Welche Maßnahmen des Stadtentwicklungsplans #Mobilität und #Verkehr 2030 (#StEP MoVe) wurden in #Kreuzberg bereits umgesetzt? (Bitte um tabellarische Auflistung mit Angaben zu den einzelnen Maßnahmen und den entsprechenden Zeitplänen)
Frage 1:
Welche Maßnahmen sollen in den kommenden vier Jahren umgesetzt werden? Frage 2:
Welche Schwerpunkte werden bei den Maßnahmen gesetzt? Frage 3:
Welche bezirksbezogenen Konkretisierungen zum StEP MoVe wurden vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für Kreuzberg erarbeitet?
Frage 1: Wie viele Sekunden #Grünphase gelten allgemein als ausreichend, um eine Straße zu überqueren? Antwort zu 1: In den bundesweit einheitlichen Richtlinien für #Lichtsignalanlagen (#RiLSA) wird eine #Mindestgrünphasenlänge von 5 Sekunden für den #Fußverkehr empfohlen. An jede Grünphase schließt sich eine #Räumzeit an, die gewährleistet, dass auch eine Person, die erst in der letzten #Grünsekunde die Fahrbahn betritt, diese noch gefahrlos überqueren kann, bevor der #Fahrzeugverkehr Grün erhält. Insofern ist stets sichergestellt, dass die Straße sicher überquert werden kann. Zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls für die zu Fuß Gehenden wird nach den aktuellen Planungsvorgaben des Landes Berlin die Grünzeit einer einzelnen Furt so bemessen, dass 2/3 der #Furtlänge zurückgelegt werden können. Bei aufeinanderfolgenden baulich getrennten Furten soll die in #Laufrichtung zweite Furt bis zur Hälfte bei Grün erreicht werden.
Frage 1: Wer hat wann die Errichtung eines #Bussonderfahrstreifens auf dem #Brunsbütteler Damm zwischen Harburger Weg und Magistratsweg angeordnet? Antwort zu 1: Die Maßnahme befindet sich noch in Prüfung und wurde daher noch nicht angeordnet. Frage 2: Handelt es sich bei dieser Planung um eine durchgängige oder auf bestimmte Uhrzeiten und Wochentage begrenzte #Busspur?
Auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel startet 2022 das Projekt KIS’M zur Erprobung von automatisierter und vernetzter Mobilität.
Während der Arbeiten zum Umbau des ehemaligen Flughafens #Tegel hin zum #Innovationscampus „#Urban Tech Republic“ (#UTR) ergibt sich künftig auf dem Gelände des Flughafens die einzigartige Chance, neue #Mobilität in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz (KI) unter realen Bedingungen zu testen. In dem Projekt KIS’M wird ein KI-basiertes System für eine vernetzte #Mobilität erprobt, das die Herausforderungen des autonomen, fahrerlosen und bedarfsgerechten Betriebs in dynamisch wachsenden Bediengebieten bewältigen soll. Besonders wichtig ist dabei die nutzerzentrierte Umsetzung und eine gesellschaftlich akzeptierte Ziel-vorstellung der Mobilität von morgen.
Frage 1: Wie viele Systeme #intelligenter#Verkehrslenkung gibt es in Berlin und wo (z.B. digitales #Parkplatzmanagement, #Richtgeschwindigkeit für #grüne Welle, etc.)? Frage 3: Welche Gebiete/Strecken wurden bisher identifiziert, um dort mit Hilfe intelligenter Verkehrslenkung den #Verkehrsfluss erheblich zu verbessern oder die #Verkehrsbelastung zu verringern? Frage 4: An welchen dieser Orte ist bereits eine Umsetzung von Maßnahmen vorgesehen und gibt es hierfür bereits Zeitpläne?
Direkte Steuerung, weniger Schnittstellen, schnellere Umsetzung: Rekommunalisierung von Bau und Betrieb der Lichtsignalanlagen soll Berlins Mobilitätswende beschleunigen
Das Land Berlin übernimmt ab dem Jahr 2023 – nach mehr als anderthalb Jahrzehnten – wieder das #Management seiner mehr als 2.100 #Lichtsignalanlagen im gesamten Stadtgebiet. Den Kauf- und Übertragungsvertrag des entsprechenden Geschäftsbereichs mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 haben die #Alliander AG und die landeseigene #Grün Berlin GmbH an diesem Donnerstag unterschrieben. Damit #rekommunalisiert das Land Berlin einen wichtigen Teil seines Verkehrsmanagements: Planung, Bau, Modernisierung, Betrieb und Wartung der #Ampelanlagen in Berlin soll künftig die neu zu gründende Grün-Berlin-Tochter GB #infraSignal GmbH übernehmen.
Wie viele #Verkehrsampeln gibt es in Berlin aktuell und wie hat sich diese Zahl seit 2001 entwickelt (bitte geordnet nach Bezirken)?
Frage 2:
Wie viele dieser Ampeln sind inzwischen auf LED-Technik umgerüstet worden?
Antwort zu 1 und 2:
Aktuell sind in Berlin 2.132 #Lichtsignalanlagen (#LSA) in Betrieb. Zur Entwicklung der Zahlen siehe beigefügte Tabelle, welche sich größtenteils bereits aus der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage S18/20415 ergaben. Für die historische Entwicklung der LSA-Anzahl aufgeteilt nach Bezirken liegt keine auswertbare Datenbasis vor.
Jahr
AnzahlLSA
2001-2003
keine Angaben möglich
2004
1.951
2005
1.939
2006
1.972
2007
1.996
2008
2.013
2009
2.050
2010
2.072
2011
2.084
2012
2.091
2013
2.086
2014
2.093
2015
2.091
2016
2.101
2017
2.100
2018
2.111
2019
2.120
2020
2.131
Die Anzahl LSA für 2020 teilt sich wie folgt auf die Bezirke auf:
Bezirk
Glühlampe
LED
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
76
200
276
Friedrichshain-Kreuzberg
67
94
161
Lichtenberg
47
66
113
Marzahn-Hellersdorf
64
42
106
Mitte
88
213
301
Neukölln
58
77
135
Pankow
92
61
153
Reinickendorf
9
127
136
Spandau
33
124
157
Steglitz-Zehlendorf
39
184
223
Tempelhof-Schöneberg
41
199
240
Treptow-Köpenick
44
86
130
Summen
658
1.472
2.131
Frage 3:
Wie viele #Straßenlaternen gibt es in Berlin (bitte geordnet nach Bezirken)? Mit welcher Energieversorgung bzw. mit welchen Leuchtmitteln (konventionell/LED) sind diese ausgestattet?
Antwort zu 3:
Die Anzahl elektrisch betriebener #Leuchten (getrennt nach konventionellen Leuchtmitteln und LED) und gasbetriebener Leuchten ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen.
Bezirk
Elektro
ElektroLED
Gas
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
12.777
5.149
4.311
22.237
Friedrichshain-Kreuzberg
6.942
2.239
1.666
10.847
Lichtenberg
11.735
1.928
0
13.663
Marzahn-Hellersdorf
14.663
3.686
661
19.010
Mitte
15.299
5.687
1.307
22.293
Neukölln
8.330
4.398
1.561
14.289
Pankow
18.434
3.994
0
22.428
Reinickendorf
10.760
3.200
4.003
17.963
Spandau
10.761
5.230
551
16.542
Steglitz-Zehlendorf
14.544
2.445
6.504
23.493
Tempelhof-Schöneberg
9.947
3.510
3.852
17.309
Treptow-Köpenick
16.618
5.040
450
22.108
Summen
150.810
46.506
24.866
222.182
Frage 4:
Wie lang ist das Straßen- und das #Gehwegnetz in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils?
Antwort zu 4:
Das #Straßennetz in der Baulast Berlins umfasst insgesamt 5.386,84 km. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die einzelnen Bezirke:
Bezirk
Straßen in der BaulastBerlins[km]
Mitte
341,69
Charlottenburg-Wilmersdorf
407,91
Friedrichshain-Kreuzberg
178,43
Reinickendorf
473,23
Spandau
442,60
Steglitz-Zehlendorf
626,90
Tempelhof-Schöneberg
400,15
Neukölln
343,86
Treptow-Köpenick
685,44
Marzahn-Hellersdorf
542,00
Lichtenberg
344,75
Pankow
599,88
Summe
5.386,84
Zu den Straßen in der Baulast Berlins gehören nach § 2 BerlStrG (Berliner Straßengesetz) auch die beidseitigen Gehwege.
Frage 1: Sind die Beobachtungen des Fragestellers zutreffend, dass der bereits mehrfach – zuletzt im Rahmen der Anfrage Nr. 18/26044 vom 07.01.2021 thematisierte – #Abbiegepfeil für #Rechtsabbieger auf die #Minna-Todenhagen-Brücke seit einigen Tagen nun erfreulicherweise realisiert ist und wenn ja, seit wann ist dieser in Betrieb und handelt es sich nun um die dauerhafte #Freischaltung desselben? Antwort zu 1: Ja. Die #verkehrsabhängige Steuerung an der #lichtsignalgesteuerten Einmündung #Rummelsburger Landstraße / Minna-Todenhagen-Straße wurde am 23.02.2021 dauerhaft in Betrieb genommen. Frage 2: Weshalb musste erst, wie in der letzten Anfrage mitgeteilt, eine langwierige Klärung der Finanzierung erfolgen, wo doch dafür Mittel im Haushalt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Verfügung stehen sollten? Antwort zu 2: Die Finanzierung der in Rede stehenden #Lichtsignalanlagen-Maßnahme erfolgte seitens des Bezirks aus Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die entsprechende Beauftragung der Signalbaufirma erfolgte abweichend vom Regelprozess, sodass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Generalübernehmer für die Lichtsignalanlagen-Infrastruktur nur indirekte Projektsteuerungsaufgaben hatten. Um das vorliegende Problem der fehlenden Zusatz-Beauftragung und Umsetzung der verkehrsabhängigen Steuerung als Teil des Gesamtvorhabens zu lösen, hat sich letztlich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr 2 und Klimaschutz ausnahmsweise bereit erklärt, die noch fehlenden Finanzmittel einzubringen. Frage 3: Aus welchem Kapitel/Titel wurde die Maßnahme bezahlt und welche Gesamtkosten sind seitens der Signalbaufirma Swarco Traffic Systems GmbH entstanden? Antwort zu 3: Der Bau der Lichtsignalanlage Rummelsburger Str. / Minna-Todenhagen-Str. (SOV) wurde durch das Bezirksamt beauftragt und gemäß der Darstellung in der Antwort zu Frage 2 finanziert. Die Kosten beliefen sich auf rd. 200.000 EUR brutto, die zusätzlichen Kosten für die Umsetzung der verkehrsabhängigen Steuerung auf rd. 4.400 EUR brutto. Frage 4: Da seitens des Senats bei diesem banalen Vorgang von einer „Vielzahl der Beteiligten“ berichtet wurde, welche Verfahrensschritte waren im konkreten Fall im Einzelnen und durch wen notwendig, ehe der Abbiegepfeil installiert werden konnte? (Bitte um Auflistung der Beteiligten, der einzelnen Schritte und der jeweiligen Daten) Antwort zu 4: Die mit der Frage verbundene Einschätzung, dass es sich hier um einen „banalen Vorgang“ handelt, wird vom Senat nicht geteilt. Die Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Steuerung war nur ein Teil des Projekts; allein deren #Steuerungsablauf bedarf einer komplexen #10-phasigen Logik, die entwickelt, geprüft, getestet sowie programmiert werden musste. Der sogenannte Abbiegepfeil war bereits mit dem Neubau der Lichtsignalanlage installiert worden, wurde jedoch erst ansteuerbar durch die kürzlich in Betrieb gegangene verkehrsabhängige Steuerung. Bezogen auf den konkreten Fall ist aufgrund der Komplexität der Abläufe eine Auflistung der einzelnen Schritte und Beteiligten nicht möglich gewesen. Frage 5: Sieht die Senatsverwaltung hier künftig Optimierungsmöglichkeiten, etwa durch die Zusammenfassung von Verfahrensschritten, um zu einer Beschleunigung der Abläufe zu kommen? Antwort zu 5: Der Verfahrensablauf stellt sich – wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben – als Besonderheit dar, so dass daraus keine grundsätzlichen Schlussfolgerungen zum Prozessablauf beim Bau von Lichtsignalanlagen möglich sind. Gleichwohl zeigt der vorliegende Sachverhalt, dass bei einer Inanspruchnahme von Sonderfinanzierungen künftig nach Möglichkeiten für eine andere Ablauforganisation gesucht werden sollte. 3 Frage 6: Wie erklärt sich die „eingeschränkte Projektbearbeitung unter Pandemiebedingungen“ bei SenUVK? Gibt es keine Möglichkeiten des Homeoffice mit entsprechender technischer Ausstattung und wenn ja, warum nicht? Antwort zu 6: Selbstverständlich wurden die Arbeitsabläufe der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie des nachgelagerten Generalübernehmers für die Lichtsignalanlagen-Infrastruktur pandemiebedingt angepasst. Mobiles Arbeiten sowie die Umstellung auf einen digitalen Austausch wesentlicher Projektunterlagen sind Teil der ergriffenen Maßnahmen. Gleichwohl beziehen sich die pandemiebedingten Einschränkungen auf alle Beteiligten, wie z.B. den Bezirk, Planende und die Signalbaufirma. In der Praxis erleichtern bei konfliktbehafteten Sachverhalten Präsenztermine eine Lösungsfindung. Berlin, den 22.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Nach jahrelanger Bauzeit sind die grundlegend umgebauten Richtungshaltestellen der #M17, #27 und #37 am #S-Bahnhof #Karlshorst unmittelbar neben dem #S-Bahn-Eingang in Betrieb. Die #Straßenbahn muss in beiden
Richtungen von ihrem eigenen #Bahnkörper in Mittellage die innenliegende #Kfz-Spur kreuzen, sich in die
außenliegende Kfz-Spur einordnen, dort warten, bis die vor ihr stehenden Kfz den #Haltestellenbereich
räumen und nach dem Halt nochmals die innenliegende Kfz-Spur kreuzen, um wieder die Mittellage zu
erreichen. Wie bewertet der Senat diese Planung?
Frage 2:
Warum hat der Senat für die Straßenbahn im Haltestellenbereich keinen eigenen Bahnkörper geplant,
obwohl vorauszusehen war, dass die Kreuzungen und gemeinsame Nutzung der Fahrspuren unweigerlich
zu Behinderungen der Straßenbahn führen wird?
Antwort zu 1 und 2:
Im Vorfeld des Planfeststellungverfahrens für die umgesetzte Lösung wurden
verschiedene Umgestaltungsmöglichkeiten geprüft und abgewogen. Im Rahmen dieses
Planungsprozesses wurde die nun gebaute Vorzugsvariante entwickelt, die in der
gesamthaften Betrachtung am vorteilhaftesten abschnitt. Insbesondere auch auf Grund
der kurzen, sicheren, barrierefreien und damit attraktiven Umsteigewege zwischen
Straßenbahn und S-Bahn weist diese Lösung Vorteile gegenüber anderen Varianten auf.
Frage 3:
Warum hat der Senat die #LSA nicht so geplant, dass bei Annäherung einer Straßenbahn der Kfz-Verkehr
rechtzeitig gestoppt wird, die Kfz den Haltestellenbereich rechtzeitig räumen und die Straßenbahn ohne
Wartezeit in den Haltestellenbereich einfahren und wieder ausfahren kann?
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat die hier herbeigeführten Behinderungen, Wartezeiten und
Beförderungszeitverlängerungen der Straßenbahn und damit den Verstoß gegen das Mobilitätsgesetz und
2
insbesondere gegen dessen § 26 Abs. 5, der den Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs vor dem
motorisierten individuellen Straßenverkehr, die Berücksichtigung des #ÖPNV bei der Straßenraumaufteilung
und die Schaltung von Lichtsignalanlagen zur Sicherung der #Fahrplantreue des ÖPNV vorschreibt?
Frage 5:
Mit welchen temporären und schließlich Abhilfe schaffenden Maßnahmen beabsichtigt der Senat bis wann,
den Vorrang der Straßenbahn herzustellen und die Straßenbahngleise bei Annäherung der Straßenbahn
von Kfz freizuhalten, zum Beispiel durch Abmarkierung der Straßenbahnspur für den Kfz-Verkehr und
Reduzierung auf eine Kfz-Spur je Richtung im Haltestellenbereich?
Frage 6:
Wie und bis wann will der Senat die Haltestellen sowie die Ein- und Ausfahrbereiche so umbauen, dass
dauerhaft der jederzeitige absolute Vorrang der Straßenbahn mit null Wartezeit gewährleistet ist?
Frage 7:
Wie wird der Senat künftig verhindern, dass derart untaugliche LSA-Steuerungen an anderen Stellen
programmiert werden?
Antwort zu 3 – 7:
Leider kam es bei der Bearbeitung durch das von der BVG beauftragte Ingenieurbüro in allen
Planungsschritten zu erheblichen Verzögerungen. Zur Inbetriebnahme der neuen Verkehrsanlagen am
13.12.2020 konnten daher nur #Ersatzprogramme für die #Lichtsignalanlagen (LSA) mit festen Schaltfolgen
ohne -Beeinflussung durch den öffentlichen Verkehr (ÖV) in Betrieb genommen werden. Die endgültigen
verkehrsabhängigen Steuerungen werden die Abhängigkeiten zu aktuellen Straßenbahnannäherungen und
entsprechenden Stauraumräumungen im Sinne einer ÖPNV-Beschleunigung gemäß Mobilitätsgesetz
beinhalten, wodurch sich die Abläufe optimieren und betriebliche Verlustzeiten minimieren werden.
Die Projektierungen der verkehrsabhängigen Vorrang-Steuerungen befinden sich weiterhin in Bearbeitung
des beauftragten Büros und können nach Einschätzung des Senats schrittweise ab Frühjahr 2021 in Betrieb
genommen werden. Ein Umbau der planfestgestellten Infrastruktur ist nicht vorgesehen.
Berlin, den 19.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz