Luftfahrt: Luftraumstruktur: Wichtige Änderungen zum Saisonstart 2024, aus Flieger Magazin

05.03.2024

https://www.fliegermagazin.de/news/luftraumstruktur-aenderungen-zum-saisonstart-2024

Zum Saisonstart erwarten #Pilotinnen und #Piloten oft gespannt die neuen #ICAO-Karten. Fast jedes Jahr gibt es kleinere oder größere Änderungen der #Luftraumstruktur. Für die Festlegung ist in Deutschland das Bundesverkehrsministerium (#BMDV) zuständig. Die Behörde stimmt sich zuvor mit Institutionen wie beispielsweise der Deutschen #Flugsicherung, dem #Luftfahrtamt der #Bundeswehr und Luftfahrtverbänden ab. Außerdem werden #Airlines und #Interessenverbände von #Berufspiloten zu Abstimmungsgesprächen eingeladen.

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Flughäfen: Zwischenbilanz, 14 Zwischenfälle mit Drohnen im laufenden Jahr am BER, aus rbb24

06.12.2022

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/12/berlin-brandenburg-ber-schoenefeld-drohne-luftraum-flugsicherung.html

Am #Flughafen #BER in #Schönefeld (Dahme-Spreewald) hat es im laufenden Jahr 14 #Zwischenfälle mit #Drohnen gegeben. Das teilte eine Sprecherin der Deutschen #Flugsicherung (#DFS) am Montag mit. In Frankfurt am Main (26) und Hamburg (17) wurden allerdings noch mehr Fälle registriert.

80 Prozent der #Störungen in diesem Jahr hätten im Umfeld der größeren Verkehrsflughäfen stattgefunden, hieß es weiter.

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Flughäfen: Herrscht bald wieder Flugverbot über ganz Berlin? Seit dem TXL-Aus kreisen Kleinflugzeuge am Berliner Himmel, Anwohner sind genervt., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/laerm-und-sicherheitsbedenken-herrscht-bald-wieder-flugverbot-ueber-ganz-berlin/27042636.html

Wird Berlin wieder zur #Flugverbotszone? Das Thema der neuen #Kleinflugzeuge am Berliner Himmel hat nun die Behörden erreicht. Die Senatsverkehrsverwaltung will die Entwicklung nach der Schließung der innerstädtischen Flughäfen in Berlin „beobachten und bewerten, auch in Bezug auf Lärmemissionen“.

Dies teilte Sprecher Jan Thomsen auf Nachfrage mit. Zwar dürfe Berlin nicht eigenmächtig ein #Flugverbot verhängen, das sei Bundessache. Doch die Verkehrsverwaltung, bei der die Gemeinsame Obere #Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (#LuBB) angesiedelt ist, „behält sich vor, bei Änderungsbedarf auch die Bundesebene anzusprechen“.

Seit der Schließung des Flughafens #TXL ist der größte Teil des Berliner Stadtgebiets unkontrollierter #Luftraum. Anwohner berichten von einer starken Zunahme von Kleinflugzeugen am Himmel. Inzwischen fragen sich viele auch, ob das denn sicherheitstechnisch okay ist, Flugzeuge unkontrolliert über einer #Millionenmetropole kreisen zu lassen. Neben der dichten Besiedlung sind in Berlin ja auch jede Menge besonders sicherheitsrelevante Areale zu finden, etwa politische Einrichtungen.

Die Antwort auf diese Frage ist kompliziert. Zwar ist die normale verkehrliche #Luftaufsicht Ländersache. Doch: „Ein Flugbeschränkungsgebiet über ganz Berlin ist unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich“, sagt Thomsen. „Der Berliner Senat hat hier qua Gesetz keine eigenen Eingriffsmöglichkeiten.“

In der Tat legt das Bundesverkehrsministerium fest, ob Lufträume …

Flughäfen: So bereitet sich die Flugsicherung auf den BER-Start vor, aus airliners

https://www.airliners.de/so-flugsicherung-ber-start/52408

Bevor der #BER in Betrieb gehen kann, hat auch die #Flugsicherung einige Arbeit vor sich. Für das Training der Lotsen baut die #DFS extra einen #Tower-Simulator. Außerdem wird der Berliner Luftraum umstrukturiert. Ein Überblick.

