Der #Fahrradverkehr in Berlin nimmt stetig zu und das macht sich auch beim Unternehmen #Nextbike, das Fahrräder verleiht, bemerkbar.
„Nimm ein #Rad, wenn Du es brauchst“ – so formulierte der damals noch für den Verkehr zuständige Senator Andreas Geisel (SPD) den Ansatz für das neue öffentliche #Fahrradverleihsystem, als im Sommer 2016 der Vertrag dafür unterzeichnet wurde. Das Unternehmen Nextbike aus Leipzig erhielt den Zuschlag, das Land Berlin hat seither rund 7,5 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen, um den Aufbau des Systems zu unterstützen.
Im Sommer dieses Jahres läuft die erste Stufe des Vertrags aus; für weitere drei Jahre gibt es eine Verlängerungsoption. Ob die nötigen Gelder dafür bereitgestellt werden, muss der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses entscheiden. Knapp 3,9 Millionen Euro werden für die Jahre 2022 bis 2024 benötigt.
Die Senatsverkehrsverwaltung hat zu dem Anlass auch Zahlen geliefert, wie sich das Verleihsystem entwickelt hat. Demnach ist die Zahl der gültigen Ausleihen bei rund 234.000 im Jahr 2017 gestartet, 2019 lag sie dann bei knapp 650.000, im vergangenen Jahr stieg sie auf gut 880.000 – „obwohl es im Rahmen der weiter andauernden Pandemielage zu Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Nutzenden und dem ,Wegbrechen‘ kompletter Nutzergruppen (Tourismus) kam“, schreibt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese in der Vorlage an den Ausschuss. Das unterstreiche die Akzeptanz des Systems bei Nutzern. Besonders viele Ausleihen gab es zuletzt bei den Stationen in …
Frage 1: Welche konkreten Konzepte wird der Senat im Jahr 2021 ausarbeiten, um gemäß der gemeinsamen Absichtserklärung der Länder Brandenburg und Berlin den Ausbau von „#Parken und Reisen“- (#P&R)- so wie #Radabstellanlagen voranzutreiben? Antwort zu Frage 1: Das 2020 erstellte Gutachten des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) und der aktualisierte Leitfaden „Parken am Bahnhof“1 bilden die Grundlagen des Brandenburger Förderprogramms für Park-and-Ride- (#P+R) und Radabstellanlagen (#B+R) an Bahnhöfen. Die erwähnte Absichtserklärung betrifft eine engere Zusammenarbeit beider Länder beim Ausbau dieser Anlagen an Brandenburger Bahnhöfen. Vor diesem Hintergrund strebt der Berliner Senat eine #Komplementärfinanzierung zum laufenden #Förderprogramm des Landes Brandenburg an. Ziel ist ein wohnortnaher Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr und eine Verkehrsentlastung der Hauptstadt. Antragstellende bleiben weiterhin die Brandenburger Gemeinden. Die Umsetzung der gemeinsamen Absichtserklärung ist nur unter Voraussetzung der haushaltsmäßigen Absicherung möglich. Weitere Abstimmungen der Länder Berlin und Brandenburg werden daher frühestens in der 2. Jahreshälfte folgen. Frage 3: Wie ist die geplante Kostenverteilung zwischen Berlin und Brandenburg geplant? Ist auch geplant, Bahnflächen dabei miteinzubeziehen und ggf. bei der Deutschen Bahn bzw. bei einem entsprechenden Bahntochterunternehmen solche P&R-Anlagen zu bestellen?
1 https://www.vbb.de/unsere-themen/kompetenzstelle-bahnhof-land-brandenburg/bike-and-ride-anlagen-br/gutachten-bike-ride-park-ride-im-land-brandenburg 2 Antwort zu Frage 3: Zum Thema der Kostenverteilung wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/24970 vom 1. Oktober 2020 verwiesen. Aussagen zu konkreten Projekten sind derzeit noch nicht möglich. Frage 2: Wie erfolgt die #Standortwahl und die #Kapazitätsberechnung, und hat der Senat bereits Vorzugstandorte in Berlin identifiziert, um vorhandene P&R-Anlagen nachzubessern oder auszubauen und neue P&R-Anlagen zu planen und zu realisieren? Frage 4: Wie wird der Senat in Zukunft verhindern, dass bestehende P&R-Anlagen, wie z.B. in #Alt-Glienicke, ersatzlos zurückgebaut werden, statt vorhandenen Anlagen angebotsorientiert auszubauen? Antwort zu Frage 2 und 4: Die Fragen 2 und 4 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vorgesehen ist, dass sich die Länder Berlin und Brandenburg auf Basis eines Mittelfristplanes jährlich über förderfähige Projekte der Brandenburger Gemeinden abstimmen. Für eine gemeinsame Förderung kommen nur antragstellende Gemeinden und Bahnhöfe in Brandenburg mit einem hohen Anteil von Berlin-Pendlerinnen und – Pendlern (> 60 %) in Betracht. Der im Endbericht des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) dargestellte Bedarf basiert auf der stationsscharfen Fahrgastprognose für das Jahr 2030 des Verkehrsverbund sowie aktuellen Erhebungen vor Ort. Die konkrete Priorisierung der Förderanträge wird u.a. auf Grundlage des Endberichts und anhand noch zu definierenden weiteren Kriterien erfolgen. Da in Berlin die Bezirke für Planung, Bau und Betrieb dortiger Anlagen verantwortlich sind, wird auch hier eine Abstimmung stattfinden. Das Land Berlin priorisiert berlinweit den Bau von B+R-Anlagen und den weiteren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu Fragen 4 bis 6 Ihrer Schriftlichen Anfrage vom 22.04.2020 (Schriftliche Anfrage Nr. 18/23236) verwiesen. Berlin, den 09.04.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Eine fünf Meter breite Spur auf der #Ostseestraße ist als #Radweg markiert. Pankows Verkehrsstadtrat beteuert: Sie ist für Busse da.
Berlin. In Prenzlauer Berg sorgt ein überbreiter „Radweg“ für Verwirrung bei den Autofahrern. Die Spur auf der Ostseestraße ist fünf Meter breit und mit #Radsymbolen markiert. Doch eigentlich dient die Spur vor allem einem anderen Zweck. Plötzlich fliegen die gelben Fetzen der abgerissenen Linien in die Windschutzscheibe. #Fahrradsymbole leuchten auf dem Asphalt vor dem Kühlergrill. Erst nach einigen Sekunden dämmert es ahnungslosen Autofahrern: Auf einem rund fünf Meter breiten Korridor einer stark befahrenen Ost-West-Achse in Prenzlauer Berg sind Pkw nicht mehr zugelassen. Weil die Beschilderung aber offenbar schwer zu verstehen ist und die gelben Linien wie aus dem Nichts beginnen, geraten ständig Dutzende Autofahrer auf die für sie gesperrte #Sonderspur.
Ein fünf Meter breiter Radweg – kann das überhaupt sein? Verunsichert treten die Fahrer nun auf die Bremse, versuchen nach links auf die einzige verbliebene Fahrspur der Ostseestraße Richtung Wedding einzuscheren. Doch da ist eine durchgezogene gelbe Linie. Und zumindest zu Stoßzeiten ist auch sonst kein Durchkommen. Denn eine Blechkolonne bildet bereits einen Stau, so weit das Auge reicht. Zugleich stranden so viele fehlgeleitete Autofahrer rechts auf der falschen Spur, dass die gelben Linien und Fahrradsymbole durch Reifenabrieb mehrmals zerrissen sind. Das alles ist Alltag auf dem provisorischen Radweg der Ostseestraße, von dem kaum jemand weiß, dass es eigentlich keiner ist.
Nach einem Jahr werden die Arbeiten am Hochbahnviadukt der U1 und U3 abgeschlossen. Ab Montag fahren wieder Züge auf der Strecke.
Die #U-Bahnlinien #U1 und #U3 fahren ab Montag, 12. April, wieder durch. Am #U-Bahnhof #Schlesisches Tor wird auch aktuell und über den 12. April hinaus noch gebaut. Eine gute Nachricht ist der Abschluss der Sanierungsarbeiten auch für #Radfahrer. Berlin. Ein Jahr lang mussten Fahrgäste zwischen den U-Bahnhöfen #Warschauer Straße und #Kottbusser Tor auf #Schienenersatzverkehr mit Bussen umsteigen, doch nun ist ein Ende im Sicht: Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten an dem Kreuzberger Hochbahnviadukt fahren die U-Bahnlinien U1 und U3 ab Montag, 12. April, in dem Abschnitt wieder durch. „Mit der #Wiederinbetriebnahme der #Hochbahn ist die Strecke zwischen Gleisdreieck und Oberbaumbrücke weitgehend fit für die nächsten Jahrzehnte“, erklärte Uwe #Kutscher, U-Bahnbauchef bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) in einer Mitteilung.
Bei dem Abschnitt handelt es sich um die älteste #U-Bahn-Strecke Deutschlands. Die Bauarbeiten dafür begannen bereits im Jahr 1896, die Inbetriebnahme folgte sechs Jahre später. Sanierung und Instandsetzung waren daher nun auch dringend notwendig: Die Witterung und die Züge, die täglich auf dem Hochbahnviadukt unterwegs sind, hatten das Material stark beansprucht. Entsprechend umfangreich waren die Arbeiten in den vergangenen zwölf Monaten.
Sanierung der U-Bahnlinien U1 und U3: 36 Millionen Euro fließen in die Streckenerneuerung Wie die BVG mitteilten, wurde auf circa einem Kilometer Gleislänge eine neue sogenannte Feste Fahrbahn mit zwei Weichen eingebaut. Die Stahltragwerke des U-Bahnviaduktes seien umfangreich saniert …
In welchem Planungsstadium befindet sich die zur #Querung von #Adlergestell und Bahnanlagen in #Adlershof vorgesehene #Fuß- und #Radwegbrücke? Antwort zu 1.: Die Entwurfsplanung wurde im Dezember 2020 im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von einem Planungsbüro erarbeitet. Aktuell wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirksamt TreptowKöpenick und der Deutschen Bahn die vorliegende Fassung der Entwurfsplanung geprüft.
Wie hoch sind die für Planung und Bau erforderlichen Investitionen? Antwort zu 2.: Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf rd. 7,5 Mio. €, die Kostenprüfung im Rahmen der Vorlage der BPU steht noch aus.
Für welchen Zeitraum ist die bauliche #Realisierung vorgesehen, wann wird sie planmäßig abgeschlossen sein? Antwort zu 3.: Die Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke ist für den Zeitraum 2022 bis 2023 vorgesehen und soll Ende 2023 abgeschlossen sein. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre.
In welchem Verfahren wurde der aktuell verfolgte #Planungsentwurf ausgewählt? Wurden oder werden alternative Planungen betrachtet und wenn ja, welche? 2 Antwort zu 4.: Dem aktuellen Planungsentwurf ging eine intensive Auseinandersetzung mit Planungsalternativen voraus. In diesen Prozess waren von Beginn an die Senatsverwaltungen (SenStadtWohn und SenUVK, früher SenStadtUm) und der Bezirk Treptow-Köpenick eingebunden. In 2009 wurden in einer 1. #Machbarkeitsstudie sechs Varianten einer neuen barrierefreien Verbindung des #Landschaftsparks (in Verlängerung der #Ostfuge) und der #Köllnischen Heide für Fußgänger und Radfahrer untersucht. 2014 wurden in einer 2. Machbarkeitsstudie aufgrund geänderter Rahmenbedingungen weitere Varianten untersucht, die das Ziel verfolgten, eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen am Adlergestell auf ein Minimum zu begrenzen. In diesem Zusammenhang wurde die Inanspruchnahme des landeseigenen Grundstücks (Verwaltung BIM, zukünftig Bezirksamt Treptow-Köpenick) mit dem Garagenkomplex zur Disposition gestellt. Im Ergebnis der 2. Machbarkeitsstudie hat sich das Land Berlin für die aktuelle Lage der Brücke entschieden. Die Führung der Wege und Rampen wurden im Zuge der Erarbeitung der Vorplanung noch einmal geprüft und überabeitet, um den neuen Anforderungen, die sich u.a. aus dem Mobilitätsgesetz ergeben (größere Kurvenradien, breitere Wege), gerecht zu werden. Die Inanspruchnahme des Grundstücks mit dem Garagenkomplex für das Brückenbauwerk und die Rampenbauwerke sind auf einen zwingend erforderlichen Umfang begrenzt.
Auf welche Weise werden Anwohnerschaft, Interessenvertreter von Rad- und Fußverkehr sowie der angrenzenden Kleingartenkolonie in den Planungsprozess einbezogen? Antwort zu 5.: Die unmittelbaren Nachbarn im Umfeld des geplanten Ingenieurbauwerks, wozu auch die angrenzende Kleingartenkolonie Am Adlergestell e.V. und die Wohnungsgenossenschaft „Treptow-Süd“ eG zählen, wurden mit einem Informationsschreiben im März 2019 und Januar 2021 über den Planungsprozess informiert. Die Interessen von Radfahrern und Fußgänger werden durch die Einbeziehung der Behörden auf Seiten des Bezirks und Vertretern des Aktiven Zentrums Dörpfeldstraße Rechnung getragen. Die Einbeziehung bzw. Information der Öffentlichkeit erfolgt(e) in Abhängigkeit des Planungsfortschritts. Seit Januar 2021 wird die Planung auch online auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht. Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Bahnanlagen der DB AG und das Adlergestell Gleislinse Berlin Adlershof – Johannisthal – Berlin.de
Ist dem Senat bekannt, das sich auf dem geplanten Gelände derzeit privat und gewerblich genutzte Garagengebäude befinden und wenn ja, um wie viele Einheiten handelt es sich? Antwort zu 6.: Dem Senat ist bekannt, dass die Garagengebäude (noch) genutzt werden. Das Grundstück wird von der BIM verwaltet. Die BIM hat mitgeteilt, dass sich auf dem Grundstück 106 Garagen befinden, davon sind 13 Garagen nicht vermietet. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet. Aufgrund der Planung müssen 90 Garagen zurückgebaut werden.
Wie wurden die Nutzerinnen und Nutzer über die beabsichtigte Umnutzung der Fläche informiert und welche Alternativen wurden insbesondere gewerblichen Nutzern angeboten? 3
Falls keine Alternativen angeboten wurden, warum nicht? Antwort zu 7 und 8.: Die BIM, als Verwalterin des Garagengrundstücks, wurde über die Planungen fortlaufend schriftlich informiert, siehe Beantwortung zu Frage 5. Ein direkter Kontakt zu den Nutzerinnen und Nutzern fand nicht statt. Dem Senat lagen bis Ende 2020 keine personenbezogenen Daten vor. Im Zusammenhang mit dem Informationsschreiben vom Januar 2021 und der Online-Veröffentlichung der Planung erreichten den Senat Nachfragen von Nutzern der Garagen. In diesem Zusammenhang wurden Bitten um Unterstützung bei der Suche nach alternativen Standorten jedoch nicht an den Senat herangetragen. Ein gewerbliche Nutzung der Garagen ist ohnehin nicht gestattet.
Gab oder gibt es alternative Planungen im Sinne von Frage 4, die einen geringeren Verlust an Stellplätzen bzw. gewerblichen Lagerflächen zur Folge hätten? Antwort zu 9.: Die aktuelle Planung ist Ergebnis einer flächenoptimierten Planng mit dem geringstmöglichen Eingriff in bestehende Nutzungen, sowohl bezüglich der Kleingärten als auch der Inanspruchnahme des Grundstücks mit dem Garagenkomplex. Siehe auch Beantwortung der Frage 4. 10.In welcher Weise soll die Ertüchtigung des Weges (Sonnenallee) durch die Kleingartenkolonie „Am Adlergestell“ erfolgen? Antwort zu 10.: Im Ergebnis der Prüfung der Entwurfsplanung wird ein Ausbau des Weges (Sonnenallee) als öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr weiterverfolgt. Der Weg wird jedoch baulich ertüchtigt. 11.Mit welchem Fuß- und Radverkehrsaufkommen rechnet der Senat für die neue Brücke sowie für die in Zusammenhang mit der Maßnahme neu angelegten bzw. ertüchtigten Wege? Antwort zu 11.: Wie hoch das Aufkommen sein wird, wird nicht prognostiziert. Für Fuß- und Radwegebrücken kommt es in der Regel und auch bei diesem Vorhaben vielmehr auf ihre Verbindungsfunktion an. Sie stellt ein so genanntes Angebot für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen dar. Berlin, den 01.04.2021 In Vertretung Wenke Christoph ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Die Nachricht kam überraschend für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Bevor der geschützte #Fahrradweg am #Tempelhofer Damm zwischen #Alt-Tempelhof und #Ullsteinstraße gebaut werden kann, müssen die #Sanierungsarbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) an der #U-Bahnlinie #U6 abgewartet werden. Die Linie muss für die Arbeiten vom 14. April bis 7. Oktober zwischen dem S+U-Bahnhof #Tempelhof und dem U-Bahnhof #Alt-Mariendorf unterbrochen werden – mit Ausnahme während der Sommerferien. Sicher ist nun, dass über die gesamte Strecke ein #Bussonderfahrstreifen für den #Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet wird. Dafür werden die #Parkspuren am Tempelhofer und Mariendorfer Damm genutzt. Der Bezirk will die Anwohner per Posteinwurf darüber informieren.
„Es wird definitiv eine Bussonderfahrspur geben“, sagt Christiane Heiß (Grüne), Tempelhof-Schönebergs Verkehrsstadträtin. Viel Zeit ist nicht mehr, bis diese angelegt sein muss. Derzeit laufen laut der Stadträtin die weiteren Vorbereitungen. Denn an vielen Stellen sei noch unklar, wie die Straßenaufteilung sein werde. Die BVG hatte am Montag der vergangenen Woche im Verkehrsausschuss Tempelhof-Schöneberg erläutert, dass an vielen Stellen aus zwei Fahrspuren für den Fahrzeugverkehr eine einzige überbreite Fahrspur werden soll.
Baumaßnahme führt zu Verzögerung des geschützten Fahrradwegs Ab 14. April will die BVG ihre Gleise zwischen den Stationen Tempelhof und Alt-Mariendorf sanieren. In einem ersten Bauabschnitt wird die U6 bis 20. Juni durchgehend unterbrochen. Eine zweite Sperrung wird es vom 11. August bis 7. Oktober geben. Während der Sommerferien soll die U6 aber fahren. Die Busspuren auf Tempelhofer und Mariendorfer Damm bleiben während der Baupause erhalten.
SPD will Verlauf des 60 Millionen Euro teuren Radwegs stark ändern, um Pankows neue Stadtquartiere zu erschließen. Das sprengt den Zeitplan.
Die Zukunft der #Mobilität in Pankows Norden sieht so aus: Man bewegt sich auf zwei Rädern, tritt unterwegs in die City eine halbe Stunde lang in die Pedale und bekommt idealerweise Hilfe durch einen Elektromotor, damit die Kräfte reichen – immerhin gilt es auf dem neuen #Radschnellweg#Panke Trail vom Stadtrand bis zum Zentrum bis zu 18 Kilometer zurückzulegen. Pro Strecke. Mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro gehört die sieben Meter breite, beleuchtete und kreuzungsfreie Trasse zu den wichtigsten #Verkehrsprojekten im Norden Berlins. Aber steht der Aufwand in vernünftigem Verhältnis zum Nutzen? Pankows SPD-Fraktion hat daran – mit Blick auf die Vorzugsvariante der Berliner #Radplanungsgesellschaft#InfraVelo – erhebliche Zweifel. Und will den #Schnellweg nun komplett umplanen lassen.
Pankow wächst abseits des Radschnellwegs um 10.000 Wohnungen Einfach gesagt lautet der SPD-Plan so: Die Strecke im Hauptteil der Trasse soll von einer Seite des Bahndamms der S-Bahnlinie 2 zur anderen wechseln und dort näher heranrücken an die großen #Zukunftsquartiere wie den #Blankenburger Süden. Dorthin, wo es zum Ende des Jahrzehnts Tausende neue #Radpendler mit ihren E-Bikes abzuholen gilt. „Wenn es bei der jetzigen Variante des Panke Trails bleibt, müssten sie Umwege fahren, um den Schnellweg überhaupt erst einmal zu erreichen“, befürchtet Fraktionschef Roland Schröder einen folgenschweren Fehler.
Frage 1: Welche Straßen sind derzeit in Pankow als #Fahrradstraße ausgewiesen und was bedeutet dies konkret? Welche Art von #Autoverkehr ist in diesen Straßen neben dem #Anliegerverkehr noch zulässig? Was droht bei Zuwiderhandlung? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Im Bezirk Pankow sind die #Ossietzkystraße, die #Choriner Straße, die #Norweger Straße und die #Schwedter Straße zw. Schwedter Steg und #Gleimstraße als Fahrradstraße ausgewiesen. Alle Fahrradstraßen sind mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ beschildert. Das bedeutet konkret, dass diese Straßen für den motorisierten #Durchgangsverkehr nicht befahren werden dürfen. Die Regelsätze für die Benutzung einer Fahrradstraße durch Nichtberechtigte ist der Anlage zu § 1 Absatz 1 Bußgeldkatalog-Verordnung zu entnehmen.“ 2 Frage 2: Der Bezirk Pankow erklärte: „Der Entwurf des Fahrradstraßenkonzeptes befindet sich derzeit noch in Abstimmung und beinhaltet die vorgesehenen Straßen sowie deren avisierte Planungs- und Umsetzungszeiträume.“ (Drs. 18/22794) Wie ist der aktuelle Stand? Bitte um Übermittlung des Fahrradstraßenkonzeptes. Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Das Fahrradstraßenkonzept wurde innerhalb des Bezirksamtes abgestimmt und im FahrRat Pankow sowie im Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow vorgestellt und dort überwiegend positiv aufgenommen. Aufgrund der bereits seit fast einem Jahr andauernden pandemiebedingten personellen Einschränkungen im Bezirksamt war eine Anpassung des Fahrradstraßenkonzeptes hinsichtlich der Umsetzungstermine erforderlich. Der aktuelle Zeitplan sieht wie folgt aus: · Ossietzkystraße zwischen Breite Straße und Majakowskiring im Ortsteil (OT) Pankow (fertiggestellt) · Stargarder Straße im OT Prenzlauer Berg (Baubeginn in 2021) · Bizetstraße im OT Weißensee (Baubeginn in 2021) · Dunckerstraße zw. Stargarder Straße und Wichertstraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2022) · Senefelderstraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2022) · Kollwitzstraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2022/2023) · Oderberger Straße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2022) · Schwedter Straße zwischen Choriner Straße und Schönhauser Allee im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2023) · Hufelandstraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2022) · Gleimstraße im OT Prenzlauer Berg (Baubeginn abhängig von der Entscheidung über die Entlassung der Gleimstraße aus dem übergeordneten Straßennetz) · Stille Straße – Güllweg im OT Niederschönhausen (avisierter Baubeginn in 2023) · Waldstraße im OT Niederschönhausen (avisierter Baubeginn in 2023) · Mahlerstraße im OT Weißensee (avisierter Baubeginn in 2023) · Erich-Weinert-Straße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2023) · Dunckerstraße zwischen Wichertstraße und Wisbyer Straße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2023) · Marienburger Straße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2023/2024) · Saarbrücker Straße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2023) · Esplanade im OT Pankow (avisierter Baubeginn in 2023/2024) · Lehderstraße im OT Weißensee (avisierter Baubeginn in 2023/2024) · Wörther Straße – Knaackstraße – Sredzkistraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2023)“ Frage 3: Die Morgenpost schrieb zur Ossietzkystraße: „Wie das neue Miteinander funktioniert, muss das Bezirksamt gründlich evaluieren“. Wurden durch den Bezirk bereits Evaluierungen zu den Fahrradstraßen in Pankow durchgeführt? Wenn ja, bitte um Übermittlung der Ergebnisse. Wenn nein, welche Fragestellungen sollen die Evaluationen aufgreifen und wann soll die Evaluation vorliegen? 3 Antwort zu 3: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Eine Evaluierung ist noch nicht erfolgt. Beobachtungen durch Mitarbeitende des Bezirksamtes vor Ort lassen jedoch die Annahme zu, dass die Akzeptanz der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Zufahrtsbeschränkungen eher gering ist. Das Bezirksamt beabsichtigt im Sommer diesen Jahres Verkehrszählungen in der Ossietzkystraße durchzuführen. Dabei sollen die Anteile des Kfz- und des Radverkehrs sowie der Anteil des nicht zulässigen motorisierten Durchgangsverkehrs ermittelt werden. Zusätzlich sollen die Beobachtungen der Polizei und des Ordnungsamtes sowie die Unfallzahlen ausgewertet werden. Das Bezirksamt wird nach Auswertung der Daten prüfen, ob zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung ergänzende verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich sind.“ Frage 4: Werden die Fahrradstraßen in Pankow von Autofahrern respektiert? In welcher Form, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis wurden und werden Kontrollen der Fahrradstraßen durchgeführt und Bußgelder verhängt? Gibt es Plaketten, mit denen sich Anwohner ausweisen? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die Fahrradstraßen Schwedter Straße und Norwegerstraße haben aufgrund Ihres Sackgassen-Charakters keine Bedeutung für den motorisierten Durchgangsverkehr. Sie werden daher kaum von Nichtberechtigten benutzt. In der Choriner Straße ist die Akzeptanz der Fahrradstraße geringer. Hier ist regelmäßig widerrechtlicher Durchgangsverkehr zu vermuten. Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, ob und in welcher Form die Polizei in den vorgenannten Fahrradstraßen Kontrollen durchführt. In der Ossietzkystraße hat die Polizei seit der Einrichtung der Fahrradstraße mehrere Verkehrsüberwachungseinsätze durchgeführt. Die Ergebnisse sind dem Bezirksamt jedoch noch nicht bekannt. Der Anliegerbegriff ist nicht allein auf Anwohnende beschränkt. Zum Anliegerverkehr zählen u.a. auch Lieferverkehr oder Besucherverkehr. Plaketten sind daher wenig zielführend und auch nicht vorgesehen.“ Frage 5: Verkehrsstadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) kündigte für die Ossietzkystraße Sperren aus Pollern an, wenn Autofahrer sich nicht fügen sollten. An welche Art von Sperren wird dabei gedacht, was kosten diese, wie sollen sie eingesetzt werden und wie soll dabei der Anliegerverkehr gewährleistet bleiben? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Über erforderliche verkehrsregelnde Maßnahmen kann das Bezirksamt erst nach Auswertung der im Sommer geplanten Verkehrsuntersuchungen entscheiden. Aus diesem Grund liegen auch noch keine konkreten Planungen und Kosten für Sperren o.ä. vor.“ 4 Frage 6: Welche praktischen Maßnahmen sind neben dem Anbringen von Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen noch mit der Schaffung der Fahrradstraßen in Pankow verbunden und wie leicht sind diese rücknehmbar? Antwort zu 6: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die Einrichtung von Fahrradstraßen erfolgt überwiegend durch Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen. Der Rückbau einer Fahrradstraße bzw. deren Umwandlung in eine Tempo 30-Zone wäre also grundsätzlich relativ kostengünstig möglich. Das Bezirksamt Pankow sieht bei allen Fahrradstraßen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Fußverkehrssicherheit vor. Zu diesen Maßnahmen zählen im Wesentlichen der Bau oder die Markierung von Gehwegvorstreckungen und der Einbau von Fahrradbügeln in den Knotenpunkten zur Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen allen am Verkehr Teilnehmenden. Diese zusätzlichen Maßnahmen sind aber auch unabhängig vom Fahrradstraßencharakter sinnvoll und angebracht.“ Frage 7: Welche Kosten entstanden und entstehen durch die Schaffung der Fahrradstraßen in Pankow und mit welchen Mitteln wurden und werden die Maßnahmen finanziert? (Bitte um einzelne Darstellung für durchgeführten und die geplanten Projekte vgl. Antwort zu Frage 5, Drs. 18/22794) Antwort zu 7: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die Einrichtung von Fahrradstraßen wird aus dem Radverkehrsinfrastrukturprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) finanziert. Die Kosten für die Einrichtung der Fahrradstraße Ossietzkystraße inkl. abschnittsweiser Instandsetzung der Fahrbahndecke sowie dem Bau von Gehwegvorstreckungen belaufen sich auf 170.000 Euro.“ Das Bezirksamt Pankow teilt weiter mit, dass die Daten für die anderen bereits eingerichteten Fahrradstraßen in der angefragten Form nicht vorliegen. Frage 8: Wie ist die Einführung von Fahrradstraßen rechtlich geregelt? Welche rechtlichen Hürden bestehen? Antwort zu 8: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Fahrradstraßen können gemäß § 45 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 9 Satz 1 StVO aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs und gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO zur Umsetzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden. Die Umsetzung erfolgt dabei durch die Zeichen 244.1/.2 StVO. Näheres zu den Zeichen 244.1/.2 regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StraßenverkehrsOrdnung (VwV-StVO). Ergänzend wird auf die straßenverkehrsrechtlichen Ausführungen im Leitfaden für die Umsetzung von Fahrradstraßen in Berlin hingewiesen. Dieser wird auf den Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum Download 5 bereitgestellt: https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/fahrradstrasse/ Eine Ausweisung von Nebenstraßen im Radverkehrsnetz als Fahrradstraßen wird gem. § 44 Absatz 1 des Berliner Mobilitätsgesetzes angestrebt.“ Frage 9: Die Initiative „Gleimstraße für alle“ kritisiert „chaotische Situationen“ im Kiez, die vor allem durch den Veranstaltungs- und Parksuchverkehr entstehen würden. Wann legt der Senat ein verkehrliches Gesamtkonzept für das Bauvorhaben im Jahn-Sportpark vor? Antwort zu 9: Für das Areal ist 2021 bis 2023 ein Bebauungsplanverfahren zur Sicherung planerischer Zielsetzungen vorgesehen. Gemäß den aktuellen Planungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – der für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verantwortlichen Planungsbehörde – ist dem Bebauungsplanverfahren 2021/22 ein Realisierungswettbewerb zu dem Stadion und Sportpark vorangestellt. Im Rahmen des Wettbewerbs und des Bebauungsplanverfahrens werden auch die notwendigen Betrachtungen und Untersuchungen für eine verkehrliche Erschließung und Anbindung des Jahn-Sportparks durchgeführt. Frage 10: Der Lieferverkehr für die Max-Schmeling-Halle wird über die Gleimstraße abgewickelt. Die Senatsverwaltung teilte dazu mit: „Über die von der Gleimstraße abzweigende Straße Am Falkplatz besteht eine Zu- und Abfahrt zur Max-Schmeling-Halle, der zweitgrößten Veranstaltungshalle Berlins, die mit ihren drei Nebenhallen zudem täglich noch den Schul- und Vereinsport, auch Behindertensport aufnimmt. Für den Belieferungsverkehr zur Max-Schmeling-Halle ist eine wegweisende Beschilderung straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Im Rahmen des Veranstaltungsverkehrs von und zur MaxSchmeling-Halle ist es regelmäßig erforderlich, Bühnenmaterial und sonstiges Hallen-, Veranstaltungs- und Sport-Equipment sowie Getränke- und Catering mit Lkw’s oder größeren Pkw’s in größerem Umfang zu transportieren; sowohl Anlieferung- wie Abtransport. Aufgrund der bestehenden baulichen Gegebenheiten in den Straßen des Nebenstraßennetzes (insbesondere unter Berücksichtigung der Schleppradien) erscheint auch weiterhin lediglich eine Zu- und Abfahrt über die Straße Am Falkplatz und die Gleimstraße von und zur Schönhauser Allee realistisch. Das gleiche gilt auch für den Hol- und Bringeverkehr von Veranstaltungsbesucherinnen und -besuchern, Musikgruppen sowie von Sportlerinnen und Sportlern (auch zu den anliegenden Nebenhallen) uvm., welche mit Reisebussen an- und abreisen müssen.“ Teilt das Bezirksamt Pankow diese Auffassung? Welche Konsequenzen zieht der Bezirk Pankow daraus für die Umwidmung der Gleimstraße zur Fahrradstraße? Frage 11: Nach diesen Äußerungen der Senatsverwaltung scheint die Gleimstraße für den Autoverkehr unentbehrlich zu sein. Kann die Gleimstraße nach Einschätzung der Sachlage aus dem übergeordneten Straßenverkehrsnetz entlassen werden? Antwort zu 10 und 11: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die konkreten Planungen für die Einrichtung der Fahrradstraße in der Gleimstraße haben noch nicht begonnen. Gem. VwV-StVO müssen vor der Anordnung einer Fahrradstraße die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden. Daher 6 werden die Planungen selbstverständlich auch sämtlichen Verkehr von und zur MaxSchmeling-Halle berücksichtigen. Der Betreiber der Max-Schmeling-Halle soll im Zuge der Planungen frühzeitig beteiligt werden. Eine Umwidmung (Teileinziehung) der Straße nach Berliner Straßengesetz ist nicht erforderlich. Die Einrichtung einer Fahrradstraße erfolgt ausschließlich mit Instrumenten des Straßenverkehrsrechts.“ Frage 12: Inwiefern ist die Einrichtung einer Fahrradstraße formal das geeignete Instrument, um Anwohner von Veranstaltungs- und Parksuchverkehr zu entlasten? Antwort zu 12: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen soll primär die Verkehrssicherheit für Radfahrende verbessert, der Radverkehr gebündelt und wichtige Radverkehrsrouten sichtbarer gemacht werden. Für eine Entlastung der Anwohnenden von Veranstaltungsund Parksuchverkehr sind Fahrradstraßen nicht geeignet, wenn es sich dabei um Anliegerverkehr handelt.“ Frage 13: Die Senatsverwaltung teilte zur Max-Schmeling-Halle und zum Jahn-Sportpark mit: „Auf der Grundlage bisheriger Untersuchungen wird davon ausgegangen, dass die alleinige Erschließung beider Anlagen über die bestehende Zufahrt von der Eberswalder Straße, vor allem bei gleichzeitig stattfindenden Veranstaltungen, aus verkehrlicher Sicht nicht ausreichend leistungsfähig ist.“ Was bedeutet dies aus Sicht des Bezirksamts Pankow für die Chance, die Gleimstraße zur Fahrradstraße umzuwidmen? Antwort zu 13: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die Einrichtung einer Fahrradstraße und die Aufrechterhaltung der verkehrlichen Erschließung der Max-Schmeling-Halle über die Gleimstraße schließen sich nicht grundsätzlich aus. Näheres ist im Laufe der konkreten Planungen zu klären (s. auch Antwort zu Frage 10).“ Frage 14: LSB-Ehrenpräsident Peter Hanisch kritisierte die Fahrradstraßenpläne und bezeichnete die Anwohner, die die Umwandlung der Gleimstraße in Prenzlauer Berg in eine Fahrradstraße fordern, als „Verhinderer“ des „Inklusionssportparks“. Teilt der Senat diese Auffassung? Inwiefern würde die Umwandlung der Gleimstraße zur Fahrradstraße den Inklusionssportpark verhindern oder dessen Verwirklichung erschweren? Antwort zu 14: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen den Forderungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Gleimstraße und der Etablierung des Sportparks mit dem Cantianstadion als zukünftig herausragendem Standort für den Inklusionssport. 7 Frage 15: Voraussetzung für die Einrichtung einer Fahrradstraße ist die Herausnahme der Gleimstraße aus dem übergeordneten Straßennetz von Berlin. Wann hat das Bezirksamt beim Senat beantragt, die Gleimstraße aus dem übergeordneten Straßenverkehrsnetz herauszunehmen? Welche verkehrstechnischen Nachweise hat der Bezirk diesbezüglich zur Gleimstraße vorgelegt? Was hat die Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen ergeben? Antwort zu 15: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Über die Möglichkeiten der Herausnahme der Gleimstraße aus dem übergeordneten Straßennetz haben sich Bezirksamt und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bisher nur mündlich ausgetauscht. Die Antragsstellung kann erst erfolgen, wenn das Bezirksamt die verkehrlichen Folgewirkungen einer Herausnahme aus dem übergeordneten Straßennetz und der Einrichtung einer Fahrradstraße darlegt. Dabei ist ein besonderer Fokus auf die Verkehrsverlagerungen sowie auf die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der umgebenden Knotenpunkte des Hauptstraßenverkehrsnetzes zu richten. Die Verkehrszählungen sind abgeschlossen. Die noch erforderliche Modellierung der Verkehrsverlagerungen sowie die Leistungsfähigkeitsberechnungen sollen bis zum III. Quartal 2021 durch ein Ingenieurbüro durchgeführt werden. Sämtliche Untersuchungsergebnisse sollen im Anschluss mit dem Antrag auf Entlassung durch das Bezirksamt Pankow als Entscheidungsgrundlage bei der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingereicht werden.“ Frage 16: Ist die Dominanz des Radverkehrs in der Gleimstraße hoch genug, um eine Fahrradstraße zu rechtfertigen? Antwort zu 16: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Das Bezirksamt geht davon aus, dass der Radverkehr nach Einrichtung der Fahrradstraße die vorherrschende Verkehrsart sein wird. Bereits heute hat die Gleimstraße als Teil der Tangentialroute 2 (Nordspange) eine sehr hohe Bedeutung für den örtlichen und überbezirklichen Radverkehr. Sie ist Teil des mit einer Radwegweisung versehenen Fahrradhauptroutennetzes. Der Radfernweg Berlin-Usedom und der Mauerweg queren die Gleimstraße auf Höhe der Schwedter Straße. Der Gleimstraße kommt also auch eine hohe Bedeutung hinsichtlich der Netzwirkung zu.“ Frage 17: Welche der geplanten Fahrradstraßen in Pankow müsste der Senat zunächst aus dem übergeordneten Straßennetz herausnehmen? Antwort zu 17: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Von der Herausnahme ist nur die Gleimstraße betroffen.“ 8 Frage 18: Der Bezirk Pankow hatte beim Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein Ersuchen auf Amtshilfe gestellt. Wie verändert sich der Zeitplan für die Einrichtung der geplanten Fahrradstraßen in Pankow? Bitte um aktualisierte Auflistung. Antwort zu 18: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die verkehrsrechtliche Anordnung der in der Stargarder Straße geplanten Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen konnte aufgrund der personell stark eingeschränkten Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Pankow nicht zeitnah erfolgen. Daher ist das Bezirksamt Pankow an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mit der Bitte um Amtshilfe herangetreten. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat die Unterlagen geprüft und das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Fahrradstraße ist inzwischen angeordnet. Die Ausschreibung der Bau- und Markierungsleistungen soll in Kürze erfolgen. Der Baubeginn ist im April/Mai 2021 vorgesehen.“ Frage 19: Welche Verkehrszählungen und Prüfungen wurden für bestehende und geplante Fahrradstraßen in Pankow durchgeführt und was war das Ergebnis? Welcher externe Auftragnehmer ist mit der Durchführung beauftragt und was beinhaltet der diesbezügliche Rahmenvertrag? Antwort zu 19: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die Durchführung von Verkehrszählungen vor der Einrichtung einer Fahrradstraße ist grundsätzlich sinnvoll, jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Praxis der Verkehrszählungen ist mit der Herausgabe des Leitfadens für die Umsetzung von Fahrradstraßen seit April 2020 in Berlin geregelt (Link sh. Antwort zu Frage 8). Demnach ist nach Ablauf einer Gewöhnungszeit von zwei Hauptzeiträumen des Radverkehrs (01.03. bis 31.10. eines Jahres) ab dem Umsetzungszeitpunkt zu überprüfen, ob sich der Radverkehr auch in der Praxis als vorherrschende Verkehrsart darstellt. In der Stargarder Straße hat das Bezirksamt bereits vor der Einrichtung der Fahrradstraße Verkehrszählungen durchgeführt, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Fahrradstraße aufgrund der örtlichen Verkehrsplanung und der Lage der Stargarder Straße im Fahrradhauptroutennetz bereits gegeben waren. Im Ergebnis der Verkehrszählungen vom Donnerstag, d. 06.09.2018 ist folgende Verteilung der Verkehrsarten festzustellen: 5.471 Kfz/Tag (rd. 56 %, davon rd. 75 % Durchgangsverkehr) 4.261 Fahrräder/Tag (rd. 44 %) Mit den Zählungen wurde das Berliner Ingenieurbüro Brenner Bernard beauftragt. Eine detaillierte Auswertung der Ergebnisse finden Sie auf den Internetseiten des Bezirksamtes Pankow unter https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-undverwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/kis/artikel.752066.php Einen Rahmenvertrag für Verkehrszählungen gibt es nicht.“ Frage 20: Welche Straßen in Pankow erfüllen die Bedingungen für eine Fahrradstraße und welche Kriterien gelten 9 dafür? Welche Prüfungen und Untersuchungen wurden dazu unternommen? Welche Straßen in Pankow zeigen eine hohe Dominanz des Radverkehrs? Antwort zu 20: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Das Bezirksamt geht davon aus, dass in den bereits eingerichteten und auch in den zukünftig geplanten Fahrradstraßen der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist bzw. zukünftig sein wird. Bezüglich der Frage zu den Prüfungen und Untersuchungen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.“ Frage 21: Der Bezirk Pankow erklärte: „Fahrradstraßen können dazu beitragen, neue Nutzergruppen für den Radverkehr zu gewinnen und somit den Umweltverbund zu stärken.“ (Drs. 18/22794) In welchem Umfang hat der Fahrradverkehr nachweislich und nachweislich durch die Einführung der Fahrradstraßen bedingt in Pankow zugenommen? Welche neuen Nutzergruppen wurden gewonnen und wie konnte dies festgestellt werden? Antwort zu 21: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Diesbezüglich liegen dem Bezirk keine Zahlen vor. In der Mobilitätsforschung ist es Konsens, dass die Schaffung attraktiver und sicherer Radverkehrsinfrastruktur geeignet ist, neue Nutzergruppen für die Fahrradmobilität zu gewinnen. Das bestätigen auch die Zahlen aus anderen europäischen Städten, in denen der Radverkehrsanteil am Modal Split mit den Investitionssummen für die Radverkehrsinfrastruktur korreliert.“ Frage 22: Im Jahr 2020 sind im Bezirk Pankow insgesamt cirka 1,368 Millionen Euro in den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur investiert worden. Wofür wurden die Mittel verausgabt? Wie viele Mittel wurden im gleichen Zeitraum in anderen Bezirken für die Radverkehrsinfrastruktur verausgabt? Wie hat sich die Höhe der Mittel für die Radverkehrsinfrastruktur in Pankow entwickelt? Antwort zu 22: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Mittelabfluss im Jahr 2020 mit Finanzierungsmittel aus dem Radverkehrsinfrastrukturprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: · Radverkehrsanlage (RVA) Danziger Straße, 1. Bauabschnitt (BA) (zwischen Landsberger Allee und Höhe Haus-Nr. 142): ca. 429,2 Tsd. € · RVA Danziger Straße, 2. BA (zwischen Höhe Haus-Nr. 142 und Prenzlauer Allee): ca. 76,4 Tsd. € · RVA Storkower Straße (zwischen Landsberger Allee und Kniprodestraße): ca. 3,8 Tsd. € · Neubau Weg am Fließgraben: ca. 13,7 Tsd. € · RVA Mühlenstraße: ca. 27,5 Tsd. € · RVA Pasewalker Straße zwischen Schlossallee und S-Bhf. Pankow-Heinersdorf): ca. 150 Tsd. € 10 · RVA Hermann-Hesse-Straße zwischen Dietzgenstraße und Grabbeeallee: ca. 28,5 Tsd. € · RVA Neumannstraße zwischen Wisbyer Straße und Binzstraße: ca. 24,3 Tsd. € · Fahrradstraße Ossietzkystraße: ca. 170 Tsd. € · RVA Berliner Straße: ca. 183,6 Tsd. € · Radweg Ostseestraße: ca. 10,7 Tsd. € · Fahrradbügel 2021: ca. 250 Tsd. €“ Frage 23: Wo wurden im öffentlichen Straßenraum des Bezirks Pankow die 780 Fahrradbügel (Kreuzberger Bügel) aufgebaut? Wie viele sollen noch folgen und an welchen Standorten? Antwort zu 23: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die Planungen für das Jahr 2021 sind noch nicht abgeschlossen. Es liegen daher noch keine Zahlen und Standorte vor. Im Jahr 2020 wurden an folgenden Standorten Fahrradbügel aufgestellt: • Bereich Arnimplatz: 29 St • Kopenhagner Straße: 19 St. • Pappelallee/Gneiststraße: 16 St. • Greifenhagener Straße: 17 St. • Gleimstraße: 10 St. • Malmöer Straße: 8 St. • Ibsenstraße/Stavangerstraße/Gotlandstraße: 18 St. • Bötzowviertel: 49 St. • Schwedter Straße: 6 St. • Eberswalder Straße: 34 St. • Schönhauser Allee: 23 St. • Kastanienallee: 15 St. • Hanns-Eisler-Straße: 5 St. • Prenzlauer Allee südlich Saarbrücker Straße: 28 St. • Blankensteinpark: 16 St. • Picasso Grundschule: 18 St. • Danziger Straße (im Zuge Bau 1. BA RVA): 62 St. • Paul-Heyse-Straße: 26 St. • Hiddenseer Straße: 18 St. • Mendelssohnstraße: 13 St. • Göhrener Straße: 27 St. • Rykestraße: 29 St. • Lychener Straße: 22 St. • Dunckerstraße (Bereich Käthe-Kollwitz-Gymnasium): 27 St. • Greifswalder Straße: 12 St. • Schonensche Straße: 24 St. • Streustraße/Lehderstraße/Charlottenburger Straße: 42 St. • Gaudystraße: 8 St. • Hans-Otto-Straße: 34 St. • Erich-Boltze-Straße: 20 St. 11 • Ossietzkystraße: 45 St. • Hauptstraße (Wilhelmsruh): 16 St. • Behaimstraße: 5 St. • Kuglerstraße: 21 St. • Kreuzung Erich-Weinert-Straße/Greifenhagener Straße: 6 St. • Gubitzstraße: 7 St. • Hosemannstraße: 6 St. • Zelterstraße: 3 St. • Kreuzung Erich-Weinert-Straße/Dunckerstraße: 6 St. • Kreuzung Erich-Weinert-Straße/Meyerheimstraße: 6 St.“
Berlin, den 15.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Das Land Berlin testet an Straßenkreuzungen einen grünen Pfeil an Ampeln, der nur für Radfahrer gilt. Wie fällt die Evaluation dieses Tests aus, ist eine Ausweitung geplant?
Antwort zu 1:
Im Zuge eines Pilotversuches der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde der „#Grünpfeil nur #Radverkehr“ im Hinblick auf die #Verkehrssicherheit und die Förderung des Radverkehrs untersucht. Hierfür wurden „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen (#LZA) Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee angeordnet und im Januar 2019 vor Ort installiert. Der Pilotversuch wurde im Herbst letzten Jahres beendet, die Auswertung hat zu folgenden Erkenntnissen geführt:
Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“
andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.
Das Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit
dem „Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.
Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich durch die Grünpfeilregelung.
Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Radfahrenden ohne und mit
„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die
Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit das Kollisionsrisiko.
In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den o.g. LZA bestehen. Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereitet derzeit die Drucksache für die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vor, welche zu den bereits in der VwV-StVO zu
§ 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ die Aufnahme weiterer spezieller Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ vorsehen werden. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten allgemeinen Verwaltungsvorschrift VwV- StVO geprüft.
Frage 2:
Im Jahr 2020 wurde in Deutschland das Zeichen 721 mit der Bedeutung „#Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt Bedingungen und zahlreiche Ausschlüsse, an welchen Stellen der Rad-Grünpfeil angeordnet werden kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die Bezirke, unabhängig von dem Senatsprojekt, das Schild
„Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ auf eigene Veranlassung im Bezirk einzusetzen?
Antwort zu 2:
Die Anordnung des Zeichens 721 (Grünpfeil nur Radverkehr) ist lediglich an LZA möglich. Die Zuständigkeit für die Anordnung von LZA sowie sämtlicher Verkehrsmaßnahmen, welche einen unmittelbaren Bezug zu LZA haben, obliegt gemäß Nummer 11 Absatz 4 g) des Zuständigkeitskataloges für Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) der zentralen Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Den Bezirken steht es frei, Anregungen für mögliche Standorte des „Grünpfeils nur Radverkehr“ vorzunehmen. Aus den in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Gründen wird eine Prüfung weiterer Standorte jedoch erst nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwV-StVO erfolgen.
Die #Straßenbahnverlängerung#Rosenthal – #Kurt-Schumacher-Platz ist im #ÖPNV- Bedarfsplan als Bestandteil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 als Maßnahme des weiteren Bedarfs mit Realisierungshorizont nach 2035 vorgesehen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist die #Straßenbahn grundsätzlich realisierbar.
Eine niveaugleiche Kreuzung zwischen Straßenbahn und Heidekrautbahn ist nach #EKrG im Bereich des Wilhelmsruher Damms zunächst zulässig, da kein neuer Bahnübergang hergestellt werden muss. Die Straßenbahn würde hier im Bereich der öffentlichen Straße geführt und der bereits bestehende Bahnübergang müsste ausgebaut bzw. geändert werden. Ob bei einer Änderung des Bahnübergangs Wilhelmsruher Damm das Erfordernis der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs gemäß § 3 EKrG noch gegeben und der Bahnübergang als niveaugleiche Kreuzung zu halten ist oder dann durch eine Über- oder Unterführung zu ersetzen wäre, kann ohne konkrete Planungen nicht abschließend beurteilt werden.
Frage 4:
Welche Zusagen gibt es von der #Niederbarnimer Eisenbahn bezüglich eines Haltepunkts der Heidekrautbahn in Rosenthal?
Antwort zu 4:
Zwischen Wilhelmsruher Damm und Quickborner Straße will die #NEB-AG den Bahnhof #Rosenthal errichten. Dieser ist als Ersatz des ehemaligen Bahnhofs Rosenthal nördlich der Quickborner Straße zu sehen.
Frage 5:
Bezüglich welcher Straßen in Pankow gab es formelle und informelle Bürgerbegehren, das #Kopfsteinpflaster zu entfernen? Welche Bürgerbegehren sind offen, welche wurden umgesetzt?
Antwort zu 5:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Über derartige Beschwerden und Anliegen führt das Straßen- und Grünflächenamt Pankow (SGA) keine Statistiken.
Derzeitig ist aufgrund einer Beschwerde ein Bauvorhaben zur Ablösung des vorhanden Großpflasters durch eine Asphaltbefestigung für die Hauptstraße im Ortsteil Rosenthal von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der #Friedrich-Engels-Straße in Vorbereitung. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen“
Frage 6:
Die Morgenpost teilte mit: Nach der Bekanntgabe der BVG, den eingleisigen Ast der Tramlinie M1 in Rosenthal auf zwei Gleise zu erweitern, muss der Umbau der Engels-Straße mit zweitem Gleis und neuen Radwegen jetzt durch ein zeitaufwendiges #Planfeststellungsverfahren abgesichert werden. „Das Bezirksamt Pankow sagt zu, den lärmtechnisch günstigsten Asphalt einzusetzen, der im innerstädtischen Bereich nachweislich dauerhaft wirksam und zugelassen ist“. Wann ist #Baubeginn bei der maroden Friedrich- Engels-Straße?
Antwort zu 6:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Der #Ausbau der Friedrich-Engels-Straße ist Teil der Investitionsplanung des Bezirks Pankow. Der dritte Bauabschnitt von #Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße muss komplett umgestaltet werden. Gemäß dem #Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP-MoVe, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ist der gesamte Straßenzug Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes mit der Einstufung als Straße II. Ordnung. Daher kann gemäß § 22 Berliner Straßengesetz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte erforderlich ist. Die #Planfeststellungsbehörde entscheidet über die Durchführung des Verfahrens. Weder die Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens noch dessen Dauer sind für den Bezirk absehbar, so dass zum Baubeginn gegenwärtig keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.“
Frage 7:
Wo soll in Pankow sogenannter „#Flüsterasphalt“ eingesetzt werden? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?
Antwort zu 7:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Bisher wurde in Pankow offenporiger Asphalt (OPA oder auch „Flüsterasphalt“) nicht eingesetzt. Die Vorteile der offenporigen Asphalte liegen in der Verminderung der Rollgeräusche des fließenden Verkehrs wie auch in der Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser.
Die Nachteile liegen neben den erhöhten Herstellungskosten, der Anfälligkeit für Verschmutzungen, der geringeren Nutzungsdauer auch in den erhöhten Aufwendungen in der Straßenunterhaltung und der Straßenreinigung.
Im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungs- bzw. Bauplanungsunterlagen für die Friedrich-Engels-Straße bzw. #Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal wird der Einsatz von #lärmmindernden Asphaltarten, die im innerstädtischen Bereich dauerhaft wirksam und zugelassen sind, derzeitig geprüft.“
Frage 8:
Bei welchen Gehwegen in Pankow besteht Sanierungsbedarf? In welchen Straßen wurden an den
Gehwegen die Hinweisschilder „Gehwegschäden“ aufgestellt?
Antwort zu 8:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Pankow gibt es derzeitig 1.064 öffentlich gewidmete Straßen. Es wird eingeschätzt, dass die Gehwege von ca. 40 % dieser Straßen geschädigt und somit sanierungsbedürftig sind. Allerdings gibt es hier eine starke Differenzierung nach Ortsteilen wie auch nach den zu bearbeitenden Flächen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass im Bezirk auch noch eine Vielzahl von komplett unbefestigten Straßen oder Straßen mit nur teilweise befestigten Gehwegen anzutreffen sind.
Die Häufigkeit der Hinweisschilder „#Gehwegschäden“ ist auch Ausdruck der bisherigen dauerhaften #Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt über die Aufstellorte keine zusammenfassende Statistik, da die Erstellung einer derartigen Übersicht für die tägliche Arbeit nicht zielführend und somit verzichtbar ist. Außerdem wären hierfür nicht vorhandene personelle wie auch zeitliche Ressourcen notwendig.“
Frage 9:
An welchen Orten/Straßen ereignen sich a.) die häufigsten Radfahrunfälle, b.) die häufigsten Autounfälle in Pankow?
Antwort zu 9:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Vorbemerkung:
Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Werte beziehen sich auf das Jahr 2020. Aufgrund der Umfänglichkeit der einzelnen Unfallörtlichkeiten im kompletten Verwaltungsbezirk Pankow wurden zu den Fragen 9 a.) und 9 b.) jeweils die 30 häufigsten Unfallorte für die Beantwortung herangezogen.
Die Daten zur Frage 9 a.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonRadfahrendenim Jahr 2020
Anzahl
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE
11
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE
9
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.
9
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.
8
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ
7
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR.
7
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.
6
DUNCKERSTR. / STARGARDER STR.
6
ERICH-WEINERT-STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / PAUL-ROBESON- STR.
6
BERNAUER STR. / EBERSWALDER STR. / SCHWEDTER STR.
6
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE
6
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG
5
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonRadfahrendenim Jahr 2020
Anzahl
SEELOWER STR. / SCHIVELBEINER STR.
5
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.
5
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR.
5
BERLINER STR. / GRANITZSTR. / KISSINGENSTR.
5
RENNBAHNSTR. / ROELCKESTR.
4
WOLLANKSTR. / BREHMESTR. / SCHULZESTR.
4
BORNHOLMER STR. / GOTLANDSTR. / SEELOWER STR.
4
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR.
4
GREIFSWALDER STR. / GÜRTELSTR. / LEHDERSTR. / BERLINER ALLEE
4
FEHRBELLINER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE
4
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR.
4
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR.
4
DANZIGER STR. / WINSSTR.
4
KOLLWITZSTR. / SAARBRÜCKER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE
3
LEHDERSTR. / ROELCKESTR.
3
ZUR RINGALLEE / AN DER INDUSTRIEBAHN / ROELCKESTR.
3
LANDSBERGER ALLEE 116
3
MICHELANGELOSTR. / HANNS-EISLER-STR.
3
(Stand: 4. März 2021)
Die Daten zu Frage 9b.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonPkw-Führenden im Jahr 2020
Anzahl
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE
62
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.
57
GREIFSWALDER STR. / MICHELANGELOSTR. / OSTSEESTR.
57
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE
57
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.
56
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE
48
SCHWANEBECKER CHAUSSEE 50
39
WOLLANKSTR. / NEUE SCHÖNHOLZER STR. / SCHÖNHOLZER STR. / BREITE STR.
35
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG
21
WALTER-FRIEDRICH-STR. 4
19
AM FEUCHTEN WINKEL / PASEWALKER STR.
19
NEUMANNSTR. / STAHLHEIMER STR. / WISBYER STR.
18
KISSINGENSTR. / PRENZLAUER PROMENADE
17
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ
17
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.
16
(Stand: 4. März 2021)“
Frage 10:
Der Abriss der kleinen Brücke am #Rostsperlingweg im Frühjahr 2019 führte zu Umwegen für Rentner. Der Senat teilte dazu mit: „Die Kosten für einen #Ersatzneubau sind abhängig von der #Brückenkonstruktion und der Nutzbreite. Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 250.000€ für einen Ersatzneubau. Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz, sondern um eine Verbindung in einer Kleingartenanlage handelt, wären die Kosten nicht durch den Senat zu tragen, sondern vermutlich durch den Fachvermögensträger der #Kleingartenanlage.“ Wo liegt die Zuständigkeit für einen Brückenneubau am genannten Ort? Was unternahm und unternimmt der Bezirk, um die Situation zugunsten der Rentner zu ändern, wurden Sondermittel beantragt oder gab es eine Spendenaktion? Wer hat die wackelige Behelfskonstruktion errichtet? Inwiefern gab es eine Prüfung, wer für die Kosten aufkommen müsste?
Welche Gespräche gab es zwischen Bezirk auf der einen Seite und Bürgern und dem Fachvermögensträger der Kleingartenanlage auf der anderen Seite?
Antwort zu 10:
Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz handelt, ist für einen Brückenneubau am genannten Ort der #Fachvermögensträger der Erholungsanlage Blankenburg zuständig.
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Von Sondermitteln oder Spenden ist dem Bezirk nichts bekannt. Dem Bezirk ist nicht bekannt, wer die #Behelfskonstruktion errichtet hat. Diese ist inzwischen wegen massiver Sicherheitsmängel wieder abgebaut worden. Der Bezirk selbst verfügt über keine Mittel für die Erneuerung der Brücke. Der Bezirk bleibt weiterhin mit dem Vorstand der Anlage Blankenburg über Wegeverbindungen im Gespräch.“
Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In diesem Jahr sollen 375 Millionen Euro in den Ausbau von #Straßen fließen – 33 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, wie Verkehrsminister Guido #Beermann (CDU) am Mittwoch (17. März 2021) mitteilte. Brandenburg sei ein #Flächenland, es müssten viele Kilometer zurückgelegt werden, um von A nach B zu kommen, so der Minister. Das #Auto sei dabei ein wichtiges #Verkehrsmittel, vor allem im ländlichen Raum. Insgesamt 113 Projekte sollen umgesetzt werden, 66 Maßnahmen an Bundesstraßen und 47 an Landesstraßen, kündigte Beermann an. 10 Mio Euro mehr für #Landesstraßen So wurde das Budget für die Landesstraßen in diesem Jahr um 10 Millionen Euro auf insgesamt 181 Millionen Euro für Planung, Bau und Unterhaltung aufgestockt. Zudem stellt der Bund dem Land in diesem Jahr für die #Bundesstraßen laut Ministerium 140 Millionen Euro zur Verfügung – 11 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. 54 Millionen Euro steckt das Land in die kommunale #Straßenbauförderung. Preis für Straßen rund um #Tesla-Werk noch unklar Wie teuer die #Straßenbaumaßnahmen des Landes rund um die Fabrik des US-Elektroautobauers Tesla werden, konnte das Verkehrsministerium zunächst nicht mitteilen. «Es gibt keine Zahl, die man nennen kann für die Gesamtbaumaßnahmen», sagte Beermann. Man sei derzeit in unterschiedlichen Planungsphasen mit unterschiedlicher Verantwortung, fügte Edgar #Gaffry, Chef des Landesbetriebs #Straßenwesen, hinzu. Es fehlt an Fachkräften für #Straßenausbau Etwas Sorge bereitet dem Landesbetrieb die Gewinnung von Fachkräften, um verschiedene Projekte …