durch die Träger öffentlicher Belange und privater Betroffener erfolgt im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens.
Der Planungsbeirat wurde letztmalig am 15.08.2019 zum Variantenvergleich des Straßenbahnvorhabens informiert.
Frage 11:
Wann und in welcher Form ist die Information der #Öffentlichkeit über den Fortgang der Maßnahme geplant?
Frage 12:
Wann soll das Planfeststellungsverfahren beginnen?
Antwort zu 11 und 12:
Straßenvorhaben „Straße an der Schule“
Die nächste Information der Öffentlichkeit für den Teil Straße An der Schule erfolgt über
die Auslegung der Unterlagen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.
Es ist beabsichtigt, den Antrag auf Planfeststellung für den Bau der Straße An der Schule
im III. Quartal 2021 einzureichen.
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Straßenbahnvorhaben Hönower Straße / Hultschiner Damm
Für das Straßenbahnvorhaben ist es das Ziel, die Planfeststellungsunterlagen im 1. Halbjahr 2022 einzureichen. Vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist noch eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant.
Frage 13:
Wie bewertet der Senat die angestrebte Sanierung der Dahlwitzer Straße und wie sichert er die dafür notwendige Finanzierung?
Antwort zu 13:
Die Dahlwitzer Straße liegt als örtliche Straßenverbindung der Klasse III gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr in der Baulast und Zuständigkeit des Bezirks Marzahn-Hellersdorf.
Der Senat ist für die Sicherung der Finanzierung zuständig, sofern die Investitionsmaßnahme ein Volumen von 5,5 Mio. € überschreitet und durch den Bezirk angemeldet wird.
Dem Senat ist bislang keine geplante Sanierung der Dahlwitzer Straße bekannt.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat Planungen für eine niveaufreie Umgestaltung der des Bahnübergangs auf dem
Neuen Hönower Weg?
Frage 15:
Welche konkreten Schritte hat der Senat unternommen, um dieses Vorhaben zu unterstützen?
Antwort zu 14 und 15:
Der Senat begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die der Störungsfreiheit des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) dienen. Der Bahnübergang am Neuen Hönower Weg
(Höhe S-Bhf. Birkenstein) befindet sich in der Gemeinde Hoppegarten im Land Brandenburg. Die Maßnahme liegt daher nicht im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Senats.
Frage 16:
In welchem Zusammenhang zur Planung der Verkehrsmaßnahme steht die Errichtung eines Retentionsbodenfilters (B-Plan XXIII 9a)?
Antwort zu 16:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass als Voraussetzung für die Straßenbaumaßnahme
„Bau bzw. Ausbau einer übergeordneten Straßenverbindung Hultschiner Damm, Straße
An der Schule, zwischen dem S-Bahnhof Mahlsdorf und dem Hultschiner Damm bis zur
Rahnsdorfer Straße“ von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung der Bau eines Retentionsbodenfilters (RBF) gefordert wurde, über den zukünftig das anfallende Regenwasser
des Regenwassereinzugsgebiets Elsenteich / Elsensee entwässert wird. Die Elsenstraße
begrenzt das Einzugsgebiet im Süden, die Grenze zum Ortsteil Hellersdorf im Norden. Die
größte Ausdehnung in Ost-West-Richtung hat das Gebiet mit knapp 1,6 km im Bereich der
Bundesstraße B1/B5. Die Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung ist etwa doppelt so groß.
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Frage 17:
Wie ist der Stand für die Planung des Filters und wann soll dieser realisiert werden?
Antwort zu 17:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass sich die oben genannte Baumaßnahme RBF Hultschiner Damm zurzeit in der Entwurfsplanung befindet. Die geplante Bauzeit ist nach dem
derzeitigen Stand der Planung von Oktober 2022 bis November 2023 vorgesehen.
Voraussetzung für die Fertigstellung der Planung ist, dass die großtechnischen Versuche
für ein geeignetes Filtermaterial bis zum III. Quartal 2021 abgeschlossen sind. Die Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial wurde durch die
Wasserbetriebe beauftragt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im III. Quartal 2021
vorliegen.
Frage 18:
Welche Mittel stehen dafür aktuell zur Verfügung?
Antwort zu 18:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass der Retentionsbodenfilter einschließlich der Studie
mit den großtechnischen Versuchen für ein geeignetes Filtermaterial aus Mitteln des Landes Berlin finanziert wird.
Frage 19:
Welche Auswirkungen hat dies auf die Fertigstellung der Wegeführung der öffentlichen Grünanlage zwischen Pilgramer Straße und Hultschiner Damm?
Antwort zu 19:
Die BWB haben hierzu mitgeteilt, dass es sich bei dem Retentionsbodenfilter um eine
technische Anlage handelt, welche eingezäunt werden muss. Planungen mit Wegeführungen seitens des Straßen- und Grünflächenamtes Marzahn-Hellersdorf sind den BWB noch
nicht bekannt. Sobald Pläne diesbezüglich vorliegen, werden die Berliner Wasserbetriebe
im Einvernehmen mit dem Bezirksamt diese auch bei ihrer Planung berücksichtigen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz