allg.: Zum Zusammenhang von Verkehrsplanung und neuen Stadtquartieren aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung stehen für die neuen #Stadtquartiere an?
Frage 2:
Wie ist deren Planungsstand (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich muss für jeden Wohnungsbaustandort, spätestens im
Bebauungsplanverfahren, nachgewiesen werden, dass die verkehrliche Erschließung
gewährleistet ist. Dies wird anhand von verkehrlichen Untersuchungen geprüft und
nachgewiesen, die durch den Vorhabenträger für das #Bebauungsplanverfahren beauftragt
werden müssen.
Nicht bei allen neuen Stadtquartieren sind verkehrliche Vorhaben von überörtlicher
Bedeutung erforderlich. Nachfolgend wird nur auf die „betroffene“ Vorhaben eingegangen.


#Blankenburger Süden
Auf Grund der bisherigen #Bestandsverdichtung und weiterer realisierungsfähiger
Baupotenziale ist die Verbesserung und Erweiterung der vorhandenen
Verkehrserschließung dringend erforderlich und Voraussetzung für die planerische
Entwicklung des Stadtquartiers. Hierzu gehören die Umsetzung der bekannten
Verkehrslösung Heinersdorf und die Entwicklung und Umsetzung der sog.
„Verkehrserschließung Blankenburg“. Für letztere wird aktuell eine Verkehrs- und
Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt, die zum Ziel hat, die notwendige verkehrliche
Infrastruktur für den Raum zwischen B 2 und A 114 sowie für das neue Stadtquartier als
2
integrierte Lösung zu ermöglichen. Für die Entwicklung eines Stadtquartiers ist zudem die
#Verlängerung der #Straßenbahnlinie #M2 bis zum #S-Bahnhof #Blankenburg notwendig
inklusive der Verbesserung der Umsteigequalität des S-Bahnhofs Blankenburg. Die
Wirtschaftlichkeit für die zu bevorzugende Trasse ist bestätigt. Für die notwendigen
Betriebshofkapazitäten der Straßenbahn werden Standorte im Bereich des neuen
Stadtquartiers genauer untersucht.
Mit der Deutschen Bahn laufen Gespräche zur Modernisierung, Ertüchtigung und
baulichen Integration des S-Bahnhofs Blankenburg in die zukünftige
„Verkehrserschließung Blankenburg“ (Kooperationsprojekt der Senatsverwaltungen für
Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der
Deutschen Bahn AG (DB AG)).

#Buch
Die nördlichen Gebiete des Wohnungsbaustandortes Buch sind nicht durch den
Schienenverkehr erschlossen und liegen mit ca. 1 km Luftlinienentfernung im weiteren
Einzugsbereich des S-Bahnhofs Berlin-Buch. Für den Wohnungsbaustandort ist die
Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Erweiterung des
#Linienbusverkehrs erforderlich. Die Erschließung des Wohnbaustandortes für Kfz muss
über die Hobrechtsfelder Chaussee erfolgen, da die Straße Am Sandhaus nicht
leistungsfähig an die Wiltbergstraße angeschlossen werden kann. Dafür ist die
Erweiterung der Hobrechtsfelder Chaussee und Wiltbergstraße westlich der Straße Am
Sandhaus mit Gehwegen, Bushaltestellen und Radwegen durch den Bezirk Pankow
notwendig.
Insbesondere für die Entwicklung auf der Ostseite der Bahn ist die Planung der
verlängerten Max-Burghardt-Straße eine Option zur Entlastung der Wiltbergstraße und
Erschließung des neuen Wohnungsbaus ebendort.

#Buckower Felder
Das Plangebiet wird über die Gerlinger Straße und den Buckower Damm erschlossen. In
beiden Straßen verkehren #Buslinien der BVG. Durch die zukünftigen Bewohnerinnen und
Bewohner entsteht eine zusätzliche Nachfrage für den öffentlichen Personennahverkehr,
die eine Verdichtung und Verlängerung von Buslinien erfordert. Durch die Sicherung einer
Buswendeschleife im Bebauungsplan werden hierfür die erforderlichen Voraussetzungen
geschaffen. Die nächstgelegene U-Bahn-Station (#U7) ist in etwa zehn Minuten mit dem
Bus und #Fahrrad erreichbar. Südlich an das Plangebiet grenzt der Berliner Mauerweg an.
Das neue Quartier soll im Inneren autoarm sein, wofür zwei Quartiersgaragen am
Quartiersrand vorgesehen sind. Zudem wird die absolut zulässige Anzahl der Stellplätze
im Gebiet begrenzt.
Am Buckower Damm soll – unabhängig von der Entwicklung des Stadtquartiers – ein
Zweirichtungsradweg ausgebaut werden.

#Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
Zur verkehrlichen Entlastung der Dammvorstadt (beidseitig der Bahnhofsstraße) und der
Köpenicker Altstadt ist mittels #Umfahrungsstraßen ein „#Tangentenviereck“ geplant. Der
fehlende nördliche Teil dieser Planung ist die Ost-West-Trasse. Im Zuge der Entwicklung
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des neuen Wohnquartiers soll der Ostteil als sog. Ostumfahrung Bahnhofstraße, über die
auch das Gebiet einschließlich ÖPNV-Anbindung erschlossen werden soll, geprüft
werden. Mit der Entlastung einher geht die Betriebsstabilisierung des
Straßenbahnverkehrs, insbesondere in der Bahnhofsstraße.
Der Neubau einer #Regionalbahnhofs #Köpenick mit neuem Ostzugang und der Ausbau der
Regionalbahn (2027) sind avisiert. Die Deutsche Bahn AG wird das
Planfeststellungsverfahren zeitnah starten.

#Gartenfeld
Die Insel Gartenfeld wird derzeit nicht durch einen qualitativ hochwertigen und
leistungsfähigen ÖPNV erschlossen. Der nächstgelegene U-Bahnhof #Paulsternstraße
liegt, je nach Lage 1-2 km entfernt. Straßenseitig besteht die Erschließung nur über die
Gartenfelder Straße, die die Insel im Osten in Nord-Süd-Richtung kreuzt.
Die bisherigen Überlegungen zur ÖPNV-Anbindung der Insel bedürfen einer
Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Planungen zum
#Innovationscampus #Siemensstadt.
Die geplante übergeordnete Hauptverkehrsstraße auf der Insel Gartenfeld verbindet das
neue Wohngebiet mit den östlich gelegenen Entwicklungsgebieten, wie z.B. der Urban
Tech Republic und dem Schumacher Quartier, der Wasserstadt Oberhavel, den Ortsteilen
Hakenfelde und Spandau und dient der Erschließung der Entwicklungen auf der Insel
Gartenfeld.
Zur Ermöglichung einer #Straßenbahn wird im zentralen Teil und im westlichen Teil der
Insel Gartenfeld eine mögliche Trasse freigehalten bzw. an den Verlauf der geplanten
übergeordneten Hauptverkehrsstraße angepasst.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu #Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-
Tegel-Spandau geprüft.

#Johannistal / Adlershof
Die #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II durch das Entwicklungsgebiet
Johannistal/Adlershof nach Schöneweide befindet sich derzeit in der Planfeststellung. Zur
Erschließung der benachbarten Gewerbefläche Gleislinse und des Ortsteils Johannisthal
wird der Betriebsbahnhof Schöneweide zum Entwicklungsgebiet hin geöffnet. Eine Fuß und
#Radwegebrücke wird über das Adlergestell auch als Anbindung an die Köllnische
Heide hergestellt.
Der Radschnellweg entlang der A 113, der Adlershof mit der Innenstadt verbindet, ist
Gegenstand einer Machbarkeitsstudie. Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Adlershof
und am S-Bahnhof Betriebshof Schöneweide sind in der Prüfung.

#Michelangelostraße
Die Ausgestaltung des Wohnungsbaustandortes und die Realisierung an sich sind derzeit
noch von den Dialogverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
(SenStadtWohn) abhängig.
Eine Erschließung im ÖPNV besteht bereits für weite Teile des Gebietes durch die
vorhandene Straßenbahntrasse mit dicht getaktetem Angebot in der Greifswalder Straße.
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Im Zuge der städtebaulichen Verdichtung und Verlegung der Michelangelostraße wird eine
Straßenbahntrasse weiterhin stadtplanerisch gesichert.
Für die weiter östlich gelegenen Flächen kann eine Straßenbahnanbindung dann
untersucht werden, wenn eine hinreichende Konkretisierung der Planungen durch
SenStadtWohn erfolgt ist. Dabei ist geplant, die Michelangelostraße einschließlich
Straßenbahntrasse und Geh-/Radverkehrsanlage Richtung Osten bis zum Weißenseer
Weg zu verlängern.

#Schumacher Quartier
Der Wohnungsbaustandort ist durch seine Lage östlich der zukünftigen #Urban Tech
Republic eng mit dieser verbunden und die verkehrliche Verknüpfung mit dieser von
großer Bedeutung.
Derzeit wird die Machbarkeit eines U-Bahn-Anschlusses untersucht, weiterhin wird die
Ausschreibung zur #Straßenbahnanbindung vorbereitet. Bis zur Realisierung plant Tegel
Projekt mit einer Buserschließung.
Maßgeblich für die Entwicklung des Quartiers zu einem Wohnungsbaustandort sind der
Rückbau des heutigen Autobahnzubringers zur A 111 und der Neubau der Meteorstraße
als übergeordnete Stadtstraße im Quartier. Die Planungen zur neuen Meteorstraße sind
noch nicht abgeschlossen.

#Wasserstadt Oberhavel
Das Entwicklungsgebiet ist straßenseitig erschlossen. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt
derzeit ausschließlich über den Bus und Andienung an den U-Bahnhof #Haselhorst (U7)
oder an den Bahnhof #Spandau. Die Kapazitäten der #Busanbindungen an die Altstadt
Spandau sind ausgeschöpft. Um eine attraktive Erreichbarkeit auch ohne motorisierten
Individualverkehr (MIV) zu gewährleisten, ist die Anbindung an das ÖPNV -Netz zu
verbessern. Mögliche Entwicklungsperspektiven stellen die #Trassenfreihaltungen auf der
Wasserstadtbrücke bzw. in der Daumstraße für die #Straßenbahn, die #Flächenfreihaltung
der #S-Bahntrasse und eine qualitativ hochwertige Zubringeranbindung an die U-Bahnlinie
U7 dar. Die bisherigen Überlegungen zur Verkehrserschließung bedürfen einer
Weiterentwicklung bei der Ausgestaltung der Planungen zum Innovationscampus
Siemensstadt.
Mit der vorgesehenen neuen Straßenverbindung der Insel Gartenfeld würde die
Wasserstadt Oberhavel mit anderen Entwicklungsgebieten, wie z.B. Urban Tech Republic
und das Schumacher Quartier, den Ortsteilen Hakenfelde verbunden. Im Rahmen der
Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-Tegel-Spandau
geprüft.
Die „Waterkant Berlin“ ist Teil des praxisorientierten Forschungsprojekts MoveUrban, das
zeitnah zur Planung des Wohnungsbaus hier Vorschläge zur Entwicklung einer
nachhaltigen Mobilität im Gebiet erarbeiten wird.

#Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow
Vor dem Hintergrund der mit Kfz-Verkehr hoch belasteten Situation um das Gebiet ist in
den anstehenden Bebauungsplänen die Frage nach der verkehrlichen Erschließung
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gesamthaft zu klären. Die Untersuchung zur #Straßenbahntangente Weissensee – Pankow,
die auch das Gebiet erschließen soll, ist noch nicht abgeschlossen.
Frage 3:
Wie sieht der Zeitplan für die Planfeststellungsverfahren und die Erlangung der Planreife aus (bitte einzeln
nach neuen Stadtquartieren auflisten)?
Antwort zu 3:
In Abhängigkeit der einzelnen Planrechtsverfahren (Planfeststellungsverfahren nach
Personenbeförderungsgesetz – PBefG oder nach Berliner Straßengesetz BerlStrG bzw.
nach Bebauungsplanrecht) sind die vorgeschriebenen gesetzlichen Zeitschienen
einzuhalten. Konkrete Angaben für jedes Einzelvorhaben können auf Grund des jeweiligen
aktuellen Planungsstands noch nicht gemacht werden.
Frage 4:
Gibt es Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung in den neuen Stadtquartieren, über die zwischen den
Bezirken und dem Senat noch keine Einigung erzielt werden konnte; wenn ja, welche sind dies und worin
besteht der Dissens; welche Schritte sind nötig, um unverzüglich zu einem Konsens zu kommen, um schnell
mit dem Bauen beginnen zu können?
Antwort zu 4:
Bei der Erarbeitung der verkehrlichen Konzepte für die neuen Stadtquartiere erfolgt eine
enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen SenStadtWohn, der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und den jeweiligen Bezirken. Mögliche
Dissense werden im Planungsprozess Schritt für Schritt aufgelöst.
Frage 5:
Wer ist im Senat für den Wiederaufbau der Siemensbahn verantwortlich; wie gestalten sich die
Abstimmungen mit Siemens hinsichtlich der Kostenbeteiligung?
Antwort zu 5:
Für die Planung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit
Unterstützung der DB AG zuständig.
Die Finanzierung bedarf einer Klärung.
Frage 6:
Wer ist im Senat für die Abstimmungen zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens
„Regionalbahnhof Köpenick“ verantwortlich?
Antwort zu 6:
Der Regionalverkehrshalt Köpenick ist eine Bestellung des Landes Berlin bei der DB AG.
Die effiziente Gestaltung des Verfahrens obliegt dem Vorhabenträger. Abstimmungen zur
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Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens liegen nicht in der Verantwortung des
Vorhabenbestellers.
Frage 7:
An welchen Darstellungen von Verkehrsprojekten im Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der neuen
Stadtquartiere wird nach wie vor festgehalten, welche werden aufgegeben und durch Änderung des FNP
korrigiert?
Antwort zu 7:
Grundsätzlich stellt der Flächennutzungsplan (FNP) für das übergeordnete Verkehrsnetz
die aktuellen Verkehrsplanungen zur Erschließung der neuen Stadtquartiere dar. In
Einzelfällen erfolgt im Rahmen von FNP-Änderungen eine Überprüfung und Aktualisierung
dieser Planungen. Derzeit befinden sich für folgende neue Stadtquartiere FNPÄnderungen
im Verfahren, die die Darstellung von übergeordneten Verkehrsprojekten
betreffen:
„Ehem. Rangierbahnhof Pankow“, FNP-Änderungsverfahren 05/16:
Die Änderung umfasst Flächen, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden. Im
Zuge der FNP-Änderung ist der Verzicht der dargestellten übergeordneten
Hauptverkehrsstraße zwischen Mühlenstraße und Prenzlauer Promenade vorgesehen.
„Blankenburger Süden“, FNP-Änderungsverfahren 09/17:
Parallel wird eine Vorbereitende Untersuchung nach § 165 BauGB durchgeführt. In der
gegenwärtigen Planungsphase werden alternative Standorte für den Betriebsbahnhof zu
Gunsten des Wohnquartiers geprüft. Eine diesbezügliche Änderung des FNP ist nicht
auszuschließen. Die Trassenlage der übergeordneten Hauptverkehrsstraße des
Netzelementes 4 der Verkehrslösung Heinersdorf wird im FNP-Änderungsverfahren
aufgenommen.
„Kurt-Schumacher-Quartier“, FNP-Änderungsverfahren 09/15:
Die Änderung beinhaltet den Autobahnzubringer vom Kurt-Schumacher-Damm zur
Bundesautobahn (BAB) 111. Dieser wird im Rahmen der FNP-Änderung durch eine
Stadtstraße in der Kategorie einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße ersetzt.
„Insel Gartenfeld“, FNP-Änderungsverfahren 01/16:
Im Rahmen der FNP-Änderung werden die am nördlichen Rand der Insel verlaufende
übergeordnete Hauptverkehrsstraße sowie die südlich der Insel verlaufende
schienengebundene ÖPNV-Trasse verschoben und parallel über das Zentrum der Insel
Gartenfeld geführt.
Für das Stadtquartier „Güterbahnhof Köpenick“ ist die Einleitung eines FNPÄnderungsverfahrens
beabsichtigt, in dessen Rahmen auch die Lage der Ost-West-
Straßenverbindung (hier Abschnitt sog. Ostumfahrung der Bahnhofstraße) entsprechend
den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen geändert werden soll.
Frage 8:
Wie wird die neue Richtlinie bezüglich der FNP-Darstellung umgesetzt, im FNP Straßenbahntrassen
auszuweisen?
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Antwort zu 8:
Das Straßenbahnnetz, wie insgesamt die überörtliche Verkehrsinfrastruktur, wird bei allen
Änderungen des FNP in die planerische Abwägung einbezogen. Basierend auf dem
Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (Bestand und Planung) und überlagert mit der
Planzeichnung des FNP, ist das Straßenbahnnetz in der den Flächennutzungsplan
ergänzenden „Themenkarte Straßenbahnnetz“ dargestellt. Diese Themenkarte ist über die
Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf
Frage 9:
Warum wird für die Insel Gartenfeld nicht die Darstellung „S-Bahn“ gewählt?
Antwort zu 9:
Der Senatsbeschluss zur FNP-Änderung „Insel Gartenfeld/Saatwinkler Damm“ (Lfd.-Nr.
01/16) vom 08.01.2019 stellt für die Insel Gartenfeld eine schienengebundene
Nahverkehrstrasse (U-, S- oder Regional-Bahn, mit Bahnhof) in unterirdischer Lage dar.
Nachfolgende Planfeststellungsverfahren werden dies präzisieren.
Frage 10:
Welche Abstimmungen gibt es derzeit zwischen dem Senat und dem Bezirk Treptow-Köpenick zum Bau
einer überörtlichen Straße zwischen Brandenburgplatz und Mahlsdorfer Straße als Fortführung der Ost-
West-Trasse?
Antwort zu 10:
Der Bezirk Treptow-Köpenick ist in die verkehrlichen Untersuchungen zur vorbereitenden
Untersuchung eingebunden und unterstützt die Planung einer übergeordneten Straße
(Ostumfahrung Bahnhofstraße), die darüber hinaus eine Erschließungsfunktion für das
Entwicklungsgebiet hat und eine Verbindung der beiden durch die Bahnanlagen
getrennten Gebietsteile darstellt.
Frage 11:
Hält der Senat an dieser Trasse fest und falls ja, womit begründet er dies?
Antwort zu 11:
Ja. Wie unter 10. bereits beschrieben erfüllt die Ostumfahrung Bahnhofstraße auch für das
Gebiet wichtige Funktionen. Zudem wäre eine Gebietsentwicklung ohne diese neue
Straßenverbindung nicht möglich. Verkehrspolitisches Ziel in diesem Raum ist es, die
Bahnhofstraße in Köpenick von übergeordnetem Verkehr zu entlasten und damit den
ÖPNV (Straßenbahnen und Busse) nachhaltig zu verbessern einschließlich des Ausbaus
barrierefreier Haltestellen sowie sichere und angemessene Anlagen für den Fuß- und
Radverkehr zu schaffen. Die Bahnhofstraße ist eine der wichtigsten Geschäftsstraßen im
Bezirk. Ihre Funktion als Nahverkehrstrasse wird durch den in Planung befindlichen
Regionalbahnhof zukünftig weiter gestärkt.
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Frage 12:
In welcher Tiefe wurde eine „Nullvariante“ geprüft?
Antwort zu 12:
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Entwicklungsfähigkeit des
Areals ohne Infrastruktur analog zur Betrachtung anderer Varianten untersucht.
Siehe dazu auch Antwort zu Frage 11.
Frage 13:
Um wie viel Jahre verzögert sich der Bau des neuen Stadtquartiers ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
durch die Ost-West-Trasse gegenüber einem Verzicht („Nullvariante“)?
Antwort zu 13:
SenStadtWohn geht von einer Zeitschiene aus, die abhängig vom
Planfeststellungsverfahren der DB AG zur Ausbaustrecke Frankfurt Oder (einschl. dem
neuen Regionalbahnhof Köpenick) in Ausbaustufen erfolgen kann. Hierbei ist
berücksichtigt, dass parallel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue
Straßenverbindung geschaffen werden könnten, um diese zeitgleich mit dem Kerngebiet
des Wohnungsbaus umzusetzen.
Berlin, den 27.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Bahnverkehr + S-Bahn: Bauvorbereitende Arbeiten an der Dresdner Bahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand der bauvorbereitenden Arbeiten im Hinblick auf die Errichtung der #Dresdner
Bahn?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Baufeldfreimachungen in #Lichtenrade und #Marienfelde wurden planmäßig
abgeschlossen. Seit Mai und bis Juli 2018 erfolgt die Umverlegung der 30 kV
#S-Bahnstromversorgung.
Derzeit erfolgen die #Kampfmittelsondierung der #BWB im Bereich Bahnübergang (BÜ)
#Säntisstraße. Beginn der Leitungsumverlegung ist im Juli 2018. Ebenfalls im Juli wird vom
13. bis 17.07. der Durchlass am Lichtenrader Graben unter Sperrung der S-Bahn in
diesem Bereich erneuert. Im Bereich der Wolziger Zeile werden die BWB die Leitungen ab
09/2018 umverlegen.
Die Ausschreibung der Bauhauptleistungen im Land Berlin wird derzeit erstellt und soll im
4. Quartal 2018 veröffentlicht werden.“
2
Frage 2:
Welcher Zeitplan liegt mit welchen Baumaßnahmen vor?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die #bauvorbereitenden Maßnahmen haben in 10/2017 begonnen und sollen bis Ende
2019 abgeschlossen sein. Anschließend werden die #Bauhauptleistungen bis vsl. 12/2025
umgesetzt, in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses
im Abschnitt #Blankenfelde-Mahlow.“
Frage 3:
Welche Bestrebungen von Seiten des Senats gibt es, um den unter Denkmalschutz stehenden Bahnhof
#Lichtenrade“ zu erhalten?
Frage 4:
Welche Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof „Lichtenrade“ sind vom Bau der Dresdner Bahn
betroffen und welche Bestrebungen gibt es hier, dem Denkmalschutz Rechnung zu tragen?
Antwort zu 3 und zu 4:
„Der Bahnhof Lichtenrade ist in der #Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, #Bahnhofsgebäude und #Beamtenwohnhaus, 1892;
Mittelbahnsteig mit Mobiliar, #Bahnsteighäuschen, #Zugangshäuschen, 1900-10 (siehe
Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als #Baudenkmal ausgewiesen.
Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen im
Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste am
Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante erfordert jedoch
den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit dem
Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs mit
Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen. Die
#Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen abwägen und
räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches Interesse
gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem Planfeststellungsbeschluss
des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom
13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt, weshalb weitere Bestrebungen
zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet wurden.“
Frage 5:
Welche Planungen sind beim Bahnhof #Buckower Chaussee vorgesehen?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Planungen zur Erneuerung des Bahnhofs Buckower Chaussee wurden mit dem
Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 1 – Marienfelde in 05/2017 genehmigt. Die
3
Baumaßnahmen umfassen die Auflösung des Bahnübergangs und Ersatz durch eine
Straßenüberführung, die in Federführung des Landes Berlin realisiert wird sowie die
Verschiebung der S-Bahnsteige unterhalb der neu zu errichtenden Straßenüberführung
bei gleichzeitiger Errichtung barrierefreier Bahnsteigzugänge.“
Berlin, den 13.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + Straßenverkehr: Verkehrsprobleme bei beschrankten Bahnübergängen – Beispiel Buckower Chaussee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Trifft es zu, dass die Bahn, auch S-Bahn, die #Schließzeiten bei beschrankten #Bahnübergängen ab April 2018
erhöht?
Antwort zu 1:
Eine generelle Verlängerung der Schließzeiten an Bahnübergängen im Eisenbahnnetz ist
nicht vorgesehen. In Einzelfällen kann es jedoch bei erforderlichen Umbaumaßnahmen an
der Leit- und #Sicherungstechnik zu einer Verlängerung der Schrankenschließzeiten
kommen, wie ab 2. April 2018 am Bahnübergang #Buckower Chaussee.
Im Zuge des Neubaus des Elektronischen #Stellwerks #Marienfelde erlischt der
Bestandsschutz für den vorhandenen Bahnübergang der S-Bahnlinie #S2 an der Buckower
2
Chaussee, so dass dieser entsprechend dem geltenden technischen Regelwerk sowie
dem Stand der Technik umzubauen ist. Mit dem Umbau des Bahnübergangs ist eine
Anhebung des Sicherheitsniveaus durch eine Automatisierung der Ansteuerung und
Überwachung des Bahnübergangs verbunden. Die heutige Überwachung des
Bahnübergangs durch den Fahrdienstleiter wird damit künftig entfallen. Eine Verlängerung
der Schrankenschließzeiten ist aus technischen Zwängen in diesem Zusammenhang
leider unvermeidlich. Die Deutsche Bahn ist bemüht, die Sicherungstechnik unter
Berücksichtigung der Umbaumaßnahmen an der Dresdner Bahn so anzupassen, dass die
Schrankenschließzeiten so wenig wie möglich über den heutigen Schließzeiten liegen
werden. Durch eine geänderte Sicherungstechnik/Sicherungsart des Bahnüberganges
wird sich die durchschnittliche Schrankenschließzeit von derzeit praktisch ca. 50 – 100
Sekunden auf theoretisch berechnete Schließzeiten von 200 – 230 Sekunden je Zugfahrt
erhöhen. Die Schließzeiten können sich durch eine ungünstige Begegnung von zwei
Zügen in Gegenrichtung auch entsprechend überlagern.
Mit dem Neubau der Straßenüberführung Buckower Chaussee ab ca. 2021/2022 wird der
Bahnübergang endgültig geschlossen. Nach einer Inbetriebnahme der Dresdner Bahn ab
voraussichtlich Ende 2025 wird eine niveaufreie Querung der Gleisanlagen an der
Buckower Chaussee ermöglicht.
Frage 2:
Erwartet der Senat daraus Beeinträchtigungen beim Straßenverkehr, der auch zu Verzögerungen bei BVGBuslinien
führt?
Antwort zu 2:
Ja. Durch die längeren Schrankenschließzeiten verringern sich die Zeiten, in denen die
Bahngleise von allen Verkehrsteilnehmenden überquert werden können. Je nach
Verkehrsaufkommen wird die verringerte Durchlassfähigkeit zu vermehrter
#Rückstaubildung führen. Es ist davon auszugehen, dass die #BVG-Buslinien #M11, #X11 und
#277 neben den verlängerten Wartezeiten an der Schranke selbst auch in verkehrsstarken
Zeiten durch den Rückstau des Individualverkehrs zusätzlichen Verzögerungen
unterliegen werden.
Frage 3:
Welche öffentliche Information und Ratschläge an betroffene Verkehrsteilnehmer sind geplant?
Antwort zu 3:
Die Verantwortung für eine öffentliche Information obliegt der Deutschen Bahn AG als
Initiator der Maßnahme. Seitens des Senats und der BVG sind aktuell keine öffentlichen
Informationen an betroffene Fahrgäste geplant.
Frage 4:
Welche Abstimmungen erfolgen mit der Bahn und sind verkehrstechnische Gegenmaßnahmen geplant, um
die Auswirkungen zu mindern?
3
Antwort zu 4:
Bei technisch gesicherten Bahnübergängen handelt es sich um eisenbahntechnische
Sicherungsanlagen, welche den eisenbahnrechtlichen Regelungen unterfallen und nach §
45 Absatz 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit den
Ausführungen zu § 45 Satz 3 der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) dem
Bahnunternehmer obliegen. Einer darüber hinausgehenden Abstimmung bedarf es
insofern allenfalls bezüglich einer ergänzenden Beschilderung bzw. den baulichen
Straßenanpassungen mit der Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Straßenbaulastträger.
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) als zuständige Straßenverkehrsbehörde wurde durch
die Deutsche Bahn erst am 19. Februar 2018 über die veränderten Schließzeiten
informiert. Sie wird zu weiterreichenden straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen im
Bereich des Bahnüberganges an der Buckower Chaussee kurzfristige Abstimmungen mit
der BVG und der Deutschen Bahn durchführen. Es ist beabsichtigt, durch geeignete
Beschleunigungsmaßnahmen des Omnibuslinienverkehrs der BVG die zu erwartenden
Beeinträchtigungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu reduzieren.
Frage 5:
Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, den gegenläufigen S-Bahn-Verkehr, z.B. am Übergang Buckower
Chaussee, zu synchronisieren, um Wartezeiten zu reduzieren?
Antwort zu 5:
Eine #Synchronisation der #Fahrpläne der S-Bahnlinie S2, mit dem Ziel die
#Zugbegegnungen im Bereich der Buckower Chaussee stattfinden zu lassen, ist nicht
möglich. Dies resultiert aus dem Erfordernis von Zugbegegnungen (Kreuzungen) in den
eingleisigen Abschnitten der S2 zwischen #Blankenfelde und #Lichtenrade sowie zwischen
#Buch und #Bernau. Diese müssen in den zweigleisigen Kreuzungsbahnhöfen (Ausweichen)
in Mahlow und Zepernick stattfinden.
Im Bereich der S2 (Süd) findet die Zugbegegnung heute in Marienfelde statt. Die SBahnzüge
der S2 in Richtung Norden sind unter anderem zur Minute 16 im S-Bahnhof
Buckower Chaussee. In Richtung Süden sind die S-Bahnzüge unter anderem zur Minute
20 im S-Bahnhof Buckower Chaussee. Um die Zugbegegnung der S2 von Marienfelde
nach Buckower Chaussee zu verlegen, müssten die beiden Richtungen um insgesamt vier
Minuten zueinander verschoben werden. Dadurch wäre jedoch eine erforderliche
Zugkreuzung im Bereich der eingleisigen Abschnitte in den Bahnhöfen Mahlow und
Zepernick nicht mehr möglich, da sich die Züge dann rechnerisch direkt auf den nur
eingleisigen Abschnitten zwischen Blankenfelde und Mahlow sowie in Röntgental
begegnen würden.
Frage 6:
Gibt es Planungen, um mit der Verlängerung von #Busspuren bis zur Schranke (wie es an der Buckower
Chaussee möglich wäre) längere Wartezeiten für BVG-Busse zu reduzieren?
Antwort zu 6:
Zur Reduzierung der zu erwartenden Verzögerungen hat die BVG der VLB bereits
Maßnahmen vorgeschlagen und entsprechende Unterlagen übergeben. Diese beinhalten
4
eine Verlängerung der #Bussonderfahrstreifen und eine Verlegung von Haltestellen. Die
VLB stimmt derzeit die erforderlichen Maßnahmen unter hoher Priorität mit allen
Beteiligten ab.
Berlin, den 05. März 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe + Regionalverkehr: Versäumnisse oder Versagen von Bestellungen von Bahnhöfen auf der Dresdner Bahn (Kamenzer Damm und Buckower Chaussee), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Weshalb hat der Senat nicht im laufenden #Planfeststellungsverfahrensabschnitt I der #Dresdner Bahn einen
zusätzlichen #Bahnhof #Kamenzer Damm auf der Trasse der #S2/Dresdner Bahn bestellt?
Frage 2:
Weshalb vergibt der Senat die Chance, den Willen von Parlament und Bevölkerung vor Ort im Rahmen des
rechtlich gestützten "Bestellerprinzips", einen neuen Bahnhof Kamenzer Damm zu schaffen, durchzusetzen?
Frage 3:
Hinsichtlich diesbezüglicher, mehrfacher Parlamentsbeschlüsse diverser Regierungsfraktionen von CDU und
SPD seit 1990, ist es aus welchem Grunde unter der Landesregierung von SPD, Grünen und Linken nun
nicht zur Bestellung des Bahnhofes Kamenzer Damm gekommen?
Antwort zu 1 – 3:
Im Flächennutzungsplan Berlin ist ein künftiger S-Bahnhof Kamenzer Damm enthalten.
Gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ist er ebenfalls als langfristiges
Projekt mit einem Realisierungszeitraum nach 2025 und – abhängig vom verkehrlichen
Nutzen und der Wirtschaftlichkeit – vorgesehen.
Im Umfeld des geplanten S-Bahnhofs Kamenzer Damm befinden sich (im Südwest- und
im Südost-Quadranten) Gewerbegebiete, sowie lockere Wohnbebauung (Nordwest). Auf
dem relativ großen Nordost-Gelände befand sich das 1996 stillgelegte Gaswerk
Mariendorf. Es bestand seinerzeit die verkehrsplanerische Einschätzung, dass erst im
Falle einer Bebauung der Gaswerk-Fläche mit Nutzungen, die ein relativ großes
Verkehrsaufkommen erwarten lassen, der Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm
gerechtfertigt ist. Es war jedoch – auch unter dem Aspekt möglicher Altlasten – viele Jahre 
2
lang unklar, welche Nachnutzungen auf dem ehemaligen GASAG-Gelände angesiedelt
werden.
Ein zunächst angedachtes Investoren-Vorhaben mit Wohnungen, Gewerberäumen und
einem kleinen Einkaufszentrum hatte sich wieder zerschlagen.
Im Jahr 2013 wurde das Gaswerkgelände mit ungefähr 385.000 m² Fläche an die
Investorengruppe BMDF Gewerbepark Berlin-Mariendorf GmbH & Co. KG verkauft.
Seitdem finden laufend Entwicklungen des Standorts gemäß Stadtentwicklungsplan Berlin
(StEP Industrie und Gewerbe) mit der vorrangigen Ausrichtung auf produzierendes
Gewerbe statt. Kleinere Produktionsbetriebe, Logistik, sonstige produktionsorientierte
Dienste und weitere Dienstleistungen, die viele Arbeitsplätze und zum Teil nennenswerten
Publikumsverkehr aufweisen, haben sich bereits angesiedelt. Das Deutsch-Amerikanische
Volksfest fand vom 21. Juli bis 13. August 2017 erstmals im Marienpark statt. Das
Volksfest war mit einem Shuttle-Bus vom U-Bahnhof Alt-Mariendorf (U-Bahn-Linie 6)
erreichbar.
Insgesamt ist damit verkehrlich die Errichtung des S-Bahnhofs Kamenzer Damm
gerechtfertigt. Der Senat hatte jedoch der Deutschen Bahn AG (DB AG) seinerzeit
zugesagt, während des laufenden Planfeststellungsverfahrens für die Dresdener Bahn
keine weiteren #Planänderungen zu veranlassen, um nicht noch weitere
Verkomplizierungen und Zeitverzug bei diesem sensiblen Verfahren zu verursachen.
Für den Wiederaufbau der Fernbahngleise auf der "Dresdener Bahn" in Marienfelde (sog.
Abschnitt 1) hat das Eisenbahn-Bundesamt am 22.05.2017 den
Planfeststellungsbeschluss erlassen. Daher hat der Senat nunmehr Gespräche mit der DB
AG aufgenommen, um weitere, inzwischen aufgrund der erfolgten Stadtentwicklung, der
absehbar “Wachsenden Stadt“ und der zunehmenden Pendlerströme, notwendig
gewordene Maßnahmen zeitlich und bautechnisch passfähig in das Projekt Dresdener
Bahn „einzuflechten“. Dabei ist aber Prämisse, bei dem sehr wichtigen Projekt Dresdener
Bahn Zeitverzug zu vermeiden. Der Senat beabsichtigt, nach Klärung dieser Abläufe den
zusätzlichen S-Bahnhof Kamenzer Damm zu bestellen. Eine konkrete zeitliche Festlegung
ist derzeit noch nicht möglich.
Frage 4:
Weshalb hat der Senat ebenfalls nicht im laufenden Planfeststellungsverfahrensabschnitt I der Dresdner
Bahn einen zusätzlichen #Regionalbahnhof #Buckower Chaussee auf der Trasse der Dresdner Bahn bestellt?
Frage 5:
Weshalb vergibt der Senat die Chance, den Willen von Parlament, Wirtschafts- und Arbeitnehmervertretern,
der Bevölkerung vor Ort im Rahmen des rechtlich gestützten "Bestellerprinzips" umzusetzen, den neuen
Regionalbahnhof Buckower Chaussee zu schaffen?
Frage 6:
Aus welchem Grunde ist es unter der Landesregierung von SPD, Grünen und Linken nun nicht zur
Bestellung des neuen Regionalbahnhofes Buckower Chaussee gekommen?
Antwort zu 4 – 6:
Im StEP Verkehr Berlin ist ein künftiger Regionalverkehrs-Haltepunkt (R-Hp) Berlin
Buckower Chaussee vorgesehen.
Im Umfeld des geplanten R-Hp befinden sich Gewerbegebiete, etwas entfernt
Wohnbebauung und – nahe am S-Bf Buckower Chaussee – ein Einkaufszentrum mit
Dienstleistungen und Restauration.
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Zunächst bestand seinerzeit die verkehrsplanerische Einschätzung, dass der Bau des RHp
kurz- / mittelfristig nicht gerechtfertigt sei. Nach weiteren Verdichtungen der
angrenzenden arbeitsplatz- und kundenintensiven Gewerbegebiete ist nunmehr
verkehrlich die Errichtung des R-Hp Buckower Chaussee gerechtfertigt, zumal durch
mehrere Buslinien weitere Bereiche, auch Großwohngebiete, angebunden werden. Der
Senat hatte jedoch der Deutschen Bahn AG (DB AG) seinerzeit zugesagt, während des
laufenden Planfeststellungsverfahrens der Dresdener Bahn keine weiteren
Planänderungen zu veranlassen. Nunmehr hat der Senat Gespräche mit der DB AG
aufgenommen, um weitere, aufgrund der erfolgten Stadtentwicklung, der absehbar
“Wachsenden Stadt“ und der zunehmenden Pendlerströme, notwendig gewordene
Maßnahmen in das Projekt Dresdener Bahn „einzuflechten“. Dabei ist aber Prämisse, bei
dem sehr wichtigen Projekt Dresdener Bahn Zeitverzug zu vermeiden. Zudem steht für
diesen R-Hp noch eine fahrplantechnische Prüfung aus. Der Senat beabsichtigt, nach
Klärung der offenen Fragen den zusätzlichen Regionalverkehrs-Haltepunkt Berlin
Buckower Chaussee zu bestellen.
Berlin, den 11. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Museum + Bahnverkehr: Kleine Museumsbahn ganz groß Buckow/Garzau (MOZ) Für das Jahr 2017 hat Harald Knospe rechtzeitig den neuen Kalender für den Museumsverein Buckower Kleinbahn vorgelegt, aus MOZ

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1480456

#Buckow/Garzau (MOZ) Für das Jahr 2017 hat Harald Knospe rechtzeitig den neuen Kalender für den #Museumsverein #Buckower #Kleinbahn vorgelegt. Die nunmehr zehnte Auflage erscheint nicht nur größer, sondern zeigt sich auch von einer anderen Seite.

Das nächste Jahr wirft für den Verein Museumsbahn Buckower Kleinbahn lange Schatten. 2017 ist das Jahr der Jubiläen: 150 Jahre Ostbahn, 120 Jahre Buckower Kleinbahn, 25 Jahre Eisenbahnverein und 25 Jahre Eisenbahnmuseum, dazu 15 Jahre Betrieb der Museumsbahn und dann noch zehn Jahre Buckower Kleinbahn-Kalender – nach Adam Ries bzw. Harald Knospe macht das zusammen 345 Jahre – ein stolzes Sümmchen.

Der Garzauer Bürger, frühere S-Bahner und inzwischen längst Vereinsmitglied hat sich aus diesem Grund etwas Besonderes einfallen lassen. Der von ihm seit 2007 gestaltete, zusammengestellte und in kleiner Ausgabe selbst herausgegebene Kalender fällt diesmal gewissermaßen aus dem Rahmen. "Sonst gab es ihn immer im A 4-Format", berichtet Knospe, jetzt habe er sich aber an das A 3-Format gewagt. Und das nicht allein wegen der Jubiläums-Fülle. Daher habe er in diesem Jahr auch eine Firma für den Druck mit ins Boot geholt.

"Ich wollte einfach auch mal die schöne Strecke in den Vordergrund rücken, die die Buckower Kleinbahn befährt, die Landschaft links und rechts der Gleise betonen." Daher habe er zwar auf der vordersten Ansichtsseite die Titelblätter bisher herausgegebene Kalender vereint.

Die zeigen zumeist die Bahn, die Loks bzw. die Wagen aus verschiedenen Perspektiven, komplettiert mit einer im Angebot befindlichen Postkarte und einem lustigen Motiv mit Hund, der am liebsten Bahn fährt. Beim Umblättern aber soll der Betrachter zwölfmal Lust auf eine Tour per Zug durch die Märkische Schweiz …

Bahnhöfe + Regionalverkehr: Regionalbahnhof an der Buckower Chaussee, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Steht der Senat nach wie vor, wie in den Kleinen Anfragen 16/11162 vom 09. Oktober 2007 und 16/11231 vom 16. Oktober 2007 dargelegt, zu der Absicht am #Bahnhof #Buckower Chaussee im Rahmen des Wie-deraufbaus der Dresdner Bahn wieder einen #Regional-bahnhaltepunkt einzurichten? Frage 2: Wie schätzt der Senat aus heutiger Sicht den Bedarf eines solchen Haltepunktes an der genannten Stel-le und wie schätzt die Deutsche Bahn AG dieses Vorha-ben ein? Frage 3: Teilt der Senat die Auffassung des Unter-nehmernetzwerkes an der Motzener Straße, wonach das Gewerbegebiet durch einen Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee weiter aufgewertet und nachhaltig im Bestand gesichert werden würde? Frage 4: Welche konkreten Planungen gibt es hierzu bereits bzw. hat der Senat für entsprechende Vorleistun-gen bereits finanzielle Mittel geleistet? Antwort zu 1. bis 4.: Wie schon in den Beantwortun-gen der o.g. Kleinen Anfragen dargelegt, bewertet der Senat den Bau eines #Regionalverkehrshaltepunkts Buckower Chaussee – der u.a. vom UnternehmensNetz-werk Motzener Straße e.V. gefordert wird – positiv. Al-lerdings wurde der Senat von der Deutschen Bahn AG gebeten, vorerst auf eine konkrete Bestellung dieses Re-gionalverkehrshaltepunkts an der Dresdener Bahn zu verzichten, um das bekanntermaßen schwierige Planfest-stellungsverfahren für den Wiederaufbau des Berliner Abschnitts der Dresdener Bahn nicht zusätzlich zu belas-ten. Auf Forderung des Senats hin wurde jedoch von der DB AG ein Plan erarbeitet, der nachweist, dass die Pla-nung der Straßenüberführung Buckower Chaussee dort den späteren Bau von Regionalverkehrsbahnsteigen (Sei-tenbahnsteige) an den Ferngleisen samt Zugängen und Aufzügen zulässt, ohne die Straßenüberführung oder die Fern- und S-Bahn-Gleise umbauen zu müssen. Finanzielle Mittel musste der Senat für diesen planerischen Nachweis nicht aufwenden. Berlin, den 27. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2015)

Museum + Strausberg: 120 Jahre Strausberger Eisenbahn am 17. August 2013

http://www.lok-report.de/archiv/news_32/archiv_woche_montag.html

Am 17. August 2013 ab 10.00 Uhr begeht die #Strausberger Eisenbahn GmbH (#STE) mit einem Fest für Jung und Alt ihr 120-jähriges Jubiläum. Rund um den Betriebshof finden verschiedenen Aktivitäten statt, zudem gibt es Sonderfahrten mit dem Tatra-Triebwagen TW 30 und einem historischen Triebwagen aus #Woltersdorf. Führungen im Depot, die Vorstellung eines neuen Buches über die STE, Filmvorführungen zu Straßenbahn – und Eisenbahnthemen, eine Podiumsdiskussion mit der IHK, Fahrten mit einem historischen Bus und Spielspaß für die jüngsten Straßenbahnfans sind ebenfalls vorgesehen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Aus diesem Anlass verkehrt die Lok 14 (EL4) der STE am 17. August 2013 auf den Gleisen der #Buckower Kleinbahn. Unter anderem wird um 12.45 Uhr ein Foto-Güterzug organisiert, so wie dieser bis 1993 in #Strausberg üblich war (E-Lok und zwei Güterwagen). Entlang der Strecke sind Fotohalte geplant, zu denen zusätzlich ein Shuttle mit Triebwagen der Buckower Kleinbahn nach Müncheberg und zurück vorgesehen ist. Als besonderen Service gibt es um 11.50 Uhr ab Strausberg – Lustgarten einen Transfer mit einem historischen Kraftomnibus zum Bf Buckow, die Rückfahrt nach Strausberg erfolgt dann individuell mit dem Busverkehr MOL oder der Regionalbahn. Die Regelzugpaare zwischen Buckow und Müncheberg (Mark) werden am Nachmittag mit der E-Lok 14 bespannt. Das Unterwerk und das Museum im Bf Buckow werden geöffnet sein. Die zweite Strausberger E-Lok 4 (Nr.15, in Aufarbeitung) wird neben ihrer Schwester zu fotografieren sein. Auch hier wird es etwas gegen den kleinen Hunger und den großen Durst geben. Alle Fotografen und Filmfans werden vorsorglich darauf hingewiesen dass der Weg parallel zur Buckower Kleinbahn abschnittsweise für KFZ gesperrt ist. Die Einhaltung dieser Sperrungen wird durch Verantwortliche des Naturparks Märkische Schweiz überwacht. Bitte nutzen Sie daher den angebotenen Transfer zu den Fotopunkten mit dem Elektrotriebwagen der Buckower Kleinbahn. Eine Begleitung mit dem Fahrrad ist möglich. Alle Foto – und Filmfreunde, die an dieser Sonderfahrt teilnehmen wollen, finden sich am 17.08.2013 ab 12:00 Uhr auf den Bahnsteig des Bf Buckow (Märkische Schweiz) ein. Dort erhält jeder Teilnehmer gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von 8,20 € sein Ticket. Für den erwähnten Bustransfer von Strausberg nach Buckow fällt ein Fahrpreis in Höhe von 5,00 € an. Der Kombi-Preis für den Bustransfer nach Buckow und die Fotofahrt beträgt 10,20 €. Ermäßigungen bei der Fotosonderfahrt sind nicht möglich. Ein Kind unter 14 Jahren in Begleitung eines Elternteils fährt jedoch kostenfrei. Sofern aus aktuell nicht vorhersehbaren Gründen die Gestellung der Güterwagen nicht möglich sein sollte, verkehrt ein Fotopersonenzug mit der E-Lok Nr.14 und zwei Steuerwagen der Buckower Kleinbahn gemäß Fahrplan des geplanten Güterzuges (Pressemeldung Museumsbahn Buckower Kleinbahn e.V., www.buckower-kleinbahn.de, 05.08.13).