barrierefrei + Straßenverkehr + Bahnverkehr: Querungsmöglichkeit am Bahnübergang Säntisstraße, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern war der Senat mit welchen Senatsverwaltungen an der Planung zur Schaffung einer #Querungsmöglichkeit der Bahntrasse am #Bahnübergang äntisstraße während dessen Sperrung in der Zeit der #Baumaßnahmen zur #Dresdner Bahn befasst?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens und der von der Vorhabenträgerin eingereichten #Planänderungen mehrfach beteiligt. Die bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde erst in die 6. Planänderung eingebracht. Die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hatte im Rahmen einer Einwendung um Information zur bauzeitlichen barrierefreien Querung der Säntisstraße gebeten, die von der Vorhabenträgerin entsprechend erläutert wurde.“
2
Frage 2:
Welche Positionen haben die beteiligten Senatsverwaltungen zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungsmöglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Frage 3:
Was hat welche Senatsverwaltung getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Frage 4:
Was hält der Senat von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Frage 5:
Trifft es zu, dass der Senat am 01.02.2016 nachgefragt hat, ob die bauzeitliche Fußgängerüberführung barrierefrei sein wird? Wenn ja, welche Senatsverwaltung hat nachgefragt? Wenn ja, wie hat der Senat reagiert, als er die Antwort erhalten hat?
Antwort zu 2 bis 5:
Mit einer E-Mail vom 01.02.2016 hat die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hinterfragt, wie die bauzeitliche Barrierefreiheit gestaltet werden soll.
Für die Planungsentscheidung zur bauzeitlichen Fußgängerüberführung wurden die örtlichen Gegebenheiten und das geringe Verkehrsaufkommen am Bahnübergang Säntisstraße in einem Abwägungsprozess mit einbezogen. Dabei wird stets ein Ausgleich zwischen betroffenen Belangen und berechtigten Interessen geschaffen. Für den vorliegenden Fall stehen jedoch Nutzen und Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis. Die Fußgängerbrücke wurde im Rahmen der Planfeststellung der Dresdener Bahn bei der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), eingereicht. Die provisorische Fußgängerbrücke wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.05.2017 durch das EBA genehmigt: „Gleichwohl hält die Planfeststellungsbehörde den Aufwand für die Herstellung eines barrierefreien Provisoriums zur bauzeitlichen Bahnquerung angesichts des relativ geringen zu erwartenden Aufkommens an mobilitätseingeschränkten Nutzern für unverhältnismäßig.“ (EBA, 2017: Planfeststellungsbeschluss „Dresdner Bahn“, PFA 1, S.160).
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Der Zugang zur S-Bahn und zu den Gebieten der jeweils anderen Bahnseite während der Bauzeit wird durch die bauzeitliche Planung gewährleistet. So ermöglicht die Buslinie 277 (z.T. im 10-Minuten-Takt) mit Halt am S-Bahnhof Buckower Chaussee eine barrierefreie Umfahrung des geschlossenen Bahnübergangs Säntisstraße innerhalb von rd. sieben Minuten.“
Die bauzeitliche Barrierefreiheit ist demnach durch den Bahnübergang Buckower Chaussee und die Buslinie 277 gegeben.
Frage 6:
Inwiefern war der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit welchen Abteilungen und Ämtern beteiligt?
3
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Das Stadtentwicklungsamt koordiniert die bezirklichen Stellungnahmen der Fachdienststellen und nimmt selbst zu den städtebaulichen Belangen Stellung. U. a. wurde der Fachbereich Straßen einbezogen.
Eine erste Information der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgte durch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg. Seit 2011 bestehen regelmäßige Kontakte zwischen Landes- und Bezirksebene.“
Frage 7:
Welche Position hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu einer etwaigen Barrierefreiheit der Querungs-möglichkeit eingenommen, um auch Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwagen oder Fahrradfahrern die Überwindung der Bahntrasse zu ermöglichen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die fehlende Barrierefreiheit der Fußgängerbrücke wurde in der Stellungnahme zur 6. Planänderung seitens des Bezirkes festgestellt.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg hat sich fortwährend für Barrierefreiheit auch während der gesamten Planungsphase eingesetzt. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Landesebene.“
Frage 8:
Was hat der Bezirk Tempelhof-Schöneberg getan, um eine barrierefreie Querungsmöglichkeit sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Sicherstellung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit ist nicht Aufgabe des Bezirkes sondern des Vorhabenträgers der Maßnahme, der DB AG.“
Frage 9:
Was hält das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von der nunmehr gefundenen nicht barrierefreien Querungsmöglichkeit?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat sich mit der Drucksache Nr. 0619/XX „Eine anwohnerfreundliche Querungsmöglichkeit für die Säntisstraße“ positioniert und damit den Wunsch nach einer entsprechenden Verbesserung zum Ausdruck gebracht.
Der Beirat von und für Menschen mit Behinderung Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seinem Offenen Brief vom 12.04.2018 gefordert: „Eine zumutbare barrierefreie Querung
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an der Säntisstraße ist … unverzüglich einzurichten.“ Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung im Bezirk vertritt die gleiche Auffassung.“
Frage 10:
Trifft es zu, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg lediglich eine ausreichende Beleuchtung für die Fußgängerbrücke gefordert, eine Barrierefreiheit hingegen nicht als notwendig erachtet hat?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt hierzu folgendes mit:
„Die Einwendung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg vom 29.04.2016 enthielt keine Forderung zur Herstellung einer barrierefreien Lösung. Gegenüber der ursprünglich geplanten Schließung des Bahnübergangs ohne bauzeitliche Fußgängerüberführung wurde die Aufrechterhaltung der Querungsmöglichkeit während der Bauzeit durch die Fußgängerbrücke positiv gesehen.“
Berlin, den 08.05.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Der Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld – Änderungen und Konsequenzen seit dem 13.08.2004, aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin-Brandenburg (LuBB) und die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahmen gebeten. Diese liegen den Antworten zugrunde.

 

  1. August 2004 zu wel- chem Zeitpunkt zur Änderung beantragt?

 

Zu 1.: Eine Liste der abgeschlossenen #Planänderungsverfahren findet sich in der nachfolgenden Tabelle. Im Übrigen liegen der LuBB seit dem 29.11.2012 der Planänderungsantrag mit der Antragsnummer 28 (Änderung Anlagen des Bundes) und seit dem 31.01.2018 der Planänderungsantrag mit der Antragsnummer 36 (Er- weiterung der Terminalanlagen im Midfield etc.) vor.

 

Übersicht der Entwicklung des #Planfeststellungsbeschlusses „Ausbau Verkehrsflug-  hafen Berlin-#Schönefeld“ (abgeschlossene Planänderungsverfahren; erstellt durch  die LuBB mit Stand 03.01.2018)

 

 

Be- schluss Nr.

Datum des Be- schlus ses

 

 

Planfeststel- lungsbehörde

 

 

Bezeichnung des Beschlusses

 

Antrags- nummer des Flug- hafens

 

Antragsda- tum des Flughafens

 

 

13.08.

2004

Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Ver- kehr

 

„Ausbau Verkehrsflugha- fen Berlin-Brandenburg“

 

 

 

 

17.12.1999

 

 

 

Be- schluss Nr.

Datum des Be- schlus ses

 

 

Planfeststel- lungsbehörde

 

 

Bezeichnung des Beschlusses

 

Antrags- nummer des Flug- hafens

 

Antragsda- tum des Flughafens

 

01.

 

08.03.

2005

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung der LBP- Maßnahmen Kleingewäs- ser“

 

01

 

21.12.2004

 

 

 

 

02.

 

 

 

27.01.

2006

 

 

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Antrag auf Befreiung nach § 62 Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG), Art. 12, 16 Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH-RL), Art.

5, 9 Vogelschutzrichtlinie (vogelschutz-RL)“

 

 

 

 

 

 

 

 

23.12.2005

 

04.

 

01.06.

2006

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Optimierung der Planung Rotbergbecken“

 

09

 

11.04.2006

 

 

05.

 

14.09.

2006

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Optimierung der Planun- gen, Entwässerung und Flugbetriebsflächen – Rollwege“

 

 

05

 

 

22.05.2006

 

 

 

06.

 

 

15.09.

2006

 

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung der Leitungs- führung von Ver- und Entsorgungsleitungen“ Teilbescheid zur „Ände- rung der Trinkwasserlei- tung (TWL) DN 600“

 

 

 

03

 

 

 

15.06.2006

 

 

 

07.

 

 

22.12.

2006

 

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung des Plans der baulichen Anlagen Termi- nal sowie angrenzender Baufelder sowie der Querneigung der Roll- bahnen“

 

 

 

02

 

 

 

10.05.2006

 

08.

 

28.02.

2007

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Änderung des 7. Planän- derung von Amts wegen“

 

 

 

09.

 

06.08.

2007

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Änderung Los 1, Los 5 und Anbindung A 113n“

 

07

 

06.11.2006

 

 

10.

 

29.10.

2007

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung Verteilerkno- ten Los 3“ und „Änderung eines Schreibfehlers von Amts wegen“

 

 

11

 

 

06.09.2006

 

 

 

Be- schluss Nr.

Datum des Be- schlus ses

 

 

Planfeststel- lungsbehörde

 

 

Bezeichnung des Beschlusses

 

Antrags- nummer des Flug- hafens

 

Antragsda- tum des Flughafens

 

 

 

 

 

 

 

11.

 

 

 

 

 

 

24.01.

2008

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Optimierung der Planung unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und nach aktualisiertem Stand der Technik – Flugfeldbe- tankungsanlage, sowie Feststellung der Eignung gemäß § 19h WHG und Erteilung gemäß

§ 13 BetrSichV“ und „Än- derung der Auflage

A II 10.2.5 (Kreuzungs- bauwerke) von Amts we- gen“

 

 

 

 

 

 

 

04

 

 

 

 

 

 

 

27.09.2006

 

 

12.

 

23.04.

2008

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung des Plans der baulichen Anlagen – Standortverlegung Tower der DFS“

 

 

17

 

 

20.11.2007

 

13.

 

28.10.

2008

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Gewässerausbau Teil II“

 

06

 

07.05.2007

 

14.

 

18.12.

2008

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Änderung von Amts we- gen“

 

 

 

15.

 

19.12.

2008

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Überbauung Kleinge- wässer“

 

15

 

25.02.2008

 

 

16.

 

01.04.

2009

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung der Leitungs- führung von Ver- und Entsorgungsleitungen“ Schlussbescheid

 

 

03

 

 

15.06.2006

 

 

 

 

17.

 

 

 

25.01.

2010

 

 

 

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

„Änderung des Plans der baulichen Anlagen, Bau- feld Sonstige Flughafen- einrichtungen SF 2/3 so- wie angrenzende Baufel- der, Änderung des Plans Flugbetriebsstoffversor- gung, Hydrantenanlage“

 

 

 

 

23

 

 

 

 

17.06.2009

 

18.

 

17.02.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

„Baufläche für sonstige Flughafeneinrichtungen SF 1 und Vorfeldbereich“

 

20

 

30.06.2009

 

19.

 

01.04.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

„Optimierung südwestli- ches Rollbahnsystem“

 

25

 

08.10.2010

 

20.

 

15.09.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

„Anlagen des Bundes“

 

21

 

28.10.2009

 

 

 

Be- schluss Nr.

Datum des Be- schlus ses

 

 

Planfeststel- lungsbehörde

 

 

Bezeichnung des Beschlusses

 

Antrags- nummer des Flug- hafens

 

Antragsda- tum des Flughafens

 

21.

 

28.10.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

„Optimierung der Flugbe- triebsflächen – Rollbahn- schultern -“

 

18

 

31.07.2009

 

 

22.

 

 

10.02.

2012

 

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

„Änderung des Plans baulicher Anlagen – SF 2 Gesamt – Anpassung der Baumassen sowie Ände- rung der Fläche SF 2/1“

 

 

24

 

 

20.07.2010

 

23.

 

27.03.

2012

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

„Sondernutzungsfläche – Static Display Area (SDA)“

 

26

 

30.11.2010

 

 

24.

 

 

25.07.

2013

 

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

„Änderung des Plans baulicher Anlagen – Er- richtung einer SF 6 für ein Besucherzentrum – air- portworld am Infotower“

 

 

27

 

 

02.08.2011

 

 

25.

 

30.09.

2016

Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin- Brandenburg

 

 

„Rollbahnen C1 und Y1“

 

 

32

 

 

09.08.2016

 

 

26.

 

12.12.

2016

Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin- Brandenburg

 

 

„Ramp 1 – Interim Bund“

 

 

31

 

 

20.09.2016

 

 

27.

 

23.05.

2017

Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin- Brandenburg

„Temporäre Maßnahmen Rollbahn K5, Rollbahn K6 inkl. Anschluss an Roll- bahn G, Vorfeld 3b“

 

 

33

 

 

23.12.2016

 

 

28.

 

09.06.

2017

Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin- Brandenburg

„Resultierender Land- schaftspflegerischer Be- gleitplan und Kompensa- tionspool 2“

 

 

30

 

 

30.06.2015

 

 

29.

 

13.07.

2017

Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin- Brandenburg

 

„Sanierung Rollbahnen G und K1 – Anpassung Fil- lets Rollbahn K1“

 

 

34

 

 

13.04.2017

 

 

30.

 

15.12.

2017

Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin- Brandenburg

„Kompensationspool 3“

 

 

35

 

 

30.06.2017

Planergänzungsbeschlüsse

 

 

20.10.

2009

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Lärmschutzkonzept BBI“

 

 

02.07.2007

 

 

04.08.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

„Zülowniederung“

 

 

16.02.2006

 

 

 

Be- schluss Nr.

Datum des Be- schlus ses

 

 

Planfeststel- lungsbehörde

 

 

Bezeichnung des Beschlusses

 

Antrags- nummer des Flug- hafens

 

Antragsda- tum des Flughafens

 

 

06.08.

2012

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

„Kompensationspool“

 

 

26.09.2009

Prozesserklärungen gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht

 

 

03.

 

21.02.

2006

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung der Nebenbe- stimmungen zum Lärm- schutz besonderer Ein- richtungen“

 

 

 

 

 

 

20.09.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

Militärflüge

 

 

 

 

21.09.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

Passiver Nachtschutz

 

 

 

 

21.09.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

Unbedingte Neuauswei- sung Schutzgebiete

 

 

 

 

21.09.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

Neuermittlung Schutzge- biete vor Inbetriebnahme

 

 

Planänderungen des #Eisenbahnbundesamtes

 

12.09.

2006

Eisenbahnbun- desamt

2. Änderung Schienenan- bindung

 

 

 

18.06.

2007

Eisenbahnbun- desamt

1. Änderung Schienenan- bindung

 

 

 

23.05.

2008

Eisenbahnbun- desamt

3. Änderung Schienenan- bindung

 

 

 

20.04.

2011

Eisenbahnbun- desamt

4. Änderung Schienenan- bindung

 

 

 

  1. dieser Änderungen wurden in welchem Umfang genehmigt?

Zu 2.: Alle in der Tabelle erfassten Änderungen wurden durch entsprechende Planänderungsbeschlüsse zugelassen. Die oben genannten Anträge mit den An- tragsnummern 28 und 36 befinden sich noch in Bearbeitung.

  1. Änderungen wurden vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt?

Zu 3.: Neben der grundlegenden Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 16.03.2006, 4 A 1075.04 u.a., dass der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (grundlegendste Änderung ge- genüber dem Bestand) als weitestgehend rechtmäßig zu betrachten sei, gab es meh- rere zeitlich nachgehende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die die Rechtmäßigkeit beziehungs- weise Wirksamkeit von Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluss voraussetzten. Teilweise waren Planänderungen in gerichtlichen Verfahren notwendiger Gegenstand

für die gerichtliche Erkenntnis der Rechtmäßigkeit des Beschlusses in der dann vor- liegenden Form.

Der Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009 war Ge- genstand einer erfolglosen Klage. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planergän- zung in den Urteilen vom 13.10.2011, 4 A 4000.10 u.a., als rechtmäßig angesehen.

  1. Änderungsanträge wurden a) versagt und b) mit Abänderungen zugelassen?

Zu 4. a): Es wurden keine Änderungsanträge versagt.

Zu 4. b): Alle Änderungsanträge wurden mit dem Erlass von Nebenbestimmungen zugelassen. Eine Teilablehnung ist in keinem Fall erfolgt.

  1. dieser ursprünglichen Änderungen wurde bisher verwirklicht?
  2. befinden sich noch in der Verwirklichungsphase?

Zu 5. und 6.:

Eine abstrakte Kategorisierung der Änderungen als „verwirklicht“ bzw. „nicht verwirk- licht“ ist nach Angaben der LuBB nicht sinnvoll, da die Änderungen u.a. immissions- schutzrechtliche oder betriebliche Auflagen betreffen, die zu keinem Zeitpunkt abge- schlossen sind.

Nach Angaben der FBB befinden sich derzeit die Änderungsmaßnahmen des 26., 27., 28. und 30. Änderungsbeschlusses in der Umsetzung. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Interimslösung des Regierungsterminals des Bundes auf der Ramp 1, um Maßnahmen zur Verwirklichung des Double-Roof-Konzeptes und um die naturschutzrechtliche Umsetzung des Kompensationspools 2 und 3.

  1. welchen gesetzlichen Vorschriften wurden die beantragten Änderungen rechtlich geprüft und in welchen Verfahren geschah dies?

Zu 7.: Die Prüfung der beantragten Planänderungen erfolgte und erfolgt nach dem luftrechtlichen Fachplanungsrecht. Einschlägig sind hier insbesondere die §§ 8 ff. LuftVG sowie die §§ 72 ff. VwVfG i.V.m. § 1 Abs 1 BbgVwVfG. Wegen der Konzent- rationswirkung der einzelnen Entscheidungen wurden die Änderungen auch in Bezug auf sämtliches betroffenes Fachrecht nach den dortigen Maßgaben geprüft; Aus- nahme ist insoweit gemäß § 9 Abs. 1 LuftVG der Bereich des Bauordnungsrechts, im Wesentlichen die Erteilung von Hochbaugenehmigungen.

  1. wurde zu welchem Zeitpunkt an den Genehmigungsentscheidungen beteiligt?

Zu 8.: In den Planänderungsverfahren wurden die Träger öffentlicher Belange betei- ligt, jeweils soweit die von ihnen verantworteten Belange von dem Änderungsvorha- ben nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde berührt waren.

In den Verfahren, die zum Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009, zum Planergänzungsbeschluss „Naturschutz und Landschaftspflege, Komplexe Kompensationsmaßnahmen Zülowniederung“ vom 04.08.2011 und zum

20. Planänderungsbeschluss „Anlagen des Bundes“ vom 15.09.2011 geführt haben

wurde die Öffentlichkeit durch Auslegung der Antragsunterlagen beteiligt.

9. In welchem Verfahren soll der für die Erweiterung des BER inzwischen grob erstellte „Masterplan 2040“ genehmigt werden?

Zu 9.: Der Masterplan BER 2040 wurde durch den Aufsichtsrat der FBB am 17.11.2017 als strategisches Leitbild zur infrastrukturellen Weiterentwicklung des BER bestätigt. Er ist allerdings noch nicht Gegenstand eines fachplanerischen oder sonstigen Genehmigungsverfahrens.

  1. Erforderlichkeit sieht der Senat für ein neues Planfeststellungsverfahren oder ist er der Meinung, es handle sich um eine unwesentliche Änderung des erlassenen Beschlusses, die ein neues Planfeststellungsverfahren entbehrlich macht, obwohl eine nahezu doppelte Kapazität angestrebt wird?

Zu 10.: Über die Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens für Erweiterungen des Flughafens Berlin-Schönefeld hat das Land Brandenburg, vertreten durch die LuBB, zu entscheiden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.

  1. schätzt der Senat den zeitlichen Rahmen ein, falls für die Verwirklichung des Masterplans 2040 ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich sein sollte?

Zu 11.: Siehe Antwort zu Frage 10.

  1. will der Senat den bis zur endgültigen, bestandskräftigen Planfeststellung bestehenden Kapa- zitätsengpass am Flughafen BER überbrücken, wenn der Flughafen Tegel TXL wirklich 6 Monate nach der Inbetriebnahme des neuen BER geschlossen sein sollte?

Zur Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens siehe Antwort zu Frage 10. Im Übrigen geht der Senat davon aus, dass zum Zeitpunkt der Schließung des Flugha- fens Tegel ausreichende Kapazitäten zur Abwicklung der Fluggastnachfrage im Großraum Berlin zur Verfügung stehen.

 

Berlin, den 13.02.2018 In Vertretung

Klaus Feiler

Senatsverwaltung für Finanzen

Bahnhöfe + Regionalverkehr: Versäumnisse oder Versagen von Bestellungen von Bahnhöfen auf der Dresdner Bahn (Kamenzer Damm und Buckower Chaussee), aus Senat

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Frage 1:
Weshalb hat der Senat nicht im laufenden #Planfeststellungsverfahrensabschnitt I der #Dresdner Bahn einen
zusätzlichen #Bahnhof #Kamenzer Damm auf der Trasse der #S2/Dresdner Bahn bestellt?
Frage 2:
Weshalb vergibt der Senat die Chance, den Willen von Parlament und Bevölkerung vor Ort im Rahmen des
rechtlich gestützten "Bestellerprinzips", einen neuen Bahnhof Kamenzer Damm zu schaffen, durchzusetzen?
Frage 3:
Hinsichtlich diesbezüglicher, mehrfacher Parlamentsbeschlüsse diverser Regierungsfraktionen von CDU und
SPD seit 1990, ist es aus welchem Grunde unter der Landesregierung von SPD, Grünen und Linken nun
nicht zur Bestellung des Bahnhofes Kamenzer Damm gekommen?
Antwort zu 1 – 3:
Im Flächennutzungsplan Berlin ist ein künftiger S-Bahnhof Kamenzer Damm enthalten.
Gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ist er ebenfalls als langfristiges
Projekt mit einem Realisierungszeitraum nach 2025 und – abhängig vom verkehrlichen
Nutzen und der Wirtschaftlichkeit – vorgesehen.
Im Umfeld des geplanten S-Bahnhofs Kamenzer Damm befinden sich (im Südwest- und
im Südost-Quadranten) Gewerbegebiete, sowie lockere Wohnbebauung (Nordwest). Auf
dem relativ großen Nordost-Gelände befand sich das 1996 stillgelegte Gaswerk
Mariendorf. Es bestand seinerzeit die verkehrsplanerische Einschätzung, dass erst im
Falle einer Bebauung der Gaswerk-Fläche mit Nutzungen, die ein relativ großes
Verkehrsaufkommen erwarten lassen, der Bau des S-Bahnhofs Kamenzer Damm
gerechtfertigt ist. Es war jedoch – auch unter dem Aspekt möglicher Altlasten – viele Jahre 
2
lang unklar, welche Nachnutzungen auf dem ehemaligen GASAG-Gelände angesiedelt
werden.
Ein zunächst angedachtes Investoren-Vorhaben mit Wohnungen, Gewerberäumen und
einem kleinen Einkaufszentrum hatte sich wieder zerschlagen.
Im Jahr 2013 wurde das Gaswerkgelände mit ungefähr 385.000 m² Fläche an die
Investorengruppe BMDF Gewerbepark Berlin-Mariendorf GmbH & Co. KG verkauft.
Seitdem finden laufend Entwicklungen des Standorts gemäß Stadtentwicklungsplan Berlin
(StEP Industrie und Gewerbe) mit der vorrangigen Ausrichtung auf produzierendes
Gewerbe statt. Kleinere Produktionsbetriebe, Logistik, sonstige produktionsorientierte
Dienste und weitere Dienstleistungen, die viele Arbeitsplätze und zum Teil nennenswerten
Publikumsverkehr aufweisen, haben sich bereits angesiedelt. Das Deutsch-Amerikanische
Volksfest fand vom 21. Juli bis 13. August 2017 erstmals im Marienpark statt. Das
Volksfest war mit einem Shuttle-Bus vom U-Bahnhof Alt-Mariendorf (U-Bahn-Linie 6)
erreichbar.
Insgesamt ist damit verkehrlich die Errichtung des S-Bahnhofs Kamenzer Damm
gerechtfertigt. Der Senat hatte jedoch der Deutschen Bahn AG (DB AG) seinerzeit
zugesagt, während des laufenden Planfeststellungsverfahrens für die Dresdener Bahn
keine weiteren #Planänderungen zu veranlassen, um nicht noch weitere
Verkomplizierungen und Zeitverzug bei diesem sensiblen Verfahren zu verursachen.
Für den Wiederaufbau der Fernbahngleise auf der "Dresdener Bahn" in Marienfelde (sog.
Abschnitt 1) hat das Eisenbahn-Bundesamt am 22.05.2017 den
Planfeststellungsbeschluss erlassen. Daher hat der Senat nunmehr Gespräche mit der DB
AG aufgenommen, um weitere, inzwischen aufgrund der erfolgten Stadtentwicklung, der
absehbar “Wachsenden Stadt“ und der zunehmenden Pendlerströme, notwendig
gewordene Maßnahmen zeitlich und bautechnisch passfähig in das Projekt Dresdener
Bahn „einzuflechten“. Dabei ist aber Prämisse, bei dem sehr wichtigen Projekt Dresdener
Bahn Zeitverzug zu vermeiden. Der Senat beabsichtigt, nach Klärung dieser Abläufe den
zusätzlichen S-Bahnhof Kamenzer Damm zu bestellen. Eine konkrete zeitliche Festlegung
ist derzeit noch nicht möglich.
Frage 4:
Weshalb hat der Senat ebenfalls nicht im laufenden Planfeststellungsverfahrensabschnitt I der Dresdner
Bahn einen zusätzlichen #Regionalbahnhof #Buckower Chaussee auf der Trasse der Dresdner Bahn bestellt?
Frage 5:
Weshalb vergibt der Senat die Chance, den Willen von Parlament, Wirtschafts- und Arbeitnehmervertretern,
der Bevölkerung vor Ort im Rahmen des rechtlich gestützten "Bestellerprinzips" umzusetzen, den neuen
Regionalbahnhof Buckower Chaussee zu schaffen?
Frage 6:
Aus welchem Grunde ist es unter der Landesregierung von SPD, Grünen und Linken nun nicht zur
Bestellung des neuen Regionalbahnhofes Buckower Chaussee gekommen?
Antwort zu 4 – 6:
Im StEP Verkehr Berlin ist ein künftiger Regionalverkehrs-Haltepunkt (R-Hp) Berlin
Buckower Chaussee vorgesehen.
Im Umfeld des geplanten R-Hp befinden sich Gewerbegebiete, etwas entfernt
Wohnbebauung und – nahe am S-Bf Buckower Chaussee – ein Einkaufszentrum mit
Dienstleistungen und Restauration.
3
Zunächst bestand seinerzeit die verkehrsplanerische Einschätzung, dass der Bau des RHp
kurz- / mittelfristig nicht gerechtfertigt sei. Nach weiteren Verdichtungen der
angrenzenden arbeitsplatz- und kundenintensiven Gewerbegebiete ist nunmehr
verkehrlich die Errichtung des R-Hp Buckower Chaussee gerechtfertigt, zumal durch
mehrere Buslinien weitere Bereiche, auch Großwohngebiete, angebunden werden. Der
Senat hatte jedoch der Deutschen Bahn AG (DB AG) seinerzeit zugesagt, während des
laufenden Planfeststellungsverfahrens der Dresdener Bahn keine weiteren
Planänderungen zu veranlassen. Nunmehr hat der Senat Gespräche mit der DB AG
aufgenommen, um weitere, aufgrund der erfolgten Stadtentwicklung, der absehbar
“Wachsenden Stadt“ und der zunehmenden Pendlerströme, notwendig gewordene
Maßnahmen in das Projekt Dresdener Bahn „einzuflechten“. Dabei ist aber Prämisse, bei
dem sehr wichtigen Projekt Dresdener Bahn Zeitverzug zu vermeiden. Zudem steht für
diesen R-Hp noch eine fahrplantechnische Prüfung aus. Der Senat beabsichtigt, nach
Klärung der offenen Fragen den zusätzlichen Regionalverkehrs-Haltepunkt Berlin
Buckower Chaussee zu bestellen.
Berlin, den 11. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr + Tarife: DB Preissystem, Das neue Preissystem für den Fernverkehr, aus Punkt 3

Ab 15. Dezember gelten – wie bereits berichtet – im #Fernverkehr der Bahn neue Preise. Mit dem neuen System soll der bisherige #Tarifwirrwar abgeschafft, sollen mehr Fahrgäste vor allem in bisher nicht #ausgelastete Züge gelockt werden. Hier noch einmal die wichtigsten Informationen im Überblick.

„Bahnverkehr + Tarife: DB Preissystem, Das neue Preissystem für den Fernverkehr, aus Punkt 3“ weiterlesen