Die #Inbetriebnahme des neuen elektronischen #Stellwerks am U-Bahnhof #Alexanderplatz steht kurz bevor. Zu guter Letzt müssen noch notwendige Signal-, Kabel- und Modularbeiten durchgeführt werden. Die nächtlichen Arbeiten finden von Sonntag, den 9. Januar 2022 bis Donnerstag, den 3. März 2022, jeweils von Sonntag bis Donnerstag in der Zeit von zirka 22:30 Uhr bis zirka 03:30 Uhr statt.
„U-Bahn: Die Unglaublichen 2 Die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks am U-Bahnhof Alexanderplatz …, aus BVG“ weiterlesenSchlagwort: Spittelmarkt
U-Bahn: Fit happens Die Berliner Verkehrsbetriebe machen den U-Bahnverkehr fit für die Zukunft. aus BVG
Die Berliner Verkehrsbetriebe machen den #U-Bahnverkehr fit für die #Zukunft. Im kommenden Jahr wird ein weiteres #elektronisches Stellwerk am #Alexanderplatz in Betrieb gehen. Vorbereitend dafür werden von Sonntag, den 21. November bis Freitag, den 10. Dezember 2021 jeweils sonntags bis donnerstags von zirka 22:30 Uhr bis zirka 01:30 Uhr Kabel- und Modulverlegungen zwischen den U-Bahnhöfen #Senefelderplatz und #Stadtmitte durchgeführt.
„U-Bahn: Fit happens Die Berliner Verkehrsbetriebe machen den U-Bahnverkehr fit für die Zukunft. aus BVG“ weiterlesenStraßenverkehr + Straßenbahn: Senat beschließt Ersatzneubauten für die Neue Gertraudenbrücke und Spittelmarktbrücke in Mitte, aus Senat
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1112280.php
Pressemitteilung vom 03.08.2021
Aus der Sitzung des Senats am 3. August 2021:
In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage von Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, über die künftige Lage der #Ersatzneubauten für die Neue #Gertraudenbrücke und die #Spittelmarktbrücke entschieden. Die Brücken im Straßenzug der #Leipziger Straße – #Gertraudenstraße sollen – entgegen älterer Planungen im sogenannten #Planwerk #Innere Stadt – nicht versetzt werden, sondern in ihrer aktuellen Lage verbleiben.
Damit ist der Weg frei, mit dem geplanten Bau der #Straßenbahn vom Alexanderplatz zum Kulturforum sowie neuer Rad- und #Fußverkehrsanlagen den #Umweltverbund und die Verkehrswende im historischen Zentrum weiter deutlich zu stärken und die jahrzehntelang nur provisorisch gestalteten Freiräume am #Spittelmarkt endlich aufzuwerten und neu zu konzipieren. Zudem kann die denkmalgeschützte Alte Gertraudenbrücke (Baujahr: 1895) als reine #Fußgängerbrücke am historischen Standort saniert und auf ihre Nordwestseite wieder mit der restaurierten #Bronzeplastik der Heiligen Gertrud ausgestattet werden.
Die Neue Gertraudenbrücke überspannt den #Spreekanal, während die Spittelmarktbrücke als sogenanntes überschüttetes Bauwerk im nördlichen Bereich des Spittelmarkts über den Tunnel der #U-Bahn-Linie 2 führt (und im Straßenbild nicht erkennbar ist). Beide Brücken müssen aufgrund ihres mangelhaften baulichen Zustands, der bereits zu Belastungs- und Verkehrseinschränkungen geführt hat, ersetzt werden.
Der heutige Senatsbeschluss ist insbesondere zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, dem #Landesdenkmalamt sowie dem Bezirk Mitte eng abgestimmt worden. Bisher war im Planwerk Innere Stadt eine neue #Trassierung des Straßenzuges mit einer Längsteilung der denkmalgeschützten Alten Gertraudenbrücke geplant, um Raum für neue Baufelder am Spittelmarkt zu schaffen.
Der #Baubeginn für die Brücken ist für Ende 2024 bis Anfang 2025 geplant, die Fertigstellung der #Straßenbahnstrecke für Mitte 2028. Die Kosten für den Neubau der beiden Brücken werden zurzeit auf etwa 50 Millionen Euro geschätzt – hinzu kommen Kosten für die Instandsetzung der Alten Gertraudenbrücke.
Die Arbeiten an den Ersatzneubauten der Neuen Gertraudenbrücke und der Spittelmarktbrücke werden mit dem Neubau der Straßenbahnstrecke und dem geplanten Ersatzneubau der #Mühlendammbrücke koordiniert, so dass in der Regel ein eingeschränkter Verkehr für alle Verkehrsteilnehmenden in beide Richtungen möglich bleibt.
Sowohl für die Gestaltung der Brücken als auch der Freiräume am Spittelmarkt sollen #Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger organisiert werden, etwa im Rahmen der Stadtwerkstatt und anderer Formate.
Straßenverkehr + Straßenbahn: Anwohner wollen zukunftsfähige Gertraudenbrücke, aus Berliner Morgenpost
Die Neue #Gertraudenbrücke in Mitte muss einem #Ersatzneubau weichen. Anwohner wollen bis 2022 ein Konzept vorlegen.
Die Neue Gertraudenbrücke im Bezirk Mitte muss durch einen Neubau ersetzt werden. Der Abschnitt der Bundesstraße 1, der den #Autoverkehr vom #Spittelmarkt mit der #Fischerinsel verbindet, könne wegen des Bauwerkszustandes und des gestiegenen Verkehrsaufkommens den derzeitigen und künftigen #Verkehrslasten nicht mehr dauerhaft standhalten, heißt es vonseiten der Berliner Senatsverkehrsverwaltung. Es seien über die vergangenen Jahre Schäden entstanden, die nur durch „massive“ Eingriffe in die #Bausubstanz korrigiert werden könnten.
Doch wie der Ersatzneubau künftig aussehen soll, ist noch unklar. Während die Verwaltungen noch erste Abstimmungen vornehmen müssen, beginnen Anwohnerinnen und Anwohner selbst mit den Planungen. Die Interessensgemeinschaft Leipziger Straße (IG) und andere Initiativen, darunter auch der #Verkehrswende-Verein „#Changing Cities“, haben sich zusammengeschlossen, um sich für ein „menschenwürdiges Wohnen“ in Berlins historischer Mitte einzusetzen.
Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich im Stich gelassen
„Die Gertraudenbrücke steht symptomatisch dafür, wie sich die #Senatsverkehrsverwaltung und die Senatsverwaltung für #Stadtentwicklung um den #Kernbereich der #Innenstadt kümmern – nämlich eigentlich gar nicht“, sagt Hendrik Blaukat, Vorstandsvorsitzender der IG Leipziger Straße. Man wolle bei der bislang sechsspurigen Brücke nicht abwarten, bis die Berliner Politik die Bürgerinnen und Bürger vor vollendete Tatsachen stellt.
So geschehen erst vor wenigen Monaten an der gegenüberliegenden #Mühlendammbrücke. Sie verbindet die Fischerinsel mit dem Nikolaiviertel. …
Straßenbahn: Stand der Planung von Straßenbahnvorhaben, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des #Straßenbahnvorhabens #Alexanderplatz – #Kulturforum, wie ist die
weitere #Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in
welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 1:
Die #Vorplanung befindet sich zurzeit in der finalen Bearbeitung durch die Projektbeteiligten.
Der Gesamtzeitplan für die Vorplanung sieht die Fertigstellung weiterhin bis zum Ende des
zweiten Quartals 2021 vor, die #Streckeneröffnung ist für 2028 geplant.
Die fachliche Federführung für das Projekt liegt derzeit im Referat IV C.
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz, wie
ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
2
Antwort zu 2:
Die Strecke ist Bestandteil des vorgesehenen #Straßenbahnkorridors Alexanderplatz –
Rathaus Steglitz. Der gesamte Korridor ist von einer erheblichen städtebaulichen
Komplexität gekennzeichnet. Aus diesem Grund war für den Abschnitt südlich des
Potsdamer Platzes die Aufnahme der #Grundlagenuntersuchungen erst vorgesehen, wenn
der Abschnitt Alexanderplatz – Kulturforum eine hinreichende #Planungstiefe erreicht hat. Im
#ÖPNV-Bedarfsplan (Bedarfsplan des Öffentlichen Personennahverkehrs) als Teil des
Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP) ist als Inbetriebnahmetermin das Jahr 2030
genannt. Es ist vorgesehen, die Grundlagenermittlung im Referat IV A im Jahr 2021
aufzunehmen.
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Turmstraße – #Jungfernheide, wie ist die
weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in
welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 3:
Das Projekt befindet sich derzeit in der Vorplanungsphase. Der Gesamtzeitplan für die
Vorplanung sieht die Fertigstellung bis zum Ende des 1. Quartals 2022 vor, die
Streckeneröffnung ist für 2028 geplant.
Die fachliche Federführung für das Projekt liegt derzeit im für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) zuständigen Referat IV C.
Frage 4:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Warschauer Straße – #Hermannplatz, wie
ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 4:
Der Verkehrsmittelvergleich hat die #Straßenbahn als planerisch zu bevorzugendes
Verkehrsmittel bestätigt. Die Abschlussberichte befinden sich derzeit in der redaktionellen
Schlussbearbeitung. Es ist vorgesehen, zeitnah einen Senatsbeschluss zur Weiterführung
der Planungen herbeizuführen. In den weiteren Planungsschritten könnten dann die
Streckenführung durch das städtebaulich sensible Gebiet konkretisiert werden und
Betroffenheiten von Anliegenden und Bezirkspolitik verbindlich geklärt werden. Die
Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Die Maßnahme befindet sich gegenwärtig in der
Bearbeitung durch das für langfristig orientierte Verkehrsentwicklungsplanung zuständige
Referat IV A.
Frage 5:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Blankenburger Süden, wie ist die weitere
Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile in welchem
Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
3
Antwort zu 5:
Die Grundlagenermittlung für die #Straßenbahnstrecke ist abgeschlossen. Die Straßenbahn
wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung als am besten geeignetes Verkehrsmittel
bestätigt. Für die planerisch zu bevorzugende Trassenvariante wurde die Wirtschaftlichkeit
nachgewiesen. Der Senat hat im Juni 2020 beschlossen, auf dieser Grundlage die Planung
fortzuführen. Da die Maßnahme eng mit den städtebaulichen Wettbewerbsverfahren für das
Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden verzahnt ist, muss zunächst ein entsprechender
Stand in der städtebaulichen Planung erreicht sein. Erst dann kann die Planung sinnvoll
weitergetrieben werden. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Die
Planungsverantwortung wird im weiteren Projektverlauf im Referat IV C liegen.
Frage 6:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Pankow-Heinersdorf – #Weißensee, wie ist
die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile
in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 6:
Zum aktuellen Stand wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/26538 verwiesen.
Neue Erkenntnisse haben sich seither nicht ergeben. Es ist geplant, zeitnah einen
Senatsbeschluss herbeizuführen. Anschließend folgen die weiteren Planungsphasen. Die
Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Die Maßnahme befindet sich gegenwärtig in der
Bearbeitung durch das Referat IV A.
Frage 7:
Wie ist die aktuelle Zeitplanung für das Straßenbahnvorhaben #S-Bahnhof Schöneweide – #Sonnenallee –
#Hermannplatz – Potsdamer Platz, wann ist der Planungsbeginn vorgesehen?
Antwort zu 7:
Der ÖPNV-Bedarfsplan sieht die Inbetriebnahme der genannten Strecke für das Jahr 2035
vor. Der Beginn der Grundlagenermittlung ist im Jahr 2022/2023 vorgesehen.
Frage 8:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Potsdamer Platz – #Zoologischer Garten,
wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 8:
Der ÖPNV-Bedarfsplan sieht die Inbetriebnahme der genannten Strecke für das Jahr 2030
vor. Der Beginn der Grundlagenermittlung ist 2022/2023 vorgesehen.
Frage 9:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Jungfernheide – #UTR – #Schumacher
Quartier, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie
viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
4
Antwort zu 9:
Für die genannte Strecke ist die Grundlagenermittlung gegenwärtig in Bearbeitung und wird
voraussichtlich im Sommer abgeschlossen. Die Inbetriebnahme ist ab 2028 vorgesehen.
Die Bearbeitung erfolgt gegenwärtig im Referat IV A.
Frage 10:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Pankow – #Wollankstraße – #Turmstraße,
wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 10:
Der ÖPNV-Bedarfsplan sieht für die genannte Strecke eine schienengebundene
Erschließung vor. Diese ist als dringlicher Bedarf mit geplanter Inbetriebnahme nach 2030
vorgesehen. Die Realisierung der Strecke als Straßenbahn oder als anderes Verkehrsmittel
ist in Abhängigkeit von den verkehrlichen Bewertungen und weiteren Untersuchungen zu
prüfen. Die Aufnahme der Grundlagenermittlung einschließlich Verkehrsmittelvergleich und
Systementscheid in Referat IV A ist für das Jahr 2022/2023 vorgesehen.
Frage 11:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Spittelmarkt – #Hallesches Tor –
#Mehringdamm, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und
wie viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 11:
Die Inbetriebnahme der Strecke ist ab 2030 vorgesehen. Die Grundlagenermittlung wird zu
einem späteren Zeitpunkt aufgenommen.
Frage 12:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Johannisthal – #Johannisthaler Chaussee,
wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele
Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 12:
Die Inbetriebnahme der Strecke ist ab 2030 vorgesehen. Der Beginn der
Grundlagenermittlung im Referat IV A ist für 2021 avisiert.
Frage 13:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens #Paulsternstraße – #Gartenfeld – #Rathaus
Spandau, wie ist die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie
viele Stellenanteile in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
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Antwort zu 13:
Der NVP sieht die geplante Inbetriebnahme der Strecke im Jahr 2029 vor. Die
Ausschreibung der Grundlagenermittlung wird gegenwärtig im Referat IV A vorbereitet. Es
ist vorgesehen, Mitte 2021 mit den Arbeiten zu beginnen.
Frage 14:
Wie ist der aktuelle Stand der Planung des Straßenbahnvorhabens Rathaus #Spandau – #Heerstraße, wie ist
die weitere Zeitplanung für Planung, Umsetzung und Fertigstellung des Vorhabens und wie viele Stellenanteile
in welchem Referat sind aktuell mit der Planung befasst?
Antwort zu 14:
Der NVP sieht die geplante Inbetriebnahme der Strecke für das Jahr 2029 vor. Darüber
hinaus ist vorgesehen, eine #Machbarkeitsstudie für eine Verlängerung der U-Bahnlinie #U7
für diesen Korridor durchzuführen. Nach Vorliegen dieser Studie hat der Senat am
16.02.2021 die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für eine U-Bahn
beschlossen. Dies ist die Grundlage zur Bearbeitung der Untersuchung durch das Referat
IV A.
Frage 15:
Für wann ist bei den Straßenbahnprojekten, bei denen die Planung noch nicht begonnen hat, jeweils der
Beginn der Planung vorgesehen?
Antwort zu 15:
Es wird auf die Antworten 7, 8 sowie 10 bis 14 verwiesen. Für 2022/2023 ist darüber hinaus
vorgesehen, die Grundlagenermittlung für die Strecke Potsdamer Platz – Schöneweide zu
beginnen. Das Arbeitsprogramm für die darauffolgenden Jahre wurde noch nicht
abgestimmt. Es wird sich an den Vorgaben der vom Senat beschlossenen Planwerke
orientieren.
Frage 16:
Sind die geplanten und aktuell tatsächlich vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen ausreichend,
um die Planungen jeweils wie vorgesehen zu beginnen bzw. weiterzuführen und jeweils die Inbetriebnahme
zu den im Nahverkehrsplan vorgesehenen Zeitpunkten zu erreichen?
Frage 17:
Wenn es Verzögerungen einzelner Planungsprozesse gab, was war jeweils der Grund hierfür?
Antwort zu 16 und 17:
Der Nahverkehrsplan gibt ein sehr ambitioniertes Programm zum bedarfsgerechten Ausbau
des #ÖPNV vor. Es wird mit Nachdruck an der Umsetzung der hier formulierten Ziele
gearbeitet. Da insbesondere Neubauprojekte auch von vielen externen Faktoren abhängig
sind, kann derzeit keine belastbare Aussage zu zukünftigen Bedarfen getroffen werden.
Zur personellen Situation wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/26757
6
verwiesen. Neben den personellen Engpässen haben sich in den letzten Jahren
Verzögerungen zumeist durch stadtplanerische Fragestellungen ergeben, die einer
umfangreichen Klärung bedurften. Dies war auch der Lage der Straßenbahnprojekte in
teilweise sensiblen Stadträumen mit zahlreichen Nutzungsinteressen und entsprechenden
Konflikten geschuldet. Abstimmungen wurden durch die Pandemielage in 2020 zusätzlich
erschwert.
Frage 18:
Ist seitens des Senats den Antworten noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 18:
Nein.
Berlin, den 12.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
zu Fuß mobil: Abgeordnetenhaus verabschiedet erstes Fußgängergesetz der Welt , aus Berliner Zeitung
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-abgeordnetenhaus-verabschiedet-erstes-fussgaengergesetz-der-welt-li.135347
#Zu-Fuß-Gehen soll in Berlin attraktiver werden – mit längeren Grünphasen, #Pop-up-Zebrastreifen und mehr Sitzbänken. Doch ein Ex-Senatsplaner warnt.
Mehr #Sitzbänke zum Ausruhen, Pop-up-Zebrastreifen, fußgängerfreundliche Ampelschaltungen – und vieles mehr. Erstmals verabschiedet ein Parlament ein Gesetz für #Fußgänger. Die Premiere steht an diesem Donnerstag auf dem Programm. Dann geht es im Abgeordnetenhaus um den vierten Abschnitt des Berliner Mobilitätsgesetzes, der das Zu-Fuß-Gehen angenehmer, sicherer und attraktiver machen soll. „Wir bringen die Transformation von der auto- zur fußgängergerechten Stadt voran“, freut sich der Grünen-Abgeordnete Harald Moritz. „Ein Meilenstein für den #Stadtverkehr“, lobt der Fachverband Fußverkehr Deutschland, kurz #FUSS. Doch kann die Verwaltung die neuen Aufgaben überhaupt bewältigen? „Den Weg, der nun beschritten wird, sehe ich sehr kritisch“, meint Friedemann #Kunst, einst #Chef-Verkehrsplaner des Senats.
Der #Spittelmarkt in Mitte ist eine Ampelkreuzung von vielen. Aber er steht exemplarisch dafür, welchen Stellenwert Fußgänger bislang hatten. Wer dort die Leipziger Straße in Richtung Innenstadt kreuzen will, schafft dies nicht in einem Zug. Man ist gerade erst losgelaufen, da springt die Ampel für den zweiten Teil der Strecke auf Rot. Umtost vom Autoverkehr müssen die …
Straßenverkehr: Neubau der Mühlendammbrücke, aus Senat
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25828.pdf
www.berlin.de
Frage 1:
Inwieweit gibt es ein #Mobilitätskonzept für die Berliner Mitte, in das sich die #Dimensionierung der neuen Brücke mit einer Kfz-Belastung von 62.000 Kfz täglich einfügt? Falls nicht, warum nicht?
Frage 2:
Der #StEP-Verkehr 2011 prognostiziert für den Zielhorizont 2025 eine tägliche Kfz-Belastung von 40.000 –
50.000 Kfz. Wie erklärt sich die Diskrepanz zu 62.000 Kfz? Siehe Frage 1.
Frage 3:
Wie geht der im Entwurf existierende StEP MoVe, der den StEP Verkehr 2011 ablösen soll, mit dem Straßenzug Grunerstraße bis Leipziger Straße bzw. der Berliner Mitte um?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Anpassungen der Rahmenbedingungen, Werte und Ausprägungen im Kontext der Fortschreibung von räumlichen Planungen und gesamtstädtischen Konzepten sind gelebte
Praxis und eine notwendige Reaktion auf sich im Zeitverlauf ergebende Veränderungen.
Im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr aus dem Jahr 2011 wurde eine Teilstrategie Innenstadt entwickelt. Die zitierten #Verkehrsmengen aus diesem #Planwerk basieren auf einer angenommenen Dämpfung des Verkehrs auf dem in Frage stehenden #Straßenzug,
auch durch Umleitung des Verkehrs durch den 17. Bauabschnitt der #A100 Richtung Friedrichshain und Prenzlauer Berg. Der StEP beruhte zudem auf einer Bevölkerungsprognose
mit gleichbleibender Einwohnerzahl, seit 2012 ist Berlin jedoch um gut 300.000 Menschen
gewachsen. Die damaligen planerischen Überlegungen waren damit an Rahmenbedingungen geknüpft, die nicht eingetreten bzw. realisiert worden sind.
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Ein neues, rein auf die Berliner Mitte ausgerichtetes Mobilitätskonzept gibt es im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) nicht, da die Belange unterschiedlicher
städtischer Teilräume im Kontext der Neuauflage des Stadtentwicklungsplans angemessen aufgenommen und im Rahmen der diversen Beteiligungsformate diskutiert und abgestimmt wurden. Als gesamtstädtisches Planwerk arbeitet der StEP MoVe nicht mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Zukünftig soll im #Querschnitt der #Mühlendammbrücke
auch eine #Straßenbahnführung vom Alexanderplatz zum Potsdamer Platz berücksichtigt
werden. Ein diesbezüglicher Variantenvergleich läuft, so dass abschließende Prognosezahlen für den Horizont 2030 noch nicht vorliegen.
Der StEP MoVe befindet sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren. Nach dem Beschluss
dieses Planwerks liegen entsprechend belastbare Aussagen vor.
Frage 4:
Wann wird der im Koalitionsvertrag fixierte Handlungsauftrag, „die im B-Plan #Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen hinsichtlich Aufteilung und Gestaltung zu überprüfen und die Stadtdebatte fortzusetzen und angrenzende Bereiche einzubeziehen“, umgesetzt?
Antwort zu 4:
Bereits im März 2017 wurden die im Bebauungsplan Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hinsichtlich
Aufteilung und Gestaltung überprüft und kleine Änderungen, die nicht planfeststellungsrelevant sind, vorgenommen. Die Prüfung ergab, dass eine umfangreichere Änderung aufgrund des noch in der vorherigen Legislatur erfolgten planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans nicht mehr möglich war. Im Ergebnis einer Baustellenrundfahrt mit wesentlichen Entscheidungsträgern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
im Juni 2019 wurden weitere Änderungen im Bereich der Radverkehrsführung und der
Spuraufteilung vorgenommen, die zu der jetzt in Umsetzung befindlichen Planung des
Hauptverkehrsstraßenzuges führten. Mit der Initiative, das Klosterviertel zu einem ökologischen Musterquartier zu entwickeln, wozu es im Rahmen der Stadtwerkstatt einen umfangreichen Beteiligungsprozess gibt, werden auch wichtige angrenzende Bereiche einbezogen und die Stadtdebatte fortgesetzt.
Frage 5:
Inwieweit existiert eine Wirkungsanalyse zur Festlegung von 62.000 Kfz täglich in Bezug auf die im „Berliner
Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK) vorgegeben Meilensteine zur CO2-Reduktion?
Frage 6:
Wie verträgt sich die Festlegung auf 62.000 Kfz mit der im Maßnahmenkatalog zur Einhaltung der Meilensteine des BEK vorgeschlagenen „Zero – Emission – Zone“?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Berliner Energie- und Klimaschutzkonzept zielt auf eine Reduzierung von CO2 im
Kontext der Gesamtstadt. Weder das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)
noch der StEP MoVe arbeiten mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Ein Dissens lässt
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sich hieraus nicht ableiten. Wie oben beschrieben, ist mit der Inbetriebnahme der Straßenbahn eine weitere Reduktion des Kfz-Verkehrs vorgesehen.
Frage 7:
Auf welcher Grundlage errechnet sich der Wert von 62.000 Kfz täglich für die Dimensionierung der neuen
Brücke (der StEP-Verkehr von 2011 nennt eine Zielperspektive von 40.000 – 50.000 Kfz täglich für 2025)?
Antwort zu 7:
Die Aussage der 62.000 Fahrzeuge / 24 Stunden werktags resultiert aus dem aktuellen
Stand des Verkehrsmodells des Landes Berlin.
Das #Verkehrsmodell wird gemäß Stand der Technik basierend u.a. auf Entwicklungsannahmen zur #Bevölkerungsentwicklung (mittlere Variante gemäß Senatsbeschluss), daraus
abgeleiteten Erwerbstätigenzahlen, den geplanten bzw. verabschiedeten #Infrastrukturvorhaben sowie weiteren Maßnahmen (wie z.B. der #Parkraumbewirtschaftung) erarbeitet. Abgesehen davon wären auch bei einer Zielperspektive von 40.000-50.000 Kfz täglich zwei
Spuren pro Richtung notwendig.
Frage 8:
Inwieweit wurde das seit 2011 einsetzende Bevölkerungswachstum hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das
Verkehrsverhalten einer Analyse unterzogen und wo ist dies einzusehen?
Antwort zu 8:
Die jeweils gültige Bevölkerungsprognose erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Aktuelle Aussagen zum Mobilitätsverhalten der Berlinerinnen und Berliner werden über die
regelmäßig durchgeführte Haushaltserhebung „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018″ gewonnen, vgl. https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-staedten-srv-2018/
Der sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren befindende StEP MoVe wird für den Prognosehorizont 2030 differenzierte Analysen und Ableitungen darstellen.
Frage 9:
Warum werden die Gehwege beim Neubau nur mit einer Breite von 4 bis 5,25 Metern vorgegeben? (Derzeit
sind es 6,35 Meter)
Weshalb wird keine Prognose zum Radverkehr und zum Fußverkehr über die neue Brücke gegeben?
Antwort zu 9:
Die Angabe von 4 Metern stellt ein Mindestmaß je #Fußweg dar, der den Vorgaben der
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
(AV Geh- und Radwege) entspricht. Darüber hinaus sind mit der zweiten Projektphase mit
einer möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen zukünftig Planungsansätze mit deutlich
größeren Gehwegbreiten möglich. Die konkrete Breite der Fußwege auf der neuen Mühlendammbrücke ergibt sich somit erst nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs bzw.
der Planungen.
Für den zu prognostizierenden Fuß- und #Radverkehr gibt es in Berlin kein eingeführtes
Verfahren, das der Komplexität der Verkehre in diesem Raum gerecht wird. Die Anlage
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der Gehwege- und Radverkehrsinfrastruktur in Berlin ist grundsätzlich als Umsetzung der
Vorgaben der AV Geh- und Radwege und im weiteren Sinne als Angebotsplanung zu sehen.
Frage 10:
Inwieweit unterstützt der Senat den Vorschlag des Bezirkes Mitte, auf Basis eines 36-Meter-Profils, in einer
ersten Phase (Tram hier noch nicht in Betrieb, BVG-Busse fahren auf dem Radstreifen mit), eine zweite KfzSpur je Richtung auf den schon gebauten Tram-Streifen einzuführen und in einer zweiten Phase (Tram geht
in Betrieb und ersetzt die BVG-Busse) die zweite Kfz-Spur entfallen zu lassen?
Antwort zu 10:
Ein separater Vorschlag des Bezirkes Mitte zur phasenbezogenen Aufteilung der Mühlendammbrücke liegt nicht vor.
Im Rahmen des Realisierungswettbewerbes können durch die beteiligten Ingenieurinnen
und Ingenieure und Architektinnen und Architekten auch diese phasenbezogene Aufteilung untersucht und bewertet werden. Hierbei muss insbesondere berücksichtigt werden,
dass die Zielsetzung eine separate und leistungsfähige Straßenbahnanlage darstellt, welche in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zur Brückenbaumaßnahme
steht. Auf Grund der zu berücksichtigenden Brückenlänge werden auch auf der Brücke
mehrere Oberleitungsmaste erforderlich, welche die damit verbundenen Sicherheitsabstände bedingen. Wenn nunmehr eine Zwischennutzung der Straßenbahnanlage für den
Motorisierten Individualverkehr (MIV) vorgeschlagen wird, so müssten die Oberleitungsmaste jeweils am Rand der Fahrbahnen im Gehwegbereich angeordnet werden, was in
Verbindung mit den erforderlichen Oberleitungsabhängungen zu einem massiven Eingriff
in die Brückenkonstruktion und Brückengestaltung führen würde.
Darüber hinaus werden während der ersten Projektphase je Fahrtrichtung 2 Fahrspuren
und eine kombinierte Bus- und Radverkehrsspur benötigt.
Frage 11:
Die neue Brücke setzt mit dem neuen #Verkehrsprofil den #Maßstab für die anschließenden Verkehrsräume
(#Grunerstraße, Molkenmarkt, #Gertraudenbrücke, #Spittelmarkt, #Leipziger Straße). Eine isolierte Festlegung für
die neue Mühlendammbrücke entzieht allen genannten Verkehrsräumen Abwägungsmöglichkeiten, die vorhandenen öffentlichen Freiflächen teils notwendigen Verkehrsflächen, teils urbanen Freiflächen mit hohem
#Grünanteil und höherer #Aufenthaltsqualität, zuzuordnen sind. Inwieweit ist dies mit dem Anspruch einer integrierten Planung verantwortbar?
Antwort zu 11:
Die neue Brücke muss sich in einer ersten Projektphase an den beiderseitigen Straßenquerschnitten orientieren, wobei die Straßenräume weitestgehend durch die angrenzenden festgesetzten Bebauungspläne festgelegt sind. Im Nordosten grenzt die Mühlendammbrücke an den Bebauungsplan 1-14 (Molkenmarkt) und im Südwesten an den
Bebauungsplan I-218 (Breite Straße). Basis für eine integrative Planung sind die darin enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzungen für die einzelnen Flächen. Im Zuge der Straßenbahnplanung Alexanderplatz – Potsdamer Platz / Kulturforum wird es südwestlich der
Mühlendammbrücke straßenräumliche Anpassungen innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen geben. Erst mit der Umsetzung der in der zweiten Projektphase zur
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Mühlendammbrücke vorgesehenen möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen (z.B. Aufenthaltsflächen) sind auch für die angrenzenden Verkehrsräume weitreichendere Änderungen möglich.
Frage 12:
Inwieweit ist der Zusatz in der Wettbewerbsaufgabe (Ideenteil), für einen späteren Zeitpunkt eine Umnutzung der Verkehrsflächen auf der neuen Brücke vorzusehen, leichtfertigt, wenn in der Zwischenzeit alle weiteren Verkehrsräume auf das hohe/höhere Kfz-Aufkommen ausgelegt werden?
Antwort zu 12:
Zunächst ist eine Umnutzung von Verkehrsflächen, eine fortwährende Konkurrenz der
Nutzungsanforderungen und der wachsende Bedarf an innerstädtischen Flächen keine
Besonderheit der Mühlendammbrücke und der angrenzenden Verkehrsflächen. Auf Grund
der bauwerksspezifischen Randbedingungen einer Brückenkonstruktion erfordert es insbesondere für die Planung der neuen Mühlendammbrücke ein hohes Maß an Flexibilität
und Anpassungsfähigkeit. Mit den Ergebnissen zum Realisierungswettbewerb und den Lösungen für die erste und zweite Projektphase können auch Auswirkungen auf die und von
den angrenzenden Verkehrsflächen abgeleitet werden, welche anschließend geprüft und
bewertet werden müssen.
Frage 13:
Inwieweit fließt die Lärmentlastung der 17.000 Menschen, die an dem Straßenzug bereits wohnen, in die
Gesamtbetrachtung mit ein?
Antwort zu 13:
In die Planung der neuen Mühlendammbrücke fließen auch Betrachtungen zur #Lärmentlastung mit ein.
Frage 14:
Die am 9. November durchgeführte Onlineveranstaltung stieß auf reges Interesse. Inwiefern musste die
YouTube-Aufzeichnung aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden? Weshalb wurde kein Ausblick auf das weitere Verfahren gewährt?
Antwort zu 14:
Im Rahmen der Online-Veranstaltung vom 9. November 2020 folgten auf dem YouTubeKanal der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zeitweise über 175 Personen der Veranstaltung; im Chat und per Email wurden Fragen aufgeworfen, von denen
ein Teil während der Veranstaltung behandelt werden konnten. Im Rahmen der Veranstaltung wurde ein Ausblick auf das weitere Verfahren gegeben. Weitere Informationen und
Möglichkeiten zur Beteiligung sind über die Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz und über mein.berlin.de möglich, so dass auch unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Gründen der Beitrag gelöscht wurde.
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Frage 15:
Inwieweit fühlt sich die Senatsverwaltung an die in einem aufwendigen Prozess mit starken partizipativen
Elementen erarbeiteten und vom Senat beschlossenen „Leitlinien für Beteiligung“ gebunden? Wie werden
diese im konkreten Fall umgesetzt?
Antwort zu 15:
In Abhängigkeit von den projektspezifischen Randbedingungen, den aktuellen Möglichkeiten infolge der anhaltenden Corona-Pandemie und den fortlaufenden Planungs- und Bauphasen werden verschiedene Elemente und Formate der Beteiligung auch weiterhin vorgesehen und umgesetzt.
Frage 16:
Der #Flächennutzungsplan von 1994 verfolgt das Ziel, die Berliner Mitte von übergeordneten Hauptverkehrsstraßen zu befreien und mit einem Modal Split von 80:20 zugunsten des Umweltverbundes zu entwickeln.
Alle begleitenden Planwerke und StEP-Verkehre arbeiten seitdem an der Reduzierung des Pendler- und des
Durchgangsverkehrs. Inwieweit beinhaltet der StEP MoVe dieses Ziel? Wenn ja, inwieweit kollidiert dieses
Ziel mit der Planung der neuen Mühlendammbrücke?
Antwort zu 16:
Die Darstellung im Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) zeigt in der Berliner Mitte keine
übergeordneten Straßen der Verbindungsfunktionsstufe (VFS) II oder höher. Das liegt an
der Systematik des FNP, dass nur die Straßen der höheren Verbindungsfunktionsstufen 0,
I und II als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen dargestellt werden. Die übergeordneten
Straßen der Verbindungsfunktionsstufe III (örtliche Verbindung) oder die (rosa) Straßen
oder der VFS IV werden im FNP nicht dargestellt, vgl. auch https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfz-verkehr/uebergeordnetes-strassennetz/.
Der sich in der Mitzeichnung befindliche StEP MoVe verfolgt das Ziel, den Umweltverbund
weiter zu stärken und den MIV-Anteil ambitioniert zu reduzieren.
Frage 17:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Straßenverkehr: Stadtplaner: Sie wissen nicht, was sie tun, aus Berliner Morgenpost
https://www.morgenpost.de/berlin/article230524248/Molkenmarkt-Sie-wissen-nicht-was-sie-tun.html
Beim #Umbau des historischen Stadtkerns erfahre die Geschichte kaum Aufmerksamkeit, sagt Stadtplaner Hans #Stimmann.
Es vergeht kaum ein Tag ohne Ankündigung von Neuigkeiten der für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständigen Senatorin Regine Günther. Die im #Mobilitätsgesetz aus dem Jahr 2018 fixierten Ziele sind hochgesteckt, regeln aber auch Konflikte, die entstehen, wenn die Flächenanforderungen eines Verkehrsmittels mit dem eines anderen kollidieren. Für den Fall sollen die Verkehrsarten des Umweltverbundes – #Fußgänger, #Radfahrer und der #ÖPNV – Vorrang haben. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben hat einen #Kulturkampf über die Gestaltung zukünftiger Mobilität ausgelöst, der die Politiker und Planer beim Senat und in den Bezirken zwingt, über konkurrierende Flächenansprüche in vorhandenen Straßen zu entscheiden.
Ganz anders stellt sich die Frage beim Rückbau des in den 60er-Jahren gebauten #sechsspurigen innerstädtischen Straßenzuges #Leipziger Straße, #Spittelmarkt, #Molkenmarkt, #Alexanderplatz. Platz ist genug vorhanden, denn der #Straßenzug ist in seiner heutigen Dimensionierung Teil der Planung für die vom Autoverkehr frei gehaltenen Räume des Marx-Engels-Platzes, des Marx-Engels-Forums und der Freiflächen zwischen Rathaus und St. Marien.
Nach der Wende wollte der Senat bereits den #Rückbau rund um den Molkenmarkt
Die Planung war, anders als bei West-Berliner Stadtautobahnprojekten, nicht in erster Linie ‚autogerecht’, sondern Teil der #Hauptstadtplanung mit #Staatsrat, Außenministerien, #Palast der Republik und dem ZK der SED. #Verkehrsmengen spielten bei der …
U-Bahn: Neu besohlt Weiter geht’s: Die Berliner Verkehrsbetriebe setzen wie geplant die Sanierung der Tunnelsohle der U2 in Mitte fort. aus BVG
http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2756
Weiter geht’s: Die Berliner Verkehrsbetriebe setzen wie geplant die #Sanierung
der #Tunnelsohle der #U2 in Mitte fort. Die zweite Bauphase beginnt am kommenden
Sonntagabend, 17. September. Mit Betriebsbeginn am Freitag, 1.
Dezember 2017, werden die Arbeiten beendet.
Um die Einschränkungen für die Fahrgäste zu minimieren, finden die Arbeiten
jeweils nur in den Nächten Sonntag/Montag bis Donnerstag/Freitag, jeweils
von 23 Uhr bis Betriebsbeginn statt. In diesen Zeiten fährt die U-Bahnlinie U2
nicht zwischen den Bahnhöfen #Alexanderplatz und #Spittelmarkt. Statt Bahnen
fahren in den betroffenen Nächten Busse. Wegen des „langen Wochenendes“
ruhen die Arbeiten am 2. und 3. Oktober sowie am 30. Oktober, 1. und 2. November
und zusätzlich wegen paralleler Bauarbeiten bei der S-Bahn am 13.
November.
Die barrierefreien Ersatzbusse sind zwischen S+U-Bahnhof Alexanderplatz/
Grunerstraße und U-Bahnhof Spittelmarkt unterwegs, parallel zur Linie
248 und M48. Die U-Bahnhöfe Klosterstraße und Märkisches Museum können
nicht direkt angefahren werden. Stattdessen bedienen die Ersatzbusse die
regulären Haltestellen „Berliner Rathaus“ (für U-Bahnhof Klosterstraße) und
„Fischerinsel“ (für U-Bahnhof Märkisches Museum). Alternativ können Fahrgäste
auch den Bus 200 vom Alexanderplatz zur Mohrenstraße nutzen.
Alle Informationen sowie Karten zu den Standorten der Ersatzhaltestellen finden
sich in der BVG App FahrInfo Plus, auf BVG.de sowie im BVG Navi.
Eine weitere Bauphase ist für Anfang 2018 geplant.
U-Bahn: Warum die U2 hinter dem Alex derzeit nur im Schneckentempo fährt, aus BZ Berlin
http://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/warum-die-u2-hinter-dem-alex-derzeit-nur-im-schneckentempo-faehrt
Über drei Monate wurde der #U2-Abschnitt zwischen #Alexanderplatz und #Spittelmarkt #saniert. Und trotzdem schleichen momentan die Züge zwischen Alex und Klosterstraße.
Wer am Alexanderplatz in die U2 in Richtung Ruhleben einsteigt, und froh ist, wenn er einen Sitzplatz ergattern konnte, wird sich seit einigen Tagen wundern, warum der Zug nach nur wenigen Metern wieder komplett abbremst und anschließend sich im Schneckentempo durch den Tunnel bewegt.
Ist schon wieder etwas mit dem Tunnel nicht in Ordnung? Denn eigentlich wurde der Abschnitt zwischen Alexanderplatz und Spittelmarkt ja gerade erst von Mitte April bis Mitte Juli über drei Monate lang saniert. Nerviger Schienenersatzverkehr für alle Fahrgäste war die Folge. „Prinzipiell müssen die Züge in diesem Abschnitt ohnehin etwas langsamer fahren. Es ist halt einer der ältesten Strecken Berlins“, erklärt BVG-Sprecherin Petra Reetz.
Nächste Baumaßnahmen ab Mitte September
Aber die neuerliche Langsamfahrt hat gar nichts mit der U2 zu tun. Die Züge müssen ihre Fahrt drosseln, weil im …