Die #S95 ist eines der ambitioniertesten #Verkehrsprojekte im Berliner #Osten. In ein paar Jahren soll sie nach Plänen des Senats #Birkenwerder mit dem #Flughafen BER verbinden. Auf der Strecke würden auch mehrere neue Bahnhöfe gebaut werden, unter anderem an der #Dörpfeldstraße, in #Biesdorf-Süd und in der #Wuhlheide. Dort soll wiederum ein Umstieg in andere Verkehrsmittel, etwa die #Straßenbahn, die #U5 und die #S3, möglich sein.
In der Beantwortung Drucksache 21/4236 auf die Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion Drucksache 21/3986 zur Frage, wann die Autobahn GmbH die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum 17. #Bauabschnitt der #A100 veröffentlichen wird, heißt es, dass die Autobahn GmbH des Bundes auf Basis der Ergebnisse laufender Untersuchungen die technische #Vorzugslösung im Sommer 2026 mit dem Bundesverkehrsministerium (BMV) abgestimmt werden soll. Am 10.07.2026 wurde auf Anfrage der Berliner Zeitungbekannt, dass die weiteren Planungen für die Vorzugsvariante des 17. Bauabschnitts der A100 sich verzögern und nun im Herbst dieses Jahres vorliegen sollen.
Für eine Nahverkehrstangente Süd (NVT Süd) im Abschnitt #Springpfuhl bis zum #Grünauer Kreuz wurde im Februar 2024 ein #Systementscheid (siehe auch Nahverkehrstangente auf dem östlichen Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR) – Berlin.de) für eine Ausführung und die Fortführung der Planung als S-Bahn getroffen. Im Rahmen der #Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) wurde für die NVT Süd ein neues #S-Bahnangebot zwischen den Bahnhöfen #Birkenwerder und Flughafen #BER (Arbeitstitel „ S-Bahnlinie 95“ (#S95)) angenommen.
„ Die ursprüngliche Kostenschätzung setzt sich aus den #Vorsorgemaßnahmen im Bereich Berliner Hauptbahnhof (ca. 6 Mio. EUR; Vertrag aus 1997), den Vorsorgemaßnahmen im Bereich #Nordringanbindung, den #Planungsleistungen (ca. 65 Mio. EUR; Vertrag aus 2005), den Vorsorgemaßnahmen im Bereich #Invalidenstraße (ca. 5 Mio. EUR; Vertrag aus 2009) und der eigentlichen #Baumaßnahme der S21 Berlin (ca. 226 Mio. EUR; Vertrag aus 2009) zusammen. Die ursprünglich geplanten Kosten betrugen somit ca. 302 Mio. EUR.“
Welche #Streckenvarianten wurden in der #Grundlagenuntersuchung zur #Verlängerung der #U7 von Rathaus #Spandau nach #Heerstraße Nord untersucht (bitte tabellarisch auflisten: Variante, Streckenlänge, Streckenverlauf, vorgesehene Stationen, Zahl direkt angebundener Menschen, Nutzenbewertung, Kostenschätzung in Euro, Zahlenwerte der jeweils ermittelten Nutzen-Kosten-Verhältnisse, ermittelte Vorzugsvariante)?
Frage 2:
Welchen Wert hat das #Nutzen-Kosten-Verhältnis der in der Grundlagenuntersuchung ausgewählten #Vorzugsvariante ergeben?
Für die vom Senat angekündigte #Verlängerung der #U8 ins #Märkische Viertel wurde in den letzten Monaten die #Grundlagenermittlung durchgeführt. Laut Aussagen von Staatssekretär Herz im Hauptausschuss vom 18.02.2026 läuft derzeit noch eine #Plausibilitätsprüfung. Zudem sei auf die Durchführung eines Verkehrsmittelvergleichs verzichtet worden. Gleichzeitig führt die Rote Nummer 1419 C vom 09. Juli 2019 (https://www.parlament- berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-1419.C-v.pdf) aus, dass ein #Verkehrsmittelvergleich Bestandteil einer #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist, um den Anforderungen von §7 der LHO Berlin und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften gerecht zu werden. Da heißt es auf Seite 2: „Der Verkehrsmittelvergleich dient dazu, die Vor- und Nachteile des Einsatzes der verschiedenen in Berlin etablierten Verkehrsmittel im Untersuchungskorridor abzuwägen. Die Bewertung findet für vier Zielgruppen statt, die jeweils gleich gewichtet sind: Fahrgäste, Betriebsebene, Kommune, Allgemeinheit. Dabei werden unter anderem die Attraktivität des Angebots, die Betriebswirtschaftlichkeit, die Investitionssumme, stadtplanerische Aspekte, der Flächenbedarf und die Aspekte Sicherheit und Umwelt bewertet. Es finden bereits detaillierte Betrachtungen statt, die qualitativ in die Bewertung einfließen. Insofern handelt es sich beim Verkehrsmittelvergleich um eine erste Stufe der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Die DB teilt als Vorbemerkung zur Einordnung Folgendes mit:
„ Der 2. #Bauabschnitt der #S21#Berlin erstreckt sich vom #Hauptbahnhof bis zum #Potsdamer Platz und verläuft durch das #Regierungsviertel. Verkehrliches Ziel des 2. Bauabschnitts ist es, die S21 Berlin vom 1. Bauabschnitt (#Nordringanbindung) in südliche Richtung bis zum Potsdamer Platz mittels einer neuen, zweigleisigen Strecke zu verlängern. Es ist vorgesehen, die #Neubaustrecke vollständig in einem #Tunnel zu errichten. Die Inbetriebnahme des 2. Bauabschnitts ist für voraussichtlich Mitte/ Ende der 2030er Jahre vorgesehen.
Das #Planfeststellungsverfahren für den 2. Bauabschnitt wurde seitens der Deutschen Bahn am 9. Januar 2024 mit der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen beim Eisenbahn- Bundesamt gestartet. Zuvor hatte sich am 19. Dezember 2023 der Berliner Senat für die #Trassenvariante 12h des 2. Bauabschnitts ausgesprochen.
Die #Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz ist das am weitesten vorangeschrittene U-Bahnausbauprojekt des Landes Berlin und wird politisch breit getragen. Nun wurde jedoch von der #Bürgerinitiative „ Rettet den Mexikoplatz“ ein Gutachten vorgelegt, das Zweifel an der Berechnung der Kosten aufwirft und das positive #Nutzen-Kosten-Verhältnis anzweifelt, das Voraussetzung für eine #Bundesförderung gemäß #GVFG ist.
Von der #Anhörungsbehörde (#AHB) wurden die Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange (#TÖB) und Verbände (60) sowie die Einwendungen der sonstigen Betroffenen (695 Einwendungen von 2.144Einwendenden) Ende September 2024 an den #Vorhabenträger übergeben. Diese werden gegenwärtig durch den Vorhabenträger bearbeitet / bewertet.