Radverkehr: Nachfragerekord für öffentliche Leihfahrräder in Berlin, aus Senat

05.02.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1412690.php

2023 wurden mehr als zwei Millionen Fahrten zurückgelegt

Das öffentliche #Leihfahrradsystem in unserer Stadt hat sich bewährt: im vergangenen Jahr ist die Nachfrage um 72 Prozent gegenüber 2022 gestiegen. Seit Anfang dieses Jahres gibt es innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings mehr als 6.600 #Leihfahrräder und deutlich mehr als 3.000 Stationen des Betreibers.

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Radverkehr + Cottbus: Go Mobility startet Verleih von E-Fahrrädern in Cottbus/Chóśebuz, aus Cottbus

16.01.2024

https://www.cottbus.de/aktuelles/mitteilungen/2024-01/go_mobility_startet_verleih_von_e-fahrraedern_in_cottbus_chosebuz.html

Das Cottbuser Unternehmen #Go Mobility wird – abhängig von den Witterungsverhältnissen – im Laufe des Februars zunächst 30 -Fahrräder an 9 Standorten auf die Straßen bringen. Damit wird erstmals ein #Verleihsystem für E-Fahrräder in #Cottbus / #Chóśebuz aufgebaut. Es soll die bereits etablierten -Scooter-Angebote ergänzen.

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Radverkehr: Leihräder von Nextbike werden immer beliebter, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232040721/Leihraeder-von-Nextbike-werden-immer-beliebter.html

Der #Fahrradverkehr in Berlin nimmt stetig zu und das macht sich auch beim Unternehmen #Nextbike, das Fahrräder verleiht, bemerkbar.

„Nimm ein #Rad, wenn Du es brauchst“ – so formulierte der damals noch für den Verkehr zuständige Senator Andreas Geisel (SPD) den Ansatz für das neue öffentliche #Fahrradverleihsystem, als im Sommer 2016 der Vertrag dafür unterzeichnet wurde. Das Unternehmen Nextbike aus Leipzig erhielt den Zuschlag, das Land Berlin hat seither rund 7,5 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen, um den Aufbau des Systems zu unterstützen.

Im Sommer dieses Jahres läuft die erste Stufe des Vertrags aus; für weitere drei Jahre gibt es eine Verlängerungsoption. Ob die nötigen Gelder dafür bereitgestellt werden, muss der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses entscheiden. Knapp 3,9 Millionen Euro werden für die Jahre 2022 bis 2024 benötigt.

Die Senatsverkehrsverwaltung hat zu dem Anlass auch Zahlen geliefert, wie sich das Verleihsystem entwickelt hat. Demnach ist die Zahl der gültigen Ausleihen bei rund 234.000 im Jahr 2017 gestartet, 2019 lag sie dann bei knapp 650.000, im vergangenen Jahr stieg sie auf gut 880.000 – „obwohl es im Rahmen der weiter andauernden Pandemielage zu Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Nutzenden und dem ,Wegbrechen‘ kompletter Nutzergruppen (Tourismus) kam“, schreibt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese in der Vorlage an den Ausschuss. Das unterstreiche die Akzeptanz des Systems bei Nutzern. Besonders viele Ausleihen gab es zuletzt bei den Stationen in …

carsharing + Radverkehr: Car- und Bike-Sharing in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Anbieter von #Leihfahrrädern gibt es in Berlin? Welche Unternehmen sind dies?

Antwort zu 1:

Neben dem stationsgebundenen öffentlichen #Fahrradverleihsystem#Deezer #Nextbike“ bieten sieben weitere Unternehmen („#Lidl-Bikes”, “#Donkey Republic Bikes”, “#oBike”, “#moBike, „#ofo“ „#Byke Mobility GmbH“, „#LimeBike“) ihre Leihfahrräder auf öffentlichen Straßen an.

Frage 2:

Wie viele Fahrräder werden insgesamt angeboten/bereitgestellt (Stückzahl) und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)

Frage 4:

Wird #Bike-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?

Antwort zu 2 und zu 4:

Da die Anbieter ihre Mieträder ohne Abstimmung mit den Bezirksämtern im öffentlichen Straßenland abstellen, können die tatsächliche Anzahl und die konkreten Standorte nicht benannt werden. Die Fahrradverleihsysteme werden bevorzugt im inneren S-Bahn-Ring angeboten.

Frage 3:

Welche unterschiedlichen Arten der Aufstellungsmöglichkeiten für Leihräder existieren in Berlin? Wo befinden sich jeweils „feste“ #Aufstell-Standorte und wie viele Anbieter von sog. „#Freefloating-Angeboten“ haben wir in Berlin?

Antwort zu 3:

Es gibt den Anbieter „Deezer Nextbike“ mit festen Stationen, die weiteren in der Antwort zu Frage 1 genannten sieben Anbieter verleihen ihre Fahrräder als „freefloating“ oder

„dock-less“ bezeichnetes System.

Eine tabellarische Übersicht der gegenwärtig genehmigten Stationen mit der Anzahl an Ständereinheiten liegt nur für das öffentliche Fahrradverleihsystem „Deezer Nextbike“ vor; insoweit wird auf die Beantwortung zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/13328 verwiesen.

Frage 5:

Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Leihräder getroffen? Wer trifft die Entscheidung?

Antwort zu 5:

Beim Abstellen von Leihfahrrädern ist zu beachten, dass keine Zugänge oder Ein- und Ausgänge zu Gebäuden oder U- und S-Bahneingängen einschließlich der Aufzüge versperrt werden – oder deren Zugang erheblich erschwert oder in ihrer Funktion wesentlich gestört werden. Gleiches gilt für abgesenkte Bordsteine, die zum Passieren von Rollstuhl Fahrenden wichtig sind, Rollstuhlrampen oder Leitsysteme für Blinde und sehbehinderte Menschen.

Es dürfen keine Gehwege eingeengt oder blockiert werden und Bereiche von Querungs- Stellen (Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln), Zufahrten zu Grundstücken für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei, Flächen für Fahrzeuge der Abfallentsorgung / Straßenreinigung / Winterdienste müssen frei gehalten werden. Daneben müssen auch Briefkästen, Parkscheinautomaten, oberirdische Verteilerkästen, Bushaltestellen, Aufzüge und Auffahrten zugänglich bleiben. Zu guter Letzt dürfen keine städtebaulichen oder historisch sensiblen Bereiche beeinträchtigt werden, z.B. Brandenburger Tor und Umgebung. Die Anbieter wurden hierüber informiert.

Die Wahl der Aufstellungsorte trifft der jeweilige Anbieter.

Frage 6:

Ist die Aufstellung von Leihfahrrädern die Jahreszeiten-gebunden/orientiert oder bieten die Anbieter das Angebot über das gesamte Jahr hinweg an (wenn ja, wie viele der Firmen, wie viele nicht)?

Antwort zu 6:

„Deezer Nextbike“ stellt seine Leihfahrräder ganzjährig zur Verfügung. Zu den anderen

Anbietern liegen dem Senat keine Informationen vor.

Frage 7:

Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Leihfahrrädern im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?

Antwort zu 7:

Das vereinzelte, maßvolle Abstellen von Leihfahrrädern kann noch als verkehrsüblich angesehen werden. Das gebündelte Abstellen von Leihfahrrädern in „Rückgabezonen“,

„Sammelstellen“ und Ähnlichem stellt dagegen eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Kriterienkatalog zu Hinweisen und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen Fahrradverleih- systemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin erstellt und weitere Informationen auf  der Internetseite unter dem Link  http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/verleih/ veröffentlicht.

Frage 8:

Wie stellt sich in Berlin das Problem „falsch geparkter Leihräder“ dar? Wie viele Fahrräder mussten aufgrund der Abstellverhältnisse abgeschleppt werden und wer schleppt ab? Welche Kosten sind hierdurch entstanden und wer trägt diese Kosten?

Antwort zu 8:

Dem Senat liegen keine Informationen darüber vor, dass Leihfahrräder abgeschleppt worden sind.

Frage 9:

Wie wird die sachgemäße Aufstellung bzw. das sachgemäße „Parken“ von Leihfahrrädern überprüft? Wer

prüft?

Antwort zu 9:

Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes der Ordnungsämter sind für die Sicherstellung der Ordnung auf öffentlichen Straßen zuständig und achten bei ihren allgemeinen Kontrollen auch auf abgestellte Fahrräder.

Frage 10:

Wie bewertet der Senat die bisherige Zusammenarbeit/Kooperation mit „Next Bike“? Welche weiteren

Verträge Kooperationen bestehen und wie sind jeweils die Vertragslaufzeiten?

Antwort zu 10:

Die Zusammenarbeit mit der „nextbike GmbH“ ist vertraglich geregelt und wird auf Grundlage der praktischen Erfahrungen positiv bewertet. Weitere Verträge oder Kooperationen mit Leihfahrrad-Anbietern bestehen nicht.

Frage 11:

Welche Gebühren fallen für die Unternehmen bei Aufstellung der Fahrräder an?

Antwort zu 11:

Sofern eine gebührenpflichtige Sondernutzung vorliegt, sind vom Anbieter Sondernutzungsgebühren sowie Verwaltungsgebühren für die Erlaubniserteilung zu entrichten.

Frage 12:

Ist der Senat bestrebt das Modell des Bike-Sharing bzw. der Bereitstellung von Leihrädern auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung der Fahrräder im öffentlichen Straßenland?

Antwort zu 12:

Bike-Sharing kann einen wertvollen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs und zur Umsetzung einer Verkehrswende im Sinne einer nachhaltigen urbanen Mobilität leisten. Voraussetzung ist, dass Nutzen und Risiken sorgfältig abgewogen werden, insbesondere bezüglich einer Verträglichkeit der Nutzung des knappen öffentlichen Raums. Kosten- Nutzen können nur bezüglich des öffentlichen Leihfahrradsystems eingeschätzt werden, dessen Aufbau auf die angestrebte finale Größe noch nicht erreicht ist. In diesem Falle ist das Verhältnis als ausgewogen und angemessen zu betrachten. Eine Aussage für das mittlerweile breite Angebot der Anbieter ist nicht möglich, da entsprechende Angaben zu Kosten oder Nutzen nicht zur Verfügung stehen.

Aufwände durch nicht sachgemäßes Abstellen der Leihfahrräder werden statistisch nicht erfasst.

Frage 13:

Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl etc. überhaupt treffen?

Antwort zu 13:

Ein Vertrag besteht mit dem Anbieter „nextbike GmbH“, dem Betreiber des öffentlichen Fahrradverleihsystems. Eine pauschale, maximale Stückzahlbegrenzung ist nach derzeitiger Einschätzung nicht bestimmbar. Die Bezirksämter von Berlin wurden gebeten, etwaige Missstände zu dokumentieren und im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegebenenfalls tätig zu werden. Wie viele abgestellte Leihfahrräder eine Straße bewältigen kann, hängt von der konkreten Örtlichkeit ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.

Frage 14:

Wie viele Anbieter von #Car-Sharing gibt es in Berlin? Welche Unternehmen sind dies? Frage 15:

Wie viele #Car-Sharing-Fahrzeuge werden insgesamt bereitgestellt und an welchen Standorten werden diese für die Nutzung bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bezirken und jeweiliger Stückzahl)

Antwort zu 14 und zu 15:

Nach Angaben des Branchenverbands waren mit Stand Herbst 2017 in Berlin folgende stationsgebundene und stationsungebundene Carsharingunternehmen  am  Markt vertreten:

Stationsgebundene Anbieter

Anzahl der Fahrzeuge / Stationen

#Greenwheels

40 / 49

#Flinkster

122 / 64

#Stadtmobil

70 / 49

#cambio

70 / 30

#Matcha

50 / 28

 

Stationsungebundene Anbieter

Anzahl der Fahrzeuge

#Car2Go

1200

#DriveNow

1170

 

1 Quelle: Unternehmen, bcs

Darüber hinaus sind weitere stationsungebundene Anbieter (#drive by, #UBEEQO) mit einer kleinen Flotte bekannt.

Für #Carsharingunternehmen und deren Fahrzeuge sind mit Stand August 2017

161 Stellplätze an 103 Standorten in Berlin ausgewiesen. Diese verteilen sich wie folgt:

Bezirk

Anzahl der Stellflächen

Anzahl der Standorte

Charlottenburg-Wilmersdorf

10

10

Friedrichshain-Kreuzberg

43

36

Lichtenberg

keine

Marzahn-Hellersdorf

5

5

Mitte

Keine Angabe

Neukölln

4

4

Pankow

89

38

Reinickendorf

keine

Spandau

keine

Steglitz-Zehlendorf

keine

Tempelhof-Schöneberg

10

10

Treptow-Köpenick

keine

Frage 16:

Wie viele e-CarSharing-Stationen gibt’s es in Berlin und wie viele Ladesäulen gibt es (Bitte auch die Standorte nach Bezirken angeben)?

Frage 17:

Wie ist im Bereich des e-CarSharing das Verhältnis der Anzahl der Ladesäulen zur Anzahl der Fahrzeuge? Wie viele Parkplätze für eCars stehen bereit und wie wird gewährleistet, dass diese zur vorgesehenen Nutzung freigehalten werden?

Antwort zu 16 und zu 17:

Die Fragen 16 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Grundsätzlich ist die Ladeinfrastruktur, die im öffentlichen Raum errichtet wird, einschließlich der Stellplätze öffentlich zugänglich. Das heißt, sie richtet sich auch an Nutzerinnen und Nutzer elektrisch betriebener Carsharingfahrzeuge. Die im Jahr 2011 erarbeitete und dem europaweiten Vergabeverfahren zugrunde gelegte Standortplanung der Ladeinfrastruktur für die angebotsorientierte Phase des Ladeinfrastrukturaufbaus wurde am Bedarf des Carsharings orientiert.

Angaben zum derzeitigen Bestand an Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland in Berlin liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nur von den im Rahmen des Vertrags mit der Firma Allego errichteten Anlagen vor. Derzeit stehen insgesamt rund 650 Ladepunkte auf öffentlichem Straßenland zur Verfügung.

Wechselstrom-Ladesäulen benötigen zwei Stellplätze, Ladeinfrastruktur an Beleuchtungsmasten einen Stellplatz.

Die ordnungsgemäße Nutzung der Parkplätze für elektrisch betriebene Carsharingfahrzeuge wird im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die bezirklichen Ordnungsämter gewährleistet.

Frage 18:

Wird Car-Sharing nur in bestimmten Regionen Berlins (innerhalb des S-Bahn-Ringes) angeboten oder verteilt über die gesamte Stadt (auch in den Außenbezirken)?

Antwort zu 18:

Die Carsharingstationen sind überwiegend in den hochverdichteten Innenstadtbereichen konzentriert. Die Geschäftsgebiete der stationsunabhängigen Angebote gehen teilweise deutlich darüber hinaus und werden von den Anbietern entsprechend betriebswirtschaft- licher Überlegungen gestaltet.

Frage 19:

Wie bzw. nach welchen Kriterien wird die Wahl der Aufstellungsorte der Fahrzeuge getroffen? Wer trifft die Entscheidung?

Frage 20:

Wie ist das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Car-Sharing-Fahrzeugen im Berliner Stadtraum ausgestaltet? Welche Voraussetzungen gelten für die Anbieter?

Antwort zu 19 und zu 20:

Die Lokalisierung der Carsharingstationen – im öffentlichen Straßenland oder außerhalb davon – erfolgt durch die Anbieter entsprechend betriebswirtschaftlichen Überlegungen. In Berlin werden Stellplatzflächen für Carsharingfahrzeuge im öffentlichen Straßenland durch Teileinziehung gemäß § 4 Berliner Straßengesetz zur Verfügung gestellt. Für die Teileinziehungsverfahren für Carsharingstellplätze im öffentlichen Straßenraum sind die Bezirksverwaltungen zuständig, die auf der Grundlage von Anträgen der einzelnen Carsharingunternehmen tätig werden.

Frage 21:

Welche Kooperationen hat das Land Berlin mit Car-Sharing-Unternehmen für den Berliner Stadtraum? Welche Vertragslaufzeiten gelten hier und wie bewertet der Senat hier die Zusammenarbeit?

Antwort zu 21:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht im ständigen Austausch mit mehreren Carsharinganbietern. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat keine Vereinbarungen mit Carsharinganbietern geschlossen und strebt keine vertragliche Zusammenarbeit an.

Frage 22:

Ist der Senat bestrebt das Modell des Car-Sharing bzw. der Bereitstellung von Fahrzeugen auszuweiten? Wie wird das derzeitige Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Kosten-Nutzen-Aspekten beurteilt? Wie verhält sich hierzu der Aufwand durch die nicht sachgemäße Abstellung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland?

Antwort zu 22:

Das Carsharingangebot beziehungsweise die Flotten der stationsbasierten und der stationsunabhängigen Anbieter erreichen in keiner anderen Stadt in Deutschland die Größenordnung wie in Berlin. Vor diesem Hintergrund plant die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der Überarbeitung der Strategie Parken Maßnahmen zu erarbeiten, wie das Carsharingangebot in Berlin auf weitere Teilräume der Stadt ausgeweitet und die Planung und Einrichtung von Carsharingstellplätzen auf öffentlichem Straßenland und auf privatem Grund bezirksübergreifend harmonisiert werden kann, und mit welchem Vorgehen und welchen Instrumenten die Unterstützung des Carsharings stärker auf die verkehrspolitischen Ziele ausgerichtet werden kann.

Frage 23:

Sieht der Senat einen Bedarf der Regulierung des Angebots? Wenn ja, mit welchen Anbietern bestehen Verträge/Vereinbarungen und wo kann das Land begrenzende Vorgaben zu Stückzahl von Car-Sharing- Fahrzeugen etc. überhaupt treffen?

Antwort zu 23:

Nein, zurzeit wird kein Bedarf der Regulierung des Angebots gesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.

 

Berlin, den 17.04.2018 In Vertretung

Jens-Holger Kirchner Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: NEXTBIKE: Berlins neues Fahrradverleihsystem startet, aus golem.de

https://www.golem.de/news/nextbike-berlins-neues-fahrradverleihsystem-startet-1705-127626.html

In dieser Woche geht das neue geförderte #elektronische #Fahrradverleihsystem in #Berlin an den Start. Mit der #VBB-Card soll die Nutzung sofort möglich sein. Die Deutsche Bahn antwortet mit dem #Lidl-Bike.

In dieser Woche startet Berlin sein neues öffentliches Fahrradverleihsystem. Wie die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bekanntgab, wird das System gemeinsam mit dem Leipziger Betreiber #Nextbike am 5. Mai eröffnet. Die Deutsche Bahn hatte im Bieterverfahren keinen Zuschlag bekommen und musste ihre bisherigen Stationen abbauen.

Nextbike ist das geförderte Fahrradverleihsystem, das bei "einer Ausschreibung das beste Angebot abgegeben hat" und deswegen den Zuschlag bekommen habe, sagte eine Senatssprecherin Golem.de auf Anfrage. "Mit der VBB-Card ist der Zugang zu den Nextbikes möglich, ohne weitere Registrierung". Die elektronische Fahrcard wird von den Abonnenten im Verkehrsverbund Berlin Brandenburg genutzt.

Bahn war aus dem Rennen

Das Netz soll mehr Stationen haben als bisher Call a Bike der Bahn, vor allem innerhalb des S-Bahn-Rings, aber auch außerhalb dieses Gebietes. Zu Beginn soll es rund 2.000 Räder geben. In weiteren Ausbaustufen wird das System auf rund 5.000 Räder an mehr als 700 Stationen anwachsen. Damit, so hieß es, wird es das größte Fahrradverleihsystem Deutschlands sein.

Ständige Nutzer können gegen eine Grundgebühr dauerhaft die erste halbe Stunde kostenlos fahren. Für Spontannutzer wird es einen Pay-As-You-Go-Tarif geben, bei dem die ersten 30 Minuten 1,50 Euro kosten. Weitere Preise stehen noch nicht fest.

Der Öffnungscode für das Zahlenschloss der Fahrräder wird per SMS oder in der zugehörigen …

Radverkehr: Lidl-Bike startet am 5. März in Berlin 3.500 Lidl-Bike für Berlin • Rückgabe innerhalb des S-Bahn-Ringes an jeder Straßenecke möglich aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/13445456/Start_Lidl_Bike.html?start=0&itemsPerPage=20

3.500 #Lidl-Bike für Berlin • Rückgabe innerhalb des S-Bahn-Ringes an jeder Straßenecke möglich • 353 Rückgabezonen für rabattierte Ausleihe • Eröffnungsveranstaltung am Berliner Hauptbahnhof

#DB Rent startet am Sonntag, 5. März, mit dem Sponsor Lidl Deutschland das stationsungebundene #Fahrradverleihsystem Lidl-Bike für Berlin. An diesem Tag findet eine Eröffnungsveranstaltung für Kunden und Fahrradbegeisterte am Berliner Hauptbahnhof statt. Alle Berlinerinnen und Berliner sind eingeladen, das neue Angebot am Start-Tag kostenlos zu testen. Lidl-Bike ist Teil der Call a Bike-Familie und aktuell das größte Fahrradverleih-system in Deutschland. Zum Einsatz kommen 3.500 fabrikneue Fahrräder.

„Wir freuen uns, dass wir Lidl-Bike schon so früh in der Saison auf die Straße bringen können. Lidl-Bike ist im Vergleich zum DB-Angebot im letzten Jahr mehr als doppelt so groß. Gemeinsam mit Lidl bieten wir einen noch größeren und besonders umweltfreundlichen Teil des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin“, sagt Sylvia Lier, Vorsitzende der Geschäftsführung DB Rent. „Komfortabler ist es außerdem: 3.500 Fahrräder sind im ganzen Innenstadtbereich verfügbar und können an jeder Straßenecke zurückgegeben werden.“

Wolf Tiedemann, Geschäftsleitung Lidl Deutschland, betont: „Mit dem Lidl-Bike bieten wir in Berlin einen einfachen Einstieg in die emissionsarme Mobilität. E-Ladestationen für Pedelecs und Pkw an ausgewählten Lidl-Filialen im Stadtgebiet ergänzen dieses Serviceangebot. Für uns ist das ein weiterer Baustein, nachhaltigster Discounter in Deutschland zu werden.“

Im Basis-Tarif kostet Lidl-Bike einen Euro je 30 Minuten, wenn der Kunde bei der Rückgabe eine der 353 Rückgabezonen nutzt. Im Komfort-Tarif ist die erste halbe Stunde dann sogar kostenlos. Das 88km2-große Nutzungsgebiet deckt den Bereich innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings ab. Die 39 Lidl-Filialen in diesem Gebiet sind maximal 200 Meter von einer Rückgabezone entfernt. 

Alle Kunden von Call a Bike sowie der Fahrradverleihsysteme mit weiteren Kooperationspartnern können auf Lidl-Bike ohne gesonderte Anmeldung zugreifen. Genauso steht auch Kunden von Lidl-Bike das gesamte Call a Bike-Angebot deutschlandweit ohne eine weitere Registrierung zur Verfügung. Beim neuen Angebot übernimmt DB Rent die Rolle des Systembetreibers und betreut die Kunden. Lidl ist Sponsor und Namensgeber des Fahrradverleihsystems.

DB Rent ist seit fast 15 Jahren im Fahrradverleihgeschäft aktiv und derzeit mit rund 13.000 Fahrrädern in 50 Städten der führende Anbieter in Deutschland.

Lidl betreibt rund 3.200 Filialen in Deutschland und gehört mit über 75.000 Mitarbeitern zu den führenden Lebensmittel-Einzelhändlern in Deutschland. In Berlin gibt es rund 140 Lidl-Filialen.

Radverkehr + Straßenverkehr: Größtes Fahrradverleihsystem der Deutschen Bahn: 3.500 „LIDL-BIKES“ für Berlin Bahn-Tochter DB Rent betreibt Angebot eigenwirtschaftlich aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/presseinformationen/12650232/Fahrradverleih_Lidl_Bike.html?start=0&itemsPerPage=20

#Lidl Deutschland wird Sponsor des neuen #Fahrradverleihsystems der #DB in Berlin • Flotte im Vergleich zum bisherigen Angebot mehr als verdoppelt

DB #Rent plant gemeinsam mit dem Sponsor Lidl Deutschland ein #eigenwirtschaftliches #Fahrradverleihsystem für Berlin. Das neue Angebot mit dem Namen „#LIDL-BIKE“ wird das größte Fahrradverleihsystem der Deutschen Bahn. Mit dem Start im Frühjahr 2017 werden 3.500 Fahrräder zur Verfügung stehen, die die Kunden innerhalb des S-Bahn-Rings, ohne feste Stationen, flexibel ausleihen und zurückgeben können.

„Das Verkehrsmittel Fahrrad und der Sharing-Trend gewinnen besonders in Berlin zunehmend an Bedeutung. Mit einem mehr als doppelt so großen Angebot bieten wir ab Frühjahr 2017 in der Bundeshauptstadt einen noch größeren und besonders umweltfreundlichen Teil des öffentlichen Nahverkehrs“, sagt Sylvia Lier, Vorsitzende der Geschäftsführung DB Rent. „Unser Dank gilt hierbei Lidl Deutschland für die Unterstützung als Sponsor.“

Wolf Tiedemann, Geschäftsleitung Lidl Deutschland, betont: „Unser Ziel ist es, nachhaltigster Discounter in Deutschland zu werden. Das Lidl-Bike ermöglicht den Berlinern als zusätzlicher Baustein den Einstieg in die emissionsfreie Mobilität – wie schon mit den ersten Lidl-Ladesäulen für Elektroautos und E-Bikes, die auch in der Hauptstadt installiert werden.“

Alle Kunden von Call a Bike sowie der Fahrradverleihsysteme mit weiteren Kooperationspartnern werden auf „LIDL-BIKE“ ohne gesonderte Anmeldung zugreifen können. Genauso steht dann auch LIDL-BIKE-Kunden die gesamte Call a Bike-Familie deutschlandweit ohne weitere Registrierung zur Verfügung.

Beim neuen Angebot übernimmt DB Rent weiterhin die Rolle des Systembetreibers und betreut die Kunden. Lidl wird der Namensgeber des neuen Fahrradverleihsystems sein und die Farbgestaltung der vollständig neuen Radflotte prägen.

DB Rent ist seit fast 15 Jahren im Fahrradverleihgeschäft aktiv und mit derzeit rund 10.000 Fahrrädern in 50 Städten der führende Anbieter in Deutschland.

Lidl betreibt rund 3.200 Filialen in Deutschland und gehört mit über 75.000 Mitarbeitern zu den führenden Lebensmittel-Einzelhändlern in Deutschland. In Berlin gibt es rund 140 Lidl-Filialen.

Für Klima- und Lärmschutz hat sich die DB klare Ziele bis zum Jahr 2020 gesetzt. Mehr Informationen unter: www.deutschebahn.com/gruen2016.

Berlin und Nextbike unterzeichnen Vertrag für neues öffentliches Fahrradverleihsystem Testbetrieb startet im Herbst 2016 in Lichtenberg

www.berlin.de

Nach der Zuschlagserteilung im Mai haben Andreas #Geisel, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, und #Nextbike-Geschäftsführer Ralf #Kalupner am Dienstag den #Betreibervertrag für das neue #öffentliche #Fahrradverleihsystem in Berlin unterzeichnet.
Der Vertrag umfasst eine Laufzeit von fünf Jahren mit der Option einer Verlängerung um weitere drei Jahre. Für die Finanzierung des Systems werden im Berliner Haushalt Mittel von insgesamt 7,5 Mio. Euro bereitgestellt.
Eine weitere Finanzierung erfolgt über die erzielten Einnahmen des Systems, also über die Zugangs- und Nutzungsentgelte. Durch Kooperationen mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen soll die Finanzierung von Teilen des Systems unterstützt werden, um das Stationsnetz räumlich zu erweitern und im Bestand sinnvoll zu verdichten.

Verkehrs- und Umweltsenator Andreas Geisel sagte bei der Unterzeichnung: "Ein Fahrrad zu leihen bedeutet Freiheit in der Stadt. Nimm ein Rad, wenn Du es brauchst. Dieser Ansatz ist so einfach, das er in ganz Berlin viele Freunde finden wird. Wir werden mit unserem System deutschlandweit Maßstäbe setzen. Das ist gut für die Umwelt, gut für die Menschen und die ganze Stadt."

Das Standortkonzept sieht eine sehr engmaschige Verteilung von Stationen an ÖPNV-Haltestellen, Sehenswürdigkeiten sowie Gebieten mit hoher Wohn- und Unternehmensdichte vor, vor allem innerhalb des S-Bahn-Rings. Aber auch außerhalb dieses Gebietes wird es zahlreiche Verleihstationen geben. Dazu werden sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Betreiber bis zum Systemstart mit den einzelnen Bezirken abstimmen.

Mit mehr als 2.000 Rädern und einem bereits dann dichten Stationsnetz soll im Frühjahr 2017 das neue Verleihsystem an den Start gehen. In weiteren Ausbaustufen wird das System auf mehr als 5.000 Räder an über 700 Stationen anwachsen. Damit wird es das größte Fahrradverleihsystem Deutschlands sein.
Dem offiziellen Systemstart im kommenden Jahr wird ein Pilotbetrieb im Herbst 2016 vorausgehen. Als Testbezirk wurde der Bezirk Lichtenberg ausgewählt, weil er bisher noch nicht über ein solches Mobilitätsangebot verfügt. An rund 10 Stationen wird ein ausgewählter Nutzerkreis das Mietradsystem auf Herz und Nieren prüfen. Der Bezirk hat hierfür bereits entsprechende Stationsstandorte vorgesehen.

Die Mehrheit der Stationen besteht aus einem Informationsschild und systemeigenen Fahrradständern, die keinerlei Tiefbauarbeiten erfordern. Da sie sich auf einer ebenen Grundplatte befinden, sind sie flexibel auf- bzw. abbaubar und fügen sich in das Stadtbild ein. 15 Prozent der Stationen haben außerdem ein durch Solarenergie gespeistes Verleihterminal, an dem Registrierung, Ausleihe und Rückgabe möglich sind.

Die Fahrräder, sogenannte "SmartBikes", besitzen ein integriertes Schloss an der Vordergabel, das sich bei der Ausleihe über App, Bordcomputer, Hotline oder am Terminal automatisch öffnen und ebenso einfach wieder verschließen lässt. Dies ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern, ihr Rad auch bei voll besetzten Fahrradständern einfach daneben abstellen und ausbuchen zu können. Mittels GPS kann in der App, am Terminal oder auf der Website gesehen werden, wo sich das nächste freie Mietrad befindet.
Die robusten Cityräder verfügen über einen geräumigen Korb, einen höhenverstellbaren Sattel und eine 8-Gang-Nabenschaltung.

Der Betrieb ist ganzjährig und rund um die Uhr geplant. Ein Serviceteam wird für die Wartung und eine ausgeglichene Verteilung der Räder an den Verleihstandorten sorgen.

Mit der Einführung des Fahrradverleihsystems sollen langfristig der innerstädtische Autoverkehr entlastet sowie die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn verringert werden. Zielgruppen sind vor allem Berlinerinnen und Berliner, die kurze Distanzen mit dem (nicht eigenen) Rad zurücklegen, wie zum Beispiel Pendler oder generell ÖPNV-Kunden auf dem Weg zwischen Haltestelle und Zielort.

Gewohnheitsradler können gegen eine Grundgebühr dauerhaft die erste halbe Stunde kostenlos radeln. Für Spontannutzer wird es einen "Pay As You Go"-Tarif geben, bei dem die ersten 30 Minuten 1,50 Euro kosten. Die VBB-Card wird als Zugangsmedium nutzbar sein.
Einmal registriert, können fast alle Nextbike-Systeme weltweit genutzt werden – ob im nahen Potsdam oder den USA.
Bilder:
Nextbike in Berlin; Foto: Nextbike GmbH

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Radverkehr: Fahrradverleih Nextbike macht Call a Bike Konkurrenz in Berlin aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/fahrradverleih-nextbike-macht-call-a-bike-konkurrenz-in-berlin-24043648?dmcid=nl_20160512_24043648

Sie sind rot, silbergrau – und sie stehen an vielen Straßenecken. Die #Mietfahrräder der Deutschen Bahn (#DB) gehören seit 2002 zum Berliner Stadtbild. Doch #Call a Bike soll mehr Konkurrenz bekommen. Ein anderes Unternehmen gewann den Wettbewerb, mit dem das Land einen Betreiber für ein #subventioniertes #Fahrradverleihsystem gesucht hatte.

Nach Informationen der Berliner Zeitung soll die Firma #Nextbike den Fünf-Jahres-Vertrag erhalten. Doch bislang konnte der Senat ihr nicht den Zuschlag erteilen, weil ein Mitbewerber die Entscheidung überprüfen lässt. Die DB ist vor die Vergabekammer gezogen.

Verfahren um Fahrradverleih zieht sich hin

Es geht um ein lukratives Projekt. In Berlin, wo viele Touristen unterwegs sind und zahlreiche Einheimische kein Auto haben, soll es auch künftig ein öffentliches Fahrradverleihsystem geben – mit mindestens 175 Stationen und 1750 Rädern.

Dafür seien verteilt über fünf Jahre bis zu sieben Millionen Euro eingeplant, so der Senat vor Beginn der Ausschreibung. 2014 begann der Wettbewerb. Von mehr als 20 Bewerbern wurden fünf aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

Noch 2015 wollte der Senat den Zuschlag erteilen, doch das Verfahren zieht sich bis heute hin. Mit einer Entscheidung der Vergabekammer wird erst in …

Radverkehr: Wann fällt die Entscheidung über die Zukunft des öffentlichen Leihfahrradsystems?, aus Senat

www.berlin.de

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: In einer Pressemitteilung vom 15. Juni 2015 hat der Senat eine #Entscheidung im #Vergabeverfahren für ein öffentliches #Fahrradverleihsystem für das dritte Quar-tal 2015 angekündigt. Wann ist mit der Entscheidung zu rechnen?
Frage 3: Falls die Entscheidung bereits getroffen wur-de: Welcher Bewerber hat aus welchen Gründen den Zuschlag erhalten?
Antwort zu 1 und 3: Nach derzeitigem Sachstand ist mit einem Zuschlag Anfang 2016 zu rechnen.
Frage 2: Aus welchen Gründen hat sich die Entschei-dungsfindung im Vergabeverfahren weiter verzögert?
Antwort zu 2: Ursache für die Verzögerung sind ei-nerseits die Komplexität des Verfahrens insgesamt, ande-rerseits konkrete Bitten um Fristverlängerungen im for-malen Vergabeprozess durch Verfahrensbeteiligte. Im Sinne des wettbewerblichen Prozesses wurde diesen Bit-ten entsprochen.
Frage 4: Wird das öffentliche Leihfahrradsystems des Bewerbers, der den Zuschlag erhalten hat, wie angekün-digt noch in diesem Jahr in Betrieb genommen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4: Siehe Antwort zu Frage 1 und 2.
Frage 5: Wann wird das öffentliche Leihfahrradsystem die Zielmarke von 320 Stationen mit 5.000 Rädern errei-chen, die der Senat für den Fall eines erfolgreichen Mo-dellprojekts „Integration öffentlicher Radverkehr“ (2008 bis 2012) gesetzt hatte?
Antwort zu 5: Die hier zitierte Größenordnung ent-stammt einer gemeinsamen Pressemitteilung der Deut-schen Bahn AG (DB AG), des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin vom 20.05.2011 (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1105/nachricht4338.html). Das dieser Mitteilung zu Grunde liegende Vorhaben „In-tegration öffentlicher Radverkehr. Ein stationsbasiertes, öffentliches Fahrradverleihsystem zur Stärkung des Fahr-radanteils durch die vollwertige Integration des Rades in den traditionellen ÖPNV“ wurde durch die DB Rent GmbH beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beantragt und von Oktober 2008 bis Dezember 2012 mit einer Zuwendung des BMVBS unterstützt.
Die in der Meldung angesprochene Größenordnung stellte den Diskussionsstand zum Zeitpunkt der Meldung zwischen der DB AG (Zuwendungsempfänger) und des BMVBS (Zuwendungsgeber) dar.
Frage 6: Hat die DB Rent AG für den Weiterbetrieb ihres Call-a-Bike-Angebots im Jahr 2015 eine öffentliche Förderung erhalten, und wenn ja, aus welchen Mitteln und in welcher Höhe?
Antwort zu 6: Die DB Rent AG hat keine öffentliche Förderung erhalten.
Frage 7: Wie bewertet der Senat seine bisherige Inves-titionsstrategie in ein öffentliches Leihfahrradsystem vor dem Hintergrund, dass die DB Rent AG ihr Call-a-Bike-Angebot im Laufe dieses Jahres – d.h. nach Auslaufen der Senatsförderung – weiter ausgeweitet sowie den Weiter-betrieb ihres Angebots auch im Falle einer verlorenen Ausschreibungsbewerbung angekündigt hat?

Antwort zu 7: In den Jahren 2013 und 2014 wurde ei-ne projektbezogene Fehlbedarfsfinanzierung als Zuwen-dung an die DB Rent GmbH gezahlt. Die Aufrechterhal-tung des Betriebs durch die DB Rent GmbH im Jahr 2015 erfolgte vor dem Hintergrund der laufenden Vergabe auf eigenes Bestreben und Risiko.
Das Produkt Call a Bike wird bundesweit in rund 50 Städten angeboten und stellt einen Baustein der An-schlussmobilität der DB Rent GmbH dar.
Frage 8: Wann und an welcher Stelle werden die Er-gebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Modell-projekts „Integration öffentlicher Radverkehr“ zur Um-stellung des Fahrradverleihsystems Call-a-Bike auf ein stationsbasiertes System, mit der der Senat das DLR-Institut für Verkehrsforschung beauftragt hatte, veröffent-licht?
Frage 9: Falls mit einer Veröffentlichung nicht zu rechnen ist, warum nicht?
Antwort zu 8 und 9: Da die vorliegenden drei Evalua-tionsberichte im Einzelnen zum Teil unternehmensrele-vante Ergebnisse und Informationen enthalten, stimmte die DB Rent GmbH einer allgemeinen Veröffentlichung nicht zu.
Gleichzeitig wurde durch die DB Rent GmbH ange-merkt, dass die Evaluation einen Sachstand darstellt, der mittlerweile sowohl zeitlich lange zurückliegt, als auch technisch einen veralteten und überholten Sachstand dar-stellt. Eine Übertragbarkeit auf das heutige System Call a Bike in Berlin ist daher nach Betreibersicht nicht zweck-mäßig oder sachgerecht.
Die Evaluationsergebnisse standen dem Hauptaus-schuss des Berliner Abgeordnetenhauses vollumfänglich zur Verfügung.
Frage 10: Aus welchen Gründen und auf welcher Grundlage hat der Senat im Vergabeverfahren für ein öffentliches Leihfahrradsystem den zukünftigen Betrei-ber*innen einen stationsbasierten Betrieb vorgeschrieben?
Antwort zu 10: Die Hintergründe dieser Entscheidung sind in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 17/11 860 vom 18. März 2013 über „Zukunft von Mietfahrrädern im öffentlichen Raum“ dargelegt.
Frage 11: Wie bewertet der Senat die jüngste Preiser-höhung von Call-a-Bike vom Juli 2015 sowie die Umstel-lung auf einen 30-minütigen Abrechnungszeitraum?
Antwort zu 11: Die Gestaltung des Tarifmodells ob-liegt im derzeitigen System allein dem Betreiber.
Frage 12: Wie stellt der Senat eine – auch tariflich – gute und attraktive Kombinierbarkeit des zukünftigen Leihfahrradsystems mit dem ÖPNV sicher?
Antwort zu 12: Ziel des Landes Berlin ist ein kosten-günstiges, dichtes, benutzerfreundliches System mit mi-nimalen Zugangshürden für (potenzielle) Kundinnen und Kunden. Realisiert werden soll eine möglichst hohe Be-nutzerfrequenz mit kurzen Fahrzeiten. Hauptzielgruppe des angestrebten Fahrradverleihsystems sind die Einwoh-nerinnen und Einwohner Berlins, die insbesondere inner-halb des S-Bahn-Rings kurze Distanzen mit dem Rad zurücklegen und die das öffentliche Leihfahrrad mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kombinieren, z. B. für die ersten oder letzten Wege zwischen Haltestel-le und Quelle/Ziel.
Die Voraussetzungen der realen Kombinierbarkeit Leihfahrrad-ÖPNV sollen insbesondere über die Punkte Standortwahl, Tarifmodell und Zugangsmedien geschaf-fen werden (Bestandteil der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen). Die konkrete Ausgestaltung bildet einen Bestandteil der Angebote.
Frage 13: In welchen Gebieten außerhalb des S-Bahn-Rings hält der Senat ein öffentliches Leihfahrradsystem für sinnvoll und wünschenswert?
Antwort zu 13: Das Bediengebiet des öffentlichen Fahrradverleihsystems Berlin soll beim Systemstart den Bereich des bisherigen Bediengebietes abdecken und angemessen verdichten. Über eine Ausweitung des Bedi-engebiets, z.B. entlang bestimmter Achsen des ÖPNV außerhalb des S-Bahn-Rings entscheidet der zukünftige Betreiber in Abstimmung mit dem Land Berlin, in Ab-hängigkeit von der Anzahl der angebotenen Stationen. Vorrangig ist die Verdichtung des Gebiets innerhalb des S-Bahn-Rings.
Berlin, den 19. November 2015
In Vertretung
Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Nov. 2015)