Die Zeichen verdichten sich, dass der BER im kommenden Jahr tatsächlich ans Netz geht. Die Flughafengesellschaft #FBB kommuniziert gegenüber den Systempartnern Herbst 2020 als Eröffnungstermin und gibt sich zuversichtlich, das lange währende Projekt im kommenden Jahr endlich zu einem Abschluss bringen zu können.

So trafen sich im Oktober unter anderem auch ranghohe Vertreter von FBB und Deutscher Flugsicherung (DFS) zu Gesprächen. Dabei sei der Termin von Seiten des Flughafens erneut bestätigt worden, sagte Stefan Jaekel, Sprecher der DFS, gegenüber airliners.de: „Die von uns geforderte Vorankündigungsfrist ist damit eingehalten.“ Die Flugsicherung braucht einen ausreichenden Zeitpuffer für die Vorbereitungen des BER-Betriebs.

Mit der Eröffnung des neuen Flughafens und der Schließung des bislang wichtigsten Hauptstadt-Airport in Tegel wird auch der #Luftraum über Berlin …

Flughäfen: Kerosin über Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie oft wurde in den Jahren 2010 bis 2018 durch militärische und durch zivile Flugzeuge über dem Berliner
#Luftraum in welcher Menge #Treibstoff abgelassen? (Bitte auflisten mit Datum, Art des Fluges, insgesamt
davon betroffenes Gebiet und Treibstoffmenge)?
Antwort zu 1:
Dem Senat sind keine Fälle von #Treibstoffschnellablässen über dem Gebiet des Landes
Berlin bekannt. Nach Auskunft der Bundesregierung haben in den vergangenen Jahren
auch keine Ablässe über dem Gebiet des Landes Berlin stattgefunden (vgl. hierzu
Bundestagsdrucksachen 19/477 und 18/9917).
Frage 2:
Wird das Land Berlin regelmäßig von der Deutschen #Flugsicherung über diese Ereignisse informiert?
Antwort zu 2:
Nein. Eine regelmäßige Information des Senats durch die Deutsche Flugsicherung über
diese Ereignisse erfolgt nicht, wohl auch deshalb, weil keine solche Ereignisse
stattfanden. Auf Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Frage 3:
Besteht eine Meldepflicht von Treibstoffschnellablässen (#Fuel-Dumping) durch die Fluggesellschaften bzw.
die Bundeswehr?
2
Antwort zu 3:
Es besteht eine Meldepflicht nach Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 in
Verbindung mit Anhang III, Nr. 3 (4) der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018.
Demnach ist das Ablassen von Treibstoff der dafür zuständigen Stelle (hier: #Luftfahrt-
Bundesamt) innerhalb von 72 Stunden zu melden. Für die Flugsicherungsseite sind
Treibstoffschnellablässe der Deutschen Flugsicherung GmbH zu melden, da dem
Luftfahrzeugführer ein bestimmtes Gebiet für den Treibstoffablass zugewiesen werden
muss. Der Treibstoffablass ist nur über bestimmten Gebieten zulässig. Meldungen darüber
werden beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erfasst. Alle Vorfälle, welche
militärische Luftfahrzeuge betreffen, und bei denen kein Zivil-Luftfahrzeug beteiligt ist,
werden dem Luftfahrtamt der Bundeswehr gemeldet.
Frage 4:
Wie stellt das Land Berlin sicher, das alle Ablässe auch tatsächlich gemeldet werden?
Antwort zu 4:
Die Einhaltung der Regelungen entzieht sich der Zuständigkeit des Senates.
Frage 5:
Wie oft musste ein Flugzeug unmittelbar nach dem Start einen Ablass durchführen um wieder landen zu
können?
Antwort zu 5:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 6:
Wie wird die Kerosinbelastung im Berliner Luftraum überwacht?
Antwort zu 6:
Die Kerosinbelastung im Berliner Luftraum wird vom Senat nicht überwacht.
Frage 7:
Wie wird die Kerosinbelastung im Berliner Luftraum gemessen?
Antwort zu 7:
Die Kerosinbelastung im Berliner Luftraum wird vom Senat nicht gemessen.
Frage 8:
Wie viel Treibstoff wurde in Summe pro Jahr in den Jahren 2010 bis 2018 durch militärische und zivile
Flugzeuge über Berlin und der unmittelbaren Nähe zu Berlin abgelassen (bitte nach Jahr, militärischen und
zivilen Flugzeugen aufschlüsseln)?
3
Antwort zu 8:
Der Senat kann keine Angaben zu Fällen in Brandenburg machen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 9:
Wie hoch ist die Belastung durch Kerosinablass in Berlin insgesamt im Verhältnis zu anderen
Bundesländern (bitte Angaben in Jahren, Tonnen, Bundesländer seit 2010)?
Antwort zu 9:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu Fällen in anderen Bundesländern kann
der Senat keine Angaben machen.
Frage 10:
Wie wirken sich Ablässe in unmittelbarer Nähe von Flughafen Schönefeld auf Berlin aus?
Antwort zu 10:
Der Senat kann keine Angaben zu Fällen in Brandenburg machen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 11:
Tauschen sich die Länder Brandenburg und Berlin zu den in den Punkten 1-8 genannten Fragestellungen,
die Aufgrund der räumlichen Lage der Flughäfen Tegel und Schönefeld beide Länder betreffen können, aus?
Wie oft geschieht dies?
Antwort zu 11:
Es gibt einen intensiven Austausch zwischen den Luftfahrtbehörden beider Länder. Da die
Frage des Kerosinschnellablass immer wieder ein übergreifendes und bundespolitisches
Thema ist, tauschen sich die Behörden auch unbeschadet der konkreten Betroffenheit
ihrer Länder über das Thema aus.
Frage 12:
Welche Auswirkungen hat das Ablassen des Treibstoffes nach Kenntnis des Senats unmittelbar und
mittelbar auf die Gesundheit von Menschen und auf Flora und Fauna insgesamt? Welche belastbaren
Erkenntnisse liegen dem Senat dazu vor?
Antwort zu 12:
Dem Senat liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Auftrag des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird gegenwärtig
durch das Umweltbundesamt eine wissenschaftliche Studie erarbeitet, die sich mit den
Auswirkungen von Treibstoffschnellablässen beschäftigt. Im Übrigen wird auf die
Antworten der Bundesregierung zu Frage 5 und 6 der Bundestagsdrucksache 19/2266, zu
Frage 5 und 6 der Bundestagsdrucksache 19/367 und zu Frage 4 bis 7 der
Bundestagsdrucksache 19/477 verwiesen, die sich mit den Auswirkungen von
Treibstoffablässen auf Mensch, Umwelt und Natur befassen.
4
Frage 13:
Welche Umweltschäden können generell durch den Eintrag von Flugzeugtreibstoff auftreten?
Antwort zu 13:
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Frage 14:
Gibt es konkrete Erkenntnisse über die Auswirkung von abgelassenem Flugzeugtreibstoff speziell in Bezug
auf die Wasserqualitäten der Berliner und Brandenburger Seen und Flüsse?
Antwort zu 14:
Nein.
Frage 15:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, auf mehr Transparenz im Umgang mit den meldepflichtigen
Ereignissen des Kerosin-Notablasses hinzuwirken? (Hier z.B. Informationsmöglichkeiten für Bürger der
betroffenen Gebiete Berlins und unmittelbarer Nähe)
Antwort zu 15:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 16:
Gibt es in Berlin Messstationen, die die Belastung am Boden ermitteln?
Antwort zu 16:
Nein.
Frage 17:
Besteht ein Gutachten zu Kerosin-Gefahren?
Antwort zu 17:
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Berlin, den 08.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz